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Die Kundgebung der PNOS wurde jedoch nicht mit einem solchen Verbot belegt

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I 123/2009 POM 6. Mai 2009 POM C Postulat

0821 Schärer, Bern (Grüne)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 30.03.2009

Welche Kriterien verwendet Police Bern bei unbewilligten Kundgebungen?

Am Sonntag, 8. März 2009 organisierte die Partei PNOS in Burgdorf eine Kundgebung gegen die Antirassismusstrafnorm. Als eine PNOS kritische Gruppe in Burgdorf eintraf, verlagerte die PNOS ihre Kundgebung kurzerhand nach Bern und zog durch die Berner Altstadt auf den Bundesplatz.

Die PNOS orientiert sich an nationalsozialistischem Gedankengut, stellt sich gegen den Rechtsstaat, vertritt diskriminierende Positionen (welche z.B. durch das Bezirksgericht Aarau bereits verurteilt wurden) und ist ausländerfeindlich. Sie hat öffentlich Gedankengut verbreitet, das auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung der Angehörigen von Bevölkerungsgruppen anderer Herkunft oder Religion gerichtet sind. Deshalb kam sie mehrmals mit dem Gesetz und der Justiz in Konflikt und Parteimitglieder wurden deswegen oder wegen gewalttätiger Angriffe auf andere Menschen verurteilt.

Die Berner Polizei hat in jüngster Vergangenheit Demonstrationen linker Gruppierungen verboten mit Verweis auf Informationen des Staatsschutzes, wonach die Demonstrierenden Gewalt anwenden könnten. Die Kundgebung der PNOS wurde jedoch nicht mit einem solchen Verbot belegt. Dies mutet seltsam an und wirft die Frage auf, ob der Staatsschutz der Berner Polizei seine Nachforschungen auch genügend auf Gruppierungen am rechten politischen Spektrums ausrichtet.

Dazu kommt: Police Bern hat am 8. März 2009 beim Auftritt der PNOS in Bern nicht reagiert mit der Begründung, es sei schlicht unmöglich aus dem Stand eine solche Gruppe zu stoppen. Als jedoch die PNOS kritische Gruppe von Demonstrierenden ebenfalls aus Burgdorf in Bern eintrafen, waren sofort Polizeibeamte zugegen.

Der Regierungsrat wird deshalb um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Wieso war es möglich, dass am Sonntag, 8. März 2009, 150 Anhängerinnen und Anhänger der PNOS in einer unbewilligten Demonstration ungehindert durch die Stadt Bern ziehen konnten? Wieso hat Police Bern nicht interveniert? Wie begründet Police Bern gegenüber dem Regierungsrat die Toleranz gegenüber dem sonntäglichen

„Marsch der Rechtsextremen“ durch die Stadt Bern? War der Regierungsrat vor, während und nach der Demonstration über das Vorgehen von Police Bern informiert?

2. Welche Haltung vertritt der Regierungsrat gegenüber der Tatsache, dass Police Bern in Burgdorf Sicherheitsleute der Firma Apollo Security zur Unterstützung angefordert hat?

Auf welcher gesetzlichen Grundlage wurde die betreffende Firma verpflichtet, wer hat den Einsatz bezahlt und hätten Waffen zum Einsatz kommen können?

3. Wie gedenkt der Regierungsrat sich in Zukunft gegenüber unbewilligten Auftritten rechtsextremer Organisationen im Kanton Bern zu verhalten?

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 02.04.2009

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Antwort des Regierungsrates

Der Auftrag der Kantonspolizei Bern war, den ordnungsgemäßen Verlauf der von der Stadt Burgdorf bewilligten Demonstration der PNOS zum Thema „Für Menschenrechte – Antirassismusgesetz abschaffen“ zu gewährleisten und eine Konfrontation mit Linksaktivisten zu verhindern.

Kurz vor dem geplanten Demonstrationsbeginn in Burgdorf zogen die meisten der PNOS- Aktivisten nach Bern ab und führten dort eine unbewilligte Kundgebung durch. Auch Linksaktivisten hielten in Bern eine unbewilligte Demonstration ab.

Zu den Fragen in Ziff. 1

Die Bewilligung für Kundgebungen liegt in der ausschliesslichen Zuständigkeit der Gemeinde (Art. 10a Abs. 1 Bst. b des Polizeigesetzes [PolG; BSG 551.1] vom 8. Juni 1997). Die Kantonspolizei Bern, die an diesem Sonntag mit vielen Kräften in Burgdorf präsent war, um für die Stadt Burgdorf die Sicherheit garantieren zu können, hat sofort Polizeikräfte nach Bern verschoben, um dem unbewilligten Treiben der PNOS entgegentreten zu können. Selbstverständlich bedarf diese Verschiebung einiger Zeit.

Zum Zeitpunkt des Zusammenzuges der notwendigen Polizeieinheiten in Bern hatte sich der unbewilligte Demonstrationszug der PNOS zum grössten Teil bereits aufgelöst.

Anzumerken bleibt, dass die noch angetroffenen Anhänger der PNOS durch die Kantonspolizei Bern in der Hauptstadt eingehend kontrolliert werden konnten. Die Einsatzleitung der Kantonspolizei stand in ständigem Kontakt zu den zuständigen politischen Behörden (Stadtpräsidentin von Burgdorf, Regierungsstatthalter von Burgdorf;

in der 2. Phase Direktor für Sicherheit, Umwelt und Energie der Stadt Bern).

Zu den Fragen in Ziff. 2

Die Kantonspolizei Bern hat in Burgdorf keine Sicherheitsleute der Firma Apollo Security angefordert. Die Stadt Burgdorf hat einen Vertrag mit dieser Unternehmung und setzt Mitarbeitende der Apollo Security vor allem - wie am 8. März 2009 in Burgdorf auch - im Bereich der Verkehrsregelung in der Stadt Burgdorf ein. Fragen der Entschädigung der Apollo Security werden im Vertragsverhältnis zwischen der Stadt Burgdorf und der Sicherheitsunternehmung geregelt. Ausgerüstet sind die Mitarbeitenden der privaten Sicherheitsfirma zum Eigenschutz - wie bei privaten Sicherheitsunternehmungen verbreitet - mit Pfefferspray und Polizeimehrzweckstöcken, nicht aber mit Schusswaffen.

Zu den Fragen in Ziff. 3

Bei angekündigten unbewilligten Demonstrationen nimmt die Kantonspolizei Bern – falls es zeitlich möglich ist - mit dem zuständigen Gemeindeorgan Kontakt auf.

Selbstverständlich ergreift die Kantonspolizei Bern, unter Berücksichtigung des Verhältnismässigkeitsprinzips, die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit notwendigen Massnahmen und interveniert, falls angezeigt, sofort.

Verschiedentlich hat die Kantonspolizei Bern in den letzten Jahren kurzfristig von unbewilligten Anlässen rechtsextremer Kreise Kenntnis erhalten, sofort reagiert und entsprechende Zusammenrottungen teilweise verhindern können, anwesende Personen Kontrollen unterzogen und ebenfalls Personen den zuständigen Justizbehörden zur strafrechtlichen Beurteilung überwiesen.

Der Regierungsrat des Kantons Bern stützt die verhältnismässige und der Situation angepasste Vorgehensweise der Kantonspolizei Bern im Rahmen der polizeilichen Behandlung von unbewilligten Demonstrationen.

An den Grossen Rat

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