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5. 3 Probleme mit Frauenhandel und Zwangsprostitution

Die weltweit am häufigsten betroffene Bevölkerungsgruppe, welche unter den Problemen des Menschenhandels über die Grenzen der eigenen Nation hinaus zu leiden hat sind Frauen.

Approximately 80 percent of transnational victims are women and girls up to 50 percent are minors363.

Amnesty International, Human Rights Watch und andere Menschenrechtsorganisationen vermuteten in der Stationierung von Blauhelmen unter anderem die Ursachen für steigenden Frauenhandel und Zwangsprostitution in den jeweiligen besetzten Regionen. Als Beispiele dafür galten die Entsendung der KFOR in den Kosovo und die Einrichtung der Übergangsverwaltungsmission der Vereinten Nationen im Kosovo (UNMIK)364. Diese Missionen führten dazu, dass dieses Gebiet zum Hauptziel für Frauen- und Mädchenhandel geworden ist. Verschärft wurde diese Situation durch die Immunität der Soldaten, welche dadurch vor gerichtlicher Verfolgung geschützt sind365.

Mittlerweile hat UNMIK dieses Problem erkannt und Maßnahmen dagegen gesetzt. Dadurch wurde eine so genannte schwarze Liste von einigen Bars und Nachtclubs erstellt, welche VN- Mitarbeiter und Soldaten nicht besuchen dürfen366.

Im Jahre 2000 wurde durch UNMIK eine Spezialeinheit gegen Frauenhandel und Prostitution (TPIU) gegründet. Diese sollte Personen überführen, welche verdächtigt sind, an Schmuggel und Frauenhandel beteiligt zu sein367.

360 vgl. Z 8 lit b der Res S/1888/2009.

361 vgl. Z 1 der Res S/1888/2009.

362 vgl. http://www.gwi-boell.de/web/un-resolutionen-un-resolutionen-1642.html (09.Juni 2011).

363 Department of State. United States of America Trafficking in Person Report, 2007, 8.

364 vgl. http://www.amnesty.de/umleitung/2004/deu05/079?lang=de%26mimetype%3dtext%2fhtml (09.Juni 2011).

365 vgl. Gerhard Thallinger, Grundrechte und extraterritoriale Hoheitsakte: Auslandseinsätze des Bundesheers und Europäische Menschenrechtskonvention (2008) 360.

366 vgl. Arbeit und Wirtschaft: Band 59, Österreichischer Arbeiterkammertag und Österreichischer Gewerkschaftsbund, 2005.

- 69 - Menschenrechtsorganisationen erklärten, dass diese Aktionen zwar bewundernswert sind, aber trotzdem noch zu wenig dagegen getan wird.

Das Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität368 beschäftigte sich ebenfalls mit diesem Thema369. Dieses ist am 25. Dezember 2003 in Kraft getreten.

Menschenhandel umfasst laut diesem Protokoll jede Art von Anwerbung, Beförderung, Verbringung, Beherbergung oder Aufnahme von Personen durch Androhung oder Anwendung von Gewalt oder anderer Formen der Nötigung, durch Entführung, Betrug, Täuschung, Missbrauch von Macht oder Ausnutzung besonderer Hilflosigkeit oder durch Gewährung oder Entgegennahme von Zahlungen oder Vorteilen zur Erlangung des Einverständnisses einer Person, die Gewalt über eine andere Person hat, zum Zweck der Ausbeutung.

Mit Ausbeutung ist die Ausnutzung von/zur Prostitution oder anderer Formen von sexueller Gewalt, aber auch Zwangsarbeit und Sklaverei, aber auch die Organentnahme gemeint. Jeder Vertragsstaat wurde durch dieses Zusatzprotokoll aufgefordert, spezielle Maßnahmen zur Verhinderung des Menschenhandels, zur Unterstützung der Opfer und zur Bestrafung der TäterInnen zu ergreifen. Des Weiteren forderte der Rat der Europäischen Union dazu auf, grenzüberschreitende Hilfe in Anspruch zu nehmen: Er gab als Beispiele diverse Informations- und Medienkampagnen an, aber auch soziale Initiativen370. Dabei konnte die Vorbildwirkung von Staaten eine große Hilfe sein, so der Rat der Europäischen Union. Angeregt wurde zu bilateralen und multilateralen Abkommen, welche sich mit den Umständen des Opfer-Werdens beschäftigten. Dem Opferschutz musste sich auch von rechtlicher Seite her in aufwändigerer Weise zugewandt werden: Eigene Verwaltungsstellen sollten dafür eingerichtet werden, oder aber Gerichte sollten Sprechtage für dieses Problem festsetzen. Opfer haben nicht nur mit körperlichen Schmerzen zu kämpfen. Ihnen sind lebenslange psychische Leiden

367 vgl. Sarah Elizabeth Mendelsohn, Barracks and brothels: peace keepers and human trafficking in the Balkans, (2005) 25.

368 vgl. BGBl. III 10/2008.

369 Siehe auch: Beschlüsse 2006/618/EG und 2006/619/EG des Rates vom 24. Juli 2006 über den Abschluss - im Namen der Europäischen Gemeinschaft - des Zusatzprotokolls zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität.

370 Artikel 9 Abs 2 Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität vom 1. September 2005.

- 70 - vorprogrammiert, wenn diese nicht behandelt werden, weil Frauen aus Angst vor den Menschenhändlern oft nicht zu ihren Familien zurückkehren wollen371.

Alle Mitgliedstaaten sollten Opfern von Menschenhandel die Möglichkeit geben, dass sie Schutz in dessen Hoheitsgebiet haben. Jedoch sollte ihnen aber die Möglichkeit gegeben werden in ihr Heimatland zurückzukehren. Besonders sollte man dabei aber auf den Schutz der Opfer zu achten, denn eine Rücksendung in Gefahrengebiet ist nicht erlaubt372.

Die Verschleppung von Frauen ist heute noch während Kriegszeiten ein großes Thema. Mit Menschenhandel können Söldner viel Geld verdienen, da Frauen relativ leicht über die Grenzen des jeweiligen Landes geschmuggelt werden können. Vielen Frauen wird dabei der Ausstieg aus der Armut, Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen und Gesundheit versprochen, was sie zu leichten Opfern macht373. Nach der Zeit des Zweiten Weltkrieges führte der starke Anstieg der Weltwirtschaft in vor allem wirtschaftlich unterentwickelten Staaten zu einer großen Anzahl an potentiellen Verschleppungsopfern. Kevin Bales meint dazu, dass besonders Staaten mit einer hohen Bevölkerungswachstumsrate eine parallel ansteigende Verschleppungs- Menschenhandels- und Sklavereirate haben374. Auch Staaten mit auffallend hoher Armutsrate und korrupten Regierungen, welche zu Kriegen führen, weisen dieses Problem auf375.

Zwangsprostitution ist der Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung376. Der Zwang kann durch List, Täuschung und durch die Ausbeutung einer Zwangslage ausgeübt werden377. Um dem gegenzusteuern hat die Vollversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte per Resolution 217 A vom 10. Dezember 1948 verabschiedet378. Zwar besitzt die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte keinen völkerrechtlich verbindlichen Charakter, jedoch wird sie als allgemeiner Bestandteil der Normenstruktur der VN gesehen. Laut Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der

371 RICHTLINIEN ZUM INTERNATIONALEN SCHUTZ: Anwendung des Artikels 1 A (2) des Abkommens von 1951 bzw. des Protokolls von 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge auf die Opfer von

Menschenhandel und entsprechend gefährdete Personen (2006) 19.

372 vgl. Protokoll gegen den Menschenhandel, eine Zusammenfassung des Protokolls, gefunden unter:

http://europa.eu/legislation_summaries/justice_freedom_security/fight_against_trafficking_in_human_beings/l337 00_de.htm (letzter Stand 05.Mai.2011).

373 vgl. Jürgen Nautz /Birgit Sauer, Frauenhandel: Diskurse und Praktiken (2008) 129f.

374 vgl. Kevin Bales, Die neue Sklaverei (2001) 22.

375 vgl. Kevin Bales, Die neue Sklaverei, 24ff.

376 vgl. Hans-Joachim Lenz, Gewalt und Geschlechterverhältnis: Interdisziplinäre und geschlechtersensible Analysen und Perspektiven (2007) 139.

377 vgl. Sabine Grenz, Verhandlungen im Zwielicht: Momente der Prostitution in Geschichte und Gegenwart (2006) 116.

378 vgl. Rolf Schwarz, Staate, Macht und Menschenrechte in Algerien: Eine Dekonstruktion konstruktivistischer Erklärungsversuche (2002) 23.

- 71 - Menschenrechte sind alle Menschen frei und gleich an Würde und Rechten geboren379. Durch Zwangsprostitution wird den Opfern die Würde genommen. Weil den Opfern die Papiere im Ankunftsland abgenommen werden, werden ihnen somit auch die Rechte genommen. Jeder Mensch hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeine Unterscheidung, wie etwa nach (…) Geschlecht (…) oder sonstigen Umständen380. Durch die Behandlung als Leibeigene werden den Frauen die Rechte nach dieser Erklärung genommen. Artikel 3 lautet: Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person381. Im Falle der Zwangsprostitution sind alle drei Tatbestandsmerkmale gegeben und somit sind Frauen besonders gefährdet. Besonders Artikel 4, welcher sich mit dem Verbot der Sklaverei beschäftigt, ist im Falle der Zwangsprostitution als Tatbestand heranzuziehen, da laut diesem niemand in Sklaverei gehalten werden darf. Sklaverei ist in allen Formen verboten382. Durch die Verschleppung in einen anderen Staat und der Täuschung über bessere Lebensbedingungen geraten Frauen oft in die Gefahr der sexuellen Ausbeutung. Artikel 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte besagt, dass niemand der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung … unterworfen werden darf383. Frauen werden durch die sexuelle Ausbeutung unmenschlich und erniedrigt behandelt, weil sie gegen ihren Willen zu sexuellem Kontakt mit Männern gezwungen werden.

Aufgrund der gemeinsamen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union wurden die Programme STOP (Sexual Trafficking of Persons) und DAPHNE erlassen384. STOP war ein Förder- und Austauschprogramm für Personen, welches Maßnahmen gegen den Menschenhandel vorsah. Mit Beschluss des Rates vom 28.06.2001385 wurde das Ende 2000 ausgelaufene Programm als STOP II vom 01.01.2001 bis 31.12.2002 verlängert386. Das DAPHNE Programm zur Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen sollte den körperlichen Schutz der Zielgruppe garantieren. Dieses Programm lief in den Jahren

379 Artikel 1 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 1948,

http://www.un.org/Depts/german/grunddok/ar217a3.html (Stand: 05. Juli 2011).

380 Artikel 2 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 1948.

381 Artikel 3 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 1948.

382 Artikel 4 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 1948.

383 Artikel 5 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 1948.

384 vgl. Uta Klein, Geschlechterverhältnisse und Gleichstellungspolitik in der Europäischen Union (2006) 184ff.

385 vgl. 2001/514/JI: Beschluss des Rates über die Durchführung der zweiten Phase des Programms für die Förderung, den Austausch, die Aus- und Fortbildung sowie die Zusammenarbeit von Personen, die für Massnahmen gegen den Menschenhandel und die sexuelle Ausbeutung von Kindern zuständig sind (STOP II), ABl. L 186 vom 07.07.2001, S. 7-10.

386 vgl. Nora Fuhrmann, Geschlechterpolitik in der Europäischen Union (2005) 196., Gabriele Welter-Kaschub, Probleme der Strafverfolgung und des Zeuginnenschutzes in Menschenhandelsprozessen- eine Analyse der Gerichtsakten (2002) 43f.

- 72 - 2000 bis 2003. Besonderes Augenmerk wurde auf den Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen vor Gewalt (einschließlich der Gewalt in Form sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbrauchs), durch Verhütung von Gewalt und durch Unterstützung der Opfer zur Verhinderung von künftiger Gewalt gelegt387.

Zur Unterstützung der Opfer wurden noch weitere Maßnahmen auferlegt, welche mit dem Handel von Menschen zu tun haben oder hatten: AGIS, PHARE388, TACIS389, CARDS und AENEAS390. Mit dem Programm AGIS wird die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit der Europäischen Union gefördert, welche konkrete Projekte zum Menschenhandel unterstützt391. PHARE ist ein Programm zur finanziellen Unterstützung der mittel-und osteuropäischen Staaten zur Eingliederung in die demokratische Gesellschaft. Es beinhaltet aber auch Maßnahmen zur Verhinderung des Menschenhandels, insbesondere des Frauenhandels392. Mittels des TACIS Aktionsprogrammes wurden seit 2004 mehr Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für das Personal von russischen Strafverfolgungsbehörden finanziert.

Zusätzlich werden damit Maßnahmen zur Vorbeugung und Verhütung des Menschenhandels durch das Aufmerksam machen der Öffentlichkeit und staatlichen Behörden gesetzt393. CARDS ist ein Finanzierungsinstrument gegen den Menschenhandel394. Mittels des AENEAS Programmes wird auf europäischer Ebene unter anderem die Verhütung des Menschenhandels gefördert. Als Ziel wird die Implementation gesamteuropäischer und internationaler Standards in diesem Bereich vorgegeben395.

387 vgl. Nora Fuhrmann, Geschlechterpolitik in der Europäischen Union (2005) 196., Gabriele Welter-Kaschub, Probleme der Strafverfolgung und des Zeuginnenschutzes in Menschenhandelsprozessen- eine Analyse der Gerichtsakten (2002) 43f.

388 vgl. Annegret Bendiek, Der Konflikt im ehemaligen Jugoslawien und die Europäische Integration: Eine Analyse ausgewählter Politikfelder (2004) 217.

389 vgl. Marie-Canin Gumppenberg/Udo Steinbach, Zentralasien: Geschichte, Politik, Wirtschaft ; ein Lexikon (2004) 75.

390 vgl. Uta Klein, Geschlechterverhältnisse und Gleichstellungspolitik in der Europäischen Union, 184.

391 vgl. Internationales Handbuch der Kriminologie, Band 2 (2009) 114.

392 vgl. Katarzyna Zentner, Menschen im Dunkel- Eine qualitative Fallstudie zu osteuropäischen Opfern von Frauenhandel (2009) 59.

393 vgl. Regina Heller, Normensozialisation in Russland: Chancen und Grenzen europäischer Menschenrechtspolitik gegenüber der russischen Föderation (2008) 201.

394 vgl. Annegret Bendiek, Der Konflikt im ehemaligen Jugoslawien und die Europäische Integration: Eine Analyse ausgewählter Politikfelder (2004) 217.

395 vgl. Ingeborg Tömmel, Deutsche Vereinigung für Politische Wissenschaft, Die Europäische Union: governance and policy making (2008) 383.

- 73 -

6 Schlussbetrachtung

Die Vereinheitlichung des Kriegsrechts kann bis in die Zeit der Antike zurückverfolgt werden.

Schon Cicero beschäftigte sich mit dem Recht Krieg zu führen. Er stellte Grundsätze auf, welche den Krieg legitimieren sollten.

Augustinus von Hippo versuchte das Kriegsrecht zu definieren. Sein Werk De Civitate Dei ist zentrale Grundlage von Arbeiten bis in das Mittelalter. Er entwarf erstmals Punkte für einen gerechten Krieg, welche von späteren Gelehrten ausgebaut und neu definiert wurden.

Augustinus´ Werk beeinflusste mit seinen Grundsätzen des bellum iustum sowohl Thomas von Aquin als auch Hugo Grotius. Grotius´ Beitrag zum Kriegsrecht ist, dass er erstmals das ius in bello miteinbezieht. Ihm ist der Grundstein für das heute geltende humanitäre Völkerrecht zu verdanken396.

Beeinflusst durch verschiedene Gelehrte, aber auch durch die Kirche, gelang es, das Kriegsrecht in eine andere Richtung zu lenken. Immer mehr befassten sich auch Politiker mit dem Recht im Krieg. Ihnen wurde bewusst, dass die Zivilbevölkerung unter den Konflikten leidet. Schließlich wagten Aristide Briand und Frank Biling Kellogg 1928 den Schritt zu einem partiellen Gewaltverbot. Damit wurden Angriffskriege geächtet, was wiederum größeren Schutz für die Zivilbevölkerung brachte.

Erst durch die Bildung der Vereinten Nationen 1945 kam es zu einem allgemeine Gewaltverbot, welches nur durch kleine Ausnahmen durchbrochen werden kann. Näher definiert wurde dieses durch die Definition of agression, welche wesentlich zur Verständlichkeit des allgemeinen Gewaltverbotes beitrug.

Auf der Seite des ius in bello war schon zur Zeit der Laterankonzile ein Fortschritt zu spüren.

Die Zivilbevölkerung erhielt Schutz durch die Kirche, weil die Staatsgewalt diesen nicht garantieren konnte. Eine Weiterentwicklung findet sich in den Genfer Konventionen und deren Zusatzprotokollen, aber auch in der Haager Landkriegsordnung, welche heute noch gelten, statt.

396 vgl. Peter Dudy, Menschenrechte zwischen Universalität und Partikularität: Eine interdisziplinäre Studie zur Idee der Weltinnenpolitik (2002) 27.

- 74 - Spezieller Frauenschutz aber lässt sich in gesatzter Form erst spät finden. Zwar wird schon durch den Pax Dei in gewisser Weise der Angriff auf Frauen verboten, jedoch galt dieser nicht grenzenlos. Erst Mitte des letzten Jahrhunderts finden sich Gesetze, welche sich ausschließlich Frauen widmen. Darunter zu finden sind vor allem Übereinkommen der Europäischen Union und der Vereinten Nationen, welche durch die vermehrte Anzahl an Kriegen und bewaffneten Konflikten als nötig erachtet werden397. Gefordert wird heute nicht mehr nur der Schutz von Frauen, sondern auch die Miteinbeziehung in Friedensmissionen, welche aber bis heute noch nicht ganz ausgereift ist398. Besonders bedeutend ist hierbei, dass der Wandel der Frau vom Opferdasein hin zum eigenständigen Ankämpfen gegen die Probleme des weiblichen Geschlechts in Kriegszeiten vollzogen wird. Frauen werden immer öfter als Akteurinnen in Friedensprozessen gefordert, da sie mit mehr Verständnis helfen können. Frauen, denen Gewalt angetan wurde, finden sich besser mit der Situation zurecht, wenn diese von einer weiblichen Soldatin betreut werden, als wenn dies ein männlicher Soldat tun würde399.

Der Mittelpunkt dieser Arbeit soll darauf hinweisen, dass sich das Kriegsrecht zum Positiven verändert hat, denn heute kann man sagen, dass es sich zu einem Friedensrecht gewandelt hat.

Wichtig in dieser Arbeit sind die herausragenden gesetzlichen Veränderungen in nahezu chronologischer Reihenfolge zu erarbeiten und deren Beeinflussung auf die folgenden Jahre.

Alle gesetzlichen Grundlagen wurden auf den konkreten Schutz von Frauen überprüft und waren dabei aber oftmals enttäuschend. Dass der Frauenschutz während eines Krieges oder eines bewaffneten Konfliktes erst gegen Ende des letzten Jahrhunderts konkretisiert wurde, ist problematisch, da viele Staaten zur Umsetzung der Maßnahmen Jahre brauchen. Viele Akte wurden nicht einmal von Frauen für Frauen gesetzt, sondern waren nur durch die Gesetzgebung der Männer beeinflusst.

Die Vereinten Nationen aber schaffen, gemeinsam mit anderen internationalen Organisationen, eine solide Grundlage für ein funktionierendes Friedensrecht, für welches es aber noch Jahrzehnte brauchen wird, bis es ausgereift ist.

397 u.a. Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, Beschlüsse 2006/618/EG und 2006/619/EG des Rates vom 24. Juli 2006 über den Abschluss - im Namen der Europäischen Gemeinschaft - des Zusatzprotokolls zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität.

398 vgl. Z 1 der Res S/1325/2000, vom 31.10.2000.

399 vgl. Louise Olsson / Torunn L. Tryggestad, Women and international peacekeeping (2001) 37.

- 75 - Abgeschlossen werden soll die Diplomarbeit mit den Worten von Kofi Annan, der dafür plädiert, dass nur die Miteinbeziehung von Frauen in Friedensprozesse eine wirkliche Verbesserung des status quo bringen könnte:

(…) Der erste Internationale Tag der Frau im 21. Jahrhundert ist den Frauen gewidmet, die sich für den Frieden zusammenschließen. Dies ist ein Thema, mit dem zwei wichtige Aufgabenbereiche der Vereinten Nationen angesprochen werden. Laut Charta der Vereinten Nationen ist unsere Organisation geschaffen worden, um nachfolgende Generationen von der Geißel des Krieges zu befreien. Die Charta betont auch die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Beide Herausforderungen müssen wir bewältigen (…) Aber Frauen kennen den Preis von Konflikten gut und verfügen oft über bessere Voraussetzungen als Männer, wenn es darum geht, Konflikte zu verhindern oder zu lösen. Wenn Gesellschaften zusammenbrechen sorgen die Frauen dafür, dass das Leben weitergeht. Wenn ethnische Spannungen einen Konflikt auslösen oder verschärfen, bauen Frauen eher Brücken als Mauern. Wenn sie sich über die Folgen von Krieg und Frieden Gedanken machen, denken Frauen zuerst an ihre Kinder und deren Zukunft und erst dann an sich selbst (…)In Afrika, meinem eigenen Kontinent, bringen in der Regel Mutter, Tante und Großmutter den kleinen Kindern die grundsätzlichen menschlichen Fähigkeiten und Werte bei, die für das friedliche Zusammenleben innerhalb einer Gemeinschaft und zwischen den Gemeinschaften unabdingbar sind (…) In einigen von Konflikten zerrissenen Gesellschaften, haben sich Frauen als Vermittler angeboten und nach Möglichkeiten gesucht, eine gemeinsame Basis zu finden. Sie sind in Flüchtlingslager gegangen, um vertriebene Frauen und Kinder zu unterstützen. Sie haben der Verachtung getrotzt und das Misstrauen der männlichen Kämpfer besiegt, bis sich ihr Wunsch nach Frieden schließlich durchgesetzt hat.

Wir bei den Vereinten Nationen kennen die unschätzbare Unterstützung unserer Blauhelmsoldaten durch Frauen aus erster Hand: sie organisieren Ausschüsse, Frauenvereinigungen, NGOs und Kirchengruppen, um Spannungen abzubauen und ihre Männer dazu zu bringen, Frieden zu schließen. Auch aus diesem Grund versuchen wir, mehr Frauen für unsere Missionen zur Friedenssicherung und zur Friedensschaffung zu rekrutieren und geschlechtsspezifische Fragen in allen unseren Missionen stärker zu berücksichtigen.

Einige Missionen, z.B. in Afghanistan, Kosovo und Osttimor, verfügen bereits über zivile Arbeitsgruppen, die sich mit geschlechtsspezifischen Fragen befassen. Wir verdoppeln unsere Bemühungen, um die Zahl der im Rahmen von Friedensoperationen beschäftigten Frauen im Feld und im Hauptquartier zu erhöhen. Einmal mehr rufe ich die Mitgliedstaaten auf,

- 76 - qualifizierte Frauen in die Kontingente aufzunehmen, die sie uns zur Verfügung stellen, und qualifizierte Frauen für UNO-Positionen auf allen Ebenen zu nominieren. Die Sonderorganisationen und Programme der Vereinten Nationen bemühen sich jeden Tag darum, den wehrlosesten Frauen beizustehen, Flüchtlingen zu helfen und rechtliche Normen zum Schutz der Rechte von Frauen in bewaffneten Konflikten festzulegen. Die Vereinten Nationen senden Sondermissionen in Länder, die von Krieg betroffen sind. Sie kümmern sich um die Gesundheitsversorgung und helfen, Kriegstraumata zu überwinden. Sobald die Waffen schweigen arbeiten sie mit Frauen in den vom Krieg zerstörten Ländern, indem sie ihnen und ihren Männern dabei helfen, ihren Staat und ihre Gesellschaft wieder aufzubauen. Wir wissen, dass es keinen dauerhaften Frieden ohne Entwicklung gibt. Wir wissen auch, dass es keine Entwicklung geben kann, wenn Frauen nicht die ihnen dabei zustehende Rolle in vollem Umfang übernehmen können. Dies bedeutet, dass die Blockaden gegen eine Beteiligung von Frauen an Entscheidungsprozessen abgebaut werden, und sie Zugang zu Land erhalten. Dies bedeutet auch, die Sicherheit der Frauen und ihrer Familien zu wahren und zu gewährleisten, dass sie in den Genuss aller Menschenrechte und politischen Rechte kommen. Die Vereinten

- 76 - qualifizierte Frauen in die Kontingente aufzunehmen, die sie uns zur Verfügung stellen, und qualifizierte Frauen für UNO-Positionen auf allen Ebenen zu nominieren. Die Sonderorganisationen und Programme der Vereinten Nationen bemühen sich jeden Tag darum, den wehrlosesten Frauen beizustehen, Flüchtlingen zu helfen und rechtliche Normen zum Schutz der Rechte von Frauen in bewaffneten Konflikten festzulegen. Die Vereinten Nationen senden Sondermissionen in Länder, die von Krieg betroffen sind. Sie kümmern sich um die Gesundheitsversorgung und helfen, Kriegstraumata zu überwinden. Sobald die Waffen schweigen arbeiten sie mit Frauen in den vom Krieg zerstörten Ländern, indem sie ihnen und ihren Männern dabei helfen, ihren Staat und ihre Gesellschaft wieder aufzubauen. Wir wissen, dass es keinen dauerhaften Frieden ohne Entwicklung gibt. Wir wissen auch, dass es keine Entwicklung geben kann, wenn Frauen nicht die ihnen dabei zustehende Rolle in vollem Umfang übernehmen können. Dies bedeutet, dass die Blockaden gegen eine Beteiligung von Frauen an Entscheidungsprozessen abgebaut werden, und sie Zugang zu Land erhalten. Dies bedeutet auch, die Sicherheit der Frauen und ihrer Familien zu wahren und zu gewährleisten, dass sie in den Genuss aller Menschenrechte und politischen Rechte kommen. Die Vereinten