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Archiv "Der Vermittlungsvorschlag ist völlig unzureichend" (30.06.1977)

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DEUTSCHE S ÄRZTEBLATT

Ärztliche Mitteilungen

Herausgeber: Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung

Der

Vermittlungsvorschlag ist

völlig unzureichend

Der Bundesrat müßte am Freitag, dem 24. Juni, den Vermittlungsvor- schlag zum sogenannten Kostendämpfungsgesetz abgelehnt haben, den der Vermittlungsausschuß, bestehend aus je elf Vertretern von Bundestag und Bundesrat, nach mehrtägigen Sitzungen in der Nacht zum Dienstag, dem 21. Juni, mit wechselnden, überwiegend sehr knappen Mehrheiten beschlossen hatte. Der Leser dürfte dar- über beim Erscheinen dieses Heftes am 30. Juni mehr wissen als die Redaktion heute bei Redaktionsschluß, am 21. Juni, unmittelbar nach der Beschlußfassung im Vermittlungsausschuß.

Der Bundesrat müßte den Vermittlungsvorschlag deshalb abgelehnt haben, weil dieser nur in wenigen Punkten von relativ geringer Bedeutung die Gegenvorschläge des Bundesrates zu der von ihm am 3. Juni insgesamt abgelehnten Bundestagsfassung des Renten- Anpassungsgesetzes und des Krankenversicherungs-Kostendämp- fungsgesetzes berücksichtigt. Zwar ist das Kostenverlagerungspro- gramm, soweit es den Krankenhausbereich betraf, vom Vermitt- lungsausschuß in dem Gesetzentwurf völlig gestrichen worden, woran den Bundesländern (auch SPD-regierten) als Krankenhaus- trägern ganz besonders lag, jedoch wurden andere wesentliche Anträge des Bundesrates, soweit sie „nur" von der Mehrheit der CDU-, CSU- und CDU/FDP-regierten Länder getragen waren, in einer Vielzahl von Punkten mit oft sehr knapper Mehrheit bzw. bei Stimmengleichheit abgelehnt. Das lag sicherem Vernehmen nach daran, daß die beiden FDP-Minister, die die Länder Niedersachsen und Saarland im Vermittlungsausschuß vertreten haben, in entschei- denden Fragen einzeln oder zusammen mit den FDP-Vertretern des Bundestages und damit auch mit den SPD-Vertretern von Bundes- tag und Bundesrat gestimmt haben. Dies wiederum erlaubt am 21.

Juni keine schlüssige Voraussage, wie der Bundesrat am 24. Juni nun wirklich abgestimmt haben wird:

Der SPD-Abgeordnete Glombig wies denn auch nach dem ihn offen- bar befriedigenden Vermittlungsverfahren darauf hin, daß diese bei- den Länder ihre FDP-Minister Groß und Klumpp bei der Schlußab- stimmung im Bundesrat doch nicht „desavouieren" könnten. Der rheinland-pfälzische Sozialminister Geißler (CDU) hat, der FAZ zu- folge, unmittelbar nach der Sitzung des Vermittlungsausschusses Nicht zu erlahmen, unsere

freiheitliche Verfassung und ihren Auftrag zu verteidigen, nicht nur im eigenen Beruf, sondern als Anwalt der Pa- tienten und im Interesse der gesamten Bevölkerung der deutschen Nation —

daran mahnte der Präsident der Ärztekammer Berlin, Prof.

Dr. Wilhelm Heim, die deut- schen Ärzte und ihre Reprä- sentanten zu Beginn der Vor- standssitzung der Bundes- ärztekammer am Morgen des 17. Juni in Berlin in einer An- sprache, in der er des Arbei- teraufstands vom 17. Juni 1953 gedachte und der Opfer an Leben und Gesundheit, die er gekostet hat.

Heft 26 vom 30. Juni 1977 1697

(2)

Die Information:

Bericht und Meinung

Unzureichender Vermittlungsvorschlag zum "Kostendämpfungsgesetz"

gesagt, daß er nicht mit einer Mehr- heit für den Vermittlungsvorschlag im Bundesrat rechne. Diese politi- sche Beurteilung dürfte sich allein schon daraus rechtfertigen, daß bei den Beschlüssen des Vermittlungs- ausschusses schließlich nur ganz wenige und ganz untergeordnete

"Kompromisse" ausgehandelt wer-

den konnten, während in den mei- sten (und in den politisch entschei- denden) Punkten angesichts nach wie vor divergierender Grundauffas- sungen nur per "Kampfabstim-

mung", meist gegen die Vertreter

von CDU/CSU, entschieden wurde.

(Bei einer Ablehnung dieses Ver- mittlungsvorschlags im Bundesrat wäre das Gesetzesvorhaben immer noch nicht gescheitert, weil Bundes- tag bzw. Bundesregierung noch ein- mal den Vermittlungsausschuß ein- schalten könnten.)

..".. Was jetzt insgesamt und im ein- zelnen herauskam, hat der Vorsit- zende der Kassenärztlichen Bundes- vereinigung als "völlig unzurei- chend" gekennzeichnet. Dr. Hans W. Muschallik forderte die Minister- präsidenten in einem Fernschreiben dringend auf, das Kostenverlage- rungsgesetz auch in der Fassung des Vermittlungsausschusses abzu- lehnen. Er erneuerte die Zusage der Kassenärzte, die Kosten in ihrem Be- reich (auch ohne gesetzliche Regle- mentierung) in einem gesamtwirt- schaftlich vertretbaren Rahmen zu halten. Diese neuerliche Zusiche- rung sollte es der Mehrheit des Bun- desrates eigentlich erleichtert ha- ben, das Krankenversicherungs-Ko- stendämpfungsgesetz auch in die- ser Fassung abzulehnen und damit alle negativen Konsequenzen des Gesetzes in letzter Minute zu verhin- dern. Auch der Vorstand der Bun- desärztekammer hatte sich nach den ersten beiden Verhandlungsta- gen im Vermittlungsausschuß und noch vor der Beschlußfassung in ei- ner Arbeitssitzung unter Vorsitz von Prof. Dr. Hans J. Sewering am 17.

Juni in Berlin noch einmal für weite- re freiwillige Maßnahmen aller Be- teiligten zur Kostendämpfung in der Sozialversicherung ausgesprochen. Diese Freiwilligkeit ist aber nur durch Ablehnung des Vermittlungs-

vorschlageswie auch der ursprüng- lichen Gesetzesfassung zu realisie- ren, denn die aus Kreisen der CDU/

CSU vorgeschlagene konzertierte Aktion ist bereits nicht mehr in Frei-

willigkeit und schon nicht mehr al-

ternativ zu der im Regierungsent- wurf vorgesehenen Bundesempfeh- lung für die Weiterentwicklung der kassenärztlichen Gesamtvergütung und die Veränderung eines jährli- chen Arzneimittelhöchstbetrages in- stalliert, sondern sie ist jetzt dieser Bundesempfehlung lediglich ge- setzlich vorgeschaltet worden. ..".. Genau gegen diese Kombination von "konzertierter Aktion" und

"Bundesempfehlung" hatte sich

noch unmittelbar vor den Beratun- gen des Vermittlungsausschusses Dr. Muschallik für die Kassenärzte- schaft auch in Fernschreiben an

Kohl/Geißler und an die Ministerprä-

sidenten eindeutig ausgesprochen,

weil eine "konzertierte Aktion" nur

alternativ, wenn überhaupt in ge- setzlicher Form, einen Sinn hätte.

Jetzt hat der Vermittlungsausschuß folgende Regelung vorgeschlagen:

Der Bundesarbeitsminister soll im Rahmen einer gesetzlichen "konzer- tierten Aktion" aller Beteiligten je- weils bis 31. März eines jeden Jahres eine Empfehlung für Gesamtvergü- tung und Arzneimittelhöchstbetrag herbeiführen, der sowohl die Kas- senärztliche Bundesvereinigung als auch die Krankenkassen ausdrück- lich zustimmen müssen. Tut dies ei- ner der beiden nicht- dann war die ganze konzertierte Aktion "um- sonst". Dann haben, den Vorschrif- ten der Regierungsvorlage entspre- chend, die Kassenärztliche Bundes-

vereinigung und die Bundesverbän-

de der Krankenkassen eine "Bun- desempfehlung" zu geben.

Die so oder so "empfohlene" Verän- derung der Gesamtvergütung soll zwar nicht mehr an die "gesamtwirt- schaftlichen Kriterien entsprechend dem jeweiligen Jahreswirtschaftsbe- richt", sondern an die "durch- schnittliche Grundlohnsumme der beteiligten Krankenkassen" gebun- den werden. Jedoch sollen "Art und Umfang der ärztlichen Leistungen"

1698 Heft 26 vom 30. Juni 1977 DEUTSCHES ARZTEBLATT

bei der Weiterentwicklung der Ge- samtvergütung nach wie vor nur in- soweit berücksichtigt werden, als sie auf gesetzlichen oder satzungs- mäßigen Leistungsausweitungen beruhen. Es besteht somit die Ge- fahr, daß eine durch die Entwicklung der Medizin bedingte Änderung in der Leistungsstruktur der ärztlichen Versorgung bei der Weiterentwick- lung der Gesamtvergütung nicht mehr ausreichend berücksichtigt werden kann.

Die "Bundesempfehlung" muß übri-

gens nach dem Vermittlungsvor- schlag nicht mehr für alle Kassenar-

ten "einheitlich" sein - wohl ein

Trostpflaster für den Ersatzkassen- bereich, obwohl es bei dem einheit- lichen Bewertungsmaßstab für alle Kassenarten bleiben soll. Da auch ansonsten die Ersatzkassen weitge- hend in das Leistungs- und Ver- tragsrecht der RVO-Kassen einbezo- gen werden sollen, bleibt die Weiche zur Einheitsversicherung gestellt.

Auch in Sachen "Arzneimittel- höchstbetrag" wurde die Bundes- ratsablehnung vom Vermittlungs- ausschuß nicht bzw. nur unzurei- chend berücksichtigt. Einen solchen Höchstbetragfür verordnungsfähige Arzneimittel, die innerhalb eines Jahres zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung insgesamt durch die Kassenärzte verordnet werden dürfen, soll es auch nach der Vorstellung des Vermittlungs- ausschusses geben. Wird der Höchstbetrag für Kassen-Arzneien im vereinbarten Zeitraum "nicht nur geringfügig" überschritten, so ha- ben die Vertragsparteien "die Ursa- chen der Überschreitung" festzu- stellen. Soweit die Überschreitung nicht auf eine "unvorhergesehene und allgemeine erhebliche Zunahme der Krankheitshäufigkeit" (also Epi- demien o. ä.) zurückgeht, haben die Vertragsparteien zu regeln, "daß zu- sätzliche und gezielte Einzelprüfun- gen der Verordnungsweise der Ärzte durchgeführt werden; ein Ausgleich kann nur im Wege des Einzelregres- ses erfolgen"!

e

Textfortsetzung auf Seite 1700

(3)

HOFFENTLICH

Milan

versichert

AEG

Wie sich die Tendenz doch gleicht! DDR-Witz von Schrade in „humanitas"

Nr. 10/1977: „Er müßte sofort unters Messer, aber ob er zahlen kann?"

Die Information:

Bericht und Meinung

DIE GLOSSE

Hoffentlich

besser informiert

Wer sich für diese Seite der Pu- blizistik interessiert, der wird schon festgestellt haben, daß die gesundheitspolitischen und so- zialpolitischen Auseinanderset- zungen vor allem um die Bonner Gesetzentwürfe merkwürdiger- weise kaum gute Karikaturen hervorgebracht haben. Ein be- sonders kümmerliches Beispiel ist hier abgedruckt.

Allerdings: Es stammt aus der DDR, und zwar aus der Ostberli- ner „Zeitung für Medizin und Ge- sellschaft" „humanitas".

Man hätte doch erwartet, daß den angeblich so geschickten Propa- gandisten und Agitatoren der DDR etwas mehr einfällt zu dem, was drüben als der in der „BRD"

vor sich gehende „Sozialabbau"

bezeichnet wird. Es fragt sich al- lerdings, ob der Zeichner die Möglichkeit hatte, sich einge- hend über das zu informieren, was er zu einer Karikatur verar- beiten sollte. Wenn er auf die Veröffentlichungen der DDR an- gewiesen ist, dann ist es damit nicht weit her.

So berichtete das „Neue Deutschland" am Tage nach dem zweiten Durchgang der Gesetz- entwürfe im Bundesrat in 40 Zei- len lediglich, der Bundesrat habe

„mehrere Gesetzentwürfe zum Renten- und Gesundheitswesen behandelt".

Anfangs hieß es in der Meldung noch, die Mehrheit der Versicher- ten werde „voraussichtlich" mit Einschränkungen der Leistungen und mit Beitragserhöhungen rechnen müssen; zum Schluß der Meldung wurde aber der Inhalt des „Kostendämpfungsgeset- zes" bereits als vollzogene Tatsa- che hingestellt — auf 12 Zeilen.

Die wesentlichste Information fehlt: daß die CDU/CSU-Mehrheit des Bundesrates — die nach der Weltanschauung der SED viel eher ohne Gewissensbisse „neue Belastungen für Werktätige und Rentner" einführen würde als die SPD — daß diese Mehrheit die Ge-

setzentwürfe abgelehnt hatte, das erfuhr der Zeitungsleser in der DDR nicht.

Ein Blick auf die Karikatur erin- nert jedoch daran, daß der DDR- Bürger glücklicherweise noch andere Informationsquellen hat.

Denn woher soll er wissen, daß die AEG Heißwasserspeicher baut, daß ein Mann im weißen Kittel mit einem Exemplar der

„Welt" in der Tasche sehr gut ein westdeutscher Arzt sein kann und daß die „Allianz" eine große westdeutsche Versicherungsge-

sellschaft ist — das wissen viele DDR-Bürger nur aus dem west- deutschen Fernsehen! Wir müs- sen also hoffen, daß das west- deutsche Fernsehen und der Rundfunk die Bevölkerung der DDR gut informieren. Können wir das aber hoffen? gb

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 26 vom 30. Juni 1977 1699

(4)

Die Information:

Bericht und Meinung Vermittlungsvorschlag

e

Textfortsetzung von Seite 1698 Verändert, aber nach wie vor unbe- friedigend, nämlich nicht gestri- chen, sondern lediglich neu formu- liert ist die Bestimmung über "vor- stationäre Diagnostik und nachsta- tionäre Behandlung im Kranken- haus". Sie soll "bei Krankenhaus- pflege auf Überweisung durch einen Kassenarzt" vorgenommen werden dürfen. Die Beteiligungsmöglichkeit für nichtleitende Krankenhausfach- ärzte ist in dem Vermittlungsvor- schlag-bezeichnenderweise- wie- der eingeschränkt worden. Von dem ansonsten abgekoppelten ganzen Krankenhausfinanzierungsteil ist nur die verschlechterte Vergütungs- regelung für Belegärzte in den Ver- mittlungsvorschlag übernommen worden.

Alles in allem ist das Urteil der Bun- desärztekammer und der Kassen- ärztlichen Bundesvereinigung über das Gesetz, soweit die Ärzte und ihre Patienten direkt davon betroffen sind, in vollem Umfang aufrechtzu- erhalten, zumal lediglich Details am Gesetzentwurf geändert wurden, im übrigen aber die Tendenz zur Besei- tigung des freiheitlich gegliederten Systems der sozialen Krankenversi- cherung erhalten blieb:

..,... Nicht die angestrebte Kosten- dämpfung, sondern Kostensteige- rungen werden die Folge sein.

..,... Die Therapiefreiheit des Arztes wird -zum Schaden der Patienten- gefährdet, ebenso wie der Persön- lichkeitsschutz des Patienten durch die totale Erfassung seiner Krank- heitsdaten.

..,... Eine Vielzahl von Einzelvorschrif- ten sind unpraktikabel, programmie- ren Konflikte vor und behindern die eigenverantwortliche Tätigkeit der Selbstverwaltungen durch gesetz- liche Reglementierung im Übermaß.

..,... Für eine Beseitigung von Grund- strukturen des bewährten Gesund- heitssicherungssystems in Richtung einer Ieistungs- und wettbewerbs- feindlichen Einheitsversorgung sind alle Weichen gestellt. DÄ

NACHRICHTEN

Soll auch

die Selbstbeteiligung im Modell erprobt werden?

Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung beabsichtigt, Forschungsaufträge zu Fragen "ei- ner kostengünstigen Leistungser- stellung und einer bedarfsgerechten Versorgung mit Gesundheitsleistun- gen" zu vergeben.

Wie kürzlich der Parlamentarische

St~atssekretär des Bundesarbeits- ministeriums, Hermann Buschfort, auf eine Anfrage des FDP-Bundes- tagsabgeordneten Dieter Julius Cro- nenberg, Arnsberg, bekanntgab, sollen auch Konzeptionen und Rah- menbedingungen zur Durchführung von Modellversuchen zur Erprobung einer Eigenbeteiligung der Versi- cherten in der gesetzlichen Kran- kenversicherung entwickelt wer- den.

Solche Modellversuche seien erfor- derlich, um beispielsweise auch die sozialpolitischen Auswirkungen von

"Wahltarifen" in der gesetzlichen Krankenversicherung zu untersu- chen (ein Vorschlag, der von der FDP unterbreitet wurde).

Mit den Vorarbeiten in der zuständi- gen Abteilung V des Bundesministe- riums für Arbeit und Sozialordnung könne aber erst nach dem 1. Juli dieses Jahres gerechnet werden, da diese "im Moment mit dem Kasten- dämpfungsprogramm voll ausgela-

stetsei. DÄ

, , Psychotherapeutisches Notstandsgebiet''

Als "psychotherapeutisches Not- standsgebiet" hat der neugewählte Erste Vorsitzende der Allgemeinen ärztlichen Gesellschaft für Psycho- therapie, Dr. Werner Stucke, Vize- präsident der Ärztekammer Nieder- sachsen, die Bundesrepublik Deutschland bezeichnet. Zur Zeit gebe es nur einen Psychotherapeu- ten auf 48 000 Einwohner. Nach Feststellungen von Dr. Stucke

1700 Heft 26 vom 30. Juni 1977 DEUTSCHES ARZTEBLATT

nimmt jedoch das Interesse der Me- dizinstudenten und der jüngeren Ärzte an der Psychotherapie ständig zu, so daß in absehbarer Zeit in Zu- sammenarbeit mit klinischen Psy- chologen eine bessere Versorgung der Bevölkerung auf dem Gebiet der Psychotherapie zu erhoffen und möglich sein werde. ÄP-N

200 deutsche Ärzte im Entwicklungsdienst

Gut 200 deutsche Ärzte, ausgewählt und vorbereitet von verschiedenen Entsenderorganisationen, sind in der medizinischen Entwicklungshil- fe tätig.

Nach Angaben von Dr. Arnold Radtke vom "Arbeitskreis für medi- zinische Entwicklungshilfe" waren am 31. Dezember 1975 (neuere Zah- len liegen offenbar noch nicht vor) von der Arbeitsgemeinschaft Ent- wicklungshilfe 35 Ärzte, vom Deut- schen Entwicklungsdienst 34, vom Dienste in Übersee 34, von der Ge- sellschaft für technische Zusam- menarbeit 23, von evangelischen Missionsgesellschaften rund 40 und von katholischen Missionsgesell- schaften ebenfalls rund 40 Ärzte in Entwicklungsländer entsandt. DÄ

Neuordnung der Offentlichkeitsarbeit

Im Zuge der Neuordnung der Öffent- lichkeitsarbeit der Bundesärztekam- mer und der Kassenärztlichen Bun- desvereinigung ist die Informations- abteilung der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundes- vereinigung aufgelöst worden. Der Leiter der lnformationsabteilung, Sylvester Wöhler, ist aus diesem Grunde zum gleichen Zeitpunkt aus den Diensten der Bundesärztekam- mer ausgeschieden. Die von der Bundesärztekammer und der Kas- senärztlichen Bundesvereinigung getragene Pressestelle der deut- schen Ärzteschaft wird von Horst Hennigs geleitet. BÄK/KBV

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