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Pkw-Stellplätze

Im Dokument Das Neue Gartenfeld Berlin (Seite 55-58)

6 Anbindungen des Quartiers an umliegende Sied- Sied-lungsbereiche und Leistungsfähigkeitsberechnung

9.1 Pkw-Stellplätze

Pkw-Stellplätze wird es, abgesehen von Stellplätzen für Menschen mit Be-hinderung, nur in zwei Quartiersparkhäusern (Mobility Hubs) im Osten und im Westen des Quartiers geben. Für die Ermittlung der benötigten Stell-plätze wurden die nachfolgend aufgeführten Ansätze verwendet.

Nutzung Bewohner Besucher Umschlagziffer

Wohnen 0,3 Stellplätze/ WE 10 % Besucher: 2 Büro 130 m² NF/ Stellplatz 7,5 % Besucher: 4 Gewerbe 4 Beschäftigte/

Stell-platz 20 %

Einzelhandel 50 m² NF/ Stellplatz 70 % Besucher: 4 Kultur 70 m² BGF/ Stellplatz 85 % Besucher: 2 Grundschule 70 Kinder/ Stellplatz13 0 %

Oberschule SEK

I+II 80 Kinder/ Stellplatz13 10 Kinder über 18

Jahre/

Stellplatz14 Kita 60 Kinder/ Stellplatz13 0 %

Ärztehaus 85 m² NF/ Stellplatz 65 % Besucher: 4 VHS 7 Studierende/

Stell-platz15 Besucher: 2

Musikschule 25 Kinder/ Stell-platz13,16

Tab. 9 Parken: Pkw-Stellplätze Ansätze

Entsprechend der in Tab. 9 aufgeführten Ansätze werden für das Plangebiet

„Das Neue Gartenfeld“ rund 1.940 Pkw-Stellplätzen benötigt. Den größten

13 Stellplätze/Kurzzeitparken für das Elterntaxi der Nutzungen Grundschule, SEK I+II, Kita und Musikschule können ggf. kombiniert werden

14 Annahme: 100 Kinder über 18 Jahre

15 Annahme: üblichen Ansätze für Hochschulen

16 Annahme: üblichen Ansätze für weiterführende Schulen

Anteil machen die Stellplätze für die Nutzungen Wohnen (3.700 WE, 1.110 Stellplätze) und Büro (52.200 m² BGF, 400 Stellplätze) aus. Zusätz-lich sieht die Arge IQ noch 300 bis 400 Stellplätze für Carsharing-Fahrzeuge vor. I.d.R. wird angenommen, dass ein Carsharing-Fahrzeug etwa vier (pri-vate) Fahrzeuge ersetzt.

Die Fahrzeuge sollen bis auf wenige Ausnahmen vollständig in den zwei Quartiersparkhäusern (Mobility Hubs) untergebracht werden. Lediglich für die Bring- und Abholfahrten der Kita- und Schulkinder und der Kinder, die die Musikschule besuchen, sollten dort vor den Einrichtungen einige wenige Kurzzeitparkzonen eingerichtet werden, damit nicht auf der Fahrbahn ge-parkt wird. Ähnliches gilt für das Ärztehaus. Nicht alle Patientinnen und Patienten werden in der Lage sein, den Weg vom Mobility Hub zum Ärzte-haus zu Fuß zurückzulegen.

Ausnahmen wird es auch für Fahrzeuge von Pflegediensten geben, die kurz-zeitig am Fahrbahnrand parken dürfen. Ein Dienstleister muss die Einhaltung dieser Regelung mit regelmäßigen Kontrolltouren im Quartier überprüfen.

Für Mobility Hub 1 erfolgte bereits eine erste detaillierte architektonische und organisatorische Umsetzungsplanung. In diesem Hub sollen je nach ausgewählter Rampenvariante (gerade Rampen oder Spindel) zwischen 430 bis 460 Stellplätze untergebracht werden. Ausgehend von diesen Werten müssen in Mobility Hub 2 noch weitere 1.495 Stellplätze plus 300 bis 400 Carsharing-Stellplätze zur Verfügung gestellt werden.

Die Gewährleistung der Abwickelbarkeit der Verkehre an den Zufahrten zu den Mobility Hub ist ein Aspekt für die weiteren Planungen und beeinflusst nicht die jetzt aktuelle Begründung zum B-Plan. Die Zufahrten und Ausfahr-ten erfolgen allerdings an den Planstraßen 4 und 5, die verkehrlich gering belastet sind und bei denen ein Rückstau selbst zu Spitzenzeiten nicht zu nennenswerten Störungen führt.

9.2 Fahrradabstellanlagen

Fahrradabstellanlagen wird es im gesamten Quartier, insbesondere vor den Wohnungen und ggf. in den Quartiersparkhäusern (im Erdgeschossbereich) geben. Für die Ermittlung der benötigten Stellplätze wurden die nachfolgend aufgeführten Ansätze verwendet.

Nutzung Bewohner Besucher Umschlagziffer

Wohnen 2 Stellplätze/ WE17 10 %

Büro 80 m² BGF/

Stell-platz1718 20 %

17 Ausführungsvorschriften Stellplätze, Berlin 2007 (Werte für Nutzung Wohnen lassen sich aus AV Stellplätze 2018 nicht verwenden, da Größe der Wohnein-heiten nicht bekannt ist)

18 Ausführungsvorschriften Stellplätze, Berlin 2018

Nutzung Bewohner Besucher Umschlagziffer Gewerbe 8 Beschäftigte/

Stell-platz 20 %

Einzelhandel 40 m² NF/ Stellplatz 85 % Besucher: 4 Kultur 45 m² BGF/ Stellplatz19 90 % Besucher: 2 Grundschule 3 Kinder/ Stellplatz 15 %20

Oberschule SEK

I+II 3 Kinder/ Stellplatz17

Kita 4 Kinder/ Stellplatz 10 %20

Ärztehaus 100 m² NF/ Stellplatz 65 % Besucher: 4 VHS 10 Studierende/

Stell-platz15

Besucher: 2 Musikschule 8 Kinder/ Stellplatz16 10 %17 Besucher: 2 Tab. 10 Parken: Fahrradabstellanlagen Ansätze

Entsprechend der in Tab. 10 aufgeführten Ansätze werden für das Plange-biet “Das Neue Gartenfeld“ rund 9.100 Abstellplätze für Fahrräder benötigt.

Den größten Anteil machen die Stellplätze für die Nutzung Wohnen (3.700 WE, 7.400 Stellplätze) aus.

Die Fahrräder sollen sowohl in Abstellanlagen auf dem jeweiligen Grund-stück als zu einem kleinen Teil auch in den Quartiersparkhäusern (Mobility Hubs) untergebracht werden. Die weiteren Bügel für Besucherinnen und Be-sucher oder andere Nutzungen werden auf den Stadtplätzen und im Stra-ßenraum untergebracht. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Be-wohnerinnen und Bewohner und die Kundinnen und Kunden der verschie-denen Einrichtungen ihre Fahrräder direkt vor oder in den Gebäuden abstel-len wolabstel-len. Die wohnungsbezogenen Radabstellanlagen (Anzahl:

7.400 Stellplätze) sollen ebenerdig angelegt und verschließbar sein. Weite Wege zu den Fahrradabstellanlagen sollten vermieden werden. Auch für Be-schäftigte sollte es z.B. am Hintereingang der verschiedenen Arbeitsstätten ausreichend überdachte Fahrradabstellanlangen geben. Die Mobility Hubs hingegen sollten im Erdgeschossbereich Platz für das Abstellen von Leih-fahrrädern (Pedelecs und E-Lastenfahrräder) bieten. Außerdem sollten Be-wohner, die mit dem Fahrrad zu ihrem im Mobility Hub abgestellten Pkw oder zum Carsharing-Fahrzeug fahren, ihre Fahrräder ebenfalls dort sicher abstellen können.

19 Kulturveranstaltungen eher abends (ggf. Nutzung der Kundenparkplätze ande-rer Einrichtungen)

20 Kurzeitparken für Eltern von Kita-Kindern und Kindern, die zur Musikschule ge-hen, ggf. nicht überdacht

10 Lieferverkehr

Beim Lieferverkehr muss zwischen dem Liefern von Paketen/Bestellungen der Bewohnerinnen und Bewohnern (vorrangig KEP-Dienste) und der Anlie-ferung z.B. der Einzelhandelseinrichtungen unterschieden werden. Dieses Thema wird hier nicht tiefergehend behandelt, sondern wurde im Rahmen der Gutachtertätigkeit der Arge IQ umfassend bearbeitet.

Lieferverkehr Wohnen

Die Anlieferung von Paketen und Bestellungen der Bewohnerinnen und Be-wohner erfolgt in konventionellen Wohnquartieren i.d.R. per Lkw oder Sprinter durch KEP-Dienste. Die Umsetzung der Parkregelungen für das au-toreduzierte Quartier mit der Bereitstellung von Stellplätzen nur für ausge-wählte Nutzungen erfordert eine Eingewöhnungsphase, in der auch gele-gentliche Kontrollen durchgeführt werden sollten. Für KEP-Dienstleistungen ist eine zentrale Lieferstation im Mobility Hub 1 vorgesehen, so dass ein Befahren der Verkehrsberuhigten Bereiche durch diese Dienste nicht erfor-derlich ist. Die Umsetzung erfordert zu Beginn auch eine Eingewöhnungs-phase und eine entsprechende Information an die Dienstleister. In den Mo-bility Hubs sollen Service-Hubs mit Personal eingerichtet werden, an denen die Lieferungen abgegeben werden. Die weitere Verteilung der bestellten Güter erfolgt dann immissionsarm z.B. durch einen quartierseigenen Logis-tik- und Transportdienst mit Lastenfahrrädern oder kleinen Elektrofahrzeu-gen. Vor den Wohnungen wird es White-Label-Locker („Packstation“ für alle Anbieter) geben, an denen kleinere Lieferungen jederzeit zugestellt werden können. Größere Lieferungen (z.B. Möbellieferung etc.) können bei vorheri-ger Anmeldung mit Sondergenehmigung bis direkt vor die Haustür erfolgen.

Lieferverkehr restliche Nutzungen

Für den Lieferverkehr der restlichen (Einzelhandels-) Nutzungen gibt es ein gesondertes Logistik-Konzept, das von der Arge IQ in Zusammenarbeit mit der DB Schenker AG erstellt wurde.

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