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SH 1c Bahrenfleth

Im Dokument Planänderungsunterlage III Teil 4 (Seite 97-103)

6  BESTAND UND ENTWICKLUNG DER KOMPENSATIONSFLÄCHEN

6.7  SH 1 Vorlandflächen an der Stör

6.7.3   SH 1c Bahrenfleth

6.7.3.1 Bestand und Ausgangssituation Lage

Das Maßnahmengebiet SH 1c Bahrenfleth ist 5,78 ha groß und befindet sich in der Flur 1 der Gemeinde und Gemarkung Bahrenfleth im Kreis Steinburg.

Bestand und Bewertung Biotope

Für den Bestand der Biotope wurde auf die Daten des Landesamtes für Landwirt-schaft, Umwelt und Ländliche Räume (LLUR 2009) zurück gegriffen. Grundlage dieser Daten sind Luftbildauswertungen aus dem Jahr 2000 überwiegend auf der Grundlage von Befliegungen in den Jahren 1988 bis 1992. Im Bereich der Natura 2000-Gebiete wurden diese Daten durch fußläufige Kontrollen in den Jahren 2003 und 2006 aktuali-siert. Aktuelle Biotopdaten liegen nur für den störnahen Bereich vor (Karte 13). Ge-mäß der Biotoperfassung des LLUR von 2000 wurden auf der Fläche überwiegend mesophile Grünländer bestimmt. Westlich grenzen Ackerflächen und östlich Schilfröh-richte an.

Die Bewertung der Biotoptypen (Tabelle 19) basiert auf dem „Orientierungsrahmen zur Bestandserfassung, -bewertung und Ermittlung der Kompensationsmaßnahmen im Rahmen landschaftspflegerischer Begleitplanungen für Straßenbauvorhaben (Kompensationsermittlung Straßenbau)“ des Landesamtes für Straßenbau und Stra-ßenverkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH 2004). Im Orientierungsrahmen werden den Biotoptypen Wertstufen von 0 (Verkehrsflächen), 1 (geringe Bedeutung), 2 (mäßige Bedeutung), 3 (mittlere Bedeutung), 4 (hohe Bedeutung) bis 5 (sehr hohe Bedeutung) zugeordnet.

Tabelle 19: Bewertung der im Maßnahmengebiet SH 1c Bahrenfleth vorkommenden Bio-toptypen

Kürzel Biotoptypen laut Biotopkartierung Schleswig-Holstein Wertstufe nach LBV-SH (2004)

AA Acker 1

FFr Flussröhricht 4

FFw Flusswatt 4-5

FFx Naturferner Fluss 4

FG Künstliche Fließgewässer / Gräben, Kanäle 3

GFf Flutrasen 3

GM Mesophiles Grünland frischer bis mäßig feuchter Standorte 3-4

NR Landröhrichte 4

NRs Schilf-, Rohrkolben- und Teichsimsen-Röhrichte 4

Die Biotope des Maßnahmengebietes weisen überwiegend eine mittlere bis hohe Be-deutung auf. Nach Aussage der Eigentümerin, der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein (2009), werden die Flächen bereits unterschiedlich lang mit allgemeinen und speziellen Auflagen extensiv genutzt. Die allgemeinen Auflagen sind: kein Umbruch, keine Neuansaat, keine Düngung, kein Herbizideinsatz, keine zusätzlichen Entwässe-rungsmaßnahmen, keine Bodenauffüllungen und Pflege der Grasnarbe (Walzen, Schleppen) nur nach Vereinbarung. Die speziellen Auflagen unterscheiden sich für ei-ne Weide oder Mähweide:

1. Weide: Nutzung als Standweide mit 2 Rindern/ha bis zum 01.07. eines Jahres; Er-höhung der Viehdichte nach der Brutsaison in Abstimmung mit der Stiftung Natur-schutz möglich; Pflegeschnitt zulässig oder

2. Mähweide: Nutzung durch Mahd oder Beweidung möglich; bei Mahd erster Schnitt ab 20.06. eines Jahres mit anschließender Beweidung; Pflegeschnitt zulässig.

Bestand und Bewertung der Brut- und Gastvögel

Es liegen zu den Brut- und Gastvögel momentan keine Daten vor. Eine Bedeutung für Wiesenvögel ist wahrscheinlich eingeschränkt, da unmittelbar angrenzende Strukturen (Deich, Ufergehölze und Hoflagen mit Baumbeständen) Sichtbarrieren darstellen, ei-nen hohen Prädatorendruck und Störungen durch Erholungssuchende erwarten las-sen.

Bestand und Bewertung Tidedynamik

Die südlichen Geländehöhen des Maßnahmengebietes SH 1c Bahrenfleth liegen zwi-schen NN +1,25 m und +1,50 m und die nördliche Geländehöhen zwischen NN +1,50 m und +2,0 m. Die Kronenhöhe der Sommerdeiche erreicht NN +2,75 m.

Das MThw liegt bei NN +1,56 m, daher befinden sich die südlichen Flächen des Maß-nahmengebiets theoretisch im regelmäßigen Einfluss des MThw. Das MTnw ist mit NN -0,94 m bestimmt. Sturmfluten werden durch das Störsperrwerk gekehrt, die Hochwassergefährdung ist seit dem Bau des Sperrwerkes auf Oberwassereinflüsse begrenzt. Der höchste gemessene Wasserstand am Pegel Itzehoe zwischen 1974 und 2008 lag bei NN +2,69 m (PB 2009a).

Vor dem Bau des Stör-Sperrwerkes wurden die Flächen mit großen Rohren (DN 500) entwässert. Das Gebiet entwässert aktuell über ein Rohr (DN 200) mit einer einseiti-gen Stauklappe in die Stör.

Foto 7: Grünland, Sommerdeich und Stör im Maßnahmengebiet SH 1c Bahrenfleth (15.06.2009)

Aufgrund der Sommerbedeichung des Maßnahmengebiets ist keine Tidedynamik vor-handen. Auch niederschlagsinduzierte Hochwässer erreichen nur im Extremfall das Gebiet.

Schutzstatus

Der nördliche und östliche Rand des Maßnahmengebietes befindet sich im FFH-Gebiet „Schleswig-Holsteinisches Elbästuar und angrenzende Flächen“ (DE 2323-392). Die restliche Fläche binnendeichs des Sommerdeiches liegt nicht in einem Natu-ra-2000-Schutzgebiet. Ferner liegt das Gebiet innerhalb des festgesetzten Über-schwemmungsgebietes der Stör (Land Schleswig-Holstein 1997).

Aussagen der Landschaftsplanung

Gemäß den Planungen zum Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem Schleswig-Holstein im Kreis Steinburg ist für den Schwerpunktbereich Nr. 226 „Unterlauf der Stör unterhalb Itzehoe“ folgendes Ziel bestimmt (LANU 2004):

„Entwicklung eines zwar bedeichten, ansonsten aber möglichst wenig beeinflussten Fließgewässers mit nicht entwässerten, nicht gedüngten Offenbiotopen, Röhrichten und Bruchwaldzonen mit hohen Wasserständen unter Tideeinfluss zwischen den Dei-chen.“

6.7.3.2 Entwicklungsziele und Maßnahmen Entwicklungsziele

Aufgrund der Geländehöhen überwiegend unterhalb von MThw und der bestehenden Sommerbedeichung werden folgende Ziele formuliert:

• Verbesserung des Tideeinflusses und

• Entwicklung von naturnahen Prielen, Wattflächen, Röhrichten, Riedern und uferna-hen Gehölzen.

Beschreibung der Maßnahmen

Die Verbesserung der Tidedynamik erfolgt mit Hilfe einer Öffnung durch den Som-merdeich im Bereich des bestehenden Entwässerungsrohres. Der SomSom-merdeich wird bis zur Höhe des MTnw (NN –0,94 m) auf einer Sohlenbreite von 3 bis 10 m entfernt.

Die Böschungen des Durchstichs sollen unbefestigt bleiben und Neigungen von 1:3 aufweisen. Im Anschluss an den Durchstich des Sommerdeiches erfolgt die Entwick-lung von neuen Prielen im Bereich der bestehenden Gräben (Karte 14). Es werden al-le Wehre, Durchlässe, Rohre und Grüppenentwässerungen zurück gebaut, damit die Tide ungehindert wirken kann.

Am Westrand des Maßnahmengebietes wird ein neuer Sommerdeich gebaut. Die Kronenhöhe des neuen Sommerdeiches beträgt ca. NN +2,75 m. Dieser hat eine Kro-nenbreite von 1,0 m und seitliche Böschungsneigungen von 1:3. Das Material stammt aus dem Öffnungsbereich des alten Sommerdeichs und eventueller Aufweitungen der bei der Anlage der Prielstrukturen anfallenden Bodenmengen. Die Ausbaubreite der Prielstrukturen ist so zu bemessen, dass die anfallenden Erdmassen für den Bau des Sommerdeichs im Westen ausreichend sind. Die Priele weisen Böschungsneigungen von 1:2 bis 1:4 sowie eine sich mit steigender Entfernung zur Stör mehr oder weniger gleichmäßig verkleinernde Sohlenbreite auf. Die Sohlenhöhe der Priele steigt langsam bis zu dem Niveau der vorhandenen Grabensohlen an. Bei weiterem Bodenbedarf sind gegebenenfalls seitliche Aufweitungen der Prielstrukturen einzuplanen oder im Maßnahmengebiet flache, bis max. 1,0 m unter Geländeoberkante tiefe, Blänken an-zulegen. Ansonsten erfolgt die Entwicklung der Priele ohne weitere Erdarbeiten. Ein An- und Abtransport von Böden soll im Maßnahmengebiet möglichst vermieden wer-den.

Die Grünlandnutzung wird eingestellt. Alle Zäune, Tore und weitere Bauwerke werden zurückgebaut und aus dem Maßnahmengebiet entfernt.

Es werden in dem 10 m-Schutzstreifen des Mitteldeiches (siehe auch § 65 des Lan-deswassergesetzes Schleswig-Holstein) keine Bodenabgrabungen durchgeführt. Der Deichentwässerungsgraben entwässert über den bestehenden Graben in den neuen Priel.

Maßnahmen zur Vermeidung

Folgende Maßnahmen zur Vermeidung werden bei den Baumaßnahmen beachtet:

• Für die Baustelleneinrichtung werden bereits befestigte Flächen und vorhandene Wege genutzt. Optional wird auf Flächen mit intensiver, homogener Nutzung (Acker, intensives Grünland, in sonstiger Weise gärtnerisch genutzte Flächen) ausgewichen.

• Es erfolgt ein sorgsamer Umgang mit Gefahrstoffen wie Kraft-, Schmier- und Ab-fallstoffe. Einer möglichen Verschmutzung von Grund- und Oberflächenwasser wird durch die regelmäßige Kontrolle der verwendeten Gefahrenstoffe und Maschi-nen entgegengewirkt.

• Bei einer erforderlichen Zwischenlagerung von Oberböden wird die DIN 19731 be-achtet.

• Die Erdarbeiten erfolgen außerhalb der Brutperiode der Vögel (15. März bis 30. Juni), außerhalb der Wander- und Laichzeit der Neunaugenarten (Frühjahr und Herbst) bzw. bei trockener Witterung zur Vermeidung von Bodenverdichtungen durchgeführt in den Monaten Juli, August und September.

• Um eine Störung spät brütender Wiesen- und Röhrichtvögel zu vermeiden, wird in der Brutzeit vor Beginn der Erdarbeiten eine Erfassung dieser Vögel im Bereich der geplanten Maßnahmen durchgeführt. Wenn die Brut oder Aufzucht von bestimmten Arten noch nicht abgeschlossen ist, wird eine Verschiebung des Baubeginns vor-genommen. Bei der Erfassung sind die aktuellen Standards zu berücksichtigen (zum Beispiel Südbeck et al. 2005).

• Die Öffnung der Sommerdeiche wird erst nach der Fertigstellung der binnendeichs liegenden Erdarbeiten realisiert.

• Entstehende Bodenverdichtungen werden nach den Bauarbeiten mechanisch ge-lockert.

• Durch die Baumaßnahmen entstehende Offenböden in den Bereichen des geplan-ten neuen Sommerdeiches werden mit einer argeplan-tenreichen und standortangepass-ten Saatmischung angesät. Die Zusammensetzung des Saatgutes erfolgt nach den Vorgaben des LLUR SH oder in Abstimmung mit der Stiftung Naturschutz Schles-wig-Holstein.

• Falls die Öffnung des Sommerdeiches durch eine verstärkte Vernässung des Mit-teldeiches zu einer Verschlechterung der Deichsicherheit führt, werden Maßnah-men zur Wiederherstellung der aktuellen Deichsicherheit am Mitteldeich durchge-führt.

Flächenverfügbarkeit

Eigentümerin ist die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein. Die Stiftung gestattet dem TdV die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen.

Stand der Abstimmungen

Die Gemeinde Bahrenfleth stimmt der Erhöhung der Überschwemmungshäufigkeit in dem Gebiet (Flurstücke 13/1, 14/1 und 15/1 der Flur 1, Gemarkung Bahrenfleth) zu.

Die Maßnahme wurde dem behördlichen Hochwasserschutz des Landes Schleswig-Holstein und des Kreises Steinburg, dem Deichverband und der Kommune vorgestellt.

Ein Nachweis der unverminderten Deichsicherheit wird für den Mitteldeich derzeit er-stellt.

Kompensationswirkung

Durch die Öffnung des Sommerdeiches gelangen die Wasserschwankungen jeder Ti-de in das Gebiet. Die TiTi-de wird in Ti-dem neuen Priel veränTi-derliche Gleit- und Prallhänge entstehen lassen. Hier ist auch mit der Entstehung von dauerwasserführenden Berei-chen zu rechnen. Das Gelände mit einer mittleren Geländehöhe von ca. NN +1,5 m wird regelmäßig und großflächig überflutet. In Senken werden nach höheren Hoch-wässern temporäre Tümpel entstehen. Für Libellen, Fische, Brutvögel und Gastvögel entwickeln sich wertvolle und typische (Teil-) Lebensräume des Tideästuars.

Vor allem im Winterhalbjahr stehen große Flächen oder das gesamte Gebiet unter Wasser. Theoretisch ergibt sich eine Zunahme des Tideeinflusses für die Spanne von ca. 3,6 m zwischen dem MTnw bei NN -0,94 m und dem maximalen Hochwasserstand bei ca. NN +2,69 m (die Höhe der Sommerdeichkrone befindet sich bei ca. NN +2,75 m). Das mittlere Geländeniveau liegt bei ca. NN +1,5 m.

Großflächig werden sich vor allem Tideröhrichte aus überwiegend Schilf (Phragmites australis) entwickeln. Diese können Lebensraum für unter anderem Rohrweihe, Wach-telkönig, Schilfrohrsänger, Bartmeise und Blaukehlchen sein. An den Prielen können sich Arten wie Tüpfelsumpfhuhn, Wasserralle, Krickente und Löffelente ansiedeln.

Aufwertungspotenzial

Das Maßnahmengebiet SH 1c Bahrenfleth umfasst eine Fläche von 5,78 ha. Die Maßnahmen werden abzüglich vorhandener Röhrichtflächen, die bereits der Zielent-wicklung entsprechen, und der Grundfläche des Mitteldeiches, die nicht anrechenbar ist, auf ca. 5,07 ha wirksam.

Durch die Umsetzung der Maßnahmen werden die Schutzgüter im Maßnahmengebiet deutlich in Richtung des angestrebten Leitbildes aufgewertet. Es wird eine sehr hohe Aufwertung ermöglicht (f = 1,0). Dies ergibt im ersten Schritt der Bestimmung des an-rechenbaren Kompensationsumfanges eine Fläche von 5,07 ha.

Durch die Maßnahmen wird der Tideeinfluss im Maßnahmengebiet SH 1c Bahrenfleth erheblich verbessert. Der funktionale Bezug der Maßnahme zu den erheblichen Be-einträchtigungen ist daher als sehr hoch zu einzustufen. Dies bedingt einen Zusatzfak-tor von 1,25 für den funktionalen Bezug. Das Maßnahmengebiet liegt ebenfalls am Unterlauf der Tide-Stör im Nebenfluss-Landschaftsraum. Der räumliche Bezug ist da-her als sehr hoch zu bewerten (f = 1,15). Aufgrund des hohen baulichen Aufwandes ist ein zusätzlicher Faktor von f = 1,1 anzusetzen.

Daraus ergibt sich ein anrechenbarer Kompensationsumfang für das Maßnah-mengebiet SH 1c Bahrenfleth von gesamt 7,61 ha (5,07 ha * f 1,5).

Erfolgskontrollen

In den Maßnahmengebieten werden Erfolgskontrollen im Hinblick auf die genannten Zielsetzungen durchgeführt. Die erforderlichen Untersuchungen werden zwischen dem TdV und den zuständigen Landesbehörden abgestimmt.

Im Dokument Planänderungsunterlage III Teil 4 (Seite 97-103)