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Plan Nr. 2-10

5.10.1 Gebietsbeschreibung

5.10.1.1 Allgemeine Gebietsbeschreibung

Die in Plan Nr. 2-10 dargestellten Maßnahmen umfassen den vor dem Hauptdeich gelege-nen Abschnitt der Haseldorfer Bingelege-nenelbe sowie das Steinloch, die nördlich des Bishorster Sandes sich befindliche oberstromige Einmündung der Pagensander Nebenelbe.

Die oberstromige Einmündung der Haseldorfer Binnenelbe befindet sich bei ca. Stromkilo-meter 653 zwischen dem Twielenflether Sand und der Elbinsel Drommel. Die Einmündung vom Hauptstrom in die Nebenelbe erfolgt in Form einer 90° Krümmung. Dies ist aus hydrau-lischer Sicht ungünstig zu bewerten, da hierdurch niedrige Strömungsgeschwindigkeiten und hohe Sedimentationsraten begünstigt werden. Die Haseldorfer Nebenelbe umfließt auf einer Länge von ca. 6 km einen durchschnittlich etwa 1000 m breiten Vorlandbereich welcher die Elbinseln Drommel und Auberg sowie den Bishorster Sand umfasst. Nördlich des Bishorster Sandes mündet die Haseldorfer Binnenelbe im Bereich des Steinlochs in die Pagensander Nebenelbe.

Vor der Verlegung des Hauptdeiches bildete die Haseldorfer Binnenelbe zusammen mit der zwischen dem Frühjahr 1975 und dem Herbst 1978 vorgedeichten Wedeler-Haseldorfer Marsch ein wesentlich größeres tidebeeinflusstes Gewässernetz. Der heute noch vor dem Hauptdeich gelegene, in Plan Nr. 2-10 dargestellte Teil dieses Gebietes umfasst im tidebe-einflussten Bereich ausgedehnte Wattflächen, Rinnen und Priele. Die angrenzenden Land-flächen sind mit Röhrichten, Hochstauden, Feuchtwiesen sowie Auengebüsch und –wälder bestanden. Die Flächen sind von einer hohen naturschutzfachlichen Wertigkeit. Ein beson-deres Problem stellen jedoch, insbesondere nach der Abtrennung der Haseldorfer Binnenel-be von ihrem oBinnenel-berstromigen Flutraum, die Verlandungsprozesse dar.

Das Maßnahmengebiet ist großflächig durch schluffige bis sandig-schluffige Rohmarschen geprägt. Deichnah kommt ein Mosaik aus mehr oder weniger intensiv genutzten Kalk- und Kleimarschen vor, die überwiegend aus lehmig-tonigen, teilweise aber auch aus schluffigen bis sandig-schluffigen Substraten aufgebaut sind. Aus zumeist sandigen Aufspülungen ha-ben sich auf der Elbinsel Auberg je nach Höhenlage Regosole bis Regosol-Gleye, in tieferen Lagen auch Kleimarschen entwickelt. Die Ufer werden großteils durch Mischwatten begleitet, die vor allem am Nordende der Elbinsel Auberg (Bishorster Sand) sowie im Mündungsbe-reich der Pinnau beträchtliche Flächenausdehnungen erMündungsbe-reichen. Gesicherte, verbaute Ufer finden sich am Nord-Ostufer des Twielenflehter Sandes.

Die Böden des Twielenflehter Sandes sind bereits in Kapitel 5.9.1 dargestellt.

5.10.1.2 Schutzgebiete auf Grund naturschutzrechtlicher Vorgaben Naturschutzgebiet „Haseldorfer Binnenelbe mit Elbvorland“

zur Allgemeinen Beschreibung des Gebiets siehe Kap. 5.8.1.2 FFH-Gebiet 2323-303 „Schleswig-Holsteinisches Elbästuar“

Zur allgemeinen Beschreibung des Gebiets siehe Kap. 5.8.1.2 EU-Vogelschutzgebiet „Unterelbe bis Wedel“

Zur allgemeinen Beschreibung des Gebiets siehe Kap. 5.8.1.2 5.10.1.3 Planungen Dritter

Derzeit sind keine Planungen Dritter im Bereich des Maßnahmengebietes bekannt.

5.10.2 Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung M10-4a/1 Verbreiterung und Vertiefung des Steinlochs

Die Maßnahme sieht vor, die oberstromige Einmündung der Pagensander Nebenelbe, das Steinloch, durch Baggerungen zu vertiefen und zu verbreitern. Dabei soll das Steinloch um etwa 60 m verbreitert und in der Mitte auf ca. 4,5 m unter MTnw eingetieft werden. Die im Bereich des angrenzenden Bishorster Sandes abzugrabenden Wattflächen sind bis auf das Niveau von Flachwasserbereichen (ca. 2,5 m unter MTnw) zu vertiefen. Die Maßnahme ba-siert auf einem Entwurf des WSA Hamburg aus dem Jahre 1998.

M10-4b/1 Freibaggern des Koopmannslochs

Die Maßnahme sieht vor, das Koopmannsloch, eine ehemals vorhandene Einmündung der Haseldorfer Binnenelbe, wieder herzustellen. Hierzu ist in Anlehnung an die ursprünglich vorhandenen Verhältnisse im Bereich des ehemals vorhandenen Koopmannslochs ein Ge-rinne in einer Breite von ca. 60 m (von Uferlinie zu Uferlinie) zu baggern. Die maximale Sohl-tiefe sollte ca. 2,5 m unterhalb des MTnw liegen. Die Breite der maximalen SohlSohl-tiefe sollte ca. 40 m betragen. Die Maßnahme basiert auf einem Entwurf des WSA Hamburg aus dem Jahre 1998.

M10-11/3 Abflachung der Ufer / Geländeabtrag

Durch den Abtrag von Gelände im dargestellten Bereich soll die oberstromige Anbindung der Haseldorfer Binnenelbe im Bereich des Dwarsloches verbessert werden.

Es soll ein gleichmäßig flaches Uferprofil entstehen, so dass sich dort eine naturnahe, ästuartypische Vegetationsabfolge etablieren kann. Die in diesem Bereich bestehenden Sommerdeiche werden dabei abgetragen. Dadurch wird der Bereich Twielenflether Sand wieder vollständig der Tidedynamik ausgesetzt.

M10-9 Ufersicherungen entfernen

Im Zuge des Geländeabtrags ist auch der Rückbau der Ufersicherungen vorgesehen, mit dem Ziel innerhalb des dargestellten Bereiches die Uferstruktur zu verbessern.

5.10.3 Beschreibung und Bewertung der erzielbaren ökologischen Aufwertung M10-4a/1 Verbreiterung und Vertiefung des Steinlochs

Hydrologie

Die geplante Maßnahme ist aus hydrologischer Sicht nicht als Aufwertung zu beschreiben.

Die in Teil 1 der Potenzialanalyse formulierten Ziele in Bezug auf die Hydrologie werden nicht erreicht (vgl. Kap. 5.10.4).

Keine ökologische Aufwertung Morphologie

Die Struktur der Pagensander Nebenelbe zeichnet sich durch die typischen morphologischen Merkmale eines Tidegewässers aus und ist gekennzeichnet durch Wattbereiche, Rinnen und flache Uferstrukturen. Dieser Zustand sollte erhalten bleiben, wie z.B. durch Freihalten des Steinlochs.

Ökologische Aufwertung: mittel Wasserbeschaffenheit

Eine bessere Anbindung der Pagensander Nebenelbe durch Ausbaggerungen im Steinloch führt zu einem Ausgleich der Wasserbeschaffenheitsverhältnisse von Nebenelbe und Haupt-strom. Dies ist in diesem Elbeabschnitt unproblematisch, da im Hauptstrom nicht so starke O2-Mangelsituationen auftreten wie oberstrom bei Wedel/Blankenese.

Durch die Baggerungen wird ein Zugewinn an Flachwasserbereichen erzielt. Dabei ist die langfristige morphologische Stabilität zu überprüfen.

Ökologische Aufwertung: mittel Boden

Eine solche Maßnahme gehört nicht zu den vorrangigen Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Bodenwertes. Zudem bezieht sich die Maßnahme vornehmlich auf den aquati-schen Bereich und bringt keinen positiven Effekt für die semisubhydriaquati-schen und semiterre-strischen Böden des Maßnahmengebietes.

Keine ökologische Aufwertung Vegetation

Die beschriebene Maßnahme führt aus vegetationskundlicher Sicht zu keiner ökologischen Aufwertung. Die Baggerungen führen eher zu einem Rückgang tidebeeinflusster Vegetati-onstypen und sind daher negativ zu beurteilen.

Keine ökologische Aufwertung Fauna

Durch die vorgeschlagene Maßnahme wird der im Unterelbeabschnitt IV um gut 20 % ge-schrumpfte Lebensraumtyp Flachwasser wieder vergrößert. Die Bedeutung der Maßnahme hängt davon ab, ob eine mittel- bis langfristige Sicherung und Wiederherstellung von Flach-wasserzonen, d. h. ein Aufhalten bestehender Verlandungstendenzen durch die Maßnahme

„Steinloch“ tatsächlich erreichbar ist. Fischereibiologische Untersuchungen weisen darauf hin, dass den Flachwasserzonen im Abschnitt IV eine grundsätzlich geringere Bedeutung als Reproduktionsgebiet für Fische und Plankton zukommt als denjenigen im stromauf gelege-nen Abschnitt III, so dass den Maßnahmen wahrscheinlich eine geringere Bedeutung für den Erhalt und die Förderung gebietstypischer Tierarten und Lebensgemeinschaften zukommt als den an der Hahnöfer Nebenelbe geplanten Maßnahmen.

Da die Maßnahme wahrscheinlich nur in geringem bis mittlerem Umfang im Sinne des Leit-bildes zum Erhalt „langfristig überlebensfähiger Populationen gebietstypischer Tierarten“

(des Flachwassers) beiträgt sowie auf Grund des beschriebenen Konfliktpotenzials (s.u.), wird die ökologische Aufwertung als mittel eingestuft – vorausgesetzt, dass Flachwasserzo-nen tatsächlich mittel- bis langfristig gesichert werden könFlachwasserzo-nen.

Ökologische Aufwertung: mittel Landschaftsbild

Die Pagensander Nebenelbe bildet auch jetzt schon eine wertgebende ästuartypische Struktur, so dass die beschriebene Maßnahme nur eine geringe Aufwertung darstellt. Die mit der Maßnahme verbundene Vermeidung einer weiteren Verlandung im Bereich der ober-stromigen Anbindung ist jedoch als sehr positiv zu werten und sichert den Erhalt dieser Struktur.

Ökologische Aufwertung: gering

M10-4b/1 Freibaggern des Koopmannslochs Hydrologie

Mit der Vordeichung in den 1970er Jahren wurden der Haseldorfer Binnenelbe weite Teile ih-res Einzugsgebietes entzogen, so dass der Abfluss geringer wurde. Dies bringt Probleme bezüglich der Sedimentation mit sich. Ob die vorgeschlagene Maßnahme hydraulisch und morphologisch stabil bleibt erfordert genauere Untersuchungen. Aus rein hydrologischer Sicht und nach den in Teil 1 der Potenzialanalyse geforderten Zielen bringt die beschriebene Maßnahme keine Aufwertung.

Keine ökologische Aufwertung

Morphologie

Durch das Freibaggern des Koopmannslochs wird eine zusätzliche Rinne geschaffen, die augenblicklich nicht vorhanden ist. Diese trägt grundsätzlich zur Erhöhung der morphologi-schen Strukturvielfalt bei. Die Linienführung in Form einer fast 90°-Einmündung in den Hauptstrom ist hydraulisch nicht besonders vorteilhaft.

Ökologische Aufwertung: gering Wasserbeschaffenheit

Eine bessere Anbindung der Haseldorfer Binnenelbe durch Freibaggern des Koopmanns-lochs führt zu einem Ausgleich der Wasserbeschaffenheitsverhältnisse von Nebenelben und Hauptstrom. Dies ist in diesem Elbeabschnitt unproblematisch, da im Hauptstrom nicht so starke O2-Mangelsituationen auftreten wie oberstrom bei Wedel/Blankenese.

Durch die Baggerungen wird ein Zugewinn an Flachwasserbereichen erzielt. Dabei ist die langfristige morphologische Stabilität zu überprüfen.

Ökologische Aufwertung: mittel Boden

Eine solche Maßnahme gehört nicht zu den vorrangigen Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Bodenwertes, da hierdurch nur wenige bodenwertbestimmende Kriterien auf-gewertet werden. Für diese kann gleichwohl eine Verbesserung erzielt werden.

Mit Neuanlage des Durchstiches werden in den neu entstehenden Uferbereichen zunächst Misch-Flusswatten und Rohmarschen entstehen. Diese gehören zu den seltenen und natur-nahen Böden im Unter- und Außenelberaum, womit hier das bodenwertbestimmende Kriteri-um Boden als Naturkörper entsprechend dem Zielzustand aufgewertet wird, allerdings nur sehr kleinräumig. Prognostizierte weitere Verlandungen führen langfristig wieder zu den auch jetzt schon vorhandenen sehr hochwertigen seltenen und naturnahen Rohmarschen.

Keine ökologische Aufwertung Vegetation

Die beschriebene Maßnahme führt aus vegetationskundlicher Sicht zu keiner ökologischen Aufwertung. Die Baggerungen führen eher zu einem Rückgang tidebeeinflusster Vegetati-onstypen und sind daher negativ zu beurteilen.

Keine ökologische Aufwertung Fauna

Durch diese Maßnahme wird der im Unterelbeabschnitt IV um gut 20% geschrumpfte Le-bensraumtyp Flachwasser wieder vergrößert. Ob eine mittel- bis langfristige Sicherung und Wiederherstellung von Flachwasserzonen, d. h. ein Aufhalten bestehender Verlandungsten-denzen durch die Maßnahme „Koopmannsloch“ tatsächlich erreichbar ist, scheint aus was-serbaulicher Sicht jedoch unwahrscheinlich (vgl. Kap. 5.10.4).

Für das Koopmansloch gelten weiterhin die bereits für das Steinloch getroffenen fischerei-biologischen Aussagen. Diese Maßnahme trägt nur in geringem Umfang zur Realisierung der faunistischen Umweltziele bei, da keine langfristige Sicherung des Lebensraumtyps Flachwasser möglich zu sein scheint und Konflikte für die Fauna wahrscheinlich sind.

Ökologische Aufwertung: gering Landschaftsbild

Durch die beschriebene Maßnahme wird eine zusätzliche Rinne mit Flachwasserbereichen geschaffen und somit die Strukturvielfalt erhöht. Die Maßnahme ist somit hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild als positiv zu beurteilen.

Ökologische Aufwertung: mittel

M10-11/3 Abflachung der Ufer / Geländeabtrag Hydrologie

Das Abflachen der Ufer durch Geländeabtrag führt rein hydrologisch zu einer Verbesserung des ökologischen Zustandes. Dadurch wird - wenn auch nur tendenziell - Flutraum geschaf-fen, so dass sich die Tide ausbreiten kann.

Ökologische Aufwertung: gering Morphologie

folgende Ausführungen gelten für M10-9 und M10-11/3 gemeinsam. Die beiden Maßnahmen sind aus morphologischer Sicht nicht einzeln zu betrachten.

Grundsätzlich ist eine Entfernung der Ufersicherung und gleichzeitige Abflachung der Ufer (außer an einem ausgeprägten Prallhang) aus morphologische Sicht wünschenswert. Die Anbindung zum Vorland ist besser gewährleistet und die Kommunikation zwischen Aue und Fluss wird begünstigt.

Der Uferbereich im ausgewählten Maßnahmengebiet liegt am Ende einer Außenkurve und im Übergang zu einer relativ geraden, leicht nach innen gekrümmten Strecke des Haupt-stroms der Elbe, direkt oberstrom der hydraulisch ungünstigen 90° Einmündung des Dwars-lochs. Durch Entfernen der Ufersicherung und gleichzeitiges Abflachen der Ufer ist damit zu rechnen, dass sich die Mündungsstruktur Dwarsloch - Hauptstrom ändert. D.h. es kann da-von ausgegangen werden, dass die "Landspitze" abgetragen wird. Das Material wird voraus-sichtlich gen Hauptstrom transportiert und kann dort zu Sedimentationen in der Schifffahrts-rinne führen. Auf Dauer verschwenkt das Dwarsloch seine Lage von einer augenblicklichen Nordost-Südwest Orientierung zu einer mehr Nord-Süd ausgerichteten Lage. Die ökologi-sche Aufwertung aus morphologiökologi-scher Sicht ist auf Grund der geringen Größe als gering einzuschätzen.

Ökologische Aufwertung: gering Wasserbeschaffenheit

Der Geländeabtrag im Bereich der Ufer bewirkt eine Vergrößerung des aquatischen Be-reichs. auf Grund der Kleinflächigkeit der Maßnahme ist hiermit jedoch nur eine geringe Auf-wertung verbunden. Die langfristige morphologische Stabilität ist zu überprüfen.

Ökologische Aufwertung: gering Boden

Eine solche Maßnahme gehört zu den vorrangigen Maßnahmen zur Verbesserung des öko-logischen Bodenwertes und dient der Annäherung an den Zielzustand für das Schutzgut Bo-den im Unter- und Außenelberaum. Auch das Abtragen des Sommerdeichs gehört zu diesen prioritären Maßnahmen.

Die Wirkungen entsprechen den in Kapitel 5.1.3 beschriebenen Effekten einer solchen Maß-nahme (MaßMaß-nahme M1-11, Elbinsel Geesthacht). Am Twielenflether Sand sind vor allem mittelwertige Böden betroffen, deren Potenzial zur Aufwertung der natürlichen Bodenfunktio-nen genutzt werden kann. Die bodenwertbestimmenden Kriterien Stoffanreicherung, Über-formung und Boden als Naturkörper werden aufgewertet, so dass mit einer künftigen Ein-stufung dieser Böden in eine höhere Wertstufe zu rechnen ist. Die Fläche aufwertbarer Bö-den ist relativ klein.

Die Effekte einer Öffnung des Sommerdeiches entsprechen den bereits bei den Maßnahmen zum Twielenflether Sand in Kapitel 5.9.3 (Maßnahme M9-10/13, Öffnung des Sommerdei-ches) dargestellten Wirkungen auf das Schutzgut Boden. Insgesamt gesehen wird dadurch das bodenwertbestimmende Kriterium Boden als Naturkörper aufgewertet.

Ökologische Aufwertung: mittel Vegetation

flächen am Twielenflether Sand werden wieder vollständig dem Tideeinfluss ausgesetzt. Au-ßerdem wird eine flache und naturnahe Uferstruktur geschaffen, welche die Ansiedlung ästuartypischer Ufervegetation mit Hochstaudenfluren, Röhrichten und Weidengebüschen ermöglicht.

Ökologische Aufwertung: hoch Fauna

Durch den Geländeabtrag sowie der Sommerdeichöffnung wird ein Grünlandabschnitt der Tidedynamik ausgesetzt. Damit wird der Lebensraumtyp Watt geringfügig erweitert. Auf Grund der Kleinräumigkeit und des unten beschriebenen Konfliktpotenzials wird die ökologi-sche Aufwertung dieser Maßnahme für die Fauna als gering eingestuft.

Ökologische Aufwertung: gering Landschaftsbild

Die Abflachung der Ufer ermöglicht in Verbindung mit der Maßnahme M10-9 „Ufersicherun-gen entfernen“ die Ausbildung naturnaher, ästuartypischer Uferabschnitte. Die Maßnahme führt somit zu einer Aufwertung für das Schutzgut Landschaft, welche jedoch nur kleinflächig ist.

Ökologische Aufwertung: mittel M10-9 Ufersicherungen entfernen Morphologie

siehe Maßnahme M10-11/3 Wasserbeschaffenheit

Die Entfernung der Ufersicherungen bedeutet, in Verbindung mit der damit einher gehenden Abflachung der Ufer, eine wenn auch geringfügige Aufweitung des aquatischen Bereichs.

Dies wirkt sich positiv auf die Wasserbeschaffenheit aus. Die langfristige morphologische Stabilität ist zu überprüfen.

Ökologische Aufwertung: gering Boden

Eine solche Maßnahme gehört nicht zu den vorrangigen Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Bodenwertes, da hierdurch nur wenige bodenwertbestimmende Kriterien auf-gewertet werden. Für diese kann gleichwohl eine Verbesserung erzielt werden.

Die Wirkung einer solchen Maßnahme auf die Bodenfunktionalität ist in Kapitel 5.2.3. (Maß-nahme M2-9, Altengammer Elbwiesen) dargestellt. Die bodenwertbestimmenden Kriterien Überformung und Boden als Naturkörper werden kleinräumig aufgewertet, so dass hier künf-tig von einer höheren Bodenwertstufe als bisher auszugehen ist.

Ökologische Aufwertung: gering Vegetation

Die geplante Entfernung von Ufersicherungen führt zu einer deutlichen ökologischen Auf-wertung, denn dadurch könnte sich die naturnahe Uferstruktur des Dwarslochs mit Röhrich-ten, Hochstaudenfluren und Weidengebüschen bis an die Elbe entwickeln. Allerdings müsste geprüft werden, wie stark die Erosionsprozesse an dieser Stelle sind und ob dadurch neue Ufersicherungen an anderer Stelle notwendig werden.

Ökologische Aufwertung: mittel Fauna

Die Entfernung von Ufersicherungen in Verbindung mit der Uferabflachung fördert die Aus-bildung einer naturnahen Vegetationszonierung und führt somit kleinräumig zu wertvolleren Lebensraumstrukturen. Aus wasserbaulicher Sicht (vgl. Kap. 5.10.4) scheinen starke erosive Kräfte an dieser Stelle zu wirken, wodurch diese Maßnahme langfristig nicht stabil sein kann.

Auf Grund der Kleinräumigkeit sowie der Instabilität wird die Aufwertung für die Fauna als gering eingestuft.

Ökologische Aufwertung: gering Landschaftsbild

Der Rückbau der harten technischen Ufersicherung in Verbindung mit der vorgesehenen Geländeabflachung ermöglicht die Ausbildung naturnäherer Ufer mit einer standorttypischen Vegetationsabfolge. Die Maßnahme führt somit zu einer Aufwertung für das Schutzgut Land-schaft. Auf Grund der Kleinflächigkeit der Maßnahme ist die Aufwertung mit mittel einzustu-fen.

Ökologische Aufwertung: mittel

Tabelle 5.10.3-1: Bewertung der ökologischen Aufwertung im Maßnahmengebiet Haseldorfer Bin-nenelbe

Maßnah-men Hydrologie

Morpholo-gie

Wasser- beschaf-fenheit

Boden Vegetation Fauna Land-schaftsbild

M10-4a/1 - m m - - m g

M10-4b/1 - g m - - g m

M10-11/3 g g g m h g m

M10-9 - g g g m g m

5.10.4 Wasserbauliche Beurteilung

Wasserbauliche Beurteilung durch die BAW-DH:

Maßnahme M10-4a/1

Die Maßnahme Steinloch ist als Pflegemaßnahme für den gegenwärtigen Zustand zu ver-stehen. Die Schrumpfung der oberstromseitigen Verbindung zur Hauptelbe ist unvermeidbar, da die Tidewelle in der tieferen Hauptrinne schneller fortschreitet als in der flacheren Pagen-sander Nebenelbe. Aus diesem Grunde setzt der erste Flutstrom stets von oberstrom in die Pagensander Nebenelbe ein, so dass in dem Bereich, wo die beiden Flutströme aufeinander treffen, verstärkte Sedimentationen stattfinden, die bei der folgenden Durchströmung in Flutstromrichtung oder Elbstromrichtung nicht wieder erodiert werden. Es gibt allerdings kei-ne Alternative zur Pflege der Pagensander Nebekei-nelbe, da die Phasenverschiebung zwi-schen Hauptelbe und der flacheren Nebenelbe unvermeidbar ist. Die Maßnahme wird keine Auswirkungen auf Wasserstände haben und wird auch keine Nachteile hinsichtlich der Ver-drifftung von Sedimenten haben. Die Inselspitze muss befestigt bleiben, weil sie in der ersten Flutstromphase direkt umströmt wird und sonst flutstromorientiert erodieren würde mit der Folge, dass noch großflächigere Auflandungen stattfinden würden, die insbesondere die Durchströmung in der letzten Ebbephase schwächen würde.

Maßnahme M10-4b/1

Die Haseldorfer Binnenelbe ist durch die Vordeichung nach 1976 um einen Großteil ihres Einzugsgebietes beraubt worden. Entsprechende morphologische Anpassungsprozesse ha-ben zu starken Verlandungen geführt. Das Dwarsloch neigt insbesondere im Mündungsbe-reich zu Auflandungen, die jedoch unvermeidbar sind. Im inneren Verlauf des Dwarsloches auch im Übergang zur Haseldorfer Binnenelbe ist die Situation halbwegs stabil. Durch eine zusätzliche Verbindung zur Hauptelbe über das Koopmannsloch würde ein Beipass ge-schaffen, der hydraulisch nicht stabil sein kann und auf jeden Fall zu nachteiligen Auflandun-gen im Bereich des Dwarsloches führen würde. Nach Realisierung der Maßnahme würden somit beide Rinnen, sowohl das Dwarsloch als auch das Koopmannsloch, verflachen. Als Folge hiervon wird bei niedrigen Wasserständen, also in der letzten Ebbephase, die gesamte

Haseldorfer Binnenelbe schwächer durchströmt und damit das gesamte Nebenelbensystem geschwächt. Die Maßnahme Koopmannsloch ist daher nicht zu empfehlen.

Maßnahmen M10-9 und M10-11/3

Die Maßnahmen M10-9 und M10-11/3 sind in dieser Form nicht empfehlenswert, weil der Twielenflether Sand gerade bei Sturmflutsituationen hinsichtlich Seegang, Schiffswellen und Strömungsbelastung eine exponierte Lage aufweist.

5.10.5 Abschätzung der Realisierbarkeit von Maßnahmen 5.10.5.1 Beschreibung und Bewertung von Umweltkonflikten M10-4a/1 Verbreiterung und Vertiefung des Steinlochs Hydrologie

Ein Konfliktpotenzial besteht in dem eventuell hohen Unterhaltungsaufwand falls die Maß-nahme hydraulisch und morphologisch nicht stabil ist. Bedingt durch die wesentlich größere Tiefe der Hauptrinne im Vergleich zur Nebenrinne können große Unterschiede in den Strö-mungsgeschwindigkeiten resultieren, welche eventuell Probleme bezüglich der Sedimentati-on mit sich bringen. Detaillierte Aussagen zu dieser Problematik erfordern wasserbauliche und hydraulische Untersuchungen.

Konfliktpotenzial: mittel Morphologie

Auf Grund der Phasenverschiebung der Tide in Hauptstrom und Nebenelbe wird das Stein-loch auf lange Sicht immer wieder verlanden. Dauerhafte Unterhaltungsbaggerungen werden in diesem Bereich unabdingbar sein. Dabei ist darauf zu achten, dass die Grundstruktur (fla-che Böschungen, großer prozentualer Flä(fla-chenanteil in Watthöhe) erhalten bleibt.

Konfliktpotenzial: gering Wasserbeschaffenheit

Potenzielles Konfliktpotenzial besteht in einer eventuell nicht gewährleisteten Nachhaltigkeit der Maßnahme. Deshalb ist die langfristige morphologische Stabilität zu überprüfen.

Konfliktpotenzial: mittel Schadstoffe in Sedimenten

Bei der Baggerung des Steinloches ist auf Grund früherer Untersuchungen mit feinkörnigen, deutlich schadstoffbelasteten Sedimenten in der Größenordnung von ca. 100.000 m3 in Mächtigkeiten bis zu mehreren Metern zu rechnen. Für die Festlegung der Verbringung des anfallenden Baggergutes sind entsprechende Schadstoffuntersuchungen an Bohrkernen durchzuführen.

Sollte als Folge einer ‚Initialbaggerung‘ (mit ökologisch verträglicher Verbringung des

Sollte als Folge einer ‚Initialbaggerung‘ (mit ökologisch verträglicher Verbringung des