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5.8.1 Gebietsbeschreibung

5.8.1.1 Allgemeine Gebietsbeschreibung

In den Jahren 1975 – 1978 wurde die Marsch zwischen Wedel und Haseldorf durch den Bau eines neuen 12 km langen Landesschutzdeich großflächig eingedeicht. Dadurch wurden ca.

2000 ha Vorlandfläche den morphologischen und hydrologischen Prozessen des Elbe-Ästuars entzogen. In den verbliebenen Außendeichsbereichen blieben ästuartypische Le-bensräume als eine der wenigen Reste der naturnahen Flussuferlandschaft der Unter- und Außenelbe weitgehend erhalten. In den eingedeichten Bereichen stellten sich dagegen deut-liche Änderungen der Biotopstrukturen und der Nutzungen ein.

Im binnendeichs gelegene Bereich der Haseldorfer Marsch ist durch die Abtrennung der Ha-seldorfer Binnenelbe ein „Stillwasserlebensraum“ mit nur seltenem Wasseraustausch mit der Elbe entstanden. Die Anstauhöhe wird derzeit aus ökologischen Gründen (zur Förderung von Brut- und Rastvogelarten und zur Entwicklung von Feuchtgrünland) auf max. 2,0 m NN im Winter und 1,7 m NN im Sommer festgelegt (Dierßen, 2001). Im nordwestlichen Teil der Haseldorfer Marsch herrschen aus Grünlandnutzung hervorgegangene halbruderale Gras-und Staudenfluren vor, in den süd-östlichen, trockeneren Bereichen extensiv genutztes Grünland der Marschen.

Die Hetlinger Marsch schließt sich östlich an die Haseldorfer Marsch an. Es handelt sich um ein mit Gräben und Grüppen durchzogenes Marschgrünland, das als Weide, Mähweide und Wiese intensiv genutzt wird. Die Hetlinger Binnenelbe und streckenweise die einmündenden Gräben sind tidebeeinflusst, wobei die Wasserstandsschwankungen jedoch durch das Sperrsiel Wedeler Au reguliert werden. Es wird bei Wasserständen in der Elbe über ca. 2,10 m NN geschlossen. Die Grünlandflächen sind durch einen Sommerdeich vor Hochwässern geschützt.

Die Wedeler Marsch liegt nördlich der Hetlinger Binnenelbe. Neben ausgedehnten Grün-landflächen befinden sich hier auch obstbaulich genutzte Flächen sowie kleinere Laub-waldinseln. Das Gebiet ist westlich durch den alten Elbdeich und nördlich durch die Geestkante und den Ort Wedel begrenzt.

Kleimarschen aus zumeist tonig-schluffigen Substraten sind die dominanten Böden dieses Maßnahmengebietes. Vereinzelt kommen elbnah auch Kalkmarschen vor. Die Ufer der vom Tideeinfluss abgeschnittenen alten Elbarme und sonstiger Stillgewässer werden durch Über-gänge zwischen Roh- und Kleimarschen gebildet.

Auf den außendeichs gelegenen Flächen finden sich Kleimarschen und teilweise Kalkmar-schen. Auch auf zahlreichen Aufspülungen haben sich in den tief gelegenen, überflutbaren Bereichen solche Böden entwickelt. Uferbegleitend kommen außerhalb der uferbefestigten Abschnitte Fluss-Mischwatten bis Sandwatten vor.

5.8.1.2 Schutzgebiete auf Grund naturschutzrechtlicher Vorgaben Naturschutzgebiet „Haseldorfer Binnenelbe mit Elbvorland“

Das Naturschutzgebiet „Haseldorfer Binnenelbe mit Elbvorland“ liegt am schleswig-holsteinischen Ufer der Unterelbe zwischen Wedel und dem Pinnau-Sperrwerk. Es umfasst die Außendeichsgebiete Fährmannsander Watt und Twielenflether Sand, sowie die binnen-deichs und außenbinnen-deichs gelegenen Abschnitte der Haseldorfer Binnelbe.

Wichtigster Schutzzweck ist es, die ästuartypischen Lebensräume der Außendeichsflächen (insbesondere Priele, Süßwasser-Watten, Binsen- und Schilf-Röhrichte, Weidengebüsche, Tideauwälder) sowie die typischen natürlichen, dynamischen Prozesse zu erhalten. Außer-dem sollen auch die eingedeichten Flächen als Feuchtgebiet erhalten und entwickelt werden.

Von besonderer Bedeutung ist das Schutzgebiet für zahlreiche Brut- (z.B. Uferschnepfe, Rotschenkel, Kampfläufer, Bekassine und Blaukehlchen) und Rastvogelarten (Weißwangen-gans, Bläßgans). Auf Grund der großen ornithologischen Bedeutung handelt es sich bei dem Naturschutzgebiet um ein Feuchtgebiet von gesamtstaatlich-repräsentativer und internatio-naler Bedeutung sowie um ein IBA-Gebiet (Important Bird Area) (Auszug aus der NSG-Verordnung siehe Tabelle A-7 im Anhang).

FFH-Gebiet 2323-303 „Schleswig-Holsteinisches Elbästuar“

Das FFH-Gebiet „Schleswig-Holsteinisches Elbe-Ästuar“ umfasst den überwiegenden schleswig-holsteinischen Anteil der Unterelbe zwischen Wedel und dem Nationalpark

„Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer“. Außerdem sind die Unterläufe der Stör, der Krück-au und der PinnKrück-au, sowie binnendeichs gelegene Bereiche der Haseldorfer und Wedeler Marsch einbezogen. Es handelt sich um einen repräsentativen Ausschnitt verschiedener salz- und süßwasserbeeinflusster Lebensräume des Elbe-Ästuars.

Folgende Lebensräume aus Anhang 1 der FFH-Richtlinie kommen im FFH-Gebiet vor:

„Ästuare“, „Flüsse mit Schlammbänken des Chenopodion rubri und des Bidention“, „feuchte Hochstaudenfluren“, „magere Flachland-Mähwiesen“, „Weichholzauwälder (prioritär)“, sowie

„Hartholzauwälder“. Nachgewiesene Arten aus Anhang 2 der FFH-Richtlinie sind u.a. Nord-seeschnäpel (prioritär), Meerneunauge, Finte, Rapfen, Schlammpeitzger, Steinbeißer, Bitter-ling und der SchierBitter-lings-Wasserfenchel (prioritär).

Das übergeordnete Schutzziel ist die Erhaltung des Elbästuars mit seinen Nebenflüssen im Brack- und Süßwasserabschnitt als möglichst naturnahes Großökosystem mit den ästuarty-pischen Lebensräumen und Arten. Unter besonderem Schutz stehen die in Anhang 2 auf-geführten Fischarten und der Schierlings-Wasserfenchel.

Der westliche Bereich des Maßnahmengebiets (Haseldorfer Marsch) und Teile der Hetlinger Marsch gehören zum FFH-Gebiet. Hier kommen die FFH-Lebensraumtypen „magere Flach-land-Mähwiesen“, und vereinzelt „Weichholzauwälder (prioritär)“ vor (Arten und FFH-Lebensräume siehe Tabelle A-8 im Anhang).

EU-Vogelschutzgebiet „Unterelbe bis Wedel“

Das EU-Vogelschutzgebiet „Unterelbe bis Wedel“ ist räumlich ungefähr identisch mit dem oben genannten FFH-Gebiet. Zusätzlich zum FFH-Gebiet umfasst es einige wichtige Gän-serastplätze in der Haseldorfer Marsch. Dagegen liegen Teilbereiche von Stör und Pinnau sowie der Elbe außerhalb des EU-Vogelschutzgebiets. Im Gebiet kommen zahlreiche Brut-und Rastvogelarten des Anhangs 1 der EU-Vogelschutzrichtlinie vor (Liste der Vogelarten aus EU-Vogelschutz-Richtlinie siehe Tabelle A-9 im Anhang).

Im Maßnahmengebiet sind vor allem die Grünlandbereiche (als Rastgebiet für Nonnengans und Brutplatz für Kampfläufer und Wachtelkönig) und die Röhrichte (als Brutplatz für Rohr-weihe, Tüpfelsumpfhuhn und Blaukehlchen) von besonderer Bedeutung gemäß EU-Vogelschutzrichtlinie. Außerdem ist das Brutvorkommen des Seeadlers in der Haseldorfer Marsch wertbestimmend.

5.8.1.3 Planungen Dritter

Ausgleichsmaßnahme „Haseldorfer Marsch“ für die DA-Erweiterung ins Mühlenberger Loch

Als Ausgleichsmaßnahme ist geplant, durch den Bau eines Sielbauwerkes in den vorhande-nen Landesschutzdeich binvorhande-nendeichs gelegene Bereiche der Haseldorfer Marsch wieder an den Tideeinfluss anzuschließen. Dadurch sollen ästuartypische Lebensräume wie Flachwas-serzonen, Süßwasser-Wattflächen und Röhrichte entwickelt werden. Das Öffnungsbauwerk

soll eine Breite von 24 m haben. Derzeit ist die Ausgleichsmaßnahme auf Grund eines Ur-teils des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Schleswig vom 14.2.2002 gestoppt (DIE WELT, 2002). Bei dem betroffenen Gebiet in der Haseldorfer Marsch handelt es sich, so das OVG, um ein "höchstwertiges Naturschutzgebiet, welches nicht aufwertungsbedürftig und somit auch keine geeignete Kompensationsfläche für den Eingriff im Mühlenberger Loch ist".

Maßnahmengebiete Hetlinger/Haseldorfer Marsch (Landschaftspflegerischer Begleit-plan und Ergänzung des Landschaftspflegerischen BegleitBegleit-plans zur Anpassung der Fahrrinne der Unter- und Außenelbe an die Containerschifffahrt)

Als Ausgleichsmaßnahmen sind im Rahmen des LBP „Anpassung der Fahrrinne der Unter-und Außenelbe an die Containerschifffahrt“ im Bereich der Hetlinger Unter-und Haseldorfer Marsch Maßnahmen zur Förderung des Tideeinflusses sowie zur Extensivierung der Grünlandnut-zung geplant (BFG, 2000).

Im Bereich der Hetlinger Binnenelbe sind die Öffnung von Sommerdeichen die Anlage von Geländemulden sowie die Anbindung von Marschgräben geplant. Daneben sollen Maßnah-men zur Entwicklung von Uferrandstreifen sowie zur Extensivierung der Grünlandnutzung durchgeführt werden.

Im Bereich der Haseldorfer Binnenelbe sind ebenfalls Maßnahmen zur Entwicklung von Ufer-randstreifen sowie zur Extensivierung der Grünlandnutzung geplant. Außerdem sind in sehr geringem Umfang Maßnahmen zur Förderung der Auwald-Entwicklung durch initiale Pflanz-maßnahmen vorgesehen.

5.8.2 Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung M8-14 Deichrückverlegung

Es wird vorgeschlagen, durch die Rückverlegung der Hauptdeiche die Mitte der 1970er Jah-re eingedeichten BeJah-reiche der Haseldorfer, Hetlinger und Wedeler Marsch wieder an das El-be-Ästuar anzubinden. Dadurch würde eine bis zu ca. 2000 ha große zusammenhängende Auelandschaft mit elbetypischen Süßwasser-Wattbereichen, Flachwasserbereichen und Prielen entstehen, die dem einst typischen Lebensraum von Auewäldern, Röhrichtflächen und einem verästelten System von Prielen und Nebenarmen nahe kommen würde (B

2001).

Es ist vorgesehen, den jetzigen Hauptdeich weitgehend abzutragen, so dass die Haseldorfer Binnenelbe und die Prielstrukturen wieder an die Tidedynamik der Elbe angeschlossen sind.

5.8.3 Beschreibung und Bewertung der erzielbaren ökologischen Aufwertung M8-14 Deichrückverlegung

Hydrologie

Die Wiederanbindung einer ca. 2000 ha großen Auelandschaft ist aus hydrologischer Sicht positiv zu bewerten. Neben der Entstehung einer ästuartypischen Auelandschaft mit Flach-wasserbereichen und Prielen wird besonders für Sturmfluten Flutraum geschaffen. Diese Maßnahme wirkt sich positiv auf die in Teil 1 der Potenzialanalyse geforderte Entwicklung der hydrodynamischen Prozesse aus und kann zu einem messbaren Einfluss auf die Tide-wasserstände und Strömung führen.

Ökologische Aufwertung: hoch Morphologie

Ein Rückverlegung des Hochwasserschutzdeichs ermöglicht auf einer sehr großen Fläche eine Wiederanbindung des Vorlandes. Dadurch können natürliche Kleingewässersysteme im

nenelbe erfolgt. Bei einer großräumigen Deichrückverlegung sollte am Nordende der bisher abgedeichte Teil der Haseldorfer Binnenelbe an das unter Tideeinfluss stehende System Haseldorfer Binnenelbe - Pagensander Nebenelbe angebunden werden. Um eine Durch-strömung des neu anzuschließenden Gewässersystem zu realisieren, ist gleichzeitig eine Durchgängigkeit des am Südende gelegenen Systems Hetlinger Binnenelbe - Wedeler Au – Elbe-Hauptstrom notwendig. Unter diesen Voraussetzungen kann eine hohe ökologische Aufwertung erreicht werden.

Ökologische Auswertung: hoch Wasserbeschaffenheit

Durch die Rückverlegung der Hauptdeiche würde ein erheblicher Zugewinn an aquatischem Raum/Fläche geschaffen und damit das Selbstreinigungspotenzial der Tideelbe erhöht wer-den. Auch die nur bei Hochwasserereignissen stattfindende Sedimentation von Schwebstof-fen auf den zugewonnenen Vordeichsflächen bewirkt eine Entlastung des Stoffhaushaltes der Tideelbe.

Ökologische Aufwertung: hoch Boden

Eine solche Maßnahme gehört zu den vorrangigen Maßnahmen zur Verbesserung des öko-logischen Bodenwertes. Damit ist im Maßnahmengebiet eine Annäherung an den Zielzu-stand für das Schutzgut Boden im Unter- und Außenelberaum erreichbar.

Die positive Wirkung der Deichrückverlegung auf die Böden einer dem Tideeinfluss zuge-führten Fläche ist in Kapitel 5.5.3 (Maßnahme M5-5/14, Borsteler Binnenelbe) dargestellt.

Besonders erwähnenswert für diese Maßnahme ist, dass eine große und gleichzeitig zu-sammenhängende Fläche für ästuartypische natürliche Bodenfunktionen entwickelt und da-mit für den Unterelberaum zur Verfügung gestellt wird. Insbesondere die starke Verbreite-rung der Vordeichsbereiche trägt dazu bei, dem Zielzustand für das Schutzgut Boden näher zu kommen. Durch die Maßnahme können seltene und naturnahe Flusswatten wieder her-gestellt werden, wofür das Potenzial in den alten Elbarmen und Prielen vorhanden ist. Ein synergistischer Effekt zur Aufwertung der natürlichen Bodenfunktionen kann durch Nut-zungsaufgabe und / oder die Aufgabe von Entwässerungssystemen erreicht werden. Insge-samt gesehen wird das bodenwertbestimmende Kriterium Boden als Naturkörper aufgewer-tet.

Ökologische Aufwertung: hoch Vegetation

Die hier vorgeschlagene Deichrückverlegung ist aus vegetationskundlicher Sicht sehr positiv zu beurteilen. Durch die Anbindung des Gebiets an die Hydrodynamik der Elbe würden wie-der die hydrologischen und morphologischen Faktoren wirken, die vor wie-der Vorverlegung des Hauptdeichs in den 1970er Jahren gewirkt haben. Dadurch kann der durch die Abtrennung vom Tidegeschehen verursachte Qualitätsverlust der ehemals tidebeeinflussten Lebensräu-me wieder weitgehend rückgängig gemacht werden. So würden Auwälder, Röhrichte, Hochstaudenfluren und Feuchtgrünland wieder periodischen und aperiodischen Überflutun-gen und damit der naturnahen, ästuartypischen Standortdynamik ausgesetzt werden.

Diese Maßnahme sollte mit einer großflächigen Nutzungsaufgabe verbunden werden, so dass sich die naturnahen Biotopstrukturen auch ungestört entwickeln können. Als Leitbild für die Fläche kann der derzeitige außendeichs gelegene Bereich der Haseldorfer Binnenelbe dienen. Hier konnte sich ein hochwertiges Mosaik aus Röhrichte, Hochstauden und Weiden-gebüsche erhalten. Auf ökologisch wertvollen Grünlandflächen sollte eine extensive Grün-landnutzung beibehalten werden. Dies beträfe vor allem die Schachbrettblumenwiesen der Hetlinger und Wedeler Marsch.

Ökologische Aufwertung: hoch

Fauna

Entsprechend dem Leitbild und den Umweltzielen werden natürliche morpho- und hydrody-namische Prozesse im Gebiet wiederhergestellt, so dass sich die charakteristischen Lebens-räume und Lebensgemeinschaften wieder naturnah entwickeln können. Diese Maßnahme bewirkt eine Ausdehnung der in diesem Elbabschnitt stark dezimierten Lebensraumtypen Flachwasser und Vordeichsfläche sowie eine Erweiterung der produktiven Süßwasser-Watten. Insbesondere die Watten sind auf Grund ihrer hohen Produktion von großer Bedeu-tung als Nahrungsgebiet für gebietstypische Fisch- und Vogelarten (u.a. Krickente, Brand-gans, Zwergschwan). Das außendeichs gelegene Gebiet ist bereits ein national und interna-tional bedeutsamer Vogellebensraum. Im Zuge der Deichrückverlegung würde das insbe-sondere für die Avifauna wertvolle Vordeichsgebiet erweitert werden. Für bestimmte Teilflä-chen wird empfohlen, diese aus der landwirtschaftliTeilflä-chen Nutzung zu nehmen um eine unge-störte Entwicklung naturnaher Habitatstrukturen zu ermöglichen. Auf avifaunistisch bedeu-tenden Grünlandflächen sollte eine extensive Bewirtschaftung beibehalten werden. Infolge dieser Maßnahme sind großflächig positive Entwicklungen für eine ästuartypische Faunen-gemeinschaft zu erwarten.

Ökologische Aufwertung: hoch Landschaftsbild

Tidebeeinflusste Vorlandflächen sind eines der wesentlichen landschaftlichen Charakteristika an der Unterelbe. Auf Grund der in der Vergangenheit durchgeführten Deichvorverlegungen sind sie im Untersuchungsgebiet in hohem Maße unterrepräsentiert. Auf dieser Grundlage wird mit der Realisierung der beschriebenen Maßnahme eine hohe Aufwertung erzielt.

Besonders positiv ist dabei der Anschluss des derzeit durch den Hauptdeich von der Tideel-be abgetrennten Bereiches der Haseldorfer BinnenelTideel-be zu Tideel-beurteilen. Mit dem Strom bundene Nebenarme und Rinnen sind typische landschaftliche Strukturen, die in Folge ver-schiedener Maßnahmen stärker zurück gegangen sind.

Ökologische Aufwertung: hoch

Tabelle 5.8.3-1: Bewertung der ökologischen Aufwertung im Maßnahmengebiet Haseldorfer Marsch / Hetlinger Marsch

Maßnah-men Hydrologie

Morpholo-gie

Wasser- beschaf-fenheit

Boden Vegetation Fauna Land-schaftsbild

M8-14 h h h h h h h

5.8.4 Wasserbauliche Beurteilung

Wasserbauliche Beurteilung durch das WSA Hamburg:

Bei der Deichrückverlegung wäre allenfalls mit Problemen aus deichbaulicher Hinsicht zu rechnen, da der Flächenbedarf für neue Deiche in der alten Deichtrasse nicht umsetzbar ist.

Die Deichrückverlegung hat auf die Wasserstandsentwicklung nur örtlichen Einfluss bei sehr schweren Sturmfluten. Die Ausgleichsfläche wird durch einen Sommerdeich in einzelne Pol-der unterteilt.

Es besteht die Gefahr des Verlandens des an die Elbe wieder angeschlossenen Teils der Haseldorfer Binnenelbe, da keine natürlichen Zuflüsse oder Durchströmungen vorhanden sind. Derzeit ist nicht absehbar, wie hoch der Unterhaltungsaufwand durch Baggerungen zur Vermeidung der Verlandungsprozessen wäre, da hier keine Erfahrungswerte vorliegen.

Für das Gesamtsystem Pagensander Nebenelbe/Haseldorfer Binnenelbe ist nicht mit Ver-besserungen zu rechnen, da das Füllvolumen in der inneren Haseldorfer Binnenelbe zu ge-ring ist.

Ergebnisse aus Siefert und Havnoe (1988):

Tabelle 5.8.4-1: Wirkung der Baumaßnahme „Eindeichung Haseldorfer Marsch“ auf die Scheitelwas-serstände sehr hoher Sturmfluten in verschiedenen Bereichen der Unterelbe

Bereich der

Unterelbe Brokdorf Stadersand Hbg-St.Pauli Zollenspieker HThw- Erhöhung

in cm 0-10 5-10 0-10 5-10

Ergebnisse aus Nommel (1997):

Nommel (1997) untersuchte die Wirkungen, die sich durch Öffnung des Hauptdeichs durch ein Wehr ergeben. Es wurde ein Wehr von 1000 m Länge zugrunde gelegt. Das abgeführte Wasservolumen betrug bei der Modellrechnung 402 Mio. m³.

Seine Berechnungen ergaben, dass der Einsatz eines Wehres im Deich der Haseldorfer Marsch eine „Wasserstandserniedrigung von fast 60 cm herbeiführen“ kann.

„Man kann davon ausgehen, dass sich der Effekt des Polders flussaufwärts von der Stelle auswirken wird, an der das Wasser abgeführt wird, also in Bewegungsrichtung der Flutwelle.

Die Wirkung verteilt sich folglich auf die Fläche zwischen dem Polder und dem Stauwehr bei Geesthacht (75 km²)“.

5.8.5 Abschätzung der Realisierbarkeit von Maßnahmen 5.8.5.1 Beschreibung und Bewertung von Umweltkonflikten M8-14 Deichrückverlegung

Morphologie

Die Deichrückverlegung beinhaltet ein geringes morphologisches Konfliktpotenzial. Es ist nicht mit zusätzlicher Erosion zu rechnen, jedoch können auf Dauer Ablagerungen von Fein-sedimenten auf dem Vorland auftreten. Das Fährmannsander Watt ist durch lange Stacks gesichert, so dass in diesem Gebiet voraussichtlich keine Erosion auftritt.

Konfliktpotenzial: gering Wasserbeschaffenheit

Auf Grund der großen Ausdehnung und reichen Strukturierung (Flachwasser, Priele) der Ha-seldorfer Marsch dürfte die mit dem einströmenden Elbwasser erfolgende erhöhte Belastung gut abgepuffert werden. Somit könnte ein durchweg positiver Beitrag zur Verbesserung der Wasserbeschaffenheit der Tideelbe erwartet werden. Trotzdem besteht ein mittleres Kon-fliktpotenzial auf Grund des guten Zustandes der Gewässer in der Haseldorfer Marsch. Da-her sind Aussagen über den Wasseraustausch zwischen „Marschwasser“ und „Elbwasser“

notwendig.

Konfliktpotenzial: mittel Schadstoffe in Sedimenten

Es ist davon auszugehen, dass die Sedimente im Maßnahmengebiet Haseldorfer/Hetlinger Marsch deutlich mit Schadstoffen belastet sind. Außerdem ist zu beachten, dass auch das vorgelagerte Fährmannsander Watt erhebliche Mengen stark schadstoffbelasteter Feinsedi-mente (einige Mio. m3) beinhaltet. Wenn langfristig gewährleistet ist, dass diese Sedimente nicht erodiert und damit die gespeicherten Schadstoffmengen nicht mobilisiert werden, kann für die vorgeschlagene Maßnahme das Konfliktpotenzial als gering beurteilt werden.

Konfliktpotenzial: gering

Boden

Die Konflikte für das Schutzgut Boden auf Grund einer Deichrückverlegung sind in Kapitel 5.5.5.1 (Maßnahme M5-5/14, Borsteler Binnenelbe) dargestellt. Vor allem der Gefahr poten-zieller Stoffmobilisierungen durch physikalische (z.B. Erosion) oder chemische Bodenpro-zesse muss durch die Maßnahmengestaltung vorgebeugt werden. Durch die Größe des Maßnahmengebietes und der damit zusammenhängenden Verbesserung des natürlichen Bodenfunktionskomplexes (z.B. Filter und Pufferfunktion) werden sich einzelne konfliktbezo-gene Wirkungen langfristig jedoch ausgleichen und dadurch gemildert werden.

Konfliktpotenzial: gering Vegetation

Durch die Deichrückverlegung sind in der Summe positive Auswirkungen zu erwarten. Es kann allerdings zu Vegetationsveränderungen kommen, da die derzeitige Vegetation an re-lativ konstante Wasserstände angepasst ist. Dies betrifft beispielsweise die Ufervegetation an der abgetrennten, tideunbeeinflussten Haseldorfer Binnenelbe.

Konfliktpotenzial: gering Fauna

Das Gebiet ist bereits FFH- und Naturschutzgebiet und beherbergt eine Vielzahl schützens-werter Tierarten, die an die derzeitigen Verhältnisse angepasst sind. Nach einer Wiederaus-deichung werden diese Arten z. T. beeinträchtigt. Beispielsweise greift diese Maßnahme in faunistisch wertvolle Bereiche wie z.B. Stillgewässer ein.

Konfliktpotenzial: hoch

Tabelle 5.8.5-1: Bewertung möglicher Umweltkonflikte im Maßnahmengebiet Haseldorfer Marsch / Hetlinger Marsch

-5.8.5.2 Beschreibung und Bewertung von Nutzungskonflikten Schifffahrt/Strombau

Nach derzeitigen Kenntnissen führt eine Deichrückverlegung im Bereich Haseldorfer Marsch nicht zu Konflikten bezüglich des Strombaus oder der Schifffahrt.

M8-14: Konfliktpotenzial: gering Deichsicherheit/Hochwasserschutz

Durch die geplante Deichrückverlegung würden die Kläranlage und einzelne Gehöfte nicht mehr durch den Hauptdeich vor Sturmfluten geschützt sein. Diese Gebäude waren jedoch vor der großflächigen Eindeichung des Gebiets durch ihre Lage auf Schutzhügeln oder durch Deiche um die Gehöfte weitgehend vor Sturmfluten geschützt. Es gilt zu prüfen, ob ein aus-reichender Hochwasserschutz nach der Ausdeichung der Fläche weiterhin gewährleistet wä-re, oder ob zusätzliche Maßnahmen notwendig werden würden.

Für die Unterelbe wirkt sich die Deichrückverlegung durch die damit verbundene Senkung der Sturmflutwasserstände positiv auf den Hochwasserschutz aus. Dies gilt insbesondere bei schweren Sturmfluten. Ein Konfliktpotenzial ist dann zu sehen, wenn der Bau des neuen Hauptdeichs auf der alten Deichtrasse erfolgen und dadurch die 2. Deichlinie entfallen wür-de.

M8-14: Konfliktpotenzial: gering

Schutzgebiete

Die Deichrückverlegung entspricht der grundsätzlichen Zielsetzung der Verordnung des Na-turschutzgebiets, ästuartypische tidebeeinflusste Lebensräume in einer naturnahen Ausprä-gung zu erhalten und zu entwickeln. Allerdings haben sich in den letzten Jahrzehnten hinter dem Deich aus naturschutzfachlicher Sicht wertvolle Stillwasser-Lebensräume und Feucht-wiesen entwickelt. Zudem kann derzeit der Wasserhaushalt der FeuchtFeucht-wiesen gesteuert werden, um optimale Bedingungen für Rast- und Wiesenvögel zu erhalten.

Durch die Deichrückverlegung würde der Stillwasserlebensraum verschwinden – mit mögli-cherweise negativen Auswirkungen für einzelne Vogelarten wie Seeadler oder Graugans.

Außerdem könnte sich die Bedingungen für die Wiesenbrüter wie z.B. Uferschnepfe und Rotschenkel verschlechtern.

In der Summe führt die Deichrückverlegung jedoch zu einer Aufwertung des Naturschutzge-biets.

Nach der FFH-Richtlinie sind in dem Gebiet vor allem ästuartypische und demnach tidebe-einflusste Lebensräume zu erhalten und zu entwickeln. Eine Deichrückverlegung dient

Nach der FFH-Richtlinie sind in dem Gebiet vor allem ästuartypische und demnach tidebe-einflusste Lebensräume zu erhalten und zu entwickeln. Eine Deichrückverlegung dient