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Welche praktischen Probleme gibt es mit der PT?

grundsätzliche Unterschiede?

3. Dauer der Ausbildung

4.1. Allgemeine Fragen

4.2.9. Welche praktischen Probleme gibt es mit der PT?

Zu dieser Frage können Äußerungen aller Umfragen herangezogen werden.

4.2.9.1. Thema „Vergütung“

TeilnehmerInnenbefragung

Von den befragten AusbildungsteilnehmerInnen werden 77% während der PT I, 66% während der PT II vergütet.

Das monatliche Bruttogehalt beträgt im Durchschnitt für die PT I 453,50 Euro (SD=453,55) und für PT II 564,07 Euro (SD=867,70). 3% der AusbildungsteilnehmerInnen gab an, während der PT I Ausbildungskosten in Höhe von durchschnittlich 265,08 Euro bezahlen zu müssen.

AbsolventInnenbefragung

37% der befragten AbsolventInnen gaben an, während der PT I keine Vergütung (62% KJP) erhalten zu haben. Eine detaillierte Übersicht über das monatliche Bruttoeinkommen der Absolven-tInnen ist der Tabelle E 4.2-6 zu entnehmen.

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E – Ergebnisse: Praktische Tätigkeit Tabelle E 4.2-6: Monatliche Vergütung der PT I in Prozent (Absol)

Monatliches Bruttoeinkommen

in Euro %

0 36,8

bis 500 10,4

bis 1000 14,6

bis 1500 8,3

bis 2000 3,2

bis 2500 3,6

bis 3000 2,4

über 3000 2,3

Fragebogen für Ausbildungsstätten für die Praktische Tätigkeit (Kliniken)

45% der befragten Kliniken gaben an, die AusbildungsteilnehmerInnen würden durch ihre Insti-tution sozialversichert und 55% berufshaftpflichtversichert. Eine Übersicht über die Vergütung der PT liefert Abbildung E 4.2-8.

0 € bis 500 € bis 1000€

bis 1500 € bis 2000 € bis 2500 € bis 3000 € mehr als 3000 € fehlend

Abbildung E 4.2-8: Monatliche Vergütung der PT (Klinikbefragung)

49% der KlinikvertreterInnen waren der Meinung, die Kliniken sollten selbst eine Vergütung für die Anleitung der PT erhalten. Als durchschnittliche angemessene Höhe der monatlichen Vergütung der AusbildungsteilnehmerInnnen wird der Betrag von 1.177,60 Euro genannt.

Eine für die Kliniken voraussichtlich realisierbare monatliche Vergütung für Ausbildungsteilnehme-rInnen liegt bei durchschnittlich 686 Euro. Würde künftig eine Vergütung der Ausbildungs-teilnehmerInnen in Höhe einer früheren AIP-Stelle (ca. 1.000 Euro monatlich) vorgeschrieben, führte dies bei 30% der Kliniken zu keiner Veränderung, 25% verringerten die Stellen für Aus-bildungsteilnehmerInnen und 12% stellten keine AusAus-bildungsteilnehmerInnen mehr ein.

Würde künftig eine Vergütung der AusbildungsteilnehmerInnen in Höhe eines vollen Akademiker-gehalts vorgeschrieben, führte dies bei 7% der Kliniken zu keiner Veränderung, 18% verringerten die Stellen für AusbildungsteilnehmerInnen und 40% stellten keine AusbildungsteilnehmerInnen mehr ein.

Vor allem KJP-Kliniken zeigten unter diesen Umständen eine geringe Bereitschaft, weiter Aus-bildungsteilnehmerInnen einzustellen (54%), gefolgt von Kliniken für Psychosomatik/Psychothera-pie (48%) und Kliniken für Psychiatrie/PsychotheraPsychosomatik/Psychothera-pie (39%).

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E – Ergebnisse: Praktische Tätigkeit

Die Hälfte der Befragten gab an, bisherige Arzt- oder Psychologenstellen der Regelversorgung nicht in Stellen für AusbildungsteilnehmerInnen umzuwandeln, falls eine Bezahlung von Ausbil-dungsteilnehmerInnen obligatorisch würde. 44% der Befragten gaben an, dass Ausbildungsteil-nehmerInnen personelle Engpässe in Kliniken entlasten.

In den freien Antworten wurde von den Klinikvertretern das Dilemma beschrieben, künftig

„Praktikanten“ im Rahmen einer tariflichen Regelung einheitlich bezahlen zu wollen, in vielen Kliniken sei jedoch kein Budget hierfür vorhanden.

InstitutsleiterInnenbefragung II

Aus der InstitutsleiterInnenbefragung II gaben nahezu die Hälfte (49%) aller Institute an, dass die PT I nicht vergütet werde. 9% der Befragten gaben eine Vergütung der PT I in Höhe von bis zu 250Euro, 18% bis 750 Euro, 10% bis 1.000 Euro, 6% bis 1.500 Euro und 3% über 1.500 Euro an.

45% der Institute geben an, die PT II werde nicht vergütet. 10% der Befragten gaben eine Vergütung der PT2 in Höhe von bis zu 250 Euro, 13% bis 750 Euro, 8% bis 1.000 Euro, 9% bis 1.500 Euro und 5% über 1.500 Euro an.

In den freien Antworten der InstitutsleiterInnenbefragung wurde das Thema Vergütung häufig diskutiert. Es wurde die Forderung nach einer einheitlichen Vergütung der PT gestellt.

Lehrkräftebefragung

In der Befragung der Lehrkräfte wurde ebenfalls gefordert, es solle künftig klare Entgeldregelungen geben (n=292 Aussagen im offenen Antwortformat dazu von N=912 Verbesserungsvorschlägen zur Ausbildung allgemein).

Delphibefragung

Bezüglich der Honorierungsregelungen sprechen sich 86% aller befragten ExpertInnen für eine einheitliche Vergütung der PT I (83% Psychologen, 71% Mediziner) aus. Eine einheitliche Honorie-rung der PT II fordern 78% der Befragten (71% Psychologen, 94% Mediziner).

Empirische Belege

Die hier in den Befragungen gefundenen Daten decken sich mit den Ergebnissen einer Untersuchung von Hölzel (2006). Demnach erhält fast die Hälfte der Ausbildungsteilnehmer keine Entlohnung während der praktischen Tätigkeit, muss jedoch in dieser Zeit Ausbildungskosten bezahlen. Ein hoher Prozentsatz der AusbildungsteilnehmerInnen kann die Ausbildungskosten nur durch finanzielle Unterstützung seitens der Eltern oder des Partners begleichen bzw. muss Ersparnisse aufbrauchen oder eine Nebentätigkeit aufnehmen. Einkünfte während der Ausbildung werden meist erst in der Phase der praktischen Ausbildung erzielt, während der die Ausbildungsteilnehmer in den meisten Fällen an den durch sie erwirtschafteten Einkünften beteiligt werden (Hölzel, 2006).

4.2.9.2. Thema „Anzahl PiA-Plätze“

Befragung der Ausbildungsstätten für die Praktische Tätigkeit (KJP)

Zu der Frage, ob ausreichend Plätze für die PT vorhanden sind, zeigen die Analysen der Befragung der Ausbildungsstätten für die Praktische Tätigkeit, dass vor allem im KJP-Bereich eine hohe Belegung der PiA-Plätze zu verzeichnen ist (durchschnittlich zu 81% zu >70% belegt). Die große Mehrheit der AusbildungsteilnehmerInnen muss sich ihren PiA-Platz selbst suchen.

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E – Ergebnisse: Praktische Tätigkeit 4.2.9.3. Thema „Vorerfahrungen“

TeilnehmerInnenbefragung

22% der AusbildungsteilnehmerInnen gaben an, über vergleichbare Berufserfahrungen zu verfü-gen, die jedoch nicht anerkannt wurden.

AbsolventInnenbefragung

Aus der Absolventinnenbefragung wird ersichtlich, dass 23% der Befragten über vergleichbare Be-rufserfahrungen verfügten, die jedoch nicht anerkannt wurden.

Befragungen der Ausbildungsstätten für die Praktische Tätigkeit

Die Befragung der Ausbildungsstätten für die Praktische Tätigkeit ergab, dass 36% (Klinik-befragung) bzw. 57% (Praxis(Klinik-befragung) der AusbildungsteilnehmerInnen über klinische Vor-erfahrungen verfügen.

Lehrkräftebefragung

In der Befragung der Lehrkräfte haben sich n=17 Personen dafür ausgesprochen, klinische Erfahrungen für das Praktische Jahr anzuerkennen (offene Antworten Verbesserungsvorschläge zur Ausbildung allgemein (N=912)).

Delphibefragung

In der ExpertInnenbefragung wird für PT I von 76% aller Befragten gefordert, postgradual und vor Beginn der PT-Ausbildung absolvierte Tätigkeiten anzuerkennen (88% Psychologen, 47% Medi-ziner). Für die PT II fordern dies 68% der Befragten (76% Psychologen, 47% MediMedi-ziner).

LPA-Befragung

Aus der Befragung der Aufsichtsbehörden geht hervor, dass eine Behörde auch äquivalente Tätigkeiten aus der Zeit vor Ausbildungsbeginn anerkennt.

4.2.9.4. Thema „Anleitung“

Bei der Frage nach der Qualität der PT wurde offensichtlich, dass es große Defizite bezüglich der Einarbeitung und Anleitung der AusbildungsteilnehmerInnen während der PT gibt.

4.2.9.5. Thema „Integration in die restliche Ausbildung“

In der Regel wird die PT in mit den Ausbildungsinstituten kooperierenden Praxiseinrichtungen abgeleistet. Seitens der Ausbildungsinstitute wird kaum Einfluss auf den Beginn der PT bzw. auf die Wahl der Ausbildungsstätte für die Praktische Tätigkeit genommen. Regelmäßige Konsultationen der Ausbildungsstätten für die Praktische Tätigkeit seitens der Institute finden häufig nicht oder nur in sehr unregelmäßigen Abständen statt.

4.2.9.6. Thema „Aufgaben während der PT“

Die momentanen gesetzlichen Regelungen fordern keine verbindlichen Standards und klare Aufgabenverteilungen, z. B. in Form eines verbindlichen Curriculums während der PT. Dieses 167

E – Ergebnisse: Praktische Tätigkeit

Problem wird ausführlich in Frage 4 diskutiert. In unseren Untersuchungen zeigt sich, dass das Tätigkeitsspektrum innerhalb der PT außerordentlich heterogen ist und zahlreiche Ausbildungsstätten für die Praktische Tätigkeit über kein festes Curriculum während der PT verfügen.

Zahlreiche AusbildungsteilnehmerInnen und AbsolventInnen gaben an, sie führten während der PT Einzel- und Gruppenpsychotherapien selbständig durch. Dies ist jedoch für die PT nicht vorgesehen, da es während der PT keine Pflichtsupervision gibt und die Ausbildungsteil-nehmerInnen deshalb gar nicht befugt sind, psychotherapeutische Tätigkeiten durchzuführen. Es ist davon auszugehen, dass das Tätigkeitsspektrum der PT stark von den individuellen Gegeben-heiten der Ausbildungsstätte für die Praktische Tätigkeit abhängt.

Nach der Einführung einer curricularen Struktur der PT I befragt, sprachen sich 68% aller ExpertInnen dafür aus (62% Psychologen, 82% Mediziner). Für die PT II forderten insgesamt 49%

der ExpertInnen eine curriculare Struktur einzuführen (52% Psychologen und 41% Mediziner).

Aufgrund des bisher berufsrechtlich unklaren Status wurde von einigen ExpertInnen eine vorläufige Approbation vor Ende der Ausbildung gefordert. Dies käme am ehesten dem Modell der Medizinstudierenden im Praktikum nahe.

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