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3.5 Weitere naturschutzfachliche Bedeutung des Gebiets

3.5.3 Sonstige naturschutzfachliche Aspekte

Naturschutzfachlich bemerkenswert und das Landschaftsbild prägend sind die Felsbildungen (v. a. im Oberen Donautal) und Dolinen (z. B. im NSG „Irndorfer Hardt“) sowie die zahlrei-chen Kleinstrukturen wie Lesesteinriegel, Hecken und Feldgehölze.

4 Naturschutzfachliche Zielkonflikte

FFH-Mähwiesen –

Kalk-Magerrasen und Borstgrasrasen

Im FFH-Gebiet sind vielfach fließende Übergänge zwischen FFH-Mähwiesen einerseits und Kalk-Magerrasen bzw. Borstgrasrasen andererseits festzustellen. In Grenzfällen kann eine kleine Veränderung in der Bewirtschaftungsweise zum Umschlagen in einen anderen Le-bensraumtyp führen; so mag z. B. die Einstellung der Düngung auf einer bereits sehr mage-ren Berg-Mähwiese [6520] nach einigen Jahmage-ren zu einem Borstgrasrasen [6230*] fühmage-ren, oder die Beschränkung auf einen Schnitt pro Jahr aus einem „mesophilen Magerrasen“

[6210] eine Flachland-Mähwiesen [6510] machen (wegen des geringeren Nährstoffentzugs).

Die Entwicklung von FFH-Mähwiesen [6510/6520] in Kalk-Magerrasen oder Borstgrasrasen [6210/6230] stellt keinen Zielkonflikt dar, da es sich bei den letzteren um höherwertige (sel-tenere, verletzlichere und meist auch artenreichere) Bestände handelt. Die umgekehrte Ent-wicklung allerdings ist als Verschlechterung zu werten.

Durch eine differenzierte Behandlung der einzelnen Grünlandausprägungen bei der Maß-nahmenplanung soll versucht werden, keinen Kalk-Magerrasen oder Borstgrasrasen zur FFH-Mähwiese „abrutschen“ zu lassen (bestandsgerechte Mahdtermine, Düngeverzicht und Schutz vor Nährstoffeinträgen von außen).

Offenhaltung von Felsstandorten -

Erhaltung seltener Waldgesellschaften und Gehölzarten

Auf und um Felsen finden sich häufig fließende Übergänge von Offenland (z. B. Kalk-Pionierrasen [6110*], primäre Kalk-Magerrasen [6210] und Kalkschutthalden [8160*]) zu Wald. Werden in solchen Bereichen Freistellungsmaßnahmen durchgeführt, um eine über-mäßige Beschattung der wertvollen Vegetationsbestände zu verhindern, laufen v. a. Step-pen-Kiefernwälder [91U0] Gefahr, wesentliche Flächeneinbußen zu erfahren. Auch die im FFH-Gebiet seltenen Straucharten Gewöhnliche Felsenbirne und Gewöhnliche Zwergmispel könnten in ihrem Bestand stark abnehmen.

In Komplexen von Offenland-Lebensraumtypen mit Steppen-Kiefernwäldern [91U0] ist die Kiefern-Überschirmung lebensraumtypisch und die Strauchschicht wertgebend. Daher darf hier die Zurückdrängung der Gehölzsukzession höchstens punktuell erfolgen. Die beiden o. g. Straucharten sollten bis auf weiteres bei Entbuschungsaktionen stehen gelassen wer-den.

Auf der Maßnahmenkarte sind Steppen-Kiefernwälder im Komplex mit Offenland-Lebensraumtypen und die Vorkommen der seltenen Sträucher als „Bereiche besonderer Empfindlichkeit“ gekennzeichnet.

Wasserpflanzen in Fließgewässern – Auenwälder

(Galerie-)Auenwälder [91E0*] können Bäche stark beschatten, was sich negativ auf das Wachstum von Wasserpflanzen und somit auf den Erhaltungszustand bzw. das bloße Vor-handensein des Lebensraumtyps 3260 auswirkt. Da Auenwälder als prioritär zu behandeln sind – und zudem im FFH-Gebiet eine noch kleinere Fläche einnehmen als der Lebensraum-typ 3260 – sind Eingriffe in die Gehölzbestände allein zur Förderung der Wasserpflanzen nicht zu rechtfertigen.

Da jedoch auch aus forstlicher Sicht empfohlen wird, die Auwaldgalerien gelegentlich auszu-lichten bzw. abschnittsweise auf den Stock zu setzen, wird beiden Lebensraumtypen gehol-fen.

128 Wiederherstellung von Offenland-Lebensraumtypen in Sukzessionsbereichen -

Erhaltung der Lebensstätten von Arten halboffener Landschaften

Auf Grünlandbrachen und unternutzten bzw. unzureichend gepflegten Weideflächen breiten sich Gehölze aus. Auch ungenutzte Sonderstrukturen innerhalb bestandsgerecht genutzter Grünlandflächen (z. B. Lesesteinriegel und Geländestufen) neigen zur Verbuschung. Bei den betroffenen Lebensraumtypen (Kalk-Magerrasen [6210], Flachland-Mähwiesen [6510] usw.) führt diese Entwicklung zu Flächen- und Qualitätseinbußen; Wacholderheiden [5130] verlie-ren allmählich das Landschaftsprägende. Von dieser Entwicklung profitieverlie-ren zunächst Arten halboffener Lebensräume, etwa Braunkehlchen [A275] oder Raubwürger [A340]. Schreitet die Verbuschung fort und geht in Bewaldung über, verschwinden jedoch auch diese.

Unternutzte oder brachliegende Flächen mit Grünland-Lebensraumtypen müssen mittels Entbuschung soweit wiederhergestellt werden, dass eine bestandsgerechte Pflege weiterhin bzw. wieder möglich ist. Das gleiche gilt für Langzeitbrachen, auf denen man z. B. Wachol-derheiden neu entwickeln (bzw. „zurückholen“) möchte. Eine radikale Entbuschung großer Flächen hätte jedoch zur Folge, dass Braunkehlchen, Raubwürger, Neuntöter, aber auch an Gehölzen lebende Schmetterlingsarten wie z. B. der Pflaumen-Zipfelfalter (Satyrium pruni) usw. auf einen Schlag wichtige Lebensgrundlagen (z. B. Brutplätze) entzogen würden.

Um einerseits die Bestände solcher „Brachearten“ nicht zu gefährden und andererseits den Offenlandcharakter der Lebensraumtypen zu wahren oder wiederherzustellen, ist bei der Gehölzentnahme auf aktuellen oder ehemaligen Grünlandstandorten behutsam vorzugehen.

So ist eine für beide Seiten vertretbare bzw. ausreichende Restgehölzdeckung zu gewähr-leisten. Einige Gehölzarten sollten aufgrund ihrer Schutzfunktion (Stacheln/Dornen) und ih-res Nahrungsangebots bevorzugt stehen bleiben – neben Wacholder z. B. Gewöhnliche Berberitze, Gewöhnlicher Kreuzdorn sowie Weißdorn- und Rosen-Arten. Auch bestimmte Wuchsformen sollten geschont werden – etwa „Krüppelschlehen“ als Raupenfutterpflanze des Schlehen-Zipfelfalters (Satyrium acaciae) und flachkronige Kiefern für den Raubwürger.

Auch andere Habitatbäume (z. B. mit Höhlen) und ausdrucksvolle Gehölzgestalten sollten erhalten bleiben.

Auf der Maßnahmenkarte verweisen Symbole auf „Bereiche besonderer Empfindlichkeit“.

Einige betreffen den obigen Zielkonflikt (Vorkommen der Roten Heckenkirsche als Raupen-futterpflanze des Blauschwarzen Eisvogels; einziger Wuchsort der Bibernell-Rose im FFH-Gebiet).

Braunkehlchen – FFH-Mähwiesen

Die Lebensstätten des Braunkehlchens bei Mahlstetten, Böttingen und Bubsheim zeichnen sich durch einen hohen Anteil von FFH-Mähwiesen (meist Flachland-Mähwiesen [6510]) aus.

Während das Braunkehlchen Brachestrukturen (z. B. Altgrasfluren) und spät (ab Mitte Juli) gemähte Wiesen benötigt, sollten die FFH-Mähwiesen jährlich gemäht werden, und das deutlich früher (spätestens Anfang Juli, meist aber bereits in der zweiten Junihälfte) – an-sonsten droht Nährstoffanreicherung durch den geringeren Biomasseentzug und somit eine Verschlechterung des Erhaltungszustands (oder in Grenzfällen der Verlust des Lebensraum-typ-Status).

Um eine qualitative Verschlechterung der FFH-Mähwiesen zu vermeiden und gleichzeitig den Lebensraumansprüchen des Braunkehlchens zu genügen, sollten Brachestrukturen und Spätmahdflächen möglichst außerhalb der Lebensraumtyp-Flächen ([6510, 6520]) erhalten bleiben bzw. geschaffen werden. Dennoch sind in mageren Bereichen von FFH-Mähwiesen Brache- bzw. Spätmahdstreifen durchaus denkbar, sofern ihre Lage jährlich wechselt. Auch im Rahmen der Lebensraumtyp-Kartierung nicht ausgegrenzte Kleinstrukturen wie Lese-steinwälle sollten braunkehlchengerecht gepflegt werden (z. B. bei Bedarf entbuscht).

Zusätzlich zu Maßnahmenflächen, die für die Art optimiert werden sollten, werden auf der Maßnahmenkarte die Lebensstätten des Braunkehlchens als „Bereiche besonderer

Empfind-lichkeit“ (gegenüber intensiver Grünlandnutzung und landschaftlicher „Ausgeräumtheit“) dar-gestellt.

Grünes Koboldmoos –

Waldentwicklung (Naturnahe Waldwirtschaft)

Die potenziell natürliche Vegetation ist auf diesen Standorten der Waldgersten-Buchenwald, der im Bereich des Albtraufs der Südwestalb einen gewissen, aber einen geringeren Anteil an Weiß-Tanne aufweist. Die Waldbestände (führende Nadelbaummischbestände mit Fichte und Weiß-Tanne) mit Vorkommen des Grünen Koboldmooses können daher nicht als natur-nah bezeichnet werden.

Man muss davon ausgehen, dass diese Moosart unter natürlichen Rahmenbedingungen, sofern sie in diesem Gebiet nicht auch auf Laubholz (Rotbuche) vorkommen kann, auf Grund eines geringeren Substratangebotes eine deutlich geringere Populationsgröße aufweist.

Die Waldentwicklung läuft auf vielen Standorten aufgrund des Konzeptes der naturnahen Waldwirtschaft mit Übernahme von Naturverjüngung und Einzelbaumnutzung in Richtung einer laubholzdominierten Waldwirtschaft mit Nadelbaumanteilen. Aus diesem Grunde sollte bei zukünftigen Planungen (Forsteinrichtungen) auf eine dem Standort angepasste nadel-holzbetonte, starkholzorientierte Waldwirtschaft im Bereich der abgegrenzten Lebensstätte geachtet werden.

Frauenschuh –

natürliche Waldentwicklung (Naturnahe Waldwirtschaft)

Für die Frauenschuhlebensstätten, die meist unter Kiefer-Sukzessionswaldstadien sowie unter Fichtenaufforstungen ehemals beweideter landwirtschaftlicher Flächen ihre besten Po-pulationsgrößen ausbilden, ist eine Pflege zur Erhaltung des aktuellen lichten Waldbestan-des und zur Vermeidung von Dichtschlussphasen im Ober- und Unterstand notwendig. Be-sonders die Waldkiefer (aber auch Schwarzkiefer) mit ihrem lockeren Kronenaufbau fördert die halbschattigen Standortssituationen, die der Frauenschuh benötigt. Auf diesen äußerst flachgründigen und trockenen Kalkverwitterungslehmen und Mergelstandorten würden sich von Natur aus Seggen-Buchenwälder bzw. schwachwüchsige Waldgersten-Buchenwälder einstellen. Eine Pflege der Frauenschuhstandorte zur Schaffung von Halbschattensituationen und Verhinderung von standortsangepassten Laubbaumverjüngungen widerspricht somit den Grundsätzen der Naturnahen Waldwirtschaft hinsichtlich standortsangepasster Baumar-tenzusammensetzung sowie Übernahme von Laubholznaturverjüngung, die sich im §14 Abs.

1 LWaldG widerspiegeln. Hier treten die konkurrierenden Anforderungen des Landeswaldge-setzes hinter denen des Natur- und Artenschutzes zurück. Die für diesen Naturraum einzig-artigen Frauenschuhpopulationen sind somit zu erhalten. Darin vorkommende Relikte bzw.

Fragmente von Magerrasen und Wacholderbüsche sind in die Pflege dieser Bestände zu integrieren. Die derzeit auf einigen Flächen bereits durchgeführten Pflegemaßnahmen durch den Schwäbischen Albverein und UFB Tuttlingen sind weiter durchzuführen.

Dies bedeutet aber auch, dass Nadelbaumbestände, die keine Lebensstätten des Frauen-schuhs beinhalten, weiterhin den Grundsätzen des Landeswaldgesetzes unterliegen und eine standortsangepasste Baumartenzusammensetzung (Laubbaummischbestände) anzu-streben ist.

Alpenbock –

Naturnahe Waldwirtschaft

Der Alpenbock ist auf relativ sonnenexponierte, lichtdurchflutete Laubwaldbestände ange-wiesen. Vor diesem Hintergrund ist ein zu dichter Kronenschluss, der im Rahmen einer na-turnahen Waldwirtschaft grundsätzlich zu erwarten ist, für die Art in vielen Fällen nicht geeig-net. Daher hat in diesen Bereich – soweit sich überhaupt Zielkonflikte ergeben – im Zweifels-fall die Maßnahme A.9 gegenüber den Maßnahmen W.1 und W.4 Priorität.

130 Bitterling –

Groppe

Der Bitterling besiedelt im Gebiet nicht nur naturnah strömungsarme, pflanzenreiche Ab-schnitte der Donau, sondern möglicherweise auch die Staubereiche von Wehren, z. B. am Bronner Wehr. Ein Ziel für die Groppe ist, die Durchgängigkeit der Donau an möglichst vielen Stellen wiederherzustellen, da diese Art Wehre kaum überwinden kann. Falls es bei der Um-setzung dieses Ziels zum Rückbau von Wehren kommen sollte, können dabei auch Lebens-räume des Bitterlings betroffen sein, die dadurch zerstört würden. Da ein Rückbau von Weh-ren aber nur im Rahmen größerer Renaturierungs-Maßnahmen vorstellbar ist, durch die an-dererseits auch die natürlicherweise strömungsarmen Teillebensräume im Fluss neugeschaf-fen würden (Altwasserarme, Unterstände) und langfristig auch die Population des Bitterlings von einer Verbindung der Teillebensräume profitieren würde, kann eine lokale bzw. zeitlich begrenzte Beeinträchtigung einer Bitterlingspopulation in Kauf genommen werden.

Wacholderheiden – Heidelerche

Die Heidelerche kommt in Kalkgebieten vor allem auf Wacholderheiden vor, ist aber auf kurzrasige und rohbodenreiche Nahrungshabitate angewiesen. Insbesondere die aktive An-lage von Rohbodenflächen könnte deshalb zu einem Zielkonflikt mit der Erhaltung der Wa-cholderheiden [5130] stehen. Diesem Zielkonflikt lässt sich auf zwei Wegen begegnen: Am besten ist eine Neuschaffung von Rohbodenstandorten außerhalb der FFH-Lebensraumtypen, aber innerhalb oder in unmittelbarer Nähe der Heidelerchen-Lebensstätten. Alternativ lassen sich die für die Heidelerche relevanten Strukturen auch durch eine scharfe Beweidung zumindest auf Teilflächen der Wacholderheiden erreichen.

Dabei entstehen kurzrasige Bereiche, die die Wacholderheiden zunächst nicht beeinträchti-gen und Rohbodenflächen, die in einem gewissen Umfang ebenfalls zu den typischen Struk-turen von Wacholderheiden gehören.

Ziele für Lebensraumtypen und Arten der FFH- bzw. Vogelschutzrichtlinie – Erhaltung anderer naturschutzfachlich wertvoller Biotope und Artvorkommen

Vor allem im Offenland kommen stark gefährdete oder vom Aussterben bedrohte Pflanzen- und Tierarten vor, die aus Sicht der Managementplanung keine primären Schutzgüter dar-stellen (z. B. Bergkronwicken-Widderchen und Weißes Fingerkraut). Auch Biotope, die dem Schutz nach § 32 NatSchG oder § 30 a LWaldG unterliegen, aber keinem FFH-Lebensraumtyp entsprechen, sind zusammen mit FFH-FFH-Lebensraumtypen zu finden (z. B.

naturnahe Quellen ohne Kalktuffbildungen oder Nasswiesen). Wo sich Vorkommen dieser Arten und Biotope mit FFH-Maßnahmenflächen überschneiden, kann es lokal zu Konflikten kommen – etwa wenn der vorgeschlagene Schnittzeitpunkt auf einem bestimmten Typ von Kalk-Magerrasen für die Larvalentwicklung einer stark gefährdeten Insektenart ungünstig ist.

Die Belange der o. g. Biotope und Arten werden bei der Planung berücksichtigt. Bleiben mögliche „Gefahrenstellen“ übrig, werden sie auf der Maßnahmenkarte als „Bereiche beson-derer Empfindlichkeit“ markiert. Treten bei der Umsetzung der Maßnahmen dennoch Kon-fliktfälle auf, sollte das (bezogen auf das FFH-Gebiet) seltenere bzw. gemäß Roter Liste stärker bedrohte Schutzgut „stechen“: Der einzige Wuchsort einer in Baden-Württemberg stark gefährdeten frühmahdempfindlichen Pflanzenart z. B. wiegt schwerer als der optimale Pflegezustand eines von mehreren hundert Kalk-Magerrasen [6210] im FFH-Gebiet.

5 Erhaltungs- und Entwicklungsziele

Um den Fortbestand von Lebensraumtypen und Arten innerhalb der Natura-2000-Gebiete zu sichern, werden entsprechende Erhaltungs- und Entwicklungsziele formuliert.

Der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen wird nach Artikel 1 e) der FFH-Richtlinie folgendermaßen definiert:

Der Erhaltungszustand eines natürlichen Lebensraums ist günstig1 wenn,

• sein natürliches Verbreitungsgebiet sowie die Flächen, die er in diesem Gebiet einnimmt, beständig sind oder sich ausdehnen und

• die für seinen langfristigen Fortbestand notwendige Struktur und spezifischen Funktionen bestehen und in absehbarer Zukunft wahrscheinlich weiter beste-hen werden und

• der Erhaltungszustand der für ihn charakteristischen Arten im Sinne des Buchstabens i) günstig ist.

Der Erhaltungszustand für die Arten wird nach Artikel 1 i) der FFH-Richtlinie folgenderma-ßen definiert:

Der Erhaltungszustand einer Art ist günstig1 wenn,

• aufgrund der Daten über die Populationsdynamik der Art anzunehmen ist, dass diese Art ein lebensfähiges Element des natürlichen Lebensraumes, dem sie angehört, bildet und langfristig weiterhin bilden wird und

• das natürliche Verbreitungsgebiet dieser Art weder abnimmt noch in absehba-rer Zeit abnehmen wird und

• ein genügend großer Lebensraum vorhanden ist und wahrscheinlich vorhan-den sein wird, um langfristig ein Überleben der Populationen dieser Art zu si-chern.

Erhaltungsziele werden formuliert, um zu erreichen, dass

• es zu keinem Verlust der im Standarddatenbogen gemeldeten FFH-Lebens-raumtypen und Arten kommt,

• die Größe der gemeldeten Vorkommen ungefähr erhalten bleibt und

• die Qualität der gemeldeten Vorkommen erhalten bleibt.

Das Verhältnis der Erhaltungszustände A/B/C soll (bezogen auf das gesamte Natura-2000-Gebiet) in etwa gleich bleiben bzw. darf sich zumindest nicht in Richtung schlechterer Zu-stände verschieben. Hierbei ist zu beachten, dass es verschiedene Gründe für die Einstu-fung eines Vorkommens in Erhaltungszustand C gibt:

• der Erhaltungszustand kann naturbedingt C sein, wenn z. B. ein individuen-schwaches Vorkommen einer Art am Rande ihres Verbreitungsareals in sub-optimaler Lage ist;

• der Erhaltungszustand ist C, da das Vorkommen anthropogen beeinträchtigt ist, z. B. durch Düngung; bei Fortbestehen der Beeinträchtigung wird der Le-bensraumtypen oder die Art in naher Zukunft verschwinden.

1Der Erhaltungszustand wird auf der Ebene der Biogeografischen Region sowie auf Landesebene entweder als günstig oder ungünstig eingestuft. Auf Gebietsebene spricht man von einem hervorragenden – A, guten – B oder durchschnittlichen bzw. beschränkten – C Erhaltungszustand. Die Kriterien sind für die jeweiligen Lebensraumty-pen und Arten im MaP-Handbuch (LUBW 2009) beschrieben.

132 Wiederherstellungsziele werden formuliert, um zu erreichen, dass die seit den letzten Kar-tierungen (2003 - 2005) verschlechterten oder verlorenen Lebensraumtyp-Flächen in ihrem Erhaltungszustand verbessert und damit wiederhergestellt werden.

Entwicklungsziele sind alle Ziele, die über die Erhaltungsziele hinausgehen. Bei der Ab-grenzung von Flächen für Entwicklungsziele wurden vorrangig Bereiche ausgewählt, die sich aus fachlicher und/oder bewirtschaftungstechnischer Sicht besonders eignen. Weitere Flä-chen innerhalb des Natura-2000-Gebiets können dafür ebenfalls in Frage kommen.

Die Erhaltungsziele sind verpflichtend einzuhalten bzw. zu erfüllen. Dagegen haben die Ent-wicklungsziele empfehlenden Charakter. In Kapitel 6 sind Empfehlungen für Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen dargestellt, die geeignet sind, die Erhaltungs- und Entwicklungs-ziele zu erreichen.

Die Inhalte der Ziele für den jeweiligen Lebensraumtyp bzw. die jeweilige LS beziehen sich auf das gesamte Gebiet. Sie sind nicht auf die einzelne Erfassungseinheit bezogen.

5.1 Erhaltungs- und Entwicklungsziele für die