• Keine Ergebnisse gefunden

Zusammenfassende Darstellung der Ziele und der Maßnahmenplanung

Aufgrund der Fülle an Schutzgütern im FFH-Gebiet kann im Folgenden nur auf die wichtigs-ten Ziele und Maßnahmen eingegangen werden.

Fließgewässer mit flutender Wasservegetation [3260], Lebensräume von Groppe [1163] und Bitterling [1134])

Die Schad- und Nährstoffeinträge aus ufernahen Acker- und Intensivgrünlandflächen in Do-nau und Bära sollten weiter reduziert werden. Hierfür sind extensiv genutzte Gewässerrand-streifen förderlich.

Flachland- und Berg-Mähwiesen [6510, 6520]

Gegenüber den Angaben im Standartdatenbogen muss ein Verlust von ca. 100 ha Mähwie-sen festgestellt werden, dazu kommt ein deutlicher Qualitätsverlust (Verschlechterung von Erhaltungszustand B nach C). Von den Flachland-Mähwiesen haben sich ca. 500 ha in ihrer Qualität (Erhaltungszustand) um eine Stufe verschlechtert, 40 ha sogar um zwei Stufen. Zu-dem befinden sich insgesamt ca. 200 ha an der unteren Erfassungsgrenze (Erhaltungszu-stand „C minus“), diese Bestände werden bei Fortführen einer intensiven Bewirtschaftung den FFH-Mähwiesenstatus verlieren.

Die aktuell kartierten FFH-Mähwiesen sind in ihrer Flächengröße, Qualität und Ausprägung (z. B. typisch, feucht, Übergänge zu Magerrasen) zu erhalten. Hierfür sind unterschiedliche, an Standort und Artenzusammensetzung angepasste Bewirtschaftungsregimes erforderlich.

Abhängig von ihrem Standort und der aktuellen Artenzusammensetzung sind den Flächen daher v. a. hinsichtlich Düngung und Mahd-(bzw. Beweidungs-)Zeitpunkten/-Häufigkeiten unterschiedliche Maßnahmen zugeordnet.

Bestände, deren Erhaltungszustand sich im Vergleich zur FFH-Mähwiesenkartierung 2003-2005 stark verschlechtert hat, oder die nicht mehr als Lebensraumtyp angesprochen werden können, sind wiederherzustellen. Dabei wird es – auch bei Beständen, die aktuell an der qualitativen Erfassungsgrenze liegen („C minus“), erforderlich sein, zu extensivieren und vor-läufig auf eine Stickstoff-Düngung zu verzichten.

Kalk-Magerrasen [6210/6210*], Wacholderheiden [5130], Borstgrasrasen [6230*] und Tro-ckene Heiden [4030]

Zur Erhaltung der kartierten und aktuell bestandsgerecht bewirtschafteten/gepflegten Flä-chen dieser Lebensraumtypen werden – wie bei den FFH-Mähwiesen oben – je nach Aus-prägung unterschiedliche Maßnahmen zur Mahd und/oder Beweidung vorgeschlagen, alle-samt unter Verzicht auf Stickstoff-Düngung.

Viele Flächen sind jedoch unternutzt oder brachgefallen. Hier ist vor der Wiederaufnahme einer bestandsgerechten Mahd und/oder (intensiveren) Beweidung häufig eine Erstpflege in Form von Entbuschungsarbeiten notwendig. Bei saumartigen Strukturen, die schlecht zu mähen oder zu beweiden sind, soll auch in der Folge eine gelegentliche Entbuschung den Offenlandcharakter wahren. In beiden Fällen ist unbedingt auf die Belange von Tierarten

12 halboffener Landschaften Rücksicht zu nehmen, ebenso auf seltene Gehölzarten und an-grenzende Wald-Lebensraumtypen.

Magerstandorte, die aufgrund ungenügenden Nährstoffentzugs, Düngung oder Nährstoffein-trägen von außen eutrophiert sind, sollen für einige Jahre „schärfer“ genutzt werden als die übrigen Flächen. In einigen Fällen (z. B. kleinflächigen Borstgrasrasen) ist zudem die Ein-richtung von Pufferstreifen zum Schutz vor übermäßigen Nährstoffeinträgen aus Nachbarflä-chen notwendig.

Wacholderheiden sollen grundsätzlich ausschließlich beweidet werden (nicht stattdessen oder zusätzlich gemäht). Die zu intensiv genutzten Borstgrasrasen zwischen Hummelsberg und Böttinger Tal sind extensiver zu bewirtschaften/pflegen, damit sie nicht in Berg-Mähwiesen „umschlagen“.

Da in den letzten Jahrzehnten große Flächen von Kalk-Magerrasen oder Wacholderheiden durch Verbuschung und letztendlich Bewaldung verlorengegangen sind, sollen auch hier neue Flächen entwickelt (oder „zurückgeholt“) werden. Dies kann durch Gehölzauflichtung und anschließende (Wieder-)Beweidung bzw. Mahd erreicht werden. Dabei ist auf waldrecht-liche Belange Rücksicht zu nehmen.

Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation [8210], Kalk-Pionierrasen [6110*], Kalk-Magerrasen [6210 auf Primärstandorten], Kalkschutthalden [8160*] und Höhlen [8310 – zugleich z. T.

Fledermausquartiere]

Bei den generell nicht nutzungsabhängigen Felslebensräumen ist das Gewährleisten einer möglichst ungestörten Entwicklung wichtig. Hierfür können u. a. Besucherlenkungsmaßnah-men notwendig sein (z. B. Überprüfen der Kletterregelungen, winterliches Verschließen von Höhlen).

Droht aufgrund von Sukzessionsprozessen der Verlust des Lebensraumtyp-Status oder zu-mindest eine Verschlechterung des Erhaltungszustands, sind trotz des primären Charakters der Felslebensräume Pflegeeingriffe nötig. Dies umfasst punktuelle Entbuschungsarbeiten oder das Freistellen stark beschatteter Felspartien und Schutthalden. Wie bei den mageren Grünlandbrachen (s. o.) ist hierbei behutsam vorzugehen. Die gleichzeitige Förderung einer naturnahen Waldbestockung ist in den unmittelbaren Felsbereichen wünschenswert.

Übergangs- und Schwingrasenmoore [7140], Lebensräume der Schmalen Windelschnecke [1014]

Im NSG „Dürbheimer Moos“ und im NSG „Galgenwiesen“ sollen Feuchtlebensräume durch Entbuschung oder extensive Bewirtschaftung/Pflege offengehalten werden. Die günstigen hydrologischen Verhältnisse sind zu sichern.

Als potenzielle Lebensstätten der Schmalen Windelschnecke sollten alle Röhrichte, Groß-seggenriede und Nasswiesen im FFH-Gebiet erhalten werden.

Kalktuffquellen [7220*]

Im Umfeld des prioritären Lebensraumtyps wird ein Waldumbau von nicht standortsgerech-ten Nadelbaum- zu Laubbaumbeständen empfohlen. Auf jeden Fall sind die Quellbereiche bei der Waldbewirtschaftung zu schonen.

Wald-Lebensraumtypen [9150, 9170, 9180*, 91E0*, 91U0] und ihre Arten

Die Fortsetzung der Naturnahen Waldwirtschaft wird im FFH-Gebiet „Großer Heuberg und Donautal“ empfohlen. Hierdurch wird die lebensraumtypische Baumartenzusammensetzung und deren Verjüngung sowohl im flächig vorkommenden naturnahen Waldlebensraumtyp Waldmeister-Buchenwälder, als auch in den selteneren, z. T. kleinflächigen naturnahen Waldlebensraumtypen wie Orchideen-Buchenwälder, Labkraut-Eichenwälder, Schlucht- und Hangmischwälder sowie Steppen-Kiefernwälder langfristig sichergestellt. Zudem ist diese für die Erhaltung der Lebensstätten von Grünem Besenmoos und den zahlreichen Waldvogelar-ten förderlich. Zusätzlich wird zur Förderung von Waldstrukturen die Umsetzung des Alt- und Totholzkonzeptes des Landesbetriebes ForstBW auch für den Kommunal- und Privatwald

empfohlen. Dadurch werden artspezifische Habitatstrukturen wie Alt- und Totholz für Tier- und Pflanzenarten (z. B. den Alpenbock) langfristig gesichert und optimiert.

Eine Besonderheit stellt die Pflege und Sicherung des Frauenschuhvorkommens dar. Im Rahmen von schwachen, punktuellen auch starken Auflichtungsmaßnahmen ist verdäm-mende Laubbaum- und Strauchvegetation aus den Lebensstätten zu entnehmen.

Die Regulierung des Wildbestands (Reh- und Gamswild) und das Monitoring der Maßnahme sind weiter fortzusetzen.

Kammmolch [1166]

Das einzige bekannte derzeitige Laichgewässer des Kammmolchs ist unbedingt in einem für die Art günstigen Zustand zu erhalten, ebenso ungenutzte Flächen im näheren Umfeld als Landlebensräume. Außerdem ist die Wiederherstellung oder Neuanlage geeigneter Kleinge-wässer in der Nähe älterer Nachweisorte wünschenswert.

Dicke Trespe [1882]

Die beiden aktuellen Vorkommen der Dicken Trespe im FFH-Gebiet (bei Seitingen-Oberflacht und bei Renquishausen) sind in Ihrem Bestand zu erhalten. Aufgrund ihres spezi-ellen Keimverhaltens ist die Dicke Trespe auf Ackerflächen angewiesen, die in kurzjährigem Abstand mit Wintergetreide eingesät werden. Außerdem sollten die Felder nicht zu intensiv bewirtschaftet (d. h. weder dicht eingesät, stark gedüngt, noch früh und tief gepflügt) werden.

14

3 Ausstattung und Zustand des Natura-2000-Gebiets