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Teil 2 Ergebnisse der Aktenanalyse

4. Darstellung der Tat

4.4. Anzahl der Delikte

4.4.2. Sonstige Delikte

33 % (N=67) der Tatverdächtigen wurden noch sonstige Straftaten vorgeworfen, die in der Einbruchsakte mit erfasst waren. Die Verteilung zeigt Abbildung 30.

Abb. 30: Anzahl der sonstigen Delikte

Die ausländischen Tatverdächtigen hatten in geringerem Maße weitere Straftaten begangen, die in der Einbruchsakte enthalten waren. Sie stellten lediglich einen Anteil von 38,9 % (N=26) der Tatverdächtigen mit sonstigen Straftaten. Folglich waren sie bei fast allen Feldern in geringerer Zahl vertreten als die Deutschen. Sie überwogen nur bei der Gruppe mit drei und mit 31 weiteren Taten.

Es konnte somit festgestellt werden, dass bei den ausländischen Tätern weniger Einbrüche zusammen mit anderen Delikten zur Sanktionierung kamen.

Bei den sonstigen Delikten stand der Diebstahl bei weitem an erster Stelle. Danach folgten Vermögensdelikte wie § 249, § 253, § 263, 263a und § 265a. Bei den

Nichtvermögensdelikten waren Verstöße gegen § 21 StVG und das BtmG,

Körperverletzungen, § 113, §123, § 185und § 267 in den Akten zu finden, wobei bei den Verstößen gegen das BtmG die Deutschen die weit größere Gruppe waren. Die anderen

Abb. 30

0 5 10 15 20 25 30

1 2 3 4 5 6 7 12 13 31

Anzahl der Delikte Anzahl

Anzahl ges. Anzahl Deutsche Anzahl Ausländer

Straftatbestände waren ziemlich gleichmäßig auf deutsche und ausländische Tatverdächtige verteilt.

Zusammenfassung:

In diesem Abschnitt wurden Fragen zur Art des Diebstahls, der Tatzeit und das Vorliegen einer Bande behandelt. Ferner wurde der Wert des Diebesgutes und des Sachschadens untersucht. Des weiteren wurde überprüft, wie viele Taten dem jeweiligen Tatverdächtigen zur Last gelegt wurden.

Grundlage der Untersuchung war der Einbruchsdiebstahl in und aus Wohnungen, wobei dabei auf die Beurteilung durch die Polizei abgestellt wurde. Als häufigste Tatzeit konnten in der Untersuchung die Sommermonate ermittelt werden, wobei die Taten der jugendlichen Tatverdächtigen hauptsächlich tagsüber und die der Heranwachsenden nachts begangen wurden.

Ca. 1/5 der Einbrüche wurden von einer Bande verübt, wobei bei diesen leicht der Anteil der ausländischen Täter überwog. Die meisten Banden bestanden aus drei, die größte aus zehn Mitgliedern, wobei diese ausschließlich aus ausländischen Mitgliedern bestanden.

Bezüglich des Wertes der gestohlenen Sache konnte festgestellt werden, dass dieser bei den deutschen Opfern höher war als bei den ausländischen. Deutliche Unterschiede beim Wert der erbeuteten Sache ließen sich hinsichtlich der Tatverdächtigennationalität feststellen. So hatte das Diebesgut der Ausländer im Durchschnitt einen über dreimal so großen Wert wie bei den Deutschen. Dieses Verhältnis setzte sich beim Bandendiebstahl fort, mit der Maßgabe, dass hier die Werte insgesamt höher waren. Auch das Alter des Tatverdächtigen spielte für die Höhe der Beute eine Rolle. Es ließ sich insgesamt betrachtet ein Anstieg des Wertes der Beute mit steigendem Alter feststellen. Ebenso stieg der Wert mit steigender Vorstrafenbelastung des Tatverdächtigen.

5. Polizei

5.1. Kenntnisnahme

5

.

1.1. Informant

Die Anzeigebereitschaft als wesentlichster Initiator der Strafverfolgung wurde hauptsächlich beim Opfer untersucht und schon frühzeitig in Verbindung mit der Schwere und der

Ernsthaftigkeit des erlittenen Delikts gebracht173. Der Dritte als informelle Kontrollinstanz hat bisher kaum Beachtung in der kriminologischen Forschung gefunden.

Innerhalb der durch Anzeige zur Kenntnis der Polizei gelangten Fälle ist für die

Aufklärungsaussicht von Bedeutung, durch welche Person die Anzeige erstattet wurde. Die Regelfälle der Anzeigenerstattung durch das Opfer sind dadurch gekennzeichnet, dass der Geschädigte den Einbruch erst einige Zeit nach der Tat bemerkt und dann Anzeige erstattet.

Die Aufklärung ist bei dieser Konstellation schwierig. Wesentlich günstiger ist die

Aufklärungsquote in den Fällen, in denen ein Tatzeuge die Polizei informiert. Hier hat die Polizei oft die Chance, den Täter während der Tat zu ergreifen174. Gerade die

Aufklärungschance kann sich auf das weitere Vorgehen der Organe der strafrechtlichen Sozialkontrolle auswirken.

Bei 94 % aller Verfahren wurde die Polizei über die Straftat informiert.

Die Verteilung der Informanten zeigt Abbildung 31.

173Untersuchungen zur Anzeigebereitschaft siehe bei Steffen: Analyse der polizeilichen Ermittlungstätigkeit aus der Sicht des späteren Strafverfahrens, S. 126 ff; Sessar: Rechtliche und soziale Prozesse einer Definition der Tötungskriminalität, S. 30 ff, 92; Walter: Jugendkriminalität, S. 122; Eisenberg: Kriminologie, S. 312 ff; zu den Gründen samt Untersuchungen siehe Heinz: Bestimmungsgründe der Anzeigebereitschaft des Opfers, S. 46 ff

174Dölling: Polizeiliche Ermittlungstätigkeit und Legalitätsprinzip, S. 128

Abb. 31: Verteilung der Informanten

Mit 80 % bildeten die Opfer mit ihren Angehörigen die größte Gruppe der Informanten. Einen großen Anteil stellten auch Dritte als Informationsgeber. Bei den Dritten waren 80 %

Nachbarn und je 4 % Putzfrauen und Hausmeister. In weiteren 4 % war der Dritte ein anderes Opfer. Die übrigen Dritten waren in den Akten nicht näher spezifiziert.

Je 1 % der Akten enthielten keine Angaben zum Informanten bzw. dieser war anonym. In nur einem Fall hatte ein Komplize die Polizei benachrichtigt.

Nachfolgend wurde die Gruppe der Dritten näher beleuchtet175. Diese Personengruppe hatte zu 65 % ausländische und zu 35 % deutsche Tatverdächtige gemeldet. Deutlicher wurde dies bei Untergliederung nach Täternationalität als auch nach der Nationalität des Dritten176. War der Tatverdächtige Deutscher, so waren die Dritten zu 2/3 auch Deutsche und zu 1/3 Ausländer. Bei den ausländischen Tatverdächtigen waren die Anzeige erstattenden Dritten alles Deutsche177. Aufgrund der niedrigen absoluten Zahlen wäre es jedoch verfehlt von einer verstärken Sozialkontrolle der Deutschen gegenüber Ausländern zu sprechen.

Bei Betrachtung der Nationalität des Opfers konnte festgestellt werden, dass bei deutschen

175Sessar stellt die Vermutung auf, dass sich bei Dritten, die nicht zur gleichen sozialen Nahsphäre wie Opfer und Täter gehören, die Kriterien für die Bereitschaft, die Tat zu melden, von denen des Opfers unterscheiden, also insbesondere von der Beziehung zum Täter unbeeinflußter sind. Sessar: Rechtliche und soziale Prozesse einer Definition der Tötungskriminalität, S. 93

176Zum Thema Diskriminierung siehe Killias: Diskriminierendes Anzeigeverhalten von Opfern gegenüber Ausländern, MSchrKrim 1988 S. 156 ff

177Donner stellt fest, dass junge Ausländer einem wesentlich stärkeren Strafverfolgungsdruck aus der Bevölkerung ausgesetzt sind, als gleichaltrige Deutsche. Dafür spreche auch, dass Deutsche Ausländer häufiger anzeigen, als sie selbst von Ausländern angezeigt werden. Donner: Junge Ausländer im polizeilichen Ermittlungsverfahren, RdJB 1986 S. 131; Oppermann kommt zu dem Ergebnis, dass gegenüber Ausländern eine weit höhere Anzeigebereitschaft des Opfers besteht, als gegenüber Deutschen. Oppermann: Straffällige junge Ausländer, BewHi 1987 S. 84

Abb. 31

Opfern die Dritten ebenfalls Deutsche waren. Bei den ausländischen Opfern waren die Dritten je zur Hälfte deutsch und nichtdeutsch.

Zusammenfassend konnte festgestellt werden, dass Ausländer wesentlich seltener Straftaten, die sie nicht als Opfer betrafen, bei der Polizei meldeten, als Deutsche.

Bezüglich der Schicht des Opfers ließ sich erkennen, dass die Meldung durch einen Dritten mit steigender Schicht häufiger wurde. Bei den Opfern aus der unteren Unterschicht hatte kein Dritter die Polizei verständigt. 32 % der Dritten waren bei den Opfern der oberen

Unterschicht tätig. Je 16 % der Dritten zeigten Taten bei Opfern aus der unteren und mittleren Mittelschicht an. Bei den Opfern der oberen Mittelschicht waren stets Dritte als Informanten beteiligt. 28 % der Verfahren enthielten hierzu keine Angaben.

Es zeigte sich somit, dass die Aufmerksamkeit der Umgebung bei den gehobeneren Schichten größer war.