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DER „VORGÄNGERBAU“ DER SPÄTEREN WESTKAPELLE

6. DIE BAUSTUFE IV

6.3. DER „VORGÄNGERBAU“ DER SPÄTEREN WESTKAPELLE

Dieser Bau samt den dazugehörigen Nebenräumen, von F. Hintze (1971, 234 und Plan V) der Baustufe III zugeordnet, ist auf Grund seiner Abweichung von nur 3°

gegenüber den Mauern des Ganges 515 aus der Baustufe VI der Baustufe IV zuzurechnen (vgl. S. 68). Architekturreste des „Vorgängerbaus“ wurden in den Schnitten 5162, 5172, 5201, 5211 und 5273 ausgegraben. Sie ermöglichen eine weitgehende Rekonstruktion dieses sakralen Bauwerkes (s. Hintze 1971, Plan VII).

6.3.1. Die Mauerzüge des „Vorgängerbaus“

Schnitt 5211 (Grundrißzeichnungen: P-IA/52, Hintze 1971, Plan VII, P-IA/0111, Raumbuch K. Stark; Fotos: Neg. Nr. 617/16-18): in diesem Schnitt wurde direkt am Fuß der Schwelle zu Raum 520 das Ende einer ost-westlich verlaufenden Mauer ausgegraben. Diese Fundamentlage (521A) ist Bestandteil der Südwand des

„Vorgängerbaus“. Das 12 bis 20 cm unter der Mauer 520/521 vorkragende Mauerstück besteht aus einer Lage gebrannter Ziegel, deren Oberkanten auf einem Niveau von +20 cm und deren Unterkanten bei +4 cm liegen. In den Schnittprofilen zeichnen sich zwei Fußböden ab. Der untere liegt bei +20/+22 cm (d.h. in Höhe der Fundamentoberkante).

Der sich nur schwach abzeichnende obere Fußboden liegt bei +36 cm. Die untere Strate dürfte wohl den Fußboden zur Zeit der Benutzung des „Vorgängerbaus“

markieren (und zeugt von dessen Betretbarkeit). Die obere Strate hingegen dürfte das Fußbodenniveau des Raumes 521 zur Zeit der Baustufe VI anzeigen, als sich hier einer der Zugänge zum Raum 515 befand.

Dieser Schnitt wurde im Rahmen der Nachgrabungen erneut geöffnet (Mucha

2001, 34-37). Es stellte sich heraus, daß die Mauern und Fundamente nicht weit genug nach Norden verfolgt worden waren. Denn das Fundament der Westmauer setzt sich bis vor den Fundamentsockel der Westkapelle fort. Rißmarken belegen ferner, daß der

„Vorgängerbau“ auf seiner Westseite eine aufgehende Mauer gehabt haben muß. Der

„Vorgängerbau“ kann demzufolge entgegen der Rekonstruktion von Hintze (Hintze 1971, Plan V) keinen U-förmigen Grundriß mit einer nach Westen offenen Seite gehabt haben.

Schnitt 5201 (Grundrißzeichnungen: P-IA/52, P-IA/0111, P-IA/0131, Raumbuch K.

Stark, Hintze 1971, Plan VII; Profilzeichnung: P-IA/0131; Fotos: Neg. Nr. 617/20-38):

die östliche Fortsetzung der Fundamentlage 521A fand sich im Schnitt 5201 als Fundamentlage 520A. Diese Fundamentlage ist 3,78 m lang und 83 cm breit. An ihrer Südseite ist sie mit einer doppelten(?) Lage gebrannter Ziegel verkleidet. Rechnet man die 16 cm breite Ziegellage zur Fundamentlage zu, erhöht sich ihre Breite auf 99 cm.

Auch in diesem Schnitt zeichnet sich in den Profilen wieder der Benutzerfußboden des

„Vorgängerbaus“ ab, hier aber auf einem Niveau von +24 cm.

In diesem Schnitt fanden sich ferner Reste der Ostwand des „Vorgängerbaus“ in Form der Fundamentlage 520B zwischen den Mauern 516/520 und 520/527. Die östliche Schale der Fundamentlage ist relativ gut erhalten. Sie ist wiederum mit einer doppelten Lage gebrannter Ziegel verkleidet, wobei die Ziegel auf einem Niveau von +16 cm, die Mauerblöcke aber auf einem Niveau von +24 cm (und deren Unterkante bei +5 cm) liegen. Die westliche Fundamentschale ist hingegen nicht mehr erhalten. In 1 m Entfernung von der Ziegellage fanden sich zwar einige lose Steinblöcke auf einem Niveau von +28 cm, die gewiß zu dieser Fundamentlage gehören. Aber ob sie Bestandteil ihrer westlichen Schale gewesen sind, ist ungewiß.

Schnitt 5273 (Grundrißzeichnungen: P-IA/52, P-IA/0111, Raumbuch K. Stark, Hintze 1971, Plan VII; Fotos: Neg. Nr. 723/40-46, Hintze 1971, 234, Abb. 11): die Außenecke der beiden Fundamentlagen 520A und 520B wurde im Schnitt 5273 in Form einer doppelten Ziegellage freigelegt. Die 16 cm breite Ziegellage zieht sich direkt am Fuß der Mauer 520/527 hin und endet 85 cm von der Nordwestecke entfernt.

Die Ziegeloberkante liegt auf einem Niveau von +20 cm, die Unterkante der zweiten Ziegellage bei +7 cm. Im West- und Südprofil dieses Schnittes sind auf einem Niveau von +18/+23 cm wiederum Fußbodenstraten zu erkennen gewesen.

Schnitt 5162 (s. S. 19): dieser Schnitt legte die Nordostecke des „Vorgängerbaus“ frei.

An der Ostschale der Ostwand (deren Fortsetzung die Fundamentlage 520B bildet) fand sich die doppelte Lage aus gebrannten Ziegeln (zwei Läuferreihen) wieder, deren Oberkante mit den Fundamentblöcken bündig abschloß und bei +25 cm lag.

Die ost-westlich verlaufende Nordwand des „Vorgängerbaus“ (Fundamentlage 516A) ist in diesem Schnitt auf einer Länge von 2,1 m erhalten geblieben. An ihrem westlichen Ende setzt sie sich unter der Mauer 516/517 fort. Die Frage nach der ursprünglichen Fundamentbreite ist nicht eindeutig zu beantworten, da die Innenecke

nicht gefunden wurde. Unter der Mauer 516/520 kragt die Fundamentlage 516A 100 bis 104 cm vor. Diese Vorkragung, die mit der Mindestbreite der Fundamentlage 516A identisch ist, entspricht ungefähr der Breite der Fundamentlage 520A (s. S. 104). Die Rekonstruktion von F. Hintze (1971, Plan VII), der die Innenecke direkt am Fuß der Mauer 516/520 plaziert, besitzt daher große Wahrscheinlichkeit. Die 16 bis 18 cm hohen Blöcke des Fundaments liegen auf einem Niveau von +25 cm. Fußbodenstraten waren in den Profilen nicht zu erkennen gewesen. Auffallend ist das Fehlen der Ziegellage an der nördlichen Außenfront des „Vorgängerbaus“. Unter der Fundamentlage stieß man ferner auf Pfostenlöcher, die der Baustufe I zugewiesen werden konnten (s. S. 19).

Schnitt 5172 (Grundrißzeichnungen: P-IA/52, P-IA/0132, Hintze 1971, Plan VII;

Fotos: Neg. Nr. 723/40-46, Hintze 1971, 234, Abb. 11): die Fortsetzung der Fundamentlage 516A und gleichzeitig der Endpunkt der Nordwand des

„Vorgängerbaus“ fand sich im Schnitt 5172. Von der auf einem Niveau von +24 cm liegenden Fundamentlage konnte nur die 113 cm lange und 32 bis 64 cm vorkragende nördliche Mauerschale freigelegt werden. Ihr südliches Pendant ist von der Mauer 517/521 überbaut worden. Die Fundamentlage 517A endet auf gleicher Höhe wie die Fundamentlage 521A (s. S. 104).

6.3.2. Zusammenfassung

Von dem „Vorgängerbau“ der Westkapelle haben sich in den Schnitten 5211, 5201, 5273, 5162 und 5172 die Fundamentlagen 521A, 520A, 520B, 527A, 516A und 517A erhalten. Sie erlauben es, ein Gebäude zu rekonstruieren, dessen Nord-Süd-Ausdehnung außen 4,23 m und dessen Ost-West-Nord-Süd-Ausdehnung außen 4,9 m beträgt. Im Schnitt 5211 konnte festgestellt werden, daß es eine durchgehende Westwand für den Vorgängerbau gegeben hat. Er war an dieser Seite somit nicht offen und betretbar gewesen.12

Die Innenmaße des „Vorgängerbaus“ sind nur zum Teil exakt zu bestimmen, da die Innenecken überbaut und teilweise auch beseitigt worden sind. Aufgrund der Mauerbreite der Südwand von 99 cm (Fundamentlage 520A) und der wahrscheinlichen Breite der Nordwand von 104 cm (Fundamentlage 516A) läßt sich die innere Nord-Süd-Ausdehnung auf 2,20 m berechnen. Die innere Ost-West-Ausdehnung hingegen bleibt unbestimmt, da sich die Breite der Ostwand nicht ermitteln ließ.

Ohne Parallele hingegen ist die doppelte Ziegellage an der Süd- und Ostaußenwand des „Vorgängerbaus“, über deren Funktion die Ausgrabung keine Aufschlüsse erbrachte.

12 In den Rekonstruktionen bei Hintze – Hintze 1970, 52 und Hintze 1971, Plan V wird der Grundriß des Bauwerkes noch als ein auf allen Seiten geschlossenes Rechteck ausgewiesen, im Plan VII jedoch nicht mehr.

6.4. BAUKOMPLEX IV/4: DIE NEBENRÄUME UND