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BAUKOMPLEX III/1: DER ZENTRALTEMPEL

5. DIE BAUSTUFE III

5.1. BAUKOMPLEX III/1: DER ZENTRALTEMPEL

Zwecks Klärung der Baugeschichte des Zentraltempels sind innerhalb des Raumes 101 acht Schnitte angelegt worden:

1. an der inneren Westwand des Zentraltempels die Schnitte 1012, 1013 und 1014.

Die separat angelegten Schnitte sind später miteinander verbunden worden, 2. an der inneren Ostwand des Zentraltempels die Schnitte 1015, 1016 und 1018,

die später ebenfalls zu einem einzigen Schnitt zusammengelegt worden sind, 3. sowie in der Mitte des Zentraltempels zwischen den beiden Säulenreihen die

später ebenfalls miteinander vereinigten Schnitte 1017 und 1019.

Alle acht Schnitte sind über drei Meter bis zur Unterkante der Zentraltempelmauern abgetieft worden. Auf den Schnittsohlen fanden sich Fundamentlagen und Mauerzüge,

die aufgrund ihrer Orientierung den Baustufen III und IV (s. S. 92-93) zuzurechnen sind und von denen diejenigen der Baustufe III, die sich nur in den Schnitten 1015+1016+1018 und 1017+1019 fanden, im folgenden näher untersucht werden sollen.

5.1.1. Die Mauerzüge des Zentraltempels

Schnitt 1015+1016+1018 (Grundrißzeichnung: IA/0160; Profilzeichnung: P-IA/0139; Fotos: Hintze 1971, 233 Abb. 10; Neg. Nr. 727/33-39; 729/7-21, 41-47;

730/63; Anhang Abb. 4): auf der Schnittsohle des im östlichen Teil des Zentraltempels angelegten Schnittkomplexes fanden sich zwei Fundamentlagen, die Fundamentlage 101E, die der Baustufe IV zuzurechnen ist (s. S. 93) und das zur Baustufe III gehörende Mauerstück 101A. Von diesem Mauerstück ist nur die östliche Schale in einer Länge von 4 m erhalten geblieben. Sie besteht aus gleichmäßigen kleinen und zum Teil bestuckten Blöcken, die sich von denen der späteren Baustufen durch ihre gelbliche Farbe unterscheiden. Die Blöcke besitzen folgende statistische Maße:

Breite Tiefe

* Tabellenwert nach Müller-Neumann-Storm 1979, 172

Tabelle 14: Breiten und Tiefen der Blöcke aus der Fundamentlage 101A der Baustufe III

Wie aus der Tabelle ersichtlich ist, betragen die durchschnittlichen Maße der Fundamentblöcke 20 x 32 cm. Es fällt aber auf, daß die Blöcke in ihrer Breite gegenüber den Fundamentblöcken der Baustufen I und II auffallend abweichen (vgl. S.

16-18 und 32, Tabellen 1-3 und 5). Ein Vergleich mit den dort errechneten Streuungen bestätigt diese Vermutung:

Fundamentlage/

Tabelle 15: Vergleich der Streuungen in den Blockbreiten von Fundamentlagen gegenüber der Fundamentlage 101A5

Die signifikante Abweichung in den Streuungen der Blockbreiten, die in gleicher Weise auch bei der Fundamentlage 513A (s. S. 20, Tabelle 4) zu beobachten gewesen ist, läßt es wahrscheinlich erscheinen, daß auch hier Abrißmaterial verwendet worden ist. Eine Korrelation zwischen Blockbreite und Blocktiefe besteht (wie bei den Fundamentlagen der Baustufen I und II) ebenfalls nicht.

Das Mauerstück 101A besteht aus zwei Lagen von 13 bis 14 cm Höhe, die durch eine 3 bis 4 cm starke Erdschicht voneinander getrennt sind, und liegt auf einem Niveau von -58 cm (Fundamentunterkante) bzw. -29 cm (Oberkante des aufgehenden Mauerwerks). Die ursprüngliche Breite und Länge des Mauerstücks sind nicht mehr zu ermitteln, da es sich im Norden unter dem Säulenbankett und im Süden unter der Mauer 101-S/102 des in Baustufe VI errichteten Zentraltempels in unbekannter Ausdehnung fortsetzt. Dagegen läßt sich sein Abrißzeitpunkt genau bestimmen: im Norden des Schnittkomplexes 1015+1016+1018 ist auf der Fundamentlage 101E eine dicke Mörtelschicht aufgetragen worden. Sie diente zum Ausgleich des Höhenunterschiedes zwischen dem stehengebliebenen Rest der alten Mauer 101A und der neuen Fundamentlage 101E, die beide gemeinsam als Fundament des aufgehenden Mauerwerks der Baustufe IV dienten. Demnach erfolgte der Abriß der Mauer 101A zu Beginn der Baustufe IV.

Schnitt 1017+1019 (Grundrißzeichnung: P-IA/0159; Fotos: Neg. Nr. 734/48-56;

754/8-36; Anhang Abb. 5): die Schnitte 1017+1019 sind in der Mitte des Raumes 101 zwischen den beiden Säulenbanketten angelegt worden. Auf den Sohlen der beiden Schnitte wurden drei Mauerstücke gefunden, die auf Grund ihrer Lage und insbesondere ihrer Abweichungen gegenüber der Mauer 101/102, aber auch auf Grund der zu ihrem Bau verwendeten Steine der Baustufe III zugeschrieben werden müssen.

5 Die Streuungen der Fundamentlage 513A wurden nicht zum Vergleich herangezogen, da sie sich signifikant von denjenigen der anderen Fundamentlagen unterscheiden (vgl. S. 20, Tabelle 4).

Im Einzelnen sind dies:

1. das im Norden des Schnittkomplexes liegende und in Ost-West-Richtung verlaufende Mauerstück 101B,

2. das am südlichen Ende des Schnittkomplexes gefundene und zu 101B parallel verlaufende Mauerstück 101C und

3. das am südlichen Ende des westlichen Säulenbanketts liegende aber in Nord-Süd-Richtung verlaufende Mauerstück 101D.

Das Mauerstück 101B besteht aus zwei Lagen ziegelähnlicher Steine von gelblicher Farbe, aus denen auch schon die Mauerlage 101A bestand, und die sich markant von den Werksteinen späterer Baustufen unterscheiden. Die sichtbare Länge beträgt 2,93 m. Da sich aber das Mauerstück sowohl an seinem östlichen als auch an seinem westlichen Ende unter dem Säulenbankett der Baustufe VI fortsetzt, muß seine ursprüngliche Länge größer gewesen sein. Auch die Breite des Mauerstücks 101B läßt sich nicht exakt ermitteln, da es zum Teil von der Mauer 101-N/102 überbaut ist. Sie muß aber mindestens 54 cm betragen haben, denn soviel kragen die Blöcke des Mauerstücks am westlichen Ende vor. Die Unterkante des Mauerstücks liegt bei -24 cm, die Oberkante der ersten Lage bei -13/-11 cm und die der zweiten Lage bei -2/+4 cm. Auf dieser Lage ist – ähnlich wie beim Mauerstück 101A – im Zusammenhang mit dem Neubau des Tempels in der Baustufe IV eine Mörtelschicht aufgetragen worden, in der sich noch deutlich die Abdrücke der ersten Lage des aufgehenden Mauerwerks der neuerrichteten Mauer abzeichnen.

Das Mauerstück 101C im Süden des Schnittkomplexes besteht aus zwei Werksteinlagen, wobei die zweite nur im östlichen Abschnitt erhalten geblieben ist.

Aus dem Grundriß ist ersichtlich, daß die Bearbeitung der Steine aber ungleichmäßiger als beim Mauerstück 101B erfolgt ist. Ihre gelbliche Farbe und vor allem ihre parallele Lage zum Mauerstück 101B lassen aber die Zuschreibung des Mauerstücks 101C zur Baustufe III als sicher erscheinen. Länge und Breite des Mauerstücks können nicht angegeben werden, da es von den Fundamenten des Säulenbanketts und der Mauer 101-S/102 teilweise überbaut worden ist. Seine noch sichtbare Länge beträgt 2,87 m, seine noch sichtbare Breite 52 cm. Unter- und Oberkante der Fundamentlage liegen auf einem Niveau von -25 bzw. -15 cm, das Niveau der Oberkante des aufgehenden Mauerwerks liegt bei -3/+4 cm. Über dieser Werksteinlage hat sich der zur Baustufe IV gehörende Fußboden erhalten.

Das Mauerstück 101D, welches durchgängig in zwei Werksteinlagen erhalten ist, stößt rechtwinklig an das Mauerstück 101C an und ist somit ebenfalls der Baustufe III zuzuschreiben. Es ist auf einer Länge von 2,9 m auf der Schnittsohle freigelegt worden. Seine maximale Vorkragung unter dem Fundament des Säulenbanketts – und damit seine sichtbare Breite – beträgt 33 cm. Die Fundamentunterkante liegt auf einer Höhe von -25 cm, die Oberkante des aufgehenden Mauerwerks bei -2 cm.

5.1.2. Zusammenfassung

Aus den Einzelbeobachtungen lassen sich die folgenden Angaben über den Zentraltempel der Baustufe III gewinnen:

Die Mauern des Tempels waren aus Steinen von gelblicher Farbe errichtet worden. Die Steine von ungefähr 20 cm Breite und 30 cm Tiefe, die vielleicht aus einer früheren Baustufe stammen und hier wiederverwendet worden sind, wurden insbesondere in den Mauerstücken 101A und 101B sehr regelmäßig verlegt. Die Fundamente waren auf einem Niveau von -25 cm gegründet.6

Der Zentraltempel besaß eine Orientierung von 200°20' (Hintze 1971, 240). Er ist in der Baustufe IV bis auf ein Niveau von etwa +4 cm abgerissen worden. Die unter diesem Niveau liegenden zwei Werksteinlagen blieben stehen und dienten zum Teil dem neuen Tempel als Fundament. Von den Abmaßen des Zentraltempels der Baustufe III kann nur seine Breite exakt angegeben werden. Sie ergibt sich aus dem Abstand der parallel verlaufenden Mauerstücke 101B und 101C. Alle anderen in der folgenden Tabelle zusammengestellte Maße wurden aus der maßstabsgerechten Rekonstruktion der aufgeführten Zeichnungen gewonnen.

Länge (Nord-Süd-Ausdehnung) innen 6,15 m Breite (Ost-West-Ausdehnung) innen 3,4 m Länge (Nord-Süd-Ausdehnung) außen 8,5 m Breite (Ost-West-Ausdehnung) außen 5,8 m

Breite der Fundamentlage 1,2 m

Orientierung 200°20'

Tabelle 16: Maße des Zentraltempels der Baustufe III

Reste eines Eingangs sind nicht gefunden worden. Er dürfte wohl an der Nord- oder Südseite des Tempels gelegen haben, da die Nord-Süd-Ausdehnung größer als die Ost-West-Ausdehnung war und der Eingang bei den Tempelbauten in Musawwarat es Sufra immer auf der Schmalseite des Gebäudes liegt (vgl. die Tempel 100, 200 und 300).

6 Die Nivellementangabe von -57 cm für die Unterkante des Mauerstücks 101A beruht wohl auf einem Nivellierungsfehler und ist in -27 cm zu ändern. Vgl. die Nivellements der Schnitte 1012, 1013 und 1014 (s. S. 92).

5.2. DIE BAUKOMPLEXE III/2 UND III/3: DER ZUM