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Chirurgischer Schwangerschaftsabbruch

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Academic year: 2022

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Aufklärungsprotokoll über den chirurgischen Schwangerschaftsabbruch

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Mit den folgenden Ausführungen, die nur einen Teil der Aufklärung darstellen, wollen wir Sie informieren und nicht beunruhigen. Der geplante Eingriff wird mit Ihnen ebenfalls persönlich besprochen. Bitte fragen Sie uns nach allem, was Ihnen unklar ist oder wichtig erscheint. Teilen Sie uns aber auch mit, wenn Sie lieber nicht mehr allzu viel über die bevorstehende Behandlung wissen möchten.

Schwangerschaftsabbrüche dürfen nur in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen vorgenommen werden.

Dies gilt sowohl für chirurgische als auch für medikamentöse Abbrüche. Dies bedeutet, dass Sie bis zu einer Schwangerschaftsdauer von 12 Wochen einen Schwangerschaftsabbruch verlangen können, wenn Sie sich in einer Notlage befinden. Nach der 12. Schwangerschaftswoche kann ein Schwangerschaftsabbruch nur durchgeführt werden, wenn er nach ärztlichem Ermessen notwendig ist, um eine drohende körperliche oder psychische Schädigung von Ihnen abzuwenden. Die Gefahr muss umso grösser sein, je fortgeschrittener die Schwangerschaft ist.

Operationsmethoden: In der Regel wird die Absaugmethode angewendet. Dabei wird nach sorgfältiger Aufdehnung des Muttermundes der Inhalt der Gebärmutter abgesaugt. Bei Frauen, die noch nie schwanger waren, wird der Muttermund vor der Operation durch ein Medikament aufgeweicht. Dadurch können Gewebeverletzungen bei der Dehnung vermieden werden. Da der Eingriff schmerzhaft ist, braucht es entweder eine Voll-, eine Regionalanästhesie (rückenmarksnahe Epidural- oder Spinalanästhesie) oder eine örtliche Betäubung am Muttermund. Eine prophylaktische Antibiotherapie kann indiziert sein. Die mögliche Indikation für eine Vorsorgeuntersuchung für sexuell übertragbareInfektionen, insbesondere Chlamydien, wird mit ihnen diskutiert.

Risiken und Komplikationen: Beim Schwangerschaftsabbruch können selten Verletzungen der Gebärmutterwand mit Zerreissung des Gewebes entstehen. Dadurch kann es zu Blutungen in die Bauchhöhle oder gar zu Verletzungen an anderen Bauchorganen kommen. In diesen Fällen muss eine Bauchspiegelung durchgeführt werden oder unter Umständen eine Operation durch Bauchschnitt. Gelegentlich kommt es zu starken Blutungen während des Schwangerschaftsabbruches. Bluttransfusionen sind jedoch in der Regel nicht notwendig.

In seltenen Fällen bleiben trotz aller Sorgfalt Reste der Schwangerschaft in der Gebärmutter zurück, wodurch ein zweiter Eingriff entsprechend dem Ersten notwendig wird. Sehr selten können nach dem Eingriff lang dauernde, periodenähnliche Blutungen sowie Infektionen oder Thrombosen (Gerinnsel in den Blutgefässen) auftreten, die einer sorgfältigen Abklärung und Behandlung bedürfen.

Zukünftige Schwangerschaften und Fertilität werden in der Regel weder durch den chirurgischen noch den medikamentösen Schwangerschaftsabbruch beeinträchtigt.

Nach der Operation können leichte Nachblutungen sowie leichte Schmerzen im Unterleib, wie sie auch bei der normalen Monatsblutung vorkommen, auftreten. Nach der Operation ist Duschen möglich, auf Vollbäder, Schwimmen und Geschlechtsverkehr soll bis zum Aufhören der Blutungen, mindestens jedoch während 2 Wochen verzichtet werden.

Verhütung: Ohne Verhütung können Sie nach einem Schwangerschaftsabbruch sofort wieder schwanger werden.

Daher frühzeitig sichere Verhütungsmittel anwenden!

Rhesusnegativität: Bei rhesusnegativer Blutgruppe werden Sie den Richtlinien entsprechend eine Spritze mit Antikörpern gegen rhesuspositives Blut bekommen. Damit wird verhindert, dass Ihr Organismus Rhesusantikörper bildet, welche bei einer späteren Schwangerschaft das Kind gefährden könnten.

Kosten: Die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch werden von den Krankenkassen übernommen. Falls Sie eine Zusatzversicherung haben (Privatversicherung): Ist die Kostendeckung geklärt?

Ihre Fragen:

Copyright SGGG Version 2008/2011/2021 Die Logos SGGG + SPO dürfen nur bei unveränderter Originalversion verwendet werden. 1 Jede Abänderung des Formulars führt zum Verlust der erwähnten Logos.

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Aufklärungsgespräch Dolmetscher/in:

Vorgeschlagene Operation:

Operationsskizze: (Operationsmethode, Hautschnitt, was wird entfernt, rekonstruiert, etc., Seitenbezeichnung links, rechts)

Notizen der Ärztin/des Arztes zum Aufklärungsgespräch (Verzicht auf Aufklärung mit Angabe des Grundes, individuelle risikoerhöhende Umstände: Alter, Herzleiden, Adipositas, etc.).

Andere Behandlungsmöglichkeiten:

Datum: Zeitpunkt: Dauer des Aufklärungsgesprächs:

Behandlungsauftrag:

Frau / Herr Dr. hat mit mir ein Aufklärungsgespräch geführt. Ich habe die Erläuterungen verstanden und konnte alle mich interessierenden Fragen stellen. Ein Doppel des Gesprächsprotokolls wurde mir übergeben.

Ich bin mit dem geplanten Eingriff einverstanden, ebenso wie mit den besprochenen Änderungen und Erweiterungen, die sich während der Operation als erforderlich erweisen.

Ort, Datum: Patientin:

Der Text auf der Vorderseite wurde mit der Patientin besprochen, die Fragen geklärt und eine Kopie dieses Aufklärungsprotokolls wurde der Patientin übergeben.

Datum, Zeit: Ärztin / Arzt:

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