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DIE BAUKOMPLEXE III/2 UND III/3: DER ZUM ZENTRALTEMPEL FÜHRENDE GANG UND DESSEN

5. DIE BAUSTUFE III

5.2. DIE BAUKOMPLEXE III/2 UND III/3: DER ZUM ZENTRALTEMPEL FÜHRENDE GANG UND DESSEN

EINGANGSBAU

In seinem Vorbericht hat F. Hintze (1971, 234) sowohl die in den Schnitten 5131+5137+51317, 51310, 5154, 5155 und 5157 gefundenen Reste zweier Begrenzungsmauern eines Ganges, als auch die mit diesem in Verbindung stehenden Mauern 518+527/528, 528/529 und ferner die in den Schnitten 5162, 5171, 5172, 5201, 5211 und 5273 ausgegrabenen Reste eines „Vorgängerbaus“ der späteren Westkapelle (Raum 517) der Baustufe III zugerechnet.

Eine Auflistung der Abweichungen aller soeben genannten Mauern, Mauerstücke und Fundamentlagen gegenüber der Mauer des Ganges 515 läßt aber an dieser Zuweisung Zweifel aufkommen:

Mauer bzw. Mauerstück Schnitt Abweichung

513H 5131+5137+51317 8°

515D 5154 8°

515C 5157 8°

515B 5155 7°

513G 51310 7°

528/529 278° =

516A 5162 3°

517A 5172 3°

520B 5201 2°

518+527/528 273° =

512+513/601 93° =

Tabelle 17: Abweichung der Mauerstücke und Mauern der Baukomplexe III/2 und III/3 gegenüber der Gangmauer

Aus dieser Tabelle ist eine deutliche Zweiteilung der Abweichungen zu erkennen.

Diese Zweiteilung macht deutlich, daß hier Mauern, Mauerreste und Fundamentlagen aus zwei verschiedenen Baustufen ausgegraben wurden bzw. erhalten blieben. Die Mauern und Mauerzüge mit einer Abweichung von 7° und 8° sind hierbei der Baustufe III zuzuweisen, da sie gegenüber denjenigen der Baustufe I eine Abweichung von ca.

4° aufweisen, das heißt später als diese erbaut sind. Die Mauern und Mauerzüge mit einer geringeren Abweichung gegenüber der in Baustufe VI erbauten Gangmauer 515 hingegen müssen früher als diese, aber später als die zuvor genannten Architekturreste der Baustufe III errichtet worden sein. Ich möchte sie daher der Baustufe IV zuschreiben, auch wenn ihre Abweichung von 2° bis 3° etwas kleiner ist, als diejenige zwischen den Baustufen IV und VI im Zentraltempel der Großen Anlage (s. Hintze 1971, 240, Tabelle).

Demzufolge sind der gesamte „Vorgängerbau“, die mit ihm verbundenen Mauern 512+513/601 und 527/601 sowie die Mauer 518+527/528 aller Wahrscheinlichkeit nach erst in der Baustufe IV erbaut worden. Sie werden daher innerhalb dieser Baustufe untersucht (s. S. 103-120). Die folgenden Ausführungen können sich daher auf die in den Räumen 513 und 515 freigelegten Mauerzüge des Ganges der Baustufe III beschränken.

5.2.1. Die nördliche Begrenzungsmauer des Ganges

Schnitt 51310 (Grundrißzeichnungen: P-IA/044, P-IA/0150; Fotos: Neg. Nr. 432/49-53; Anhang Plan 4): der Schnitt wurde im Raum 513 am Fuß der Mauern 513/515 und 513-O/514 angelegt. In 1 m Tiefe fand sich die aus 18 Steinen bestehende nördliche Schale des Mauerstücks 513G. Die Mauerschale ist zum Teil in einer, zum Teil in zwei Lagen von jeweils 10/17 cm Schichthöhe erhalten und liegt auf einem Niveau von -6/-3 cm (Oberkante des aufgehenden Mauerwerks) bzw. -29/-27 cm (Fundamentunterkante). Da die südliche Schale unter der Rampenmauer 513-O/514 liegt, kann die Breite des Mauerstücks nicht genau angegeben werden. Sie muß aber mindestens 102 cm betragen haben.

Der erhaltene Teil des Mauerstücks ist 5,24 m lang. Er ist an seinem östlichen Ende beim Bau der Rampenmauer 513-O/514 beseitigt und an seinem westlichen Ende abgehackt worden. Das westliche Ende des Mauerstücks 513G muß aber trotz der Abhackung Endpunkt der Gangmauer gewesen sein. Denn der Befund, daß sich an der westlichen Schnittgrenze dieses Schnittes etwa einen Meter östlich der Abhackung keine Störungen in den Profilstraten zeigten, kann nur dahingehend interpretiert werden, daß das Mauerstück 513G vor der westlichen Schnittgrenze geendet hat.

Schnitt 5131+5137+51317 (s. S. 16; Anhang Plan 4 und Abb. 6): in diesem Schnittkomplex wurden neben den Fundamentlagen 513A aus der Baustufe I (s. S. 16-17) und 513E aus der Baustufe II (s. S. 31) auch die Fortsetzung der Mauerlage 513G aus dem Schnitt 51310 gefunden. Von diesem 4,66 m langen Mauerstück 513H sind teilweise zwei, teilweise aber auch nur noch die Fundamentlage erhalten. Seine Breite schwankt zwischen 128 und 135 cm (dies dürfte auch die ursprüngliche Breite des Mauerstücks 513G gewesen sein). Das Mauerstück 513H ist in Zwei-Schalen-Bauweise aus Blöcken von 17 bis 18 cm Höhe errichtet und liegt auf einem Niveau von -23/-20 cm (Fundamentunterkante) bzw. -5/-4 cm (Fundamentoberkante).

Während seine westliche Fortsetzung in Schnitt 51310 gefunden wurde, ist seine Ausdehnung in östlicher Richtung und insbesondere östlich der Mauer 103-W/513 unklar.

An dieses Mauerstück stößt die Fundamentlage 513E der Baustufe II auf einem wenige Zentimeter höheren Niveau an. Das Mauerstück 513E ist demzufolge (falls überhaupt, vgl. S. 31) nur soweit beseitigt worden, wie es beim Bau der Gangmauern in der Baustufe III störend gewesen ist. Hieraus darf wohl geschlußfolgert werden, daß

die Bauten der Baustufe II bei der Konzipierung der Baustufe III in der Weise berücksichtigt worden sind, daß man versuchte, an Mauern der Baustufe II zu erhalten, was zu erhalten ging.

Schnitt 51315 (Grundrißzeichnung: P-IA/0137; Anhang Plan 4): Schnitt 51315 wurde unmittelbar nördlich des Schnittkomplexes 5131+5137+51317 angelegt, um den weiteren Verlauf des dort gefundenen Mauerstücks 513H festzustellen. Es zeigte sich, daß das Mauerstück in Höhe der Ostwand der Rampe 514 unmittelbar an der östlichen Schnittgrenze abgehackt worden ist. Die Abhackung steht mit dem Bau dieser Rampe und des Ganges 515 in der Bauetappe VIb in Zusammenhang. Westlich der Abhackung deutet sich der ehemalige Mauerverlauf im Westprofil durch eine Auffüllstrate an.

5.2.2. Die südliche Begrenzungsmauer des Ganges

Schnitt 5155 (Grundrißzeichnung: P-IA/0152; Fotos: Neg. Nr. 718/28-32; Anhang Plan 4): Schnitt 5155 wurde im Gang 515 in Höhe der Anschlußstelle der Mauer 528/529 angelegt und 2,7 m abgetieft. Auf der Schnittsohle fand sich die Fundamentlage 515B, die aufgrund ihrer Orientierung und ihres Zusammenhangs zu den Mauerstücken 515C und 515D der Baustufe III zuzurechnen ist. Von dieser in Zwei-Schalen-Bauweise errichteten Fundamentlage, deren Unterkante bei -15/-12 cm und deren Oberkante bei +2/+3 cm liegt, ist nur die nördliche Schale erhalten, während die südliche beim Bau der Gangmauer 515/528 abgehackt wurde. Daher kann ihre Breite nicht bestimmt werden. Ebenfalls unklar ist die westliche Fortsetzung der Fundamentlage. F. Hintze (1971, Plan V) rekonstruierte eine Ecke zwischen dieser Fundamentlage und der Mauer 528/529, läßt also die Fundamentlage 515B in diesem Schnitt enden und sich als Mauer in südlicher Richtung fortsetzen. Eine solche Ecke hätte sich aber auf der Schnittsohle abzeichnen müssen. Doch ist nichts dergleichen beobachtet worden. Es ist daher wohl anzunehmen, daß sich die Mauer, zu der die Fundamentlage 515B einst gehört hat, in westlicher Richtung fortsetzte und gleich der nördlichen Gangmauer in Höhe des Schnittes 51310 endete (s. S. 73).

Schnitt 5157 (s. S. 18; Anhang Plan 4): Schnitt 5157 wurde 2,3 m östlich vom Schnitt 5155 angelegt und 3 m abgetieft. Das auf seiner Sohle gefundene Mauerstück 515C bildet die Fortsetzung der Fundamentlage 515B aus dem Schnitt 5155. Es ist zum Teil in zwei Lagen, größtenteils aber nur in der Fundamentlage erhalten. Da es von den Begrenzungsmauern des Ganges 515 nicht überdeckt wird, kann seine Breite exakt bestimmt werden. Sie schwankt zwischen 130 und 132 cm. Die Fundamentunterkante liegt auf einem Niveau von –26 cm, die Oberkante des aufgehenden Mauerwerks bei +1 cm.

Schnitt 5154 (Grundrißzeichnung: P-IA/0154; Fotos: Neg. Nr. 718/22; Anhang Plan

4): auf der Schnittsohle des am östlichen Ende des Ganges 515 angelegten Schnittes 5154 fand sich die Fundamentlage 515D, die sich als Fortsetzung des Mauerstücks 515C erwies. Sie ist zum größten Teil beim Bau der Gangmauer 513/515 abgerissen worden, so daß nur ihre östliche Schale erhalten blieb. Diese liegt auf einem Niveau von -27 cm (Fundamentunterkante) bzw. -3 cm. Eine eventuelle östliche Fortsetzung dieser Fundamentlage in den Räumen 513 bzw. 103 ist nicht gefunden worden.

5.2.3. Zusammenfassung

Die aufgrund ihrer Orientierung der Baustufe III zuzuschreibenden Architekturreste, die im Gang 515 und im Süden des Raumes 513 ausgegraben wurden, sind Reste zweier parallel verlaufender Gangmauern von etwa 130 cm Breite, die 2,67 m voneinander entfernt sind und deren Orientierung 110°20' beträgt (Hintze 1971, 240).

Während das westliche Gangende durch das Mauerstück 513G markiert ist, bleibt seine östliche Ausdehnung unklar. Der negative Grabungsbefund in den Schnitten 10312 und 10315 legt die Vermutung nahe, daß der Gang in Höhe der Mauer 103-W/513 endete. Somit ist der Gang der Baustufe III im Gegensatz zu demjenigen der Baustufe I geringfügig schmaler aber bedeutend kürzer.

Die Gangmauern selbst sind auf einem Niveau von -27/-15 cm (Fundamentunterkante) gegründet, während das aufgehende Mauerwerk bis zu einer Höhe von -6/+3 cm erhalten blieb. Ihre Fundamente reichen somit etwas tiefer als die Gangmauern der Baustufe I, deren störende Teile demnach beim Neubau des Ganges in der Baustufe III einschließlich der Fundamente beseitigt werden mußten. Daß Fundamentreste von Gangmauern aus der Baustufe I (mit Ausnahme der Fundamentlage 513A) nur westlich des Schnittes 51310 gefunden wurden, ist wohl ein gewichtiges Indiz dafür, daß der Gang der Baustufe III in Höhe dieses Schnittes endete.

5.3. DER BAUKOMPLEX III/4: DIE HÖFE UND