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Archiv "Absagen an die Psychiatrie-Enquete" (02.09.1976)

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Dieselstraße 2 Postfach 40 04 30 5000 Köln 40 (Lövenich) Ruf: (0 22 34) 70 11 -1 Fernschreiber 8 89 168

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Dieselstraße 2 Postfach 40 04 40 5000 Köln 40 (Lövenich) Ruf: (0 22 34) 70 11 -1 Fernschreiber 8 89 168 73. Jahrgang/Heft 36 2. September 1976 Postverlagsort Köln

DEUTSCHES

Die Information:

Bericht und Meinung

R. Z T E B LATT

Ärztliche Mitteilungen

Herausgeber: Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung

Absagen

an die Psychiatrie-Enquete

Die Äußerungen über die Psychiatrie in den Wahlprogrammen der Parteien

Wenn man einmal die Aussagen nebeneinanderhält, die die vier im Bundestag vertretenen Parteien in ihren für den Wahlkampf be- stimmten Dokumenten niedergelegt haben, dann kann man sich auf den ersten Blick, aber auch auf den zweiten, der Verblüffung nicht erwehren: Vom Umfang und von den Formulierungen her sieht es so aus, als habe es eine Psychiatrie-Enquete nicht gegeben. Die CDU begnügt sich in den Leitsätzen ihres Präsidiums zur Gesund- heitspolitik mit vier Sätzen in dreizehn Schreibmaschinenzeilen; bei der SPD („Regierungsprogramm" von Gelsenkirchen) ist es ein Schreibmaschinenblatt, von dem die Hälfte mit einer Lagedarstel- lung aus Gemeinplätzen konsumiert wird — erst dann kommen sechs konkrete Forderungen; bei der FDP findet man eine knappe Seite im Diskussionspapier des gesundheitspolitischen Fachaus- schusses, ergänzt durch eine doppelt so lange Begründung; von der CSU ist Ausführlicheres zu lesen: das Schwerpunktprogramm zur Verbesserung der psychiatrischen Krankenversorgung im Rah- men des Gesundheitsprogramms umfaßt immerhin drei Blatt Papier.

Und dieses CSU-Papier ist auch das aussagekräftigste, obwohl auch hier die Psychiatrie-Enquete mit keinem Wort direkt, mit ei- nem Wort nur indirekt angesprochen wird: Einmal wird ein bezeich- nender Begriff aus dem Enquete-Bericht die „sektorisierte Psych- iatrie", erwähnt und abgelehnt.

Ein genauerer Vergleich der nachfolgend im Wortlaut dokumen- tierten Programmkapitel führt zu der Feststellung, daß die Politiker hier fast einmütig ein vernichtendes Urteil über den Enquete-Be- richt gefällt haben: Sie haben ihn de facto als unbrauchbar beisei- tegeschoben und durchweg den Versuch gemacht, Praktikables und mit dem gesunden Menschenverstand Begründbares zu postu- lieren. Das gilt — mit Einschränkungen — auch für die SPD: Ihre dritte Forderung, daß nämlich „die psychiatrischen Krankenanstal- ten an der ambulanten Versorgung teilnehmen können sollen", wä- re mit Sicherheit auch ohne den Aufwand der Psychiatrie-Enquete erhoben worden, und daß „das bisherige System der Versorgung

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 36 vom 2. September 1976 2243

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Die Information:

Bericht und Meinung

Parteien über Psychiatrie

durch ergänzende Dienste im am- bulanten Bereich zu einer thera- peutischen Kette entwickelt" wer- den soll (fünfte der sechs Forde- rungen) — das ist so allgemein for- muliert, daß man sich darüber kein

„neues" System vorstellen kann, das das zitierte „jetzige" System ersetzen könnte.

Vieles haben die vier Programm- Texte gemeinsam. So steht vornan die Forderung nach der „gemein- denahen" Versorgung (bloß in den dreizehn CDU-Zeilen war nicht einmal das unterzubringen) mit der Verlagerung aus dem Großkran- kenhaus in psychiatrische Abtei- lungen an allgemeinen Kranken- häusern. Zwei Varianten: Im CSU- Programm steht „an Schwerpunkt- krankenhäusern", was wohl eher ein Formulierungsfehler ist, denn die sind ja gerade nicht gemeinde- nah, und bei der SPD wird die Ge- meindenähe auch durch „psychia- trische Dienste" postuliert — was das auch immer sein mag. Die FDP- Experten sprechen von der Wie- dereinbeziehung der psychiatri- schen Versorgung „in die Allge- meinmedizin", und erst aus der Be- gründung geht hervor, daß sie mit diesem einen Satz zwei ganz ver- schiedene Dinge meinen: die Ver- lagerung der stationären Versor- gung nämlich in die „gemeindena- hen" Häuser, aber auch die ver- mehrte Ausübung „kleiner" Psych- iatrie in der Praxis des Allgemein- arztes.

D Nun: All diese Argumente gab es schon einmal. Tatsächlich ist die politische Diskussion über die Re- form der Psychiatrie heute, im Wahljahr 1976, noch keinen Schritt über das hinausgekommen, was in der Entschließung des Stuttgarter Ärztetages 1970 zum gleichen The- ma zu lesen stand! (Sieht man hier einmal von dem noch längst nicht realisierten Vorschlag des Vermitt- lungsausschusses am Bundestag und Bundesrat ab, die psychiatri- schen Großkrankerihäuser für die ambulante Versorgung — ohne jede Bedürfnisprüfung — zu öffnen,

— was niemand ernsthaft als sinn- volle „Reform" feiern dürfte.)

Wir beginnen die folgende Doku- mentation mit dem Programm der CSU, weil es das ausführlichste ist, weil es die Grundvorstellung von dem so lange wie möglich und so weit wie möglich frei entscheiden- den mündigen Menschen auch in dieses Fachgebiet hineinträgt, und weil es nach manchen anderen konkreten Forderungen am Schluß auch noch den Aufruf an die Psychiatrie ebenso wie an die Poli- tiker aller Couleur enthält, mit der Manipulation des Begriffes „psy- chische Erkrankungen" aufzuhören (damit allerdings wird der Psychia- trieenquete-Bericht im Kern getrof- fen). Die Papiere der anderen Par- teien folgen der Länge nach geord- net. bt

CSU

Schwerpunktprogramm zur Verbesserung der psychiatrischen Krankenversorgung

„Der Fortschritt der psychiatri- schen Wissenschaft hat vielen Menschen den bis dahin durch Krankheit eingeschränkten oder vorenthaltenen Genuß der Freiheit und Menschenrechte eröffnet. We- sentliche Voraussetzungen dafür lagen auch in der freiheitlich-sozia- len Rechtsordnung der Bundesre- publik und ihres Gesundheitswe- sens. Nach den Abgründen, in die nazistische Machthaber und Ideo- logen die deutsche Psychiatrie ge- stürzt hatten, bleibt in einer Zeit, in der ideologisch begründete Über- griffe des Staates die Privatsphäre erneut bedrohen, die Achtung die- ser freiheitlich-sozialen Rechtsord- nung gerade für die psychiatrische Krankenversorgung von vorrangi- ger Bedeutung.

In Ergänzung ihres Gesundheitspo- litischen Programmes und in des- sen Grundsätze eingebettet setzt die CSU für die psychiatrische Krankenversorgung folgende Schwerpunkte:

• Der Mensch, seine Würde und sein Wohlbefinden sind Richt- schnur jeder psychiatrischen Hilfe- leistung.

• Psychisch Kranke haben glei- ches Anrecht auf Hilfe wie körper- lich Kranke. Jede Diskriminierung und jede Benachteiligung psy- chisch Kranker in Sozialgesetzge- bung und Krankenversorgung sind zu beseitigen.

Das Prinzip Selbstbestimmung steht über dem Prinzip Betreuung.

Eine Einschränkung der Persön- lichkeitsrechte wegen psychischer Erkrankung darf nur im Rahmen der rechtsstaatlichen Normen und unter Garantie der darin vorgese- henen Rechtsmittel erfolgen. Eine Aushöhlung dieser Normen wird abgelehnt.

Die Möglichkeiten der Selbsthilfe und Eigenverantwortlichkeit müs- sen in einem dem Gesundheitszu- stand der Kranken entsprechenden Umfang geachtet und gestärkt wer- den. Da das persönliche Vertrau- ensverhältnis gerade für den psy- chischen Genesungsprozeß beson- dere Bedeutung hat, sind die Mög- lichkeit der freien Wahl unter Ärz- ten, Therapeuten, aber auch Be- handlungseinrichtungen zu erhal- ten, zu erweitern. Ein Versorgungs- system, das kranke Menschen an bestimmte, regional festgelegte Behandlungseinrichtungen bindet (eine ,sektorisierte Psychiatrie`), wird abgelehnt.

Die psychiatrische Krankenversor- gung ist in allen Teilen des Landes in ausreichender Weise durch för- dernde Maßnahmen sicherzustel- len. Fachärzte der Krankenhäuser sind im Bedarfsfall auch an der ambulanten Versorgung persönlich zu beteiligen. Für die psychiatri- sche Notfallversorgung (Krisenin- tervention) muß der ärztliche Be- reitschaftsdienst fortgebildet und ausgebaut werden.

• Stationäre Einrichtungen sind, soweit veraltet, heutigen Behand- lungsmöglichkeiten und heutigem Lebenszuschnitt entsprechend un-

2244 Heft 36 vom 2. September 1976 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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Die Information:

Bericht und Meinung

ter Bereitstellung staatlicher Son- dermittel zu sanieren. Auf längere Sicht hin sind die Funktionen psychiatrischer Großkrankenhäu- ser auf kleinere, voll funktionsfähi- ge Behandlungseinrichtungen zu verlagern. Unbillige Entfernung der Kranken vom gewohnten Lebens- raum kann dadurch vermieden, ihre Wiedereingliederung nach Ent- lassung erleichtert werden.

Mit psychiatrischen Abteilungen an Schwerpunktkrankenhäusern ist die Integration der Psychiatrie in die Allgemeinmedizin zu fördern.

Darüber hinaus sind Spezialein- richtungen, besonders für Sucht- kranke und psychisch kranke Rechtsbrecher erforderlich. Eng verknüpft, wie es wissenschaftli- chen Gegebenheiten und der tech- nischen Entwicklung entspricht, soll die Psychiatrie auch in der Versorgungspraxis mit den Nach- bardisziplinen bleiben, insbesonde- re mit Neurologie, Kinder- und Ju- gendpsychiatrie. Letztere bedarf insgesamt nachdrücklicher Förde- rung.

0 Flankierende Einrichtungen wie Pflege- und Wohnheime, beschüt- zende Werkstätten, Sozialstationen werden für einen Teil psychisch Kranker dringend benötigt. Diese können in ihnen manchmal an das normale Leben besser wieder her- angeführt werden. Flankierende Einrichtungen sind deshalb beson- ders zu fördern. Ein Heimfinanzie- rungsgesetz ist vordringlich. So- weit die Funktion der Einrichtun- gen überwiegend stationärer Kran- kenversorgung entspricht, sollen sie psychiatrischen Krankenhäu- sern angeschlossen sein (zum Bei- spiel Tag- und Nachtkliniken). Im übrigen sollen sie durch freie Trä- ger, freie Wohlfahrtsverbände unter differenzierter fachlich-kompeten- ter Leitung geführt werden. Keines- falls darf die Verlegung der Lang- zeitkranken in Heime zu einer Ver- schlechterung ihrer Versorgung führen.

Öffentliche Einrichtungen sollen freie Initiativen nicht behindern.

Dem Staat obliegt die Koordinie-

rung frei-gemeinnütziger Aktivität und ihre Finanzierung, soweit dafür nicht andere Kostenträger gesetz- lich vorgesehen sind. Selbstgestal- tend tätig werden soll der Staat dort, wo freie Initiativen fehlen (Subsidiaritätsprinzip).

0 Wissenschaft und Forschung müssen im Interesse einer verbes- serten psychiatrischen Krankenver- sorgung ebenso gefördert werden wie die qualifizierte Aus-, Weiter- und Fortbildung der in ihr Tätigen.

Deren fachliche Kompetenz und in- dividuelle Verantwortlichkeit müs- sen für den Hilfesuchenden er- kennbar und beanspruchbar blei- ben.

Überprüfbare Forschungsresultate, im übrigen Mitmenschlichkeit, nicht aber Spekulationen oder ideologische Fiktionen, sind die Grundlage für die weitere Entwick- lung der psychiatrischen Praxis.

Einer ideologisch begründeten Ausweitung des psychiatrischen Krankheitsbegriffes ist entgegenzu- treten. Die mit ihm allzu leicht ver- bundene Einschränkung der menschlichen Verantwortlichkeit bedeutet auch Einschränkung der Persönlichkeitsrechte. In seiner Verantwortlichkeit aber liegt gro- ßenteils auch die Würde des Men- schen."

FDJ?

Gesundheitspolitisches Programm — Entwurf des Fachausschusses für Soziales und Gesundheit

Psychiatrische Versorgung

„Liberale Gesundheitspolitik hält die Reform der psychiatrischen Versorgung für vorrangig. Eine an- gemessene Versorgung psychisch kranker und behinderter Mitbürger setzt die bürgernahe Behandlung und Rehabilitation voraus. Die we- nigen, weit auseinanderliegenden

Großanstalten müssen zugunsten eines dezentralisierten Netzes sta- tionärer und ambulanter psychiatri- scher Versorgung abgebaut wer- den.

Die psychiatrische Versorgung ist wieder in die Allgemeinmedizin einzubeziehen. Psychisch kranke Mitbürger dürfen nicht diskriminiert werden. Für die verschiedenen psychischen Störungen und Behin- derungen bedarf es unterschiedli- cher Behandlungsangebote. Es sind Überaanaseinrichfunaen und Beratungsdienste zu schaffen.

Die Reform der psychiatrischen Versorgung setzt die Qualifizierung des gesamten therapeutischen Per- sonals voraus. Ehrenamtliche Mit- arbeit vieler engagierter Bürger an diesen Aufgaben ist zu unterstüt- zen.

Begründung

Die Fortschritte der Psychiatrie müssen gerade nach der national- sozialistischen Diktatur mit ihrem Vernichtungsfeldzug gegen psy- chisch Kranke verwirklicht werden, damit der Anschluß an die Versor- gungsqualität europäischer Nach- barländer gewonnen wird.

Die gegenwärtige Versorgung psy- chisch kranker Mitbürger ist durch die Behandlung und Unterbringung in wenigen Großanstalten gekenn- zeichnet. Eine wirksame Betreuung psychisch kranker Bürger setzt da- gegen neben der stationären gera- de auch die ambulante Behandlung und Rehabilitation im Lebensraum des Patienten voraus. Moderne Be- handlungsformen ermöglichen die Integration der Versorgung in die Allgemeinmedizin. Die Unterbrin- gung in Großanstalten muß zur Ausnahme werden. Voraussetzung für die Entflechtung und Differen- zierung psychiatrischer Versor- gung ist die Qualifizierung des the- rapeutischen Personals.

Zur verbesserten Versorgung müs- sen beitragen: die niedergelasse- nen Ärzte für Allgemeinmedizin

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 36 vom 2. September 1976 2245

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Die Information:

Bericht und Meinung Parteien über Psychiatrie

und Fachärzte, psychologische Therapeuten, die psychiatrischen Abteilungen an Krankenhäusern für Allgemeinmedizin und die Kran- kenhäuser der Zentralversorgung sowie sozialpsychiatrische Dienste.

Anstelle gesamtintegrierter Zu- kunftsmodelle, die nur mit einem Übermaß an Planung und Bürokra- tie zu verwirklichen wären, sieht li- berale Gesundheitspolitik in der gezielten Kooperation der freien Gruppen und Träger auch in der Psychiatrie die bessere Alternative.

Wesentliche Ziele der Integration in die Allgemeinmedizin sind:

..,. Auf- und Ausbau von psychiatri- schen Abteilungen an Krankenhäu- sern der Grund- und Regelversor- gung.

..,. Bessere Voraussetzungen für den niedergelassenen praktischen Arzt, die "Kleine Psychiatrie" (Kon- fliktreaktionen, Neurosen, psycho- somatische Krankheiten) in seine Arbeit einzubeziehen.

..,. Verbesserte Aufklärung der Bür- ger mit dem Ziel größerer Toleranz und Verständnisbereitschaft ge- genüber geistig gestörten und be- hinderten Mitbürgern.

Innerhalb eines flächendeckenden Netzes psychiatrischer Dienste ist - auch durch die Sozialstationen - eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten anzustreben, um bür- gernahe Behandlung und Rehabili- tation zu gewährleisten.

Entsprechend den fließenden Über- gängen zwischen Gesundheit und Krankheit sind Rehabilitationsmaß- nahmen auch angebracht, um eine stationäre Behandlung zu vermei- den. Es bedarf abgestufter Rehabi- litationsangebote, die auch dem psychisch kranken und behinder- ten Mitbürger Freiheitsräume eröff-

nen. Bei der Qualifizierung des the-

rapeutischen Personals sind die Aufgaben der sozialpsychiatri- schen Dienste besonders zu be- rücksichtigen. Außerdem muß eine lebendige und einfallsreiche Mitar-

beit der Bürger an dieser Arbeit unterstützt werden.

Die universitäre Psychiatrie hat im Interesse einer praxisnahen For- schung und Lehre Aufgaben der regionalen Versorgung zu überneh- men. Psychiatrische Forschung muß verstärkt in den Bereichen der Suchtgefahren, der Prävention und der Epidemiologie vorangetrieben werden."

ISPD

"Aktionsprogramm '76"

Psychiatrie

"Wir Sozialdemokraten wollen in einer grundlegenden Reform die psychiatrische Versorgung humani- sieren.

Die Arbeits- und Lebensbedingun- gen der Industriegesellschaft über- fordern die seelische Anpassungs- fähigkeit vieler Menschen und las- sen die Häufigkeit psychischer Stö- rungen steigen. Der Zustand der psychiatrischen Versorgung ent- spricht nicht den Erfordernissen, auch nicht dem Niveau vergleich- barer Staaten. Viele Patienten er- fahren noch heute in psychiatri- schen Großkrankenhäusern ledig- lich eine bewahrende Fürsorge.

Die Lage der psychisch Kranken läßt sich nur dann nachhaltig ver- bessern, wenn für die Psychiatrie die gleichen Bedingungen geschaf- fen werden, die in der nichtpsych- iatrischen Medizin selbstverständ- lich sind und wenn die Vorurteile der Gesellschaft abgebaut und so die Möglichkeiten der Resozialisie- rung und der beruflichen Rehabili- tation verbessert werden.

Sozialdemokraten werden sich in den nächsten Jahren dafür einset- zen, daß

0

inhumane Zustände in psychia- trischen Großkrankenhäusern be- seitigt werden;

2246 Heft 36 vom 2. September 1976 DEUTSCHES ARZTEBLATI

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durch Schaffung von psychiatri- schen Abteilungen an Allgemein- krankenhäusern oder durch psych- iatrische Dienste eine gemeindena- he Versorgung erreicht wird;

8

die psychiatrischen Kranken- hausabteiJungen an der ambulan- ten Versorgung teilnehmen kön- nen;

G

der Mangel an Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, Alko- holkranke und Drogenabhängige, psychisch kranke alte Menschen und geistig behinderte Erwachsene beseitigt wird;

0

das bisherige System der Ver- sorgung durch ergänzende Dienste im ambulanten Bereich zu einer therapeutischen Kette entwickelt wird;

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die psychisch Kranken mit den körperlich Kranken gleichgestellt werden."

ICDU

Gesundheitspolitische Leitsätze

des Parteipräsidiums

Psychiatrische Versorgung

., Im Bereich der Psychiatrie gilt es, die Diskriminierung und die Isola- tion der psychisch Kranken und des geistig Behinderten zu beseiti- gen. Die tatsächlichen und rechtli- chen Möglichkeiten für eine nach modernen wissenschaftlichen Er- kenntnissen auszugestaltende Re- habilitation sind zu verbessern.

Bei der stationären Versorgung müssen weiterhin alle Anstrengun- gen unternommen werden, um die teilweise immer noch inhumanen Mißstände bei der Unterbringung der Patienten zu beseitigen. Dar- über hinaus muß schwerpunktmä- ßig die Versorgung psychisch auf- fälliger, gestörter und behinderter Kinder und Jugendlicher sowie al- ter Menschen verbessert werden."

Referenzen

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