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Baustellenüberwachung

F. Überwachung und Beratung; Ausgewählte Maßnahmen, Projekte und

F.1 Tätigkeit der Arbeitsschutzbehörden

F.2.3 Baustellenüberwachung

Zehn Jahre Baustellenvorankündigungen – eine Einschätzung der quantitativen und qualitativen Entwicklung

Die Baustellenverordnung mit ihren Instrumenten Vorankündigung, Sicherheits- und Gesundheits-schutzplan sowie Koordinierung sollte die Vorausset-zung für eine Verbesserung der Sicherheit und Ge-sundheit der Beschäftigten auf Baustellen schaffen.

Nach über zehnjährigem Bestehen dieser Verordnung sollte die Entwicklung hinsichtlich Quantität und Qualität des Instruments „Vorankündigung“ aus der Sicht der staatlichen Arbeitsschutzbehörde einge-schätzt werden.

Dazu erfolgte in Sachsen eine Bewertung der einge-reichten Vorankündigungen im Bereich der Außen-stelle Leipzig der Abteilung Arbeitsschutz der Lan-desdirektion Dresden. Durchschnittlich gingen jähr-lich 555 Vorankündigungen bei der Arbeitsschutzbe-hörde ein. Davon wurden ca. 41 Prozent verspätet bzw. erst nach dem Baustellenbeginn eingereicht.

Waren es 1999 noch 35 Prozent die unter diese Grup-pe fielen, so stieg dieser Anteil im Jahr 2008 auf 86 Prozent an. Diese negative Tendenz hat vor allem darin ihre Ursache, dass viele Bauherren bzw. anstelle der Bauherren verantwortliche Dritte erst nach einer Aufforderung durch die zuständige Arbeitsschutzbe-hörde prüfen, inwieweit die Kriterien der Baustellen-verordnung für das Einreichen einer Vorankündigung zutreffen.

Des Weiteren besteht nach wie vor Unkenntnis bei den Bauherren, hinsichtlich ihrer Pflichten nach der Baustellenverordnung.

Über die Jahre hinweg wurden folgende Qualitäts-mängel ersichtlich, die trotz umfangreicher Aufklä-rung der Bauherren durch die Arbeitsschutzbehörde nicht ausreichend abgestellt wurden:

– Ungenaue Angaben zum Standort der Baustelle.

– Fehlende Angaben (genauer Sitz, Telefonnummer und Ansprechpartner) zum Bauherren und des an-stelle des Bauherren verantwortlichen Dritten so-wie der eingesetzten Koordinatoren für die Pla-nung und Ausführung des Bauvorhabens.

– Ungenaue Angaben zum Baubeginn und Bauende.

– Ungenaue Angaben zu bereits ausgewählten Auf-tragnehmern.

– Fehlende Hinweise zur Art der Arbeiten (z. B.

gefährliche Arbeiten, Arbeiten mit Gefahrstoffen).

Diese inhaltlichen Qualitätsmängel vieler der einge-gangenen Vorankündigungen machen es der Arbeits-schutzbehörde schwer, die oben genannten Probleme vorab zu klären.

Durch das Zusammentreffen mit den entsprechenden Verantwortlichen bei Baustellenkontrollen, telefoni-sche Beratungen und durch Revisionsschreiben ist es teilweise gelungen, die Qualität so zu verbessern, dass die grundlegenden Angaben in den Vorankündigun-gen enthalten sind. Auch die Angaben zum Einsatz der Sicherheits- und Gesundheitskoordinatoren hin-sichtlich der Eignung haben sich wesentlich verbes-sert. Problematisch ist jedoch weiterhin die

Ausfüh-rung über ausgewählte Auftragnehmer und die Durch-führung der Art der Arbeiten. Die Ursache ist sicher auch in der unterschiedlichen Qualität der angewende-ten Vordrucke, die den Bauherren zur Verfügung stehen, zu sehen.

Schwerpunktaktion „Absturzsicherung – Aktion Gerüste“

Arbeiten an und auf Gerüsten sind für Beschäftigte mit besonderen Gefahren für Sicherheit und Gesund-heit verbunden. Arbeits- und Schutzgerüste gehören demzufolge zu den Kontrollschwerpunkten der Ar-beitsschutzbehörden auf Baustellen.

Im Hinblick auf die Zielstellung der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) führten die Mitarbeiter der Abteilung Arbeitsschutz der Landesdi-rektion Dresden und die Staatliche Gewerbeaufsicht des Freistaates Bayern die Schwerpunktaktion „Ab-sturzsicherung – Aktion Gerüste“ durch.

Die entsprechenden Prüfungen auf den Baustellen ergaben, dass während der Vorhaltung der Gerüste durch die Benutzer oftmals eigenmächtige Verände-rungen an den Gerüsten vorgenommen werden. Infol-gedessen sind sowohl die Standsicherheit als auch die Sicherheit der auf dem Gerüst befindlichen Beschäf-tigten bzw. Dritter erheblich beeinträchtigt. Die Schwerpunktaktion konzentrierte sich demzufolge vorrangig auf die Überwachung der Unternehmen, die zur Ausführung ihrer Arbeiten auf Baustellen Arbeits- und Schutzgerüste, sowie fahrbare Arbeitsbühnen benutzen. Mittelbar betroffen von der Schwerpunktak-tion waren aber auch Unternehmen, die als Gerüst-bauer tätig sind und zwar in den Fällen, in denen die festgestellten Mängel am benutzten Gerüst vornehm-lich auf Mängel beim Gerüstaufbau zurückzuführen waren.

Die Schwerpunktaktion „Absturzsicherung – Aktion Gerüste“ konzentrierte sich auf die Kontrolle gerüst-spezifischer technischer Kriterien und auf die betrieb-liche Arbeitsschutzorganisation der Unternehmen. In diesem Zusammenhang wurde auch die Tätigkeit des Koordinators für Sicherheit und Gesundheitsschutz bzw. dessen Wirksamkeit bezüglich der Schnittstelle Gerüste in die Überprüfung einbezogen.

Ergebnisse und Schlussfolgerungen

Im Rahmen der Schwerpunktaktion kontrollierten die Mitarbeiter der Landesdirektion Dresden im Zeitraum vom 1. August bis zum 30. November 2008 anhand spezieller Prüflisten 127 Baustellen, auf denen Ar-beits- und Schutzgerüste und/ oder fahrbare ArAr-beits- Arbeits-bühnen benutzt wurden. Es wurden 106 Erstkontrollen und 21 Nachkontrollen durchgeführt. 174 Betriebe,

die als Gerüstbauer und/ oder Gerüstbenutzer auf den Baustellen tätig waren, wurden in die Überprüfung der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation einbezo-gen.

Zur Beseitigung der beanstandeten Mängel führten die Bediensteten 58 Beratungen durch, erteilten 88 Revi-sionsschreiben und in 39 Fällen Anordnungen.

Auf den kontrollierten Baustellen waren in drei Vier-tel der Fälle bis 20 Beschäftigte tätig. Lediglich sieben der 127 kontrollierten Baustellen waren größere Bau-vorhaben mit über 50 Beschäftigten. Dieser Schwer-punkt wurde bewusst gewählt, da bisher insbesondere bei kleineren Bauvorhaben entsprechende Mängel festgestellt wurden.

Die Kontrollen ergaben, dass jedes vierte Gerüst, das kontrollierte wurde, nicht ordnungsgemäß vom Ge-rüstbauer an den Gerüstbenutzer übergeben wurde und kein Übergabeprotokoll vorlag. Bei jedem dritten Gerüst fehlte die notwendige Kennzeichnung über die Angaben der zulässigen Last- und Breitenklasse. In neun Fällen wurde das Gerüst zum Zeitpunkt der Kontrolle für Arbeiten genutzt, die entsprechend den Angaben zur Lastklasse bzw. Nutzlast, nicht zulässig waren.

Bei jedem vierten Gerüst wurden augenscheinliche Mängel an der Stand- und Tragsicherheit festgestellt.

In 24 Fällen wurde festgestellt, dass Gerüstbenutzer eigenmächtige Veränderungen am Gerüst vorgenom-men hatten, ohne diese mit dem Ersteller der Gerüste abzustimmen bzw. die sichere Benutzung zu prüfen.

In der Folge war die Sicherheit der auf den Gerüsten arbeitenden Beschäftigten erheblich gefährdet. Män-gelschwerpunkt war der Ausbau von Bauteilen für den Seitenschutz und die Montage von Schuttrutschen. In der Mehrzahl der Fälle wurden die eigenmächtigen Veränderungen bei Zimmerarbeiten und bei Dachar-beiten vorgenommen. Kritisch ist in dem Zusammen-hang anzumerken, dass diese Arbeits- und Schutzge-rüste ohne nochmalige Sicherheitsüberprüfung be-nutzt wurden und die Absturzgefahren auch für die Beschäftigten der im Bauverlauf nachfolgenden Ge-werke fortbestanden.

Beanstandungen gab es auch bei den kontrollierten 15 fahrbaren Arbeitsbühnen. Sie wurden von den auf den Baustellen tätigen verschiedenen Gewerken nicht nur benutzt, sondern zumeist auch selbst aufgebaut. Le-diglich die Hälfte der kontrollierten Betriebe, die fahrbare Arbeitsbühnen nutzten, hatten ihre Beschäf-tigten in den sicheren Aufbau und in die Verwendung unterwiesen. Die Aufbau- und Verwendungsanleitung der Arbeitsbühnen wurde überwiegend nicht auf der Baustelle mitgeführt.

Bei einem Viertel der kontrollierten Bauvorhaben war kein Koordinator für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz für die Ausführungsphase bestellt worden, obwohl es für die Art des Bauvorhabens entsprechend den Vorschriften der Baustellenverord-nung erforderlich war. Es handelte sich hier vorrangig um Bauvorhaben, die von privaten Bauherren durch-geführt wurden. In vier Fällen waren Bauvorhaben betroffen, bei denen Bund und/ oder Länder als Bau-herr auftraten.

In den Fällen der kontrollierten Baustellen, für die ein Koordinator benannt war, wurde lediglich bei der Hälfte der Bauvorhaben die Wirksamkeit des Koordi-nators bezüglich der Schnittstelle Arbeits- und Schutzgerüste, als ausreichend bewertet.

Die Kontrollen der Unternehmen ergaben, dass in 26 Unternehmen keine Gefährdungsbeurteilung durchge-führt wurde und dass vorhandene Gefährdungsbeurtei-lungen nicht auf die örtlichen Gegebenheiten der Bau-stelle und den technologischen Ablauf der Arbeiten abgestimmt waren. Zwei Drittel dieser Unternehmen waren kleine bzw. Kleinstunternehmen, die bis zu fünf Arbeitnehmer beschäftigten.

Bei etwa einem Drittel, der auf der Baustelle angetrof-fenen Unternehmen wurden die Beschäftigten nicht über die sichere Benutzung von Arbeits- und Schutz-gerüsten unterwiesen. Auffällig waren die fehlende Unterweisung bei Unternehmen, die Malerarbeiten und/ oder Putzerarbeiten ausführten sowie Unterneh-men, die im Fensterbau tätig waren und bis zu fünf Arbeitnehmer beschäftigten.

Die Ergebnisse der Schwerpunktaktion „Absturzsi-cherung – Aktion Gerüste“ verdeutlichen, dass Gerüs-te unverändert einen Kontrollschwerpunkt der Ar-beitsschutzbehörden darstellen müssen. Sie zeigen aber auch, dass bei den Unternehmen, die Gerüste für ihre Arbeiten lediglich benutzten (und nicht selber aufbauten), der Aspekt der Gefährdung durch Absturz nicht ausreichend berücksichtigt wird und Defizite hinsichtlich Unterweisungen zur sicheren Benutzung von Arbeits- und Schutzgerüsten sowie fahrbaren Arbeitsbühnen bestehen. Sehr häufig konzentrieren sich die Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisun-gen lediglich auf die unmittelbaren fachlich orientier-ten Tätigkeiorientier-ten und lassen den Arbeitsplatz Gerüst oder fahrbare Arbeitsbühne und die damit im Zusam-menhang stehenden Gefährdungen unberücksichtigt.

Sicherheit auf der Großflughafenbaustelle – Berlin Brandenburg International (BBI)

Die Bauarbeiten an dieser bedeutenden Infrastruktur-maßnahme haben 2006 begonnen und nehmen ständig an Intensität zu. Zum Jahresende 2008 arbeiteten

be-reits ca. 1.300 Arbeitnehmer/-innen täglich auf der Baustelle.

Der Baubeginn für das Hauptgebäude des zukünftigen Flughafens (Terminal) fand im Juli 2008 statt. Die Voraussetzung dafür war die Fertigstellung des Bahn-hofes, der sich unter dem Terminal befindet. Zur Er-reichung dieses Ziels waren erhebliche bautechnische und logistische Anstrengungen erforderlich, die stets durch die Sicherheitsorganisation der Bauherrin (die eingesetzte ARGE, übergeordneter Sicherheitskoordi-nator, Sicherheitskoordinator der Bahn) und die Auf-sichtsdienste der BG Bau und der Arbeitsschutzver-waltung des Landes Brandenburg konstruktiv beglei-tet wurden.

Zwischen dem Bauunternehmen für den Bahnhof und dem Rohbauunternehmen für das Terminal fanden ständige Abstimmungen statt. Beispielsweise musste die Decke über dem Bahnhof dicht und tragfähig sein, es mussten aber auch die Fluchtwege aus der Tiefe der Bahnbaustelle heraus gewährleistet werden. Bestimm-te Öffnungen waren also erforderlich, mussBestimm-ten aber gegen das Herabfallen von Gegenständen aus der oben liegenden Baustelle gesichert werden. Diese Anforderungen an Absperrung und Durchlässigkeit für Personen in bestimmte Richtungen unter bestimm-ten Voraussetzungen (Fluchtwege) galt es zu definie-ren und umzusetzen. Immer wieder mussten die Bau-stellenlagerflächen verändert und Verkehrswege auf die täglichen Bedürfnisse angepasst bzw. den einzel-nen Baubeteiligten zugewiesen werden.

Vor Beginn der dunklen Jahreszeit war ein weiteres Problem zu lösen. Ein Begehen der Hauptzufahrts-straße durch Zivilpersonen erschien immer gefährli-cher, weil auf der Baustraße neben den normalen Fahrzeugen mit Straßenzulassung auch zunehmend Baustellendumper mit bis zu 54 t Gesamtmasse un-terwegs waren. Vor Jahresende wurde die Straße au-ßerdem wegen einer Leitungsverlegung um 2 m schmaler. Durch Veranlassung des Landesamtes für Arbeitsschutz (LAS) wurde ein gesonderter Gehweg vom Baustelleneingang Ost (Hauptzugang zur Bau-stelle) bis zur Bauleitung hergestellt.

Die ursprünglich zu Beginn des Jahres 2008 geplante Bereitstellung eines Büros auf der Baustelle für die Mitarbeiter/-innen des LAS konnte nicht in der vorge-sehen Weise gesichert werden. Mit der Berufsgenos-senschaft der Bauwirtschaft wurde die Errichtung eines gemeinsamen Präventionsstützpunktes verein-bart. Am 19. März 2009 wurde der Präventionsstütz-punkt eröffnet. Ein Büro-Container, ein Schulungs-mobil sowie ein Untersuchungsbus des Arbeitsmedi-zinischen Dienstes der Bau BG sind seitdem die Basis für die tägliche Vor-Ort-Präsenz auf der Baustelle.

Neben der Einflussnahme auf die Sicherheitsorganisa-tion der Baustelle wurden 2008 durch die Aufsichts-kräfte des LAS bei 218 Kontrollen 710 einzelne Bau-firmen überprüft. Dies führte zu 28 behördlichen An-ordnungen in folgenden Bereichen:

– Arbeitsgerüste/Traggerüste, – Arbeitsmittel und Maschinen, – Verkehrswege,

– Absturzsicherungen, – Sozialeinrichtungen, – Arbeitszeit.