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3.9 Aquatische Fauna

3.9.1.4 Meeressäuger

3.9.2.1.2 Einbringung von Sedimenten auf Unterwasserab-lagerungsflächen und

Wesentliche Änderungen zu den vorherigen Prognosen ergeben sich durch die Her-stellung bzw. Vergrößerung der UWA Glameyer Stack–Ost und –West sowie aus der Erhöhung der Umlagerungsmenge für die Umlagerungsstelle Neuer Luechtergrund um 5 Mio. m³ Baggergut.

Zooplankton

Die Aussagen in der UVU (Unterlage E, Kap. 11 S. 57.) und im Teilgutachten H.5b (S. 117) bleiben weiterhin gültig. Die dort beschriebenen Auswirkungen auf das Zoo-plankton durch Sedimentumlagerungen gelten auch für die neuen bzw. geänderten Unterwasserablagerungsflächen Glameyer Stack- Ost und -West. Da sich die Unter-wasserablagerungsflächen in Bereichen hoher Trübung und morphologischer Dyna-mik befinden, sind die Auswirkungen gering. Die höhere Umlagerungsmenge an der Umlagerungsstelle Neuer Luechtergrund berührt keine Hauptlebensräume des Zoo-planktons und führt daher nicht zu weiteren negativen Auswirkungen.

Zoobenthos

Baubedingte Auswirkungen der Umlagerungsfläche Neuer Luechtergrund

Die Umlagerungsmenge wird von 2,5 Mio. m³ auf 7,5 Mio. m³ erhöht, die Umlage-rungszeit steigt von 3 auf 9 Monate. Grundsätzlich sind die Auswirkungspfade wie in den Unterlagen E und H.5b beschrieben. Danach bleiben Fein- bis Grobsand größ-tenteils im Bereich der Umlagerungsstellen liegen und bilden dort eine Schicht, die zur Verringerung der Wassertiefe im Dezimeterbereich führt. Nur geringe Mengen werden mit der Strömung bis zu 2 km von der Umlagerungsstelle entfernt transportiert. Die Feinsedimente bleiben überwiegend als Suspension in der Wassersäule. Die umlage-rungsbedingten Erhöhungen der Schwebstoffkonzentrationen werden 3-4 mg/l nicht übersteigen.

Aufgrund ihrer geringen Sinkgeschwindigkeit werden die feinen Fraktionen wesentlich weiter transportiert als Sande. Es ist jedoch geplant, das Material in der Hochwasser-phase abzulagern, wenn keine ausgeprägte Tideströmung vorhanden ist. Die feinen Fraktionen erreichen maximal die Unterelbe bis auf Höhe Brunsbüttel und im Bereich der Außenelbe den Großen Vogelsand bei der Unterwasserablagerungsfläche im Me-dembogen, und ein Gebiet zwischen Bake A und Otterndorf bei der Umlagerung im Neuen Luechtergrund, jedoch in so geringen Mengen, dass sie als Deposition nicht zu erkennen sind (Unterlage H.1f).

Die höhere Umlagerungsmenge wird sich für das Zoobenthos nicht erheblich negativ auswirken. Die Umlagerungsfläche (60 ha) und ihre unmittelbare Umgebung sind be-reits im Ist-Zustand durch hohe Sedimentumlagerungen gekennzeichnet. Der Bereich der Umlagerungsstelle weist im Ist-Zustand hohe Erosionstendenzen auf und bietet für inbenthische Arten kaum Lebensmöglichkeiten. Die höhere Umlagerungsmenge wirkt zwar den dortigen Erosionstendenzen entgegen, verbessert jedoch nicht die

Le-bensbedingungen des Benthos. Grundsätzlich erhöht sich das Risiko des Zusedimen-tierens inbenthischer und sessiler Arten im Bereich der Umlagerungsfläche. Ob eine Änderung der Lebensgemeinschaften an dynamischen Standort tatsächlich eintreten wird, ist jedoch unwahrscheinlich, angesichts der geringen Veränderungen, die im Rahmen der HABAK/HABAB-Untersuchungen (Bioconsult 2004a, d, 2005a vgl. Un-terlage H.5b, Seite 112 ff.) festgestellt wurden.

Baubedingte Auswirkungen der UWA Glameyer Stack–Ost und -West

Die baubedingten Auswirkungen sind im Prinzip bei allen Unterwasserablagerungsflä-chen gleich. Eine Lebensgemeinschaft wird lokal durch Überdeckung geschädigt, bzw. zerstört. Die neugeschaffene, unbesiedelte Oberfläche wird durch Pionierarten nach Abschluss der Verfüllung neu besiedelt.

Die Untersuchung von Bioconsult (2007b) stellte nur ein verhältnismäßig geringes Artenspektrum (n=34) fest. Die dominierenden Arten waren Marenzelleria spp., Hete-romastus filiformis, Mesopodopsis slabberi, Neomysis interger und Crangon crangon.

In geringerer Stetigkeit kamen die Taxa Corophium volutator, Eteone cf. longa, Electra crustulenta, Hartlaubella gelatinosa, Neanthes succinea und Obelia dichotoma vor.

Die Polychaeten brachten die höchste Individuenzahl mit bis zu 1.500 Individuen/m² auf. Sämtliche Arten gelten als weit verbreitet; die Besiedlung ist typisch für diesen Elbabschnitt. Die Arten sind an Sedimentumlagerungen angepasst. Überdeckungs-empfindliche oder gefährdete Arten der Roten Liste sind nicht bzw. höchstens als Ein-zelexemplar nachgewiesen worden.

Die Herstellung der beiden UWA Glameyer Stack–Ost und -West beansprucht 127 ha.

Während der Beschickung der Unterwasserablagerungsflächen wird sich keine Benthos-Lebensgemeinschaft auf diesen Flächen halten können, weil die Organismen nicht mit den ständigen Aufsandungen Schritt halten können. Da die Crustaceen ge-genüber den Polychaeten und anderen Wirbellosengruppen beweglicher sind, werden sich nach Abschluss der Bauarbeiten zunächst das Artenspektrum und die Dominanz-struktur auf den Ablagerungsflächen zu Gunsten der Crustaceen ändern (vgl. auch Bioconsult 2004a, 2005a). Dies drückt sich in einer Bestandswertminderung im Be-reich der Ablagerungsflächen aus. Sofern diese Flächen nach Beendigung der Fahr-rinnenanpassung nicht weiter beschickt werden - wovon auszugehen ist - kommt es zu einer Erholung bzw. Wiederbesiedlung der Flächen. Die baubedingten Auswirkun-gen werden wie in der UVU beschrieben als lokal, mittelfristig und deutlich negativ bewertet. Die mittelfristigen Auswirkungen sind unerheblich negativ.

Die baubedingten Auswirkungen der übrigen Unterwasserablagerungsflächen sowie der Übertiefenverfüllung ändern sich durch die Planänderung nicht. Die Auswirkungen sind so wie in den Unterlagen E und H.5b beschrieben weiterhin gültig.

Fische und Rundmäuler

Die Aussagen der UVU (Unterlage E, S 61) sind weiterhin gültig und können auf die Planänderungen übertragen werden.

Die höhere Verbringungsmenge an der Umlagerungsstelle Neuer Luechtergrund wird sich nicht anders auswirken als in der Unterlage E beschrieben. Generell sind die Be-reiche, in denen die Umlagerungsstelle liegt, ohnehin verlärmt und durch hohe Trü-bung gekennzeichnet, so dass die höhere Umlagerungsmenge kaum negativ ins Ge-wicht fällt. Die in der Unterlage E erstellte Prognose ist weiterhin gültig, jedoch dauern die Auswirkungen durch die längere Umlagerungszeit (neun statt ursprünglich drei Monate) länger an.

Die in den Unterlagen E und H.5b beschriebenen Auswirkungen für die Unterwasser-ablagerungsflächen gelten auch für den Bereich Glameyer Stack. Die Herstellung der Ablagerungsflächen ist mit Einbringung von Hartsubstrat und Sedimenteinlagerungen verbunden. Die UWAs bei Glameyer Stack sind während der Bauphase nicht nutzbar.

Adulte Fische können der Gefahr einer Übersandung bzw. Überdeckung entgehen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Fische oder auch Brut und Laich geschädigt werden. Eine Bestandsveränderung wird durch bauzeitliche Auswirkungen vorübergehend und lokal erwartet: In der Bauzeit ist von einem Wertstufenverlust um eine Stufe auszugehen (hohe auf mittlere Bedeutung, WS 4 auf 3). Die Meidungsre-aktionen werden nach Ende der Bauphase nicht mehr auftreten, da die Störreize ent-fallen.

Die Auswirkungen werden als mittelfristig, mittelräumig und deutlich negativ bewertet.

Eine Erheblichkeit liegt nicht vor.

Meeressäuger

Baubedingte Auswirkungen der Umlagerungsfläche Neuer Luechtergrund

Die erhöhte Verbringungsmenge in einem längeren Zeitraum (9 statt 3 Monate) führt anfangs zu einer stärkeren Beunruhigung von Seehunden, die sich im Bereich der Umlagerungsstelle aufhalten. Ausgehend von einem worst-case Störradius von 600 m um Umlagerungsflächen sind Wattflächen westlich des Gelbsandes betroffen, die nur von Einzeltieren als Liegeplatz genutzt werden. Es ist zu erwarten, dass die Seehun-de, die sich innerhalb dieses Störradius aufhalten, in benachbarte Bereiche auswei-chen. Im weiteren Verlauf der Bauarbeiten kommt es sehr wahrscheinlich zu einer Gewöhnung der Seehunde an die Baggerschiffe, so dass sich die Meidungsabstände nach und nach erfahrungsgemäß verringern werden.

Liege- und Wurfplätze auf dem Gelbsand selbst sind nicht betroffen, da sich diese in weit größerer Entfernung zu den Verbringungsarbeiten befinden. Von einem Wertstu-fenverlust im Untersuchungsgebiet ist nicht auszugehen, auch wenn es bereichsweise zu einer vorübergehenden geringeren Nutzungshäufig durch Seehunde kommen kann.

Baubedingte Auswirkungen der UWA Glameyer Stack–Ost und -West

Die Herstellung der Unterwasserablagerungsflächen ist nicht mit Auswirkungen auf die Seehunde verbunden. Die nächstgelegenen Liegeplätze befinden sich auf dem Medemgrund und sind ca. 1 km von den Bauarbeiten entfernt. Der worst-case Störra-dius für Seehunde wird mit 600 m angegeben (vgl. Unterlage E (S. 63), bzw. H.5b (S. 116)). Außerdem verläuft die Fahrrinne zwischen Medemgrund und Glameyer Stack, so dass die vorbeifahrenden Schiffe die optischen und akustischen Störreize der Bautätigkeiten kaschieren. Von einer Störwirkung auf die Liegeplätze durch die Bauarbeiten wird nicht ausgegangen. Vergrämungen sind höchstens auf im Wasser befindliche Tiere möglich, die sich dem Baustellenbereich nähern. Dies gilt auch für Kegelrobben und Schweinswale, die sich nahe des Baustellenbereichs aufhalten kön-nen. Eine Bestandsveränderung durch die Herstellung der UWAs wird nicht eintreten.

Es treten keine zusätzlichen Auswirkungen im Vergleich zu den genannten Unterlagen auf Seehunde auf.

3.9.2.1.3 Einbringung von Sedimenten zum Bau von Ufervorspülun-gen

Durch die Planänderungen fallen acht ursprünglich geplante Ufervorspülungen weg.

Lediglich die Ufervorspülung bei Lühe/Wisch bleibt erhalten.

Zooplankton

Die baubedingten Auswirkungen bleiben grundsätzlich so, wie sie in den Unterlagen E (Kap. 11, S. 64 ff) und H.5b (S. 117 ff) beschrieben sind, beziehen sich jedoch auf deutlich weniger Fläche. Im Bereich der geplanten Ufervorspülung Lühe/Wisch kommt es durch den Spülvorgang zur Übersandung, zu mechanischen bzw. physiologischen Schädigungen und/oder zur Beeinträchtigung der Aktivität (z. B. Fressverhalten) des dort befindlichen Zooplanktons. Durch die gleichzeitige Übersandung des Phyto-benthos wird dem Zooplankton die Nahrungsgrundlage entzogen. Es wird davon aus-gegangen, dass die Vorspülbereiche während der Bauarbeiten keine adäquaten Le-bensräume für das Zooplankton darstellen, so dass die gesamte Fläche der Vorspü-lung als beeinträchtigt anzusehen ist. In der ursprünglichen Planung belief sich die baubedingt beeinträchtige Fläche auf ca. 331 ha. Durch den Wegfall der Ufervorspü-lungen fallen ca. 316 ha Fläche weg. Der baubedingt beeinträchtigte Bereich beträgt nunmehr ca. 14 ha.

Zoobenthos

Die baubedingten Auswirkungen bleiben grundsätzlich so, wie sie in den Unterlagen E (Kap. 11, S. 64 ff.) und H.5b (S. 117 ff.) beschrieben sind, beziehen sich jedoch nur noch auf die Ufervorspülung Lühe/Wisch. Hierbei werden die Organismen durch den Spülbetrieb auf der gesamten Vorspülfläche übersandet und/oder mechanisch ge-schädigt. In der ursprünglichen Planung belief sich die baubedingt beeinträchtige Flä-che auf ca. 331 ha. Durch den Wegfall der Ufervorspülungen fallen ca. 316 ha FläFlä-che weg. Der baubedingt beeinträchtigte Bereich beträgt nunmehr ca. 14 ha.

Fische und Rundmäuler

Die baubedingten Auswirkungen bleiben grundsätzlich so, wie sie in den Unterlagen E (Kap. 11, S. 65 ff) und H.5b (S. 118 ff) beschrieben sind, beziehen sich jedoch nur noch auf die Ufervorspülung Lühe/Wisch. Während der Bauphase sind die Bereiche der geplanten Vorspülungen für die Fische nicht nutzbar. Außerdem ist von einer Mei-dung des Baustellenbereiches ausgehen, da die Fische durch Lärmemissionen ver-grämt werden. Auch wenn die meisten Fische einem möglichen Verletzungsrisiko ausweichen, ist eine Übersandung oder Schädigung von Laich oder Brut nicht auszu-schließen. Die Gefahr einer Schädigung von Brut und Laich ist hoch, wenn diese Vor-spülung während der Laichzeit (Mai/Juni) gebaut wird. In der ursprünglichen Planung belief sich die baubedingt beeinträchtige Fläche auf ca. 331 ha. Durch den Wegfall der Ufervorspülungen fallen ca. 316 ha Fläche weg. Der baubedingt beeinträchtigte Be-reich beträgt nunmehr ca. 14 ha.

Meeressäuger

Die in den Unterlagen E. (Kap. 11, S. 65 ff) und H.5b (S. 118 ff) gemachten Progno-sen sind weiterhin gültig. Die Ufervorspülung Lühe/Wisch befindet sich in einem Be-reich, der für Meeressäuger von geringer Bedeutung ist. Störungen von Tieren durch die Verspültätigkeiten werden weitgehend ausgeschlossen, da sie im ungünstigsten Fall nur Einzeltiere betreffen. Eine Meidung des Spülbereichs wäre in diesem Fall die Folge. Auswirkungen auf den Bestand werden nicht auftreten.

Die in den Unterlagen E (Kap. 11, S. 65) und H.5b (S. 118) prognostizierten negativen Auswirkungen auf den zeitweise genutzten Liegeplatz bei St. Margarethen entfallen, da diese Ufervorspülung nicht mehr Gegenstand der Planung ist.

3.9.2.1.4 Herstellen des Dükers und Rückbau des alten Dükers bei