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Sicherheit im Alter ermöglichen – Soziale Teilhabe und Barrierefreiheit fördern

Im Dokument Lebenslagen in Deutschland (Seite 40-44)

Im Alter spiegeln sich Bildung, Erwerbstätigkeit und Gesundheitszustand des vorangegangenen Lebens wider. Der beste Schutz vor einem niedrigen Alterseinkommen und mangelnder sozialer

Teilhabe im Alter setzt also im Jugendalter an und umfasst Bildung, Erwerbstätigkeit, den Auf-bau sozialer Netze sowie Gesundheitsbewusstsein und Krankheitsprävention.

Die Einkommens- und Vermögenssituation der Älteren von heute ist überdurchschnittlich gut.

Am Jahresende 2010 waren von den Leistungsberechtigten in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe nach dem SGB XII) nur 412.081 Personen 65 Jahre und älter. Dies entspricht etwa 2,45 Prozent der Bevölkerung in dieser Altersgruppe. Die Mindestsi-cherungsquote, die den Anteil der Empfänger/-innen von Mindestsicherungsleistungen aller Altersgruppen an der Gesamtbevölkerung darstellt, lag dagegen im Jahr 2010 bei 9,2 Prozent.

Der geringe Anteilswert macht deutlich, dass Bedürftigkeit im Alter heute kein Problem darstellt.

Künftige Bedürftigkeitsrisiken hängen entscheidend von der langfristigen Wirtschafts-, Beschäf-tigungs- und Einkommensentwicklung sowie der familiären Situation und dem Erwerbs- und Vorsorgeverhalten der Menschen ab. Gerade bei Niedrigverdienern kann es trotz langjähriger Beitragszahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung zu nur relativ geringen Rentenansprü-chen kommen. Kürzere Erwerbsphasen aufgrund von Kindererziehung oder der Pflege von An-gehörigen wirken in die gleiche Richtung. Zusätzliche Vorsorge wird in Zukunft wichtiger wer-den, denn die aus Gründen der Generationengerechtigkeit erforderliche Absenkung des Siche-rungsniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung muss ausgeglichen werden.

Bei Geringverdienern besteht die Sorge, dass sich zusätzliche Vorsorge trotz langer Lebens-leistung nicht lohnen könnte, weil Einkommen aus einer zusätzlichen Altersvorsorge im Alter mit der Grundsicherung verrechnet wird. Unterbleibt zusätzliche Vorsorge, ist die Wahrscheinlich-keit für Niedrigverdiener, im Alter bedürftig zu werden, sehr hoch. Ein weiteres Risiko besteht in der langjährigen Ausübung einer Selbstständigkeit, wenn nicht für das Alter vorgesorgt wird.

Anders als in den meisten Ländern Europas steht es Selbstständigen in Deutschland frei, ob und wie sie vorsorgen. Selbstständige, deren Altersvorsorge am Ende des Erwerbslebens aus welchen Gründen auch immer sich als unzureichend herausstellt, werden mit hoher Wahr-scheinlichkeit bedürftig.

Die soziale Teilhabe von älteren Menschen ist in Deutschland sehr gut ausgeprägt: Nur sechs Prozent der älteren Menschen berichten, dass sie niemanden haben, um persönliche Angele-genheiten zu besprechen. Diese Quote liegt nur 0,8 Prozentpunkte über derjenigen der 30- bis 64-Jährigen und ist damit die niedrigste Quote in der EU.

Soziale Isolation von Menschen nach Altersgruppen

Quelle: European Social Survey 2008.

Im höheren Alter ab 75 Jahren machen sich gesundheitliche Einschränkungen stärker bemerk-bar und die Leistungsfähigkeit nimmt ab. Die Mehrzahl der Behinderungen wird erst im Alter erworben. Soziale Netzwerke werden mit Blick auf die soziale Teilhabe dann besonders wichtig, da gesundheitliche Beeinträchtigungen zunehmend die Unterstützung von Dritten erfordern. In Familien können gute Beziehungen zu den Kindern oder Enkelkindern unterstützend wirken.

Liegt bei den so genannten „jungen Senioren“ ein aufgrund der zeitlichen Spielräume starkes Engagement für ehrenamtliche Tätigkeiten oder Enkelpflege vor, sinkt dieses Engagement mit zunehmendem Alter.

Aber auch Lebensjahre mit gesundheitlichen Einschränkungen können als produktiv und ge-winnbringend erlebt werden, sofern ausreichend Ressourcen zur Krankheitsbewältigung (Heil-und Hilfsmittel, pflegerische Dienstleistungen) sowie zur selbstständigen Lebensführung (barrie-refreie Wohnumgebung, ausreichende Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr) zur Verfügung stehen. Eine Untersuchung der Expertenkommission „Wohnen im Alter“ aus 2009 ergab aber, dass nur etwa sieben Prozent der mobilitätseingeschränkten Seniorenhaushalte in barrierefreien oder barrierearmen Wohnungen leben. Das Bemühen um Barrierefreiheit im öf-fentlichen Raum hat gerade erst begonnen. Zusätzlich notwendig sind barrierefreie und inklusi-ve Freizeit- und Kulturangebote

Besonders ab einem Alter von 85 Jahren betreffen die Einschränkungen dann zunehmend auch Basisaktivitäten, wie z. B. Nahrungsaufnahme, An- und Auskleiden sowie die Selbstpflege.

Mehr als zwei Drittel der Pflegebedürftigen, ca. 1,63 Mio. Menschen, werden zu Hause durch

Angehörige und durch ambulante Dienste versorgt. Aktuelle Umfragen ergeben, dass viele Pflegebedürftige nicht von Fremden betreut werden wollen.

Was bereits getan wird:

Engagementförderungvon Älteren: In Mehrgenerationenhäusern gelingt es nicht zuletzt durch attraktive Qualifizierungsangebote oder die Möglichkeit zur Mitgestal-tung, insbesondere Männern im Übergang zum Rentenalter ansprechende Gele-genheitsstrukturen für ein freiwilliges Engagement anzubieten.

 Mit demKfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“setzte die Bundesregierung Anreize für Investitionen in den Abbau von Barrieren im Wohnungsbestand. Sie stellte befristet für die Jahre 2009 bis 2011 jeweils rund 80 bis 100 Mio. Euro für die Zinsverbilligung von Darlehen und für Investitionszuschüsse bereit.

Häusliches Wohnenim Alter fördert die Bundesregierung im Themenbereich

„Soziales Wohnen – Zuhause im Alter“ mit verschiedenen Projekten, die Men-schen im Alter eine eigenständige Lebensführung und den Verbleib im vertrauten Wohnumfeld ermöglichen sollen. Die geförderten Maßnahmen berücksichtigen sowohl den ländlichen Raum als auch großstädtische Lagen mit ihrer jeweiligen besonderen demografischen Struktur.

 Mit der Einführung der so genanntenPflegestufe Demenzim Zuge der Pflege-reform 2008 hat sich die Möglichkeit der finanziellen Entlastung erhöht. Seither er-halten Angehörige erstmals auch für Demenzkranke, die noch keine Pflegestufe erreichen, finanzielle Unterstützung.

BMG bitte ergänzen: Maßnahmen desPflegeneuausrichtungsgesetzes (besse-re Leistungen für das Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen, verbesserte Leis-tungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz)

Was weiter zu tun ist:

 Um die Lebensleistung von Menschen in der gesetzlichen Rentenversicherung zu honorieren, die langjährig beschäftigt waren, Kinder erzogen oder Angehörige ge-pflegt haben und außerdem zusätzlich für das Alter vorgesorgt haben, soll die

„Zuschussrente“neu eingeführt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen soll die Bewertung der Pflichtbeitragszeiten ab 1992 erheblich angehoben werden, so dass ein Bruttorentenbetrag von bis zu 30,3 Entgeltpunkten (dies entspricht derzeit etwa 850 Euro) erreicht werden kann. Renten aus einer zusätzlichen Altersversor-gung (betriebliche AltersversorAltersversor-gung, Riester- und Rürup-Rente) werden nicht an-gerechnet, sondern erhöhen die Rente. Damit werden insbesondere Anreize für zusätzliche Vorsorge gesetzt.

 Die langjährige Ausübung einerSelbstständigkeitstellt im Alter ein Bedürftig-keitsrisiko dar, wenn nicht ausreichend vorgesorgt wird. Deswegen wird die

Bun-desregierung Reformen auf den Weg bringen, die sicherstellen, dass auch Selbst-ständige vorsorgen, um später eine auskömmliche Rente oberhalb der Grundsi-cherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialge-setzbuch zu erhalten. Das ist ein entscheidender Schritt, um Armut im Alter vorzu-beugen. [Aktualisierungsvorbehalt BMAS]

 Die Bundesregierung entwickelt im Rahmen ihrerDemografiestrategieein strate-gisches Konzept „Selbstbestimmtes Altern“ mit dem Schwerpunkt selbstbestimm-tes Wohnen. Sie fördert die Engagementpotenziale und die gesellschaftliche Teil-habe im Alter durch die Flexibilisierung der Übergänge zwischen Erwerbs- und Nacherwerbsphase.

 Am 23. Januar 2012 wurde derReferentenentwurf zum Gesetz zur Neuausrich-tung der Pflegeversicherungvorgelegt. Eine Reform der Pflegeversicherung ist erforderlich, da sich die Altersstruktur in unserer Gesellschaft in den nächsten Jahrzehnten grundlegend ändern wird. Der Entwurf sieht vor, Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen mit dem Jahresbeginn 2013 mehr Wahlmöglichkeiten ein-zuräumen. Darüber hinaus sollen die Leistungen der Pflegeversicherung auf die besonderen Bedürfnisse der Demenzkranken hin ausgeweitet werden. [Aktualisie-rungsvorbehalt BMG]

 Die Bundesregierung legt mit dem Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ein besonderes Augenmerk auf die Gestaltung eines inklusiven sozialen Nahraums. Der rascheAusbau barrierefreier Zugängezu öf-fentlicher und privater Infrastruktur eröffnet neue Teilhabemöglichkeiten für vorü-bergehend oder dauerhaft behinderte Menschen.

Im Dokument Lebenslagen in Deutschland (Seite 40-44)