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Mehrjährige variable Vergütung Erfolgsbezogene Komponenten

mit langfristiger aktienbasierter Anreizwirkung

Performance-Phantom-Share(PPS)-Programm Ein Teil der variablen Managementvergütung wird als mittelfristiger Vergütungsbestandteil basierend auf einem PPS­Programm ausgezahlt. Wie im letzten Jahr wird der das Geschäftsjahr 2020 betreffende Anteil mit dem Durchschnittskurs der Software AG­

Aktie des Februars 2021 abzüglich 10 Prozent (Refe­

renzkurs) in virtuelle Aktien (PPS) umgerechnet. Die daraus resultierende Aktienstückzahl wird in drei gleichen Tranchen mit Laufzeiten von einem, zwei und drei Jahren fällig gestellt. Zum Fälligkeitszeit­

punkt im März der Jahre 2022 bis 2024 wird die Anzahl der PPS mit dem dann aktuellen Durchschnitts­

kurs der Aktie des Monats Februar multipliziert. Im Jahr 2014 wurde die vom damaligen DCGK erstmals empfohlene Vergütungsbegrenzung eingeführt.

Gemäß dieser Begrenzungsregelung partizipieren sowohl die PPS­Altbestände als auch die neu zu vergebenden PPS nicht mehr vollständig an zukünfti­

gen Aktienkurssteigerungen, sondern nur noch bis zum Zweifachen des Referenzkurses bei Vergabe der jeweiligen Tranchen der PPS. Diese Obergrenze für die Auszahlung wird jährlich für den Bestand, der den Vorstandsmitgliedern zugeteilten PPS auf Basis des Durchschnitts der Zuteilungskurse ermittelt.

Die an die Aktionäre der Software AG ausgeschüttete Dividende pro Aktie wird mit dem gleichen Betrag je Bestands­PPS an die Berechtigten ausgezahlt.

Die nach der beschriebenen Wartezeit erstmals fälligen PPS kann ein Berechtigter bis zu maximal sechs Jahren und vier Monaten nach Beendigung der Lauf­

zeit des jeweiligen Vorstandsvertrages der Gesell­

schaft weiter zur Verfügung stellen und somit weiter am Unternehmenserfolg partizipieren.

Aktie, multipliziert mit der Anzahl der zur Auszahlung anstehenden PPS. Der Auszahlungskurs entspricht bei Tranchen, die nicht verlängert werden, dem Durch­

schnitt der Xetra­Schlusskurse für die Software AG­

Aktie, die im Monat Februar vor der Auszahlung der PPS an der Börse in Frankfurt am Main börsentäglich erreicht wurden. Bei Tranchen, die innerhalb der Ver­

längerung ausgezahlt werden, entspricht der Auszah­

lungskurs dem Durchschnitt der Xetra­Schlusskurse für die Software AG­Aktie des sechsten bis zehnten Handelstages nach der Entscheidung zur Ausübung der entsprechenden PPS. Die Entscheidung zur Aus­

übung ist im Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Finanzergebnisse und dem folgenden fünften Handelstag möglich. Aus diesem Programm entstanden im Geschäftsjahr 2020 bezüg­

lich der Vorstände Aufwendungen für die Software AG in Höhe von 1.827 (Vj. 2.358) Tausend Euro. Die für das Geschäftsjahr 2020 auf Basis des Aktiendurch­

schnittskurses im Februar 2021 auszugebenden PPS und die Effekte auf die Gewinn­ und Verlustrechnung der Software AG aus diesem Vergütungsprogramm sind in nachfolgender Tabelle dargestellt:

Darstellung PPS

Für das Jahr 2020 gewährte PPS Anzahl

Aufwand für die im Jahr 2020 gewährten PPS 1 in EUR Sanjay Brahmawar

(Vorstandsvorsitzender) 22.004 830.902,10

Dr. Elke Frank 4.945 181.839,96

Dr. Matthias Heiden

(seit 01.07.2020) 5.365 196.055,61

John Schweitzer

(bis 13.01.2021) 0 21.817,71

Dr. Stefan Sigg 14.450 548.140,55

Arnd Zinnhardt

(bis 30.09.2020) 0 47.896,01

1 Dieser Aufwand resultiert aus der Zuteilung für das Geschäftsjahr 2020 bei einem Kurs zum Zusagezeitpunkt in Höhe von 36,54

1. Management Incentive Plan 2018 (MIP 2018) Der aktienorientierte MIP 2018 wurde im Dezember 2017 aufgelegt. Dabei wurden Vorständen Aktien­

optionen in vier Tranchen mit einer Laufzeit von im Durchschnitt 3,3 Jahren bis zum 27. August 2021 zugesagt. Der Basispreis dieser Aktienoptionen resul­

tierte aus dem volumengewichteten Durchschnitts­

preis (Volume­Weighted Average Price, VWAP) der Software AG­Aktien an den 20 Handelstagen ab dem 15. November 2017 und beträgt 45,27 Euro. Diese Aktienoptionen werden jeweils zu einem Viertel der Stücke mit dem Durchschnittskurs der jeweils ersten 20 Handelstage im November 2020, im Februar 2021, im Mai 2021 und im August 2021 fällig. Als Performance­

Ziel muss der Kurs der Software AG­ Aktie inklusive der in der Zwischenzeit ausbezahlten Dividenden an zehn zusammenhängenden Handelstagen in der Zeit vom 1. Dezember 2019 bis zum 30. November 2020 den Basispreis von 45,27 Euro um 20 Prozent über­

treffen. Dieses Performance­Ziel wurde mit Ablauf des 30. November 2020 nicht erreicht. Daher verfie­

len die betreffenden MIP­2018­Aktienoptionen und die bisher dargestellten Aufwendungen aus diesem Programm wurden storniert. Aus diesem Grunde sind in der nachfolgenden Tabelle negative Aufwandsposi­

tionen dargestellt. Die maximal mögliche Vergütung aus diesem Programm wurde für den Vorstandsvor­

sitzenden Herrn Brahmawar aufgrund seines späte­

ren Eintritts in die Gesellschaft am 1. August 2018 auf 1.313 Tausend Euro und für die übrigen berechtigten Vorstände auf 2.095 Tausend Euro festgelegt.

Der durchschnittliche beizulegende Zeitwert zum Zusagezeitpunkt entsprach bei Herrn Brahmawar 4,20 Euro und bei den übrigen Vorständen 6,72 Euro je Aktienoption.

Aus diesem Programm wurden im Geschäftsjahr 2017 und 2018 die folgenden MIP­2018­Aktienäquivalente zugeteilt, welche zu folgenden Aufwänden führten:

Darstellung MIP 2018 Sanjay Brahmawar

(Vorstands­

vorsitzender) 70.228 0 –20.023,01

Dr. Elke Frank 0 0 0,00

Dr. Matthias Heiden

(seit 01.07.2020) 0 0 0,00

John Schweitzer

(bis 13.01.2021) 0 0 0,00

Dr. Stefan Sigg 100.988 0 –33.621,33

Arnd Zinnhardt

(bis 30.09.2020) 100.988 0 –50.885,51

1 Die negativen Aufwendungen resultieren aus dem Verfall dieses Aktienoptionsprogramms durch Nichterreichen des Performance­

Ziels wie oben beschrieben.

2. Management Incentive Plan 2019 (MIP 2019) Der MIP 2019 wurde im März 2019 aufgelegt. Im Juni 2019 wurden die Rechte aus diesem MIP 2019 an die Vorstandsmitglieder zugeteilt. Der Plan unterscheidet zwischen zwei Arten von Wertsteigerungsrechten

(Stock Appreciation Rights, SARs), zum einen Retention Shares (RSARs) und zum anderen Performance Shares (PSARs). Beide Formen gewähren in Abhängigkeit von bestimmten Bedingungen ein Anrecht auf Zahlung eines Geldbetrages, der dem VWAP der 20 Handels­

tage vor und inklusive des 24. März 2023 entspricht.

Die Anzahl der zugeteilten RSARs wurde im Rahmen der Zuteilung festgelegt. Die Anzahl der für die Aus­

zahlung relevanten PSARs basiert auf der Anzahl zugeteilter Rechte mal einem Faktor, der sich auf Basis der relativen Performance des Software AG­

Aktienkurses zu einem Vergleichsindex ergibt. Als Vergleichsindex wurde der NASDAQ­100 Stock Index festgelegt. Der sich hieraus ergebende Faktor kann zwischen null und zwei liegen. Die Outperformance wird berechnet als [(Differenz des VWAP und des Basispreises von 31,14 Euro) dividiert durch den Basispreis] abzüglich [(des endgültigen Referenz

­

indexpreises abzüglich des anfänglichen Referenz­

indexpreises) dividiert durch den anfänglichen Referenz indexpreis von 7.539,286 US­Dollar]. Der anfängliche Referenzindexpreis und der finale Referenz­

indexpreis wurden und werden als arithmetisches Mittel der Tagesschlusskurse der 20 Handelstage zwischen dem 27. Februar 2019 und dem 24. März 2019 sowie der 20 Handelstage vor und inklusive des 24. März 2023 ermittelt. Dividendenzahlungen werden bei der Berechnung des Performance­ Faktors nicht berück­

sichtigt.

(Vorstandsvorsitzender) 19.512 29.267 48.779 153.630,31

Dr. Elke Frank 4.065 6.097 10.162 31.059,68

Dr. Matthias Heiden (seit 01.07.2020) 0 0 0 0,00

John Schweitzer (bis 13.01.2021) 8.662 12.993 21.655 68.201,34

Dr. Stefan Sigg 9.756 14.634 24.390 76.815,09

Arnd Zinnhardt 1 (bis 30.09.2020) 4.878 7.317 12.195 33.392,20

1 Durch das Ausscheiden von Herrn Zinnhardt aus dem Vorstand der Software AG mit Wirkung zum 31. März 2020 verringerte sich gemäß den Austrittsregeln dieses Programms die Anzahl der ihm ursprünglich zugesagten MIP­2019­Aktienoptionen auf 50 Prozent. Der Aufwand aus diesem Programm wurde für Herrn Zinnhardt auf die Zeit bis zum Ablauf seines Vorstandsvertrages verteilt.

neuen MIP 2020 an Vorstandsmitglieder, Führungs­

kräfte sowie Mitarbeiter in Schlüsselpositionen zuge­

teilt. Der Plan unterscheidet zwischen drei Arten von Wertsteigerungsrechten (Stock Appreciation Rights, SARs), zum einen zwei Arten von Performance Shares, PSARs (1) und PSARs (2), und zum anderen Retention Shares (RSARs). Die Anzahl der für die Aus­

zahlung relevanten PSARs (1) basiert auf der Anzahl zugeteilter Rechte mal einem Faktor, der sich auf Basis der relativen Performance des Software AG­

Aktienkurses zu einem Vergleichsindex ergibt. Als Vergleichsindex wurde der MDAX­Kursindex festge­

legt. Der sich hieraus ergebende Faktor kann zwischen null und zwei liegen. Die Outperformance wird wie folgt berechnet: [(Durchschnittlicher Abrechnungskurs für PSARs (1) abzüglich Basispreis von 33,96 Euro) divi­

diert durch den Basispreis] abzüglich [(endgültiger Referenzindexpreis abzüglich anfänglicher Referenz­

indexpreis) dividiert durch den anfänglichen Referenz­

indexpreis]. Dividendenzahlungen werden bei der Berechnung des Performance­Faktors nicht berück­

sichtigt. Der Abrechnungskurs entspricht dem durch­

schnittlichen VWAP der Software AG­Aktien in den 20 Handelstagen vor und inklusive des 8. Juni 2023.

des 8. Juni 2020 in Höhe von 33,96 Euro.

Die PSARs (2) beinhalten das Recht auf Zahlung des Abrechnungskurses abzüglich des Basispreises multipliziert mit der Anzahl der PSARs. Als Performance­

Ziel ist bei diesen PSARs (2) ein Knock­in­ Kriterium zu erfüllen, nach dem an zehn aufeinanderfolgenden Handelstagen zwischen dem 10. Mai 2022 und dem 10. Mai 2023 ein Kurs der Software AG­ Aktie von 32,72 Euro überschritten werden muss, damit für die Shares eine Auszahlung erfolgt.

Die Retention Shares (RSARs) werden zum Abrech­

nungskurs multipliziert mit der Anzahl der RSARs im Juni 2023 ausbezahlt. Bei diesem Teil des MIP 2020 wurden neben dem Verbleiben bei der Software AG keine weiteren Ausübungshürden definiert.

Insgesamt ist der maximale Ausübungsbetrag begrenzt auf den jeweils dreifachen Wert der Instru­

mente zum Zeitpunkt der Zusage.

Darstellung MIP 2020

(Vorstandsvorsitzender) 42.403 53.004 14.134 109.541 328.207,66

Dr. Elke Frank 21.202 26.502 7.067 54.771 164.106,94

Dr. Matthias Heiden (seit 01.07.2020) 10.601 13.251 3.534 27.386 75.046,46

John Schweitzer (bis 13.01.2021) 21.202 26.502 7.067 54.771 164.106,94

Dr. Stefan Sigg 21.202 26.502 7.067 54.771 164.106,94

Arnd Zinnhardt 1 (bis 30.09.2020) 0 0 0 0 0

1 Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Zinnhardt aus dem Vorstand der Software AG mit Wirkung zum 31. März 2020 wurden ihm keine MIP­2020­Aktienoptionen zugeteilt.

Weder im Geschäftsjahr 2020 noch im Vorjahr hat die Software AG den Vorständen Vorschüsse oder Kredite gewährt. Sie ist für diese Personen auch keine Haf­

tungsverhältnisse eingegangen. Die Gesamtbezüge des Vorstands sowie die Angaben über die Bezüge ehemaliger Mitglieder des Vorstands und die Pensions­

rückstellungen für ausgeschiedene Vorstands mit­

glieder sind im Konzernanhang sowie im Anhang der