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B. Entwicklungen von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

B.6 Produktsicherheit

Das Niveau von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ist u. a. abhängig von der Güte der von den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen eingesetzten Produkte. Anforderungen an die Beschaffenheit von technischen Produkten werden durch das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) und eine Reihe von diesem nachgeordneten Verordnungen geregelt.

Dass die in Deutschland in Verkehr gebrachten tech-nischen Produkte tatsächlich nur „sicher“ auf den Markt gelangen bzw. unsichere Produkte identifiziert werden, wird durch verschiedene Maßnahmen sicher-gestellt:

– Normung

– Marktüberwachung

– Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung.

Die Hersteller bzw. diejenigen, die technische Pro-dukte in Verkehr bringen wollen, sind verantwortlich für deren Sicherheit. Dazu sind sie eigenverantwort-lich einer Reihe von Produktprüfungen unterworfen, der sogenannten Konformitätsbewertung. Erst wenn der Hersteller alle Anforderungen an seine Produkte erfüllt hat, darf er erklären, dass sie konform mit dem Gesetz sind und sie anschließend vertreiben. Häufig sind gesetzliche Anforderungen in speziellen Pro-duktnormen spezifiziert, die es der Wirtschaft erleich-tern, Produkte sicher und gesundheitsgerecht zu ge-stalten.

Sofern trotz dieser Maßnahmen gefährliche Produkte in die Hände von Arbeitnehmern und Arbeitnehme-rinnen bzw. von Verbrauchern und VerbraucheArbeitnehme-rinnen gelangen, haben Behörden der Länder nach dem GPSG weitreichende Vollzugsmöglichkeiten, um diesen Zustand zu korrigieren. Informationen über Maßnahmen im Rahmen der Marktüberwachung wer-den bei der BAuA gesammelt und ggf. über die EU-Kommission an die Mitgliedstaaten der EU bzw. von

diesen an die zuständigen Behörden der Länder wei-tergeleitet. Darüber hinaus wertet die BAuA die ein-gehenden Informationen über gefährliche Produkte statistisch aus, um die Länderbehörden bei der Festle-gung von Handlungsschwerpunkten zu unterstützen.

Dabei werden derzeit die Meldungen der Marktüber-wachungsbehörden im EU-Schnellinformationssystem RAPEX (Rapid Exchange Information System), In-formationen der Gewerbeaufsichtsbehörden über töd-liche Arbeitsunfälle, an denen Produkte beteiligt wa-ren, sowie Berichte über gefährliche Produkte in Pres-seberichten für die Auswertung herangezogen.

Oft wird als Unfallursache das „menschliche Versa-gen“ genannt, ohne die Herstellerverantwortung für die sichere und gesundheitsgerechte Gestaltung von Produkten zu berücksichtigen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin versucht daher auch, zu identifizieren, wo Gestaltungsmängel ursäch-lich für Unfälle waren – auch wenn man die Unfallur-sache zunächst dem Benutzer zugeschrieben hat.

Auswertung der RAPEX-Meldungen

Das RAPEX-System ist ein Schnellinformationssys-tem, mit dem die Mitgliedstaaten der EU sich gegen-seitig informieren, sobald die für die Marktüberwa-chung zuständigen Behörden (Gewerbeaufsicht) Pro-dukte im Handel gefunden haben, die ein so ernstes Risiko darstellen, dass ein sofortiges Eingreifen erfor-derlich ist. Von Deutschland aus wurden im Jahr 2009 insgesamt 232 Meldungen über solche Produkte er-fasst, die dieses sogenannte „ernste Risiko“ in sich bergen, die höchste Risikokategorie nach der RAPEX-Risikobewertungsmethode. Die Gesamtanzahl der Meldungen, die über das RAPEX-System geleitet werden, hat sich seit der Einführung der aktuellen internetgestützten Version im Jahr 2003 nahezu ver-zehnfacht, wie Abb. B 4 zeigt. In den Jahren davor war die Vernetzung bei weitem noch nicht so weit fortgeschritten und basierte auf dem Austausch von Faxen und E-Mails. Die Zahlen zwischen 1999 und 2003 stagnierten auf niedrigem Niveau – ein Grund Abb. B 4: Entwicklung der RAPEX-Meldungen

1.724

1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 RAPEX Mitgliedstaaten RAPEX DE

für die Einführung des internetgestützten neuen

utschland

und Futterm oduktgruppen am

erbe und Industrie

Behörden anderer Mitgliedstaaten der EU.

eschehen uktgruppen sind betroffen?

RAPEX-Systems.

41,4 % aller im Jahr 2009 von Deutschland in das europäische Schnellwarnsystem eingestellten mangel-haften Produkte stammen aus der Volksrepublik Chi-na. Dies ist auch auf das hohe Handelsvolumen mit China zurückzuführen. Produkte aus De

den mit 15,5 % die drittgrößte Gruppe.

Ursprünglich wurde das RAPEX-System für Meldun-gen über Verbraucherprodukte konzipiert, deren Ver-marktung in Deutschland durch das Geräte- und Pro-duktsicherheitsgesetz (GPSG) geregelt wird. Mittler-weile wurde der Anwendungsbereich aber deutlich ausgedehnt, so dass nun zusätzlich nicht nur die durch Verordnungen zum GPSG erfassten Produkte, son-dern auch solche aus anderen Rechtsbereichen über RAPEX gemeldet werden. Beispiele sind Medizin-produkte, Bauprodukte oder Produkte, die gegen das

Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- ittel- beteiligt?

– Welche Prod gesetzbuch (LFGB) verstoßen.

Abbildung B 5 zeigt, welche Pr häufigsten mit Mängeln auffielen.

Auffällig ist eine Mischung an Produkten aus dem Heim- und Freizeitbereich und solchen aus dem ge-werblichen Umfeld. Beispielhaft für den gege-werblichen Bereich sind Maschinen für Gew

oder verschiedene Elektroartikel.

Die Zahlen und die genannten Produktgruppen wer-den auch durch die Arbeitsschwerpunkte der für die Marktüberwachung zuständigen Behörden beeinflusst, die jeweils bestimmte Produktgruppen in den Fokus nehmen. So lag 2006/2007 ein Schwerpunkt auf der Prüfung von Stromverteilern und Prüfgeräten,

wo-durch in diesem Bereich mehr fehlerhafte Geräte auf-gefallen sind (s. Abb. B 5).

Es erfolgt eine enge Abstimmung der Marktüberwa-chungsprogramme zwischen den zuständigen Behör-den der Bundesländer und ggf. auch eine Zusammen-arbeit mit

Die BAuA unterstützt bei der Gestaltung dieser Pro-gramme.

Auswertung tödlicher Arbeitsunfälle mit Produkt-beteiligung

Auch in die Ermittlungen, die einem tödlichen Ar-beitsunfall folgen, sind die Gewerbeaufsichtsbehörden der Bundesländer eingebunden. Von diesen erhält die BAuA Berichte über diese Unfälle. Die Berichte wer-den im Hinblick auf die Produktsicherheit weiteren Auswertungen unterworfen:

– Inwiefern sind Produkte an dem Unfallg

– Sind die Produkte möglicherweise ursächlich für den Unfall?

Im Jahr 2009 fallen, wie in Abbildung B 6 dargestellt, folgende Produktgruppen am häufigsten als gefährlich auf:

Mit 18 % werden Baufahrzeuge am häufigsten ge-nannt, gefolgt von Baggern, Arbeitsbühnen und Krä-nen mit je ca. 12 % sowie Gabelstaplern und Sonder-maschinen mit je ca. 10 % und Flurförderzeugen mit 7,5 %. Betrachtet man die Jahre 2006 bis 2009 im Vergleich, so sind die tödlichen Arbeitsunfälle, bei denen Fahrzeuge im weiteren Sinne (Baufahrzeuge, Bagger, Gabelstapler, Flurförderfahrzeuge,…) betei-ligt waren, die mit Abstand größte Gruppe. Oft sind Abb. B 5: Mangelhafte Produkte nach Produktgruppen

Rapex-Meldungen nach Produktgruppen 2006-2009 (in Prozent)

0 Heim und Freizeit

Kosmetik Haushaltswaren/

Maschinen für Gewerbe/

Industrie

%

2009 2008 2007 2006

die Unfälle auf unzureichende Sichtverhältnisse für den Fahrer zurückzuführen – ein Mangel in der Ge-staltung dieser Produkte. Während bei Pkw die Rück-fahrsicherung („Einparkhilfe“) mittlerweile auch bei Kleinwagen oft zur Serienausstattung gehört, findet man diese im betrieblichen Umfeld so gut wie gar nicht.

Auswertung der Presseberichte

d ablesen. Auf

gefes-

und Freizeit zu finden sind. Der Trend aus den Pressemeldungen hingegen

zeigt ein anderes Bild: Hier bilden insbesondere Be-it Maschinen, Transport- und

passiert? Dies würde die im

Presse die Realität ab und die

wird, hätte dieses Neben der Auswertung der RAPEX-Meldungen und

der tödlichen Arbeitsunfälle erfolgt durch die BAuA auch eine Untersuchung von Pressemeldungen, in denen über Unfälle berichtet wird, bei denen mangel-hafte Produkte beteiligt oder ursächlich gewesen sein könnten. Da diese Untersuchung aber nicht alle er-scheinenden Zeitungen erfassen kann und auch die Berichterstattung in der Presse anderen Kriterien folgt als behördliche Meldungen, kann man hier nur ein Stimmungsbild oder einen Tren

tigte Daten, wie sie von den Gewerbeaufsichtsbehör-den erfasst werGewerbeaufsichtsbehör-den, kann hier nicht zurückgegriffen werden.

Bei der Untersuchung, über welche Produktgruppen in der Presse im Zusammenhang mit Unfällen am häu-figsten berichtet wird, belegen Maschinen für Gewer-be und Industrie wie in den Vorjahren den ersten Platz, gefolgt von Transport- und Hebemitteln auf dem zweiten Platz.

Fazit

Im Vergleich der unterschiedlichen Informati

len fällt auf, dass im Bereich der RAPEX-Meldungen Maschinen für den gewerblichen Bereich deutlich hinter den Produkten für Heim

richte über Unfälle m

Hebemitteln oder in Verbindung mit Gerüsten, Leitern und Tritten die Hauptgruppen.

Interessant bleibt die Ursachenforschung für diese Unterschiede:

– Werden Unfälle mit Maschinen in der Presse ver-mehrt gemeldet, weil es publikumswirksamer ist?

– Liegt die geringe Anzahl an Berichten über tat-sächliche Unfälle mit Elektrogeräten oder Spiel-zeugen in der Presse daran, dass die Marktüberwa-chungsbehörden gerade hier ganz besonders genau hinschauen und Produkte aus dem Verkehr ziehen bevor etwas

System gemeldeten Zahlen erhöhen, ohne tatsäch-lich eine erhöhte Unfallquote zu belegen.

– Oder bildet die

Marktüberwachungsbehörden ermitteln mit den falschen Schwerpunkten?

Wichtige Aufgabe der BAuA ist es, alle vorliegenden Informationen als Hilfestellung mit den zuständigen Behörden zu diskutieren und diese bei der Identifika-tion von Arbeitsschwerpunkten und der Erarbeitung von Marktüberwachungsprogrammen zu unterstützen.

Deutlich wird aber in allen Bereichen der Produktsi-cherheit: In vielen Fällen, in denen „menschliches Versagen“ als Ursache genannt

Versagen im Rahmen einer Risikobewertung bei ver-nünftiger Betrachtung vorhergesehen und durch tech-nische Maßnahmen verhindert werden können. Inso-fern ist die Unfallursache insbesondere bei den Her-stellern zu suchen, die Produkte unzureichend gestal-ten, und nicht auf den Menschen abzuschieben, dessen Versagen eben menschlich ist…

Abb. B 6: Tödliche Arbeitsunfälle mit Beteiligung von Produkten 2006-2009

0 5 10 15

Baufahrzeuge Bagger Arbeitsbühnen Kräne Gab 20

25 30%

elstapler Sonder-maschinen

Flurförderzeuge Geräte f.

Gartenbau

Sägen 2009 2008 2007 2006

Informationen zur Produktsicherheit sammelt die BAuA im Internet im Produktsicherheitsportal unter www.produktsicherheitsportal.de.