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39 f.) und in der dazugehörigen Medienmitteilung mit gleichem Datum führt der Regierungsrat aus

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I 258/2003 FIN 10. März 2004 47C

Interpellation

0840 Salzmann, Oberburg (SVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 27.10.2003

Nach SAR: Wie weiter in der Sanierungspolitik

In seinem Bericht vom 29. August 2003 zum Finanzplan 2005 – 2007 (S. 39 f.) und in der dazugehörigen Medienmitteilung mit gleichem Datum führt der Regierungsrat aus,

• das vorgelegte Planungsergebnis sei finanzpolitisch unbefriedigend

• die Schuldenstabilisierung sei erst gegen Ende der Planperiode 2004 – 2007, d.h. mit einer zeitlichen Verzögerung von zwei Jahren zu erreichen

der Weg über die Schuldenstabilisierung zum Schuldenabbau sei unbeirrt fortzusetzen

die Einhaltung der Defizitbremse und die Schuldenstabilisierung seien blosse Zwischenziele und finanzpolitisch ungenügend.

Weiter legt der Regierungsrat dar, dass er im Zeitpunkt, in welchem er dem Parlament und der Öffentlichkeit seine politische Berichterstattung zum Voranschlag 2004, zum Finanzplan 2005 – 2007 und zum SAR-Ergänzungsbericht vorlegt (29. August 2003), bereits prüfe, wie das vorliegende Planungsergebnis verbessert werden könne.

In der kommenden Novembersession 2003 wird der Grosse Rat anhand von Voranschlag 2004, Finanzplan 2005 – 2007 und SAR-Ergänzungsbericht zum erreichten Stand in der Sanierungspolitik Stellung nehmen müssen und er wird auch Gelegenheit erhalten, politische Signale zum weiteren Vorgehen bei der Planung der Aufgaben und Finanzen des Kantons zu beschliessen. Ob allenfalls Beschlüsse des Grossen Rates für eine Kurskorrektur nötig sind, kann in politisch produktiver Weise nur dann entschieden werden, wenn auch bekannt ist, wie der Regierungsrat die Sanierungspolitik fortzusetzen gedenkt.

Nachdem der Regierungsrat die diesbezüglichen Arbeiten offenbar bereits Mitte August 2003 eingeleitet hat, dürfte ihm in der kommenden Novembersession – also drei Monate später – mindestens in grundsätzlicher Hinsicht bekannt sein, wie er die Stossrichtung der Fortsetzung der Sanierungspolitik vorsieht.

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Vor diesem Hintergrund wird der Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

1. Wie sieht das Konzept des Regierungsrates zur Fortsetzung der Sanierung des Kantonshaushaltes aus und mit welchen kurz-, mittel- und langfristigen Massnahmen will er seine Zielsetzungen (vgl. S. 40 des Finanzplanberichtes)

Einhaltung der Defizitbremse auch im Jahr 2005

• Schuldenstabilisierung noch in der Planperiode 2004 – 2007

• Schaffung der finanzpolitischen Voraussetzungen für den anschliessenden Schuldenabbau

erreichen?

2. Wie gedenkt der Regierungsrat die diesbezüglichen Arbeiten zu organisieren und den rechtzeitigen Einbezug der Politik – namentlich für langfristig orientierte, strategische Massnahmen – sicherzustellen und wie sieht sein grober Zeit- und Aktivitätenplan aus?

Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 20.11.2003

Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat legt nachfolgend gerne den heutigen Stand der Arbeiten zur Fortsetzung der Sanierung des kantonalen Haushalts in den Grundzügen dar und erläutert kurz sein Grobkonzept, mit welchem er seine finanzpolitischen Zielsetzungen erreichen will:

Finanzpolitische Ausgangslage nach der Haushaltsdebatte in der Novembersession 2003

Der Grosse Rat hat sich in der Novembersession 2003 in einer dreitägigen Haushaltsdebatte mit dem Voranschlag 2004, dem Finanzplan 2005-2007 sowie mit dem Ergänzungsbericht zur strategischen Aufgabenüberprüfung (SAR- Ergänzungsbericht) auseinandergesetzt. Mit der Überweisung der dringlichen Motion der Finanzkommission «Einsparungen von 50 Mio. Franken beim Vollzug des Voranschlags 2004» sowie der Annahme einer Planungserklärung, wonach die Schulden im Durchschnitt der Planjahre 2005–2007 zu stabilisieren sind, hat der Grosse Rat klar zum Ausdruck gebracht, dass er einen weiteren Anstieg der Schulden im Umfang von über einer halben Milliarde Franken in der Planperiode 2004–2007 gemäss den Ergebnissen der Planung des Regierungsrates vom 27.

August 2003 nicht akzeptiert. Der Grosse Rat hat mit seinen Vorgaben und Signalen aus der Haushaltsdebatte 2003 den finanzpolitischen Kurs gegenüber den Vorstellungen des Regierungsrates vom August 2003 deutlich verschärft. Er hat namentlich mit der Überweisung der Motion der Finanzkommission zum Vollzug des Voranschlags 2004 zu erkennen gegeben, dass er aus übergeordneten finanzpolitischen Gründen sogar bereit ist, auch kurzfristig in den Aufgabenvollzug einzugreifen. Demgegenüber hat der Grosse Rat akzeptiert, dass

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sich aufgrund der markant verschlechterten Rahmenbedingungen ein Schuldenabbau im Umfang der mit der Motion der Finanzkommission vom November 2001 «Schuldenabbau in den Finanzplanjahren 2003–2005»

vorgegebenen CHF 100 Millionen pro Jahr zeitlich verzögert.

Vor dem Hintergrund dieser einschneidenden Vorgaben des Parlamentes hat sich der Regierungsrat in den letzten Wochen intensiv mit der Fortsetzung der Sanierungspolitik auseinander gesetzt. Im Rahmen der Positionierung zur Volksinitiative «für tragbare Steuern» (Steuersenkungsinitiative) hat er dabei auch die Möglichkeiten und Handlungsspielräume für steuerliche Entlastungen geprüft.

Wie bereits im Januar 2004 kommuniziert, hält der Regierungsrat nach einer umfassenden Lagebeurteilung an seinen drei Hauptzielen der Legislatur 2003- 2006 «Bern entschulden – Wirtschaftswachstum fördern – nachhaltige Entwicklung anstreben» fest.

Umsetzung der dringlichen Motion der Finanzkommission «Einsparungen von 50 Mio. Franken beim Vollzug des Voranschlags 2004»

Der Grosse Rat hat in der Novembersession 2003 betreffend den Voranschlag 2004

§ die dringliche Motion der Finanzkommission «Einsparungen von 50 Mio.

Franken beim Vollzug des Voranschlags 2004» überwiesen, welche den Regierungsrat beauftragt, beim Vollzug des Voranschlags 2004 CHF 50 Millionen einzusparen (112 gegen 69 Stimmen bei 3 Enthaltungen), wobei die Einsparungen schwergewichtig bei den Investitionen zu erfolgen haben (119 gegen 58 Stimmen bei 7 Enthaltungen);

§ eine Planungserklärung abgegeben, wonach im Rahmen des Vollzugs der vorstehenden Motion die Kontengruppe «318 Dienstleistungen und Honorare»

um CHF 10 Millionen zu reduzieren ist (107 gegen 46 Stimmen bei 15 Enthaltungen).

Der Regierungsrat hat unmittelbar nach der Beschlussfassung des Grossen Rates die Umsetzungsarbeiten ausgelöst und entsprechende Vorgaben beschlossen. Er wird alles daran setzen, die Vorgaben des Parlamentes betreffend den Budgetvollzug 2004 umzusetzen.

Nachhaltiger Schuldenabbau ab Beginn der nächsten Legislatur bleibt prioritäres finanzpolitisches Ziel

Wie bereits im Zusammenhang mit der Positionierung zur Steuersenkungsinitiative kommuniziert, bleibt für den Regierungsrat trotz markant verschlechterten Rahmenbedingungen ein nachhaltiger Schuldenabbau zu Beginn der nächsten Legislatur prioritäres finanzpolitisches Ziel. Der Regierungsrat will die Voraussetzungen dafür mit folgendem Verfahrensansatz schaffen:

§ In einem ersten Schwerpunkt sollen kurzfristig realisierbare Sanierungsmassnahmen im Rahmen des Hauptverfahrens zur Erarbeitung von Voranschlag 2005 und Aufgaben-/Finanzplan 2006-2008 erarbeitet werden.

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Zielsetzung dieser Massnahmen ist primär die Einhaltung der Vorgaben der Defizitbremse in sämtlichen Planjahren, was gemäss finanzpolitischer Ausgangslage vom Januar 2004 – d. h. unter Berücksichtigung der gegenüber den Planzahlen des Regierungsrates vom 27. August 2003 bereits bekannten veränderten Rahmenbedingungen – für das Jahr 2005 noch nicht der Fall ist.

§ Mit dem zweiten Schwerpunkt sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, damit – wie vom Grossen Rat mittels Planungserklärung gefordert – die Schuldenstabilisierung im Durchschnitt der Planjahre 2005–2007 erreicht werden kann. Auf Grund der Signale des Grossen Rates aus der Haushaltsdebatte 2003 sind die dafür notwendigen Haushaltsentlastungen einerseits durch eine substanzielle Reduktion der Nettoinvestitionen und andererseits durch eine Konkretisierung bzw. Forcierung der Pendenzen aus SAR zu realisieren. Gemäss finanzpolitischer Ausgangslage vom Januar 2004 erfordert eine Schuldenstabilisierung im Durchschnitt der Planjahre 2005-2007 und damit die Erfüllung der Zielsetzung dieses Schwerpunktes zusätzliche Haushaltsentlastungen von durchschnittlich rund CHF 100 Millionen pro Jahr.

§ Ein dritter Schwerpunkt der künftigen Anstrengungen hat die langfristig ausgerichtete Zielsetzung, die zusätzlich noch nötigen Voraussetzungen zu schaffen, damit der nachhaltige Schuldenabbau realisiert und ab dem Jahr 2007 umgesetzt werden kann. Dabei müssen Massnahmen auf der strategischen Ebene ins Blickfeld der Sanierungsbemühungen rücken und überprüft werden. Dazu braucht es nach den Vorstellungen des Regierungsrates einen stärkeren Einbezug des Grossen Rates, der Parteien und der Verbände. Neben integralen Verzichten können auch andere, durchgreifende Reformen in den wichtigen Aufgabenbereichen dazu gehören.

Die Vorbereitung, Entscheidfindung und Schaffung von mehrheitsfähigen Optionen brauchen nach Auffassung des Regierungsrates mehr Zeit als ein traditionell erarbeitetes Sanierungspaket. Die Arbeiten dieses Schwerpunktes sollen deshalb losgelöst vom Hauptverfahren zur Erarbeitung des Voranschlags 2005 und Aufgaben-/Finanzplans 2006-2008 und auch unabhängig von den bekannten Zeitplänen und Fristen eines einjährigen Planungsumgangs angegangen und konzipiert werden.

Nach Auffassung des Regierungsrates können somit echte und erhebliche Aufgabenverzichte nur mit einem langfristig orientierten Ansatz erarbeitet und umgesetzt werden. Im Rahmen einer strategisch orientierten Grundsatzdiskussion unter Einbezug der Politik, d. h. des Grossen Rates, der Parteien und der Verbände ist die Frage zu beantworten, welchen Staat wir wollen: den heutigen, nicht genügend finanzierten, oder einen neuen, schlankeren, der nachhaltig, d. h.

nicht zulasten künftiger Generationen finanziert werden kann. Es braucht deshalb neue Formen des politischen Dialoges und der Entscheidvorbereitung, welche es erlauben sollen, strategische Verzichtsentscheide vorzubereiten und dafür politische Mehrheiten zu finden. Er wird das Gespräch dazu mit den zuständigen Organen des Grossen Rates demnächst aufnehmen.

An den Grossen Rat

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