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Mitgliedschaft im Rat und der Zirkelgesellschaft

Im Dokument Familie und Memoria in der Stadt. (Seite 128-138)

Die Familie von Alen

1.2 Mitgliedschaft im Rat und der Zirkelgesellschaft

Das oben vorgestellte Geschlecht der von Alen stellte im Zeitraum von 1301 bis 1410 insgesamt f ¨unf consules, von denen drei aus dem Familienstrang des Diedrich [I.3], ein-schließlich seiner selbst, stammten. Die Familie muß nach ihrer Zuwanderung nach L ¨ubeck innerhalb k ¨urzester Zeit einen angesehenen und respektierten Status erreicht ha-ben. Ohne eine Heiratsverbindung des Stammvaters Hermann [I.1] oder seiner Kinder zu einer der ratssitzenden Sippen wurde dessen Sohn Diedrich [I.3]37 Jahre nach der ersten quellenkundlichen Erw¨ahnung des Vaters im Jahre 1301 in den Rat gew¨ahlt. Die Erkl¨arung kann in der fr ¨uhen Einwanderung nach L ¨ubeck liegen: Der knapp 70 Jahre sp¨ater zugewanderten Familie Darsow gelang trotz fr ¨uhem wirtschaftlichem Aufstiegs erst mit der Verbindung zu f ¨uhrenden Ratsfamilien in der dritten Generation die Etablie-rung im Rat29.

24Vgl. JakQu 536f. sowie MMQu 674.

Adelheid stammte geb ¨urtig aus der Familie Morkerke und war die Witwe des Johann Lange, dessen Toch-ter Hildegard mit Johann L ¨uneberg, dem VaToch-ter des gleichnamigen sp¨aToch-teren consul, verheiratet war — vgl.

zu Johann L ¨uneburg Fehling 616.

25Vgl. dazu JakQu 313, 317, 319, 323, 376–378, 380f. und 383f.; JohQu 730; MarQu 511, 668 und 737; MMQu 6, 288, 519–523, 526 und 661f. sowie Brehmer 52, 81, 143 und 165.

26Vgl. zum Grundbesitz der Familie die Abschnitte IV.1.4 und IV.1.5; dort wird auch nachgewiesen, wel-che l ¨ubeckiswel-chen H¨auser im Besitz des Diedrich von Alen [I.7] vom Neuen Rat beschlagnahmt wurden und welche er selber verkauft hat.

Zum Todesjahr der Frau vgl. JakQu 384.

27Vgl. Brehmer 81 unter der Rubrik

Von den Mitgliedern der Zirkelkompagnie sind vor dem Jahre 1429 verstorben“ [ebd. S. 396] sowie MMQu 611f.

28Vgl. dazu Brehmer 143 und 165.

29Vgl. zur Familie Darsow das Kapitel IV.2, besonders die Abschnitte IV. 2.1 auf Seite 126ff. und IV. 2.2 auf Seite 130ff.

Familie von Alen 111 Zwei Jahre nach dem Tode des Diedrich von Alen[I.3]r ¨uckte sein Neffe Eberhard

[I.25]in die Ratsversammlung und wurde im Jahre 1340 zum B ¨urgermeister gew¨ahlt. Seit dem Jahr 1332 war f ¨ur einen Zeitraum von zehn Jahren gleichzeitig sein Cousin Hein-rich[I.38]l ¨ubeckischer consul; keineswegs ein Widerspruch zur Ratsverfassung, welche ja nur den gleichzeitigen Sitz von Vater und Sohn bzw. zwei Br ¨udern verbot30. Nach dem Tod des Heinrich[I.38]im Jahre 1350 vergingen sechs Jahre bis zur Einsetzung des Holt von Alen[I.6], einem Enkel des ersten l ¨ubeckischen Ratmannes diesen Geschlechtes; seine Amtsperiode endete mit dem Tod im Jahre 1367. Erst zwanzig Jahre sp¨ater wurde Konrad

[I.12], der Sohn des letzten Ratsmitgliedes, in das l ¨ubeckische Verfassungsorgan berufen.

Konrad geh ¨orte bis zum Jahre 1408 dem in L ¨ubeck residierenden Rat an und verließ dann in Folge der inneren Verfassungsstreitigkeiten zusammen mit zw ¨olf anderen consules die Hansestadt und starb im Jahre 1410 im Hamburger Exil; auf seinen Ratssitz hatte er je-doch, wie im ¨ubrigen alle Ausgewanderten, nicht verzichtet31.

Tabelle IV.1 Mitgliedschaft in Rat und Zirkelgesellschaft

Name Ratssitz Zirkelgesellschaft32

Diedrich33[I.3] 1301–1325 –

Eberhard34[I.25] 1327–1342 –

seit 1340 B ¨urgermeister –

Heinrich35[I.38] 1332–1350 –

Holt36[I.6] 1356–1367 –

Konrad37[I.12] 1387–1410 [vor 1410]

seit 1408 im Exil

Diedrich38[I.7] – [vor 1411]

Heinrich39[I.9] – [vor 1417]

30Vgl. zur Ratsverfassung den Abschnitt II. 3 auf Seite 30ff.

31Zu den Verfassungsstreitigkeiten im L ¨ubeck des ersten Jahrzehnts des 15. Jahrhunderts vgl. den Ab-schnitt IV. 2 auf Seite 56ff.

Die zeitliche L ¨ucke bedarf einer Erkl¨arung: Ein Blick in die Stammtafel der Fami-lie zeigt, daß alle anderen M¨anner der vierten Generation, welcher Holt [I.6]angeh ¨orte, schon vor ihm verstorben waren40. Eine m ¨ogliche Erg¨anzung aus dieser Sippe konnte al-so nur durch die S ¨ohne des Holt von Alen[I.6], Diedrich[I.7], Holt[I.11]und Konrad[I.12], oder deren Cousin Eberhard [I.41], welcher jedoch zwischen 1369 und 1375 verstarb41, erfolgen; eine Indiz f ¨ur die Auswahl von Konrad[I.12]l¨aßt sich jedoch nicht finden. An-scheinend war er jedoch zum Zeitpunkt des Todes seines Vaters noch nicht vollj¨ahrig; er erbte erst im Jahr 1383 das Grundst ¨uck An der Trave 40 aus dem Nachlaß des Vaters42. Sein Bruder Diedrich[I.7]wurde sogar erst im Jahre 1388 m ¨undig, wie die Einsetzung in das v¨aterliche Erbe zeigt43. So verbleiben f ¨unf Jahre, eine Zeitspanne, die durchaus nicht ungew ¨ohnlich ist.

Dieser consul Konrad [I.12] war der erste seines Geschlechtes, welcher nach seiner Wahl in den l ¨ubeckischen Rat in der Zirkelgesellschaft Aufnahme fand44. Da diese Kor-poration erst am 2. September 1379 von neun Mitgliedern angesehener Familien ge-gr ¨undet worden war, verwundert es nicht, daß Angeh ¨orige dieser Sippe erst kurz vor ih-rem Aussterben diesem Kreis angeh ¨orten45. Kurz darauf durften auch sein Bruder Died-rich[I.7], und dessen Sohn Heinrich[I.9]in diese erlauchte Gesellschaft eintreten46.

32Das im L ¨ubecker Stadtarchiv vorhandene SchafferbuchBder Zirkelgesellschaft ist im Jahre 1430 an-gelegt worden. Auch W. Brehmer st ¨utzt sich bei seinem Mitgliederverzeichnis dieser Gesellschaft auf das Schafferbuch B: Dort wurden die bis 1429 verstorbenen und in diesem Jahr noch lebenden Mitglieder in zwei Gruppen zusammengefaßt — vgl. AHL, Archiv der Zirkelgesellschaft, Nr. 3: Schafferbuch B, fol. 5r und 6rsowie Brehmer, W., Verzeichnis S. 396 und 405. So besteht keine M ¨oglichkeit, das Aufnahmejahr f ¨ur die jeweiligen Personen festzustellen; aus diesem Grund ist bei den in diese Kategorien fallenden Personen der Terminus ante quem in eckigen Klammern gesetzt. Vgl. zum SchafferbuchBD ¨unnebeil, S., S. 36

Mittlerweile ist auch das von S. D ¨unnebeil vermißte ¨alteste Zirkelbuch — AHL, Archiv der Zirkelgesell-schaft, Nr. 1 — im Jahre 1998 aus Armenien zur ¨uckgekehrt — siehe dazu Paravicini, W., Rettung aus dem Archiv? Eine Betrachtung aus Anlaß der 700-Jahrfeier der L ¨ubecker Trese (ZVLGA 78 [1998]) S. 11 Anm. 2 und S. 31 Anm. 102.

33Vgl. Fehling 295 sowie Dittmer, G. W., Nachrichten, S. 2.

34Vgl. Fehling 337 sowie Dittmer, G. W., Nachrichten, S. 2.

35Vgl. Fehling 343.

36Vgl. Fehling 379 sowie Dittmer, G. W., Nachrichten, S. 3.

37Vgl. Fehling 422; Dittmer, G. W., Nachrichten, S. 3 sowie Brehmer 34.

38Vgl. AHL, SchafferbuchB, fol. 5rund Brehmer 52.

39Vgl. AHL, SchafferbuchB, fol. 5vund Brehmer 81.

40Siehe die Stammtafel im Anhang C.1 auf Seite 480f.

41Im Jahr der Hochzeit 1369 brachte ihm seine Frau Adelheid Bruggemaker als Mitgift drei Grundst ¨ucke in L ¨ubeck in die Ehe ein, welche sie nach seinem Tod z. T. in die 1375 geschlossene zweite Ehe ¨uberf ¨uhrte — vgl. dazu JakQu 211f.; JohQu 662 sowie MarQu 283.

42Vgl. MMQu 516.

43Vgl. dazu JakQu 313 sowie MMQu 6 und 519–523.

44Vgl. dazu AHL, SchafferbuchB, fol. 5rsowie Brehmer 34.

45Vgl. Hoffmann, E., L ¨ubeck im Hoch- und Sp¨atmittelalter, S. 311 und zu zwei der Gr ¨undungsmitglieder die Ausf ¨uhrungen zur Familie Darsow im Kapitel IV.2, besonders im Abschnitt IV. 2.2 auf Seite 130ff.

Siehe auch die dortige Anmerkung 31 auf Seite 131.

46Vgl. AHL, SchafferbuchB, fol. 5rund 5vsowie Brehmer 52 und 81.

Familie von Alen 113 1.3 Verwandtschaft zu anderen ratssitzenden Familien

Wie zu Beginn des Abschnittes IV.1.2 festgestellt, war die Heiratspolitik erkennbar erst in der dritten Generation des Alen’schen Geschlechtes darauf angelegt, Eheverbindungen zu den f ¨uhrenden und ratssitzenden Familien in L ¨ubeck, aber durchaus auch in anderen St¨adten, herzustellen47. Anscheinend hatte man diese Familie erst nach ihrer Aufnahme in die ratssitzende Gruppe als Heiratspartner akzeptiert; in der Regel lief es gerade um-gekehrt, wie z. B. die Familie Darsow eindrucksvoll zeigt48. Im Laufe ihrer knapp 150–

j¨ahrigen Geschichte innerhalb der Travestadt gingen Familienmitglieder mit 14 Ratsge-schlechtern verwandtschaftliche Beziehungen ein; einige davon mehrfach49. Neben der Ratsmitgliedschaft zeigt auch die Zugeh ¨origkeit von zehn Familien zum l ¨ubeckichen Ka-nonikat, von denen zwei Bisch ¨ofe in der Travestadt und Schleswig stellten, daß sich das Geschlecht der von Alen in einem exquisiten und angesehenen Kreis bewegt hat, wie die folgende Tabelle IV.2 zeigt.

Tabelle IV.2 Verwandtschaft zu anderen ratssitzenden Familien

Familien Amt Ehen von Alen

Rh. Bgm. Kleriker

Blomenrod50 HL 1 Rixa[I.23]

Bruggemaker51 Dh. HL 1 Eberhard[I.41]

von Coesfeld52 HL HL Dh. HL 1 Gertrud[I.37]

Crispin53 HL 1 Gertrud[I.8](1. Ehe)

Junge54 HL Cler. HL 1 Gertrud[I.31]

L ¨uneberg55 HL HL Dh. HL 1 Gertrud[I.8](2. Ehe)

Fortsetzung auf der n¨achsten Seite

47Vgl. dazu Abschnitt IV. 1.2 auf Seite 110ff.

48Vgl. zur Familie Darsow das Kapitel IV.2 und besonders die Abschnitte IV. 2.2 auf Seite 130ff. und IV. 2.3 auf Seite 133ff.

49Zur Mitgliedschaft im Rat sowie deren Zeitdauer und der Berufung in das B ¨urgermeisteramt siehe die Tabelle im Anhang C.8 auf Seite 501ff.

Die Familie Bruggemaker hat nur einmal einen l ¨ubeckischen Domherrn gestellt, war aber nie im Rat ver-treten; aus diesem Grund wird in der weiteren Besprechung nicht auf sie eingegangen.

50Zur Familie Blomenrod vgl. Fehling 341, 348 und 365; Brehmer 69, 79 und 130 sowie Dittmer, G. W., Nachrichten, S. 9f.

Die Fehling’schen und Brehmer’schen Personenziffern in italic beziehen sich auf die jeweiligen Ratsherren und B ¨urgermeister der Familie; die anderen verweisen auf weitere Familienmitglieder. Die Nummern von A. Friederici beziehen sich nur auf Kleriker und keine weiteren Personen. Dies gilt auch f ¨ur die weiteren Fußnoten dieser Tabelle.

51Zur Familie Bruggemaker vgl. Friederici 48.

52Zur Familie von Coesfeld vgl. Fehling 215, 274, 311, 328, 329, 344; Brehmer 74 sowie Friederici 85 und 86.

53Zur Familie Crispin vgl. Fehling 270, 331, 357, 364, 423, 434, 435, 521, 522 und 545; Brehmer 103, 143, 150, 163, 165, 169 und 176 sowie Dittmer, G. W., Nachrichten, S. 24f.

54Zur Familie Junge vgl. Fehling 380, 430 und 443 sowie Friederici 159.

55Zur Familie L ¨uneberg vgl. Fehling 272, 281, 400, 481, 503, 511, 519, 535, 549, 563, 616, 623, 625, 646, 651, 657, 666, 674, 679, 683, 709, 713, 717, 721, 722, 730, 738, 739, 741, 765, 768, 772, 828, 848 und 861; Brehmer 89, 117, 161, 165, 175, 181, 223, 227, 228, 234, 241, 243, 251, 254, 265, 270, 273, 284, 289, 291, 301, 302, 303, 304, 310, 319, 322, 327, 330, 332, 334, 342, 343, 348, 357, 370, 372 und 392; Dittmer, G. W., Nachrichten, S. 56–59 sowie Friederici 175 und 176.

Familien Amt Ehen von Alen Rh. Bgm. Kleriker

von Morum56 HL Dh. HL 1 Konrad[I.12]

Nyestad57 HL 1 Gertrud[I.10]

Oldenburg58 HL Dh. HL 1 Elisabeth[I.36](2. Ehe)

Pape59 HL HL Dh. HL 1 Elisabeth[I.36](1. Ehe)

Pleskow60 HL/Wisby HL Dh. HL 1 Windelburg[I.27]

Schoneke61 HL Dh. HL 2 Diedrich[I.7]

Heinrich[I.38]

von WarendorfA62 HL/Riga HL Dh. HL 2 Eberhard[I.25]

Heinrich[I.20]

von WarendorfB63 HL HL Dh. HL/Dorpat 1 Helenburg[I.26]

Ep. Schleswig

Westfal64 HL HL Ep. HL 1 Holt[I.6]

Von diesen insgesamt 14 Familien gingen zw ¨olf — Blomenrod, von Coesfeld, Cri-spin, Junge, L ¨uneberg, von Morum, Nyestad, Oldenburg, Pape, Pleskow, von Warendorf Bund Westfal — eine einmalige, die Familie Schoneke und das Geschlecht von Waren-dorfAeine doppelte Heiratsverbindung mit den aus dem W ¨urttembergischen Zugewan-derten ein. Die zehn Ehen der weiblichen von Alen’schen Familienmitglieder setzten sich jeweils zur H¨alfte aus Partnerschaften mit Ratsherren bzw. B ¨urgermeistern und nicht im Rat vertretenen M¨annern zusammen: Im Verfassungsorgan der Travestadt vertreten wa-ren die Gatten von Elisabeth [I.36], der B ¨urgermeister Heinrich Pape, Gertrud [I.37], der B ¨urgermeister Marquard von Coesfeld, Gertrud[I.31], der Ratsherr Albert Junge, Helen-burg[I.26], der B ¨urgermeister Diedrich von WarendorfB[VI.24], und Windelburg[I.27], der Ratsherr Johann Pleskow65.

Bei den m¨annlichen Familienmitgliedern ist dieses Verh¨altnis, prozentual gesehen, halbiert; nur zwei von acht Ehen wurden mit T ¨ochtern L ¨ubecker consules eingegangen:

Die Frau des Heinrich [I.38]war die Tochter des B ¨urgermeisters Nikolaus Schoneke und Konrad von Alen [I.12] war mit der Tochter des Ratmannes Eberhard von Morum

ver-56Zur Familie von Morum vgl. Fehling 161, 262, 390, 408 und 422 sowie Friederici 195, 196, 197 und 198.

57Zur Familie Nyestad vgl. Fehling 480, 489, 578 und 586 sowie Brehmer 278.

58Zur Familie Oldenburg vgl. Fehling 339, 342, 362, 374 und 450; Dittmer, G. W., Nachrichten, S. 66 sowie Friederici 211.

59Zur Familie Pape vgl. Fehling 298, 315, 323, 340, 342, 374, 385 und 393 sowie Friederici 217.

60Zur Familie Pleskow vgl. die Dissertation von J. Wiegandt; Fehling 294, 334, 344, 358, 361, 362, 366, 372, 373, 374, 383, 387, 388, 392, 400, 402, 406, 416, 421, 425, 431, 434, 442, 464, 467, 499, 501, 518, 523, 542 und 563;

Brehmer 14, 39, 45, 78, 94, 121, 133, 174, 191, 198, 199, 207, 227, 242, 252, 265, 352 und 358; Dittmer, G. W., Nachrichten, S. 70 sowie Friederici 220, 221 und 222.

61Zur Familie Schoneke vgl. Fehling 339, 343, 384 und 399 sowie Friederici 256 und 257.

62Zur Familie von WarendorfAvgl. die Ausf ¨uhrungen im Abschnitt IV.5; dort besonders die jeweiligen Abschnitte IV. 5.1 auf Seite 169ff. und IV. 5.2 auf Seite 176ff.

63Zur Familie von WarendorfBvgl. die Ausf ¨uhrungen im Abschnitt IV.6; dort besonders die jeweiligen Abschnitte IV. 6.1 auf Seite 193ff. und IV. 6.2 auf Seite 196ff.

64Zur Familie Westfal vgl. Fehling 444, 528, 562, 577 und 720; Brehmer 75, 140 und 231 sowie Dittmer, G.

W., Nachrichten, S. 96.

65Zur Ratsmitgliedschaft der jeweiligen Personen siehe im Anhang den Abschnitt C.8 auf Seite 501ff.

Familie von Alen 115 heiratet66. Die anderen sechs Ehefrauen sowie f ¨unf Ehem¨anner geh ¨orten lediglich zum Verwandtenkreis der ratssitzenden Personen.

Die mehrfachen Heiratsverbindungen innerhalb des oben vorgestellten Familien-kreises betreffen auf von Alen’scher Seite grunds¨atzlich nur die M¨anner und nicht die Frauen; im Falle der Verbindungen zu der Familie von WarendorfAhandelt es sich sogar um Cousins der dritten Familiengeneration. Ob sich dies zu einer Art Gesetzm¨aßigkeit entwickelt, bleibt abzuwarten und muß im Verlauf der Studie weiter verfolgt werden:

Sicher ist zumindest, daß die L ¨ubecker Familie von WarendorfAein anderes Bild liefern wird; hier sind es mit Gertrud[V.7]und Margareta[V.26]zwei Schwestern.

Neben verwandtschaftlichen Beziehungen zu kleineren Ratsgeschlechtern wie den Familien Blomenrod, Junge, Nyestad, Oldenburg und Schoneke, die durchweg weni-ger consules stellten als die Familie von Alen, finden sich auch Verbindungen zu den in L ¨ubeck sehr wichtigen Familien von Coesfeld, Crispin, L ¨uneburg, von Morum und Westfal sowie zu den in gesamthansischer Perspektive einflußreichen Familien Pleskow, von Warendorf Aund von WarendorfB67. Auch wenn die Sippen der Crispin und von Morum weniger Ratm¨anner stellten als die Alen’sche, so blieb doch ihr Einfluß aufgrund ihrer sehr fr ¨uhen Zugeh ¨origkeit zu dieser Schicht bestehen. F. R ¨orig z¨ahlt sie neben der auch hier vertretenen Familie von Warendorf Azu den sogenannten

”Gr ¨undungsfami-lien“ der Stadt: Auch wenn die These R ¨origs ¨uber die

”Gr ¨undungsfamilien“ von der modernen Forschung widerlegt wurde, besteht ein Kern von in der L ¨ubecker Fr ¨uhzeit einflußreichen und die Politik gestaltenden Familien68. Obgleich die Familie von Alen anscheinend nicht aufgrund ihrer Heiratsverbindungen in den Rat gew¨ahlt wurde, ist f ¨ur die sp¨atere Zeit durchaus m ¨oglich, daß etwa Albert Junge sowie Johann Nyestad ih-ren Ratssitz unter anderem der verwandtschaftlichen Verbindung zu den von Alen ver-danken: Neue aufstrebende Familien waren bei der Wahl der Heiratspartner durchaus ebenso gefragt wie die alten und etablierten. Daß dies kein Einzelfall bleibt, werden die Untersuchungen zu den weiteren Geschlechtern im folgenden zeigen69.

66Zur Ratsmitgliedschaft der V¨ater sei auf den Abschnitt C.8 im Anhang der Studie verwiesen.

67Zur Familie Pleskow vgl. die Studie von J. Wiegandt sowie zu den Geschlechtern der von WarendorfA undBdie Abschnitte IV.5 und IV.6.

68Vgl. zur These des

Gr ¨undungskonsortium“ R ¨orig, F., Gr ¨undungsunternehmest¨adte, S. 247–287 sowie Hoffmann, E., L ¨ubeck im Hoch- und Sp¨atmittelalter, S. 79f.

69Vgl. dazu die Kapitel IV.2, IV.3, IV.4, IV.5 und IV.6; insbesondere die Abschnitte zu den Verwandt-schaftsverh¨altnissen zu anderen ratssitzenden Familien — Punkt drei des jeweiligen Abschnitts.

1.4 Grund- und Immobilienbesitz in L ¨ubeck70

Schon die erste schriftliche Erw¨ahnung dieser Sippe geschieht im Zusammenhang mit dem Erwerb bzw. Besitz von Eigentum: Der Stammvater Hermann von Alen [I.1] kauf-te um 1264 das Grundst ¨uck Alfstraße 28 und vererbkauf-te dieses seinem Sohn Johann [I.35], welcher es direkt danach im Jahre 1308 verkaufte71. Dieser fr ¨uhe Grundbesitz war sicher-lich mit ausschlaggebend bei der Wahl des Diedrich[I.3]in den l ¨ubeckischen Rat; machte doch die Ratswahlordnung eigenst¨andigen Besitz zu einer Vorbedingung72. Johann[I.35]

von Alen hatte vor 1321, seinem Todesjahr, das Grundst ¨uck Alfstraße 8 als Wohnhaus er-worben, in welches seine Kinder 1327 als Erben eingesetzt wurden; anscheinend waren sie zum Zeitpunkt seines Todes noch nicht m ¨undig73. Nachdem der Sohn Heinrich[I.38]

alle Anteile der vier ¨ubrigen Geschwister bis 1332 aufgekauft hatte, st ¨oßt er den Besitz f ¨unf Jahre sp¨ater ab.

Nach seinem Vater ist der n¨achste Grunderwerb f ¨ur den sp¨ateren Ratsherrn Diedrich von Alen[I.3]belegt: Im Jahr 1293 erwarb er die ihm f ¨urderhin als Wohnhaus dienende Immobilie Sch ¨usselbuden 2, die nach seinem Tod zun¨achst an seine Frau Rixa und durch Ausstellung einer Rente f ¨ur die Witwe an seine beiden noch nicht verstorbenen S ¨ohne Eberhard [I.4] und Nikolaus [I.22] ¨uberschrieben wurde. Nachdem im Jahre 1331 Niko-laus zum Alleinbesitzer geworden war, kaufte sein Bruder Eberhard das Grundst ¨uck aus dem Nachlaß auf und vermachte es seinen Kindern, bevor es 1353 endg ¨ultig aus dem Fa-milienbesitz verkauft wurde74. Weiterhin war Diedrich[I.3]gemeinschaftlich mit seinem Bruder Heinrich[I.28]Besitzer der H¨alfte des Kornhauses An der Trave 40; dies ging nach dem Tode der beiden ebenfalls an den Sohn des Diedrich, Nikolaus[I.22], ¨uber75.

Das gr ¨oßte innerst¨adtische Grundst ¨uck, das sich im Besitz der Familie befand, kauf-te Diedrich von Alen[I.3]im Jahre 1310 vom Rat der Travestadt; es handelte sich hierbei

70In diesem Abschnitt soll zum einen der Grundbesitz vorgestellt werden, welcher innerhalb der Familie vom Vater auf seine Kinder bzw. Geschwister vererbt wurde, also ¨uber mehrere Generationen in Familien-besitz befindliches Eigentum war. Zum anderen werden auch die jeweiligen Wohnh¨auser der betreffenden Familienmitglieder genannt, da es oftmals nur diese sind, die in der Literatur bislang besprochen wurden;

dies trifft insbesondere auf den Grundbesitz der consules zu.

Sicherlich finden sich je nach wirtschaftlicher Situation der betreffenden Person zahlreiche weitere An-und Verk¨aufe, die durchaus das finanzielle Potential beleuchten k ¨onnten. Es geht hier jedoch um einen Aufriß der sozialen und wirtschaftlichen Stellung der Familienmitglieder und des Geschlechtes; eine sich auf alle Quellennachrichten st ¨utzende Charakterisierung ist aufgrund fehlender prosopographischer Arbeiten in der Hansestadt L ¨ubeck im Rahmen dieser Studie gar nicht m ¨oglich.

71Vgl. MarQu 42 sowie Dittmer, G. W., Nachrichten, S. 3; siehe dazu den Stadtplan im Anhang D auf S.

513.

Zur ersten Erw¨ahnung der Familie vgl. die Ausf ¨uhrungen im Abschnitt IV.1.1 auf S. 107. Eine tabellarische Zusammenstellung allen Grundbesitzes findet sich in Tabelle VIII.27 auf Seite 506ff. im Anhang D.

72Vgl. zu den Bedingungen der Aufnahme in den Rat den Abschnitt II.3 auf S. 31.

73Vgl. MarQu 52; siehe dazu den Stadtplan im Anhang D auf S. 513.

J. H. Schnobel nennt als Todesjahr des Johann von Alen [I.35] das Jahr 1321 [AHL, Hs. 8172, S. 36]; an dieser Angabe besteht keinerlei Zweifel.

74Vgl. dazu MarQu 247; siehe dazu den Stadtplan im Anhang D auf S. 513.

75Vgl. dazu MMQu 516; siehe dazu den Stadtplan im Anhang D auf S. 513.

Familie von Alen 117 um”den Hof Poggenpohl mit den darauf befindlichen Geb¨auden“76, ein recht weitl¨aufi-ges Gel¨ande im Nordosten: Es umfaßt das Geviert An der Mauer, Weiter Lohberg, Langer Lohberg und Große Gr ¨opelgrube. Bei der Erbteilung 1326 wurde der Sohn Eberhard[I.4]

Alleinbesitzer dieses Komplexes und nach dessen Tod fand im Jahre 1342 eine ¨ Uber-schreibung an seine S ¨ohne Diedrich [I.5]und Holt[I.6]sowie der Tochter Rixa[I.19]statt.

Letztere wurde 1367 zur alleinigen Besitzerin des Komplexes und vermachte diesen den Kindern ihres Bruders Holt[I.6], welche mit Beginn ihrer Vollj¨ahrigkeit 1388 als Besitzer eingetragen wurden. Bei der folgenden Erbteilung im Jahre 1391 wurde Diedrich[I.7]als Inhaber vermerkt. Im Zuge der Friedloserkl¨arung der ins Exil gegangenen consules und weiterer Familienangeh ¨origer wurde das gesamte Areal bis auf zwei Buden und die so-genannte

”Bleke“ im Langen Lohberg vom Neuen Rat 1411 beschlagnahmt77. Obwohl der ausgehandelte Kompromiß zwischen Altem und Neuem Rat eine Restituierung des Besitzes einschloß, geben die Quellen in diesem Fall keinerlei Auskunft ¨uber die R ¨uckga-be; im Falle anderen beschlagnahmten Besitzes wird durchaus die Wiedereinsetzung der Personen bzw. ihrer Erben dokumentiert78.

Vor dem Jahr 1317 erwarb Diedrich von Alen[I.3]— in diesem Jahr verkaufte er es an seinen Sohn Heinrich [I.20] — die beiden zusammengeh ¨orenden Grundst ¨ucke Sch ¨ussel-buden 4 und Alfstraße 6; letzteres wurde f ¨ur den Verkauf 1321 von Vater und Sohn ab-getrennt. Nach dem Tode Heinrichs ging das Haus Sch ¨usselbuden 4 in den Besitz seiner Frau Margareta[V.26], der Tochter des Bruno von WarendorfA[V.6], ¨uber und wurde mit dem Jahr 1343 im Besitz des Wilhelm von WarendorfA[V.28]vermerkt, einem Bruder der Letztgenannten79. Einen wiederum etwas gr ¨oßeren Immobilienerwerb t¨atigte Diedrich

[I.3]im Jahre 1317 mit dem Erwerb des Areals Alsheide 8–17, welches seine beiden S ¨ohne Eberhard[I.4]und Nikolaus[I.22]erbten. 1331 wurde Nikolaus alleiniger Eigent ¨umer und vermachte das Gel¨ande der Tochter Rixa [I.19] und dem Sohn Holt[I.6] seines Bruders Eberhard [I.4]. Nach Ankauf der schwesterlichen H¨alfte im Jahr 1365 wurden die f ¨unf Buden Alleinbesitz des Ratmannes Holt von Alen[I.6], welchen seine beiden S ¨ohne Died-rich[I.7]und Konrad[I.12]1388 beerbten. Drei Jahre sp¨ater wurde Diedrich als alleiniger Besitzer gef ¨uhrt und er verkaufte 1392 und im Zeitraum von 1404 bis 1407 pro Jahr eine Bude80.

Dar ¨uber hinaus nennt das K¨ammereibuch der Jahre von 1316–1338 Diedrich von Alen[I.3]als Besitzer einer am westlichen Traveufer gelegenen Wiese, f ¨ur die eine j¨ahrli-che Pacht von 1 Ml ¨ub zu entrichten war81. ¨Uber die Gr ¨oße der Wiese ist aus den Quellen

76AHL, PK [Diedrich von Alen [I.3]]; vgl. dazu JakQu 313; siehe dazu den Stadtplan im Anhang D auf S.

513.

77Vgl. dazu JakQu 313; UBStL V, Nr. 355.

Der Verkauf der zwei Buden fand im Jahre 1327 durch die Witwe des Ank¨aufers, Rixa [N.], und deren S ¨ohne Eberhard [I.4] und Nikolaus [I.22] statt [JakQu 315]; das Haus wurde 1401 von Diedrich von Alen [I.7]

abgestoßen [JakQu 319].

78Vgl. zum Kompromiß die Ausf ¨uhrungen im Abschnitt II.2 auf S. 63.

79Vgl. MarQu 53f. und 246; siehe dazu den Stadtplan im Anhang D auf S. 513.

79Vgl. MarQu 53f. und 246; siehe dazu den Stadtplan im Anhang D auf S. 513.

Im Dokument Familie und Memoria in der Stadt. (Seite 128-138)