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Befragung der Staatlichen Aufsichtsbehörden

D. Methodisches Vorgehen und Stichproben

3. Fragebogenerhebungen im Rahmen des Gutachtenauftrages

3.1. Befragung der Staatlichen Aufsichtsbehörden

Ziel der Erhebung

Das Ziel dieses Untersuchungsteils bestand in der Befragung der Aufsichtsbehörden, die insbe-sondere für die Genehmigungsverfahren im Rahmen des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen (APrVen) verantwortlich sind.

Befragt werden sollten die Aufsichtsbehörden zu:

• Zugängen zur Ausbildung,

• Gestaltung der Ausbildungsbausteine,

• Durchführung der staatlichen Prüfungen,

• Ausbildungsevaluationen,

• Belastungen,

• Zufriedenheit

Die Befragung soll sich beziehen auf die aktuelle Umsetzung der rechtlichen Bestimmungen, die Ausgestaltung bei möglichen Freiheitsgraden, die Stimmigkeit zwischen Gesetz und Verordnungen.

Entsprechendes Gesamtkonzept: Es sollte eine Analyse der Ist-Situation vorgenommen werden, sowie Bewertungen in Bezug auf zukünftige Ausbildungen erhoben werden.

Methodisches Vorgehen

Konkretisierung der Zielsetzungen

Befragt wurden die Aufsichtsbehörden der Bundesländer zur Auslegung des Psychotherapeuten-gesetzes (PsychThG) und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (APrV) in den Genehmi-gungs-/Anerkennungsverfahren und der weiterführenden Aufsicht.

Gegliedert wurde die Befragung in folgende Themen:

• Meldung von Auszubildenden von Ausbildungsstätte an Behörde,

• Praktische Tätigkeiten,

• Theoretische Ausbildung,

• Selbsterfahrung,

• Praktische Ausbildung,

• Supervision,

• „Freie Spitze“,

• Unterbrechung der Ausbildung,

• Dauer der Ausbildung,

• Prüfungen,

• Sonstiges,

• Zufriedenheit,

• Verbesserungsvorschläge bezogen auf Zuständigkeitsbereiche

Vorbereitung

Da die Stichprobe entsprechend der Anzahl der Bundesländer mit N=16 klein und überschaubar ist, wurde aufgrund des Aufwandes wegen der bundesweiten Verteilung und der umfangreichen Thematik eine Fragenbogenerhebung gewählt.

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D – Methodisches Vorgehen: Aufsichtsbehörden In einem Vorgespräch mit der Aufsichtsbehörde eines Bundeslandes wurden Ergänzungen zu den in der Projektbeschreibung vorgesehenen Themen und wichtige Erhebungsnotwendigkeiten der Landesbehörden ermittelt, die in die thematische Gestaltung des Fragebogens eingehen sollten.

Um die Motivation zur Mitarbeit bei den zum Teil extrem arbeitsbelasteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Aufsichtsbehörden zu stärken bzw. zu erhöhen, wurde eine Sitzung aller Aufsichtsbehörden auf Bundesebene am 06. Mai 2008 in Mainz besucht. Das Forschungsprojekt wurde vorgestellt, die Notwendigkeit der Mitwirkung der staatlichen Instanzen hervorgehoben und offene Fragen wurden beantwortet.

Der Fragebogen

Aus den o.g. Schwerpunktthemen wurde eine Feingliederung erstellt, aus der schließlich der neun-seitige Fragenkatalog entwickelt wurde.

Die Fragebereiche nahmen vielfach Bezug zum PsychThG und den APrVen. Sie gliederten sich wie folgt:

• Zugang zur Ausbildung

a. Notwendigkeit der Spezialisierung „Klinische Psychologie“ (§ 5 Abs.2 Ziffer 1a PsychThG) unabdingbar? Äquivalenzanerkennungen?

b. Eingangsberufe bzw. deren länderspezifischen Differenzierungen für die Ausbildung zur/zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/therapeuten (§ 5 Abs. 2 Ziffer 2b PsychThG)

c. Mindeststandards als Eingangsvoraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung (z.B. Bachelor/Master, insbesondere KJP)

d. (Teil-)Anrechnung von psychotherapeutischen Aus- und Weiterbildungen

e. Umgang mit Berufsabschlüssen/absolvierten Psychotherapie-Weiterbildungen im europäischen/außereuropäischen Ausland

f. Kompetenzaufteilung zwischen staatlichen Behörden und Ausbildungsstätten bei der Entscheidung für die Zulassung zur Ausbildung.

• Ausbildungsbeginn

a. Meldung von Auszubildenden (zu Ausbildungsbeginn, vor der Prüfung, gar nicht)

• Praktische Tätigkeiten (§ 8 Abs. 3 Ziffer 3 PsychThG / § 2 Abs. 2 Ziffer 1 und 2 PsychTh-APrV) a. Mindestzeiten für die Absolvierung von PT I und PT II (PsychThG: 12/6 Monate; APrV:

1.200/600 Std.)

b. Anerkennung von Erfahrungen aus der Zeit vor Ausbildungsbeginn c. Kombination von Inhalten der Praktischen Ausbildung (s. u.) und der PT 2 d. Beginn der Bausteine

e. Festgelegte Reihenfolgen PT I, PT II, PAus

f. Institutionen, in denen PT I und PT II absolviert werden können, dabei:

I. Entfernung von der Ausbildungsstätte II. Bundesland übergreifende Kooperationen

III. Zuständigkeiten bei der Genehmigung der Kooperationen/Anerkennungsverfahren IV. Einschränkungen für Anerkennungen

V. Anforderungen an Institutionen für PT II

VI. Gegenseitige Nutzung von genehmigten Ausbildungsplätzen anderer Ausbildungsstätten (insbesondere PT I, PT II, PAus)

VII. Generelle Notwendigkeit der Weiterbildungsermächtigung der ärztlichen Leitung (PT I) VIII. Umgang mit Individualverträgen

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D – Methodisches Vorgehen: Aufsichtsbehörden

• Theoretische Ausbildung

a. Festlegung von Therapieschulen als Ausbildungsschwerpunkte (vertiefte Ausbildung) / Kombination wissenschaftlich anerkannter Verfahren. (§ 3 Abs. 1 PsychTh-APrV) b. Umsetzung des Rahmencurriculum (Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 PsychTh-APrV) c. Nutzung elektronischer Medien und Fernstudienmaterialien zur Wissensvermittlung d. Notwendigkeit der starren Festlegung von Vorlesung, Übung, Seminar und deren

Beziehung zueinander.

• Selbsterfahrung (§ 5 PsychTh-APrV) a. Gruppen-/Einzelselbsterfahrung

b. Qualifikation der Selbsterfahrungsanleiter/-innen

c. Dauer der Anerkennung für Selbsterfahrungsanleiter/-innen

• Praktische Ausbildung

a. Mögliche Verteilung der PAus auf ambulante und stationäre Behandlung

b. Mögliche Verteilung im Bereich Psychologische Psychotherapie auf Psychotherapie mit Erwachsenen und mit Kindern/Jugendlichen

c. Ausbildungsvoraussetzungen für den möglichen Beginn der PAus d. Absolvierung PAus während der Praktischen Tätigkeit

• Supervision (§ 4 PsychTh-APrV)

a. Verhältnis Gruppen-/Einzelsupervison

b. Qualifikation der Supervisoren/Supervisorinnen (insbesondere: welche Form von Dozententätigkeit wird anerkannt)

c. Dauer der Anerkennung für Supervisorinnen/Supervisoren d. Anzahl der Supervisor/en/innen pro ABstätte/pro Auszubildenden

• „Freie Spitze“

a. Notwendigkeit von nicht definierten und nur rechnerisch zu ermittelnden Ausbildungs-bestandteilen

b. Vorgaben für Ausbildungsinhalte

• Unterbrechung der Ausbildung / Anrechnungen / Quereinstiege

a. Möglichkeiten von Unterbrechung bei längeren Krankheiten und Krisen, bei Schwanger-schaft und Geburt, bei besonderen Anlässen sowie bei von der Ausbildungsleitung auferlegten Unterbrechungen (§ 6 Abs. 1 Ziffer 1 und 2 PsychTh-APrV)

b. Zulassungskompetenz bei Quereinstiegen (von / zu staatlich anerkannten / staatlichen Instituten) aufnehmendes Institut / staatliche Behörde

c. Prozedere bei Wechsel der Ausbildungsstätte (innerhalb Bundesland / aus anderem Bundesland)

• Dauer der Ausbildung

a. Höchstdauer der Ausbildung

b. Mindestdauer bis zur Prüfung(-sanmeldung)

• Prüfungen

a. Zusammensetzung der Prüfungskommission (§ 9 PsychTh-APrV) I. Notwendigkeit der ärztlichen Mitwirkung (§ 9 Abs. 1, Ziffer 3 PsychTh-APrV)

II. Notwendigkeit der Besetzung mit Mitgliedern, die nicht dem jeweiligen Institut angehören (§ 9 Abs. 1 PsychTh-APrV)

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D – Methodisches Vorgehen: Aufsichtsbehörden

35 b. Möglichkeiten der Auflagen bei nicht bestandener schriftlicher und/oder mündlicher

Prüfung

c. Festlegung des frühesten Prüfungstermins/-zeitraums (drei- bzw. fünfjährige Ausbildung) d. Anmeldefristen zur Prüfung, Nachreichfristen für fehlende Unterlagen

e. Gebühren für zu Prüfende

f. Wohin werden erfolgreiche AbsolventInnen „gemeldet“

• Sonstiges

a. Austausch/Kontakt mit den ABstätten

b. Bearbeitungszeiten von ABstätten-Anträgen, Anerkennungsanträgen für Institutionen, Anfragen

c. Personalschlüssel: Personalstellen/ABstätten/Auszubildende

d. Gebühren für Anerkennungen (Ausbildungsstätte, Institutionen für PT 1/2, PAus, ABstätten-Wechsel

e. Unterstützung bei der Finanzierung der Ausbildung durch u.a. Bafög, Darlehen

Die Ausfülldauer betrug ca. 60 min, diese Dauer erweiterte sich je nach Umfang der Beantwortung der offenen Fragen.

Es wurde unter folgenden Antworttypen unterschieden: Mehrfachauswahl, ggf. Mit Kommentar, Ja/Nein-Fragen, Listen mit Optionsfeldern, Eingabe kurze bzw. lange freie Texte.

Es stand frei, einzelne Fragen nicht oder nur unvollständig zu beantworten.

Validierung

Mehrere Vorversionen wurden der gesamten Gutachtergruppe zur Durchsicht, Veränderung und Rückmeldung per Mail zugesandt. Aus den Rückmeldungen wurde eine vorläufige Fragebogen-version erstellt.

Zwei Verwaltungsangestellte aus nicht-psychotherapeutischen Arbeitsfeldern gaben Rückmeldung zur Verständlichkeit der Fragen.

Im Sinne einer Expertenvalidierung wurde diese Version wurde dann einer Abteilungsleiterin eines Landesprüfungsamtes zur weiteren Validierung vorgelegt und jede Frage wurde detailliert durch-gesprochen. So entstand die vorläufige Version des Fragebogens, die schließlich von der For-schungsgruppe als endgültige Version genehmigt wurde.

Erhebungszeitraum

Die Laufzeit der Fragebogenuntersuchung erstreckte sich von Mitte Mai bis Mitte Juli 2008.

Kontaktierungsstrategie

In einem Anschreiben per Brief mit beigelegtem Fragebogen wandte sich die Forschergruppe an die zuständigen Fachkräfte in den Ministerien bzw. Landesprüfungsämtern (LPAs) der Bundes-länder. Eine aktuelle Liste der Behörden in den Bundesländern mit Personenzuweisung wurde von einem Landesprüfungsamt erbeten und über Ausbildungsstätten in allen Bundesländern abge-glichen.

Nach einem 75% Rücklauf wandte sich die Forschergruppe Mitte Juni 2008 mit einem zweiten Brief noch einmal an alle LPAs, um noch weitere Rückläufe zu erzielen.

Stichprobe/Rücklauf

Kontaktiert wurden die zuständigen Behörden in den 16 Bundesländern. Es konnte ein Rücklauf von 100% verzeichnet werden.

D – Methodisches Vorgehen: Praktische Tätigkeit Auswertungsstrategie

Die Antworten wurden mit Hilfe von SPSS deskriptiv ausgewertet. Offene Fragen wurden qualitativ ausgewertet.

Eine Liste der befragten Aufsichtsbehörden/Landesprüfungsämter ist im Begleitband zu finden.

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