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Situation der Juden im Berlin des 19. Jhs

VI. 8. „Zentralkomitee für das ärztliche Fortbildungswesen in Preußen“

VI.11. Situation der Juden im Berlin des 19. Jhs

„Der Glanz des Kaiserreichs, sein innerer und äußerer Reichtum, verdankte sich sehr wesentlich dem jüdischen Anteil der Bevölkerung.“

(Gottfried Benn)566

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1897/98 in der Lützowstraße im Tiergarten im Stil der märkischen Backsteinkirchen sowie 1904 in der Rykestraße in Pankow. 1915 entstand die Synagoge in der Pestalozzistraße und als wichtigster Bau die liberale Synagoge in der Fasanenstraße mit „drei Kuppeln und einem repräsentativen Portal“. Der letzte Bau der Kaiserzeit, eine orthodoxe Synagoge, entstand 1916 am Kottbusser Ufer. 1854 wurde die Synagoge der Reformgemeinde, die 1845 als „Genossenschaft für Reform im Judenthume“ von Sigismund Stern gegründet wurde, unter der Bezeichnung „Tempel“ in der Johannisstraße 16, direkt neben dem spä-teren Standort der Oppenheim`schen Privatklinik errichtet.

1910 lebten 24% der deutschen Juden und 35% der in Preußen amtlich registrierten Juden in Berlin.574 Die erste Emanzipationsperiode in Preußen dauerte von 1808-1815.

Das preußische Emanzipationsedikt von 1812 stellte die in Preußen lebenden Juden den Christen gleich, wurde jedoch durch eine 1822 erlassene Kabinettsorder des Königs wieder aufgehoben. Mit einem Gesetz vom 23.7.1847 wurden Juden zum Ordinariat an den Universitäten zugelassen, wobei ihnen Ämter wie das eines Dekans, Prorektors oder Rektors weiterhin versagt blieben.575 Durch ein Gesetz vom 3.7.1869, das 1871 in die Reichsverfassung einging, erhielten die Juden schlussendlich ihre volle bürgerliche Gleichberechtigung.576 Während des Deutschen Kaiserreiches (1871-1918) nahmen sie, soweit diese Gleichberechtigung praktisch existierte, an der Entwicklung des Staates teil.

Die Wirtschaft erlebte in der sogenannten Gründerzeit eine Phase der Hochkonjunktur:

Der Kapitalismus mit industriellen Großunternehmen entwickelte sich.577 In Folge stie-gen die Juden vom unteren Rande der Gesellschaft zum Bürgertum auf, so dass am Ende des 19. Jhs. zwei Drittel der deutschen Juden zur bürgerlichen Mittelschicht gehörten.578 Unter den zahlreichen intellektuellen Gesprächsthemen überdauerten Streitfragen wie: Sind die Juden für sich oder haben sie im Deutschtum einen Platz? Sind Deutsche und Juden eine Nation oder bleiben letztere „ein Fremdkörper innerhalb der Volksgemeinschaft“? Kann man Deutscher und Jude sein, unabhängig ob christlich getauft oder nicht? Im Unterschied zu früheren Zeiten des latenten Antisemitismus in Deutschland, entwickelte sich wäh-rend dieser Zeit der christliche Judenhass „zum rassistisch motivierten Antisemitismus der Neuzeit“. Er verließ die Stammtische und wurde zu einem gesamtgesellschaftlichen Problem. Federführend in der ersten Hälfte des sogenannten Antisemitismusstreits war der Historiker Heinrich von Treitschke (1834-1896) mit seinem Traktat zur „Judenfrage in Deutschland“, in dem er als anerkannter Historiker den Satz prägte: „Die Juden sind unser Unglück“ und somit der antisemitischen Agitation die notwendige Rückendeckung gab. Ein weiterer antisemitischer Propagandist war der Hofprediger Adolf Stoecker (1835-1909), der trotz vier Einsprüchen der Jüdischen Gemeinde Berlin erst durch die private Initiative des Bankiers von Bleichröder (1822-1893) vom Kaiser eine Zurechtweisung erhielt.

Nachdem Berlin 1871 Reichshauptstadt geworden war, überschritt die Bevölkerung in den 80er Jahren die Millionengrenze bis hin zu zwei Millionen Einwohnern im Jahre

574 Schütz Kaiserzeit S. 98-99, 102. Allg. Ztg. Judenthum Nr. 47, 1907, S. 556. Ebd. Nr. 41, 1913, S. 486-487. Ebd., Nr. 33, 1911, Titelseite, S. 386-387.

575 Schmiedebach Jüdische Ärzte S. 2-6.

576 Barkai Centralverein S. 15.

577 Schütz Kaiserzeit S. 90, 93-94.

578 Richarz Bürger S. 29.

1910. 1870/71 lebten ca. 36.000 Juden in Berlin, was einem Anteil von 3,9% an der Gesamtbevölkerung entsprach. 1880 waren es bereits 54.000. Die Zahl erhöhte sich auf 80.000 im Jahre 1890 bis hin zu mehr als 100.000 im Jahre 1900, wobei die Migration aus dem Osten, besonders aus der preußischen Provinz Posen, für das Wachstum entschei-dend war. 1910 lebten in Berlin und seinen fünf wichtigsten Vororten 12.955 Juden aus Osteuropa, z. B. aus Galizien, Russland und Rumänien. Wohngebiete waren zunächst die Innenstadt, also Alt-Berlin, mit den Einrichtungen der Jüdischen Gemeinde und in den 80er Jahren das Spandauer und Stralauer Viertel sowie die Luisen- und Friedrichstadt.

Eine Besonderheit war das Scheunenviertel in Berlin-Mitte, ein Gebiet mit Prostitution und Verbrechen, in dem vor allem arme Juden aus Russland und Österreich-Ungarn lebten, die sich sonst nirgendwo etablieren konnten. Dort entwickelte sich eine Art „ost-jüdischer Kult“, jedoch ohne ghettohaften Charakter. Anfang des 20. Jhs. kam es zu einer Umzugsbewegung in die neu bebauten Gebiete nach Charlottenburg, Wilmersdorf und Schöneberg. 1916 lebten dort 43.000 Juden, von denen 16.000 gemeindesteuerpflichtige und wahlberechtigte Mitglieder der jüdischen Gemeinde waren. Durch das preußische Drei-Klassen-Wahlrecht, bei dem Bürger mit hohem Einkommen in die Stadtverordneten versammlung gewählt werden konnten, waren bereits seit 1809 zumeist liberale Juden im Berliner Magistrat und in der Stadtverordnetenversammlung vertreten.

1895 waren die meisten Juden Berlins im Handel tätig, wobei der Anteil der freien Berufe, wie z. B. der Ärzte, Anwälte, Ingenieure und Journalisten durch den ihnen ver-sagten Staatsdienst stetig zunahm. Die jüdische Gemeinde Berlins war fast ausschließ-lich auf ihr Innenleben konzentriert und hatte nicht wie später die Aufgabe einer po-litischen Vertretung gegenüber Stadt und Regierung. Aufgabenkreise waren Synagoge, Religionsschule, Friedhöfe, Armenpflege, rituelle Bäder und Kaschrut-Regelung (= ritu-elles Schächten) etc. Eine Auseinandersetzung mit dem Antisemitismus war wegen des eingeschränkten Aktionsradius nicht effektiv möglich, was zur späteren Gründung einer eigenen Organisation, des „Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens“

(C. V.) führte. 579

VI.11.2. Die Situation jüdischer Privatdozenten und Professoren

Der Nachweis der Doktorarbeit einer Fakultät und die Disputation berechtigten im 18. Jh.

zum Lesen an einer Universität. Die Habilitation wurde erst im 19. Jh. eingeführt. Neben der Habilitationsschrift waren eine Probevorlesung sowie eine öffentliche Vorlesung vorgeschrieben. Im Anschluss daran entschied die Fakultät „nach freiem pflichtmäßigen Ermessen“ über die Zulassung des Bewerbers als Privatdozent. Dieser finanzierte seinen Lebensunterhalt durch Vorlesungshonorare oder durch Privatvermögen. Der Status des Privatdozenten konnte nur durch eine Berufung zum Extraordinarius oder zum Ordinarius beendet werden. Grundlagen hierfür bildeten „die im Kollegenkreis durch außerordent-liche wissenschaftaußerordent-liche Leistung erworbene Reputation und das in den Vorlesungen er-worbene Ansehen“. Eine Berufung konnte Jahre dauern. Wie Schmeiser zur Neuregelung des Habilitationsverfahrens bemerkte, war im 19. Jh. „innovativ und historisch folgen-reich, daß die Bestimmungen Forschungsleistungen auszeichneten“.580

579 Schütz Kaiserzeit S. 90, 93-97, 106, 111, 121, 124.

580 Ebd. S. 36-37. Weiteres zur Situation des Privatdozenten: Vgl. ebd. S. 34-46. Vgl. Sieg Jüdische Geisteswissenschaftler S. 82-83. Vgl. Schmeiser Akademischer Hasard S. 30-32, 36-37.

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Der Professorenberuf war ursprünglich nur als Lehrberuf konzipiert, so dass die Universitätsprofessoren nur für die Lehre, nicht aber für die wissenschaftliche Forschung bezahlt wurden. Betrachtet man Oppenheims gesamte berufliche Laufbahn, so wird eine stetige Verbindung von Forschung und Lehre sichtbar, einem Prinzip, auf dem die Friedrich-Wilhelms-Universität Berlin seit 1810 aufbaute: Als er nach dem Austritt aus der medizinischen Fakultät 1902 keine Studenten mehr unterrichten durfte, unterrichtete er Ärzte. Selbst unter schwierigsten Bedingungen, ohne die an einer Universitätsklinik stets verfügbaren Patienten und ohne die Fülle des dort reichlich vorhandenen patholo-gischen Untersuchungsmaterials, gab er seine Forschungen nicht auf. Die wichtigsten Arbeiten auf neurologisch-neurochirurgischem Gebiet schrieb er nach seinem Austritt aus der medizinischen Fakultät.581

Worauf beruhten nun die Ressentiments gegenüber jüdischen Gelehrten im Kaiserreich?

Wie Hammerstein feststellte, „wurde immer wieder die Gefahr beschworen, zu viele Gelehrte jüdischer Abstammung vermöchten den eigentlichen Geist, das Wesen und Selbstverständnis der deutschen Universität verändernd zu beeinflussen“. Vorbehalte gegenüber jüdischen Gelehrten wurden nicht direkt geäußert. Vielmehr wurden unlieb-same Kandidaten bei Stellenbewerbungen einfach ausgeschaltet und nicht berücksich-tigt.582 Bereits 1906 hatte der Justizrat Breslauer in seiner Schrift „Die gesellschaftliche Stellung der Juden in Deutschland“ festgestellt, dass zwar in den wissenschaftlichen Vereinigungen, wie z. B. der Berliner medizinischen Gesellschaft, Juden im Vorstand tätig waren, aber in den Ärztekammern fehlten.583 In einer Denkschrift im Auftrag des Verbandes der Deutschen Juden untersuchte Breslauer 1911 die Situation der Juden an den Universitäten Deutschlands. So gab es in Berlin in den Jahren 1909/10 keinen einzigen ordentlichen jüdischen Professor mehr, 1889/90 waren es noch drei gewe-sen. Unter 26 Honorarprofessoren waren 1909/10 vier getaufte und vier nichtgetaufte Juden. Zu Letzteren gehörte Oppenheim. Wie Rürup schrieb, gab es im Kaiserreich in-nerhalb der konservativ eingestellten Berliner Professorenschaft kaum Protest gegen die Diskriminierung jüdischer Kollegen. Jüdische Wissenschaftler mussten sich mitunter jah-relang als schlecht bezahlt Privatdozenten finanzieren, Privatunterricht geben oder wie Oppenheim, an einer außeruniversitären Einrichtung arbeiten, warten und hoffen, bis die

„Qualifikation mit einer außerordentlichen oder einer Honorarprofessur gewürdigt wur-de“584, wie aus einem Artikel der „Allgemeinen Zeitung des Judenthums“ vom 3.1.1896 mit dem Titel „Jüdische Privatdozenten“ hervorging:

„Gerade an dieser gewiß für die Laufbahn eines Privatdozenten kostspieligen Universität unterrichten Männer, welche als armer Leute Kinder angefangen, besonders in der medi-zinischen Fakultät Jahre lang als Aerzte sich erst die für ihre gelehrte Laufbahn nothwen-digen Mittel beschafft haben.“585

Natürlich gab es auch Professoren, die sich gegen den Antisemitismus ihrer Kollegen wehrten, diese blieben jedoch in der Minderheit. Den meisten fehlte Mut und

581 Oppenheim Bibliographie.

582 Hammerstein Professoren S. 127, 133.

583 Im deutschen Reich, Mai 1906, Nr. 5, S. 287-288.

584 Rürup Jüdische Geschichte S. 167. Breslauer Zurücksetzung S. 7-9. Allg. Ztg. Judenthum, 22.3.1912, Nr. 12, Titelblatt, S. 134. Vgl. Zahlen zum Jahr 1916 in: Im deutschen Reich 23 (1917) S. 241-245.

585 Allg. Ztg. Judenthum, 3.1.1896, Nr. 1, Titelblatt. Ebd., 14.10.1910, Nr. 41, S. 482.

Kampfeswillen.586 Ende des 19. Jhs. nahmen die Übertritte zum Christentum und be-sonders die Taufe neugeborender jüdischer Kinder erheblich zu. Von 1880-1910 wurden 12.375 Übertritte zur protestantischen Kirche registriert.587 Im Wintersemester 1909/10 waren 70% der Lehrstuhlinhaber, 37,6% der Privatdozenten und 37% der Extraordinarien jüdischer Herkunft getauft.588 Hier setzte um die Jahrhundertwende die Arbeit des

„Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens“ (C. V.) an, der die Taufe als

„Ehrlosigkeit und Fahnenflucht“ bezeichnete.589

VI.11.3. Oppenheims Mitgliedschaft im „Centralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens“ (C. V.)

Einem Nekrolog der Zeitschrift „Im deutschen Reich“ vom Juni 1919 des „Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens“ (C.V.) war zu entnehmen, dass Oppenheim dort Mitglied war. Belege in den Mitgliederverzeichnissen ließen sich hierfür trotz um-fangreicher Recherchen nicht finden (Abb. 124, 146):

„Der Verstorbene war ein treues Mitglied unseres Vereins und setzte noch in letzter Zeit seine Unterschrift unter einen Appell an die jüdischen Aerzte, insgesamt dem Centralverein beizutreten.“590

Der unter Führung der Juristen Maximilian Horwitz (1855-1917) und Eugen Fuchs (1899-1942?) stehende „Centralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens“ (C. V.), wur-de am 26.3.1893 in Berlin gegrünwur-det.591 Nach zehn Jahren stand er mit 14.000 Mitgliedern an dritter Stelle der großen jüdischen Organisationen in Deutschland. Mitgliederstärker waren nur der „Deutsch-Israelitische Gemeindebund“ als Zusammenfassung der jüdischen Gemeinden Deutschlands und die „Vereine für jüdische Geschichte und Literatur“ mit mehr als 16.000 Mitgliedern.592 Dem C. V. vorausgegangen war 1890 die Gründung des

„Vereins zur Abwehr des Antisemitismus“ auf christlich liberaler Seite mit dem Ziel, den antisemitischen Wellen Ende des 19. Jhs. entgegenzutreten. Nach einem von 500 angesehenen Christen unterzeichneten Aufruf zählte der Verein bereits im ersten Jahr 12.000 Mitglieder. Vorsitzender war der Staatsrechtler Rudolf von Gneist (1816-1895).

Ihm zur Seite standen der Mediziner Emil Dubois-Reymond, der Historiker Theodor Mommsen (1817-1903), als eigentlicher Gründer, der freisinnige Reichstagsabgeordnete Heinrich Ricker und Georg von Bunsen. Seit Oktober 1891 erschienen wöchentlich die

„Mitteilungen aus dem Verein zur Abwehr des Antisemitismus“.593

Der C. V. hingegen verstand sich als Vereinigung zur Stärkung der jüdischen Identität und des jüdischen Selbstbewusstseins. Eine aktive Abteilung war die „Rechtsschutzstelle“ im Berliner Büro, Kronenstr 22. Dort nahm ein Jurist täglich Beschwerden und Mitteilungen entgegen und stellte ggf. Strafanträge.594 In der monatlich erscheinenden Zeitschrift des

586 Hammerstein Professoren S. 135-136.

587 Barkai Centralverein S. 43-46.

588 Sieg Jüdische Geisteswissenschaftler S. 86.

589 Barkai Centralverein S. 43-46.

590 Im deutschen Reich, Zeitschrift des CV, Berlin, Juni 1919, Nr. 6, S. 296-297.

591 Paucker Jüdisches Bürgertum S. 215. Barkai Centralverein S. 13-100. Encyclopaedia Judaica 1972 S.

286-287. Verein Abwehr ABC S. 116. Elbogen/Sterling Juden S. 275.

592 Bambus: jüdische Organisationen S. 280-281.

593 Ehrke Verein S. 4-7.

594 Barkai Centralverein S. 30.

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C. V. „Im deutschen Reich“ wurden z. B. Benachteiligungen bei Stellenbewerbungen publik gemacht, für die immer häufiger „die Beibringung eines Taufscheines verlangt wurde“595 und Namen genannt. Auch zu rituellen Angelegenheiten, wie z. B. zur Frage des Schächtens, wurde Stellung bezogen.596 Der C. V. trat dem Antisemitismus durch

„Aufklärung und Appelle an die Vernunft“ entgegen. Wie Historiker des C. V. hervor-hoben, wurden „hochassimilierte, von der deutschen Kultur genährte, liberale jüdische Bürger in die jüdische Selbstverteidigung getrieben“. Oppenheim gehörte als „ungetauf-ter Jude“ nicht zu den „Hochassimilierten“, war jedoch, besonders während der Zeit des Ersten Weltkrieges, von einem tiefen Patriotismus erfüllt und glaubte an die deutsche Gesinnung und deren Sieg.597 Er war als Nationalliberaler ein „überzeugter Anhänger der Monarchie und begeisterter Verehrer von Bismarck“.598

„In der Zeit des ersten Weltkrieges wurde erstmals die Bedeutung der Neurologie für Kriegsverletzungen im Nervensystem erkannt.

Oppenheim wurde damals zum Leiter des ersten Militärkrankenhauses für Nervenerkrankungen in Berlin ernannt.“599

VII. Lazarettarzt während des Ersten