3 314
r
A AA A ,A A A
A1970 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 B2 83 84 85 86
Quelle: Stat.Bundesamt C)FräBo 1987
Boom bei den weiblichen Medizinstudenten
Im Jahr 1970 stellten die weiblichen Studienanfänger in der Medizin einen Anteil von 24 Prozent, bis 1986 stieg dieser auf 45 Prozent.
Während sich die Zahl der männlichen Studenten im ersten Fach- semester seit 1970 mit + 97 Prozent knapp verdoppelte, erhöhte sich die Zahl der Studentinnen auf mehr als das Fünffache. Beson- ders deutlich ist die Entwicklung seit 1978: Die Zahl der männ- lichen Medizinstudenten stabilisierte sich bei etwa 6500, die Zahl der Studentinnen stieg jedoch weiter um rund 1700 auf etwa 5400
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT
Landesregierung richtet 335 AIP-Stellen ein
DÜSSELDORF. Den Be- darf an Stellen für Ärzte im Praktikum in Nordrhein- Westfalen hat Sozialminister Hermann Heinemann bis Anfang 1989 auf 1300 bezif- fert. Bis 1995 werden voraus- sichtlich 5200 AiP-Stellen be- nötigt. Nach Berechnungen des Ministeriums müßte es möglich sein, in den 2600 Krankenhausabteilungen und den etwa 18 000 Praxen nie- dergelassener Ärzte des Lan- des genügend Stellen zu fin- den. Im Bereich der Landes- regierung selbst sollen an den Hochschulen etwa 300, im Ministerium für Arbeit, Ge- sundheit und Soziales etwa zwanzig und im Justizministe- rium etwa fünfzehn Stellen eingerichtet werden. WZ
FDP-Sprecher für neues Klinikgesetz
BONN. Für eine punktu- elle Überarbeitung des erst vor zwei Jahren grundlegend novellierten Krankenhausfi- nanzierungsgesetzes (KHG) hat sich Dieter Julius Cro- nenberg, sozialpolitischer Sprecher der FDP-Bundes- tagsfraktion und Bundestags- vizepräsident, ausgespro- chen. Inzwischen habe sich gezeigt, daß sowohl das KHG als auch die ebenfalls novel- lierte Bundespflegesatzver- ordnung die grundlegenden Konstruktionsmängel des KHG von 1972 nicht haben beseitigen können. So habe sich das Festhalten am „De- facto-Selbstkostendeckungs- prinzip" als Fehler erwiesen.
Solange dieses Prinzip gelte, solange die Vertragsparteien nicht über echte „Preise"
und Leistungsentgelte, son- dern über nachgewiesene Selbstkosten verhandelten, fehle der Anreiz zu mehr Wirtschaftlichkeit.
Hätte sich beispielsweise die bayerische Landesregie-
rung bei der Novellierung des Krankenhausfinanzie- rungsgesetzes Ende 1984 nicht quergestellt, könnten nach Aussagen von Cronen- berg bereits jetzt wirksamere Anreizmechanismen greifen.
Ein gravierendes Problem sieht Cronenberg im fakti- schen Kontrahierungszwang der RVO (§ 371 RVO), ob- wohl das Selbstverwaltungs- prinzip und die wieder- erlangte Vertragsfreiheit Grundphilosophie der KHG- Novelle von 1984/85 gewesen waren. Cronenberg beklagt, daß die Krankenkassen ver- pflichtet seien, mit jedem Krankenhaus, das im Plan aufgeführt ist, nachgewiese- ne Kosten abzurechnen. Um einen weiteren Bettenabbau zu ermöglichen, müßten die Krankenkassen jedoch die Möglichkeit erhalten (sofern die Versorgung in der Re- gion gewährleistet ist), un- wirtschaftlich arbeitenden Kliniken einen Vertrag zu verweigern, meint Cronen- berg (übrigens in Überein- stimmung mit dem Strategie- papier der Krankenkassen- spitzenverbände für die Pfle- gesatzrunde '88). EB
Tumornachsorge in Bayern
MÜNCHEN. Ab Okto- ber erhalten Bayerns Ärzte eine Reihe von Nachsor- geempfehlungen der bayeri- schen Tumorzentren zu den verschiedenen Tumorarten.
Damit wird das umfangreiche Tumornachsorgeprogramm ausgebaut, das im April die- ses Jahres gestartet wurde.
Tumorpatienten werden mit einem Nachsorgekalender ausgestattet. Durch diesen Nachsorgekalender der Baye- rischen Landesärztekammer soll der Übergang von der sta- tionären Behandlung zur kon- tinuierlichen Nachsorge rei- bungslos verlaufen. Der Ka- lender dient einerseits dem Patienten als Terminkalender und Notizbuch für Beschwer- den und andererseits den be- treuenden Ärzten zum Infor- mationsaustausch.
Die Ergebnisse der Tu- mornachsorgeuntersuchun- gen werden anonym für For- schungszwecke gespeichert.
Persönliche Daten der Patien- ten werden nicht gespeichert.
Hans Sitzmann, Sprecher der
Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Krankenkassen- verbände, rechnet mit landes- weit jährlich 150 000 bis 200 000 wahrgenommenen Nachsorgeterminen. Das bayerische Nachsorgepro- gramm ist zugleich ein Gegen- modell zu den Forderungen nach einem personenbezoge- nen, von der Arzteschaft ab- getrennten „Krebsregister".
Arzteschaft und Krankenkas- senverbände hoffen, daß die- ses Tumornachsorgepro- gramm bessere Ergebnisse er- zielt und den Patienten eine kontinuierliche, intensive Be- treuung sichert. sk
Kassenzahnärzte:
Praxiserträge müssen konsolidiert werden
BONN. Im Hinblick auf die bevorstehende Struk- turreform in der Kranken- versicherung hat der Vorsit- zende der Kassenzahnärzt- lichen Bundesvereinigung, Wilfried Schad, auf die er- heblichen „Vorleistungen"
zur Kostendämpfung hinge- wiesen, welche die Zahnärzte in den letzten Jahren er- bracht haben.
In absoluten Zahlen seien die Ausgaben der gesetzli- chen Krankenversicherung für die zahnärztliche Behand- lung einschließlich Zahner- satz von 1981 bis 1986 nicht gestiegen; hätten sie sich im gleichen Maße erhöht wie die Gesamtausgaben der GKV, so lägen sie heute um mehr als drei Milliarden DM höher als der tatsächliche Stand.
Die Folgen: Der Anteil der zahnärztlichen Versorgung an den Gesamtausgaben der GKV sank zwischen 1981 und 1986 von 15,2 auf 12,3 Pro- zent (in der gleichen Zeit er- höhte sich die Zahl der nie- dergelassenen Zahnärzte um 9,6 Prozent). Nach dem
„Zahnersatzboom" Ende der siebziger Jahre liege der durchschnittliche Ertrag der Zahnersatzpraxen auf dem gleichen Niveau wie im Jahre 1976 und zeige eine sinkende Tendenz. gb Dt. Ärztebl. 84, Heft 41, 8. Oktober 1987 (23) A-2679