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Bezug: Unterlage E, Kap. 5 und Unterlage H.2c

3.4.1 Schutzgutbezogener Untersuchungsrahmen der Planänderung Für das Teilschutzgut Grundwasser sind diejenigen Planänderungen relevant, von denen vorhabensbedingte Wirkungen auf das Grundwasser ausgehen können. Dieses Kriterium trifft nur für den Neubau des Dükers bei km 636,81 (Neßsand) und den Rückbau des alten Dükers zu. Vergleichbare Baumaßnahmen waren bislang nicht Gegenstand der Planungen und wurden demzufolge noch nicht hinsichtlich ihrer Aus-wirkungen auf das Teilschutzgut Grundwasser untersucht.

Die anderen Vorhabensmerkmale der Planänderung sind aus folgenden Gründen oh-ne Auswirkungen auf das Teilschutzgut Grundwasser bzw. verändern nicht die Be-wertung der Auswirkungen gegenüber den ursprünglichen Antragsunterlagen:

Verkleinerung der Begegnungsstrecke

Durch die Verkleinerung der Begegnungsstrecke entfällt in den nicht vertieften und verbreiterten Bereich das Risiko von Auswirkungen auf das Grundwasser durch Ent-fernen der Kolmationsschicht18 oder durch Entfernen geringdurchlässiger Schichten (Klei, Schluff, Mergel). Der hydraulische Kontakt zwischen Elbwasser und

18 Kolmation: Abdichtung durch Feinteilchen auf der Sohle oder innerhalb des Sedimentes.

ser ist jedoch auf Grund der bestehenden Untergrundverhältnisse bereits im Ist-Zustand so weitgehend, dass aus den lokal auftretenden Verstärkungen des hydrauli-schen Kontaktes zwihydrauli-schen Elbe und Grundwasser keine mess- und beobachtbaren Änderungen der Grundwasserströmungsverhältnisse und der Grundwasserbe-schaffenheit entstehen werden (Unterlage H.2c, S. 66).

Veränderung der technischen Planung für die Spülfelder auf Pagensand

Die Aufspülung von Feinstsedimenten und Schluffen auf Pagensand wird in ihren Auswirkungen auf die Grundwasserbeschaffenheit in Unterlage H.2c (Kap. 5.3.1.3, S. 73) als neutral eingestuft. Dieses Einstufung wird damit begründet, dass weite Teile der Insel bereits aufgespült sind, eine Grundwassernutzung nicht erfolgt und dass zwischen Inselgrundwasser und Elbwasser bereits im Ist-Zustand ein enger Kontakt besteht. Aus den genannten Gründen sind die Änderungen der technischen Planung auf Pagensand (Vergrößerung der Fläche des Spülfeldes III, Wegfall der Spülfelder I und II) ebenfalls als neutral zu bewerten. Die in den ursprünglichen Antragsunterlagen vorgenommene Bewertung gilt auch für die Planänderung.

Hinzukommen der UWA Glameyer Stack-West, Modifikation der UWA Glameyer Stack-Ost

Durch die Verbringung von Baggermaterial im Rahmen des Strombau- und Verbrin-gungskonzeptes sind gemäß Unterlage H.2c (Kap. 5.3.1.1, S. 67/68) keine erhebli-chen Auswirkungen auf das Grundwasser und die grundwasserabhängigen Nutzun-gen und Naturfunktionen zu erwarten, da durch die im Verhältnis zum Gesamtsystem nur lokal wirksamen Ablagerungen keine Änderungen des hydraulischen Kontaktes zwischen dem Elbwasser und dem Grundwasser hervorgerufen werden. Diese Aus-sage gilt auch für die neu geplante UWA Glameyer Stack-West und die modifizierte UWA Glameyer Stack-Ost.

Ufervorspülung(en)

Mit dem Wegfall der Ufervorspülungen am Nordufer der Unterelbe entfallen für die betroffenen Gebiete die in Unterlage H.2c (S. 66) ohnehin als neutral eingestuften Auswirkungen auf das Teilschutzgut Grundwasser. Hinsichtlich der Auswirkungen der Planung durch die einzige verbleibende Ufervorspülung Wisch (Lühe) ergeben sich keine Änderungen zu den ursprünglichen Prognoseaussagen in Unterlage H.2c: die Umweltauswirkungen sind auch dort nach wie vor neutral. Es ergeben sich keine neu-en Sachverhalte.

Erhöhung der Kapazität für die Umlagerungsstelle Neuer Luechtergrund

Die Umlagerung von Baggergut im Elbmündungsbereich bleibt aufgrund der Lage der Umlagerungsstelle ohne Auswirkungen auf das Grundwasser (Unterlage H.2c, Kap. 5.3.1.1, S. 66). Diese Bewertung gilt auch für die Erhöhung der Umlagerungs-menge.

Fazit

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Auswirkungen des Düker-Neubaus bei km 636,81 als einzig relevantes Vorhabensmerkmal der Planänderung beim Teil-schutzgut Grundwasser zu untersuchen sind.

3.4.2 Art und Umfang der Erhebungen

Art und Umfang der Erhebungen für das Schutzgut Wasser - Teilschutzgut Grund-wasser sind in den Unterlagen E, Kap. 5.1 (S. 1 - 2) und H.2c, Kap. 1.2.1 und 1.2.2 (S. 2) beschrieben. Die Bestandsaufnahme erfolgt für 14 hydrogeologische Gebiets-einheiten (hG) in Bezug auf die Nutzungen und Naturfunktionen, den hydrogeologi-schen Aufbau, die Durchlässigkeit der Elbsohle, die Wasserstände in der Elbe und den Nebenflüssen, die Grundwasserstände sowie die Grundwasserströmungsverhält-nisse.

3.4.3 Bewertung der Datenbasis und Hinweise auf Kenntnislücken Die Datenbasis zur Bewertung und Prognose des Schutzgutes Wasser - Teilschutzgut Grundwasser ist ausreichend. Kenntnislücken, die zu einer fehlerhaften Bewertung o-der entscheidungserheblichen Prognoseungenauigkeit führen würden, bestehen nicht.

Die für das Schutzgut Wasser - Teilschutzgut Grundwasser relevanten Planänderun-gen können anhand des vorhandenen Datenmaterials nach den in Kap. 3.11.2 ge-nannten Kriterien sicher beurteilt werden.

3.4.4 Beschreibung des Ist-Zustands

Die in Unterlage H.2c, Kap. 2 (S. 8 - 40) vorgenommene Beschreibung des Ist-Zustandes sowie die in Unterlage H.2c, Anhang II vorgenommene Beschreibung der hydrogeologischen Gebietseinheiten gelten weiterhin.

Nachfolgend wird der Ist-Zustand der von den Maßnahmen zum Neu- und Rückbau des Dükers betroffenen hydrogeologischen Gebietseinheiten 6 und 14 kurz beschrie-ben. Die Beschreibung beschränkt sich dabei auf die Aspekte Hydrogeologie und Grundwasseranschluss, da diese Aspekte für die Beurteilung der Auswirkungen der Baumaßnahmen auf das Grundwasser relevant sind. Für die ausführliche Beschrei-bung der Gebietseinheiten wird auf Unterlage H.2c, Anhang II verwiesen.

In der hydrogeologischen Gebietseinheit 6 „Altes Land“ befinden sich 2 bis 10 m mächtige Weichschichten über ca. 30 bis 50 m mächtigen Sanden und Kiesen des o-beren, quartären Grundwasserleiters. Da die Elbsohle innerhalb des oberen Grund-wasserleiters verläuft, besteht ein hydraulischer Kontakt zwischen Elbwasser und Grundwasser.

Die hydrogeologische Gebietseinheit 14 „Hamburg-Nord“ wird überwiegend von Wechsellagerungen aus Sand und Kies, Geschiebemergel und Geschiebelehm be-deckt. Im Osten der Gebietseinheit befinden sich lokal vereinzelt 5 bis 15 m mächtige Weichschichten. Während im Bereich der innerhalb von Sand und Kies verlaufenden

Elbsohle ein hydraulischer Kontakt zwischen Elbwasser und Grundwasser vorhanden ist, besteht nach Norden überwiegend kein Grundwasseranschluss aufgrund der dort vorhandenen mächtigen Geschiebemergellagen.

3.4.5 Bewertung des Ist-Zustands

Die hydrogeologischen Gebietseinheiten im UG werden in

• Unterlage E, Kap. 5.2.8.4 (S. 14) und

• Unterlage H.2c, Kap. 3.2 (S. 46 - 52) bewertet.

Die Bewertung des Teilschutzgutes Grundwasser anhand der Empfindlichkeit der im UG vorhandenen grundwasserabhängigen Nutzungen und Naturfunktionen gilt auch für die Bewertung der Planänderungen.

Die für die Planänderungen relevanten hydrogeologischen Gebietseinheiten 6 und 14 werden als Gebiete mittlerer Empfindlichkeit in Bezug auf die Ressource Grundwasser eingestuft (Unterlage E, Kap. 5.2.8.4, S. 14; Unterlage H.2c, Kap. 3.2, S. 52).

3.4.6 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen

In Unterlage H.2c, Kap. 5 (S. 54 - 74) werden die Umweltauswirkungen beschrieben und bewertet. Änderungen bei der Bewertung der Auswirkungen auf das Grundwasser können sich für die hydrogeologische Gebietseinheit 6 „Altes Land“ und die hydro-geologische Gebietseinheit 14 „Hamburg-Nord“ durch den Neubau des Dükers bei km 636,81 ergeben.

3.4.6.1 Baubedingte Auswirkungen

Für den Dükerneubau kommen zwei Verfahren in Betracht, über die erst im Zuge der Ausführungsplanung entschieden wird. Die Herstellzeit für beide Verfahren beträgt ca. 2 Monate.

Neubau des Dükers in geschlossener Bauweise

Beim Neubau des Dükers in geschlossener Bauweise wird der Düker mit Hilfe eines Bohrgerätes untertage erstellt. Das Einbringen einer Rohrleitung mit einem Durch-messer von 400 mm ist nur mit einer sehr kleinräumigen Störung des Untergrundes verbunden. Der hydraulische Kontakt zwischen Elbwasser und Grundwasser ist auf-grund der bestehenden Unterauf-grundverhältnisse bereits im Ist-Zustand so weitgehend, dass mess- und beobachtbare Veränderungen der Grundwasserströmungsverhältnis-se und der GrundwasGrundwasserströmungsverhältnis-serbeschaffenheit bei der geschlosGrundwasserströmungsverhältnis-senen BauweiGrundwasserströmungsverhältnis-se nicht zu er-warten sind.

Neubau des Dükers in halbgeschlossener Bauweise

Beim Neubau des Dükers können im Falle der halbgeschlossenen Bauweise (Spül-verfahren) die Kolmationsschicht oder kleinräumig vorhandene, gering durchlässige Schichten an der Elbsohle durch den Einsatz des Spülschwertes durchschnitten wer-den. Dabei entsteht ein schmaler Schlitz von ca. 50 cm Breite am Gewässergrund.

Gemäß Unterlage H.2c ist der hydraulische Kontakt zwischen Elbwasser und Grund-wasser auf Grund der bestehenden Untergrundverhältnisse bereits im Ist-Zustand so weitgehend, dass aus den lokal auftretenden Verstärkungen des hydraulischen Kon-taktes keine mess- und beobachtbaren Veränderungen der Grundwasserströmungs-verhältnisse und der Grundwasserbeschaffenheit entstehen werden (Unterlage H.2c, Kap. 5.3.1.1, S. 65 und 66).

Die halbgeschlossene Bauweise ist ohne Auswirkungen.

Rückbau des alten Neßsand-Dükers

Die Maßnahmen zum Rückbau des alten Neßsand-Dükers und die mit dem Freilegen und Bergen des Dükers verbundene Entfernung oder Störung von geringdurchlässi-gen Schichten an der Elbsohle sind in ihren Auswirkungeringdurchlässi-gen auf das Grundwasser wie der Neubau des Dükers in halbgeschlossener Bauweise zu bewerten. Mess- und be-obachtbare Veränderungen der Grundwasserströmungsverhältnisse und der Grund-wasserbeschaffenheit sind durch den Rückbau des alten Dükers daher nicht zu er-warten.

Fazit

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass durch die Maßnahmen zum Neubau des Neßsand-Dükers bei km 636,81 und den Rückbau des alten Dükers baubedingt keine mess- und beobachtbaren Veränderungen des Teilschutzgutes Grundwasser zu er-warten sind.

3.4.6.2 Anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen

Anlagebedingte Auswirkungen auf das Grundwasser können aus den Änderungen

• der grundwasserwirksamen Elbwasserstände oder

• des Salzgehaltes

resultieren. Nach den Aussagen der BAW (Kap.3.1) ergeben sich aus der Planände-rung keine über die ursprünglichen Prognosen hinausgehenden Wirkungen, die nun-mehr geeignet wären, sich auf die vorgenannten Parameter negativ auszuwirken.

Weder die Maßnahmen zum Neubau des Neßsand-Dükers bei km 636,81 noch der Rückbau des alten Dükers wirken sich auf die genannten Parameter aus.

Anlagebedingte Auswirkungen durch die Planänderung werden ausgeschlossen.

Betriebsbedingte Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf das Grundwasser kön-nen durch die ausbaubedingte Erhöhung der Unterhaltungsbedarfes resultieren, die sich jedoch durch die Planänderungen nicht erhöht.