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Der deutsche öffentliche Dienst und das Recht des öffent- liehen Dienstes in Ost- und Südosteuropa

Rechts- und Systemvergleich des öffentlichen Dienstrechts der deutschen und osteuropäischen Staaten (Forschungspro- jekt im Aufträge der von der Bundesregierung eingesetzten Studlerücomroission fü r die Reform des öffentlichen Dienst- rechts)

Neben der üblichen Tätigkeit als Mitglied des Regensburger Osteuropainstituts i s t das Jahr 1971 gekennzeichnet durch ein großes Forschungsprojekt mit dem Thema ” Öffentlicher Dienst” • In meinem Forschungsbereich Staats- und Verwaltungsrecht wurde das Jahr eingeleitet durch zwei größere Vorträge•

Ein Vortrag mit Diskussion befaßte sich Ende April mit der gerichtlichen Kontrolle der Verwaltungstätigkeit in Rumänien•

Referent war das Mitglied der Bukarester Akademie Professor Dr• Mircea Anghené. Der Referent hatte als Gutachter weithin am Zustandekommen eines Verwaltungsgesetzes Anteil, das die rumänische Verwaltung in der Praxis bereits deutlich von der Verwaltung der übrigen Ostblockstaaten abhebt.

Ein weiterer Vortrag mit Diskussion befaßte sich Anfang Juni mit den Besonderheiten des jugoslawischen Verwaltungsverfahrens•

Als Referent hierfür stand zur Verfügung Professor Dr• Godec von der Rechtsfakultät der Universität Ljubljana•

An besonderen Vorkommnissen in diesem Jahr i s t schließlich ein Vorgang zu verzeichnen, der auch die übrigen Forschungs- bereiche unseres Regensburger Osteuropainstituts b e t r i f f t : Der Abschluß eines Vertrages mit den österreichischen Heraus- gebern der wissenschaftlichen Vierteljahresschrift ” Der

Donauraum"• Diese Z e its c h rift wird ab sofort vom Wiener Forschungsinstitut für den Donauraum und vom Regensburger Osteuropainstitut gemeinsam herausgegeben• Für diese I n s t i - tute zeichnen als Herausgeber verantwortlich:

Österreichi-scherseits Professor Dr• Felix Ermacora von der Rechtsfakul- ta t der Universität Wien, Mitglied Österreichs in der

Europäischen Menschenrechtskommission; deutscherseits Pro- fessor Dr• Franz Mayer, Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Regensburg, Mitglied des Bayerischen Verwaltungs- gerichtshofs. Damit hat unser I n s t it u t ein eigenes Publika- tionsorgan• Wir können ab sofort über die Hälfte des Publi- kationsvolumens verfügen• Die Redaktion des Gesamtorgans erfolg t einvernehmlich zwischen Professor Dr• Ermacora und Professor Dr• Franz Mayer• Wir würden uns sehr freuen, wenn wir auch viele Beiträge von Mitgliedern des wissenschaftlichen Beirates der Südosteuropa-Gesellschaft in dieser,damit eine neue Linie übernehmenden,wissenschaftlichen Z e its c h rift bringen könnten•

Die Hauptforschungsarbeit im Jahre 1971 und wohl auch noch 1972 wird jedoch einem großen Forschungsprojekt dienen, einem Rechts- und Systemvergleich der öffentlichen Dienstrechte im deutschen, ost- und südosteuropäischen Rechtskreis• In Verfolg ihrer P o litik der Reformen hat die Bundesregierung eine Stu- dienkommission zur Reform des öffentlichen Dienstrechts be- rufen• Im Gegensatz zu sonstigen Reformkommissionen wurde sie auf einen ziemlich einstimmigen Beschluß des Deutschen Bun- destages hin berufen• Diese Studienkommission besteht aus 19 Mitgliedern, aus Bundestagsabgeordneten der verschiedenen Parteien, aus Vertretern des Bundes und der Länder, der Ge- werkschaften und Beamtenverbände sowie der kommunalen Spit- zenverbände, der Industrie und fünf Professoren• Als stän- diges Mitglied gehöre ich dieser Kommission an und bin be- auftragt a) mit der Leitung der Unterkommission "Regelung des Berufszugangs und des Berufsweges", b) ferner mit der Koordinierung der im Rahmen dieses Gesamtvorhabens zu er- stellenden verfassungsrechtlichen Gutachten und schließlich c) mit der Leitung einer groß angelegten rechts- und system- vergleichenden Untersuchung, wobei ich den Rechts- und

Systemvergleich Ost- und Südosteuropa selbst übernommen habe.

Das Forschungsvorhaben s o ll folgenden Gang nehmen: Zunächst wurde ein mehrseitiger Fragebogen erarbeitet, der den ausge- wählten ausländischen Gutachtern und ihren Mitarbeitern als Arbeitsgrundlage zur Verfügung g e s te llt wird• Dieser Frage- bogen i s t verschickt und bereits in Bearbeitung.

Anhand dieses Fragebogens und um insbesondere seine Fragen zu verdeutlichen hat am 31• 7. 1971 in Wien ein Vorgespräch stattgefunden, an dem nach Möglichkeit die meisten Gutachter und ihre ständigen Mitarbeiter teilgenommen haben.

Aufgrund dieses Fragebogens werden dann die s c h r iftlic h ab- zusetzenden Gutachten bis gegen Ende Oktober/Anfang November des Jahres re fe ra ts re if erarbeitet• In Form eines großange- legten Symposions Anfang November in Regensburg wird dann der gesamte Stoff offengelegt und mit einem ausgewählten Teilneh- merkreis mehrere Tage durchdiskutiert. Aufgrund dieses Sympo- sions sollen dann möglichst spiegelgleich in Anlage, Aufbau und Darstellung die Ländergutachten bis Ende des Jahres s c h riftlic h abgesetzt werden. Für diese Gutachten i s t eine Gesamtpublikation vorgesehen, die zugleich Anlage zum Kommis- sionsgutachten fü r Bundestag und Bundesregierung sein wird.

Der Rechts- und Systemvergleich wird sich auf folgende Länder erstrecken :

1) Österreich, 2) Jugoslawien, 3) Ungarn, 4) Polen und 5) UdSSR. Ein Beitrag wird allgemein die Besonderheiten des Systems

und des Rechts des ö ffe n tl. Dienstes in sozialistischen Staaten darstellen.

Als Gutachter wurden insbesondere die Lehrstuhlinhaber der führenden Universitäten für Verwaltungsrecht und Verwaltungs- lehre sowie auch Mitglieder und wissenschaftliche Mitarbeiter der Akademien ausgewählt.

Sollte dieses große Forschungsprojekt, das im übrigen ziem- lieh hohe Kosten verursacht, mit Erfolg abgeschlossen werden können, so wäre, unabhängig von seinem sofort zu Buche

schlagenden praktischen politischen Nutzen, das Wissenschaft- liehe Ergebnis beachtlich; denn wir verfügen bislang über kei- ne Synopse des öffentlichen Dienstes dieser Art• Wenn insbe- sondere eine perpetuierliche Mitarbeit der ausländischen Gelehrten gesichert werden könnte, d.h• wenn diese große Synopse von unserem Regensburger Osteuropainstitut erweitert und fortgeschrieben werden könnte, so würde wohl ein wissen- schaftliches Basiswerk geschaffen, das nicht nur fü r den Fachjuristen von Interesse wäre•