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3.8 Terrestrische Fauna

3.8.1.3 Mausernde Eiderenten und Brandgänse

3.8.2.1.4 Herstellen der Spülfelder auf Schwarztonnensand und Pagensand

Die Planungen zum Spülfeld auf Schwarztonnensand bleiben unverändert. Auf Pa-gensand waren in den ursprünglichen Antragsunterlagen vom September 2006 drei Spülfelder geplant. Die Planänderung sieht nunmehr den Verzicht auf zwei Spülfelder vor (Spülfeld I und II). Jedoch wird das geplante Spülfeld III auf Pagensand vergrö-ßert. Dadurch ergibt sich ein im Vergleich zur UVU bzw. Unterlage H.4b veränderter Auswirkungsbereich auf die Vögel.

Brutvögel

Spülfeld Schwarztonnensand

Die Aussagen der Unterlagen E und H.4b sind weiterhin uneingeschränkt gültig. Die dort zugrunde gelegten Höchstwerte an beeinträchtigten Brutvögeln (Stand 2005) wurden auch in den Jahren 2006 und 2007 trotz Zuwächsen bei der Feldlerche nicht überschritten (vgl. Tabelle 3.8-10). Die neu hinzugekommene Schleiereule brütet nicht im Bereich des geplanten Spülfeldes.

Spülfeld Pagensand

Der Bestand der Brutvögel im Bereich des geplanten Spülfelds repräsentiert Offen-landarten und Gehölzbrüter und ist in Tabelle 3.8-30 aufgeführt. 35 Arten können für den Bereich des geplanten Spülfelds III als regelmäßige, langjährige Brutvögel gelten (nach Unterlage H.4b waren es 32 Arten (einschließlich des fraglichen Sprossers)).

Der Bereich weist eine sehr hohe Artenvielfalt auf. Mit Neuntöter und Blaukehlchen brüten hier zwei Anhang I - Arten der Vogelschutzrichtlinie mit je einem Brutpaar. Es kommen fünf Arten der aktuellen Roten Liste vor, darunter mit Braunkehlchen, Ku-ckuck und Nachtigall (mit je einem Brutpaar) drei gefährdete Arten mit Status RL 3.

Das Gebiet erreicht im Betrachtungszeitraum 2000 bis 2005 landesweite Bedeutung nach Wilms et al. (1997). Der Pagensand wurde daher in der UVU (Unterlage E) und im Teilgutachten H.4b bereits mit „sehr hoher Bedeutung“ (Wertstufe 5) bewertet. An dieser höchsten Wertstufe ändert sich nichts im Rahmen der Beurteilung des Planän-derungsvorhabens.

Tabelle 3.8-30: Langjährig im Bereich des geplanten Spülfelds III auf Pagensand festgestell-te Brutvogelarfestgestell-ten

Artname (dt.) Artname (wiss.) Anzahl RL D RL SH Brutreviere 2002 2008

Amsel Turdus merula x

Baumpieper Anthus trivialis x V

Beutelmeise Remiz pendulinus x

Blessralle Fulica atra 1

Blaukehlchen Luscinia svecica 1

Brandgans Tadorna tadorna 1

Braunkehlchen Saxicola rubetra 1 3 3

Buchfink Fringilla coelebs x

Karmingimpel Carpodacus erythrinus 1 R V

Kohlmeise Parus major x

Kuckuck Cuculus canorus x V 3

Mäusebussard Buteo buteo 1

Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla x

Nachtigall Luscinia megarhynchos (x) 3

Neuntöter Lanius collurio 1 V

Ringeltaube Columba palumbus x

Teichralle (-huhn) Gallinula chloropus 1 V

Teichrohrsänger Acrocephalus scirpaceus 2

Zaunkönig Troglodytes troglodytes x

Zilpzalp Phylloscopus collybita x

Erläuterung: Quellen: Allmer (2006, schriftl. Mitt), NABU (2008, respekt. Allmer 2007) RL Rote Liste D = Deutschland (Bauer et al. 2002)

SH = Schleswig-Holstein (Knief et al. in Vorbereitung)

Gefährdung: 1 = vom Aussterben bedroht (nicht vorhanden), 2 = stark gefährdet (nicht vor-handen), 3 = gefährdet, V = zurückgehend, Art der Vorwarnliste, R = Art mit geographischer Restriktion.

Unterstrichene Art = Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie x = Nachweis ohne quantitative Angabe, ( ): nicht sicher

Baubedingte Auswirkungen auf die Brutvögel sind nur zu prognostizieren, wenn die Einfassungs- und Profilierungsarbeiten in der Brutzeit (Mitte März bis Mitte Juli) begin-nen. Da beim Spülfeld III die Herstellung der Einfassungsbauwerke sowie die Verle-gung der Rohrleitungen außerhalb der Brutzeit begonnen wird (siehe Unterlage B.2), finden keine Störungen und Gelegeverluste von Brutvögeln statt. Die Tiere können zu Beginn der Brutzeit ausweichen. Lediglich für Arten, die über Juli hinausgehend brü-ten (z. B. Karmingimpel), sind Gelegeverluste nicht auszuschließen, wenn z. B. die Bauarbeiten im August beginnen.

Für den Bau der Einfassungswälle wird Boden aus dem Inneren der Einfassungen verwendet. Während des Baus der Einfassungswälle und der anschließenden Verfül-lung ist kein Brutgeschäft in den Spülfeldern möglich. Da der Bau der Spülfläche 11 Monate und die Spültätigkeiten weitere 15 Monate umfasst, wird in der darauffolgen-den Brutsaison im Spülfeld- bzw. im Baustellenbereich kein Brutgeschäft stattfindarauffolgen-den.

Lärmemissionen während der Befüllung sind für die Vögel außerhalb der Spülfeldes nicht relevant, da die Einfassungsbauwerke für eine Abschirmung der ohnehin gerin-gen akustischen und visuellen Emissionen führen.

Die Bedeutung des Pagensands als Brutvogelgebiet sehr hoher Bedeutung (Wertstu-fe 5) wird durch die lokalen und vorübergehenden baubedingten Auswirkungen nicht für den gesamten Pagensand herabgesetzt. Die Auswirkungen sind demnach nur vo-rübergehend, mittelfristig und lokal auf das Spülfeld bezogen, da innerhalb des Spül-feldes und des Baustellenbereiches kein Brutgeschäft während der Bauzeit und der Befüllung möglich ist. Nach Ende des Spülbetriebs (teils schon während dessen) be-ginnt die Sukzession im Spülfeld und es entstehen neue Bruthabitate.

Gastvögel

Spülfeld Schwarztonnensand

Der Schwarztonnensand erreicht nach aktuellen Daten als Gastvogellebensraum nunmehr internationale Bedeutung für die Weißwangen(Nonnen-)gans, landesweite Bedeutung für die Graugans und Löffelente sowie lokale Bedeutung für Pfeifente, Gänsesäger und Sturmmöwe. Die bevorzugten Aufenthaltsflächen stellen die west-und östlichen Uferzonen sowie die Wattbereiche an der Nord- west-und Südspitze dar (Winkler 2002, Dahms & Grave 2005). Die zentralen Bereiche werden nur gelegentlich von einzelnen Graugänsen und Sturmmöwen aufgesucht.

Baubedingte Auswirkungen treten in Form von akustischen und visuellen Störungen durch Baumaschinen bzw. –fahrzeugen auf, sowie durch die Verlegung von Spül-rohrleitungen. In den Watt- und Uferbereichen wird ein Meidungsradius von 500 m um die Bautätigkeit angesetzt (worst case), wodurch sich das Rastgebiet für bestimmte Arten verkleinert. Art und Ausmaß der Beeinträchtigungen ist vom Zeitpunkt der Spülleitungsmontage abhängig. Eine Verlegung im Winterhalbjahr verkleinert das Rastgebiet für Weißwangen(Nonnen-)gans, Gänsesäger und Pfeifente, während eine Verlegung im Frühjahr oder Herbst Krickente und Goldregenpfeifer betrifft. Sind die Spülleitungen gelegt, geht von diesen vermutlich nur noch eine geringe Störwirkung

aus. Ein Wertstufenverlust wird durch die Bautätigkeit nicht verursacht, da die Tiere ausreichend Ausweichmöglichkeiten haben und somit keine Verringerung der Rastbe-stände eintreten wird. Die Aufspülfläche im zentralen Bereich der Insel befindet sich in einem Gebiet, welches nur eine geringe Bedeutung für wertgebende Gastvogelarten besitzt. Auch hier wird sich durch die Bautätigkeit keine Wertstufenänderung als Gast-vogellebensraum ergeben. Die Aussagen in UVU und Unterlage H.4b (S. 148 ff.) blei-ben diesbezüglich gültig. Die Auswirkungen werden als lokal, mittelfristig und gering negativ bewertet. Eine Erheblichkeit besteht nicht.

Spülfeld III Pagensand

Die Bedeutung des Pagensandes für Gastvögel resultiert in erster Linie aus den Watt-und Uferzonen sowie den umliegenden Wasserflächen. Nach den neuen Daten besit-zen sie nationale Bedeutung für Graugans, Kiebitz, Krickente und Sturmmöwe. Natio-nale Bedeutung besteht für den Zwergschwan, landesweite Bedeutung besitzt das Gebiet für Weißwangen(Nonnen-)gans und Zwergsäger, sowie einige Gründelente-narten. Für Kormoran und Reiherente wird regionale Bedeutung erreicht. Der Bau des Spülfeldes selbst betrifft die relevanten Gastvogellebensräume nicht. Für die Verle-gung und Montage der Spülrohrleitungen sind dagegen Auswirkungen zu erwarten. A-kustische und visuelle Störungen durch den Baubetrieb führen in den Watt- und Ufer-zonen zu Meidungsreaktionen der dort rastenden Vögel in einem Abstand von 500 m um die Baustellenbereiche. Da die Spülleitungen elbseitig von der Hauptelbe zum Spülfeld geführt werden, bleiben die wertvollen Rastgebiete in der Pagensander Ne-benelbe und beim Bishorster Sand unberührt. Auch die Übergabestation befindet sich in der Hauptelbe. Als worst-case-Annahme wird ein Meidungsabstand von 500 m um die Spüleinrichtungen angesetzt. Damit tritt eine Verkleinerung des Rastgebietes für die oben genannten Arten ein. Wie bereits beim Spülfeld Schwarztonnensand be-schrieben (s.o.) hängen Art und Ausmaß der betroffenen Arten vom Zeitpunkt der Verlegearbeiten und der Montage ab. Die Auswirkungen beschränken sich auf die westlichen Wattkanten des Pagensandes. Ein Wertstufenverlust als Gastvogellebens-raum ist damit nicht verbunden, da dieser Bereich im Verhältnis zum östlichen Ufer wenig frequentiert wird. Es wird davon ausgegangen, dass die dortigen Gastvögel ausreichend Platz zum Ausweichen haben. Auswirkungen auf der Insel selbst sind nicht zu erwarten.

Durch den Wegfall der Spülfelder I und II entfallen die in der UVU und Unterlage H.4b (S. 147) beschriebenen Auswirkungen. Die Aussagen zu den Auswirkungen bezüglich Spülfeld III bleiben weiterhin gültig. Die Vergrößerung des Spülfeldes betrifft keine re-levanten Gastvogelgebiete. Durch die längere Bauzeit werden die Auswirkungen nunmehr als mittelfristig, lokal und gering negativ bewertet. Eine Erheblichkeit liegt nicht vor.

3.8.2.1.5 Herstellen des Dükers und Rückbau des vorhandenen