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ST NBL EU GbR EU und GbR

13. Kommunale Gemeinschaftsdiens- Gemeinschaftsdiens-te

3.2 Gewählte Strategie - Analyse von Stärken und Schwächen

3.2.7 Verbesserung der Umwelt und der Landschaft

Maßnahmen zum Schutz und zur Verbesserung der natürlichen Ressourcen und der Landschaft im ländlichen Raum leisten einen Beitrag zur biologische Vielfalt und Erhaltung land- und forst-wirtschaftlicher Systeme von hohem Naturwert, zum Wasserschutz und Klimaschutz. Die Integra-tion dieser Umweltziele dient der Umsetzung des Netzes Natura 2000 in der Land- und Forstwirt-schaft, der Einhaltung der Verpflichtung von Göteborg, den Rückgang der biologischen Vielfalt bis 2010 umzukehren, den Zielen der WRRL und den Zielen des Kyoto-Protokolls zur Begren-zung des Klimawandels.

Die komplexen Wechselwirkungen intensiver und extensiver Landbewirtschaftung und der Agra-rumweltqualität erfordern ein ausdifferenziertes Maßnahmenspektrum mit unterschiedlichen An-satzebenen: flächendeckend, regional, gesamtbetrieblich, betriebszweig- und einzelflächenbezo-gen. Eine räumliche Differenzierung der Förderung ist möglich aufgrund zu beachtender Gebiets-kulissen für von der Natur benachteiligte Gebiete, für Schutzgebiete oder speziell identifizierte Gebiete, die Defizite im Umweltbereich aufweisen (z. B. im Bereich Boden oder Wasser). Agra-rumwelt- und Waldumweltmaßnahmen sollen vorrangig zur Erreichung der Ziele im Rahmen Na-tura 2000 und WRRL genutzt werden.

3.2.7.1 Nachhaltige Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen

Bei der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Ressourcen (Flächen, Tiere) sollen Maßnahmen mit hinreichender Wirksamkeit in verschiedenen Umweltzielbereichen angemessen berücksichtigt werden. Dabei sind insbesondere der Erhalt der biologischen und landschaftsstrukturellen Viel-falt, der Erhalt und die Verbesserung der natürlichen Bodenressourcen sowie die Verringerung von Düngung und Pflanzenschutz zum Schutz von Boden, Wasser und Luft durch entsprechende Bewirtschaftungsmaßnahmen ausschlaggebend.

Handlungsbedarf

Die Notwendigkeit der Erhaltung von Umwelt, Natur und biotischer Vielfalt sowie die Pflege und Gestaltung ökologisch wertvoller Kulturlandschaften ist eine gesamtgesellschaftliche Aufga-be. Den Landbewirtschaftern als größte Flächennutzer kommt eine besondere Bedeutung zu.

Aufgrund der in der sozio-ökonomischen Analyse festgestellten Defizite besteht Handlungsbedarf im abiotischen und biotischen Ressourcenschutz sowie beim Erhalt ökologisch wertvoller Kultur-landschaften. Spezielle Anforderungen ergeben sich im Zusammenhang mit der Umsetzung Na-tura 2000 und der WRRL.

Die Natura 2000-Zielstellungen erfordern eine angepasste Bewirtschaftung oder ausgewählte Bewirtschaftungseinschränkungen, damit es nicht zu einer Verschlechterung des Zustandes in diesen Gebieten kommt. Naturschutz, biotischer Ressourcenschutz und die Erhaltung ökologisch wertvoller Kulturlandschaften brauchen Kontinuität und Akzeptanz sowohl bei den Landnutzern als auch in der Gesellschaft. Um bei der Erreichung der im öffentlichen Interesse stehenden Ziele die wirtschaftliche Betroffenheit der Landwirte so gering wie möglich zu halten, ist eine Aus-gleichszahlung erforderlich.

Der festgestellte Rückgang der Biodiversität (Artenvielfalt, Biotopvielfalt, genetische Vielfalt) soll durch geeignete Maßnahmen eingedämmt werden. Dem kann besonders durch angepasste um-weltschonende Produktionsweisen in der Landbewirtschaftung unterstützt durch nichtproduktive Investitionen nachhaltig entsprochen werden. Geeignete Instrumente für Bewirtschaftungsbe-schränkungen im Rahmen der FFH- und EU SPA-Richtlinien sind u. a.

Agrarumweltmaßnahmen und Ausgleichszahlungen.

Die Erhaltung tiergenetischer Ressourcen ist als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu sehen. Alte Nutztierrassen tragen zur genetischen und biotischen Vielfalt bei. Ihrem weiteren Aussterben soll entgegengewirkt werden.

Der Boden ist der wichtigste Produktionsfaktor für die Landwirtschaft. Einer Abnahme der Boden-fruchtbarkeit vieler landwirtschaftlicher Standorte in Sachsen-Anhalt durch Bodenerosion infolge Wasser und Wind muss entgegengewirkt werden. Der Schutz des Bodens kann die Verminde-rung von Stoffeinträgen aus Düngung und Pflanzenschutz erfordern. Geänderte Anbaustrukturen, verbunden mit zum Teil geringeren Bodenbearbeitungsintensitäten erfordern neue Überlegungen hinsichtlich des richtigen Verhältnisses von Humuserhalt und Mineralisierungspotenzial sowie phytosanitären Problemstellungen. Es sind Zielkonflikte zwischen Boden-, Gewässer-, Biotop- und Verbraucherschutz zu beachten.

Eine besondere Bedeutung haben die Grünlandstandorte in Sachsen-Anhalt, da sie häufig auf ökologisch sensiblen Flächen zu finden sind. Zur Erhaltung und ggf. auch zur Mehrung dieser Flächen ist deshalb ein besonderer Anreiz erforderlich. Die Verwertung der Aufwüchse von öko-logisch wertvollem Grünland ist aufgrund der oftmals unzureichenden Futterqualität und der ge-ringen Tierbestände nicht immer gegeben. Gemäß Angaben des Statistischen Landesamtes über die Anzahl der Tiere in Sachsen-Anhalt für das Jahr 2005 ergeben sich im Verhältnis zur Grün-landfläche (GL) und zur Hauptfutterfläche (HFF) des Landes die folgenden Viehbestandsdichten:

Tabelle 3.42: Übersicht zur Ermittlung der Viehbestandskonzentration Bezugsgrößen GL (ha)* HFF (ha)*

174.662 252.113

GVE/ha: 2,52 1,75 RGV/ha: 1,65 1,14

Durch die Festsetzung einer Obergrenze von 1,4 RGV/ha HFF kann einer regionalen Viehbe-standskonzentration auf dem Grünland sinnvoll entgegengewirkt werden.

Resultierend aus der abgeschlossenen vorläufigen Bestandsaufnahme in Umsetzung der euro-päischen WRRL wurde die überwiegende Anzahl der Grund- und Oberflächengewässer mit „Zie-lerreichung unklar/unwahrscheinlich“ eingestuft. Zur Erreichung der anspruchsvollen Ziele der WRRL sind die Eutrophierung von Oberflächengewässer und Nährstoffeintrag ins Grundwasser, insbesondere durch wasserverursachte Bodenerosion sowie durch diffuse Einträge von Phosphat und Stickstoff aus der landwirtschaftlichen Nutzung, weiter zu reduzieren. Vergleichbares gilt für die Reduzierung von PSM-Einträgen in die Gewässer.

In Bezug auf den vorgenannten Handlungsbedarf sind Agrarumweltmaßnahmen ein geeignetes Instrument, den Defiziten entgegenzuwirken. Agrarumweltmaßnahmen können darüber hinaus andere Umwelt- und Entwicklungsmaßnahmen im ländlichen Raum komplementär und synerge-tisch unterstützen, z. B.

 den Natur-, Gewässer- und Artenschutz und die Förderung der Natura 2000-Gebiete,

 die Erhaltung wirtschaftlicher Aktivitäten in benachteiligten Gebieten sowie

 die Erhaltung und Gestaltung attraktiver Landschaften mit ihren unverzichtbaren Funktionen für Wohnen, Naherholung und ländlichen Tourismus.

Im Falle einer Prioritätensetzung soll die Grünlandextensivierung im Rahmen der MSL – sobald die Gebietskulisse im Rahmen der Umsetzung der WRRL vorliegt - vorrangig in diesen Gebieten gefördert werden.

In den benachteiligten Gebieten sind die wirtschaftlichen Bedingungen für Landwirte traditionell und standortbedingt besonders schwierig. Die Ausgleichszulage dient dem Einkommensaus-gleich. Aufgrund der geringen Bedeutung für das Zielsystem der Landesregierung ist ihre Mittel-ausstattung vorerst auf das Finanzvolumen der Roggenmodulation begrenzt. Diese Begrenzung wurde ab dem Förderjahr 2009 aufgehoben.

Hauptziele

 Vermeidung bzw. Reduzierung von Emissionen/Schadstoffeinträgen zum Schutz von Boden, Wasser und Luft durch entsprechende Bewirtschaftungsmaßnahmen,

 Erhalt und Verbesserung der natürlichen Bodenressourcen,

 Sicherung/Verbesserung des Zustandes bzw. der Vielfalt an natürlichen bzw. schutzwürdigen Lebensräumen und heimischer Tier- und Pflanzenarten sowie gefährdeter Nutzpflanzensor-ten und Tierrassen,

 Erreichen des „guten Zustandes“ der Gewässer entsprechend den Zielen der WRRL,

 Aufrechterhaltung einer weiträumigen Landnutzung und vielfältiger Landnutzungsformen,

 Dauerhafte und nachhaltige Nutzung der landwirtschaftlichen Flächen in den benachteiligten Gebieten zum Erhalts von Arbeitsplätzen und der Angleichung der Lebensverhältnisse sowie der Erhaltung der Kulturlandschaft, auch als Grundlage für Tourismus und Naherholung,

 eine mit den Natura 2000-Zielstellungen im Einklang stehende Bewirtschaftung,

 artgerechte landwirtschaftliche Nutztierhaltung.

Strategie zur Zielerreichung

Das Land Sachsen-Anhalt hat der Landwirtschaft in § 1 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG LSA) eine besondere Bedeutung beigemessen. Sie soll in allen Landesteilen als raumbedeutsamer und die Kulturlandschaft prägender Wirtschaftszweig erhalten und weiterentwickelt werden. Da-bei soll eine flächengebundene, vielfältig strukturierte Landwirtschaft, die wirtschaftlich effektiv und umweltschonend produziert und eine artgerechte Nutztierhaltung betreibt, im Bedarfsfall un-terstützt werden.

Die wichtigsten Herausforderungen für die Weiterentwicklung der Landwirtschaft werden in den nächsten Jahren davon geprägt sein, inwieweit es gelingt, den Anpassungsprozess an die neuen Rahmenbedingungen zu vollziehen.

Die konsequente Umsetzung einer flächendeckend ordnungsgemäßen Landwirtschaft soll die Ziele einer nachhaltigen Wirtschaftsweise unterstützen. Zum Erreichen einer nachhaltigen Wirt-schaftsweise werden internationale, Gemeinschafts- und nationale Verpflichtungen im Rahmen der Umweltpolitik berücksichtigt, so z. B. die Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie), die Richt-linie 91/676/EWG des Rates zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen sowie die Verordnung über die Grundsätze der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung).

Aktionsschwerpunkte

 Unterstützungen zugunsten von Landwirten in benachteiligten Gebieten, die nicht Berggebie-te sind (Art. 37),

 Unterstützungen im Rahmen von Natura 2000 (Art. 38),

 Unterstützungen für Agrarumweltmaßnahmen (Art. 39).

3.2.7.2 Nachhaltige Bewirtschaftung von bewaldeten Flächen

Die Forstwirtschaft und ihre nachgelagerten Bereiche müssen als integraler Bestandteil ländlicher Räume ihren Beitrag zur Überwindung struktureller Defizite leisten. Hierzu zählen Waldmehrung und -umbau und Aufwendungen für Umweltleistungen der Forstwirtschaft.

Handlungsbedarf

Das Land Sachsen-Anhalt zählt mit zu den waldarmen Bundesländern. Ziel ist, den Waldanteil zu erhöhen. Eine Erhöhung des Waldanteils trägt zur Umweltverbesserung durch das Wirksamwer-den der vielfältigen Waldfunktionen (s. Tabelle 3.27) bei. Die Erstaufforstung bietet Alternativen für die Nutzung landwirtschaftlich unrentabler Flächen u. a. auch für die Nutzung von Brachflä-chen oder der Rekultivierung von Abraumhalden und Kippen. Diese Möglichkeiten müssen in Sachsen-Anhalt stärker genutzt werden.

Der jährlich erstellte Waldschadensbericht des Landes Sachsen-Anhalt macht deutlich, dass der Gesundheitszustand des Waldes insgesamt nicht befriedigen kann. Es ist daher notwendig, Maßnahmen zu ergreifen, die das Ökosystem Wald erhalten und seine für das Gemeinwesen wichtigen Funktionen wie Naturraum, Verbesserung der Luftqualität, nachhaltige Bereitstellung von gutem Wasser sowie Vorbeugung von Hochwasserschäden durch hohes Speichervermögen des Waldes bei Starkregen auch für nachfolgende Generationen sichern.

Sachsen-Anhalt gehört mit seinem großen Anteil an Kiefernwäldern zu den am meisten wald-brandgefährdeten Ländern. In solchen Beständen liegt zudem auch ein großes Gefährdungspo-tenzial für die Betriebssicherheit der Forstbetriebe durch Schadereignisse wie Sturm, Insektenbe-fall etc.. In der umweltgerechten Waldbewirtschaftung, verbunden mit einem langfristigen Waldumbau im Sinne der Vergrößerung der Baumartenvielfalt und einer Verbesserung der Wald-struktur liegen Potenziale zur Minderung der Schadstoffbelastungen und zur Erhaltung und Meh-rung der Waldflächen. Diese Potenziale gilt es künftig stärker zu nutzen.

Spezielle Natura 2000-Zielstellungen erfordern eine angepasste Bewirtschaftung oder ausge-wählte Bewirtschaftungseinschränkungen, damit es nicht zu einer Verschlechterung des Zustan-des dieser besonders sensiblen Gebiete kommt. Hier ist zudem eine Abstufung in Ausfüllung der Kriterien der verschiedenen Schutzkategorien möglich. Um die wirtschaftliche Betroffenheit der Forstbetriebe so gering wie möglich zu halten, ist eine Ausgleichszahlung für entstandene Kosten und Einkommenseinbußen erforderlich.

Hauptziele

 Erhöhung des Anteils stabiler naturnaher Laub- und Mischbestände,

 Mehrung der Waldfläche,

 Steigerung des Erholungswertes des ländlichen Raumes durch Verbesserung des Land-schaftsbildes waldarmer Regionen,

 Verbesserung der positiven Wirkungen des Waldes bezüglich der Umweltfaktoren, insbeson-dere Kohlenstoffbindung, der Verbesserung des Wasserhaushaltes und des Immissions-schutzes.

Strategie zur Zielerreichung

Durch eine nachhaltige Waldwirtschaft soll ein Beitrag zur Erhaltung und Verbesserung der At-traktivität des ländlichen Raumes für die Bevölkerung erbracht werden. Darüber hinaus sollen Voraussetzungen geschaffen werden, damit der Wald seinen vielfältigen Waldfunktionen für heu-tige und künfheu-tige Generationen gerecht werden kann.

Gerade kleine Forstbetriebe und Forstbetriebsgemeinschaften als deren Zusammenschlüsse sollen in den Stand versetzt werden, durch Stabilisierung ihrer Wälder diesem Ziel gerecht zu werden.

Zur Erhöhung des Waldanteils sollen insbesondere ertragsschwache Ackerflächen vornehmlich in relativ waldarmen Regionen sowie darüber hinaus erosionsgefährdete Standorte und ökolo-gisch sensible Bereiche aufgeforstet werden. Besondere Bedeutung für eine Erstaufforstung wird auch den zur Rekultivierung vorgesehenen Flächen (z. B. Bergbaufolgelandschaften) beigemes-sen. Für die Erhaltung der natürlichen Baumarten- und Formenvielfalt und einer Vermehrung stabiler, standortgerechter und naturnaher Waldbestände sollen geeignete Maßnahmen ergriffen werden.

Insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Ergebnisse der Klimaforschung und dem dabei angekündigten Klimawandel bietet die Erstaufforstung einen noch weitaus höheren Beitrag zur Einschränkung der Folgen des Klimawandels als dies bisher eingeschätzt wurde. Für Deutsch-land stellt sich die Situation so dar, dass bei einer gleich bleibend hohen Emission von Treib-hausgasen im landwirtschaftlichen Bereich die CO2-Bilanz nur trotz der Kompensationswirkung der Forstwirtschaft ausgeglichen ist. Insofern spielt die Aufrechterhaltung eines Förderanreizes für Landwirte zur Aufforstung insbesondere von landwirtschaftlichen Flächen in der öffentlichen Wahrnehmung der Forstwirtschaft bezüglich ihres Beitrages zum Klimaschutz eine zunehmend politisch wichtige Rolle.

Anthropogen bedingte Schädigungen an den Waldbeständen sollen durch Ursachen-bekämpfung gemindert oder in ihrer Wirkung durch forstliche - insbesondere waldbauliche - Maßnahmen ge-mildert werden.

Aufgrund des hohen Anteils von Kiefernreinbeständen gehört Sachsen-Anhalt zu den Bundes-ländern mit einer hohen Waldbrandgefahr. Insofern ist die Waldbrandüberwachung und – vorbeugung über alle Waldbesitzarten zunächst Aufgabe der Forstbehörden.

Im Rahmen des EPLR des Landes Sachsen-Anhalt werden eine Reihe von vorbeugenden Maß-nahmen gegen Waldbrände sowohl in Schwerpunkt 1 als auch Schwerpunkt 2 gem.

ELER-VO angeboten. So dient der Forstwegebau in waldbrandgefährdeten Gebieten der Ver-besserung der Infrastruktur und damit der VerVer-besserung von Vorbeugungs- und Bekämpfungs-maßnahmen (Erreichbarkeit der Waldflächen für Löschfahrzeuge und Feuerwehrkräfte).

Die Umstellung auf eine naturnahe Waldbewirtschaftung dient grundsätzlich der Verminderung der Waldbrandgefahr, da insbesondere in die noch großflächig vorhandenen Kiefernreinbestände Laubgehölze eingebracht werden, die die Grasflora reduzieren (Beschattung) und damit die Zündbereitschaft der Bodenvegetation vermindern.

Im Rahmen des Waldumbaus werden Waldbrandriegel durch Einbringung von Laubhölzern bzw.

Wiederaufforstung mit Laubhölzern in besonders gefährdeten Kieferngebieten quer zur Hauptwindrichtung angelegt, die im Bedarfsfall eine Ausbreitung von Waldbränden verhindern sollen.

Durch geeignete forstwirtschaftliche Maßnahmen sollen die Bewirtschaftungs-einschränkungen und -anpassungen, die für die Erreichung der Natura 2000-Zielstellungen erforderlich sind, aus-geglichen werden. Hierzu zählen auch Maßnahmen auf bewaldeten Flächen zur Verminderung von Stoffeinträgen.

Aktionsschwerpunkte

 Unterstützungen für die Erstaufforstung landwirtschaftlicher Flächen (Art. 43),

 Unterstützungen für die Erstaufforstung nichtlandwirtschaftlicher Flächen (Art. 45),

 Unterstützungen im Rahmen von Natura 2000 (Art. 46),

 Unterstützungen für nichtproduktive Investitionen (Art. 49).

3.2.8 Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen

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