6.3 Entwicklungsmaßnahmen
6.3.2 Bära-Abschnitte renaturieren
Maßnahmenkürzel gw3
Maßnahmenflächen-Nummer 330006
Flächengröße [ha] Angabe nicht sinnvoll
Dringlichkeit Gering
Durchführungszeitraum/Turnus Einmalig
Lebensraumtyp/Art [3260] Fließgewässer mit flutender Wasservegeta tion
[1163] Groppe
Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 23.4 Herstellung eines naturnahen Gewäs-serverlaufs
gw3: Bära-Abschnitte renaturieren
Soweit Gründe des Objekt- und Hochwasserschutzes nicht entgegenstehen, ist das Zulas-sen einer natürlichen Gewässerdynamik entlang der Bära (oberhalb des NSG „Galgenwie-sen“ sowie bei Bühl südöstlich von Egesheim) wünschenswert. Vorhandene Gewässerent-wicklungspläne zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sind hierbei zu berück-sichtigen. Außerdem sollte auf die Ansprüche der Groppe Rücksicht genommen werden (v. a. keine Arbeiten im Gewässer zwischen Februar und Mai, d. h. zur Laichzeit und Zeit der Eientwicklung).
188 Entwicklungsmaßnahmen auf Grünland:
Bewirtschaftung/Pflege umstellen bzw. wiederaufnehmen 6.3.3 Weitere Mähwiesen entwickeln
Maßnahmenkürzel u10
Maßnahmenflächen-Nummer 27919311330008
Flächengröße [ha] 128,79
Dringlichkeit Mittel
Durchführungszeitraum/Turnus Langfristig (in den nächsten 10 Jahren)/maximal dreimal jährlich
Lebensraumtyp/Art [6510] Magere Flachland-Mähwiesen [6520] Berg-Mähwiesen
und ihre Arten
Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 2.1-34/40 Mahd mit Abräumen; ohne Düngung;
keine Bodenbearbeitung – oder …
5-34/40/54
Mähweide; ohne Düngung; keine Bo-denbearbeitung; kein Pferch
99 Sonstiges
u10: 2 oder 3 Schnitte pro Jahr mit Abräumen, keine Stickstoff-Düngung
Viele intensiv und wenige allzu extensiv bewirtschaftete Wiesen und Mähweiden im FFH-Gebiet weisen ein Arteninventar auf, das sie an die Grenze zu den Lebensraumtypen 6510 oder 6520 stellt. Diese Bestände können – nach dem Muster von Maßnahme G1 (Kap. 6.2.3), doch unter Verzicht auf Stickstoff-Düngung und Bodenbearbeitung/Einsaaten – mittels zwei oder drei Mahdterminen pro Jahr (nicht vor Ende Mai/Anfang Juni) bzw. einer entsprechend extensiven Mähbeweidung in FFH-Mähwiesen verwandelt werden.
6.3.4 Weitere Kalk-Magerrasen entwickeln
Maßnahmenkürzel u11
Maßnahmenflächen-Nummer 27919311330009
Flächengröße [ha] 45,36
Dringlichkeit Mittel
Durchführungszeitraum/Turnus Langfristig (in den nächsten 10 Jahren)/einmalig (etwaig notwendige Entbuschung), dann fünf Jahre lang (vorübergehende „scharfe“ Beweidung oder zweischürige Pflege), danach
fortlau-fend/mindestens einmal jährlich (Beweidung) und bei Bedarf (Entbuschung) bzw. einmal jährlich (Mahd)
Lebensraumtyp/Art [6210] Kalk-Magerrasen
und ihre Arten [A246] Heidelerche
Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 19.2 Verbuschung auslichten 37.2 Abräumen von Schnittgut
4-19/34/54
Beweidung; intensiv; ohne Düngung;
kein Pferch – oder …
2.1-34 Mahd mit Abräumen; ohne Düngung – nach etwa fünf Jahren …
siehe Maßnahme G5
u11: „Scharfe“ Beweidung ab April, alternativ 1 oder 2 Schnitte pro Jahr mit Abräu-men, keine Düngung
Das unter Maßnahme u12 zu den neu zu schaffenden Wacholderheiden Geschriebene trifft i. W. auch auf die Entwicklungsflächen von Kalk-Magerrasen zu – abgesehen vom Wachol-der selbst natürlich. Alternativ zur anfänglich „scharfen“ Beweidung ist hier jedoch auch Mahd denkbar, die zunächst zweimal im Jahr (ab Ende Juni) erfolgen sollte, um überschüs-sige Nährstoffe und Streufilz abzuschöpfen. Sinkt die Produktivität unter 3,5 t je Hektar und Jahr, kann auf Einschürigkeit umgestellt werden (Maßnahme G5, Kap. 6.2.4).
6.3.5 Weitere Wacholderheiden entwickeln
Maßnahmenkürzel u12
Maßnahmenflächen-Nummer 27919311330010
Flächengröße [ha] 22,28
Dringlichkeit Mittel
Durchführungszeitraum/Turnus Langfristig (in den nächsten 10 Jahren)/einmalig (etwaig notwendige Entbuschung), dann fünf Jahre lang (vorübergehende „scharfe“ Beweidung), da-nach fortlaufend/mindestens einmal jährlich (Be-weidung) und bei Bedarf (Entbuschung)
Lebensraumtyp/Art [5130] Wacholderheiden
und ihre Arten
Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 16.6 Förderung landschaftstypischer Arten:
19.2 Verbuschung auslichten
37.2 Abräumen von Schnittgut – anschlie-ßend …
4-19/54 Beweidung; intensiv; kein Pferch – danach …
siehe Maßnahme G8
u12: „Scharfe“ Beweidung ab April, keine Düngung, Zurückdrängung der Gehölzsuk-zession, Wacholder schonen
Am Rande oder zumindest im näheren Umfeld bestehender Wacholderheiden findet man oftmals magere Altgrasfluren, die keinem Lebensraumtyp entsprechen und sich in unter-schiedlichen Stadien der Verbuschung befinden. Nicht selten ist vereinzelt (d. h. in nicht landschaftsprägender Dichte) Wacholder eingestreut. Solche Flächen sollten – neu oder wieder – zu Wacholderheiden entwickelt werden. Hierfür kann nach dem Muster der Erhal-tungsmaßnahmen X1 (Entbuschung als Erstpflege, Kap. 6.2.17) und U6 (Wiederaufnahme der Beweidung, Kap. 6.2.13) vorgegangen werden, wobei bis auf ausdrucksvolle Baumge-stalten (einschl. Biotopbäumen) sämtliche potenziellen Konkurrenzgehölze zum Wacholder entfernt werden sollten. Das Gehölzschnittgut sollte abgeräumt werden. Alternativ ist eine Verbrennung auf der Fläche selbst denkbar, sofern erlaubt.
Für den Biotopverbund kann auch die Entwicklung kleinflächiger Wacholderheiden – etwa im Rahmen eines Ökokontos u. a. Ausgleichsregelungen – wertvoll sein.
Es kann freilich sein, dass sich trotz geeigneter Voraussetzungen auch längerfristig kein (weiterer) Wacholder ansiedelt. In diesem Fall sollte die Beweidung trotzdem weiterbetrieben werden, weil es sich um potenzielle Standorte von Kalk-Magerrasen oder auch mageren Flachland-Mähwiesen (Lebensraumtypen 6210 und 6510) handelt, die im FFH-Gebiet eben-falls wiederhergestellt bzw. neu entwickelt werden sollten (siehe Maßnahmen G1 bis G5, G7).
190 Besteht der Verdacht, dass eine Entwicklungsfläche der Maßnahmen u12 oder u11 Wald i. S. des LWaldG darstellt, sollte die Forstbehörde ggf. beratend einbezogen werden. Die Belange des Landeswaldgesetzes, des Biotopschutzgesetzes, Gesetze und Verordnungen im Zusammenhang mit NATURA 2000 und darüber hinausgehende Rechtsvorschriften sind bei Waldinanspruchnahmen und bei fortgeschrittenen Sukzessionsstadien im Vorfeld der Maßnahmenumsetzung zu prüfen und zu beachten. Das genaue Vorgehen bei Waldum-wandlung einschließlich der Erforderlichkeit eines forstrechtlichen Ausgleichs wird aktuell gemeinsam zwischen den Verwaltungen abgestimmt.
Entwicklungsmaßnahmen in Felslebensräumen
6.3.6 Beschattung von Felslebensräumen reduzieren
Maßnahmenkürzel f
Maßnahmenflächen-Nummer 330005
Flächengröße [ha] 3,21 (Größe der zu stark beschatteten Flächen)
Dringlichkeit gering
Durchführungszeitraum/Turnus -
Lebensraumtyp/Art [8160*] Kalkschutthalden
[8210] Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 99 Sonstiges
Einige kleinflächige Kalkschutthalden werden durch angrenzende Waldbestände zunehmend beschattet. Durch Entnahme und Zurückdrängen von Einzelbäumen und Baumgruppen im unmittelbaren Randbereich der Schutthalden wird das Freiflächenklima in den Schutthalden deutlich verbessert. Der anfallende Schlagabraum (Reisig und Holzmaterial) ist aus den Schutthalden zu beseitigen. Die Bäume sollten – soweit technisch möglich – aus den Schutt-halden herausgefällt werden, damit kein Kronenmaterial in den SchuttSchutt-halden liegt. Insgesamt führt die Maßnahme zu einer kleinflächigen Arealerweitung des LRT [8160*].
Der LRT [8210] Kalkfelsen ist im Gebiet durch standortfremde Nadelholzbestände teilweise eingewachsen und von diesen stark beschattet. Die beschatteten Felsbereiche sollten be-hutsam durch eine Entnahme von Einzelbäumen (maximal Baumgruppen) aufgelichtet wer-den. Eine komplette Freistellung der Felsen sollte vermieden werden, um die auf die Licht- und Feuchteverhältnisse abgestimmte felstypische Lebensgemeinschaft aus Farnen, Flech-ten und Moosen nicht abrupt zu verändern.
Eine gleichzeitige Förderung einer naturnahen Waldbestockung aus Buche, Berg-Ahorn, Eiche, Linde etc. ist in den unmittelbaren Felsbereichen wünschenswert. In folgenden Flä-chen sollte diese Maßnahme durchgeführt werden:
Lebensraumtyp [8160*]:
• Blockhalden Neuer Steig westlich von Kolbingen (Nadelholz ausziehen)
• Schutthalde am Klippeneck östlich von Denkingen (Sukzession zurückneh-men)
• Schutthalden am Dreifaltigkeitsberg (Sukzession zurücknehmen) Lebensraumtyp [8210]:
• Felsband an der Wallenburg östlich Rußberg
• Felsen am Steigeleloch (Nadelholz zurückdrängen)
• Felsen westlich von Gnadenweiler (Nadelholz zurückdrängen)
• Felsen südwestlich der Ruine Pfannenstiel (Nadelholz zurückdrängen)
• Felsen am Weiblesteich (Nadelholz am Felsfuß bzw. im Ostenausziehen)