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ST NBL EU GbR EU und GbR

13. Kommunale Gemeinschaftsdiens- Gemeinschaftsdiens-te

3.4 Auswirkungen des vorangegangenen Programmplanungszeit- Programmplanungszeit-raums und sonstige Informationen

3.4.5 Schlussfolgerungen aus den Programmbewertungen der vorangegange- vorangegange-nen Förderperiode

3.4.5.1 Land- und Forstwirtschaft

Allgemein lässt sich feststellen, dass der politische Systemwechsel mit erheblichen – zu erwar-tenden - Einbußen in Bezug auf Beschäftigung in der Landwirtschaft einhergegangen ist. Dieser schmerzhafte Prozess hat in Verbindung mit der bisherigen Förderung landwirtschaftlicher Unter-nehmen in Bezug auf Stabilisierung und Wettbewerbsfähigkeit dazu geführt, dass die Mehrzahl heute existierender wirtschaftender Betriebe stabil und im deutschen und europäischen Maßstab wettbewerbsfähig ist. Allerdings muss betont werden, dass die nach wie vor vorhandene Eigen-kapitalschwäche, ein noch zu geringer Diversifizierungsgrad in der Produktion bei gleichzeitig ungenügender Ausprägung wertschöpfungs- und arbeitsintensiver Produktionsbereiche eine er-höhte Anfälligkeit der Unternehmen gegenüber veränderten Rahmenbedingungen und ungünsti-gen Witterungsverläufen bewirkt.

Mit der Umsetzung der Reform der GAP werden den Landwirten mehr Freiräume in Bezug auf Flexibilität und unternehmerisches Handeln eingeräumt, sie stehen damit allerdings auch vor der Herausforderung, ihre betrieblichen Abläufe stärker auf die Anforderungen des Marktes auszu-richten. Trotz der guten Ausgangslage verfügen viele Betriebe noch über zum Teil bedeutende Rationalisierungsreserven. Zur Ausschöpfung der Entwicklungspotenziale kann daher auch zu-künftig insbesondere die einzelbetriebliche Investitionsförderung beitragen.

Dabei sollten folgende Prioritäten gesetzt werden:

 Kostenreduzierung,

 Beschäftigungsalternativen,

 Erfüllung von Standards des Umwelt- und Tierschutzrechts und

 Einbindung in regionale Wertschöpfungsketten.

Das sich abzeichnende Defizit an qualifizierten landwirtschaftlichen Fachkräften wird künftig ein wesentliches Hemmnis für Wachstumspotenziale in der Landwirtschaft sein und zeigt den Bedarf an weiterer Unterstützung der Betriebe in den angesprochenen Bereichen an.

Die Landwirtschaft bleibt auch zukünftig eine für den ländlichen Raum wesentliche Branche, de-ren Wertschöpfung zu erhalten und auszubauen ist. Um eine flächendeckende Landwirtschaft zu erhalten und großflächiges Brachfallen von landwirtschaftlicher Nutzfläche mit ungünstigen Standortbedingungen zu vermeiden, bedarf es auch in der Landwirtschaft regelmäßiger Produk-tinnovationen. Anbaualternativen sind in Bezug auf ihre Wertschöpfung gegenüber bisherigen Ackerfrüchten zu prüfen. Nachwachsende Rohstoffe könnten eine solche Alternative darstellen, vor allem, wenn ihre Verwertung vor Ort erfolgt.

Begrenzte Potenziale birgt außerdem die Produktveredlung, die im Vergleich zur landwirt-schaftlichen Primärproduktion erheblich beschäftigungswirksamer ist. So könnten weitere Vered-lung und Weiterverarbeitung zu einer geringfügigen Steigerung des Arbeitsplatzniveaus im ländli-chen Bereich insgesamt führen.

Aufbauend auf den Untersuchungsergebnissen und vor dem Hintergrund der künftigen Rahmen-bedingungen (v. a. Agrarreform, Mittelknappheit) wird empfohlen, bereits kurzfristig das AFP auf größere Investitionen mit deutlichen Struktur- und/oder Rationalisierungseffekten zu konzentrie-ren, dabei die bestehenden Kapazitätsbeschränkungen im Rahmen des Möglichen zu lockern bzw. aufzuheben und die Förderung auf eine reine Zuschussförderung in Höhe von 20 % umzu-stellen. Die Untergrenze für das förderfähige Investitionsvolumen sollte auf mindestens 50.000 € angehoben werden. Auf eine Förderung von mobilen Maschinen und Geräten sowie von Anlagen zur Energieerzeugung sollte künftig verzichtet werden.

Mittel- und langfristig sollten auf der Grundlage einer konsequenten Interventionslogik nur dann Investitionen im Agrarbereich gefördert werden, wenn der Markt – z. B. aufgrund von Strukturbrü-chen – nachweislich zu keiner effizienten Faktorallokation führt. Darüber hinaus werden Innovati-onen und unter gewissen Bedingungen auch die Bereitstellung öffentlicher Güter als förderwürdig angesehen. Grundsätzlich ist eine zeitliche und gegebenenfalls regionale Begrenzung der Inter-vention festzulegen.

Die Junglandwirteförderung ist von ihrer grundsätzlichen Ausrichtung her angesichts des not-wendigen Strukturwandels, d. h. dem notnot-wendigen Abbau von Arbeitskräften, nicht das geeignete Instrument, da es einen zusätzlichen Anreiz für junge Menschen darstellt, einen Hof zu überneh-men. Ein diesbezüglicher Bedarf ist jedoch gegenwärtig nicht erkennbar. Aufgrund der relativ geringen Höhe der Förderung kann diese Maßnahme im Hinblick auf die strukturelle Entwicklung der Betriebe ohnehin nur marginale Wirkungen entfalten. Der vielfach genannte Vorzieheffekt bei der Einbeziehung der Hofnachfolger in die Betriebsleitung ist hinsichtlich des davon ausgehen-den strukturellen Effektes unklar. Ein Bedarf für die Weiterführung der Junglandwirteförderung oder die Einführung einer besonderen Existenzgründungsförderung wird zukünftig nicht gesehen.

Die Unterstützung der naturnahen Waldbewirtschaftung im Klein- und Privatwald als strategi-sches Ziel entspricht nach wie vor den Strukturdefiziten. Die weiterhin notwendige fachliche und finanzielle Unterstützung sollte deshalb stärker – ggf. auch gebietsdifferenziert – auf eine regel-mäßige ökonomisch orientierte Bewirtschaftung des Waldes ausgerichtet werden. Die Entwick-lung regionaler Absatzketten und der Ausbau der Holzwirtschaft werden als entscheidende Grundlage für die ökologische Waldbewirtschaftung gesehen.

Die bisherige Förderpraxis in den Bereichen Wegebau und Waldschadenssanierung hat deutli-che strukturelle Effekte gezeigt und ist auch in der Abwicklung als positiv einzuschätzen. Die Un-terstützung sollte in der jetzigen Form beibehalten werden. Der Wegebau sichert langfristig die Bewirtschaftung und Holzernte für die Forstbetriebe. Verstärkt sollten allerdings regionale Ent-wicklungsaspekte zur touristischen Relevanz einbezogen werden. Um den Verwaltungsaufwand zu optimieren, sind zukünftig Einzelvorhaben auf strukturell wirksame und marktwirksame Projek-te zu fokussieren und dabei die ForstbetriebsgemeinschafProjek-ten weiProjek-terhin zu unProjek-terstützen.

Mit den Programmangeboten des Entwicklungsplanes ländlicher Raum werden als Kernstück der nachhaltigen Entwicklung vorrangig Umweltaspekte verfolgt. In der Tabelle 3.48 ist der Beitrag der Maßnahmen des Entwicklungsplanes ländlicher Raum zu verschiedenen Kriterien einer nachhaltigen Entwicklung dargestellt.

Tab. 3.48: Beitrag der Maßnahmen des Entwicklungsplanes ländlicher Raum zur Erfüllung wich-tiger Nachhaltigkeitskriterien

* Arbeitsplätze ** Wettbewerbsfähigkeit *** natürlich benachteiligte Gebiete Quelle: LGSA

Aus der Übersicht ist erkennbar, dass die in der Tabelle 3.48 enthaltene Kriterien durch die be-stehenden Förderinhalte angesprochen werden und sich im Komplex der Maßnahmewirkungen synergetische Effekte ergeben. Allerdings fällt der Beitrag zu sozialen Zielsetzungen geringer aus, er ist auch nicht Förderschwerpunkt des Entwicklungsplanes ländlicher Raum. Die Wirkun-gen der Fördermaßnahmen des Entwicklungsplanes ländlicher Raum auf die biotische Umwelt, und den Schutz des Bodens und des Wassers sind deutlich erkennbar.

Auf der Grundlage dieser Betrachtungen und der veränderten Rahmenbedingungen ist mit Blick auf eine zukünftige Strategie der Förderung im Land Sachsen-Anhalt folgende Schwerpunktset-zung notwendig:

 Unterstützung in der Umsetzung neuer bzw. erweiterter Umweltanforderungen an die Land-wirtschaft,

 Synergieeffekte innerhalb von Maßnahmen des (gegenwärtigen) Entwicklungsplanes ländli-cher Raum und zu weiteren Fördermöglichkeiten zu stärken oder herzustellen,

 die finanziellen Ausstattung von Maßnahmen stärker zu optimieren.

Dazu folgende Erläuterungen:

Neue bzw. erweiterte Umweltanforderungen

Bei der Umsetzung neuer bzw. erweiterter Umweltanforderungen an die Landwirtschaft sind be-sonders Anforderungen der WRRL und des Natura 2000-Schutzgebietssystems zu beachten. In der Diskussion dieser Schwerpunkte ist deutlich zwischen Maßnahmen auf dem Grünland bzw.

auf Ackerbaustandorten zu unterscheiden. Die in der laufenden Förderphase 2000 bis 2006 an-gebotenen Maßnahmen auf dem Grünland unterstützen weitgehend die Forderungen beider Richtlinien. Sie sollten in eine neue Förderperiode übernommen werden, evtl. ergänzt durch Maßnahmen, die sich aus Managementauflagen der Natura 2000-Gebiete ableiten.

In die Diskussion zur Ausgestaltung der neuen Förderprogramme sollten solche Themen ange-bunden werden wie:

soziale Zielstellungen abiotische Umwelt biotische Umwelt Kapitel und Maßnahmen

 Stärkerer Einbezug einer Umweltberatung bzw. Audit- oder (Schaderreger-) Überwachungs-systeme in das betriebliche Management zur Stützung der betrieblichen Entscheidungsfin-dung für den Einsatz von Produktionsmitteln,

 Stützung der Einführung (evtl. nur einmalige Zahlungen) moderner Techniken, die die Umwelt nachweislich entlasten (z. B. Precision Farming [u. a. teilflächenspezifische Düngung], Dü-sentechnik bei Spritzgeräten, alternative Pflanzenschutzmethoden einschließlich biologischer Verfahren usw.),

 Zielgerichtete Umsetzung von Maßnahmen des Artenschutzes auf dem Ackerland unter Be-rücksichtigung der Potenzen von Stilllegungsflächen.

Nutzung/Erstellung von Synergieeffekten

Durch eine stärkere Beachtung der Synergien zwischen Förderansätzen und der Komplexität ökologischer Sachzusammenhänge kann die Effektivität der Förderung erhöht werden. So sollte eine zukünftige Förderung verstärkt an Kriterien der "Nachhaltigkeit" ausgerichtet werden, d. h.

Belange einer wirtschaftlichen Entwicklung der Betriebe (sozialer Aspekt) im Gleichklang mit As-pekten der Umweltentwicklung sollten beachtet werden. Die künftige Zusammenführung von Maßnahmen des ehemaligen EAGFL-A, von LEADER+ und des Entwicklungsplanes ländlicher Raum im Rahmen der ELER-Förderung und die dabei gewonnenen Erfahrungen aus der voran-gegangenen Förderperiode sind gute Rahmenbedingungen für die Erreichung der genannten Ziele.

Vorschläge für die Verwendung finanzieller Mittel

Vor dem Hintergrund der für die neue Förderphase zu erwartenden eingeschränkten Mittelaus-stattung besteht die Notwendigkeit einer Prioritätensetzung. In Abbildung 3.33 werden dazu ent-sprechende Vorschläge dargestellt.

Abb. 3.33: Vorschlag einer Rangfolge möglicher Maßnahmen der Förderung des ländlichen Raumes aus Sicht der gegenwärtigen Förderung des Entwicklungsplanes ländli-cher Raum

Quelle: LGSA

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