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Fondsübergreifende Querschnittsziele und -themen

ST NBL EU GbR EU und GbR

13. Kommunale Gemeinschaftsdiens- Gemeinschaftsdiens-te

3.2 Gewählte Strategie - Analyse von Stärken und Schwächen

3.2.3 Fondsübergreifende Querschnittsziele und -themen

In der Strategie des Landes Sachsen-Anhalt werden die Erfordernisse der Gleichstellung von Frauen und Männern und des Umwelt- und Naturschutzes sowie der Risikovorsorge berücksich-tigt. Gleichstellung sowie Umwelt- und Naturschutz, Risikovorsorge werden als fonds-übergreifende Querschnittsziele verankert. Die Querschnittsziele beinhalten einerseits Ansatz-punkte, die geeignet sind, das Oberziel „Wachstum und Beschäftigung“ im Rahmen einer nach-haltigen Entwicklungsstrategie zu unterstützen. Solche Ansatzpunkte werden in der Strategie des Landes Sachsen-Anhalt identifiziert und gefördert. Zum anderen gibt es – bei einer Knappheit von Fördermitteln – auch Zielkonflikte. Die Definition von Querschnittszielen stellt in diesen Fällen eine Nebenbedingung für die Verteilung der Fördermittelbudgets dar, durch deren Beachtung sichergestellt wird, dass ein Teil des Budgets für entsprechende Handlungsfelder reserviert wird.

Neben den Querschnittszielen stellen die demografischen Entwicklungen eine zentrale Rahmen-bedingung für die künftige Förderpolitik dar. Auf die Verankerung der genannten Querschnittszie-le und -themen in der Förderstrategie für den Einsatz der EU-Fonds wird im Folgenden einge-gangen.

Umwelt- und Naturschutz / Risikovorsorge

Für die Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltsituation und der Risikovorsorge im Rahmen der Programme des EFRE, ESF und ELER sollen in der Periode 2007-2013 784 Mio. € öffentli-che Mittel investiert werden (vgl. Tabelle 3.39).8

Dabei wird es – im Vergleich zur letzten Förderperiode – Kontinuitäten, aber auch Strukturver-schiebungen bei den Zielen und Schwerpunkten des Fördermitteleinsatzes geben.

Tab. 3.39: Geplanter Mitteleinsatz im Bereich „Umwelt und Naturschutz/Risikovorsorge“a) (Indikative Angaben)

Förderung von Investitionen in der Umweltwirtschaft (GRW) 59,0 EFRE Außeruniversitäre Forschungsinfrastruktur (Fraunhofer-Institut zur

Erforschung der Silicium-Photovoltaik) 60,0 EFRE Förderung des Klimaschutzes und des Einsatzes regenerative

Ener-gien 38,0 EFRE

Erhöhung Energieeffizienz im Rahmen der Förderung

von Bildungsinfrastrukturen 50,1 EFRE

Nachhaltige Verkehrsentwicklung (Verkehrsforschung, Straßen-bahninfrastrukturen, Erdgas-Niederflur-Omnibusse,

Schienengüterin-frastrukturen) 38,1 EFRE

Netzwerk Natura 2000 60,3 ELER

Umsetzung der WRRL 42,1 ELER

Wasser-/Abwasserinfrastruktur, Abfallinfrastrukturb) 148,7 EFRE Investitionen Trink- und Abwasserinfrastruktur 59,2 ELER

Hochwasserschutz (ELER) 132,4 ELER

Hochwasserschutz (EFRE) 42,8 EFRE

Bergbausanierung, Wiederherrichtung von

Brach-/Konversionsflächen 48,1 EFRE

Umweltbildung (einschließlich freiwilliges Ökologisches Jahr) 4,9 ESF

Umweltbildung 0,4 ELER

Insgesamt 784,1

Pa) POhne ELER-Schwerpunktachse 2 „Verbesserung der Umwelt und der Landschaft“ und Förderprogramme, die nur zu einem Teil dem Sektor Umwelt/Naturschutz zuordenbar sind. P b)P Es ist ferner vorgesehen, zusätzlich 30 Mio. € aus dem Bereich der wirtschaftsnahen Infrastruktur für Maßnahmen im Bereich der Trink- und Abwasserinfrastruktur zu reservie-ren.

Die Förderung soll stärker auf Bereiche fokussiert werden, in denen Synergien zwischen Wachs-tum, Beschäftigung und Umweltschutz zu erwarten sind. Nachhaltige Wachstums- und Beschäfti-gungseffekte und deren Entkopplung von irreparablen Umweltbelastungen sind – in Überein-stimmung mit dem 6. Umweltaktionsprogramm - im Bereich „Umwelt- und Natur-schutz/Risikovorsorge“ vor allem durch die Förderung der Umwelttechnik und insbesondere der erneuerbaren Energien zu erwarten. Die sachsen-anhaltischen Unternehmen der Umwelttechnik,

8 Nicht enthalten in diesen Angaben ist die Gemeinschaftsbeteiligung für die ELER-Schwerpunktachse 2 „Verbesse-rung der Umwelt und der Landschaft“ sowie einige umweltorientierte Anteile einzelner kleinerer Förderprogramme, deren anteiliges Mittelvolumen derzeit nicht quantifiziert werden kann (z. B. Umweltberatung im Rahmen des Bera-tungsprogramms für KMU).

vor allem die führenden Hersteller von Windenergieanlagen und Solartechnik haben die Förder-palette des Landes bereits in den letzten Jahren umfangreich nutzen können. So entfielen z. B.

zwischen 2004 und 2006 mehr als 10 % der GRW- Investitionszuschüsse auf Unternehmen der Umwelttechnik in den Bereichen Biokraftstoffe, Solarenergie, Windkraft und Recycling. Die ein-zelbetriebliche Investitionsförderung stellt auch zukünftig einen Schwerpunkt des EFRE-Einsatzes dar (vgl. Tabelle 3.38). Es wird damit gerechnet, dass davon mindestens 10 % (59 Mio.

€) auf die Umwelttechnik entfallen werden, ohne dass die Quote derzeit allerdings konkret ab-schätzbar ist. Der EFRE soll ferner durch die Förderung des Aufbaus eines Fraunhofer-Forschungszentrums für die Silicium-Photovoltaik am Standort Halle einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung der Solartechnikwirtschaft in Sachsen-Anhalt und im mitteldeutschen Raum leis-ten.

Mehr als 17 % des Stroms werden in Sachsen-Anhalt mittlerweile aus erneuerbaren Energien erzeugt. Der Anteil liegt damit fast doppelt so hoch wie im bundesdeutschen Durchschnitt. Zur Sicherung einer nachhaltigen Energieversorgung und als Beitrag zum Klimaschutz wird das Land Sachsen-Anhalt – in Ergänzung zu den Förderprogrammen des Bundes – mit Mitteln des EFRE die Anwendung regenerativer Energien weiter fördern. Schwerpunkte bilden die Bereiche Bio-masse und Erdwärmenutzung. Beiträge zum Klimaschutz gehen weiterhin von Investitionen im Bereich der Bildungsinfrastrukturen aus. Es wird erwartet, dass mindestens 30 % (ca. 50 Mio. €) des für diesen Zweck im Rahmen des OP EFRE vorgesehenen Volumens an öffentlichen Mitteln, wesentliche Beiträge zur Verbesserung der Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden leisten werden. Wichtige Beiträge zum Klimaschutz sollen schließlich durch Maßnahmen zur Förderung umweltfreundlicher Verkehre in den Bereichen Verkehrsforschung sowie umweltfreundlicher Nahverkehr und Wirtschaftsverkehr geleistet werden.

Schwerpunktverlagerungen beim Mitteleinsatz ergeben sich auch aus den wachsenden Verpflich-tungen zur Umsetzung von Gemeinschaftsrecht (z. B. Netzwerk Natura 2000, Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie). Hierfür sind Mittel des ELER vorgesehen, die sich auf 75 % der in Ta-belle 3.39 dargestellten öffentlichen Beteiligung für das Netzwerk Natura 2000 und die Umset-zung der WRRL belaufen. Aufgrund der naturräumlichen Gegebenheiten und der dringend erfor-derlichen Risikovorsorge besteht in Sachsen-Anhalt ferner ein hoher Investitionsbedarf im Be-reich des Hochwasserschutzes und der Bergbausanierung, wozu Mittel aus dem ELER und EF-RE eingesetzt werden sollen. Auf dem Gebiet des nachsorgenden Umweltschutzes konnten auf-grund der Investitionen in die umweltrelevanten Infrastrukturen in der Förderperiode 2000 bis 2006 Verbesserungen erzielt werden. Sie erlauben es, den Mitteleinsatz in diesem Bereich (ins-besondere Trink- und Abwasserinfrastruktur, Abfallinfrastruktur) zu reduzieren. Für die Sanierung von Altlasten steht neben dem geplanten Einsatz von EFRE-Mitteln für die Bergbausanierung und die Wiederherrichtung von Brach- und Konversionsflächen (vgl. Tabelle 3.39) auch zukünftig außerhalb der EU-Förderprogramme ein Sondervermögen „Altlastensanierung Sachsen-Anhalt“

zur Verfügung, aus dem jährlich ca. 70 Mio. € – deutlich mehr als in allen anderen Bundeslän-dern – für Sanierungsmaßnahmen eingesetzt werden. Etwa die Hälfte dieser Mittel werden im Bereich Grundwassersanierung eingesetzt und tragen so zur Umsetzung der WRRL bei.

Darüber hinaus wird aus dem ESF und dem ELER die Umweltbildung unterstützt. Aus dem EFRE werden zudem Beratungsleistungen zur Anwendung von umweltfreundlichen Technologien in KMU sowie innovative Verfahren zur Verwertung von Abfällen, zur integrierten Produktpolitik und Entwicklung von Produktkonzeptionen in Umsetzung der Europäischen Strategie „Abfallvermei-dung und -recycling“ gefördert werden. Die Belange des Umweltschutzes werden darüber hinaus als Querschnittsziel bei der Ausgestaltung der Fördermaßnahmen der Programme für den Ein-satz der EU-Fonds berücksichtigt.

Die Beschlüsse des Rates der Europäischen Union vom 9. März 2007 geben im Bereich des Klimaschutzes klare Ziele vor. Zu deren Umsetzung wird in Sachsen-Anhalt zurzeit eine Klima-schutzstudie erstellt, auf deren Basis die spezifischen Zielsetzungen für Sachsen-Anhalt konkre-tisiert und eine Gesamtstrategie zu deren Erreichung festgelegt werden soll. Die o. g. Förderan-sätze im Rahmen der Programme für den Einsatz der EU-Fonds werden darin einfließen.

In GlPkt. 4.2.3 erfolgt eine Zusammenfassung der Strategischen Umweltprüfung (SUP) des EPLR. Die SUP kommt sowohl bei einer fondsübergreifenden Betrachtung als auch in Bezug auf

das EPLR zu dem Ergebnis, dass zu erwarten ist, dass die positiven Umweltauswirkungen des Programms eindeutig überwiegen.

Gleichstellung von Frauen und Männern

In Bezug auf den Arbeitsmarkt ist in Sachsen-Anhalt kein grundsätzliches Defizit in der Frage der Gleichstellung von Frauen und Männern festzustellen. Die Qualifikationen der beschäftigten Frauen unterscheiden sich nicht grundlegend von denen der Männer. Gemessen an den forma-len Bildungsabschlüssen sind sie sogar in der Tendenz hochwertiger. Die Beschäftigungsquote der Frauen ist zwar etwas geringer als die der Männer, erfüllt jedoch im Unterschied zur Beschäf-tigungsquote insgesamt die Zielsetzungen von Lissabon für das Jahr 2005. Die geschlechtsspe-zifischen Arbeitslosenquoten unterscheiden sich nicht wesentlich. Vor dem Hintergrund der ins-gesamt hohen Arbeitslosigkeit in Sachsen-Anhalt soll mit dem Einsatz der EU-Fonds daher in erster Linie die Beschäftigungsquote insgesamt erhöht werden. Damit wird gleichzeitig auch ein Beitrag zu Erhöhung der Beschäftigungsquote der Frauen und deren Heranführung an die Lissa-bon-Zielmarke für das Jahr 2010 geleistet.

Bei einer genaueren Betrachtung der Arbeitsmarkt- und Bildungssituation wird dennoch deutlich, dass verschiedene genderspezifische Problemlagen zu verzeichnen sind, denen mit Hilfe des Einsatzes des ESF, des EFRE und des ELER entgegen gewirkt werden soll. Zu diesen Problem-lagen gehören vor allem:

 das unterschiedliche Verdienstniveau von Männern und Frauen,

 die geringe Selbständigenquote bei den Frauen,

 die hohe Zahl der männlichen Schulabbrecher und allgemein die in der Tendenz ungünstige-ren Bildungsabschlüsse von männlichen Jugendlichen,

 die Nachteile von – in der Regel weiblichen – Alleinerziehenden und mit der Erziehung von Kindern sowie der Betreuung von Pflegebedürftigen betrauten Personen in Bezug auf Partizi-pation am Arbeitsmarkt sowie

 die spezifische Problemlage arbeitsloser Berufsrückkehrer/innen.

Aufgrund der vergleichsweise günstigen Bildungsabschlüsse junger Frauen ist davon auszuge-hen, dass sich die genderspezifischen Verdienstlücke in den nächsten Jahren, mit der Eingliede-rung neuer Jahrgänge in den Arbeitmarkt, verringern wird. Mit Hilfe der EU-Fonds werden zudem – wie anhand der nachfolgend dargestellten Interventionsbereiche verdeutlicht wird – wichtige Beiträge zur Humankapitalbildung und besseren Nutzung des Humankapitals von Frauen geleis-tet, die ebenfalls zur Verringerung der genderspezifischen Verdienstlücke beitragen werden. Ein übergreifendes genderspezifisches Ziel des Mitteleinsatzes kann daher in Bezug auf die gender-spezifische Verdienstlücke formuliert werden. Diese soll – gemessen an der derzeitigen Ver-dienstlücke im Produzierenden Gewerbe und im Bereich Handel, Kredit- und Versicherungsge-werbe – in Sachsen-Anhalt bis zum Jahr 2013 um mindestens ein Viertel reduziert werden.

Die Nachteile am Arbeitsmarkt von – vorwiegend weiblichen – Alleinerziehenden und Elternteilen, die vorrangig mit der Kindererziehung betraut sind, sollen mit den EU-Fonds durch Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf abgebaut werden. Durch den im Bundesver-gleich einmaligen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung von Geburt des Kindes bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang, werden u.a. die auf dem EU-Gipfel in Barcelona beschlossenen Zielmarken für die Betreuung der unter Dreijährigen bereits heute weit übertroffen. Die EU-Fonds werden dringend erforderliche Beiträge zur Modernisierung der Kin-dertageseinrichtungen und zur Qualifizierung der Erzieherinnen leisten.

Im Rahmen der Investitionsförderung durch den EFRE erhalten die Unternehmen höhere För-dersätze, die hochwertige Dauerarbeitsplätze schaffen und dabei bestimmte Quoten für Frauen-arbeitsplätze erreichen. Generell ist die Wirkung der Unternehmensförderung positiv im Sinne des Gender Mainstreaming zu bewerten. Der Aufbau und die Verbreiterung der wirtschaftlichen Basis des Landes, tragen zur notwendigen wirtschaftlichen Stabilität bei. Sie ermöglicht erst ein

differenziertes Arbeitsplatzangebot und ein Einkommensniveau, durch das Forderungen und Notwendigkeiten im Sinne des Gender Mainstreaming realisiert werden können.

Mit dem ESF werden weitere spezifische Beiträge zum Abbau der o. g. genderspezifischen Prob-lemlagen durch Förderung des Aufbaus und der besseren Nutzung des Humankapitals von Frauen geleistet. Dabei werden bewährte Ansätze der Förderperiode 2000 bis 2006 mit teilweise neuen Akzentuierungen fortgeführt. Hierzu zählen spezifische Maßnahmen zur Förderung der Selbständigkeit von Frauen, die Unterstützung wissenschaftlicher Karrieren von Frauen und die Förderung der Chancengleichheit im Beruf, u.a. durch Praktikumsmaßnahmen zur beruflichen Reintegration von Alleinerziehenden.

Der hohen Schulabbrecherquote und weiteren Bildungsdefiziten vor allem männlicher Jugendli-cher, die ein hohes Risiko für die zukünftige Integration in den Arbeitsmarkt und in die Gesell-schaft darstellen, soll mittels ESF, EFRE und ELER durch ein Bündel von Maßnahmen entgegen gewirkt werden, die auf die Verbesserung der vorschulischen und schulischen Bildungsleistungen abzielen (vgl. Tabelle 3.37).

Sachsen-Anhalt wird sicherstellen, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspektes auf den verschiedenen Stufen der Durchführung der Fördertätigkeiten gefördert wird. Neben der Berücksichtigung als Querschnittsziel kommt die Zielsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern auch in spezifischen gender-sensiblen Fördermaßnahmen zum Ausdruck, die in der Förderperiode 2007 bis 2013 insgesamt betrachtet erheblich verstärkt werden.

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