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Information Schwangerschaftsabbruch
Voraussetzung zur Ausführung und Abrechnung von Schwangerschaftsabbrüchen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung ist zum einen die Berechtigung zur Ausführung ambulanter Operationen, des weiteren, dass die jeweilige Einrichtung den notwendigen personellen und sachlichen Anforderungen genügen muss (Abschnitt D, Nr. 5 der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch).
Der Kassenärztlichen Vereinigung ist zum Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen nach Abschnitt D Nr. 5 die erforderliche staatliche Zulassung (§ 13 Abs. 1 SchKG) vorzulegen, soweit der Schwangerschaftsabbruch nicht an einem Krankenhaus durchgeführt wird.
Ansprechpartner hierfür ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Referat 52, Baedeckerstraße 2-10, 56073 Koblenz (Tel. 0261/4041-0).
Wenn das Landesamt dem Antrag auf Ausführung von Schwangerschaftsabbrüchen (s. Anlage) außerhalb von Krankenanstalten entspricht, ist dies gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung nachzuweisen.
Ansprechpartner bei der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz, Hauptverwaltung Mainz,
Isaac-Fulda-Allee 14, 55124 Mainz ist Frau Herrmann (Tel. 06131/326- 3731 ).
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Antrag auf Zulassung als Einrichtung zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen
(gem. § 3 AGSchKG)
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Referat 52
Baedekerstraße 2 – 10 56073 Koblenz
Tag der Antragstellung ...
Name der Einrichtung/Praxis ...
Träger/Inhaber ...
Anschrift: ...
...
Telefon: ... Fax: ...
e-mail: ...
Anschrift der Räumlichkeiten in ...
denen die Eingriffe durchgeführt
werden sollen, falls abweichend ...
von obiger Anschrift
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1. Personelle Besetzung:1.1 Facharzt für Frauenheil-
kunde und Geburtshilfe ...
Dem Antrag ist die Urkunde über die Facharztanerkennung in beglaubigter Kopie, sowie ein polizeiliches Führungszeugnis beizufügen!
1.2 Assistenzkräfte
(Name, Beruf, Dauer der Berufserfahrung;
zwei Assistenzkräfte erforderlich)
1)...
...
2)...
...
1.3 Name, Vorname und ...
Anschrift des Facharztes/
der Fachärztin für ...
Anästhesiologie
(falls Eingriffe unter Vollnarkose erfolgen) ...
2. Räumlichkeiten:
2.1 Eine maßstabsgerechte Skizze oder die Kopie des Bau planes mit einer kurzen Beschreibung zur Größe,Aufteilung und Beschaffenheit des Eingriffs-
und Ruheraumes ist in der Anlage beigefügt. Ja Nein Wenn nein:
Die o.a. Unterlagen werden kurzfristig nachgereicht.
2.2 Die Zugänglichkeit der Räume mit Krankentrage
ist gewährleistet. Ja Nein
2.3 Eine Hygienebegehung durch das zuständige Ge-
sundheitsamt hat bereits stattgefunden Ja Nein
Wenn ja, wann: ...
3. Vorgesehene Methode/n zur Durchführung der Schwangerschaftsabbrüche
Mifegyne (ggf. mit Curettage)
Saugcurettage Curettage (ohne vorherige Gabe von Mifegyne o. Absaugen)
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4. Apparative und instrumentelle Ausstattung
vorhanden 4.1 Je nach Methode des Eingriffs Küretten bzw.
Saugküretten mit verschiedenen Köpfen Ja Nein
4.2 Nahtbesteck bei möglichen Verletzungen Ja Nein
4.3 Bei Vollnarkose, Narkosegerät Ja Nein
4.4 Sterilisationsmöglichkeit Ja Nein
Art des Sterilisators: Heißluftsterilisationsgerät Autoklav
Sonstige
5. Medikamentöse Ausstattung
vorhanden
5.1 Mittel zur Schockbekämpfung
Ja Nein
5.2
BlutersatzmittelJa Nein
6. Kooperation mit dem nächstgelegenen Krankenhaus 6.1 Eine schriftliche Vereinbarung mit dem nächst-
gelegenen Krankenhaus zur Behandlung von Not-
fällen liegt vor und ist dem Antrag beigefügt.
Ja Nein
6.2 Eine ungehinderte An- und Abfahrt von Kranken-wagen ist gewährleistet
Ja Nein
7. Zusätzliche Anmerkungen:
Datum, Unterschrift des Praxisinhabers, Stempel