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– OVOS und ökologische Expertise – erst auf der Projektebene angewendet, sodass grund-sätzliche Planalternativem nicht mehr berücksichtigt werden können. Allerdings kann ein Pla-nungsvorhaben in diesem Stadium noch abgelehnt werden, wenn es nicht den vorgegebenen ökologischen Standards entspricht.

6.2.3 Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung 6.2.3.1 Gemeinsamkeiten

Eine Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung ist in Deutschland und Russland Teil des Pla-nungsverfahrens. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung können sowohl die in ihren Be-langen berührten öffentlichen Stellen als auch grundsätzlich jede interessierte natürliche oder juristische Person zu einem Planungsvorhaben Stellung nehmen. Begleitend zur Veröffentli-chung oder öffentlichen Auslegung des Plans werden in beiden Staaten üblicherweise Infor-mationsveranstaltungen und öffentliche Anhörungen durchgeführt. Eingegangene Stellung-nahmen werden im Rahmen des Planungsverfahrens ausgewertet und zusammengefasst.

Die Stellungnahmen sind im Abwägungsprozess der Planungsentscheidungen von den pla-nenden Behörden zu berücksichtigen.

6.2.3.2 Unterschiede

Während in Deutschland eine Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung auf allen Planungs-ebenen vorgesehen ist, beschränkt sich die Beteiligung aller interessierten natürlichen und juristischen Personen in Russland bisher auf die kommunale Ebene. Das Städtebaugesetz-buch sieht bisher ausschließlich eine Beteiligung bei Entwürfen zu Generalplänen von Sied-lungen und Stadtkreisen vor. Im Hinblick auf eine maritime Planung ist daher fraglich, ob bei analoger Anwendung der entsprechenden Vorschrift, eine effektive Öffentlichkeitsbeteiligung ermöglicht werden kann. Auch wenn die kommunalen Körperschaften Planungsbefugnisse im Bereich der Meeresgewässer erhalten sollen, wird der Planungsraum relativ klein sein. Bei Planungsvorhaben im Bereich der Küstengewässer oder eventuell auch bei Offshore-Wind-energieanlagen in der AWZ ist eine Beteiligung interessierter Personen nach derzeitiger Rechtslage nicht möglich.

wurde im Rahmen eines eigenständigen Arbeitspakets des Projekts MSP-Rus167 durchge-führt und empfiehlt sich für eine vertiefte Betrachtung der beiden Planungssysteme im mariti-men Bereich.

6.3.1 Ausrichtung der Planung und deren Inhalte 6.3.1.1 Gemeinsamkeiten

Zunächst sind in beiden Staaten ähnliche Nutzungsansprüche an den marinen Raum festzu-stellen, die in traditionellen Nutzungen wie Schifffahrt, Fischerei, Rohstoffgewinnung oder Tourismus bestehen. Auch ist in beiden Planungssystemen die Übertragung von Leitbildern und Planungsgrundlagen der terrestrischen Planung auf den marinen Bereich teils deutlich erkennbar. Die Besonderheit der Dreidimensionalität des Meeres (Meeresboden, Wasser-säule, Wasseroberfläche), die in der russischen Planung noch analysiert wird, hat auch in Deutschland bisher noch keine ausreichende Berücksichtigung gefunden. Bei der raumord-nerischen Sicherung von Meeresgebieten wurde bisher die Überlagerung verschiedener Nut-zungen nicht systematisch planerisch bewältigt. Dort, wo in Russland ersten Ansätze mariti-mer Planung erkennbar sind, werden die terrestrischen Instrumente der Zonierung auf marine Gewässer übertragen. Sowohl in Deutschland als auch in Russland ist die maritime Raum-planung noch nicht als eigenständiges Planungsinstrument etabliert, sondern erfolgt vielmehr in Analogie zur terrestrischen Planung.

6.3.1.2 Unterschiede

Unterschiede zwischen den beiden Staaten sind zunächst im Hinblick auf die Nutzungen des marinen Raums zu verzeichnen. Während der Planungsraum der Nord- und Ostsee in Deutschland jeweils ähnliche Nutzungsansprüche aufweist, variieren diese in den russischen Meeresgebieten aufgrund unterschiedlicher klimatischer Gegebenheiten viel stärker. So ist die Nutzung von Küstengebieten zu touristischen Zwecken in den nordöstlichen Gebieten weit weniger bedeutend als in den südlichen. Dagegen ist die Rohstoffgewinnung eine der Haupt-nutzungen in diesen Regionen. Der grundlegende Unterschied zwischen den beiden Pla-nungssystemen, der bereits im Rahmen der rechtlichen Regelungen identifiziert wurde und sowohl für den terrestrischen als marinen Raum relevant ist, besteht im unterschiedlichen Ansatz der Raumordnung, der für das deutsche System charakteristisch ist. Das russische Planungssystem folgt dabei einem flächenbezogenen Ansatz. Dieser ist im Gegensatz zur Festlegung von textlichen Zielen und Grundsätzen auf die bloß räumliche Zonierung der Flä-che und Festlegung von Objekten ausgerichtet. Dabei wird der Meeresraum nicht in horizon-tale Planungsräume aufgeteilt d.h. Küstenmeer und Ausschließliche Wirtschaftszone, wie es

167 Siehe Luttmann et al.(2017): Planungsmethodische und inhaltliche Aspekte für die maritime Raumpla-nung in der Russischen Föderation unter Berücksichtigung der Anwendung und Erprobung in der Pilotre-gion.

in Deutschland der Fall ist, sondern ebenfalls in verschiede Objekte. Diese können gemäß den Zuständigkeiten von der föderalen Ebene, der Ebene der (Küsten)Föderationssubjekte oder der kommunalen Körperschaften beplant werden. Russische Experten bezeichnen diese Art der Planung als „Matrjoschka-Prinzip“ während der deutsche Ansatz als „Mosaik-Prinzip“

charakterisiert wird.

6.3.2 Umgang mit Schutzgütern 6.3.2.1 Gemeinsamkeiten

Beide Planungssysteme beinhalten Instrumente für die Berücksichtigung bestimmter mariner Schutzgüter im Rahmen der Planung. Ein wichtiges Instrument in beiden Staaten ist der Auf-bau von Schutzgebieten sowie der Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft. In Deutschland werden allerdings marine Schutzgebiete nicht raumordnungsrechtlich qualifiziert sondern lediglich durch die nachrichtliche Übernahme der Natura 2000-Gebiete erfasst. Für den russischen Teil der Ostsee wurden im Rahmen von HELCOM/VASAB marine Schutzge-biete (Marine Protected Areas) ausgewiesen. Die nationalen Kategorien von bestimmten Schutzgebieten und - objekten sind in beiden Staaten vergleichbar. So existieren in beiden Staaten die Kategorien der Nationalparke, Biosphärenreservate oder Naturdenkmäler. In bei-den Planungssystemen sind die Schutzkategorien einerseits auf die Erhaltung und anderer-seits auf die Wiederherstellung von Ökosystemen gerichtet. Auch können besondere Objekte des Kultur- und Naturerbes nach den jeweiligen nationalen Gesetzen unter Schutz gestellt werden.

6.3.2.2 Unterschiede

Auch beim Umgang mit Schutzgütern zeigt sich der wesentliche Unterschied zwischen dem deutschen und russischen Planungssystem darin, dass die Planung in Russland eher objekt- und flächenbezogen ist, während die deutsche Raumordnung einem übergeordneten, quer-schnittsorientiertem Ansatz folgt. Somit wird in Deutschland den Schutzgütern im Rahmen der maritimen Raumordnung zunächst über Leitlinien der räumlichen Entwicklung Rechnung ge-tragen, die unter anderem die Reversibilität der Nutzungen oder die Vermeidung von Störun-gen und VerschmutzunStörun-gen vorsehen. Auch Grundsätze der Raumordnung beinhalten Schutz und Pflege der Meeresnatur und großflächigen Freiraumstruktur (Meereslandschaft). In Russ-land werden Schutzgüter vor allem durch Zonen mit besonderen Nutzungsbedingungen be-rücksichtigt, in denen zumeist Beschränkungen für bestimmte Nutzungen festgesetzt werden.

Das Nutzungsregime wird in diesem Fall durch eine Regierungsverordnung geregelt. Marine Schutzgebiete befinden sich in Russland derzeit noch im Planungsstadium. Es wurden bis-lang in Russland nur einzelne Objekte unter Schutz gestellt.