45. WOCHE
Z E I T U N G F Ü R G O C H U N D U E D E M
SAMSTAG 7. NOVEMBER 2020Gocher Rat wählt Vertreter des Bürgermeisters: Erstmals drei Frauen
Anna Peters (Bild, Bündnis 90/Die Grünen) ist erste stellvertretende Bürgermeisterin. Seite 2
Corona: Krankenhäuser im Kreis Kleve sehen sich gut gerüstet
Steigende Infektionszahlen beunruhigen die Kliniken derzeit noch nicht. Seite 5
Drive-In-Route soll coronakonform für weihnachtliche Stimmung sorgen
Haan Groot Obbink (Bild) plant in Kalkar
ein buntes „Winter Wunderland“. Seite 24
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NIEDERRHEIN. Als die Organi- satoren des Tom-Sawyer-Preises Anfang März zur Pressekonferenz einluden, um das Thema „Rol- lentausch“ vorzustellen, schien ein anderes Thema noch weit weg: Corona. Inzwischen ist klar:
Das Virus hat auch die neunte Auflage des Schreibwettbewerbs der Stadt Rees durcheinander- gewirbelt. Zunächst wurde der Abgabetermin aufgrund der zwi- schenzeitlichen Schulschließung verlängert. Nun sagt Bürgermeis- ter Christoph Gerwers mit Blick auf die aktuelle Entwicklung:
„Vor zwei Jahren war das Thema
‚Ohne mich‘, dieses Jahr heißt es
‚ohne Preisverleihung‘.“ Zumin- dest eine Präsenzveranstaltung, bei der die Preisträger geehrt werden, kann nicht stattfinden.
Die Stadt arbeitet stattdessen an einer Online-Lösung.
122 Teilnehmer
Trotzdem sind die Organisa- toren des Wettbewerbs zufrie- den. „Viele Schüler haben wieder mitgemacht“, freut sich Gerwers.
Mit 122 Teilnehmern aus dem ganzen Bundesgebiet in den üb- lichen vier Altersklassen (5./6.
Schuljahr, 7./8. Schuljahr, 9./10.
Schuljahr, 11. bis 13. Schuljahr) sind es zwar deutlich weniger als vor zwei Jahren (199), doch Dirk Krämer von Sponsor Inno- gy sagt: „Wir sollten nicht sagen, dass es ‚nur‘ 122 sind. Es ist doch toll, dass sich wieder so viele Kinder gefunden haben, die sich über selbstgeschriebene Texte ausdrücken möchten.“
Sigrid Mölleken, Kulturamts- leiterin bei der Stadt Rees und
Jury-Mitglied, zeigt sich be- eindruckt von den „vielen ver- schiedenen Gesichtspunkten, aus denen die Teilnehmer das diesjährige Thema beleuchtet haben“. Vor allem habe man mit der Auswahl des Themas das an- gestrebte Ziel erreicht: Nach den eher düster-melancholischen Beiträgen mit Geschichten bei- spielsweise über Suizid und Ab- treibung vor zwei Jahren, sollte die positivere Themenvorgabe mit „Rollentausch“ für entspre- chende Inhalte sorgen. „Das hat gut geklappt“, berichtet Jury- Kollege Michael Scholten, der die Klassen 5 und 6 bewertete: „Hier hatten wir viele märchenhafte Anteile und Abenteuergeschich- ten.“ So sei auch der Siegerbei- trag ein „schönes, altersgerechtes, modernes Märchen“.
Blieben in den vergangenen Jahren immer wieder Geschich- ten länger im Gedächtnis, so sticht in diesem Jahr keine be- sonders heraus, wie Juror Hei- ner Frost verrät: „Das sagt aber nichts über die Qualität an sich aus.“ Und die habe sich durchaus wieder sehen lassen können, sind sich die Jury-Mitglieder einig.
„Geschichten, bei denen einem die Luft wegbleibt, sind ohne- hin eher selten“, ergänzt Frost.
Michael Scholten ist zudem eine mitunter hohe sprachliche Qua- lität und Reife aufgefallen.
Kein Wunder, dass man den ei- nen oder anderen Namen bereits auf den vergangenen Wettbe- werbsrunden kennt. Vier Preis- träger waren bereits vor zwei Jahren unter den Top 5 ihrer je- weiligen Altersklasse. Besonders
erfreulich ist die Teilnehmerzahl für den Kreis Kleve: 31 Beiträge wurden aus den hiesigen Kom- munen eingereicht, davon im- merhin sechs aus Rees. Und vier Nachwuchs-Autoren aus dem Kreis gehören auch zu den Preisträgern: Charlotte Büch- senschütz-Nothdurft aus Kra- nenburg (1. Platz), Amy-Leanne Schorpp aus Kalkar (5. Platz, bei- de Klasse 5/6) sowie Julia Vier- mann und Henry Mehring aus Kleve (beide 4. Platz, Klasse 7/8).
Highlight fällt aus
Ein echter Wermutstropfen ist für alle Beteiligten der Aus- fall der traditionellen Preisver- leihung, zu der alle Preisträger nach Rees eingeladen werden.
Dass sie diesmal aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfin- den kann, „tut in der Seele weh“, sagt Sigrid Mölleken. Stattdessen arbeite man an einer Online- Variante. Dazu soll am 28./29.
November ein Youtube-Video veröffentlicht werden, in dem der Schauspieler Michael Dick wie- der Beiträge vorliest. „Das war in den vergangenen Jahren immer der Höhepunkt“, sagt Mölleken.
Auch viele der jungen Autoren seien überrascht gewesen, „wel- che Kraft ihre Texte dadurch entfesseln können“. Aktuell wird auch überlegt, die Preisträger mit kurzen Beiträgen in das Video einzubinden. Der Link ist nach der Veröffentlichung dann unter anderem über die Homepage der Stadt Rees zu finden.
Zum Wettbewerb ist wie im- mer ein Buch mit dem Titel „Rol- lentausch“ erschienen, in dem
die zehn besten Beiträge jeder Al- terklasse – darunter alle Preisträ- ger – nachzulesen sind. Das Buch kos tet zehn Euro und ist erhält- lich im Buchhandel und direkt beim Verlag Edition Anderswo (ISBN 978-3-935861-50-2).
Neben Dirk Krämer, der eine Unterstützung des Tom-Sawyer- Preises für 2022 bereits zugesagt hat, zeigt sich auch Vorstands- mitglied Wilfried Röth vom zweiten Sponsor, der Sparkasse Rhein-Maas, „von der Idee des Wettbewerbs noch immer fas- ziniert“. Nun hoffen alle Betei- ligten, dass in zwei Jahren – mit einem neuen Thema – wieder alles beim Alten ist.
Michael Bühs
Die Preisträger
5./6. Schuljahr:
1. Charlotte Büchsenschütz- Nothdurft (Kranenburg), 2. René Fellgiebel (Traunreut), 3. Adam Brockmann (Leipzig), 4. Daniel Falkenkötter (Lippstadt), 5. Amy- Leanne Schorpp (Kalkar) 7./8. Schuljahr:
1. Hannah Grauer (Rheinfelden), 2. Paula Isabel Rürup (Herford), 3. Tamina Forhmann (Vellmar), 4. Julia Viermann und Henry Mehring (beide Kleve) 9./10. Schuljahr:
1. Sarah Zeller (Crostwitz), 2. Marie- Sophie Raich (Dresden), 3. Josefine Hellkamp (Oldenburg), 4. Isabella Kuntschner (Garching), 5. Clara Sophie Buceta Hager (Hamburg) und Anastasia Paszylk (Bochum) 11. bis 13. Schuljahr:
1. Leonie Ballhorn (Mülheim a.d.R.), Pauline Weinberg (Durach), 3. Lilli Reuter (Merzig), 4. Ada Charlotte Kilfitt (Bochum), 5. Pia Marie Heg- mann (Karlsruhe)
Märchenhafter Rollentausch
Die Sieger des Tom-Sawyer-Preises stehen fest – die Preisverleihung findet nur online statt Keine offizielle Feier
zum Volkstrauertag ABSAGE �������������
Die Stadt Goch wird in diesem Jahr keine offiziellen Gedenk- veranstaltungen anlässlich des Volkstrauertages am Sonntag, 15. November, durchführen.
Aufgrund der coronabedingten Einschränkungen wäre ein wür- diger Rahmen für die Gedenk- veranstaltungen nicht gegeben, heißt es dazu aus dem Rathaus.
Die Stadt Goch bittet um Ver- ständnis und hofft, den Volks- trauertag im kommenden Jahr wieder wie gewohnt begehen zu können.
370 Cannabis-Setzlinge sichergestellt
POLIZEIBERICHT ������
Ein Audi A5 mit besonderer Ladung ging am Dienstag, 3.
November, gegen 13.15 Uhr Beamten der Autobahnpoli- zei Düsseldorf ins Netz: Sie kontrollierten den Wagen mit Solinger Kennzeichen an der Anschlussstelle Kleve der A57 in Goch, nachdem er aus den Nie- derlanden in das Bundesgebiet eingereist war. Im Kofferraum des Wagens fanden die Beamten dann insgesamt 370 Cannabis- pflanzen-Setzlinge. Die jungen Pflanzen waren in unschein- baren Kartons verpackt. Der Fahrer des Audis, ein 47-Jäh- riger Mann türkischer Herkunft aus Leverkusen, konnte zudem keine in Deutschland gültige Fahrerlaubnis vorweisen. Der Mann wurde festgenommen und anschließend dem Haft- richter vorgeführt. Die Can- nabis-Setzlinge wurden durch die Beamten sichergestellt, den jungen Pflänzchen stand dann die Vernichtung bevor.
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Arbeiten an den Sickerbecken gehen weiter
Im Juli dieses Jahres hatten am Hunsberg und an der Pfalzdorfer Straße in Goch die Arbeiten für die Errichtung je eines Regen- wasser-Sickerbeckens begonnen.
Zunächst wurden die Becken ausgeschachtet, insgesamt muss- ten hierfür knapp 6.000 Ku- bikmeter Erde bewegt werden.
Nach der Einsaat mit einer bie-
nenfreundlichen Blumensaat- mischung folgen jetzt die tech- nischen Arbeiten. So müssen für die Installation zum Beispiel der Pumpstationen Spundwände gesetzt werden um die notwen- digen Baugruben auszuheben (Bild). Nach ihrer Fertigstel- lung werden die Beckenanlagen eingezäunt. Vorgesehen ist, dass
beide Becken zu Beginn des kommenden Jahres fertig gestellt werden. Coronabedingt hat es hier eine Verzögerung gegeben.
Ursprünglich hatte die Stadt Goch die Inbetriebnahme für den Herbst avisiert. Die Sicker- becken sollen das Regenwasser der umliegenden Straßenzüge sammeln und anschließend dem
Grundwasser zuführen. In bei- den Becken wird das Regenwas- ser vorbehandelt und gereinigt, bevor es dann versickert. Die Becken haben ein Volumen von 1.900 und 3.900 Kubikmetern.
Die Gesamtkosten für die Maß- nahme liegen bei 1,8 Millionen Euro.
Foto: Stadt goch/torsten matenaers
Lehmann führt CDU-Fraktion
Uedem. Die neugewählten Ue- demer Ratmitglieder der CDU haben in ihrer konstituierenden Sitzung unter Corona-Bedin- gungen erneut Michael Lehmann als neuen Fraktionsvorsitzenden gewählt. „Ich freue mich, die- se besondere Aufgaben auch in kommenden Legislaturperiode wieder für die CDU-Fraktion wahrnehmen zu dürfen.“ Als seine Stellvertreter wurden Klara Achten und Dirk Verweyen ge- wählt. Vervollständigt wird der geschäftsführende Vorstand der Uedemer-CDU Fraktion durch die als Kasserin und Geschäfts- führerin gewählte Ursula Kes- sel. In den kommenden Tagen werden nun unter Führung von Michael Lehmann die Gespräche über die Besetzung der zu bilden- den Ausschüsse mit den anderen im Rat vertretenden Parteien ge- führt.
Erstmals drei Vizebürgermeisterinnen für Goch
Der neue Rat der Stadt Goch hat sich am vergangenen Mittwoch konstituiert. Die am 13. Septem- ber gewählten 40 Mitglieder des Rates und Bürgermeister Ulrich Knickrehm (Bild) kamen erst- mals zusammen. Unter anderem wurden die stellvertretenden Bürgermeister gewählt. Erst- mals in der Geschichte der Stadt Goch sind es drei Frauen. Erste stellvertretende Bürgermeisterin ist Anna Peters (m, Bündnis 90/
Die Grünen), zweite stellvertre- tende Bürgermeisterin ist Katha-
rina Pleines (l, CDU) und dritte stellvertretende Bürgermeisterin ist Maria Beaupoil (r, BFG). Al- le drei wurden fraktionsüber- greifend in einem gemeinsamen Wahlvorschlag geführt. Die drei Kandidatinnen wurden ein- stimmig, bei einer Enthaltung gewählt. Auf der Tagesordnung stand weiterhin die Bildung und Besetzung der Ratsausschüsse.
Hier gibt es Änderungen im Ver- gleich zur letzten Legislaturpe- riode. Neu bezogen auf die the- matischen Zusammensetzungen
sind die Ausschüsse für „Umwelt und Verkehr“, „Sport, Freizeit und Tourismus“, „Schule, Kultur und Digitalisierung“ sowie „Se- nioren, Soziales, Integration und Gesundheit“. Weitere Informati- onen zu allen Ausschüssen und ihrer Zusammensetzung, den gewählten Ratsmitgliedern, zu Drucksachen und Sitzungspro- tokollen sind im Ratsinformati- onssystem der Stadt Goch unter http://ris.goch.de zusammenge- stellt.
Foto: Stadt goch/torsten matenaers
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PC: Die VHS Goch bietet den Kurs „Windows 10 für Umstei- ger“, am Samstag, 21. November, von 9 bis 17 Uhr, in Kevelaer, Öffentliche Begegnungsstätte;
(Kurs P5301K, Gebühr: 45 Euro) an. Infos: www.vhs-goch.de.
Jetzt den Bedarf für einen Kita-Platz anmelden
goch: anmeldeschluss ist der 15. Dezember
GoCh. eltern, die für ihr Kind ab August 2021 einen Betreu- ungsplatz benötigen oder in- nerhalb von Goch die Kinderta- geseinrichtung wechseln möch- ten, müssen den Bedarf jetzt via Kita-online anmelden.
Dies gilt auch für Eltern, die bereits eine schriftliche Anmel- dung in einer oder mehreren Kitas vorgenommen haben. An- meldeschluss ist der 15. Dezem- ber 2020. Kita-Online ist über die Homepage der Stadt Goch (www.goch.de/kitaonline) zu er- reichen. Für die Bedarfsmeldung können bis zu drei Wunsch-Kitas ausgewählt werden. Nach der Bestätigung der Bedarfsmel- dung werden die Einrichtungen automatisch über den Betreu- ungswunsch informiert. Eine Be- darfsmeldung über Kita-Online ist jedoch noch keine Garantie für einen Betreuungsplatz in einer der ausgewählten Kinder- tageseinrichtungen. Ein persön-
liches Anmeldegespräch in den ausgewählten Einrichtungen ist für eine Aufnahme weiterhin ver- pflichtend notwendig.
Eltern, die ihr Kind bereits für das laufende Kindergartenjahr angemeldet hatten und noch keinen Betreuungsplatz erhalten haben, müssen sich nicht erneut anmelden. Änderungswünsche der Bedarfsmeldung jedoch müssen bis zum 15. Dezember 2020 direkt beim Jugendamt an- gegeben werden.
Eltern, die keinen Internetzu- gang besitzen oder Hilfe benöti- gen, können sich an jede Gocher Kindertageseinrichtung wenden.
Dort wird dann die Anmeldung durchgeführt. Zu allen Fragen rund um die Kinderbetreuung und das Online-Bedarfsmelde- system Kita-Online steht Regina Hocks unter Telefon 02823/320- 161 vom Jugendamt gerne zur Verfügung. Infos auch per Mail:
kita-online@goch.de.
KURZ & KNAPP
Beratung: Das EFUS-Mobil der AWO zur Beratung Alleinerzie- hender ist auch in Goch wieder unterwegs. Die beiden Termine sind: Donnerstag, 19. Novem- ber, und Mittwoch, 16. Dezem- ber, jeweils in der Zeit 9 bis 11
Uhr, in der Kita „Nierspiraten“, auf der Pfalzdorfer Straße 79a.
Allgemeine Informationen be- ziehungsweise Informationen zu den Terminen erteilt Andrea Zampietro gerne unter Telefon 01578/0578050.
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Quarantäne: An der Liebfrau- enschule in Goch ist eine Lehre- rin positiv auf das Corona-Virus getestet worden. Insgesamt vier weitere Lehrerinnen sowie die Schülerinnen und Schüler aus drei Schulklassen sind als Ka- tegorie A-Kontakte eingestuft worden und befinden sich bis einschließlich zum kommenden Dienstag, 10. November, in Qua- rantäne. Alle Betroffenen sind durch die Schule bereits infor- miert worden. Stand jetzt haben
die Quarantänemaßnahmen nur minimale Auswirkungen auf die Stundenpläne der übrigen Klas- sen. Wo es Vertretungen gibt oder Unterrichtsausfälle unver- meidbar sind, kommuniziert dies die Schule direkt mit den betroffenen Eltern.
Schulabschluss: Die Volkshoch- schule Goch bietet einen neuen Lehrgang zum Erwerb des Mitt- leren Schulabschlusses (Klasse 10b), vom 11. Januar 2021 bis
zum 17. Dezem ber 2021, von 18 bis 21.15 Uhr (80 Kurstage) in Goch, in der Leni-Valk-Real- schule, Raum 50 (Kurs Q6200G, Gebühr: 25 Euro) an. Zur Be- hebung erkennbarer Defizite in einzelnen Fächern werden ent- sprechende Brückenkurse im Herbst 2020 eingerichtet. Hier soll das erforderliche Grund- wissen systematisch eingeübt werden, damit die Teilnehmer im Mittleren Schulabschluss- Lehrgang keine Probleme ha- ben. Anmeldeschluss für den Lehrgang ist am Mittwoch, 25.
November. Weitere Informati- onen gibt es bei der VHS-Ge- schäftsstelle Goch, Roggenstraße 39, unter Telefon 02823/973115.
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Außerdem weist die VHS Goch darauf hin, dass der PC-Raum der VHS die aktuellen Corona- Schutzmaßnahmen erfüllt, so dass EDV-Kurse aus dem VHS- Angebot auch weiterhin stattfin- den können.
KREIS KLEVE. Die Colt In- ternational GmbH ist Ge- winner des „Großer Preis des Mittelstandes“ in Nordrhein- Westfahlen, einem der renom- miertesten Wirtschaftspreise in Deutschland. Der seit 1994 jährlich ausgelobte Wettbewerb wird verliehen, um Unterneh- men auszuzeichnen, die den größtmöglichen wirtschaftli- chen und sozialen Nutzen für das Land erbringen.
Dabei können sich Unterneh- men nicht selbst nominieren und nehmen zunächst an einem der zwölf regionalen Wettbe- werbe teil. Nominiert wird Colt seit 2017 von Dr. Barbara Hend- ricks, Mitglied des Deutschen Bundestages und ehemalige Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktor- sicherheit, die in diesem Jahr zur Preisverleihung in Düsseldorf die Begrüßungsrede hielt. „Es ist eine besondere Freude, dass Colt In- ternational als Unternehmen aus meiner Heimatstadt sich in die Gewinner-Liste eintragen konn- te. Das innovative Unternehmen ist ein wichtiger Arbeitgeber mit Strahlkraft weit über unsere Region hinaus. Das hat die Jury zu Recht gewürdigt“, stellt Dr.
Barbara Hendricks fest. Zudem wird Colt seit 2019 auch von der Wirtschaftsförderung des Kreises Kleve nominiert.
Als 2018er Finalist war Colt International im Jahr 2020 eines von 414 nominierten Unterneh- men in Nordrhein-Westfahlen,
von denen es nur 76 auf die Jury- liste schafften. In ganz Deutsch- land wurden in 2020 insgesamt 4.970 nominiert. „Wir sind sehr stolz, dass uns dieser Erfolg ge- lungen ist. Die Auszeichnung markiert einen weiteren Meilen- stein in unserer Unternehmens- geschichte und ist Ausdruck ei- ner geschlossenen Leistung aller Mitarbeiter“, so Colt Geschäfts- führer Lukas Verlage.
ie Wettbewerbsteilnehmer werden in fünf Kategorien von einer unabhängigen Fachjury bewertet: 1. Gesamtentwicklung des Unternehmens, 2. Schaffung und Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, 3. Moder- nisierung und Innovation, 4.
Engagement in der Region und schließlich 5. Service, Kundennä- he und Marketing. In allen fünf Kategorien wusste Colt zu über- zeugen.
Die ersten Erfahrungen in die- sem Wettbewerb sammelte Colt International 2017. Bereits im zweiten Jahr wurde Colt einer der fünf Finalisten von den 423 nominierten Unternehmen aus der Region Nordrhein-Westfa- len war. In 2020 gelang Colt der Sprung auf das Podest als einer von nur vier Preisträgern.
Die Auszeichnungsgala der Oskar-Patzelt-Stiftung im Rah- men des 26. Wettbewerbes um den „Großen Preis des Mittel- standes 2020“ für die Wettbe- werbsregionen Nordrhein-West- falen, Rheinland-Pfalz/Saarland, Schleswig-Holstein/Hamburg, Niedersachsen/ Bremen sowie die Wettbewerbsregionen Sach- sen-Anhalt und Mecklenburg- Vorpommern erlebten fast 400 Unternehmer im Düsseldorfer Hotel Maritim in Anwesenheit zahlreich geladener Gäste.
Kein anderer Wirtschaftswett- bewerb in Deutschland erreicht eine solch große und nun schon länger als ein Vierteljahrhundert anhaltende Resonanz wie der von der Leipziger Oskar-Patzelt- Stiftung seit 1994 ausgelobte Wettbewerb. Dabei ist der Preis nicht dotiert. Es geht für die Un- ternehmen einzig und allein um Ehre, öffentliche Anerkennung und Bestätigung ihrer Leistun- gen, ohne finanzielle Anreize.
„Strahlkraft geht weit über die Region hinaus“
großer Preis des mittelstands geht an die Colt International gmbH
Freuen sich über die Auszeichnung (vl): Dirk Houben, Herbert Fiedler (beide Colt International), Hans- Josef Kuypers (Wirtschaftsförderungsgesellschaft Kreis Kleve), Dr. Barbara Hendricks; Lukas Verlage,
Chris toph Tyssen (beide Colt International). Fotos: Colt
Unternehmenssprecher Chris- toph Kepser nahm den Preis in Düsseldorf entgegen.
Anmeldung
bis zum 13.11.2020:
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Sudoku
Die leeren Kästchen müssen nach folgenden Regeln gefüllt werden:
• In jeder Zeile dürfen die Ziffern von 1–9 nur einmal vorkommen
• In jeder Spalte dürfen die Ziffern von 1–9 nur einmal vorkommen
• In jedem Block dürfen die Ziffern von 1–9 nur einmal vorkommen
8 1 9 6
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2
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6 2 8
3
7
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K L EV E / WAC H T E N D O N K . Wieder einer dieser unsäglichen Tage. Man kriecht aus dem Saal.
Wieder einmal ist die Welt ver- rückt worden. Am liebsten in den Wald fahren: eine Stunde lang laut schreien, bis die Stim- me versagt.
Amerika
Ein Mädchen wächst ohne Va- ter auf. Wenn sie nach ihm fragt, erklärt man ihr, der sei in Ameri- ka. Irgendwann – sie ist 14 Jahre alt – funktioniert die Amerika- Geschichte nicht mehr. Der Va- ter: nicht in Amerika. (Er hatte die Mutter verlassen, als sie im 3.
Monat schwanger war.) Ein Kind auf der Suche nach Identität.
Bis hierhin eine erträgliche Ge- schichte – fast ein bisschen sen- timental. Es gibt nur eines, was schlimmer ist als ein unerfüllter Wunsch – ein erfüllter. Das Mäd- chen – es ist bei den Großeltern aufgewachsen – lernt den Vater kennen. Er hat eine Gärtnerei.
Alle 14 Tage besucht sie ihn am Wochenende und ...
... verliebt sich in ihn. Annä- herung findet statt. Körperlich.
„Da war mehr, als zwischen Vater und Tochter sein sollte“, sagt der Mann auf der Anklagebank.
Strafverhandlung gegen einen 59-Jährigen aus Wachtendonk wegen Beischlaf zwischen Ver- wandten in 100 Fällen, gefähr- licher Körperverletzung in zwei Fällen sowie Körperverletzung in einem Fall. Laut Staatsanwalt- schaft soll der Angeklagte in der Zeit vom 8. 3. 2014 bis zum 5. 3.
2019 in Wachtendonk mit seiner leiblichen Tochter (geboren im Juni 1986), welche er erst im Al- ter von 14 Jahren kennenlernte, einvernehmlichen Geschlechtsver- kehr gehabt haben. Im Juni 2017 soll der Angeklagte seine Tochter fünfmal mit der Faust auf den Hinterkopf geschlagen haben. Im Dezember 2017 soll der Angeklag- te seiner Tochter mit der scharfen Kante einer Kelle auf ihrer linken Hand geschlagen haben, was zu einer 2 Zentimeter tiefen Schnitt- wunde geführt haben soll. Im Juli 2018 soll der Angeklagte erfah- ren haben, dass die Zeugin einen anderen Freund hat. Daraufhin habe er mit einer Leiter nach ihr geworfen und mit einem Besenstil gegen die Schulter, den Hals und den Rücken geschlagen.
Bodenlos
Wie kann passieren, was da passiert ist? Wo die Liebe hin- fällt? Man steckt nicht drin in den Köpfen der anderen, aber man denkt: Wie kann die Welt in freien Fall übergehen? Es ist ein Fall ins Bodenlose. Ein Fall in die Maßlosigkeit. Eigentlich sind es zwei Fälle: Beischlaf hier, Körperverletzung dort. Irgend- wie muss man trennen. Das ist wichtig. Der Angeklagte sagt aus. Ja, er hat Gewalt gegen seine
Tochter ausgeübt. Es folgt einer dieser Sätze, die das Gesetz unter Strafen stellen sollte. Die Hand ist ihm ausgerutscht, sagt der Angeklagte. Es klingt, als führe die Hand ein Eigenleben. Ja, es hat Zärtlichkeiten gegeben zwi- schen ihm und seiner Tochter.
Kein Beischlaf. Er habe das nicht gewollt. Kein Vaginalverkehr.
(Das sagt er mehrmals.) Er sagt das, als sei alles, was sonst pas- siert sei, nicht sooo schlimm. Oft genug, sagt er, sei die Tochter die treibende Kraft gewesen.
Strafgesetzbuch, Paragraph 173: Beischlaf zwischen Ver- wandten:
(1) Wer mit einem leiblichen Ab- kömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jah- ren oder mit Geldstrafe bestraft;
dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erlo- schen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die mitei- nander den Beischlaf vollziehen.
(3) Abkömmlinge und Geschwi- ster werden nicht nach dieser Vor- schrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.
Anfangs Liebe
Sie, die irgendwann zu ihm zog und im Betrieb mitarbeitete, wurde, wenn es zu Streitigkeiten kam, geprügelt. Verdient hat sie nichts. „Aber ich habe alles für sie bezahlt“, sagt der Angeklag- te. Er als Gärtner sollte wissen, dass man Pflanzen nicht tritt, nicht auf sie einschlägt. Er weiß es nicht.
Die Tochter sagt aus. Ja – an- fangs sei es Liebe gewesen. Ihr großer Fehler. Natürlich habe es Vaginalverkehr gegeben. Und Prügel. Allerdings – das wird für die Urteilsfindung wichtig sein – hatte das Eine nie mit dem An- deren zu tun. Gewalt beim Bei- schlaf hat es nicht gegeben.
Irgendwann – diesen Ein- druck gewinnt man – wird aus der Liebe des Anfangs eine Art von Versklavung. Die junge Frau:
abhängig auf allen Ebenen. Sie wohnt im Haus des Vaters, sie muss, wenn sie Geld braucht, da- rum bitten. Er ist ihr Ausbilder.
Einmal in der Woche geht es ums
„Schmusen“ – dieses Wort be- nutzt der Angeklagte. Die Toch- ter kämpft sich tapfer durch ihre Aussage. „Wissen Sie, wie das ist, Herr Richter?“ Längst ist man sprachlos.
Glatteis
Hat sich die Tochter, möchte der Verteidiger wissen, jemals ein Kind vom Vater gewünscht?
„Nein!“ „Ich halte Ihnen einmal Ihre Aussage bei der Polizei vor.
Da haben Sie gesagt, sie wünsch-
ten sich ein Kind von ihm.“
Die junge Frau taucht ins Ver- gangene. Ja – vielleicht hat sie es sich ein Mal gewünscht. Ein Mal.
„Und warum haben Sie das jetzt nicht gesagt, als ich Sie gefragt habe?“ „Können Sie sich vorstel- len, dass mir das peinlich ist?“ Ob sie ihren Vater vor dem Arbeits- gericht verklagt habe, möchte der Verteidiger wissen. Ob es um 320.000 Euro gegangen sei?
„Nein.“ Der Verteidiger war am Prozess beteiligt. Alles endete mit einem Vergleich: 10.000 Euro für die junge Frau. Ja, es kann sein, dass da was gewesen ist.
Das sieht jetzt natürlich nicht so gut aus. „Die ist wahrschein- lich in dem Prozess nie anwesend gewesen“, sagt eine Prozessbe- obachterin. „Die wusste wahr- scheinlich nicht einmal, um wel- che Summe es ging.“
Drei Jahre
100 Fälle von “Beischlaf zwi- schen Verwandten“ – dazu die Körperverletzungen. Ein Teil der intimen Handlung: verjährt. Die Staatsanwältin hält das Ange- klagte für Erwiesen und fordert drei Jahre Haft.
Der Verteidiger sieht es an- ders. Der Vaginalverkehr: nicht nachweisbar. Die Aussage der Zeugin: nicht glaubhaft. Die Sache mit dem Vaginalverkehr scheint von Bedeutung, denn der Verteidiger sagt, es habe Ur- teile gegeben, wo alles andere nicht bestraft wurde. Jetzt wird klar, warum der Angeklagte sich distanziert hat. Zunächst hat- te man geglaubt, es ist die letzte Schutzbehauptung – alles an- dere: irgendwie entschuldbar ...
Juristen fragen, was unter einem Beischlaf zu verstehen ist. Was ist Grundvoraussetzung? Was nicht?
Die Körperverletzungen hat sein Mandant zugegeben. Die Ver- teidgung plädiert in Sachen Bei- schlaf für Freispruch. Die Kör- perverletzungen könnte man mit einer angemessenen Geldstrafe beantworten. 90 Tagessätze à 30 Euro. Der Angeklagte: nie vorbe- straft und (in Teilen) geständig.
Das Gericht zieht sich zurück.
Eine Stunde bis zum Urteil.
Mitleid
Die letzten Worte des Ange- klagten scheinen nicht wirklich zu seiner Schuld durchzudrin- gen. Ja, es tut ihm leid. Er hat Strafe verdient. Die Gewalt:
Ausnahmesituationen. Die aus- gerutschte Hand ... Er ist sonst nicht so. („Ich bin sonst nicht so.
Da können Sie jeden fragen.“) Immerhin ist da noch jemand, für den der Angeklagte Mitleid empfindet. Das ist er selbst. Er wird ohne die Tochter leben, die Gärtnerei alleine bearbeiten, kochen und waschen müssen.
Man streunt durch die Stadt – mag niemanden ansehen. Im Kopf trägt man die Fetzen eines
Briefes, den ein Vater an seine Tochter schrieb, nachdem sie sich durchgerungen hat, ihn, das Haus, die Gärtnerei zu verlassen.
Man streunt durch die Stadt – mag niemanden ansehen. Im Kopf trägt man die Fetzen eines Briefes, den ein Vater an seine Tochter schrieb, nachdem sie sich durchgerungen hatte, ihn, das Haus, die Gärtnerei zu verlassen.
Eine Kerze
„Ich mache mir Sorgen ... wir müssen reden ... Fehler aus dem Weg räumen ... ich habe Vieles falsch gemacht ... ich möchte, dass wir uns vertragen ... ich bin bereit, mich zu bessern ... ich ha- be dich lieb ... ich möchte dich nicht verlieren ... bitte, komm zurück ... ich möchte mich für alles entschuldigen ... komm zu- rück ... du wirst mal den Betrieb übernehmen ... du wirst keine Geldsorgen haben ... die Katzen vermissen dich ... gib mir eine Chance zur Wiedergutmachung ... du musst nur ein bisschen an dir arbeiten ... ich werde dir nicht mehr reinreden ... ich war auch in der Kirche und haben eine Kerze angemacht ...“
Drei Jahre
Ein Licht scheint dem Ange- klagten trotzdem nicht aufge- gangen zu sein. Die Kammer ver- urteilt ihn zu drei Jahren Haft.
Keine Bewährung. Da half auch das Geständnis nichts. Es half nicht, dass da keine Vorstrafen sind. Das Gericht ist zu der Ein- sicht gelangt, dass der Angeklagte zu keiner Einsicht gelangt ist. Es fehlt die Empathie. Es fehlt das Eindringen in die Tragweite des- sen, was da passiert ist. Nein – das Gericht hat zu keinem Zeitpunkt das Gefühl gehabt, die Tochter wolle den Vater reinreiten. Sie hat ja selbst davon gesprochen, dass es anfangs Liebe gewesen sei. Erst später sei das nicht mehr so gewesen. Es wäre doch für sie, so der Vorsitzende, ein Leichtes gewesen, ihm sonstwas unter- zuschieben. Aber sie hat gesagt, dass beim Beischlaf nie Gewalt im Spiel gewesen sei. Sie wurde nie gezwungen. Jemand, der den Vater ein für alle Mal fertig ma- chen möchte, hätte andere Ge- schichten erzählen können. Eben das hat die Tochter nicht getan.
Glücklich
Die hat mittlerweile einen Freund. „Herr Richter, ich bin zum ersten Mal wirklich glück- lich.“ Drei Jahre für einen, dem es an letzter Einsicht mangelt.
Irgendwie ist der ganze Tag wie ein schlechtes Essen. Es grum- melt im Magen. Man möchte sich übergeben. Die Welt ist verrückt worden. Man wird mindestens die Nacht brauchen, sie wieder ins Lot zu bringen und den frei- en Fall zu bremsen. Rücksturz ins Leben. Heiner Frost
Freier Fall
Wenn die Welt verrückt wird
„Merkwürdige Ungereimtheiten“
Zur Berichterstattung über den Prozess in Sachen Brandstif- tung bei der Firma Mühlhoff in Uedem im Dezember 2019 (NN vom 28. Oktober 2020) nimmt Erika Neiß Stellung:
Kürzlich wurde der Prozess ge- gen den „mutmaßlichen Brand- stifter“ mit einem Schuldspruch beendet. An eben diesem Prozess habe ich als Zuschauer teilge- nommen und dabei den „Glau- ben an die Gerechtigkeit“, zu- mindest am Klever Landgericht verloren. Es gab immer wieder Ungereimtheiten, „merkwürdige Sachverhalte“, Auswertungen, die von der Firma Mühlhoff selbst in Auftrag gegeben wurden, ver- schwundene Platinen, keine DNA vom „angeblichen Täter“ auf den drei Benzinkanistern und auch nicht auf den Gegenständen im
„aufgefundenen“ Rucksack, eine merkwürdig aufgebrochene Tür, eine Tür, die angeblich von drau- ßen zu öffnen sei...
Zwei „Feuerwehr-Brüder“ be- richteten im Zeugenstand, dass sie eben diesen Rucksack ge- funden hätten, aber aufgrund der drohenden Feuergefahr, den Rückzug machten, jedoch vom (wem wussten sie nicht?) zurück zur Brandstelle geschickt wur- den, um diesen Rucksack (wem?) auszuhändigen. Im Zweifel für den Angeklagten! Meiner Mei- nung nach gab es zu wenig In- dizien, die für die Schuld des Beschuldigten sprachen, doch dann, auch trotz „positivem Gut- achten“ wurde der Beschuldigte für schuldig erklärt und rechts- krätig verurteilt. Es wurde vom Richter „Michael Kohlhas“ ange- führt und der Staatsanwalt hielt die Zeugenaussagen der Ehefrau („mein Mann lag morgens ne- ben mir und auch nachts, als ich kurz wach war“), sowie deren Sohn, für falsch beziehungsweise nicht ausreichend. Selbst die Plä- doyers der Verteidiger wurden
„abgeschmettert“, sowie jeder vorherige Antrag zur Beweislage.
Im Zweifel für den Angeklagten?
Fazit: Nicht überall, wo man an die „Rechtssprechung glaubt“, funktioniert das auch so. Zeu- genausagen können „verdreht“
werden. Zeitungsartikel können vorverurteilen. Im Zweifel für den Angeklagten trifft hier in die- sem Fall für den Beschuldigten überhaupt nicht zu, denn Zweifel waren genügend da.
Erika Neiß Goch
Leserzuschriften werden unabhän- gig davon veröffentlicht, ob die darin zum Ausdruck gebrachte Meinung mit der Meinung der Redaktion über- einstimmt. Sinnwahrende Kürzungen behält sich die Redaktion vor. Anony- me Zuschriften werden nicht veröf- fentlicht.
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werkstattgeprüfte Geräte mit GarantieKREIS KLEVE. (vs) Bundesweit 21.506 mehr Corona-Infizierte als am Vortag meldete das Ro- bert Koch-Institut gestern Morgen. Auch am Niederrhein steigen seit Tagen die Zahlen:
Die 7-Tage-Inzidenz, die der Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner entspricht, lag im Kreis Kleve am gestrigen Freitag bei 133,1, im Nachbar- kreis Wesel bei 119,1. Im Kreis Kleve lagen insgesamt 2.243 labordiagnostisch bestätigte Corona-Infektionen seit Beginn der Corona-Pandemie vor, 68 mehr als am Vortag. Die Anzahl der bestätigten Fälle im Kreis Wesel lag bei 2.893. Hier waren es sogar 99 mehr als am Vortag.
Die steigenden Infektions- zahlen beschäftigen natürlich auch die Krankenhäuser in der Region. Christian Weßels, Spre- cher des Katholischen Karl- Leisner-Klinikums, kann aber beruhigen: „Unsere Hausauf- gaben haben wir gemacht. Auf steigende Patientenzahlen sind wir bestmöglich vorbereitet.“ Es seien ausreichend Behandlungs- kapazitäten vorhanden – auch auf den Intensivstationen. „Per- sonell sind wir gut aufgestellt, Schutzmaterialien haben wir genug auf Lager“, erklärt Weßels.
Wie schon im Frühjahr habe man zudem bereits signalisiert, im Rahmen der Möglichkeiten niederländische Patienten aufzu- nehmen, wenn das erforderlich sein sollte.
Angekommen ist die zwei- te Welle der Corona-Pandemie auch im Südkreis. „Aufgrund der steigenden Fallzahlen haben wir zu Beginn der Woche die Ka- pazitäten der interdisziplinären Covid-19-Isolierstation ausge- weitet“, erklärt Stefanie Hamm, Sprecherin des Gelderner St.
Clemens-Hospitals. Mit Blick auf die steigende Zahl der inten- sivpflichtigen Patienten stellt sie in Aussicht, dass man bei Bedarf kurzfristig eine zweite Intensiv- station in Betrieb nehmen werde.
Hamm: „Diese Maßnahmen sind erforderlich, um eine gute und vor allem sichere Versorgung al- ler Patienten zu gewährleisten.“
Besucherstopp
Aufgrund des deutlich gestie- genen Infektionsgeschehens gilt für die Krankenhäuser in Kle- ve, Goch, Kevelaer und Geldern derzeit ein Besucherstopp. In Absprache werden Ausnahme- genehmigungen für den Besuch
von schwersterkrankten und sterbenden Patienten, bei Kin- dern und hilfebedürftigen Per- sonen sowie für Begleitpersonen von Gebärenden erteilt. Das St.
Nikolaus-Hospital Kalkar er- möglicht als einziges Haus des Katholischen Klinikums wei- terhin individuelle Besuchsre- gelungen. Hamm: „Um unsere Patienten und Mitarbeitenden zu schützen, bitten wir dringend darum, die von der Regierung festgelegten Regeln einzuhalten und soziale Kontakte soweit wie möglich zu meiden. Wir wissen, dass das nicht immer nachvoll- ziehbar ist, weil die Erkrankung für viele Menschen unproble- matisch verläuft. Das sind in der Regel die Fälle, die jeder kennt.
Im St.-Clemens-Hospital erleben wir die andere Seite. Menschen mit schwersten Symptomen und langwierigen Verläufen sowie – ja, auch das – Patienten, die die Erkrankung nicht überleben. Je- der kann durch verantwortliches Handeln dazu beitragen, diese Fälle so gering wie möglich zu halten.“
Notfall bleibt Notfall
Weßels macht allerdings auch darauf aufmerksam, dass der
reguläre Krankenhaus-Betrieb nicht durch die Pandemie beein- trächtigt wird: „Vor allem unse- re Notfallmediziner appellieren immer wieder: Bei der Behand- lung von Notfällen wie Herzin- farkt oder Schlaganfall zählt jede Minute!“ Patienten sollten eine dringend erforderliche Behand- lung auf keinen Fall aus Sorge um eine Corona-Ansteckung vermeiden. Ebenfalls ohne Ein- schränkungen gewährleistet sei auch die Behandlung ambulanter und stationärer Patienten des Karl-Leisner-Klinikums. Man müsse sich keine Sorgen machen, so Weßels: „Wir arbeiten nach den höchsten Hygiene- und Si- cherheitsstandards.“ Das kann auch Stefanie Hamm unterstrei- chen: „Geplante Patienten wer- den bis zu 48 Stunden vor der Aufnahme getestet, sodass das Ergebnis rechtzeitig vorliegt. Bei Patienten, die als Notfall statio- när aufgenommen werden, ma- chen wir einen Schnelltest.“
Corona-Tests
Die Kliniksprecher machen noch einmal deutlich, dass Co- rona-Tests in die Zuständigkeit der kassenärztlichen Versorgung fallen. In diesem Zusammenhang
erklärt Weßels: „Die Fieberam- bulanz des Klinikums hat sich im Frühjahr vor allem in den Wo- chen der größten Unsicherheit bewährt. Die Kosten für den Be- trieb – ein mittlerer sechsstelliger Betrag – hat das Klinikum selbst getragen. Eine Wiederaufnahme des Betriebes ist binnen Tages- frist möglich, für uns aber nur umsetzbar, wenn die vollständige Übernahme der Kosten, zum Beispiel durch die Kassenärzt- liche Vereinigung, gewährleistet ist.“ Mit zusätzlichen Kosten sieht sich auch das St. Clemens- Hospital konfrontiert. Und dies nicht nur, weil alle erforderlichen Maßnahmen vollständig zu La- sten des Krankenhauses gingen.
Hamm: „Unter Quarantänebe- dingungen können wir viele Re- gelbetten nicht belegen, weil das Personal in anderen, personalin- tensiven Bereichen wie der Iso- lierstation und der Intensivstati- on eingesetzt wird. Die Freihal- tepauschale, mit der die Regie- rung in der ersten Welle daraus resultierende Mindereinnahmen zumindest zum Teil ausgeglichen hat, ist ausgelaufen. Wir hoffen sehr, dass die Verantwortlichen auch diesmal wieder eine für alle tragbare Lösung finden.“
Krankenhäuser gut gerüstet
Die steigenden Infektionszahlen im Kreis Kleve beunruhigen die Kliniken zurzeit noch nicht
Night-Mover fährt derzeit nicht
KREIS KLEVE. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Zu- sammenhang mit der Corona- Pandemie fährt der Night-Mover vorausichtlich bis zum 30. No- vember nicht mehr. Der Night- Mover bringt Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 16 und 26 Jahre sicher mit Taxi oder Mietwagen von einer Veranstal- tung innerhalb oder außerhalb des Kreises Kleve an Wochenen- den, vor gesetzlichen Feiertagen und an Karneval kostengünstig zur Wohnadresse.
KREIS KLEVE. Bürger finden jetzt alle Informationen zum Thema „Corona-Virus“ auf den überarbeiteten Internetseiten des Kreises Kleve. Hier sind Da- ten und Fakten zu Symptomen und Übertragungswegen, zu Ab- stands- und Hygieneregeln, Hin- weise zur häuslichen Quarantäne sowie Infos für Einreisende aus internationalen Risikogebieten zusammengetragen. Der Kreis Kleve informiert dort Bürger zum Beispiel in der Rubrik „In- formationen zu Corona-Tests und Ergebnissen“ über die Te- stungen von Personen mit Coro- na-Symptomen. Diese Testungen werden demnach ausschließlich von einem niedergelassenen Arzt oder – bei einem stationären Aufenthalt – in einem Kranken- haus durchgeführt. Personen, die keine Covid-Symptome haben, können unter bestimmten Be- dingungen einen Anspruch auf eine Testung haben, beispielswei- se, wenn sie gemäß der Definiti- on des Robert-Koch-Instituts en- ge Kontaktpersonen von positiv auf das Corona-Virus getesteten Personen sind. Anspruch haben auch Personen, die sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder in einem Krankenhaus am- bulant operiert werden. Getestet werden können diese Personen bei einem niedergelassenen Arzt oder beim Testzentrum des Kreises Kleve. Wurde ein Test über den Hausarzt ausgeführt, erhalten Bürger dort Infos über die aktuellen Rücklaufzeiten.
Wurde der Test im Testzentrum des Kreises Kleve vorgenommen, können Bürger das Ergebnis über die Corona-Warn-App derzeit innerhalb von zwei bis drei Tagen nach dem Testtermin über einen individuellen QR-Code abrufen.
Alle Infos gibt es per Direktlink in der Infobox auf der Startseite des Kreises.
Daten und
Fakten zum Virus
Zum Schutz von Patienten und Mitarbeitern: In den meisten Krankenhäusern sind Besucher zur- zeit nicht willkommen. Es gibt nur einige Ausnahmen, etwa für Angehörige von schwerstkranken oder
sterbenden Patienten. NN-Foto: rüdiger Dehnen
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§ 495 BGB. 2 Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. 3 Rückerstattungsmöglichkeit eines Teils der Leasing-Sonderzahlung in Höhe von 5.000,00 Euro als Innovationsprämie vom Bund nach Zulassungs- nachweis (Antrag und Verwendungsnachweis beim BAFA, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, ist vom Leasingnehmer vorzunehmen). Die Innovationsprämie vom Bund in Höhe von 2.500,00 Euro wird gewährt für förderfähige Elektrofahrzeuge mit Neuzulassungen nach dem 3.6.2020 und bis zum 31.12.2021. 4 Der Stromverbrauch und Reichweite wurde auf der Grundlage der VO 692/2008/EG ermittelt. Stromverbrauch und Reichweite sind abhängig von der Fahrzeugkonfiguration. Die tatsächliche Reichweite ist zudem abhängig von der individuellen Fahrweise, Straßen- und Verkehrsbedingungen, Außentemperatur, Nutzung von Klimaanlage/Heizung etc. und kann ggf. abweichen. Kaufpreis2 ab Werk für abgebildetes Fahrzeug: EQV 300, 79.987,04 € (exkl. USt.), zzgl. lokaler Überführungskosten. Stromver- brauch im kombinierten Testzyklus in kWh/100 km: 26,4–26,3; CO2-Emissionen in g/km: 0.4
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