• Keine Ergebnisse gefunden

FFH-Gebiet „Komplex NSG Zollenspieker und NSG Kiebitzbrack

Im Dokument Planänderungsunterlage III Teil 4 (Seite 179-182)

7  VEREINBARKEIT DER KOMPENSATIONSMAßNAHMEN MIT DEN

7.3  Prognose und Bewertung der Auswirkungen der Maßnahmen auf

7.3.3.1   FFH-Gebiet „Komplex NSG Zollenspieker und NSG Kiebitzbrack

• Maßnahmengebiet „HH 1 Zollenspieker“.

Schutzzweck und Erhaltungsziele

Eine ausführliche Gebietsbeschreibung inkl. Darstellungen zu maßgeblichen Bestand-teilen und Erhaltungszielen ist in den FFH-VU (Planänderungsunterlagen I bzw. III Teil 5) dargestellt. Nachfolgend werden – sofern vorhanden – diejenigen Schutzzwe-cke von NSG bzw. Erhaltungsziele wiedergeben, die durch die Kompensationsmaß-nahmen betroffen werden können.

Schutzzweck gemäß NSG-Verordnung

Durch die Maßnahme wird nur das NSG „Zollenspieker“ betroffen. Das NSG

„Kiebitzbrack“ wird nicht beeinflusst. Der Schutzzweck für das NSG „Zollenspieker“ ist laut der Verordnung in der Fassung vom 26.4.1988 (Hansestadt Hamburg 1988):

Schutzzweck nach NSG-VO NSG "Zollenspieker“

㤠1 Naturschutzgebiet

(2) Schutzzweck ist, die seltenen tidebeeinflussten Vorlandflächen der Oberelbe mit ihren tideab-hängigen Tier- und Pflanzenarten, das artenreiche Carlsbrack und das artenreiche Riepenburger Brack mit dem Riepenburger Vogelschutzgehölz zu erhalten“

Erhaltungsziele

Im Folgenden werden die Erhaltungsziele für das FFH-Gebiet „Kom-plex NSG Zollenspieker und NSG Kiebitzbrack“ aufgelistet (übermittelt durch BSU):

Vorläufige Erhaltungsziele

„Erhaltung und Entwicklung von

- [3150] Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions - [3270] Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p. und Bidention p.p.

- [6430-1] Feuchte Hochstaudenfluren der planaren bis alpinen Stufe (Hochstaudensäume der Unterelbe) - [91E0] * Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior

- Finte - Rapfen - Flussneunauge - Meerneunauge - Steinbeißer

- Schierlings-Wasserfenchel“

Spezielle Erhaltungsziele für einzelne Lebensraumtypen oder Arten existieren nicht.

Zu beachten ist folgendes:

Der Standard-Datenbogen wurde im Jahr 2009 aktualisiert. Dadurch kam es zu einer Anpassung an die Ergebnisse der Erfassungsjahrs 2004-2008 für die FFH-Arten. Es kam dabei zur Neuaufnahme von folgenden FFH-Arten:

• Zierliche Tellerschnecke (Anisus vorticulus) und

• Bauchige Windelschnecke (Vertigo moulinsiana).

Auswirkungen auf Schutzzweck und Erhaltungsziele

Bis auf das Maßnahmengebiet HH 1 Zollenspieker liegt kein Maßnahmengebiet im Prüfgebiet.

Vorbemerkung: Zur Vermeidung von baubedingten Beeinträchtigungen der wandern-den Fisch- und Neunaugenarten finwandern-den die Bauarbeiten außerhalb der Wanderungs- und Laichzeit statt. Insgesamt kommt es durch die Maßnahmen zu positiven Auswir-kungen auf das Elbästuar, diese positiven AuswirAuswir-kungen sind jedoch nicht Gegen-stand der Betrachtung dieser FFH-Verträglichkeitsuntersuchung.

Baubedingt kommt es durch die Maßnahmen (Vertiefung und Verbreiterung eines vorhandenen Priels, Anlage von zwei Aufweitungen, Verfüllung der ehemaligen Slipanlage und Teilverfüllung des alten Prielverlaufs zu vorübergehenden Störwirkun-gen auf die dort vorkommenden Arten und Lebensgemeinschaften und damit auf die Strukturen und Funktionen der betroffenen FFH-LRT 3270 (Flüsse mit Schlammbän-ken mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p. und Bidention p.p.). Gegebenenfalls wird auch der FFH-LRT 6430 (Feuchte Hochstaudenfluren der planaren bis alpinen Stufe) betroffen. Es sind Vertreibungen von mobilen Individuen oder Schädigungen von immobilen Individuen zu erwarten. Die Bauarbeiten finden außerhalb der Brutzeit statt. Im Anschluss an die Bauarbeiten verbessern sich die Lebensraumbedingungen in den genannten Lebensraumtypen. So sind vorübergehende Störungen der Struktu-ren und Funktionen der betroffenen Gewässerabschnitte wie z.B. die Entstehung von Trübungswolken oder Meidungsreaktionen von Fischen und Neunaugen möglich. Eine Unterbrechung im Wanderungsgebiet der Fische und Neunaugen ist hierdurch nicht zu besorgen, da die Baumaßnahmen außerhalb der Wander- und Laichzeit stattfinden werden. Überdies ist der Wanderungstrieb der Fische und Neunaugen so stark, dass eine möglicherweise vorhandene Trübungswolke kein Hindernis darstellt.

Aufgrund der Kurzfristigkeit der möglicherweise entstehenden Trübungswolken sind

„Sauerstofflöcher“ nicht zu erwarten. Andauernde negative Auswirkungen auf das Gewässer ergeben sich insgesamt nicht. Insbesondere kommt es nicht zu einem Ein-trag von Feinstsedimenten in die Laichgebiete von Fisch- und Neunaugenarten.

Die im Bereich Zollenspieker durch Dr. Kurz (2003-2005) erfassten „aktuellen Stan-dorte“ der prioritären FFH-Pflanzenart Schierlings-Wasserfenchel (Oenanthe conioides) werden durch die Maßnahme teilweise berührt (siehe Anhang 3 in Unterla-ge H.4a). Als Vermeidungsmaßnahme ist eine Bestandserfassung der von den Maß-nahmen betroffenen Exemplare vorgesehen. Betroffene Exemplare werden umge-pflanzt oder extern zur Samenreife gebracht. Die gewonnenen Samen können an-schließend im Gebiet wieder ausgesät werden. Auf diese Weise wird verhindert, dass es zur Schädigung einzelner Exemplare bzw. der Population dieser weltweit äußerst seltenen Art kommt. Nach Abschluss der Bauarbeiten ist davon auszugehen, dass die Prielufer bessere Lebensbedingungen für die Art aufweisen und folglich eine Förde-rung der Art stattfindet. Dies ist u.a. darin begründet, dass die Überschwemmungs-häufigkeit und -dauer im unmittelbaren Maßnahmenbereich steigt. Ferner wird an den geeigneten neuen Böschungen eine fachgerechte Ansaat dieser Art durchgeführt.

Anlagebedingt kommt es durch die Maßnahmen zu einer Entwicklung von tideauenty-pischen Lebensräumen, zu einer Erhöhung des Ansiedlungspotenzials des Schier-lings-Wasserfenchels, zu einem Wegfall der Störungen in den elbnahen Lebensräu-men sowie z.T. zu einer Entwicklung eines Aufwuchslebensraumes für die Finte und den Rapfen. Dabei kommt es lokal zu differenziert zu betrachtenden Lebensraumver-änderungen.

Die beiden neuen prüfrelevanten Schneckenarten

• Zierliche Tellerschnecke (Anisus vorticulus)9

• Bauchige Windelschnecke (Vertigo moulinsiana)10

werden nicht durch die Kompensationsmaßnahmen betroffen. Dies ist darin begrün-det, dass die Arten nicht im Vorland der Elbe, sondern in den binnenseitig gelegenen Teilgebieten des Prüfgebiets (Riepenburger Brack, Kiebitzbrack) vorkommen (Mittei-lung durch Herrn Michalczyk, BSU).

Bewertung

Berühren die vorhabensbedingten Auswirkungen die o.g. Schutz- und Erhaltungsziele in beeinträchtigender Weise?

• Es treten Auswirkungen auf die Fisch- und Neunaugenarten sowie die FFH-Art Schierlings-Wasserfenchel auf.

9 Die Zierliche Tellerschnecke (Anisus vorticulus) gehört als Wasserlungenschnecke (Basommatophora) zur Familie der Tellerschnecken (Planorbidae). Die Tiere, die ca. ein Jahr alt werden, erreichen einen maximalen Durchmesser von 5 mm und eine Gehäusehöhe von max. 0,8 mm. Die Art lebt in klaren, stehenden Gewässern auf Pflanzen. Die Tellerschnecke ernährt sich von abgestorbenem Feinmaterial, lebenden Algen und abgestorbenen höheren Pflanzen.

10 Die Bauchige Windelschnecke (Vertigo moulinsiana) als Landlungenschnecken (Stylommatophora) zur Familie der Windelschnecken (Vertiginidae). Die Tiere erreichen Größe von 2,7 x 1,5 mm. Die Art lebt in kalkreichen bzw. nicht zu kalkarmen, nährstoffreichen Mooren und Sümpfen, häufig auf Schilf (Phragmites australis) oder Großseggen am Ufer von Niederungsbächen und Seen. Tagsüber ruht die Windelschnecke an der Unterseite von Seggen und Gräsern. Nachts weidet sie niedere Pilze ab, die auf den Ried- bzw. Röhrichtarten wachsen.

• Die vorhabensbedingten Auswirkungen berühren die o.g. Ziele nicht. Gleichwohl reduzieren die anthropogenen Veränderungen zunächst die Natürlichkeit und ge-hen mit vorübergege-henden Störungen einher.

• Dies ist jedoch keine Beeinträchtigung der o.g. Ziele, da das Prüfgebiet auch nach Verwirklichung der Fahrrinnenanpassung mit den Kompensationsmaßnahmen für die maßgeblichen Bestandteile des Teilgebiets/des Prüfgebiets die gleichen (bzw.

verbesserte) Lebensraumqualitäten aufweist.

Bleibt die Erhaltung eines „günstigen Erhaltungszustands“ für die betroffenen FFH-LRT und FFH-Arten im Prüfgebiet gewährleistet bzw. verbleiben gleich gute Möglich-keiten, zukünftig einen günstigen Erhaltungszustand zu erreichen?

• Ja, denn entsprechend den zugrunde gelegten Sachverhaltsprognosen zu den FFH-LRT und FFH-Fisch- und Neunaugenarten sowie zur FFH-Art Schierlings-Wasserfenchel ergibt sich, dass es zu keinen dauerhaften gravierenden Auswir-kungen (also im Sinne der Definition des „günstigen Erhaltungszustands“ nach Ar-tikel 1 i) und e) der FFH-RL noch tolerablen Auswirkungen) auf die bewertungsre-levanten Kriterien „Strukturen“, „Funktionen“ und „Wiederherstellbarkeit“ kommt.

Fazit:

• Die maßgeblichen LRT und Fisch- und Neunaugenarten sowie die FFH-Art Schierlings-Wasserfenchel im Prüfgebiet werden als unerheblich beeinträchtigt bewertet (Stufe 2 – unerhebliche Beeinträchtigung).

Hinweis: Die positiven Auswirkungen der Kompensationsmaßnahmen sind nicht Ge-genstand der Betrachtung dieser FFH-Verträglichkeitsuntersuchung.

Im Dokument Planänderungsunterlage III Teil 4 (Seite 179-182)