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WEG 15 Kogel

Im Dokument Mecklenburgische Seenplatte (Seite 132-135)

4 Prüfung aller im Entwurf der Teilfortschreibung ausgewiesenen

4.4 Zu erwartende Umweltauswirkungen und Einschätzung ihrer

4.4.15 WEG 15 Kogel

Tabelle 138: Zu erwartende Umweltauswirkungen im WEG 15 Kogel

Voraussichtliche Umweltauswirkungen im WEG 15 Kogel ein-schließlich Hinweisen zur Abschichtung

Einschätzung der Erheblichkeit / des Erfordernisses einer vertieften Prü-fung

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Biotope

Überplant wird ein intensiv ackerbaulich genutztes Gebiet mit mehreren Biotopen der offenen Agrarlandschaft (Kleingewässer, Baumreihe, Baumgruppe, Feldgehölz), welche tlw. dem gesetzlichen Biotopschutz unterliegen.

Es besteht eine Vorbelastung durch die Autobahn A 19, die direkt durch das Windeignungsgebiet führt und somit das Gebiet zerschneidet.

Durch die Errichtung von weiteren WEA sowie die Anlage von befahr-baren Zufahrten sowie von Kranaufstell- und Montageflächen kommt es insgesamt zum Verlust von Ackerflächen.

Unter der Voraussetzung, dass die vorhandenen Biotopstrukturen nicht überbaut werden (Freihalten von WEA, Kranaufstell- und Montageflä-chen, Zuwegungen), sind erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgu-tes durch direkte Schädigungen nicht zu erwarten.

Die genaue Eingriffsermittlung kann erst im Zuge des immissions-schutzrechtlichen Verfahrens auf der Grundlage einer flächendecken-den Biotopkartierung erfolgen.

Fauna

Es sind keine erheblichen Beeinträchtigungen des Fischadlers im 2 km-Umfeld des WEG zu erwarten, da der Mindestabstand von 1.000 m eingehalten wird und das WEG außerhalb der direkten Flugkorridore (Mindestbreite 1 km) zwischen Horsten und größeren Gewässern (>

5 ha) im Umkreis von mindestens 3 km um die Brutplätze liegt.

Es sind keine erheblichen Beeinträchtigungen des östlich gelegenen Horstes des Seeadlers zu erwarten, da der Mindestabstand von 2.000 m eingehalten wird und das WEG außerhalb der direkten Flug-korridore (Mindestbreite 1 km) zwischen Horst und größeren Gewäs-sern (> 5 ha) im Umkreis von mindestens 6 km um den Horst liegt.

Es sind keine erheblichen Beeinträchtigungen des in der Ortslage Walow gelegenen Weißstorchhorstes zu erwarten. Der Mindestab-stand von 1.000 m wird eingehalten. Nach einer Vorabschätzung liegt das WEG außerhalb essenzieller Nahrungsflächen (insb. Dauergrün-land) und fast vollständig abseits von Flugwegen dorthin im 2.000 m-Umfeld um den Horst.

Die Bedeutung der Rastflächen im WEG ist mittel bis hoch (Stufe 2).

Da eine geringe bis mittlere Rastflächenbedeutung i.d.R. mit niedrigen Rastzahlen im Zusammenhang steht, sind nur vergleichsweise geringe Auswirkungen auf Rastvögel zu erwarten. Zwar werden künftig stö-rungsempfindliche Rastvögel das WEG und dessen näheres Umfeld meiden, die betroffenen (individuenschwachen) Rastbestände können aber in störungsärmere Bereiche ausweichen. Erhebliche Beeinträchti-gungen von Rastvögeln sind daher unwahrscheinlich.

Erhebliche Auswirkungen auf sonstige artenschutzrechtlich relevante Arten sind unter Berücksichtigung der in Kap. 4.2 vorgeschlagenen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen nicht zu erwarten.

Erhebliche Beeinträchtigungen von Bio-topen sind bei Beachtung der angege-benen Vermeidungs- und Minderungs-maßnahmen voraussichtlich nicht zu erwarten.

Auf eine raumordnerische Vorprüfung von Belangen des Artenschutzes kann verzichtet werden.

Erhebliche Beeinträchtigungen weiterer faunistischer Belange sind bei Beach-tung der angegebenen Vermeidungs-maßnahmen voraussichtlich nicht zu erwarten.

Weitere Belange sind im immissions-schutzrechtlichen Genehmigungsver-fahren detailliert zu untersuchen.

Schutzgut Boden

Bei den Böden im Bereich der Ackerflächen handelt es sich um Lehme bzw. Tieflehme, teilweise Sande sowie anmoorige Standorte, die einer intensiven ackerbaulichen Nutzung unterliegen und somit anthropogen überprägt sind. Die Schutzwürdigkeit der Böden wird mit mittel bis hoch

Es sind keine erheblichen Beeinträchti-gungen des Schutzgutes Boden zu er-warten. Zu erwartende Auswirkungen können über geeignete Maßnahmen,

Umweltbericht zur Fortschreibung des Programmsatzes 6.5. (5) des RREP Mecklenburgische Seenplatte UmweltPlan

Voraussichtliche Umweltauswirkungen im WEG 15 Kogel ein-schließlich Hinweisen zur Abschichtung

Einschätzung der Erheblichkeit / des Erfordernisses einer vertieften Prü-fung

bewertet. Die Bewertung muss im Zuge des immissionsschutzrechtli-chen Genehmigungsverfahrens anhand von Baugrundgutachten / Bo-dengutachten verifiziert und ggf. angepasst werden.

Die Errichtung von Windenergieanlagen mit den erforderlichen Neben-anlagen in diesem Bereich wird nur zu einem geringen Verlust von Bö-den führen, da nur die jeweiligen Fundamentbereiche versiegelt wer-den. Dieser Verlust kann durch entsprechende Maßnahmen, die im Zuge der Genehmigungsplanung festzulegen sind, kompensiert wer-den. Hoch bis sehr hoch sowie sehr hoch bewertete Bodenbereiche sind dabei gemäß den HzE (LUNG M-V 1999) als Wert- und Funktions-elemente besonderer Bedeutung einzuordnen, was eine additive Kom-pensation des Schutzgutes Boden erfordert.

Baubedingte Beeinträchtigungen des Bodens können durch entspre-chende Maßnahmen vermieden werden (vgl. Kap. 4.2).

Havariebedingt kann es zum Austritt bodengefährdender Stoffe wäh-rend der Bauarbeiten kommen. Diese sind durch Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen eingrenzbar (vgl. ebd.).

die im Zuge des immissionsschutz-rechtlichen Genehmigungsverfahrens festzulegen sind, vermieden, vermin-dert oder kompensiert werden.

Eine vertiefte Prüfung ist auf regional-planerischer Ebene nicht erforderlich.

Schutzgut Wasser

Innerhalb des Eignungsgebietes befinden sich keine Kleingewässer.

Die Flächen haben keine Bedeutung als Vernässungs- oder Über-schwemmungsgebiet. Trinkwasserschutzgebiete sind nicht vorhanden.

Die Errichtung von Windenergieanlagen wird auf die Grundwasserneu-bildung keine erheblichen Auswirkungen haben, da nur geringfügig Flä-chenversiegelungen erfolgen. Beeinträchtigungen des Grundwassers durch Schadstoffeinträge sind nicht zu befürchten, sofern sämtliche Be-triebsvorgänge in einem geschlossenen System stattfinden (vgl. Kap.

4.2).

Havariebedingt kann es zum Austritt wassergefährdender Stoffe wäh-rend der Bauarbeiten kommen. Diese sind durch Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen eingrenzbar (vgl. ebd.).

Auch Havarien während des Betriebs der WEA sind nicht vollkommen auszuschließen (Fehlbeanspruchung). Durch Einhaltung der gesetzli-chen Sicherheitsvorschriften sowie regelmäßige Wartung und Kontrolle der Anlage wird das Havarierisiko jedoch auf ein Minimum beschränkt.

Ein besonderes Unfallrisiko insbesondere mit Blick auf verwendete Stoffe und Technologien besteht für den Betrieb nicht, wenn der Her-steller Technologien zur Abwendung von Havarien, Brandgefahr oder Auslaufen von wassergefährdenden Stoffen einsetzt.

Ein Austritt wassergefährdender Stoffe kann nahezu ausgeschlossen werden, da sich sämtliche Betriebsvorgänge innerhalb der Windener-gieanlage in einem geschlossenen System ereignen. Sollte dennoch

Es sind keine erheblichen Beeinträchti-gungen des Schutzgutes Wasser zu er-warten. Zu erwartende Auswirkungen können über geeignete Maßnahmen, die im Zuge des immissionsschutz-rechtlichen Genehmigungsverfahrens festzulegen sind, vermieden, vermin-dert oder kompensiert werden.

Eine vertiefte Prüfung ist auf regional-planerischer Ebene nicht erforderlich.

Umweltbericht zur Fortschreibung des Programmsatzes 6.5. (5) des RREP Mecklenburgische Seenplatte UmweltPlan

Voraussichtliche Umweltauswirkungen im WEG 15 Kogel ein-schließlich Hinweisen zur Abschichtung

Einschätzung der Erheblichkeit / des Erfordernisses einer vertieften Prü-fung

Die Auswirkungen werden insgesamt als nicht erheblich eingeschätzt, da im Umfeld des WEG Landschaftsbereiche mit einer ähnlichen Aus-stattung sowie hochwertigere Landschaftsbildräume in einem großen Umfang erhalten bleiben und die Gesamtcharakteristik der Land-schaftsbildräume „Ackerflächen um Walow“, „Ackerlandschaft um Ro-geez“, „Darzer Tannen“ sowie „Plauer See“ nicht verändert wird.

Die konkreten Auswirkungen der neu zu errichtenden Windenergieanla-gen auf das Landschaftsbild können erst im Rahmen der nachfolWindenergieanla-gen- nachfolgen-den Vorhabensplanung anhand der dann vorliegennachfolgen-den Daten der kon-kreten Anlagen ermittelt und beurteilt werden. In Abhängigkeit von den konkreten Eingriffsfolgen sind die erforderlichen Maßnahmen zur Ver-meidung, Minimierung und Kompensation zu benennen.

Landschaftsbildes durch die WEA gibt es keine Möglichkeit des Ausgleiches.

Ein Ersatz für Eingriffe in das Land-schaftsbild ist nur mit Kompensations-maßnahmen zur landschaftsästheti-schen Aufwertung umsetzbar bzw. über Ersatzgeldzahlungen zu gewährleisten.

Schutzgut Menschliche Gesundheit und Wohlbefinden

Spezifische Aspekte der Erholungsfunktion sind in dem vorbelasteten WEG nicht betroffen.

zur Wohnfunktion vgl. Definition des Schutzgutes in Kap. 2.1

Erhebliche Auswirkungen sind nicht zu erwarten.

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Von der WEG-Ausweisung sind keine bewusst gesetzten historischen Sichtachsen historischer Bauwerke im Umfeld bis 12 km betroffen.

Der südliche Bereich des WEG ist Teil des Gebietes „Rogeez“ und ge-hört zur „Park- und Gutslandschaft mit typischer Ausprägung“ mit der Bewertung „wertvolle historische Kulturlandschaft“.

Oberirdisch sichtbare Bodendenkmale sind nicht vorhanden. Angaben zu oberirdisch nicht sichtbaren Bodendenkmalen werden durch das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege erst im Genehmigungsverfah-ren zur Verfügung gestellt (Schreiben im Rahmen der 1. Beteiligungs-stufe vom 28.3.2014). Auswirkungen auf oberirdisch nicht sichtbare Bo-dendenkmale können daher an dieser Stelle nicht beurteilt werden.

zu Baudenkmalen vgl. Definition des Schutzgutes in Kap. 2.1

Erhebliche Beeinträchtigungen sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwarten.

Eine fachgerechte Ermittlung, Beschrei-bung und Bewertung der Auswirkungen auf gegebenenfalls betroffene, oberir-disch nicht sichtbare Bodendenkmale ist im Rahmen der nachfolgenden kon-kreten Vorhabensplanung durchzufüh-ren. Mit dem Landesamt für Kultur und Denkmalpflege sind gegebenenfalls Maßnahmen zur archäologischen Pros-pektion sowie zur Sicherstellung und zum Schutz vorhandener Bodendenk-male zu vereinbaren. Eine vertiefte Prü-fung ist auf regionalplanerischer Ebene nicht erforderlich.

Umweltbericht zur Fortschreibung des Programmsatzes 6.5. (5) des RREP Mecklenburgische Seenplatte UmweltPlan

Im Dokument Mecklenburgische Seenplatte (Seite 132-135)