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Die Regierung der Russischen Föderation ist das höchste Organ der Exekutivmacht und für den Erlass der Anordnungen zuständig. Die Regierung besteht aus den Vorsitzenden, seinen Stellvertretern und den föderalen Ministern. Die Regierung erarbeitet die Gesetzesvorschläge und leitet sie weiter an die Staatsduma (s. Abbildung I).

Das Parlament der Russischen Föderation besteht aus zwei Kammern, der Staatsduma (Volksvertretung) und dem Föderationsrat (Vertretung der Subjekte). Beide Kammern beteili-gen sich bei der Erarbeitung eines Gesetzesentwurfs. Der Föderationsrat der Russischen Fö-deration ist ein Zusammenschluss von 88 FöFö-derationssubjekten. Seine Aufgaben umfassen die Vertretung der Interessen der Regionen und die Beteiligung am Gesetzgebungsprozess als zweite Instanz nach der Staatsduma.

Das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation, das Ministerium für Ökologie und natürliche Ressourcen der Russischen Föderation sowie andere interes-sierte föderale Organe der Exekutivmacht beteiligen sich bei der Ausarbeitung von organisa-torisch-methodischen, normativen rechtlichen und gesetzgebenden Grundlagen im Bereich der maritimen Freiraumplanung.

Die Ausarbeitung von organisatorisch-methodischen sowie rechtlichen Grundlagen im Be-reich der maritimen Freiraumplanung erfolgt anhand der Richtlinien (Erlässe) der jeweiligen Ministerien. Im Bereich der Raumplanung veröffentlichte das Ministerium für regionale Ent-wicklung der Russischen Föderation einen Erlass (vom 25.10. 2013, N452) über die Festle-gung der methodischen Empfehlungen zur Erarbeitung der Raumpläne in den Bereichen des föderalen Verkehrs (u. a. See- und Binnengewässerverkehr etc.). Im Weiteren erließ das Mi-nisterium methodische Empfehlungen zur Aufstellung der Raumpläne der Föderationssub-jekte.

Das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung führt federführend Tätigkeiten in den Berei-chen der strategisBerei-chen und territorialen Planung sowie „aussichtsreiche Raumplanung“ durch.

Die Dokumente zur Raumplanung sowie Raumentwicklungspläne sind an die Haushaltspla-nung gebunden und ihre Umsetzung ist durch die parallele Implementierung der Maßnahmen aus den staatlichen Programmen möglich. Daraus folgt, dass die organisatorisch-methodi-schen Grundlagen für die Freiraumplanung an diverse staatliche Programme gekoppelt sind.

Die staatliche Programme strategischer Entwicklung der Russischen Föderation wurden von der Regierung in ein Raster zusammengeführt (insgesamt 43) und die Verfahrensschritte zur ihre Ausarbeitung und Monitoring wurden ebenfalls festgelegt. Das Ministerium für wirtschaft-liche Entwicklung leitet vierteljährlich an die Regierung der Russischen Föderation einen Mo-nitoring über die Erfüllung der Maßnahmen und einen Bericht über die Effektivität der durch-geführten Maßnahmen der staatlichen Programme weiter.

3.3.1 Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation Das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation und andere regi-onale Organe der Exekutive sind in die Ausarbeitung und Realisierung strategischer und pla-nerischer Leitlinien der küstennahen Föderationssubjekten einbezogen. Das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung ist bei der Erarbeitung des Gesetzesentwurfes „Über die Meeres-planung in der Russischen Föderation“ federführend. Im Großen und Ganzen ist die Verwal-tung und Entwicklung der maritimen Tätigkeiten in der Russischen Föderation zwischen meh-reren Ministerien aufgeteilt. Eine systematische und integrierte nationale maritime Politik ist daher nicht die Zuständigkeit eines einzelnen staatlichen Organs.

3.3.2 Ministerium für Ökologie und natürliche Ressourcen der Russischen Föde-ration

Die Rolle des Ministeriums für Ökologie und natürliche Ressourcen der Russischen Födera-tion besteht in der Formulierung und Realisierung einer einheitlichen Umweltpolitik. Der Schwerpunkt des Ministeriums liegt bei der Erarbeitung und Umsetzung umweltpolitischer Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes. Im Bereich des Gewässerschutzes ist davon das staatliche Umweltmonitoring der oberirdischen Gewässer, Binnengewässern, Küsten-meere und die AWZ umfasst. Die Föderationssubjekte sind ins staatliche Umweltmonitoring

durch den Informationsaustausch über Umweltsituation auf regionaler Ebene einbezogen.

Eine staatliche Datenbank für das staatliche Umweltmonitoring ist eine Kooperationsform zwi-schen den Föderationssubjekten und dem Ministerium für Ökologie und natürliche Ressour-cen der Russischen Föderation im Bereich des Umweltmonitoring.

3.3.3 Marinekollegium

Das Marinekollegium bei der Regierung der Russischen Föderation stellt ein Bündel instituti-oneller Verwaltungsorgane dar, welches den „Expertenrat für Arktis sowie Antarktis des Vor-sitzenden des Föderationsrates sowie der Räte für maritime Tätigkeit in den Küstensubjekten und Föderalen Bezirken der Russischen Föderation“ umfasst. Das Marinekollegium ist ein Koordinierungsorgan, das die Arbeitsweise föderaler Organe der Exekutivmacht und Organe der Exekutivmacht der Föderationssubjekte der Russischen Föderation im Bereich der mari-timen Tätigkeit harmonisiert.

Derzeit hat die Tätigkeit des Marinekollegiums und der Räte für maritime Tätigkeit in den Re-gionen hauptsächlich einen Empfehlungscharakter. Ohne Erhöhung der Bedeutsamkeit ihrer Beschlüsse ist es jedoch unmöglich, ein effektives System der Verwaltung und der gesetzge-benden Gewährleistung der maritimen Tätigkeit von Russland zu schaffen.

3.3.4 Meeresrat

Der „Meeressrat bei der Regierung von Sankt Petersburg“ ist ein ständiges Koordinationsor-gan bei der Regierung von Sankt Petersburg, der eine Abstimmung der Aufgaben zwischen den föderalen Organen der Exekutivmacht, der Exekutivorgane der Staatsmacht von Sankt Petersburg sowie der Unternehmen und Organisationen der maritimen Tätigkeit fördert. Ziel-führende Dokumente des Rates sind die Verfassung der Russischen Föderation, die Satzung von Sankt Petersburg, Gesetze und sonstige normative Rechtsakte der Russischen Födera-tion und von Sankt Petersburg sowie die Seedoktrin der Russischen FöderaFödera-tion bis 2020.

Der Meeresrat definiert „maritime Tätigkeit“ als die Tätigkeit zur Erforschung, Erschießung und Nutzung des Weltozeans, einschließlich der Seetransport- und Flusstransporttätigkeit, der Marinetätigkeit, der Tätigkeit zum Betrieb der Hafeninfrastruktur, des Schiffbaus, der Tä-tigkeit zur Gewährleistung der ökologischen und anderer Formen der Sicherheit auf See, Schifffahrtsausbildung und Wissenschaft, Wassertouristik und Sport, sowie sonstige Richtun-gen der maritimen Tätigkeit.

Wesentliche Aufgabe des Meeresrates ist eine informatorisch-analytische, wissenschaftliche Gewährleistung der Realisierung der nationalen maritimen Politik der Russischen Föderation in Sankt Petersburg. Zusätzlich ist der Meeresrat für die Vorbereitung der Vorschläge und Empfehlungen dem Gouverneur von Sankt Petersburg und der Regierung von Sankt Peters-burg zuständig. Der Meeresrat ist in unterschiedlichen Richtungen der maritimen Tätigkeit

aktiv wie z. B. See- und Flusstransporttätigkeit, Häfen und Küsteninfrastruktur, Marinetätig-keit, Schiffbau. Der Meeresrat arbeitet mit den Organen der Exekutive und Legislative von Sankt Petersburg eng zusammen. Trotz des bloßen Empfehlungscharakters der Entschei-dungen des Meeresrates tragen seine Koordinierungsfunktionen im Beriech der Erhaltung und Nutzung des maritimen Potentials zur Weiterentwicklung gegenseitig abgestimmter ma-ritimer Politik bei.

3.3.5 Agentur des Meeres- und Flussverkehrs

Die Agentur des Meeres- und Flussverkehrs (Rosmorrechflot) ist ein föderales Organ der Exekutivmacht und dem Ministerium für Verkehr der Russischen Föderation untergeordnet.

Die Hauptzuständigkeit dieser Agentur ist die Verwaltung des Staatsvermögens im Bereich des Meeres- und Flussverkehrs sowie die Gewährleistung maritimer Verkehrssicherheit. Die Arbeitsweise des Rosmorrechflot ist auf die Umsetzung der Ziele und Aufgaben gerichtet, die in den Botschaften des Präsidenten an die Föderalversammlung, der Entscheidungen des Meereskollegiums sowie in der Verkehrsstrategie der Russischen Föderation bis 2030 fest-gelegt sind. Die Prioritätsaufgaben des Rosmorrechflot sind die Integration in den internatio-nalen Verkehrsraum sowie Erhöhung der Schifffahrtsicherheit und der Navigation in den Hä-fen und Binnenwasserstraßen. Der Zuständigkeitsbereich des Rosmorrechflot ist breit und umfasst unter anderem eine Bearbeitung der Bürgerbeschwerden in schriftlicher und mündli-cher Form.

4 Planerische Grundlagen