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FFH-Gebiet „Elbe zwischen Geesthacht und Hamburg“

Im Dokument Planänderungsunterlage III Teil 4 (Seite 166-169)

7  VEREINBARKEIT DER KOMPENSATIONSMAßNAHMEN MIT DEN

7.3  Prognose und Bewertung der Auswirkungen der Maßnahmen auf

7.3.2.2   FFH-Gebiet „Elbe zwischen Geesthacht und Hamburg“

Das Prüfgebiet wird durch folgende Kompensationsmaßnahmen der LBP/E betroffen:

• HH 1 Zollenspieker

Die Betroffenheit erfolgt allenfalls indirekt, denn im Prüfgebiet selbst finden keine Maßnahmen statt.

Schutzzweck und Erhaltungsziele

Eine ausführliche Gebietsbeschreibung inklusive Darstellungen zu maßgeblichen Be-standteilen und Erhaltungszielen ist in den FFH-VU (Planänderungsunterlagen I bzw. III Teil 5) dargestellt. Nachfolgend werden – sofern vorhanden – diejenigen Schutzzwecke von NSG bzw. Erhaltungsziele wiedergeben.

Schutzzweck gemäß NSG-Verordnung

Im Prüfgebiet liegen keine NSG-Ausweisungen vor. Folglich werden keine NSG im Prüfgebiet betroffen.

Erhaltungsziele

Aus der offiziell übermittelten Darstellung zu vorläufigen Erhaltungszielen (Entwurf Stand Dezember 2009) werden nachfolgend die allgemeinen und speziellen Erhal-tungsziele zitiert (ErhalErhal-tungsziele für den FFH-LRT 91F0 und die FFH-Art Lachs liegen nicht mehr vor, auch wenn der aktualisierte Standard-Datenbogen aus März 2009 den FFH-LRT bzw. diese FFH-Art noch aufführt):

Allgemeine Erhaltungsziele

- „Schutz und Entwicklung naturnaher Ästuarbereiche und ihrer Lebensgemeinschaften mit einem typischen Mosaik aus Flach- und Tiefwasserbereichen, Watt- und Röhrichtflächen sowie terrestrischen Flächen und einer möglichst naturnahen Dynamik von Tide, Strömung und Transportprozessen

- Schutz und Entwicklung extensiv genutzter Grünland-Grabenkomplexe und ihrer Lebensgemeinschaften, insbesondere in ihrer Funktion als (Teil-) Lebensraum von Brut- und Rastvögeln

- Schutz und Entwicklung von (Weiden-)Auwäldern im Komplex mit feuchten Hochstaudenfluren.

- Erhaltung und Entwicklung eines ökologisch durchgängigen Flusslaufes als (Teil-) Lebensraum von Wander-fischarten“

Spezielle Erhaltungsziele für maßgebliche Bestandteile

91E0 [Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)]

- „Erhaltung/ Förderung naturnaher, feuchter bis nasser Erlen-, Eschen- und Weidenwälder aller Altersstufen in Flussauen mit einem naturnahen Wasserhaushalt, standortgerechten, autochthonen Baumarten, einem hohen Anteil an Alt- und Totholz, Höhlenbäumen sowie spezifischen Habitatstrukturen (Flutrinnen, Tümpel, Verlichtungen) einschließlich ihrer typischen Tier- und Pflanzenarten“

6430 [Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe]

- „Erhaltung/ Förderung artenreicher Hochstaudenfluren (einschließlich ihrer Vergesellschaftungen mit Röh-richten) an Gewässerufern und feuchten Waldrändern mit ihren typischen Tier- und Pflanzenarten.“

6510 [Magere Flachlandmähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)]

- „Erhaltung/ Förderung artenreicher, wenig gedüngter, vorwiegend gemähter Wiesen auf mäßig feuchten bis mäßig trockenen Standorten, teilweise im Komplex mit Feuchtgrünland oder Magerrasen, einschließlich ih-ren typischen Tier- und Pflanzenarten.“

3270 Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p. und des Bidention p.p - „Erhaltung/ Förderung des Fließgewässers Elbe mit unverbauten, möglichst flachen Ufern, vielfältigen

Se-dimentstrukturen, guter Wasserqualität, natürlicher Dynamik des Abflussgeschehens mit Umlagerungspro-zessen und starken Wasserstandsschwankungen, einem durchgängigen, unbegradigtem Verlauf und zu-mindest stellenweise Schlamm- oder Sandbänken mit Pioniervegetation aus Gänsefuß-, Zweizahn- und Zwergbinsen-Gesellschaften einschließlich der typischen Tier- und Pflanzenarten.“

Schierlings-Wasserfenchel (Oenanthe conioides)

- „Erhaltung/Förderung langfristig überlebensfähiger Populationen mit Bestandszunahme und Ausbreitung in geeignete Habitate der Umgebung, u. a. durch Erhalt und Schaffung lückig bewachsene Süßwasser-Wattflächen aus Schlick oder Sand einschließlich Prielsystemen mit weitgehend natürlichen Tideschwan-kungen, durch Erhalt dynamischer Prozesse wie Tidegeschehen und Eisschur sowie durch Gewährleistung von ausreichendem Lichteinfall während der Vegetationsperiode.“

Finte (Alosa fallax)

- „Erhalt/ Förderung einer vitalen, langfristig überlebensfähigen Laichpopulation; ungehinderte Aufstiegsmög-lichkeiten aus dem marinen Bereich in die Flussunterläufe in enger Verzahnung mit naturnahen Laich- und Aufwuchsgebieten in Flachwasserbereichen, Nebengerinnen und Altarmen der Ästuare.“

Rapfen (Aspius aspius)

- „Erhalt/ Förderung einer vitalen, langfristig überlebensfähigen Population in durchgängigen, großen zusam-menhängenden Stromsystemen mit intakten Flussauen mit kiesig, strömenden Abschnitten und strukturrei-chen Uferzonen sowie naturraumtypischer Fischbiozönose.“

Flussneunauge (Lampetra fluviatilis)

- „Erhalt/ Förderung einer vitalen, langfristig überlebensfähigen Population in bis zu den Laichgewässern durchgängigen, unverbauten und unbelasteten, von Ebbe und Flut geprägten, vielfältig strukturierten Fluss-unterläufen und -mündungsbereichen mit Flachwasserzonen, Prielen, Neben- und Altarmen; Laichgebiete flache Flussabschnitte mit strukturreichem, kiesig-steinigem Grund, mittelstarker Strömung und besonnter Lage sowie stabile, feinsandige Sedimentbänke als Aufwuchsgebiete.“

Meerneunauge (Petromyzon marinus)

- „Erhalt/ Förderung einer vitalen, langfristig überlebensfähigen Population in bis zu den Laichgewässern durchgängigen, unverbauten und unbelasteten, von Ebbe und Flut geprägten, vielfältig strukturierten unterläufen und -mündungsbereichen mit Flachwasserzonen, Prielen, Neben- und Altarmen; flachen Fluss-abschnitten mit grobkiesig-steinigem Grund, mittlerer bis starker Strömung und besonnter Lage als Laichge-biete sowie stabile, feinsandige Sedimentbänke als AufwuchsgeLaichge-biete.“

Auswirkungen auf Schutzzweck und Erhaltungsziele

Das Maßnahmengebiet HH 1 Zollenspieker liegt nicht im Prüfgebiet. Das Maßnah-mengebiet grenzt jedoch an den Verlauf der Elbe als Teil des Prüfgebiets an. Auswir-kungen auf das tidebeeinflusste Gewässer der Elbe sind nicht offensichtlich auszu-schließen.

Auswirkung auf das Gewässer der Elbe

Vorbemerkung: Zur Vermeidung von baubedingten Beeinträchtigungen der wandern-den Fisch- und Neunaugenarten finwandern-den die Bauarbeiten außerhalb der Wanderungs- und Laichzeiten statt. Insgesamt kommt es durch die Maßnahmen zu positiven Aus-wirkungen auf das Elbästuar, diese positiven AusAus-wirkungen sind jedoch nicht Gegen-stand der Betrachtung dieser FFH-Verträglichkeitsuntersuchung.

Durch die baubedingten Maßnahmen (Vertiefung und Verbreiterung eines vorhande-nen Priels, Anlage von zwei Sedimentfängen, Bodenabbau auf der Pionierinsel, Ver-füllung von Stack 6, Rückbau von Stack 7 und 8) können sich vorübergehende negati-ve Auswirkungen auf das Gewässer der Elbe und damit die dort lebenden Fische und Neunaugen im Prüfgebiet ergeben. So sind vorübergehende Störungen der Strukturen und Funktionen der betroffenen Gewässerabschnitte wie z.B. die Entstehung von Trü-bungswolken oder Meidungsreaktionen von Fischen und Neunaugen möglich. Eine Unterbrechung im Wanderungsgebiet der Fische und Neunaugen ist hierdurch nicht zu besorgen, da die Baumaßnahmen außerhalb der Wander- und Laichzeit stattfinden wird. Überdies ist der Wanderungstrieb der Fische und Neunaugen so stark, dass eine möglicherweise vorhandene Trübungswolke kein Hindernis darstellt.

Aufgrund der Kurzfristigkeit der möglicherweise entstehenden Trübungswolken sind

„Sauerstofflöcher“ nicht zu erwarten. Andauernde negative Auswirkungen auf das Gewässer ergeben sich insgesamt nicht. Insbesondere ist kein Eintrag von Feinstsedimenten in die Laichgebiete von Fisch- und Neunaugenarten zu erwarten.

Bewertung

Berühren die vorhabensbedingten Auswirkungen die o.g. Schutz- und Erhaltungsziele in beeinträchtigender Weise?

• Es treten Auswirkungen auf die FFH-Fisch- und Neunaugenarten auf.

• Die vorhabensbedingten Auswirkungen berühren einen Teil der o.g. Ziele (z.B.

„Schutz und Entwicklung naturnaher Ästuarbereiche und ihrer Lebensgemeinschaf-ten mit einem typischen Mosaik aus Flach- und Tiefwasserbereichen, Watt- und Röhrichtflächen sowie terrestrischen Flächen und einer möglichst naturnahen Dy-namik von Tide, Strömung und Transportprozessen“) zwangsläufig, weil die Maß-nahmen als anthropogene Veränderung zunächst die Natürlichkeit mindern und mit vorübergehenden Störungen verbunden sind.

• Dies ist jedoch keine Beeinträchtigung der o.g. Ziele, da das Prüfgebiet auch nach Verwirklichung der Fahrrinnenanpassung mit den Kompensationsmaßnahmen für die maßgeblichen Bestandteile des Teilgebiets/des Prüfgebiets die gleichen (bzw.

verbesserte) Lebensraumqualitäten aufweist.

Bleibt die Erhaltung eines „günstigen Erhaltungszustands“ für diese FFH-Arten im Prüfgebiet gewährleistet bzw. verbleiben gleich gute Möglichkeiten, zukünftig einen günstigen Erhaltungszustand zu erreichen?

• Ja, denn entsprechend den zugrunde gelegten Sachverhaltsprognosen zu den FFH-Fisch- und -Neunaugenarten ergibt sich, dass es zu keinen dauerhaften gra-vierenden Auswirkungen (also im Sinne der Definition des „günstigen Erhaltungs-zustands“ nach Artikel 1 i) und e) der FFH-RL noch tolerablen Auswirkungen) auf die bewertungsrelevanten Kriterien „Strukturen“, „Funktionen“ und „Wiederherstell-barkeit“ kommt.

Fazit:

• Die maßgeblichen FFH-Arten im Prüfgebiet werden als unerheblich beeinträchtigt bewertet (Stufe 2 – unerhebliche Beeinträchtigung).

Hinweis: Die positiven Auswirkungen der Kompensationsmaßnahmen sind nicht Ge-genstand der Betrachtung dieser FFH-Verträglichkeitsuntersuchung.

Im Dokument Planänderungsunterlage III Teil 4 (Seite 166-169)