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1. an wie vielen der 72 Hochschulstandorten (einschließlich Berufsakademien) in Baden-Württemberg es Tagesmüttervereine gibt;

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(1)

12. Wahlperiode 04. 12. 98

Antrag

der Abg. Ursula Kuri u. a. CDU und

Stellungnahme

des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Kinderbetreuungsangebote an Hochschulen

A n t r a g

Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten,

1. an wie vielen der 72 Hochschulstandorten (einschließlich Berufsakade- mien) in Baden-Württemberg es Tagesmüttervereine gibt;

2. inwieweit die jeweilige Hochschuleinrichtung von der Möglichkeit der Betreuung durch Tagesmütter Gebrauch macht;

3. welche sonstigen Möglichkeiten zur Kinderbetreuung es darüber hinaus an den Hochschulstandorten für die Kinder von Studierenden gibt;

4. ob über die bestehenden Angebote hinaus ein Bedarf für weitere Kinderbe- treuungsangebote bzw. geänderte Öffnungszeiten gesehen wird, wenn ja, von welchen Hochschulstandorten;

5. wer an den Hochschulen für die Koordination der Kinderbetreuung zustän- dig ist;

6. wie die Information der Studierenden über die Möglichkeiten der Kinder- betreuung erfolgt;

7. wie hoch die Kosten der jeweiligen Betreuungsangebote sind, und von wem sie in welcher Höhe getragen werden;

(2)

8. wie hoch der Anteil der Studierenden ist (absolute Zahl und prozentualer Anteil), die wegen Kindern ihr Studium abbrechen.

01. 12. 98

Ursula Kuri, Ursula Lazarus, Dr. Eva Stanienda, Dr. Gisela Meister-Scheufelen, Netzhammer CDU

B e g r ü n d u n g

Der Anteil der Studentinnen an den Hochschulen in Baden-Württemberg hat sich in den letzten Jahren auf über 40 % erhöht. In manchen Fakultäten beträgt er bereits mehr als 50 %. Viele Hochschulabsolventinnen vertreten die Auf- fassung, dass die Vereinbarkeit von Studium und Familie einfacher zu errei- chen ist als die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Voraussetzung dafür ist allerdings auch hier, dass ausreichende Kinderbetreuungsangebote vorhanden sind. Der Antrag dient dazu, festzustellen, wie die Situation der Kinderbetreu- ung an den Hochschulorten in Baden-Württemberg aussieht.

S t e l l u n g n a h m e *)

Mit Schreiben vom 5. März 1999 Nr. 45–660.6/52 nimmt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst zu dem Antrag wie folgt Stellung:

Zu 1.:

Nach Auskunft des „Landesverbandes der Tagesmütter, Pflegeeltern und Eltern e.V.“ bestehen Tagesmüttervereine an folgenden Standorten:

Standort des Vereins Tätigkeitsbereich des Vereins

Aalen Ostalbkreis

Baden-Baden Stadtkreis Baden-Baden, Landkreis Rastatt

Balingen Zollernalbkreis

Calw Landkreis Calw

Esslingen Landkreis Esslingen

Ettenheim Ortenaukreis

Filderstadt Landkreis Esslingen

Freiburg Stadtkreis Freiburg

Friedrichshafen Bodenseekreis

Göppingen Landkreis Göppingen

Gundelfingen Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Heidelberg Stadtkreis Heidelberg

Heilbronn Stadt- und Landkreis Heilbronn

Horb Landkreis Freudenstadt

Kehl Ortenaukreis

Kirchheim/Teck Landkreis Esslingen

Ladenburg Rhein-Neckar-Kreis

Leonberg Landkreis Böblingen

Ludwigsburg Landkreis Ludwigsburg

Mühlacker Enzkreis

Nürtingen Landkreis Esslingen

Offenburg Ortenaukreis

Pforzheim Stadtkreis Pforzheim und teilw. Enzkreis Reutlingen Landkreis Reutlingen

(3)

Schorndorf Rems-Murr-Kreis

Schwäbisch Hall Landkreis Schwäbisch Hall Sigmaringen Landkreis Sigmaringen Sindelfingen Landkreis Böblingen Stuttgart Stadtkreis Stuttgart

Tübingen Landkreis Tübingen

Tuttlingen Landkreis Tuttlingen

Ulm Stadtkreis Ulm und Alb-Donau-Kreis

Wiesloch Rhein-Neckar-Kreis

In den nächsten Monaten werden an den Standorten Bruchsal, Heidenheim, Mosbach und Konstanz Tagesmüttervereine gegründet. Die Hochschulstand- orte Biberach, Furtwangen, Isny, Karlsruhe, Lörrach, Ravensburg, Villingen- Schwenningen und Weingarten liegen bisher nicht im Tätigkeitsbereich eines Tageselternvereins. Die Zuständigkeit für die Tagesmüttervereine liegt beim Sozialministerium.

Zu 2.:

Dem Ministerium ist nicht bekannt, inwieweit die jeweiligen Hochschulein- richtungen Verbindungen mit den einzelnen Tagesmüttervereinen unterhalten.

Entsprechende Daten sind bis jetzt nicht erhoben worden.

Zu 3.:

Den neun Studentenwerken in Baden-Württemberg obliegt im Zusammenwir- ken mit den ihnen zugeordneten Hochschulen der jeweiligen Region (§ 2 Abs. 2 StWG) die soziale Betreuung und Förderung der Studierenden (§ 1 Abs. 2 StWG). Zur sozialen Betreuungsaufgabe der Studentenwerke gehört auch die Betreuung von Kindern studierender Eltern. Alle Studentenwerke bieten deshalb Kinderbetreuungseinrichtungen an und erhalten hierfür Zuwendungen des Landes. Die Studentenwerke verfügen über folgende Plät- ze für die Betreuung von studentischen Kindern (Stand 31. Dezember 1997):

Plätze davon davon gewichtete

insgesamt belegt studentische Ganztagesplätze (incl. Halb- Kinder (7 Stunden belegt

tagesplätze) und betreut)

______________________________________________________________

Kinderkrippen (Kinder bis

3 Jahre) 265 259 255 238

Kindergärten (Kinder über

3 Jahre) 356 321 194 359

Kinderbetreuung (altersgemischte

Gruppen) 162 149 85 147

Diese Einrichtungen dienen der Betreuung von studentischen Kindern und nicht der Betreuung von Kindern sonstiger Hochschulmitglieder. Falls diese Plätze jedoch nicht mit studentischen Kindern belegt sind, können auch Kin- der sonstiger Hochschulmitglieder aufgenommen werden. Dies ist insbeson- dere bei den Betreuungseinrichtungen für Kinder über 3 Jahre der Fall. Dane- ben unterstützen die Studentenwerke auch die Betreuung studentischer Kinder durch Elterninitiativen. Als sonstige Möglichkeiten der Kinderbetreuung kommen die allgemeinen Kinderbetreuungseinrichtungen der Kommunen, Kirchen sowie anderer Träger in Betracht.

(4)

Zu 4.:

Eine Umfrage bei den Studentenwerken, ob ein Bedarf für weitere Kinderbe- treuungsangebote bzw. geänderte Öffnungszeiten gesehen wird, ergab folgen- des Ergebnis:

Studentenwerk Freiburg:

Ein über das bisherige Angebot hinaus bestehender Bedarf an Kinderbetreu- ung wird für Freiburg reklamiert. Hier sind die Wartelisten für die Aufnahme relativ lang, insbesondere bei den Kinderkrippen muss mit Wartezeiten von bis zu einem Jahr gerechnet werden.

Studentenwerk Heidelberg:

Der Bedarf an ganztägigen Betreuungsplätzen besteht über das derzeitige Angebot hinaus für Kinder unter 3 Jahren insbesondere aber für Kinder bis 1½ Jahre. Hier übersteigt die Nachfrage bei weitem das Angebot. Die Kinder- krippe ist in zwei vom Studentenwerk angemieteten Räumen untergebracht.

Die räumliche Enge dieser Einrichtung läßt derzeit eine Erweiterung des Betreuungsangebotes nicht zu.

Studentenwerk Hohenheim:

Ein weiterer Bedarf für Kinderbetreuungseinrichtungen ist dem Studenten- werk bis jetzt nicht gemeldet worden.

Studentenwerk Karlsruhe:

Probleme ergeben sich im Hinblick auf die Bringzeiten der Kinder, für die eine Zeitspanne von 7.50 Uhr bis 9.30 Uhr vorgesehen ist; diese können von einigen Eltern nicht immer eingehalten werden. Da beide Einrichtungen über den ganzen Tag geöffnet sind, wird dem „unregelmäßigen“ studentischen Leben Rechnung getragen. Problematisiert wurde in den vergangenen zwei Jahren nicht die zu kurze Betreuungszeit, sondern eher das Fehlen von Halb- tagsplätzen und die Tatsache, dass nicht alle 1- bis 3-jährigen Kinder, z.B. ab dem 2. Lebensjahr, in eine altersgemischte Gruppe kommen können. Darüber hinaus wäre es wünschenswert, wenn auf dem Universitätscampus in unmit- telbarer Nähe zur Mensa und den Cafeterien des Studentenwerkes eine Kin- derbetreuungseinrichtung vorhanden wäre. Die Universität hat diesen Bedarf bei ihrer Planung eines Hörsaalgebäudes berücksichtigt.

Studentenwerk Konstanz:

Über die bestehenden Angebote hinaus besteht nach Ansicht des Studenten- werks kein weiterer Bedarf.

Studentenwerk Mannheim:

Im Moment besteht ein erhöhter Bedarf an Einrichtungen für Kinder unter 3 Jahren.

Studentenwerk Stuttgart:

Über das bestehende Angebot hinaus wird kein weiterer Bedarf für Kinderbe- treuungsangebote gesehen, da die bestehenden Einrichtungen nicht voll mit studentischen Kindern belegt sind. Geänderte Öffnungszeiten werden im Kin- dergarten des Studentenwerks Stuttgart bereits angeboten.

(5)

Studentenwerk Tübingen:

Bei der Betreuung von studentischen Kindern im Alter zwischen 3 und 6 Jah- ren ist in den vergangenen 2 Jahren eine Entspannung eingetreten. Großer Bedarf besteht nach wie vor bei der Betreuung von Kindern unter drei Jahren sowie von Hortkindern, wobei das größte Defizit bei der Betreuung von Kin- dern unter einem Jahr besteht.

Studentenwerk Ulm:

a) Ulm:Da die Kinderkrippe des Studentenwerks nur für die Studierenden da ist, bestehen immer wieder Anfragen zur Unterbringung der Krippenkinder der Bediensteten. Hier ist sicherlich ein Bedarf vorhanden, der jedoch primär nicht vom Studentenwerk abzudecken ist.

b) Aalen: Es gibt einen Bedarf für weitere Kinderbetreuungsangebote bzw.

geänderte Öffnungszeiten.

c) Biberach:Nach Kenntnis des AStA sind ca. 10 Studierende auf eine Kin- derbetreuung angewiesen. Die Einzelumstände sind der Hochschulverwal- tung jedoch nicht bekannt.

d) Schwäbisch Gmünd:Über das bestehende Angebot hinaus machen die Stu- dierenden einen Bedarf für ein Kinderbetreuungsangebot in den Räumen der Pädagogischen Hochschule geltend. Da die Hochschule in einiger Ent- fernung vom Stadtgebiet liegt, ist die Forderung nach einer Kinderbetreu- ung am Hochschulstandort schon seit langer Zeit in der Diskussion. Die Hochschulleitung hat seit April 1998 einen Raum für eine Krabbelgruppe zur Verfügung gestellt. Dieser Raum wurde bis zu Beginn des Jahres 1999 regelmäßig als Still- und Wickelraum sowie als Aufenthaltsraum für Klein- kinder genutzt. Die Aufsicht haben die Mütter in Absprache übernommen.

Inwieweit die Selbsthilfegruppe diese Krabbelgruppe weiterführt, ist unge- wiss.

Zu 5.:

Im Bereich der Hochschulen ist für die Koordination und Unterbringung der Kinderbetreuung für studentische Kinder das jeweilige Studentenwerk zustän- dig. Für die Kinderbetreuung nichtstudentischer Kinder fungieren an einigen Hochschulen die Frauenbeauftragten der Hochschulen als Ansprechpartnerin- nen.

Zu 6.:

Die Information der Studierenden über die Möglichkeiten der Kinderbetreu- ung erfolgt nach jeweiliger Auskunft des Studentenwerks wie folgt:

Studentenwerk Freiburg:

Die Information der Studierenden über die Möglichkeit der Kinderbetreuung wird in der Regel über die jeweiligen Studienführer, Studierenden-Kalender etc. transportiert. Für die Freiburger Hochschulen hat darüber hinaus das Stu- dentenwerk mit der Katholischen Fachhochschule eine Broschüre „Studieren mit Kind in Freiburg“ herausgegeben, die alle Möglichkeiten der Betreuung und Beratung beschreibt. Die Broschüre wird derzeit aktualisiert.

Studentenwerk Heidelberg:

Regelmäßige Informationen über die Publikationen des Studentenwerks Hei- delberg:

(6)

– Jahreskalender für Studierende,

– Informationsblatt des Studentenwerks (erscheint 3-wöchentlich),

– Internet,

– Hinweistafeln in den 2 Info-Centren des Studentenwerks,

– Eigene Broschüre für die Kindertagheime,

– Sozialberatung und

– Tageszeitung der Region.

Studentenwerk Hohenheim:

Die Studierenden werden durch Studentenwerkskalender, Informationsveran- staltungen für Neuimmatrikulierte, Plakataktionen auf dem Campus und städ- tische Informationsbroschüren über die Möglichkeiten der Kinderbetreuung informiert.

Studentenwerk Karlsruhe:

Die Information der Studierenden erfolgt insbesondere über Informationsbro- schüren des Studentenwerks.

Studentenwerk Konstanz:

Die Studierenden werden über die Informationsbroschüre des Studenten- werks, Aushänge zu Semesterbeginn, die Sozialberatung des Studentenwerks Konstanz und den Frauenrat der Hochschulen über die einzelnen Einrichtun- gen informiert.

Studentenwerk Mannheim:

Informationen erhalten die Studierenden über Broschüren, Faltblätter und das regelmäßig erscheinende SW-Info. Zusätzlich werden die Studierenden über Informationsveranstaltungen und über die Allgemeine Sozialberatung infor- miert und beraten. Ebenso werden die Infos über das Internet angeboten.

Studentenwerk Stuttgart:

Die Information der Studierenden erfolgt über ein Infoheft des Studenten- werks Stuttgart, das an den Universitäten verteilt und ausgelegt wird; es wird jährlich neu aufgelegt. Weitere Informationen erhalten die Studierenden über eine Fragebogenaktion an der Universität Stuttgart sowie Handzettel, Internet und die Infobox des Studentenwerks Stuttgart, die in allen Mensen des Stu- dentenwerks frei zugängig ist.

Studentenwerk Tübingen:

Die Information erfolgt durch das Studentenwerk im Rahmen seiner Öffent- lichkeitsarbeit. Beispielsweise wird in der jährlich neu aufgelegten Informati- onsbroschüre des Studentenwerks, dem „Dschungelbuch“, ausführlich über die Betreuungsmöglichkeiten berichtet. Darüber hinaus wird im monatlich erscheinenden Informationsblatt für Studierende aktuell über die Kindertages- stätten oder beispielsweise über die Elterninitiativen berichtet und in Kürze können entsprechende Informationen auch über das Internet abgerufen wer- den. Außerdem betreibt die Kindertagesstätte selbst Öffentlichkeitsarbeit, indem sie z.B. Informationsstände in der Stadt errichtet, ein ausführliches Informationsblatt erstellt hat und Tage der „offenen Tür“ veranstaltet.

(7)

Studentenwerk Ulm:

a) Ulm:Das Studentenwerk informiert durch Aushänge und durch eine Bro- schüre für die Erstsemester über die Möglichkeiten der Kinderbetreuung.

b) Aalen: Die Information für die Studierenden wird von der Frauenbeauf- tragten übernommen.

c) Biberach:Angesichts der Größe der Hochschule und der Personalausstat- tung besteht keine spezielle Zuständigkeit für Fragen der Kinderbetreuung.

Werden an die Hochschulverwaltung Anfragen herangetragen, werden die betroffenen Studierenden anlaßbezogen beraten.

d) Schwäbisch Gmünd:Die Studierenden werden regelmäßig über eine Infor- mationstafel im Eingangsbereich über den bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung informiert. Weiterhin informiert auch regelmäßig das Büro des AStA.

Zu 7.:

Die Finanzierung der Kinderbetreuungseinrichtungen erfolgt je nach Einrich- tung und Studentenwerk durch

– Elternbeiträge,

– kommunaler Zuschuss (i.d.R. freiwilliger Zuschuss),

– Landeszuschuss (Sozialministerium und Wissenschaftsministerium),

– Sozialbeiträge der Studierenden und

– Spenden.

Die Studentenwerke erhielten 1997 vom Wissenschaftsministerium einen Zuschuss von 4.000 DM pro Ganztagesplatz bei 7-stündiger Betreuung für jedes studentische Kind unter 3 Jahre. 1998 übernahm das Land bei den Betreuungseinrichtungen der Studentenwerke für studentische Kinder unter 3 Jahre 1/3der Aufwendungen und für studentische Kinder über 3 Jahre ¼ der Aufwendungen. Im Rahmen der Reform der Studentenwerke wird auch die Bezuschussung der Studentenwerke von Zuwendungen auf eine Finanzhilfe umgestellt werden. Die Bezuschussung der Betreuung studentischer Kinder wird dann voraussichtlich als Teil der Finanzhilfe an die Studentenwerke erfolgen.

Die Kosten der einzelnen Kinderbetreuungseinrichtungen bei den Studenten- werken und ihre jeweilige Finanzierung im Jahre 1997 sind in den folgenden Tabellen pro betreutem Ganztagesplatz und Monat dargestellt. (Die Ergebnis- se für 1998 liegen dem MWK noch nicht vor). Die jeweils verbleibenden Unterdeckungen werden von den Studentenwerken getragen, vor allem durch allgemeine Studentenwerksbeiträge.

Kennzahlen pro gewichtetem Ganztagesplatz und Monat (Stand 31. Dezem- ber 1997):

(8)

Kinderkrippen (Kinder bis 3 Jahre)

Studenten- Gesamt- Eltern- sonst. Zuschuss sonst. zweckgeb. Zuschuss werke aufwand beiträge Zuschuss Kommune Erträge Studenten- MWK

ohne ohne werks-

Essen Essen beiträge

DM DM DM DM DM DM DM

________________________________________________________________________

Freiburg 1.465,82 259,33 0,00 485,51 5,55 394,39 305,81 Heidelberg 1.234,30 252,74 0,00 54,10 0,84 508,47 333,33

Hohenheim 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

Karlsruhe 1.395,58 130,67 0,00 0,00 0,37 397,20 155,55 Konstanz 948,48 262,24 0,00 168,91 0,00 144,46 333,33 Mannheim 1.109,10 191,33 0,00 68,03 46,79 496,74 298,30

Stuttgart 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

Tübingen 1.844,16 200,88 0,00 482,41 2,35 559,31 333,33 Ulm 1.300,32 256,13 0,00 214,47 0,00 255,60 330,39 Insgesamt 1.371,97 244,86 0,00 300,62 6,79 422,94 313,90

Kindergärten (Kinder über 3 Jahren)

Studenten- Gesamt- Eltern- sonst. Zuschuss sonst. zweckgeb. Zuschuss werke aufwand beiträge Zuschuss Kommune Erträge Studenten- MWK

ohne ohne werks-

Essen Essen beiträge

DM DM DM DM DM DM DM

________________________________________________________________________

Freiburg 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

Heidelberg 1.011,35 165,40 106,15 615,10 0,25 135,49 0,00 Hohenheim 1.001,32 214,78 21,03 671,78 43,17 83,07 0,00 Karlsruhe 1.011,00 200,44 422,75 311,77 0,99 98,57 0,00

Konstanz 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

Mannheim 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

Stuttgart 1.410,09 236,47 275,77 564,99 26,30 244,74 0,00 Tübingen 1.002,83 154,23 218,02 251,88 20,22 264,24 0,00

Ulm 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

Insgesamt 1.106,38 185,04 198,23 462,88 17,23 201,47 0,00

Kinderbetreuungseinrichtungen – altersgemischte Gruppen –

Studenten- Gesamt- Eltern- sonst. Zuschuss sonst. zweckgeb. Zuschuss werke aufwand beiträge Zuschuss Kommune Erträge Studenten- MWK

ohne ohne werks-

Essen Essen beiträge

DM DM DM DM DM DM DM

______________________________________________________________

Freiburg 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

Heidelberg 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0.00 0,00 Hohenheim 1.236,30 205,67 182,06 38,64 28,16 385,75 272,73 Karlsruhe 1.551,67 360,53 176,39 442,83 0,26 374,60 141,03 Konstanz 1.109,47 176,68 232,10 502,88 1,70 138,85 72,83 Mannheim 920,88 143,56 221,76 347,43 62,62 226,39 0,00

Stuttgart 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

Tübingen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

Ulm 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

Insgesamt 1.239,63 237,69 206,61 416,99 14,84 257,72 98,05

(9)

Daneben unterstützen die Studentenwerke auch die Betreuung studentischer Kinder durch Elterninitiativen. Die Studentenwerke erhalten hierfür vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kind einen pauschalen Zuschuss von 4.000 DM je Ganztagesplatz für jedes betreute studentische Kind pro Jahr.

Zu 8.:

Aussagen über den Studienabbruch sind nur aufgrund von repräsentativen Befragungen möglich, die bei den Exmatrikulierten auf freiwilliger Basis durchgeführt werden. Daher ist es aus methodischen Gründen nicht möglich, auf direktem Weg eine Absolutzahl der Studierenden zu ermitteln, die aus einem bestimmten Grund , z.B. wegen Kindern, ihr Studium abbrechen. Die Hochschul-Informations-System GmbH (HIS) hat eine zusammenfassende Bewertung der Ergebnisse ihrer Befragung veröffentlicht (HIS Kurzinforma- tion A 5/98 vom Oktober 1998). In diesem Papier wurde dargestellt, dass der Studienabbruch selten monokausal begründet ist. Vielmehr liegen einem Stu- dienabbruch vielfältige objektive (z.B. Studienbedingungen, familiäre Gege- benheiten) und subjektive (z.B. individuelles Leistungsvermögen, Stärke der Fachidentifikation) Bedingungen zugrunde. Vor diesem Hintergrund hat HIS versucht, die Studienabbrecher sieben Hauptgruppen zuzuordnen. Dabei machte die Gruppe „Studienabbrecher aus familiären Gründen“ 9 % aller Stu- dienabbrecher aus. Als ausschlaggebenden Grund für den Studienabbruch haben die Befragten, die dieser Gruppe zugerechnet wurden, zu 25 % eine Schwangerschaft und zu 41 % die Unmöglichkeit, Studium und Kinderbe- treuung zu vereinbaren, angegeben. 34 % nannten sonstige familiäre Gründe.

77 % der Studienabbrecher aus familiären Gründen sind Frauen. Dagegen liegt bei den übrigen Gruppen von Studienabbrechern der Frauenanteil bei 50 % oder darunter. Familiäre Gründe dürften daher die wichtigste Ursache dafür sein, dass die Studienabbruchquote (Studienabbrecher in % der Studi- enanfänger) bei Frauen mit 30 % höher ist als bei Männern (25 %). Hochge- rechnet auf die Zahl der Studienanfänger in Baden-Württemberg, die im Durchschnitt der letzten Jahre bei rund 38.000 (darunter 16.700 Frauen) pro Jahr lag, ist die Zahl der Studierenden, bei denen familiäre Gründe ausschlag- gebend für einen Studienabbruch waren, auf jährlich etwa 920 (darunter etwa 710 Frauen) zu schätzen. Hinter „familiären Gründen“ stehen dabei überwie- gend Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Erziehung von Kindern.

Die Stellungnahme ist in Ziffer 1 mit dem Sozialministerium abgestimmt.

von Trotha

Minister für Wissenschaft, Forschung und Kunst

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