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6.2 Erhaltungsmaßnahmen

6.2.16 Saumartige Strukturen gelegentlich pflegen

Maßnahmenkürzel U9

Maßnahmenflächen-Nummer 27919311320026

Flächengröße [ha] 9,72

Dringlichkeit Mittel

Durchführungszeitraum/Turnus Fortlaufend/bei Bedarf (Entbuschung) bzw. alle drei Jahre (Mahd)

Lebensraumtyp/Art [6210] Kalk-Magerrasen

[6430] Feuchte Hochstaudenfluren [6510] Magere Flachland-Mähwiesen [6520] Berg-Mähwiesen

[1014] Schmale Windelschnecke [1304] Große Hufeisennase [1324] Großes Mausohr [A275] Braunkehlchen

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 19.2 Verbuschung auslichten – oder … 2.1/93 Mahd mit Abräumen; 30 % (etwa ein

Drittel) – oder … 4 (Mit-)Beweidung

U9: Gelegentliches Zurückdrängen von Gehölzsukzession durch Entbuschung, alter-nativ: Mahd oder Beweidung

• Nach etwaig notwendiger Entbuschung (Maßnahme X2, Kap. 6.2.17) als Erst-pflege: Entbuschung bei Bedarf (Rücksichtnahme auf landschaftsprägende Gehölze, im FFH-Gebiet seltene Straucharten und Nahrungspflanzen seltener Tierarten; generell 5-15 % Gehölzdeckung wünschenswert); Abräumen des Schnittguts

• Alternativ: gelegentliche Mahd im September/Oktober (abschnittsweise) mit Abräumen

• Alternativ (außer bei Hochstaudenfluren [6430]): gelegentliche Mitbeweidung Erläuterungen zu Maßnahme U9

An Wald- und Heckenrändern sowie auf Lesesteinriegeln, an Geländestufen und Rainen finden sich oftmals zu wärmeliebenden oder mesophilen Säumen vermittelnde Streifen von Kalk-Magerrasen oder Mähwiesen (Lebensraumtypen 6210 bzw. 6510/20). Sie liegen brach oder werden nur gelegentlich gepflegt. Nach der Mahd von angrenzenden Nachbarflä-chen stellen sie wichtige Teillebensräume für das BraunkehlNachbarflä-chen und andere Tierarten dar.

Natürlich profitieren auch zahlreiche Pflanzen von den Randbiotopen (z. B. Weißes Finger-kraut – Potentilla alba oder Grüner Germer – Veratrum album ssp. lobelianum).

Als Erstpflege kann eine Entbuschung notwendig sein. Ansonsten sollte bei Bedarf entbuscht werden, wobei bis zu 15 % Gehölzdeckung tolerabel sind – oder sogar wünschenswert, v. a.

wenn es sich um Dornsträucher handelt (siehe Maßnahmen X1 und X2). Bei alledem sollte nicht in angrenzende geschlossene Gehölzbestände eingegriffen werden.

Wo es die Geländebeschaffenheit zulässt, ist alternativ eine gelegentliche Mahd im Septem-ber/Oktober (mit Abräumen des Mähguts) sinnvoll, um übermäßiger Verfilzung entgegenzu-wirken. Ein dreijähriger Turnus ist denkbar. Es wäre günstig, wenn pro Durchgang nur etwa ein Drittel der Saumstrukturen eines Pflegekomplexes gemäht würde, damit die o. g. Rück-zugsfunktion nicht auf einmal verloren geht und die Saumstruktur samt wertgebender Arten erhalten bleibt.

Grenzen beweidete Flächen an, ist alternativ eine gelegentliche Mitbeweidung der Rand-strukturen denkbar, wobei die Tiere bei verfilzten und an schmackhaften Pflanzen armen Beständen vermutlich mit einem gewissen Nachdruck „gelenkt“ werden müssen.

Etwaige Entbuschungsarbeiten auf Feuchten Hochstaudenfluren (Lebensraumtyp 6430) können mit dem „Auf-den-Stock-Setzen“ von Auenwäldern (Lebensraumtyp 91E0*) verbun-den werverbun-den (Maßnahme W5, Kap. 6.2.28).

Erhaltungsmaßnahmen zur Eindämmung beeinträchtigenden Aufwuchses 6.2.17 Brachen und Felslebensräume entbuschen (als Erstpflege bzw. einmalig)

Maßnahmenkürzel X1, X2

Maßnahmenflächen-Nummer 27919311320027; 27919311320028

Flächengröße [ha] X1: 26,07

X2: 20,47

Dringlichkeit X1: hoch, X2: mittel

Durchführungszeitraum/Turnus mittelfristig (in den nächsten 5 Jahren)/einmalig

Lebensraumtyp/Art [5130] Wacholderheiden

[6110*] Kalk-Pionierrasen [6210] Kalk-Magerrasen

[6510] Magere Flachland-Mähwiesen [6520] Berg-Mähwiesen

[8160*] Kalkschutthalden

[8210] Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation [1304] Große Hufeisennase

[1324] Großes Mausohr und weitere Arten

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 19.2 Verbuschung auslichen 37.2 Abräumen von Schnittgut

Für die Maßnahmen X1 und X2 als Erstpflege verbrachter Flächen (nutzungsabhängige Bestände) bzw. als einmalige Erhaltungspflege (Primärstandorte) gilt:

• Zurückdrängung der Gehölzsukzesssion (bei zu beweidenden Flächen bis auf 5-15 % Restgehölzdeckung).

• dabei Rücksichtnahme auf landschaftsprägende Gehölze (z. B. Wacholder) und Biotopbäume, Schonung im FFH-Gebiet seltener Straucharten und Nah-rungspflanzen seltener Tierarten, kein Eingriff in angrenzende Steppen-Kiefernwälder [91U0]

• Abräumen des Schnittguts (Verbrennung nur auf dafür geeigneten Flächen , ggf.nach Einzelprüfung)

• Nachpflege bei Bedarf

Ergänzende Hinweise siehe Einzelmaßnahmen

166 X1: Erstpflege (Gehölzsukzession zurücknehmen, Wacholder freistellen)

= Maßnahmenvorschlag für verbuschte Wacholderheiden [5130]

Mehr als ein Viertel der Wacholderheiden im FFH-Gebiet liegt brach oder wird zu selten (o-der häufig genug, aber nicht hinreichend intensiv) beweidet. In beiden Fällen treten Gehölz-arten wie Gewöhnliche Hasel (Corylus avellana), Gewöhnlicher Liguster (Ligustrum vulgare) oder Schlehe (Prunus spinosa) in wachsende Konkurrenz mit dem Wacholder, so dass die-ser allmählich seine landschaftsprägende Eigenschaft verliert. Um dem entgegenzuwirken, sollten als Erstmaßnahme die Konkurrenzgehölze beseitigt oder zumindest soweit zurückge-drängt werden, dass die Gehölzdeckung am Ende (einschließlich des Wacholders) höchs-tens 25 %, besser aber nur etwa 10 % beträgt, wovon der Wacholder mindeshöchs-tens 2/3 aus-machen sollte. (Diese Werte orientieren sich an LFU 2010: 56.) In einigen Fällen kann hierfür auch die Entnahme einzelner, vorzugsweise abgängiger Wacholdersträucher nötig sein.

FFH-gebietsweit seltene Straucharten, auf die man während der Entbuschung Rücksicht nehmen sollte, kommen im Lebensraumtyp 5130 nicht vor, wohl aber Nahrungspflanzen für seltene Tierarten (siehe Maßnahme X2 unten). Auch ausdrucksvolle Baumgestalten sowie Biotopbäume (z. B. flachkronige Kiefern als potenzielle Brutplätze des Raubwürgers [A340]) sollten nicht entfernt werden.

X2: Erst- bzw. Erhaltungspflege (Gehölzsukzession zurücknehmen)

= Maßnahmenvorschlag für verbuschte Bestände anderer Lebensraumtypen trockener bis frischer Standorte

Vor allem auf weidegeprägten Kalk-Magerrasen (Lebensraumtyp 6210) sollten nicht alle Sträucher beseitigt werden. Mit 5-15 % Gesamtdeckung locker – und die Flächenübersicht für den Schäfer und die Hütehunde nicht beeinträchtigend – verteilt, sind sie wichtige Habi-tatrequisiten für Vogelarten halboffener Lebensräume (z. B. Neuntöter), aber auch für Zau-neidechsen und andere lebensraumtypische Tierarten. Bevorzugt sollten Schutz spendende Dornsträucher stehen bleiben, etwa Gewöhnlicher Wacholder (Juniperus communis), Ge-wöhnliche Berberitze (Berberis vulgaris), GeGe-wöhnlicher Kreuzdorn (Rhamnus cathartica) sowie Weißdorn- und Rosen-Arten (Crataegus und Rosa spec.). Eine Ausnahme ist die stark ausläufertreibende Schlehe (Prunus spinosa), von der nur Kümmerformen („Krüppelschle-hen“) an exponierten Standorten erhalten bleiben sollten – z. B. als Raupenfutterpflanze für den Kleinen Schlehen-Zipfelfalter (Satyrium acaciae). Als Raupenfutterpflanze des Blau-schwarzen Eisvogels (Limenitis reducta) sollte außerdem die – nicht ausläufertreibende und damit vergleichsweise unproblematische – Rote Heckenkirsche (Lonicera xylosteum) bei Entbuschungsaktionen verschont werden.

Im Falle primärer, d. h. nicht „menschengemachter“ Bestände (z. B. Kalk-Pionierrasen auf Felsbändern) kann eine etwaige Verbuschung als natürlicher Vorgang eigentlich nicht als Beeinträchtigung gewertet werden. Jedoch auch hier kann eine Entbuschung geboten sein, um zu verhindern, dass sich der Erhaltungszustand und Flächenumfang des FFH-Schutzguts verschlechtern bzw. verkleinern.

Besondere Vorsicht geboten ist bei Komplexen von Offenland – vor allem Kalk-Pionierrasen [6110*] – mit Steppen-Kiefernwäldern [91U0], weil bei letzteren eine Kiefern-Überschirmung lebensraumtypisch und die Strauchschicht wertgebend ist. Die Zurückdrängung von Gehölz-sukzession soll hier höchstens punktuell erfolgen.

Auch im Übrigen sollten bei Entbuschungsaktionen folgende Gehölzarten geschont werden, welche im FFH-Gebiet selten sind: Gewöhnliche Felsenbirne (Amelanchier ovalis; in sechs Erfassungseinheiten an Felsen), Gewöhnliche Zwergmispel (Cotoneaster integerrimus; in sieben Erfassungseinheiten an Felsen) und Bibernell-Rose (Rosa pimpinellifolia; einzig am Wintersporthang westlich der Aggenhauser Kirche (Erfassungseinheit 2138, Gemarkung Mahlstetten). Der Schwarzwerdende Geißklee (Cytisus nigricans) ist häufiger zu finden (auch abseits von Felsen), übt aber schwerlich eine echte Verdrängungswirkung auf die wertgebenden Kräuter und Gräser aus.

Weitere Erläuterungen zu den Maßnahmen X1 und X2

Die Maßnahmen X1 und X2 beziehen sich in der Regel auf Flächen, die keinen Wald i. S.

des LWaldG darstellen. Bestehen Zweifel daran, sollte die Forstbehörde beratend einbezo-gen werden. Die Belange des Landeswaldgesetzes, des Biotopschutzgesetzes, Gesetze und Verordnungen im Zusammenhang mit NATURA 2000 und darüber hinausgehende Rechts-vorschriften sind bei Waldinanspruchnahmen und bei fortgeschrittenen Sukzessionsstadien im Vorfeld der Maßnahmenumsetzung zu prüfen und zu beachten. Das genaue Vorgehen bei Waldumwandlung einschließlich der Erforderlichkeit eines forstrechtlichen Ausgleichs wird aktuell gemeinsam zwischen den Verwaltungen abgestimmt.

Auf der Maßnahmenkarte sind innerhalb der Maßnahmenflächen X1 und X2 liegende, i. d. R.

aufgrund sensibler oder seltener/gefährdeter Artvorkommen behutsam zu entbuschende Flächen als „Bereiche besonderer Empfindlichkeit“ gesondert gekennzeichnet.

Bei der Entbuschung stehen bleiben sollten ausdrucksvolle Baumgestalten wie „Hutebuchen“

(Fagus sylvatica), knorrige Wald-Kiefern (Pinus sylvestris) und baumförmige Weißdorne (Crataegus spec.), im Einzelstand auch Altfichten (Picea abies), sei es zur Wahrung des ty-pischen Landschaftsbilds, als Habitatbäume für baumnutzende Tierarten (z. B. für den Raubwürger) oder als Schattenspender und „Scheuerbäume“ für Weidetiere.

Als Beispiele für Tierarten, die von der Entbuschung besonders profitieren dürften, seien die Große Hufeisennase [1304] und das Große Mausohr [1324] genannt, die (halb-)offene Struk-turen als Jagdgebiete bevorzugen.

6.2.18 Gehölzsukzession auf Feuchtflächen zurückdrängen

Maßnahmenkürzel X3

Maßnahmenflächen-Nummer 27919311320029

Flächengröße [ha] 4,32

Dringlichkeit Mittel

Durchführungszeitraum/Turnus Längerfristig (innerhalb der nächsten 10 Jahre)/bei Bedarf

Lebensraumtyp/Art [7140] Übergangs- und Schwingrasenmoore [1014] Schmale Windelschnecke

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 19.2 Zurückdrängen von Gehölzsukzession 37.2 Abräumen von Schnittgut

X3: Gelegentliches Zurückdrängen von Gehölzsukzession durch Entbuschung

Das Übergangsmoor im Verlandungsbereich des Egelsees im NSG „Dürbheimer Moos“ (Er-fassungseinheit 998, Gemarkung Dürbheim) ist seit Ende der 1970er Jahre durch Sukzessi-on entstanden. Somit kann das spSukzessi-ontane Hochkommen vSukzessi-on Gehölzen im Grunde nicht als Beeinträchtigung gewertet werden. Da es jedoch ohne menschlichen Eingriff zu Flächenver-lusten am Lebensraumtyp 7140 sowie zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands kommen würde, sollte hier der Gehölzbewuchs zurückgedrängt werden. Das gleiche gilt für die im Norden und Osten anschließenden Großseggenriede und (nicht dem Lebensraumtyp 6430 zuzuordnenden) Hochstaudenfluren, welche Lebensstätte der Schmalen Windelschne-cke [1014] sind.

Generell sollte der Gehölzbewuchs auf den betroffenen Flächen nach der Erstpflege durch gelegentliches Nacharbeiten auf einem niedrigen Niveau (5-15 % Deckung) gehalten wer-den.

168 6.2.19 Den Neophyten Gewöhnliche Kugeldistel bekämpfen

Maßnahmenkürzel X4

Maßnahmenflächen-Nummer 27919311320030

Flächengröße [ha] 30,45 (davon aber nur Teilbereiche betroffen)

Dringlichkeit Gering

Durchführungszeitraum/Turnus Langfristig (in den nächsten 10 Jahren)/drei Jahre lang (Erstpflege), danach fortlaufend/bei Bedarf

Lebensraumtyp/Art [5130] Wacholderheiden

[6210] Kalk-Magerrasen

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 3.2 Neophytenbekämpfung

Im Raum Böttingen – Bubsheim kommt auf Wacholderheiden und Kalk-Magerrasen recht häufig die Gewöhnliche Kugeldistel (Echinops sphaerocephalus) vor. Da eine weitere Aus-breitung zu Ungunsten der wertgebenden Vegetation nicht auszuschließen ist, sollten die Bestände der Kugeldistel durch Ausreißen oder Ausmähen im Sommer, d. h. vor der Samen-treife (die im September/Oktober erfolgt), bekämpft werden. Nach drei Pflegejahren dürften die Bestände hinreichend stark dezimiert sein, so dass danach nur mehr ein gelegentliches Nacharbeiten notwendig ist.

Erhaltungsmaßnahmen zum Schutz vor Stoffeinträgen 6.2.20 Pufferstreifen einrichten

Maßnahmenkürzel S1

Maßnahmenflächen-Nummer 27919311320031

Flächengröße [ha] 1,12 (bei 5 m Breite, sonst entsprechend mehr)

Dringlichkeit Mittel

Durchführungszeitraum/Turnus Mittelfristig (in den nächsten 5 Jahren)/einmalig (Ausweisung) bzw. fortlaufend/mindestens einmal jährlich (Mahd)

Lebensraumtyp/Art [5130] Wacholderheiden

[6210] Kalk-Magerrasen

[6230*] Artenreiche Borstgrasrasen Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 12 Ausweisung von Pufferflächen

2.1-34 Mahd mit Abräumen; ohne Düngung S1: Pufferstreifen auf mind. 5 m Breite: 1 Schnitt pro Jahr mit Abräumen, Düngever-zicht

Zum Teil sind kleinflächige und/oder schmale Erfassungseinheiten verschiedener Lebens-raumtypen (6210, 6230, 5130) durch Nährstoffeinträge aus angrenzendem Acker- oder In-tensivgrünland beeinträchtigt, so dass sich der Erhaltungszustand (selbst bei bestandsge-rechter Nutzung/Pflege der eigentlichen LRT-Fläche) zu verschlechtern droht, oder auf län-gere Sicht sogar der Lebensraumtyp-Status verlorengehen könnte. Hier sollten mindestens 5 m breite ungedüngte Pufferstreifen eingerichtet werden, die mindestens einmal im Jahr zwischen Ende Mai und Anfang August gemäht werden, um das meiste der eingetragenen Nährstoffe zu entziehen. Weitere Mahden sind möglich, so dass die Maßnahme in die nor-male Wiesenbewirtschaftung eingepasst werden kann.

6.2.21 Müll/Ablagerungen beseitigen

Maßnahmenkürzel S2

Maßnahmenflächen-Nummer 320010

Flächengröße [ha] 3,12 (davon aber nur Teilbereiche betroffen)

Dringlichkeit Mittel

Durchführungszeitraum/Turnus Sofort

Lebensraumtyp/Art [8210] Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation [8310] Höhlen

[9180*] Schlucht- und Hangmischwälder Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 33.1 Beseitigung von Ablagerungen

Einige Lebensraumtypen sind unmittelbar bzw. in deren Umfeld infolge von Müllablagerun-gen gestört und beeinträchtigt. Diese MüllablagerunMüllablagerun-gen sind zu entfernen und fachgerecht bei den örtlichen Deponien zu entsorgen. In folgenden Bereichen ist die Maßnahme vor-dringlich durchzuführen:

• Wachtfelsen südöstlich von Kolbingen

• Sperbersloch südwestlich von Jägerhaus (Unrat in der Höhle)

• Fels östlich Kläranlage von Mahlstetten

• Höhlen am Ziegelfelsen

• Felsen Buchhalde nordwestlich von Fridingen

• Ahorn-Eschen-Blockwald nordwestlich des Rheinfelderhofes

• Ahorn-Eschen-Schluchtwald nördlich von Schloss Bronnen

Zusätzlich ist auf das Verbot von unerlaubten Ablagerungen ortsüblich hinzuweisen.

Auch in Erfassungseinheiten weiterer Lebensraumtypen sind gelegentlich Ablagerungen zu finden. In der Gesamtschau (Flächensumme und gebietsbezogener Erhaltungszustand des betroffenen Lebensraumtyps) stellen diese jedoch keine gravierende Beeinträchtigung dar, so dass an dieser Stelle keine Beseitigung gefordert wird (aber: siehe „Übergeordnete Emp-fehlungen für Lebensraumtypen im Offenland“ zu künftigen Ablagerungen in Kap. 6.2.1).

(Erhaltungs-)Maßnahmen zur Lenkung von Freizeitaktivitäten 6.2.22 Ziegelhöhle im Winter verschließen

Maßnahmenkürzel L1

Maßnahmenflächen-Nummer 27919311320033 Flächengröße [ha] Angabe nicht sinnvoll

Dringlichkeit Hoch

Durchführungszeitraum/Turnus Fortlaufend

Lebensraumtyp/Art [8310] Höhlen

[1304] Große Hufeisennase [1323] Bechstein-Fledermaus [1324] Großes Mausohr

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 32.1 Erhaltung von Fledermausquartieren 35 Betretungsverbot der Höhlen

Ein Großteil der natürlichen Höhlen im Gebiet sind wichtige Quartiere von Fledermausarten.

Sie werden nicht nur im Winter sondern auch in der „Schwärmphase“ im Herbst sowie

teil-170 weise auch als Zwischenquartier im Sommer genutzt. Für diese Lebensstätten ist daher eine ungestörte Weiterentwicklung unerlässlich. Nach aktuellem Wissensstand sind jedoch alle relevanten Höhlen im Gebiet ausreichend gesichert – bis auf die Ziegelhöhle. Diese sollte zumindest im Winter – fledermausgerecht – für den Besucherverkehr verschlossen werden.

6.2.23 Einhaltung der Kletterregelungen überprüfen

Maßnahmenkürzel L2

Maßnahmenflächen-Nummer 320011

Flächengröße [ha] 1,68

Dringlichkeit Mittel

Durchführungszeitraum/Turnus Kurzfristig (möglichst bald)/fortlaufend Lebensraumtyp/Art [8210] Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 34.1 Reduzierung/Aufgabe von

Freizeitakti-vitäten

Die Kletteraktivitäten sind im Landkreis Tuttlingen durch die Allgemeinverfügung des Land-ratsamtes Tuttlingen vom 1. 12. 2010 abschließend geregelt. Die Einhaltung des Kletterver-botes außerhalb der amtlich freigegebenen Kletterfelsen ist zu überprüfen. Folgende Felsbe-reiche sind vorrangig zu kontrollieren:

• Felsband Bernhardstein westlich von Mahlstetten

• Felseneck östlich Mahlstetten

• Felsband an der Sommerhalde östlich Mahlstetten

• Felsen und Höhlen südöstlich Kohlwald

Erhaltungsmaßnahmen im Wald

6.2.24 Naturnahe Waldwirtschaft fortführen

Maßnahmenkürzel W1

Maßnahmenflächen-Nummer 27919311320035

Flächengröße [ha] W1: 1.638,90

Dringlichkeit Gering

Durchführungszeitraum/Turnus Im öffentlichen Wald Konkretisierung im Rahmen der Forsteinrichtung, im Privatwald im Rahmen der Beratung und Betreuung durch die Untere Forstbe-hörde

Lebensraumtyp/Art [9130] Waldmeister-Buchenwälder [9150] Orchideen-Buchenwälder

[9170] Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald [9180*] Schlucht- und Hangmischwälder [91U0] Steppen-Kiefernwälder

[1381] Grünes Besenmoos [1323] Bechstein-Fledermaus [1324] Großes Mausohr

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 14.8.1 Markierung ausgewählter Habitatbäu-me (Höhlen- und HorstbäuHabitatbäu-me) 14.8.3 Habitatbäume belassen

(Höhlenbäu-me)

14.10.2 Belassen von Altholzresten bis zum natürlichen Verfall

14.4 Altholzanteile belassen

14.5.1 stehende Totholzanteile belassen 14.7 Beibehaltung Naturnahe Waldwirtschaft 32 Spezielle Artenschutzmaßnahme Die Naturnahe Waldwirtschaft dient insgesamt der Erhaltung der Lebensraumtypen und Le-bensstätten von Arten in einem günstigen Erhaltungszustand.

Die Fortführung der „Naturnahen Waldwirtschaft“ fördert das lebensraumtypische Artenin-ventar sowie die Habitatstrukturen der Waldlebensraumtypen. Die lebensraumtypische Baumartenzusammensetzung wird mit Hilfe der Übernahme der Naturverjüngung, durch Mischwuchsregulierung und durch zielgerichtete Jungbestandspflege sowie mit Hilfe der Durchforstung erreicht. Die Einleitung der Verjüngung in Altholzbeständen erfolgt kleinflächig im Rahmen einer einzelstamm- bis maximal kleinbestandsweisen Entnahme. Die vorhande-ne Naturverjüngung ist dabei zu integrieren. Belange der Verkehrssicherung, des Wald-schutzes sowie des ArtenWald-schutzes werden nachfolgend nicht näher erläutert. Die Einbezie-hung dieser Aspekte sowie ggf. auftretende Zielkonflikte sind gemäß den gesetzlichen Rege-lungen und EmpfehRege-lungen aufzuarbeiten.

Für baumhöhlenbewohnende Fledermaus-Arten (insbesondere die Bechstein-Fledermaus) sollte die Waldfläche des FFH-Gebiets allerdings so bewirtschaftet werden, dass langfristig ein ausreichendes Angebot reich strukturierter, lichter Altholzbestände von Buche und Eiche mit gutem Höhlenangebot gesichert ist. Weiterhin sind möglichst lange Verjüngungszeiträu-me bei Buche (vor allem in den Buchenwald-Lebensraumtypen) und Eiche (z. B. in Eichen-Hainbuchen-Wäldern) anzustreben; bedrängte Alteichen sollten freigestellt und vorhandene Altholzinseln langfristig erhalten bleiben. Es wird dazu empfohlen, im Zuge der Nutzung vor

172 allem stehendes Totholz im Bestand zu belassen, z. B. durch den Verzicht auf das Fällen abgestorbener bzw. absterbender Baumindividuen.

Großhöhlenbäume stellen eine wesentliche populationsbestimmende Habitatrequisite für Vögel und Fledermäuse dar. Vorhandene Habitat-/Höhlenbäume sollten daher möglichst vollständig erfasst und geschützt werden. Hilfreich für die dauerhafte Sicherung von Habitat- und Höhlenbäumen ist die Markierung der Bäume bzw. die Ausweisung von Habitatbaum-gruppen um diese Kristallisationspunkte herum. Eine für das Gesamtgebiet einheitliche Vor-gehensweise sollte angestrebt werden (s. Alt- und Totholzkonzept Baden-Württemberg).

Die Umsetzung einiger der nachfolgend geschilderten Maßnahmen kann im Kommunal- und Privatwald in Anlehnung an das Alt- und Totholzkonzept des Landesbetriebes ForstBW er-folgen. Das Alt- und Totholzkonzept wird im Landesbetrieb ForstBW (Staatswald) seit 2010 verbindlich umgesetzt.

Der Lebensraumtyp [9130] Waldmeister-Buchenwälder ist im Rahmen der Naturnahen Waldwirtschaft weiter zu pflegen. Die Einleitung der Verjüngung erfolgt in der Regel durch eine einzelstamm- bis gruppenweise Entnahme. In block- und schuttüberlagerten Waldberei-chen tritt die Waldwirtschaft hinter den Belangen des Waldnaturschutzes zurück. Im Bereich des Bodenschutzwaldes (LWaldG) ist eine dauerwaldartige Pflege sicherzustellen.

Die kleinflächigen Lebensraumtypen [9150] Orchideen-Buchenwälder, [9170] Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder, [9180*] Schlucht- und Hangmischwälder sowie [91U0] Steppen-Kiefernwälder sollen dauerwaldartig behandelt werden. In block- und schuttüberlagerten Waldbereichen tritt die Waldwirtschaft hinter den Belangen des Waldnaturschutzes zurück.

Im Bereich des Bodenschutzwaldes (LWaldG) ist eine schützende naturnahe Dauerbesto-ckung erforderlich bzw. sicherzustellen.

In den arb-Beständen (blocküberlagerte Waldbestände) werden lediglich Verkehrssiche-rungsmaßnahmen entlang von Straßen und Wegen durchgeführt.

Innerhalb der Lebensstätten des [1381] Grünen Besenmooses dient die Naturnahe Wald-wirtschaft dem Erhalt von Habitatstrukturen und der Förderung von naturnahen Laub-mischwäldern mit angemessenen Anteilen von Altholzbeständen. Die Verjüngung der Be-stände erfolgt einzelstamm- bis gruppenweise, um eine abrupte Veränderung der kleinklima-tischen Verhältnisse zu verhindern. Trägerbäume sind zu erhalten. Diese bilden Ausbrei-tungszentren für eine zukünftige Verbreitung. Eine zu starke Abschirmung des unteren Stammbereiches durch aufkommende Naturverjüngung, aber auch eine zu starke Freistel-lung in Folge eine Entnahme von Nachbarbäumen sind zu vermeiden.

6.2.25 Kalktuffquellbereiche bei der Waldbewirtschaftung schonen

Maßnahmenkürzel W2

Maßnahmenflächen-Nummer 320002

Flächengröße [ha] 1,79

Dringlichkeit Mittel

Durchführungszeitraum/Turnus Daueraufgabe

Lebensraumtyp/Art [7220*] Kalktuffquellen

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 12 Ausweisung von Pufferflächen

Bei der Holzernte im Umfeld des kleinflächigen Lebensraumtyps ist insbesondere darauf zu achten, dass dieser im Zuge des Holzrückens nicht befahren und Schlagabraum umgehend wieder beseitigt wird. Als notwendig erachtete Fällarbeiten im unmittelbaren Quellbereich sind von der Quelle weg durchzuführen. Bei der Anlage von Rückegassen und Maschinen-wegen ist ein Mindestabstand von 5-10 m zu den Quellen einzuhalten.

6.2.26 Bejagungsschwerpunkte bilden

Maßnahmenkürzel W3

Maßnahmenflächen-Nummer 32008

Flächengröße [ha] 22,76

Dringlichkeit Hoch

Durchführungszeitraum/Turnus Im Kommunal- und Privatwald Konkretisierung im Rahmen der Jagdverpachtung durch die Jagdge-nossenschaften sowie der Gemeinden und Eigen-jagdbesitzer bzw. Umsetzung bei der Festsetzung der Abschusspläne durch die Untere Jagdbehörde

Lebensraumtyp/Art [6210] Kalk-Magerrasen

[9150] Orchideen-Buchenwälder

[9170] Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder [9180*] Schlucht- und Hangmischwälder [91U0] Steppen-Kiefernwälder

[1902] Frauenschuh

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 26.3 Reduzierung der Wilddichte

Es ist auf eine Einregulierung des Reh- und Gamswildbestandes v. a. im Donautal hinzuwir-ken. Besonders bei den kleinflächigen Lebensraumtypen und Lebensstätten seltener Arten ist auf einen ökologisch angepassten Wildbestand zu achten. Betroffen sind auch kleinflächig eingestreute Offenlandstandorte im Wald, z. B. Felsköpfe, die unter Gämsenverbiss leiden.

Die Umsetzung des Abschussplanes des „Runden Tisches“ zum Gamswild im Oberen Do-nautal mit einem begleitenden vegetationskundlichen Monitoring sollte auch hier fortgesetzt werden.

Die Ergebnisse der Forstlichen Gutachten zum Abschussplan 2010 bis 2012 der jeweiligen Jagdreviere sind ergänzend heranzuziehen.

6.2.27 Besondere Waldpflege in Wald- und Naturschutzgebieten

Maßnahmenkürzel W4

Maßnahmenflächen-Nummer 320004

Flächengröße [ha] 433,68

Dringlichkeit Gering

Durchführungszeitraum/Turnus Beachtung der jeweiligen Schutzgebietsverordnung Lebensraumtyp/Art [9130] Waldmeister-Buchenwälder

[9150] Orchideen-Buchenwälder

[9170] Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder [9180*] Schlucht- und Hangmischwälder [91U0] Steppen-Kiefernwälder

[1087*] Alpenbock

[1381] Grünes Besenmoos [1323] Bechstein-Fledermaus [1324] Großes Mausohr

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 14.1.4 Entwicklung zum Dauerwald

14.3.3 Entnahme standortfremder Baumarten vor der Hiebsreife

174 In den zahlreichen Naturschutz- und Schonwaldgebieten sind die schutzgebietsbezogenen Pflegemaßnahmen, die in den jeweiligen Schutzgebietsverordnungen festgehalten sind, um-zusetzen.

Besonders in den kleinflächigen Waldlebensraumtypen ([9150] Orchideen-Buchenwald und [9180*] Schlucht- und Hangmischwald), die zugleich seltene naturnahe Waldgesellschaften nach §§30a LWaldG und 30 BNatSchG darstellen, ist die Fichte bei gleichzeitiger Förderung von standortstypischen Baumarten aus den Beständen zu entnehmen. Im Lebensraumtyp [9150] Orchideen-Buchenwald soll die Waldkiefer auf sehr flachgründigen, blocküberlagerten Standorten nicht ausgezogen werden, da sie kleinstandörtlich (besonders in der Nähe von Felsen) den Übergang zum Lebensraumtyp [91U0] Steppen-Kiefernwälder bilden kann.

Beim Lebensraumtyp [9130]Waldmeister-Buchenwald ist in den Naturschutzgebieten Buch-halde-Oberes Donautal und Stiegelesfels-Oberes Donautal eine Nadelbaumbeimischung von maximal 20% zulässig. In allen anderen Schutzgebieten ist der Nadelholzanteil innerhalb des Lebensraumtyps [9130]zu reduzieren.

Insgesamt sind die kleinflächigen und teilweise blocküberlagerten Lebensraumtypen ([9150], [9170], [9180*], [91U0]) dauerwaldartig zu pflegen, in dem Eingriffe lediglich zur Erhaltung

Insgesamt sind die kleinflächigen und teilweise blocküberlagerten Lebensraumtypen ([9150], [9170], [9180*], [91U0]) dauerwaldartig zu pflegen, in dem Eingriffe lediglich zur Erhaltung