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Die Inschriftensammlung des Augustinus Tyfernus in Gestalt ihrer Abschriften Abschriften

Im Dokument Der sogenannte und weitere (Seite 109-171)

3 Die Ausbreitung und Etablierung humanistischen Gedankengutes im Ostalpenraum aus epigraphischer Sicht im Ostalpenraum aus epigraphischer Sicht

4.2 Die Inschriftensammlung des Augustinus Tyfernus in Gestalt ihrer Abschriften Abschriften

Die epigraphischen Aufzeichnungen des Augustinus Prygl Tyfernus blieben in Form von insgesamt drei Handschriften erhalten, die heute in der Österreichischen Nationalbibliothek als CVP 3492+3540 sowie 3528 aufbewahrt werden. Das Ver-dienst, Augustinus Tyfernus als den Autor der Inschriften-sammlung identifiziert zu haben, gebührt Theodor Mommsen. Ein anderer (im allgemeinen ebenfalls sehr hochgeschätzter) Epigraphiker, der steirische Pfarrer Richard Knabl, nannte im Jahre 1864 „Augustinus Tyff“ zwar als Autor der Handschrift CVP 3528, schrieb aber CVP 3540 noch Ciriaco d‘Ancona zu.463 Den zu CVP 3540 gehörenden Codex 3492 kannte er offenbar nicht.464

Folgende Notizen in den Handschriften belegen, dass in den drei genannten Codices tatsächlich die (unvollständige) Inschriftensammlung des Augustinus Tyfernus vor-liegt: Sein Name findet sich zunächst in einer Notiz im CVP 3528, fol. 67v (= CVP 3540, fol. 16r): Eine Inschrift aus der Gegend von Koblenz465 sei „curiositate Augustini Tyff[erni]“ gefunden worden. An einer anderen Stelle berichtet Tyfernus, er habe als erster in Oberlaibach zwei Inschriften wiederentdeckt: „Haec duo epigrammata a me Augustino reperta et antea non visa pulcherrima quidem“.466 Sein Name taucht auch im CVP 3492 auf: „Epitaphium Sergii Polensis parasiti etc. quia commune est huc advertere nolui ego Aug.“ (fol. 13v). Ferner wird in dem bereits erwähnten Fragment eines Briefes an Johannes Fuchsmagen zu Beginn der Name des Absenders genannt: „Aug. Tyfernus D. Jo. Doctori Fuchsmagn [...]“.467

In Gestalt der drei Wiener Handschriften liegen zwei Fassungen der Inschriften-sammlung vor – die eine als CVP 3528, die andere in Form der Codices 3492 und 3540. Die Zusammengehörigkeit der beiden letztgenannten Handschriften lässt sich anhand einiger äußerer und innerer Merkmale nachweisen. Zunächst sind im CVP 3492 insgesamt fünf verschiedene Schreiberhände feststellbar, die sich folgen-dermaßen über die Handschrift verteilen468:

463 Richard Knabl, Die ältesten Copien römischer Inschriften des Herzogthums Krain, in: MHVK 1864, 19.

Knabl vermutete richtig, dass „Augustinus Tyff“ den Beinamen von seinem Geburtsort entlehnt hat; diesen bezeichnete er allerdings als „Tifernum“ und suchte ihn in umbrischem oder samniti-schem Gebiet.

464 Dies ist insofern auffällig, als Theodor Mommsen schon im Dezember 1857 auf dem vorderen Deckblatt zu CVP 3540 schriftlich festhielt, dass „cod. 3492 huius olim pars“ gewesen sei. Auf dem ersten Deckblatt zu CVP 3492 wird das Verhältnis der beiden Codices zueinander und zu CVP 3528 genauer behandelt. Diese Ergebnisse fanden Eingang in CIL III, S. 478).

465 CIL XIII 7803 aus Remagen.

466 CVP 3528, fol. 72v. Es handelt sich um CIL III 3776 und 3777.

467 CVP 3492, fol. 13v.

468 Die in meiner Diplomarbeit festgestellte Zahl von drei Schreiberhänden muss auf fünf korrigiert werden: An der fol. 21–26 umfassenden Lage haben drei Kopisten (mit sehr ähnlicher Schrift) ge-arbeitet. Insbesondere der Wechsel der Hand von fol. 23r zu fol. 24v ist sehr schwer zu erkennen.

Ein Vergleich von Wörtern, die auf beiden folia (in unterschiedlichen Flexionen) vorkommen, hat

fol. 1r–7r Hand A fol. 7v–8v leer fol. 9r–20r Hand B469 fol. 20v leer

fol. 21r-v Hand C1470 fol. 22r–23v Hand C2 fol. 24r–25v Hand C3 fol. 26r-v leer fol. 27r–38v Hand B

Die Hände A und B sind auch im CVP 3540 festzustellen: Von Hand B stammt der überwiegende Teil der beschriebenen Blätter (fol. 1r–17r), während sich die Hand auf fol. 18r wiederum als A identifizieren lässt.471 Den uns interessierenden Teil des CVP 3528 (fol. 17r–74v) hat wiederum eine gänzlich andere Hand (D) geschrieben.

Besonders im Vergleich mit CVP 3528 ist an einzelnen Papierlagen zu erkennen, wie CVP 3492 und 3540 ursprünglich eine Handschrift bildeten. Es zeigt sich überdies, dass diese beiden Codices – abgesehen von CVP 3492, fol. 9r–19r und fol. 21r–25v mit Inschriften aus Italien – unvollständiger sind als CVP 3528; siehe dazu die folgende Konkordanz472:

zu dem Ergebnis geführt, dass eine zunächst angenommene unterschiedliche Tagesverfassung eines Schreibers als Erklärung für Unterschiede in der Schrift doch nicht ausreicht.

469 Sämtliche Inhalte von fol. 20r stammen aus einer Hand; der zu konstatierende Schriftwechsel von Humanistenkursive zu einer Art „Kanzleischrift“ hängt eindeutig mit dem Wechsel der ver-wendeten Sprache zusammen (lateinisch-deutsch, siehe Kap. 4.3, Abb. 15). Es wurden vom Schreiber weiterhin dieselbe Feder und Tinte benutzt. Dass eine derartige Vorgangsweise nicht unüblich war, zeigt ein vergleichender Blick auf den erhaltenen Bibliothekskatalog von Bischof Fabri aus dem Jahr 1541 (h. im Archiv der Universität Wien, Sig.: R 44.2, z. B. fol. 5r oder 14r), online im Internet (persistente URL): http://phaidra.univie.ac.at/o:50753.

470 Am rechten unteren Seitenrand von fol. 21r findet man die Eintragung „Jacobus Al(...)“; mehr ist nicht zu erkennen, da das Blatt wohl beim Binden am seitlichen Rand beschnitten wurde. Mit einiger Sicherheit verbirgt sich dahinter der Name des Schreibers.

471 Eine neuerliche Untersuchung der Codices hat auch hier zu einer Korrektur der Ergebnisse meiner Diplomarbeit geführt. Martin Roland schreibt CVP 3540 fol. 18r derselben Hand zu wie CVP 3492 fol. 7r, weist aber CVP 3492 fol. 1–6 einer anderen Hand zu – wohl aufgrund der unterschiedlichen Blattformate; siehe ders., Die Handschriften der alten Wiener Stadtbibliothek in der Österreichischen Nationalbibliothek (Publikationen aus der Wiener Stadt- und Landesbibliothek 4), Wien 1999, 98.

Graphologische und inhaltliche Gründe sprechen aber deutlich für eine einheitliche Zuweisung zu der hier als A bezeichneten Hand. In diesem Zusammenhang gebührt mein Dank für ihre fach-liche Expertise den Bediensteten der Handschriftensammlung der ÖNB, v. a. Andreas Fingernagel und Brigi. e Mersich (†).

472 Vgl. CIL III, S. 478 (dort nur grobe Übersicht).

CVP 3528 CVP 3492 geringfügigen Abweichung von der Reihenfolge der Originalsammlung, um die beiden Zeich-nungen der Reliefinschriften auf einer Seite (fol. 37v) unterbringen zu können.

474 Fol. 43r leer.

Aus der Konkordanz lässt sich erkennen, dass auch der Anfang von CVP 3528 nicht vollständig erhalten geblieben ist. Ebenso dürften am Ende dieser Handschrift einige Blätter verlorengegangen sein.475

Die nachstehende Übersicht enthält eine Beschreibung der drei Wiener Handschrif-ten in ihrer heutigen Gestalt; auf inhaltliche Übereinstimmungen zwischen den ein-zelnen Codices wird nicht mehr gesondert hingewiesen.

CVP 3492476

Papier, 38 fol. in-4°, je drei Vor- und Nachsatzblätter; Papp-Einband aus dem 19. Jh., urspr. Einheit mit CVP 3540.477

Der Codex besteht aus zwei im Format unterschiedlichen Einheiten (ca.

220 × 160 mm bei fol. 1–6 und 200 × 140/150 mm bei fol. 7–38).478

Schreiber unbekannt; im ersten Teil der Handschrift (fol. 1–7)479 Hand A (sehr flüch-tig) festzustellen, die wiederum am Ende von CVP 3540 (fol. 18r) auftaucht.480 Vier weitere Schreiberhände (B, C1, C2, C3) erkennbar; tw. sehr sorgfältige Humanisten-kursive, Rubrizierungen nur fol. 22r–25v. Nachzeichnungen der antiken Monumente ebenfalls sorgfältig, aber doch skizzenhaft; Schriftspiegel und Zeilenzahl wechselnd.

Datierung: erstes Jahrzehnt des 16. Jh.481

Provenienz: Alte Stadtbibliothek Wien, seit 31. Juli 1780 in der Hofbibliothek (h. ÖNB, gem. mit CVP 3540 im Übergabekatalog als „Pontani Carmina & quaedam inscript.“ genannt482).

475 Vgl. CIL III, S. 478. Zur (Un-)Vollständigkeit der Sammlungen des Augustinus Tyfernus siehe auch Kap. 4.3 und 8.3.2.

476 Vgl. auch Roland, Handschriften der alten Wr. Stadtbibliothek 98-99. CVP 3492 ist als vollständiges Digitalisat online im Internet verfügbar (persistente URL): http://data.onb.ac.at/rec/AL00166035.

477 Aus den Bemerkungen von Theodor Mommsen auf dem ersten Vorsatzblatt vom Dezember 1857 ergibt sich, dass die Codices 3492 und 3540 zu diesem Zeitpunkt bereits durch ein Versehen des Buchbinders getrennt waren und wohl bereits über den heute vorhandenen Einband verfügten.

478 Lediglich fol. 7 und 14 sind breiter: 200 × 150 mm.

479 Die inhaltliche Gliederung entspricht demnach nicht den formalen Unterschieden.

480 Das Verhältnis zur übrigen Inschriftensammlung ist noch ungeklärt. Zu Rolands Ausführungen die Gliederung der Handschrift betreffend siehe oben Anm. 471.

481 Im ersten Teil der Handschrift Wasserzeichen Kardinalshut vom Typ Piccard-Online 32251 (Vicenza 1509; Roland, Handschriften der alten Wr. Stadtbibliothek 98, spricht hier nicht nachvoll-ziehbar von einer Armbrust). Im zweiten Teil Wasserzeichen Waage in Variationen (mit/ohne Stern als Beizeichen): Vgl. Piccard-Online 117229 (Haydeck 1506) sowie mit Roland, a. a. O., Piccard-Druck V 5, 47–49 (Cilli/h. Celje, Graz und Passau, 1506).

482 Übergabekatalog, fol. 2v (ÖNB, HB-Akt 130/1780, Beilage). Der Wert der Handschrift wird im Katalog (lediglich) mit „1 fl.“ angegeben. Faksimile bei Roland, Handschriften der alten Wr. Stadt-bibliothek, Abb. 55; vgl. dort auch 169–171. Aus dem Übergabekatalog geht ferner hervor, dass die Codices 3492 und 3540 im Jahre 1780 noch eine Einheit gebildet haben. Die Trennung muss daher in den folgenden Jahrzehnten erfolgt sein, da Theodor Mommsen im Dezember 1857 die Codices wie erwähnt in ihrer heutigen Form vorlagen.

Inhalt483:

fol. 1r–7r Inschriften und Epigramme aus Rom484 fol. 7v–8v leer

fol. 9r–19r Inschriften aus der Sammlung des Cyriacus von Ancona: Libur-nia (h. Kroatien), Dalmatien, Athen, Peloponnes, Kreta, Korinth, Byzanz (h. Istanbul)

fol. 13v–14r: Fragment eines Briefes von Augustinus Tyfernus an Dr. Johannes Fuchsmagen

fol. 19v Krain (Pannonia): Krainburg (h. Kranj) fol. 20r,1–2 Admont

fol. 20r,3 Krain: Gurkfeld (h. Krško)

fol. 20v leer

fol. 21r–25v Inschriften aus Italien (Rom, Padua, Verona, ager Tusculanus) fol. 26r-v leer

fol. 27r–29r Diverse Inschriften aus dem sacellum von Giovanni Gioviano Pontano in Neapel, u. a. von Pontano selbst für seine Familien-angehörigen485

fol. 29v–38v Inschriften aus dem übrigen Neapel

CVP 3540486

Papier, 19 fol. in-4°, je ein Vor- und Nachsatzblatt; Papp-Einband aus dem 19. Jh., urspr. Einheit mit CVP 3492.

Das Format von CVP 3540 ist durchgehend einheitlich (ca. 198 × 138 mm) ebenso die Schreiberhand, die als Hand B des CVP 3492 zu identifizieren ist. Teils sehr sorgfäl-tige Humanistenkursive, Nachzeichnungen der antiken Monumente ebenfalls sorg-fältig, aber doch skizzenhaft; Schriftspiegel und Zeilenzahl wechselnd.

Datierung: erstes Jahrzehnt des 16. Jh.487

Provenienz: Alte Stadtbibliothek Wien, seit 31. Juli 1780 in der Hofbibliothek (h. ÖNB).488 Auf fol. 2r (ursprünglich erstes Blatt der Inschriftensammlung) rechts oben rote Signatur „70“489, auf fol. 19v Exlibris der Stadtbibliothek.

483 Fettdruck kennzeichnet einen in der eh. Provinz Noricum liegenden Fundort bzw. Aufbewah-rungsort.

484 Verhältnis zur Inschriftensammlung des Augustinus Tyfernus noch ungeklärt.

485 Vgl. dazu Giovanni Gioviano Pontano, De tumulis, hrsg. von Liliane Monti Sabia, Neapel 1974.

486 Vgl. auch Roland, Handschriften der alten Wr. Stadtbibliothek 100–101. CVP 3540 ist als vollständiges Digitalisat online im Internet verfügbar (persistente URL): http://data.onb.ac.at/rec/AL00168415.

487 Wie bei CVP 3492 ist das Wasserzeichen Waage im Kreis mit Beizeichen in unterschiedlichen Variationen festzustellen; vgl. hier Piccard-Online 117041 und 117042 (belegt für Kremsmünster und Wiener Neustadt 1505): Zum Wasserzeichen Anker im Kreis mit Stern von fol. 13/14 vgl.

Piccard-Online 118995 (Wien 1511).

488 Zur Nennung im Übergabekatalog vgl. oben die Beschreibung von CVP 3492.

489 Die rote Signatur hängt wahrscheinlich mit dem Bücherverkauf im Jahre 1780 zusammen; vgl.

Roland, Handschriften der alten Wr. Stadtbibliothek 48 und 167–168.

Inhalt:

fol. 1r Gedichte zeitgenössischer Autoren (Battista Guarini, Pomponio Leto)

fol. 1r-v Inschriften aus Puteoli und Neapel

fol. 2r-v Gedichte zeitgenössischer und antiker Autoren (darunter Meleagros von Gadara)

fol. 2v–9r,1 Fortsetzung von fol. 1v: Denkmäler aus Puteoli, Neapel und Rom fol. 6v–8r: Inschriften aus dem Haus und dem sacellum von

Giovanni Pontano fol. 9r,2–10r,1 Cilli (h. Celje) fol. 10r,2–10v Neapel

fol. 11r–12v Inschriften aus dem sacellum Pontani, Neapel fol. 13r-v Neapel und Umgebung, Capua

fol. 14r,1 Kötsch (h. Hoče) bei Marburg (h. Maribor) fol. 14r,2 Krain: Krainburg (h. Kranj)

fol. 14r,3 Schleinitz/„Schlenntz“ (h. Slivnica) in der Nähe von Marburg (h. Maribor )

fol. 14v,1 (Windisch) Feistritz (h. Slovenska Bistrica) fol. 14v,2–15r,2 Stift Rein bei Graz

fol. 15r,3 Ager Tridentinus (Trient) fol. 15v,1–2 Kärnten: Lurnfeld, ?490

fol. 15v,3–16v Speyer (mit Skizze vom Grabmal Rudolfs I., † 1291), Koblenz

fol. 17r Neapel

fol. 17v leer

(fol. 18r) (zeitgenössisches Grabmal)491 fol. 18v–19v leer

CVP 3528, fol. 17–74492

Papier, 216 fol. in-4°, je 3 Vor- und Nachsatzblätter.

Bei diesem Codex handelt es sich um eine Sammelhandschrift mit historischen, epigraphischen, astronomischen und astrologischen Texten aus dem 15. und 16. Jh.

Es sind verschiedene Formate und Schreiber festzustellen.

Die Inschriftensammlung des Augustinus Tyfernus ist als fol. 17–74 (Größe:

215 × 143 mm) eingebunden.

Schriftspiegel und Zeilenzahl wechselnd, eine Schreiberhand (D)493, zügige Huma-nistenkursive, durchgehende Rubrizierungen, sorgfältige Skizzen der antiken Monumente.

490 Zur zweifelhaften Herkunft der zweiten Inschrift auf dieser Seite siehe Kap. 4.3.

491 Verhältnis zur Inschriftensammlung des Augustinus Tyfernus noch ungeklärt.

492 CVP 3528 ist als vollständiges Digitalisat online im Internet verfügbar (persistente URL):

http://data.onb.ac.at/rec/AL00176057.

493 Nicht ident mit jenen in CVP 3492 bzw. 3540.

Datierung: Ausgehendes erstes Jahrzehnt des 16. Jh.; das Vorwort zur Inschriften-sammlung (fol. 17r) wird mit 27. Februar 1507 datiert, was zeitlich zu den Wasser-zeichenproben passt.494

Provenienz: Fol. 1r weist eine Besitzeintragung auf, nach der die Handschrift dem Wiener Bischof Dr. Johannes Fabri (gest. am 20. Mai 1541) gehörte und nach seinem Tod in das von ihm gestiftete Seminar bei St. Nicolaus in Wien gelangen sollte.495 Zum Inhalt jenes Teiles der Handschrift, der die Inschriftensammlung des Augus-tinus Tyfernus enthält:

fol. 17r Vorwort (1507 in Neapel verfasst) und 4 Verse an den Leser, 4 Verse aus Hor., serm.1,8,10-14

fol. 17v–18v verschiedene Epigramme

fol. 19r–25r Inschriftenteil, beginnend mit Denkmälern aus Kampanien:

(Via Appia bei) Neapel, Puteoli, ager Tusculanus fol. 25v,1 Rom (griech. Inschrift)

fol. 25v,2–26r,3 Cilli (h. Celje) fol. 26v–57v Neapel, Capua:

fol. 26v, 31v–44r: Neapel und Umgebung (Inschriften aus Kir-chen und Privathäusern)

fol. 27r–31r: Inschriften aus dem sacellum Pontani, Neapel fol. 44r–56v: Capua

fol. 57r: Neapel fol. 57v: leer fol. 58r–58v,1 Terracina, Ostia fol. 58v,2–3 Admont

494 Wie in CVP 3492+3540 kommt das Hauptmotiv Waage im Kreis mit Beizeichen (Vogel, Stern) in Variationen vor – vgl. Piccard-Online 117449 (Wiener Neustadt 1506), 117120 (Wien 1506), 117215 (Villach 1509), daneben auch Anker im Kreis mit fünf- bzw. sechseckigem Stern – vgl. Piccard-Online 119101 (Laibach 1510), 119178 (Wels 1514) sowie als Einzelnachweis (fol. 38/45) Ochsenkopf mit Blume an Stange – vgl. Briquet 14734 (Salzburg 1509).

495 Die Eintragung aus dem Jahr MDXL („Liber est christissimi patris et domini doctoris Joannis Fabri Episcopi [...] et post mortem ipsius in bibliothecam D. Nicolai ad usum inhabitantium studentium et studio-sorum collocandus“) bezieht sich auf die Verfügung Fabris vom 1. September 1540, durch die er seine umfangreiche Bibliothek dem von ihm gestifteten St. Nikolaus-Kollegium vermachte; siehe dazu Aschbach, Wr. Universität III 318–322. Zur Einrichtung des Kollegiums aufgrund des er-weiterten Testaments vom 17. November 1540 vgl. Kopallik, Regesten Wien II 18–19 (Nr. 94), zu dem oben erwähnten, erhaltenen Nachlasskatalog und Fabris Bibliothek im Besonderen siehe Alphons Lhotsky, Die Bibliothek des Bischofs von Wien Dr. Johannes Fabri (1530–1541), in: Ders., Auf-sätze und Vorträge III, Wien 1972, 228–241, sowie Friedrich Simader, Materialien zur Bibliothek des Wiener Bischofs Johannes Fabri, in: Gastgeber/Klecker, Cuspinianus 267–285, schließlich Christian Gastgeber, Wiener Gelehrte und ihre Bibliotheken. Die Buchnachlasskataloge von Iohannes Alexander Brassicanus (1539) und Iohannes Fabri (1541), in: Maisel, Artes – Artisten – Wissenschaft, 279–292, bes.

288–292. Vgl. ferner Ankwicz-Kleehoven, Cuspinian-Bibliothek 226, sowie grundlegend zu Fabris Biographie Leo Helbling, Dr. Johann Fabri, Generalvikar von Konstanz und Bischof von Wien, 1478–

1541. Beiträge zu seiner Lebensgeschichte (Reformationsgeschichtliche Studien und Texte 67/68), Münster 1941. Helbling weist darauf hin, dass sich der Genannte selbst in späteren Lebensjahren für die Genitivform seines Humanistennamens entschied (geboren wurde er als Johannes Heiger-lein, Sohn eines Schmiedes). Daher ist „Fabri“ der Schreibung „Faber“ vorzuziehen (vgl. Helbling, Fabri 2, Anm. 3).

fol. 58v,4–59v Krain: Gurkfeld (h. Krško), Krainburg (h. Kranj), Nähe Rad-mannsdorf (h. Radovljica); 59v = 74r,1;3

fol. 60r–63v,1 Italien: Ravenna, Terracina, Benevent, Mutina; Actium fol. 63v,2–3 zwei Inschriften mit falscher Ortsangabe („non longe a

Schwatz“); 63v,2 -> Wels fol. 63v,4–64v Pettau (h. Ptuj)

fol. 65r,1–3 (Graz-)Straßgang496, Kötsch (h. Hoče) bei Marburg (h. Maribor)

fol. 65r,4 Krain: Krainburg (h. Kranj)

fol. 65v,1 Schleinitz (h. Slivnica) in der Nähe von Marburg (h. Maribor) fol. 65v,2 (Windisch) Feistritz (h. Slovenska Bistrica)

fol. 65v,3–66r Stift Rein bei Graz fol. 66v,1 = 74v,1 Ager Tridentinus (Trient) fol. 66v,2–67r,1 Kärnten: Lurnfeld, ?497

fol. 67r,2–68r Speyer (mit Skizze vom Grab Rudolfs I., † 1291), Koblenz fol. 68v leer

fol. 69r–73r Krain: Laibach (h. Ljubljana), Igg (h. Ig), Oberlaibach (h. Vrhnika)

fol. 73v eh. Untersteiermark: Saantal, Troiana (h. Trojane) bei St. Oswald (h. Šent Ožbolt)

fol. 74r,1–3 Krain: Savetal bei Radmannsdorf (h. Radovljica); 74r,1;3 = 59v fol. 74v,1 = 66v,1 Ager Tridentinus (Trient)

fol. 74v,2–3 Krain: Laibach (h. Ljubljana)

Die kodikologische Untersuchung (Wasserzeichenbestimmung) hat als Entstehungs-zeitraum für beide Fassungen der Inschriftensammlung des Augustinus Tyfernus wenige Jahre vor bzw. nach 1505/1506 ergeben. Bestätigt wird diese Datierung durch das im CVP 3528, fol. 17r enthaltene Vorwort, das am 27. Februar 1507 vom Autor geschrieben worden ist.498 Ob sich die einleitenden Worte auf die gesamte Sammlung beziehen oder nur auf die (süd-)italienischen Inschriften, wie Primož Simoniti als plausible Möglichkeit anführt, geht aus dem Text nicht hervor.499 Für Teile der Sammlung liegt jedenfalls ein weiterer Datierungshinweis in Form eines terminus post quem vor: Der von Tyfernus als „episcopus Gurcensis“ bezeichnete Matthäus Lang hatte dieses Amt seit dem Tod seines Vorgängers Raymund Peraudi am 5. September 1505 inne.500

Um die Originalsammlung von Augustinus Tyfernus handelt es sich allerdings bei keinem der beiden Überlieferungsträger, sondern um Abschriften. In dem eben erwähnten Vorwort heißt es in der dritten Zeile von unten: „scripsit in [...] urbe

496 Straßgang ist heute der 16. Grazer Stadtbezirk.

497 Siehe Kap. 4.3.

498 „Die tercio Kal. Mart. Anno Christi MD7“.

499 Simoniti, Sloven. Humanismus 118.

500 CVP 3528, fol. 66r = CVP 3540, fol. 15r. Siehe Sallaberger, Lang 49.

Parthenope“ statt „scripsi [...]". Hier liegt zweifellos ein Fehler des Kopisten vor, der den übrigen Text richtig in der ersten Person Singular abgeschrieben hat. Kleinere Unvollständigkeiten, die in den einzelnen Codices in unterschiedlicher Häufigkeit auftreten, weisen ebenfalls deutlich auf Abschriften hin.501 In dem sonst recht sorg-fältig ausgeführten Teil des CVP 3528 fehlen öfters einige Worte, die in der Parallel-überlieferung des CVP 3492+3540 zu finden sind. Dieser Fall tritt auch umgekehrt ein, allerdings wesentlich seltener – ein erster Hinweis auf qualitativ unterschiedliche Kopien.502 Es ist ferner festzustellen, dass keine der beiden Abschriften als Vorlage für die jeweils andere gedient hat, sondern beide auf einen gemeinsamen Archetyp, mit einiger Sicherheit auf die Originalsammlung, zurückgehen.

Die Blätter dieser originalen Vorlage müssen allerdings vor dem Abschreiben stark durcheinander gebracht worden sein, da in den handschriftlichen Kopien Inschriften aus weit entfernt liegenden Orten unmittelbar nacheinander aufscheinen. In einer derartigen Reihenfolge konnten sie niemals im Zuge einer Reise am Fund- bzw.

Verwahrort des Inschriftsteines abgeschrieben worden sein.503 Der Beweis für diese Aussage kann anhand einer Untersuchung der beschriebenen Papierlagen erbracht werden: Im CVP 3492 gehören etwa fol. 19 und 20 lagenmäßig zu fol. 17–20 und wur-den auch fortlaufend beschrieben. Dem Inhalt dieser beiwur-den Blätter entspricht ein Teil der Lage fol. 49–59 im CVP 3528.504 Da die Papierlagen in beiden Codices durch-gehend beschrieben wurden, sind die deutlichen Abweichungen in der Reihenfolge

501 In meiner Diplomarbeit sah ich wie auch Theodor Mommsen in der Tatsache, dass am Ende von ergänzenden Bemerkungen bisweilen „etc.“ zu lesen ist, einen weiteren Hinweis auf das Vorliegen von (unvollständigen) Abschriften (vgl. Greinegger, Tyfernus/Boissard 51 sowie CIL III, S. 478b, Anm. *). Auch Marjeta Šašel Kos, Augustinus Tyfernus 1311b, schloss sich jüngst dieser Sichtweise an. M. E. sind diese Kürzungen jedoch nicht (mehr) als zwingender Beweis für Abschriften anzu-sehen. Eine abermalige Überprüfung der entsprechenden Textstellen ergab nämlich, dass sie durchaus von Tyfernus selbst so geschrieben worden sein konnten, wie z. B. im Zitat eines Briefes von ihm an Fuchsmagen: „hec [=epigrammata Polensia] etiam consulto addere volui etc.“(CVP 3492 fol.

14r). Bei der Schilderung einer „epigraphischen Anekdote" (Weber, Altertumskundl. Forschung 90) aus dem Stift Rein kommt die Textkürzung durch „etc.“ gleich zweimal vor: Aufgrund der Mit-teilung über die absurde Deutung der Buchstaben I O M sei Tyfernus‘ Gesprächspartner, Bischof Matthäus Lang „[...] in tantum risum solutus est etc. ut etc.". Diese Belegstelle blieb in beiden Ver-sionen der Inschriftensammlung erhalten. Dabei fällt auf, dass die Kürzung in beiden Fällen exakt dieselbe ist (CVP 3528 fol. 66r bzw. CVP 3540 fol. 15r). Allem Anschein nach war es Tyfernus selbst, der versuchte, eine mögliche Brüskierung seines ehrwürdigen Gesprächspartners zu ver-meiden, indem er nicht alle Details des kuriosen Vorfalls schriftlich preisgab. In einem anderen Fall wollte sich Tyfernus offensichtlich selbst nicht zu sehr bloßstellen, als er zugab, angsterfüllt auf den Turm von Stift Rein gestiegen zu sein: „ascendi ego in scalis gradus XXVIII non sine timore etc. Maximiliano Grecio existente Anno MDVI“. (CVP 3540 fol. 14v = CVP 3528 fol. 65v). Auch diese in beiden Abschriften völlig idente Art der Formulierung und Kürzung geht mit einiger Sicherheit auf den Autor der Originalsammlung, also auf Tyfernus selbst, nicht auf die Kopisten, zurück.

502 Es wird sich noch wiederholt zeigen, dass die Codices 3492+3540 hinsichtlich Zuverlässigkeit und Genauigkeit näher am Original stehen als CVP 3528.

503 Vgl. auch CIL III, S. 478.

504 Siehe oben die kodikologischen Bemerkungen in der Konkordanz.

der Inschriften einzig dadurch erklärbar, dass die Blätter der Vorlage durcheinander geraten sind.505

Die dargelegten Ergebnisse der kodikologisch-inhaltlichen Untersuchung führen zu dem Schluss, dass die beiden Abschriften etwa zeitgleich und bald nach Fertig-stellung der Originalsammlung gegen Ende des ersten Jahrzehnts des 16. Jahr-hunderts angefertigt worden sind. Unmittelbare, namentliche Hinweise auf Entstehungsort, Schreiber oder Auftraggeber liegen nicht vor. Eine kleine Ausnahme liegt mit dem bereits erwähnten, unvollständig erhaltenen Eintrag „Jacobus Al(...)“ bei Hand C1 vor.506

Von der als „Hand B“ bezeichneten Haupthand kann zunächst mit Gewissheit fest-gestellt werden, dass sie mit epigraphischen Inhalten vertraut gewesen sein muss und im Allgemeinen sehr präzise und aufmerksam gearbeitet hat. Dieser Schreiber identifizierte zum Beispiel im CVP 3492, fol. 35r,4, eine Inschrift, die er auf fol. 33r als Zeichnung (Urne) wiedergegeben hatte, als Dublette und tilgte deshalb die bereits abgeschriebene Ortsangabe durch Striche. Dem Schreiber von CVP 3528 („D“) war dies hingegen nicht aufgefallen – er gab die Inschrift wie in der Vorlage zweimal wieder (fol. 35r und 37v). Vereinzelt sind allerdings auch in den von Hand B ge-schriebenen folia von CVP 3492+3540 Fehler zu finden, die in der Vorlage offenbar nicht enthalten waren: Letzteres ist aus dem Vergleich mit der Parallelüberlieferung im CVP 3528 zu schließen.507 Dennoch ist mit Blick auf seine gesamte Leistung

Von der als „Hand B“ bezeichneten Haupthand kann zunächst mit Gewissheit fest-gestellt werden, dass sie mit epigraphischen Inhalten vertraut gewesen sein muss und im Allgemeinen sehr präzise und aufmerksam gearbeitet hat. Dieser Schreiber identifizierte zum Beispiel im CVP 3492, fol. 35r,4, eine Inschrift, die er auf fol. 33r als Zeichnung (Urne) wiedergegeben hatte, als Dublette und tilgte deshalb die bereits abgeschriebene Ortsangabe durch Striche. Dem Schreiber von CVP 3528 („D“) war dies hingegen nicht aufgefallen – er gab die Inschrift wie in der Vorlage zweimal wieder (fol. 35r und 37v). Vereinzelt sind allerdings auch in den von Hand B ge-schriebenen folia von CVP 3492+3540 Fehler zu finden, die in der Vorlage offenbar nicht enthalten waren: Letzteres ist aus dem Vergleich mit der Parallelüberlieferung im CVP 3528 zu schließen.507 Dennoch ist mit Blick auf seine gesamte Leistung

Im Dokument Der sogenannte und weitere (Seite 109-171)