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Teil 2 Ergebnisse der Aktenanalyse

4. Darstellung der Tat

6.3. Haftbefehl und Untersuchungshaft

6.3.2. Tatverdächtigenmerkmale

6.3.2.7. Erwerbstätigkeit

Bei der Gesamtzahl der Tatverdächtigen lag die Quote der Arbeitslosen bei 33 %242. Es wurde nunmehr überprüft, ob die Quote bei den Untersuchungshäftlingen höher war.

Die Erwerbstätigkeit der Tatverdächtigen, bei denen Untersuchungshaft angeordnet wurde, zeigt Abbildung 68.

242Vgl. Teil 2, 1.5.1.

Abb. 67

0 5 10 15 20 25

14 15 16 17 18 19 20

Alter Anzahl

Anzahl ges. Anzahl Deutsche Anzahl Ausländer

Abb. 68: Erwerbstätigkeit bei den Untersuchungshäftlingen

Es zeigte sich deutlich, dass der Anteil der arbeitslosen Tatverdächtigen hier größer war. 50 % waren arbeitslos und 6 % aus sonstigen Gründen erwerbslos. 8 % befanden sich in Aus-bildung und lediglich 22 % hatten einen Arbeitsplatz. Dieser überproportionale Anteil an Arbeitslosen ließ sich durch die Begründung des Begriffs Fluchtgefahr bei § 112 StPO erklären. So bestand Fluchtgefahr, wenn die Würdigung der Umstände des Falles es wahrscheinlich machte, dass sich der Beschuldigte dem Strafverfahren entzieht243.

Für die Fluchtgefahr sprach unter anderem das Fehlen einer festen beruflichen Bindung244. Somit wirkte sich das Fehlen eines festen Arbeitsplatzes auf die Anordnung von

Untersuchungshaft aus.

6.3.2.8. Drogen

Ein großer Anteil der Untersuchungshäftlinge hatte Kontakt mit Drogen. So wurde bei 8 % (N=4) festgestellt, dass sie zur Tatzeit unter Drogen standen. Dies waren doppelt so viele wie bei der Gesamtzahl der Tatverdächtigen245. 28 % (N=11) gaben an, im Jahr vor der Tat einen übermäßig Drogen konsumiert zu haben. Hier war das Verhältnis zur Gesamtzahl der

Tatverdächtigen noch negativer. Dort gaben 9,9 %246einen übermäßigen Drogenkonsum an.

243Kleinknecht/ Meyer-Goßner: StPO § 112 Rdnr. 17

244Kleinknecht/ Meyer-Goßner: StPO § 112 Rdnr. 21

245Vgl. Teil 2, 1.7.1.

246Vgl. Teil 2, 1.7.2.

Abb. 68

k.A.

14% (N=7) Arbeitslos

50% (N=25) Erwerbslos, sonst.

Gründe 6% (N=3)

Ausbildung 8% (N=4)

mit Arbeitsplatz 22% (N=11)

Eine zeitweise Einnahme von Drogen bestätigten 6 % (N=3), und 2 % (N=1) gaben einen geringen Drogenkonsum an. Auch diese Gruppe lag deutlich über den Gesamtquoten.

6.3.2.9. Vollständigkeit der Familie

42 % (N=21) der Untersuchungshäftlinge stammten aus einer unvollständigen Familie, wobei 28 % (N=14) bei der Mutter und 14 % (N=7) beim Vater lebten. Diese Werte lagen über denen bei der Gesamtzahl der Tatverdächtigen mit 33 %247. Die Erhöhung ließ sich zu einem geringen Teil dadurch erklären, dass sich mehr Deutsche als Ausländer in Untersuchungshaft befanden. Bei den deutschen Tatverdächtigen stammten insgesamt 42,6 % aus

unvollständigen Elternhäusern, so dass der größere Anteil an deutschen Untersuchungs-häftlingen zu einem größeren Anteil an UntersuchungsUntersuchungs-häftlingen aus unvollständigen Familien führte.

6.3.3. Untersuchungshaft

Insgesamt 24,6 % (N=50) der Tatverdächtigen wurden in Untersuchungshaft genommen.

Die zeitliche Dauer der Untersuchungshaft zeigt Abbildung 69.

Abb. 69: Zeitliche Dauer der U-Haft

247Vgl. Teil 2, 1.9.

Abb. 69

0 2 4 6 8 10 12

1-10 11-30 31-50 51-70 71-100 101-150 151-200 über 200

Tage Anzahl

Anzahl ges. Anzahl Deutsche Anzahl Ausländer

Eine nur geringe Anzahl von Tatverdächtigen verweilte zwischen ein und zehn Tagen in Untersuchungshaft. Danach erfolgte ein starker Anstieg bei der Dauer zwischen 11 und30 Tagen, wobei hier der Anteil der deutschen und ausländischen Tatverdächtigen exakt gleich groß war. Bei 31 bis 50 Tagen wurde der niedrigste Wert erreicht, wobei hier keine Deutschen vertreten waren. Darauffolgend war ein gleichmäßiger Anstieg zu verzeichnen, der bei einer Dauer von 101 bis 150 Tagen seinen Zenit hatte. Beim Anstieg war die Quote der Ausländer etwas höher als die der Deutschen, hingegen war das Verhältnis beim Höhepunkt genau umgekehrt. Danach sank die Zahl der Verfahren wieder konstant ab, wobei der Anteil der deutschen Tatverdächtigen bei einer Dauer der Untersuchungshaft von über 200 Tagen viermal so groß war, wie der der ausländischen.

Die längste Dauer bei den deutschen Untersuchungshäftlingen betrug 497 Tage, bei den ausländischen war der größte Wert 202 Tage. Dies wirkte sich auch auf die durchschnittliche Länge der Untersuchungshaft aus. Insgesamt dauerte die Untersuchungshaft durchschnittlich 106 Tage248. Bei den Ausländern war der Wert mit 90 Tagen deutlich geringer als bei den Deutschen mit 121 Tagen. Bei Berücksichtigung der beiden Extremwerte von 490 und 497 Tagen und bei Berechnung der Durchschnitte ohne diese Werte, ergab sich ein

Gesamtdurchschnitt von 89 Tagen. Bei den Ausländern blieb der Wert von 90 Tagen unverändert, bei den Deutschen jedoch reduzierte sich der Durchschnitt auf 83 Tage. Die Unterschiede hoben sich somit auf.

6.3.4. Schlussbericht der Polizei

Ein Zusammenhang zwischen dem Schlussbericht der Polizei und der Verhängung von

Untersuchungshaft ergab sich schon aus den gesetzlichen Voraussetzungen. Der Täter musste der Tat dringend verdächtig sein und der Ermittlungsbericht somit eine gewisse

Wahrscheinlichkeit für die Tatbegehung liefern.

So lagen bei den Untersuchungshäftlingen zu 62 % (N=31) eindeutige und unbestrittene und zu 38 % (N=19) mögliche aber bestrittene Schlussberichte vor. Bei keinem dieser

Tatverdächtigen ergaben sich Beweisschwierigkeiten.

248Nach einer Schätzung von Dünkel dauert die U-Haft bei Jugendlichen und Heranwachsenden durchschnittlich zwei bis drei Monate. Dünkel: Freiheitsentzug für junge Rechtsbrecher, S. 377

6.3.5. Eigene Ermittlungen der Staatsanwaltschaft

Aufgrund der Tatsache, dass die Schlussberichte der Polizei meist die Tatbegehung eindeutig nachwiesen, war die Quote der Fälle, in denen die Staatsanwaltschaft eigene Ermittlungen angestellte, sehr gering.

Bei nur 10 % (N=5) der Untersuchungshäftlinge ermittelte die Staatsanwaltschaft selbst. Bei 82 % (N=41) forderte sie jedoch einen Registerauszug an. Dies war im Vergleich zur

Gesamtzahl der Tatverdächtigen eine deutlich höhere Quote, da dort nur bei 64 % eine Registerauskunft eingeholt wurde249.

6.3.6. Tatmerkmale

6.3.6.1. Wert der gestohlenen Sache

Nachfolgend wurde untersucht, ob sich der Wert des Diebesgutes auf die Anordnung von Untersuchungshaft auswirkte.

Die Verteilung der Werte zeigt Abbildung 70.

Abb. 70: Wert der gestohlenen Sache bei U-Haft

249Vgl. Teil 2, 6.1.1

Abb. 70

0 2 4 6 8 10 12 14

1-25 26-100 101-500 501-1.000 1.001-5.000

5.001-10.000

10.001-50.000

50.001-100.000

über 100.000 DM-Wert der Sache Anzahl

Es war deutlich erkennbar, dass sich unter den Untersuchungshäftlingen kaum Tatverdächtige befanden, die ein Diebesgut mit einem Wert unter 100 DM erbeutet hatten. Danach erfolgte ein deutlicher Anstieg, wobei die Zahl der Verfahren bei den Werten zwischen 101 DM und 1.000 DM nur geringfügig abwichen. Die meisten Untersuchungshäftlinge erbeuteten Sachwerte zwischen 1.001 DM und 5.000 DM . Dieser Wert hatte auch bei der Gesamtzahl der Tatverdächtigen den größten Wert250.

Bei den Werten zwischen 5.001 DM und 10.000 DM waren wiederum nur Einzelfälle, wohingegen der Wert 10.0001 DM bis 50.000 DM nicht vertreten war. Ein starker Anstieg war allerdings bei den Taten mit einer Beute zwischen 50.001 DM bis 100.000 DM zu verzeichnen. Höhere Sachwerte waren nicht vorhanden.

Der Vergleich des durchschnittlichen Wert der gestohlenen Sache bei den

Untersuchungshäftlingen mit dem bei der Gesamtzahl der Tatverdächtigen ergab, dass dieser bei ersteren mit 13.537 DM deutlich höher lag als bei der Gesamtzahl mit einem

Durchschnittswert von 8.993 DM251.

Es konnte somit ein Zusammenhang zwischen Wert der Beute und Erlass eines Haftbefehls festgestellt werden.

6.3.6.2. Anzahl der Delikte

Es wurde nun überprüft, ob gegen die Tatverdächtigen, bei denen Untersuchungshaft angeordnet wurde, nur wegen eines Delikts oder wegen mehrerer im gleichen Verfahren ermittelt wurde, d.h. ob die Untersuchungshäftlinge diejenigen waren, die mehrfach kriminell wurden.

Abbildung 71 zeigt die Anzahl der Einbrüche und sonstigen Delikte, die diese Tatver-dächtigen begangen hatten.

250Vgl. Teil 2, 4.2.1.1.

251Vgl. Teil 2, 4.2.1.1.

Abb. 71: Anzahl der Einbrüche und sonstigen Delikten bei U-Haft

Bezüglich der Einbrüche konnte festgestellt werden, dass die meisten Tatverdächtigen nur einen, die nächstgrößte Gruppe zwei Einbrüche verübt hatten. Danach erfolgte ein starker Abfall. Bei fünf bis zehn und 11 bis 30 Einbrüchen stiegt die Anzahl wieder deutlich an und fiel ab 31 bis 40 Einbrüche wieder ab. Im Hinblick auf die Anzahl der sonstigen Delikte ergab sich ein ganz anderer Verlauf. Hier bewegte sich die Anzahl bei einem bis drei sonstigen Delikten konstant auf einem Niveau und sank dann gleichmäßig ab.

Es ließ sich nur teilweise bestätigen, dass die Untersuchungshäftlinge die „kriminelleren“

Tatverdächtigen waren. Zwar hatte der größte Teil nur einen Einbruch verübt, jedoch waren im Vergleich zur Gesamtzahl der Tatverdächtigen252überproportional viele mit mehr als zehn Einbrüchen vertreten.

6.3.7. Haftverschonung

Die Haftverschonung spielte im Untersuchungsmaterial nur eine untergeordnete Rolle. Bei nur fünf Tatverdächtigen wurde diese bewilligt, wovon drei nach § 72 IV, 71 II JGG in einer betreuten Wohngruppe untergebracht wurden und zwei aus sonstigen Gründen nicht in Untersuchungshaft mussten. Diese erhielten jedoch eine Meldeauflage.

252Vgl. Teil 2, 4.4.1.

Abb. 71

0 2 4 6 8 10 12 14 16

1 2 3 4 5 - 10 11 - 30 31- 40 107- 115

Zahl der Taten Anzahl

Anzahl d. Einbrüche. Anzahl sonst. Delikte

6.4. Erledigung