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3.2 Wasser, Oberirdische Gewässer: Wasserbeschaffenheit/Stoffhaushalt

3.2.6 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen

3.2.6.2 Anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen der Planänderung

Wasserbeschaffenheit folgende Wirkfaktoren berücksichtigt:

• Veränderungen der Gewässermorphologie (Gewässertopographie und Gewässer-sohle),

• Veränderungen der Tidewasserstände,

• Veränderungen der Strömungsgeschwindigkeiten,

• Veränderungen der Morphodynamik und der Sedimenttransporte sowie

• Veränderungen der Salzgehalte.

Darüber hinaus wurden in Unterlage H.2a als betriebsbedingte Wirkungen die zukünf-tigen Unterhaltungsbaggerungen und die veränderten schiffserzeugten Belastungen als Wirkfaktoren berücksichtigt.

Bei den zu erwartenden Veränderungen der Gewässermorphologie handelt es sich im Einzelnen um

• den Fahrrinnenausbau (bereichsweise Vertiefung und Verbreiterung sowie Ver-schwenkung im Bereich des Köhlbrands),

• die Herstellung der Begegnungsstrecke,

• die Vertiefung von Hafenzufahrten

• die Anlage von Unterwasserablagerungsflächen (UWA),

• die Ufervorspülungen,

• die Übertiefenverfüllung sowie

• die Herstellung eines Warteplatzes vor dem Elbehafen Brunsbüttel.

Die Auswirkungen auf die Wasserbeschaffenheit, hervorgerufen durch Veränderungen der Gewässermorphologie / Veränderungen der Morphodynamik und der Sediment-transporte, wurden in Unterlage H.2a als neutral bewertet.

Nachfolgend werden die anlage-/betriebsbedingten Auswirkungen auf die Leitpara-meter Schwebstoffregime, Salinität und Sauerstoffhaushalt, die sich aufgrund der Planänderungen ergeben, dargestellt. Zu den Leitparametern Schadstoffe und Nähr-stoffhaushalt wurde bereits in Unterlage H.2.a (Kap. 3.2.2) festgestellt, dass keine vorhabensbedingten Auswirkungen zu erwarten sind. Daran ändert sich aufgrund der Planänderung nichts (vgl. Begründung in Kap. 3.2.2). Eine Befassung mit diesen Leit-parametern ist aufgrund der Planänderungen nicht erforderlich.

3.2.6.2.1 Schwebstoffregime

Die in Unterlage H.2a behandelten vorhabensbedingten Auswirkungen auf das Schwebstoffregime in der Tideelbe werden durch die Planänderung tendenziell verrin-gert. BAW (vgl. Kap. 3.1) teilt mit, dass die über den Gewässerquerschnitt integrierten

mittleren Schwebstoffkonzentrationen von km 680 bis 660 etwas abnehmen und dass dies auch im Bereich der Störmündung eintreten wird. Auch die prognostizierte gerin-gere ausbaubedingte Zunahme stromauf gerichteter advektiver Netto-Transporte von Schwebstoffen ist positiv zu werten.

Im Ergebnis bestätigt dies die bereits in Unterlage H.2.a vorgenommene Bewertung vorhabensbedingter Schwebstoffgehalte als neutrale Auswirkungen14.

3.2.6.2.2 Salinität

Die in Unterlage H.2a behandelten vorhabensbedingten Auswirkungen auf die Salini-tät in der Tideelbe werden durch die Planänderung verringert. BAW (vgl. Kap. 3.1) stellt u.a. fest: „Die ausbaubedingten Änderungen der maximalen Salzgehalte nehmen im Vergleich zum ausgelegten Gutachten um ca. 20 % ab.“ Zudem weist BAW darauf hin, dass die „stromaufwärtige Verlagerung der 5 PSU Isohaline... bei Berücksichti-gung der “worst-case” Randwerte geringfügig kleiner“ ist als in Unterlage H.1a mitge-teilt.

Die „Stromaufverlagerung“ der von BAW (vgl. Kap. 3.1) betrachteten Veränderungen der Salinität um mehrere Kilometer sind lediglich virtueller Natur und basieren auf den von BAW angesetzten Randbedingungen, die in der Natur „so kaum auftreten wird“.15 Zusammenfassend ist festzustellen, dass anlage-/betriebsbedingte Auswirkungen auf die Salinität nicht zu erwarten sind.

3.2.6.2.3 Sauerstoffhaushalt

In Unterlage H.2 a wurde dargelegt, dass anlage-/betriebsbedingte Auswirkungen auf den Sauerstoffhaushalt theoretisch aus den nachfolgend aufgeführten Veränderungen resultieren können (vgl. Unterlage H.2a):

a) Veränderungen der Gewässermorphologie (Gewässertopographie und Gewäs-sersohle),

b) Veränderungen der Tidekennwerte (Tidewasserstände, Flut- und Ebbedauer, Strömungsgeschwindigkeiten, Laufzeit/Verweilzeit),

c) Veränderungen der Morphodynamik und der Sedimenttransporte (hier insbes.:

zehrungsfähiges Material, Durchlichtung des Wasserkörpers) sowie d) Veränderungen der Unterhaltungsbaggerungen.

Durch die Planänderung sind die o.g. und theoretisch relevanten Veränderungen je-doch verringert worden. Dies gilt insbesondere

14 Siehe auch Fußnote 13 auf S. 46

15 Es sei hier nochmals darauf hingewiesen - man beachte die diversen graphischen Darstellungen in der Anlage zu Unterlage H.1a-, dass die Verlagerung der Isohalinen bzw. die vorhabensbedingte Verände-rung von Salzgehalten unter bestimmten Randbedingungen querschnittsdifferenziert zu erwarten ist.

Randbereiche des Stromquerschnitts (und damit Ufer- bzw. amphibische Vegetation) werden von den Veränderungen oberhalb von Wischhafen und Rhinplate nicht erfasst (vgl. Unterlage H.1a, Anlage 4, Bild 44 / S. 46; Bild 102 / S. 106).

• für die Gewässermorphologie durch Wegfall aller und v.a. der großen Ufervorspü-lungen am Nordufer der Elbe und durch Verkleinerung der Begegnungsstrecke um ca. 2,8 ha (hier insbes.: spezifische Wasseroberfläche),

• damit zusammenhängend für überwiegend verminderte vorhabensbedingte Verän-derungen der Tidekennwerte (hier insbes.: Verweildauer) und

• damit zusammenhängend für tendenziell verminderte vorhabensbedingte Verände-rungen von Morphodynamik und Sedimenttransporten.

Zu den Unterhaltungsbaggerungen liegen im Zusammenhang mit der Planänderung keine aktualisierten Ergebnisse vor. Die Aussagen in Unterlage H.2a, basierend auf den Ausführungen der BAW in Unterlage H.1c, sind nach wie vor gültig.

Die in Unterlage H.2a referierte Analyse von ARGE ELBE (2004c) zum „Sauerstoff-haushalt der Tideelbe“ wurde unterdessen aktualisiert (ARGE ELBE / FGG ELBE 2007), dies insbesondere hinsichtlich der eingeschränkten Handlungsmöglichkeiten zur Besserung des in den Sommermonaten immer wieder durch Sauerstoffdefizite ge-kennzeichneten Ist-Zustandes.

Festgestellt wird, dass die Sauerstoffminima in der Tideelbe sich „heute zwischen 1 und 5 mg/l O2“ bewegen und „die Sauerstoffsituation in der Elbe außer durch physika-lisch-topographische Einflüsse auch durch die Algenkonzentration oberhalb des Weh-res Geesthacht bestimmt wird“.

Eine Verbesserung der Sauerstoffsituation in der Tideelbe könne deshalb neben der

„Verbesserung der Flachwassersituation“ vor allem „durch eine Verringerung des Al-genwachstums erfolgen“. Dazu wird eine „Reduzierung des Phosphateintrages“ für erforderlich gehalten (Größenordnung: Reduzierung der derzeitigen Orthophosphat-Konzentrationen „um die Hälfte“) und festgestellt, dass dies „realistisch betrachtet, kaum möglich sein dürfte“, da in vorindustrieller Zeit gegebene P-Konzentrationen er-reicht werden müssten (und dies auch im tschechischen Einzugsgebiet). Diese Analy-se wird grundsätzlich geteilt.

Die Ausführungen zu den negativen Auswirkungen einer „Flussvertiefung“ auf den Sauerstoffhaushalt entsprechen weitgehend denen in ARGE Elbe (2004c, Abschät-zung zur Fahrrinnenanpassung 1999 = -0,2 bis 0,3 mg/l O2) und heben ab auf:

• die spezifische Wasseroberfläche (verringert sich. Die „gleiche Wasseroberfläche muss einen größeren Wasserkörper mit Sauerstoff versorgen“)

• die Verweilzeit des Wassers (Vergrößerung der „Abbaumenge von sauerstoffzeh-renden Stoffen an einem betrachteten Querschnitt“ - d.h. es geht weniger um das Wasser, als um Schwebstoffe mit organischen Anteilen, die geeignet sind, Zeh-rungsvorgänge auszulösen).

• erhöhte maximale Flutstromgeschwindigkeit16 („verstärkter Stromauftransport von Schwebstoffen/Sedimenten“, die auch zu einer „Verlandung der Nebenelben

16 Hinweise: 1. relevant ist neben den max. Flutstromgeschwindigkeiten vor allem die Flutstromdauer - die sich vorhabensbedingt nur im einstelligen Minutenbereich verändert (S. Unterlage H.1a). 2. Eine vorha-bensbedingte „Verlandung der Nebenelben“ ist auch im Ergebnis der Planänderung keinesfalls zu er-warten.

ren“ können, „die in bestimmten Zeiten eine Belüftungsfunktion für den Hauptstrom der Elbe übernehmen“).

Auf diese Wirkfaktoren wurde, im Hinblick auf die tatsächlich durch die hier behan-delte Ausbaumaßnahmen zu erwartenden (Aus-)Wirkungen, bereits in Unterlage H.2a eingegangen.

Nachfolgend werden die durch die Planänderung bedingten Veränderungen betrach-tet.

a) Veränderungen der Gewässermorphologie

In Unterlage H.2a wurden vier vorhabensbedingte Veränderungen der Gewässermor-phologie als theoretisch bedeutend für den Sauerstoffhaushalt identifiziert. Durch die Planänderung werden nunmehr drei dieser vorhabensbedingten Veränderungen wie folgt beeinflusst:

1. Zunahme der Wassertiefe durch Herstellung der Begegnungsstrecke: die Quer-schnittsaufweitung wird in einem kleinen Abschnitt geringfügig verringert (Begeg-nungsstrecke ursprünglich ca. 81 ha, nunmehr ca. 78 ha)

2. Veränderung der Wassertiefe durch Anlage von UWA, Übertiefenverfüllungen und Umlagerungen: es wird eine weitere Unterwasserablagerung im Bereich Glameyer Stack-West erstellt

3. Verlust von Flachwasser durch Ufervorspülungen: alle Ufervorspülungen am Nordufer der Elbe entfallen, es verbleibt eine Ufervorspülung (UF Wisch mit 13,9 ha am Südufer, Niedersachsen).

Zu den beiden letzteren muss nicht weiter kommentiert werden, dass infolge der Planänderung tendenziell günstigere Verhältnisse im Vergleich zur ursprünglichen Planung zu erwarten sind. Die Veränderungen sind jedoch zu gering, um mess- und beobachtbare Auswirkungen hervorzurufen.

Die grundsätzlichen Ausführungen in Unterlage H.2a zur vorhabensbedingten Verrgerung der spezifischen Wasseroberfläche gelten weiterhin. Es wurde untersucht, in-wieweit die spezifische Wasseroberfläche vorhabensbedingt verändert wird; dies kon-servativ in einem besonders ungünstigen Bereich im oberen Abschnitt des Wasser-körpers Elbe (West) anhand der geplanten Begegnungsstrecke von km 644 (Ausgang Lühekurve) bis km 636 (Blankenese) mit Fahrrinnenbreite von 385 m geplant.

Hinweis: Weiter stromab werden die Verhältnisse theoretisch günstiger, da sich der Elbequerschnitt aufweitet und somit mehr Wasseroberfläche / Volumen zur Verfügung steht. Die sog. spezifische Wasseroberfläche wird also größer. Entsprechend ist der physikalische Sauerstoffeintrag (durch Diffusion) theoretisch begünstigt. Die physikali-schen Effekte spielen im Übrigen gegenüber dem biologiphysikali-schen Sauerstoffeintrag (bio-gene Sauerstoffproduktion) durch Phytoplankton im UG eine untergeordnete Rolle.

Maßgeblich für die biogene Sauerstoffproduktion an sich und vor allem im Wasserkör-per unterhalb des Hamburger Hafens ist der Anteil lebenden Phytoplanktons in Elbe-West. Da aber das aus der Mittelelbe eingetragene limnische Phytoplankton nach Durchgang durch den Hamburger Hafen bereits weitgehend abgestorben ist findet keine nennenswerte biogene Sauerstoffproduktion im Abschnitt unterhalb statt. Mit

anderen Worten sind zwar die physikalischen Bedingungen theoretisch günstiger (wie oben beschrieben), gleichwohl aber in der Bedeutung für die Sauerstoffversorgung weitgehend unbeachtlich, da die biogene Sauerstoffproduktion im UG entscheidend ist.

In Unterlage H.2a wurden bei km 635 bis 639 im Kilometerabstand jeweils 10 Quer-schnittsprofile im Abstand von 10 m und sehr ungünstige Verhältnisse von Wasser-oberfläche / Wasservolumen betrachtet, die durch Anlage der Begegnungsstrecke nur geringfügig beeinflusst werden (vorhabensbedingte Zunahmen des Wasservolumens von 0 bis 7 % = Maximalwert bei Tnw, letztere lediglich im Abschnitt km 638,0 bis 638,1).

Durch die Planänderung wird die südliche Begrenzung der Begegnungsstrecke von km 638,3 bis 636,75 um max. 30 m nach Norden verschoben. Die Begegnungsstrecke wird dadurch um ca. 2,8 ha entsprechend 3,5 % verkleinert. Es wurde bereits in Un-terlage H.2a darauf hingewiesen, dass eine vorhabensbedingte Veränderung der spe-zifischen Wasseroberfläche >1 % lediglich in einem Abschnitt von ca. 2 km Länge auftritt (Begegnungsstrecke), während die Änderungen ansonsten < 1 % sind. Daran ändert sich durch die Planänderung nichts.

Es gilt nach wie vor, dass die Veränderung der spezifischen Wasseroberfläche (ARGE ELBE 2004c, ARGE ELBE / FGG ELBE 2007) im konkreten Fall ungeeignet ist, mess-und beobachtbare Veränderungen des Sauerstoffhaushaltes auszulösen17.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass durch die Veränderungen der Gewässer-morphologie aufgrund der Planänderungen keine negativen Auswirkungen auf den Sauerstoffhaushalt zu erwarten sind. Die veränderten Vorhabenswirkungen sind der-art gering, dass sie nicht geeignet sind, zusätzliche Auswirkungen (bzw. andersder-artige und von der ursprünglichen Prognose abweichende Auswirkungen) auf den Sauer-stoffhaushalt hervorzurufen.

b) Veränderungen der Tidekennwerte (Verweildauer / Aufenthaltszeit)

Die von der BAW prognostizierten Änderungen der Flut- und Ebbestromdauer sind so gering, dass daraus keine beachtlichen Auswirkungen auf die Verweilzeit des Was-sers bzw. von Schwebstoffen mit organischen Anteilen, die geeignet sein könnten, Zehrungsvorgänge auszulösen, entstehen können. Die Transportzeiten und -strecken der mit der Tide stromauf und stromab verlagerten Wasserkörper und Schwebstoffe mit organischen (zehrungsfähigen) Bestandteilen werden auch zukünftig vom Ober-wasserzufluss dominiert sein und sich ggf. oberwasserbedingt (aber nicht vorhabens-bedingt) drastisch verändern. Die (modellierten) vorhabensbedingten Änderungen der Flut- und Ebbestromdauern sind dagegen auch im Ergebnis der Planänderung ver-nachlässigbar gering und ungeeignet, in der Natur mess- und beobachtbare Auswir-kungen auf den Sauerstoffhaushalt hervorzurufen.

17 Die Ableitung tendenzieller Verschlechterungen des Sauerstoffhaushaltes (bzw. im Sinne von ARGE ELBE / FGG ELBE 2007 Verminderungen von Sauerstoffgehalten) aus vorhabensbedingten Verände-rungen der spezifischen Wasseroberfläche würde sich durchweg im Promillebereich bewegen, mithin außerhalb der Messgenauigkeit von Sauerstoffsonden.

In den relevanten Bereichen (Wasserkörper Hafen u. Elbe-West) ändern sich Flut-strom- und Ebbestromdauern nur im einstelligen Minutenbereich (es treten Zu- und Abnahmen auf). Tendenziell werden die vorhabensbedingten Auswirkungen auf das Tidegeschehen durch die Planänderung noch weiter verringert, denn die Veränderung des Tidehubes erreicht maximal noch drei Zentimeter im Abschnitt km 625 bis 640.

Die ausbaubedingten Zunahmen der mittleren Flut- und Ebbeströmung sowie die der maximalen Ebbestromgeschwindigkeit ändern sich durch die Planänderung nicht (nur um km 715 nimmt die Flutstromgeschwindigkeit zu).

Bereits in der Unterlage H.2a wurde zudem dargelegt, dass ein durch Stärkung des Flutastes vorhabensbedingt verstärkter Transport zehrungsfähigen organischen Mate-rials nach oberstrom in die Wasserkörper Elbe (West) und Hafen nicht zu erwarten ist, da derartiges Material weiter flussab nicht verfügbar ist und die in Unterlage H.1c be-schriebene Transportkette nach oberstrom (bei niedrigem Oberwasser: „Kaskade stromaufwärts gerichteter Netto-Transporte suspendierter Sedimente“) Sand und Schluff transportiert.

Eine vorhabensbedingt verlängerte Verweildauer des Wassers bzw. zehrungsfähiger organischer Schwebstoffe im kritischen Bereich unterhalb des Hamburger Hafens ist auf Grund der Planänderung nicht zu erwarten.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass durch die veränderten Tidekennwerte auf-grund der Planänderungen keine negativen Auswirkungen auf den Sauerstoffhaushalt zu erwarten sind. Die veränderten Vorhabenswirkungen sind derart gering, dass sie nicht geeignet sind, zusätzliche Auswirkungen (bzw. andersartige und von der ur-sprünglichen Prognose abweichende Auswirkungen) auf den Sauerstoffhaushalt her-vorzurufen.

c) Veränderungen der Morphodynamik und der Sedimenttransporte

Eintrag / Akkumulation zehrungsfähigen Materials

In Unterlage H.2a wurde bereits dargelegt, dass vorhabensbedingt kein beachtlicher Eintrag von zehrungsfähigem Material in die Tideelbe zu erwarten ist. Daran ändert sich durch die Planänderung nichts. Der Anteil organischer Substanzen in feinkörni-gen oder schluffifeinkörni-gen Sedimenten ist feinkörni-generell (und so auch in der Tideelbe) größer als in Sand (vgl. auch Unterlage H.2b). Der Anteil organischer Substanzen ist innerhalb der Fein- und Feinstkornfraktion unterschiedlich hoch. Gebaggert werden vor allem Sand und zudem mindere Mengen Mergel / Geröll (vgl. Unterlage E). Diese Sedi-mente weisen geringe bis sehr geringe organische Anteile auf (Unterlage H.2b, TB: 4-7). Biogene Sedimente oder Weichsedimente mit hohen bzw. sehr hohen organi-schem Anteilen werden auch infolge der Planänderungen nicht gebaggert.

Das zusätzlich an der Umlagerungsstelle Neuer Luechtergrund zu verbringende Mate-rial ist ungeeignet, Sauerstoffzehrungen hervorzurufen. Zwar werden an der UL Neuer Luechtergrund neben Sanden auch schluffhaltige Sedimente umgelagert, allerdings ist der Anteil organischer Substanz gering. Da also baubedingt keine entsprechenden

Einträge erfolgen (s.o.) steht auch kein zusätzliches Material zur Verfügung, das ak-kumuliert werden könnte.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass durch die veränderten Tidekennwerte auf-grund der Planänderungen kein vorhabensbedingter Eintrag zehrungsfähigen Materi-als im kritischen Bereich unterhalb des Hamburger Hafens zu erwarten ist. Die verän-derten Vorhabenswirkungen sind derart gering, dass sie nicht geeignet sind, zusätzli-che Auswirkungen (bzw. andersartige und von der ursprünglizusätzli-chen Prognose abwei-chende Auswirkungen) auf den Sauerstoffhaushalt hervorzurufen.

Trübung / Durchlichtung des Wassers

In Unterlage H.2a wurde bereits ausgeführt, dass die euphotische Zone in der Tideel-be, bedingt durch hohe Schwebstoffgehalte und daraus resultierend starker Trübung, geringmächtig ist. Im Wasserkörper Elbe (Ost) ist die euphotische Lamelle bis zu 2 m mächtig, weiter stromab bei starker Trübung teils nur 0,3 m. Auf die weitergehenden Ausführungen in Unterlage H.2a wird verwiesen.

Die Verweilzeit photosynthetisch aktiver Phytoplankter in der euphotischen Zone ist mit zunehmender Wassertiefe turbulenzbedingt kurz. Mit zunehmender Wassertiefe nimmt der biogene Sauerstoffeintrag deutlich ab, denn das Phytoplanktonwachstum ist lichtlimitiert, weil das Verhältnis zwischen aphotischer - also lichtloser - und eupho-tischer - also durchlichteter - Zone ungünstiger wird.

ARGE / FGG ELBE (2007a) führt dazu aus: „[...] reichen dort die kurzen Aufenthalts-zeiten der pflanzlichen Schweborganismen in der durchlichteten oberflächennahen Wasserschicht nicht für eine positive Photosynthesebilanz aus. Bedingt durch Turbu-lenzen gelangen die Organismen immer wieder in den lichtlosen, tieferen Bereich.

Mangels ausreichender Lichtversorgung überwiegt zunächst die Atmung, dann ster-ben diese Organismen schließlich ab und belasten durch die nachfolgende mikrobielle Zersetzung wiederum den Sauerstoffhaushalt der Tideelbe (Sekundärverschmut-zung)“.

An diesen grundsätzlichen Zusammenhängen ändert sich durch die Planänderung nichts. Eine dauerhafte vorhabensbedingt veränderte Trübung ist auch durch die ver-änderten Tidekennwerte infolge der Planänderung nicht zu erwarten. Die verver-änderten Vorhabenswirkungen sind derart gering, dass sie nicht geeignet sind, zusätzliche Auswirkungen (bzw. andersartige und von der ursprünglichen Prognose abweichende Auswirkungen) auf den Sauerstoffhaushalt hervorzurufen.

Zusammenfassung: Negativ zu bewertende vorhabensbedingte Veränderungen von spezifischer Wasseroberfläche, Verweilzeit des Wassers bzw. zehrungsfähiger Schwebstoffe sowie von Eintrag / Akkumulation zehrungsfähigen Materials und Trü-bung / Durchlichtung des Wasserkörpers werden lediglich theoretisch, aber nicht in mess- und beobachtbarem Ausmaß eintreten. Dies wurde bereits in Unterlage H.2a dargelegt.

Durch die Planänderung werden die lediglich theoretisch zu erwartenden Veränderun-gen teils noch weiter vermindert. Die Planänderung hat also in der Tendenz eine

günstigere Auswirkungsprognose. Es besteht im Ergebnis der Planänderung noch weniger als bereits in Unterlage H.2a dargelegt ein Anlass, vorhabensbedingte nega-tive Auswirkungen auf den Sauerstoffhaushalt an der Tideelbe zu prognostizieren.

3.3 Wasser, Oberirdische Gewässer - Teilbereich Sedimente (Schadstoffgehalte/-freisetzung)

Bezug: Unterlage H.2b und Unterlage E, Kap. 4

3.3.1 Schutzgutbezogener Untersuchungsrahmen der Planänderung Für das Schutzgut Wasser, Teilbereich Sedimente, sind diejenigen Planänderungen relevant, die vorhabensbedingte Veränderungen der Sedimenteigenschaften in den betroffenen Bereichen hervorrufen können.

Der Teilbereich Sedimente ist von folgenden geänderten bzw. neuen Vorhabensbe-standteilen betroffen:

• Modifikation der Flächengröße der Unterwasserablagerungsfläche (UWA) Glamey-er Stack-Ost

• Hinzukommen der UWA Glameyer Stack-West

• Erhöhung der Umlagerungsmenge und –dauer für die Umlagerungsstelle (UL) Neuer Luechtergrund

• Neubau des Neßsand-Dükers bei km 636,810 und Rückbau des alten Dükers.

Aufgrund der folgenden Planänderungen erübrigen sich die in Unterlage H.2b prog-nostizierten Auswirkungen auf die Sedimente:

• Infolge des Wegfalls der Ufervorspülungen am Nordufer der Elbe entfallen die in ih-rer Auswirkung als neutral eingestuften (keine Änderung der Wertstufe) Veränderungen durch die Ablagerung des Baggerguts in den ehemals vorgesehe-nen Bereichen (Brokdorf, Glückstadt/Störmündung unterhalb, Glück-stadt/Störmündung oberhalb, Kollmar (A, B, C), Hetlingen, Wittenbergen; S.

Kap. 6.3.1.2.1, S. 105 - 114).

• Durch die Verkleinerung der Begegnungsstrecke (infolge der Verschiebung der südlichen Begrenzung der Begegnungsstrecke nach Norden zwischen km 638,3 und km 636,75 im Baggerabschnitt 11, UG-Abschnitt Wedel) entfällt die in ihrer Auswirkung als nicht dauerhaft und daher als neutral bewertete Veränderung durch den Abtrag in den ehemals vorgesehenen Bereichen (vgl. Kap. 6.3.1, S. 101 - 105)

Die Planänderungen im Zusammenhang mit der landseitigen Verbringung von Bag-gergut

• Wegfall der Spülfelder Pagensand I und II sowie

• Änderung der Kapazität des Spülfeldes Pagensand III (Vergrößerung)

betreffen den Boden und werden daher im Kapitel 3.5 zum Schutzgut Boden bewertet.

3.3.2 Art und Umfang der Erhebungen

Der Bearbeitungsbereich des Schutzgutes Wasser, Teilbereich Sedimente, be-schränkt sich auf die Ablagerungsflächen innerhalb des Gewässers gemäß WHG.

Art und Umfang der Erhebungen sind in den Unterlagen H.2b (Kap. 3.1 - 3.2, S. 5 - 10) und E (Kap. 4.1; S. 1 - 5) detailliert beschrieben.

Die Bestandsaufnahme des Ist-Zustandes der Sedimente erfolgt anhand der in Tabelle 3.3-1 aufgelisteten Sedimentdaten, bestehend aus den Sedimentkenndaten sowie Daten über Elementgesamtgehalte und Gehalte organischer Schadstoffe.

Tabelle 3.3-1: Beschreibungs- und bewertungsrelevante Sedimentdaten

Sedimentkenndaten Ort, Entnahmedatum, Lage, Wassertiefe, Gauß-Krüger-Koordinaten, Sedimenttyp, Tiefenlage/Mächtigkeit, Körnung, Farbe, Anteil und Art Beimengungen, Wasserge-halt, Glühverlust, Sauerstoffzehrung, TOC, TIC, pH (CaCl2/H2O)

Elementgesamtgehalte N, S, P sowie die Spurenelemente Cd, Pb, Cr, Cu, Ni, Hg, Zn, As (getrennt nach Gehalten in < 2mm und < 20µm Fraktion)

Gehalte organischer Schadstoffe

Kohlenwasserstoffe, adsorbierbare organische Halogenverbindungen (AOX), poly-chlorierte Biphenyle (PCB), polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Chlorbenzole, Hexachlorcyclohexane (HCH), DDT, DDD, DDE, Hexachlorbutadien, Octachlorstyrol, Endrin und Dieldrin, Butylzinnverbindungen, polychlorierte Dioxine und Furane sowie weitere, nicht in gängigen Schadstofflisten enthaltene Stoffe Abkürzungen: S. Anhang

Die Beschreibung und Bewertung der Eigenschaften der Sedimente basiert auf Daten, die im Zeitraum zwischen 1994 und 2005 erhoben wurden.

Die Bewertung der Sedimentqualität erfolgt mit Festlegung von Wertstufen gemäß Umweltrisikoeinschätzung (URE) (BfG 2001, Ackermann et al. 2003). Dabei werden die Gehalte an ausgewählten organischen und anorganischen Schadstoffen in der Fraktion < 20 µm ("spezifische Belastung") zugrunde gelegt. Die Festlegung der ein-zelnen Wertstufengrenzen für die Schadstoffgehalte erfolgt gemäß Tabelle 4-33 in Unterlage H.2b (S. 65) für die einzelnen UG-Abschnitte.

3.3.3 Bewertung der Datenbasis und Hinweise auf Kenntnislücken Die Datenbasis zur Bewertung und Prognose des Schutzgutes Wasser, Teilbereich Sedimente, ist ausreichend. Kenntnislücken, die zu einer fehlerhaften Bewertung oder entscheidungserheblichen Prognoseungenauigkeit führen würden, bestehen nicht. Die Planänderungen können anhand des vorhandenen Datenmaterials im Untersu-chungsgebiet nach den in Kap. 3.5.2 genannten Kriterien sicher beurteilt werden.

3.3.4 Beschreibung des Ist-Zustands

Die in Unterlage H.2b (Kap. 4.2, S. 16 - 75) und E (Kap. 4.2.1, S. 5 - 32) vorgenom-mene Beschreibung des Ist-Zustandes des Schutzgutes Wasser, Teilbereich Sedi-mente, gilt weiterhin. Daher wird auf eine Beschreibung aller im UG vorkommenden

Die in Unterlage H.2b (Kap. 4.2, S. 16 - 75) und E (Kap. 4.2.1, S. 5 - 32) vorgenom-mene Beschreibung des Ist-Zustandes des Schutzgutes Wasser, Teilbereich Sedi-mente, gilt weiterhin. Daher wird auf eine Beschreibung aller im UG vorkommenden