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Fondsübergreifende Strategieschwerpunkte zur Erreichung der Oberziele

4. Regionale Entwicklungsstrategie des Landes Sachsen-Anhalt für

4.2 Fondsübergreifende Strategieschwerpunkte zur Erreichung der Oberziele

Die ökonomische Wachstumstheorie beschreibt Arbeit, Kapital und Wissen bzw. Innovation als die treibenden Kräfte wirtschaftlichen Wachstums. Insbesondere die neue Wachstums-theorie zeigt seit Mitte der 80er Jahre auf, dass dem Produktionsfaktor Wissen die entschei-dende Rolle beim Wachstumsprozess zukommt. Empirische Studien führen bis zu 90 % des Wachstums entwickelter Volkswirtschaften auf Wissen bzw. Innovation zurück. Eine treiben-de Kraft dauerhaften Wachstums sind daher private und staatliche Investitionen in For-schung und Entwicklung. Sie führen zu positiven externen Effekten, indem Wissen ange-wandt, mitgeteilt und so vermehrt wird („Learning by doing“ bzw. „Learning by using“). Diese positiven „Externalitäten“ des Wissens und das zu seiner Umsetzung erforderliche Human-kapital wirken der mit steigendem Kapitaleinsatz abnehmenden Grenzproduktivität des Kapi-tals entgegen und erhöhen damit das Wachstumspotenzial einer Volkswirtschaft. Dies betrifft in erster Linie den Sektor der handelbaren Güter (insbesondere das Verarbeitende Gewerbe und fernabsatzorientierte Dienstleistungen), in dem Innovationen eine Grundvoraussetzung für den Erhalt und die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit sind.

Eine im Rahmen der Halbzeitbewertung des Operationellen Programms 2000-2006 durchge-führte Untersuchung hat gezeigt, dass die wirtschaftliche Leistung (BIP) in Sachsen-Anhalt durch den Einsatz der EU-Fonds kurzfristig um 3 % und die Beschäftigung um 2,5 % erhöht wurden. Hiervon geht eine bedeutende stabilisierende Wirkung aus. Auch langfristig verblei-ben positive Wirkungen für Wachstum und Beschäftigung. Ihr Umfang hängt allerdings

maß-geblich davon ab, zu welchem Grad die Fördermittel auf Maßnahmen konzentriert werden, die nicht nur kurzfristig die Nachfrage erhöhen, sondern durch Stärkung der Angebotsseite zur nachhaltigen Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft Sachsen-Anhalts führen. Die primäre Zielsetzung bei der Ausrichtung der Förderpolitik und der Programmie-rung des Einsatzes der EU-Mittel ist es daher, den Fördermitteleinsatz auf Maßnahmen zu konzentrieren, die auf Basis vorhandener Erkenntnisse zur Förderung von Konvergenz und zur Effizienz der Förderinstrumente, der analysierten Stärken und Schwächen des Landes und der spezifischen regionalen und nationalen Rahmenbedingungen für den Einsatz der EU-Fonds hohe und nachhaltige Wachstums- und Beschäftigungseffekte versprechen.

Die Landesregierung hat vor diesem Hintergrund drei Strategieschwerpunkte für die Förder-politik in Sachsen-Anhalt identifiziert, die aus ihrer Sicht von besonderer Bedeutung sind, um die Wachstums- und Beschäftigungsperspektiven zu verbessern:

 Forschung, Entwicklung und Innovation,

 Bildung,

 Investitionsförderung, Qualifizierung und Abbau von Finanzierungshemmnissen für Un-ternehmen, insbesondere für KMU.

Im Folgenden wird dargestellt, wie EFRE, ESF, ELER und weitere nationale Förderinstru-mente und Initiativen im Rahmen der o.g. Strategieschwerpunkte zusammenwirken.

Forschung, Entwicklung und Innovation

Im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation sollen vor dem Hintergrund der Schwä-chen in der Forschung und Entwicklung der Wirtschaft Sachsen-Anhalts mit Hilfe des EFRE zum einen direkt einzelbetriebliche Maßnahmen zur Innovationsförderung unterstützt und Beiträge zur Verbesserung der Innovationsfinanzierung in KMU geleistet werden (vgl. Tabel-le 4.1). Zur Kompensation der FuE-Schwäche der Wirtschaft solTabel-len zum anderen die öffent-lich finanzierten Forschungsinfrastrukturen an und außerhalb der Hochschulen ausgebaut und profiliert und der Transfer zwischen Wirtschaft und Wissenschaft verbessert werden. Um einen möglichst effektiven und effizienten Einsatz der Finanzmittel zu erreichen, wird das Land Sachsen-Anhalt dabei den in den vergangenen Jahren eingeschlagenen Weg der Kon-zentration und Schwerpunktbildung im Bereich der öffentlichen Forschung auf wirtschaftlich für Sachsen-Anhalt bedeutsame Felder fortführen. Der ESF soll diesen Strategieschwer-punkt durch ergänzende Maßnahmen des Technologietransfers (z.B. Innovationsassisten-ten, Gründungen aus Hochschulen) unterstützen (vgl. Tabelle 4.1) und darüber hinaus durch Investitionen in die Humanressourcen (z.B. Aus- und Weiterbildung insbesondere unter Be-rücksichtigung des Ersatzbedarfes der Wirtschaft) die Voraussetzung für Innovation und An-wendung neuen Wissens verbessern.

Der Bund und das Land Sachsen-Anhalt werden auch darüber hinausgehende Anstrengun-gen zur Stärkung der Innovationskraft und des Forschungsstandortes unternehmen. Zu nen-nen sind insbesondere die Förderung von Forschung und Entwicklung im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe Forschungsförderung sowie spezifische, auf die Entwicklung

von Forschungsschwerpunkten, den Technologietransfer und die Steigerung der Innovati-onskraft der neuen Länder zielende Förderprogramme des Bundes (u. a. INNO-WATT, Un-ternehmenRegion, PRO INNO, FUTOUR). Der Bund und die ostdeutschen Länder haben im Rahmen des Korb 2 des Solidarpaktes II vereinbart, die – bezogen auf die Bevölkerungszahl – überproportionalen Leistungen des Bundes für die ostdeutschen Länder in diesem Politik-feld in etwa auf dem gegenwärtigen Niveau (mehr als 520 Mio. € p.a.) bis zum Jahr 2019 zu stabilisieren. Neben der öffentlichen Forschung und Entwicklung konzentrieren sich diese Förderprogramme auf spezifische Branchen und Regionen bzw. auf ausgewählte Aspekte des Wissenstransfers. Der Ansatz der EU-kofinanzierten Förderprogramme des Landes be-steht hingegen darin, die grundlegenden Voraussetzungen des Innovationssystems im Be-reich der Unternehmen und der Wissenschaftseinrichtungen zu verbessern und spezifische Förderlücken zu schließen. Insofern ergänzen sich die Förderansätze des Bundes und der EU-Fonds in Sachsen-Anhalt.

Tabelle 4.1

Strategieschwerpunkt „Forschung, Entwicklung und Innovation“ 2007-2013 (indikative Angaben)

Mitteleinsatz (inkl. Nationaler Kofinanzierung,

Mio. €)

Beteiligung der EU-Fonds

Maßnahmen zur direkten Stärkung der FuE-Kapazitäten der Wirtschaft

(Inno-vationsförderung in KMU, Risiko- und Beteiligungskapital) 229,6 EFRE

Förderungen von Investitionen in die Infrastruktur im Hochschulbereich 225,9 EFRE Förderungen außeruniversitärer Forschungseinrichtungen und von

For-schungsschwerpunkten 147,9 EFRE

Verbesserung des Transfers Wirtschaft-Wissenschaft (u.a. Netzwerke,

Clus-ter, Auftragsforschung von KMU, Klimaschutz/regenerative Energien) 84,3 EFRE Verbesserung des Transfers Wirtschaft-Wissenschaft (u.a.

Innovationsassis-tenten, Unternehmensgründungen aus Hochschulen) 40,0 ESF

Verbesserung des Transfers Wirtschaft-Wissenschaft (Land- und

Ernäh-rungswirtschaft) 0,2 ELER

Summe 727,9

Zudem werden die Anstrengungen des Landes zur Akquisition von sonstigen privaten und öffentlichen Drittmitteln für Forschung und Entwicklung verstärkt. So ist der Einsatz von Strukturfondsmitteln im Wissenschaftsbereich mit der Forderung verbunden, sich verstärkt um die Einwerbung von Mitteln aus dem 7. Rahmenprogramm Forschung zu bemühen. Die Wissenschaftseinrichtungen engagieren sich in Verfolgung dieser Anforderungen in Techno-logie-Plattformen (z. B. Plants for the Future / Pflanzenforschung).

Bildung

Das Humankapital hat für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes und für die individuel-len Chancen eines jeden am Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft eine hohe Bedeutung.

Daher stellen die analysierten Defizite bei den Bildungsabschlüssen (z. B. Schulabbrecher-quote, StudienberechtigtenSchulabbrecher-quote, Hochschulabschlüsse) nicht nur bei den Jugendlichen, sondern auch teilweise bei den Erwachsenen sowie die zu verzeichnenden Defizite in der

Bildungsinfrastruktur Risiken für die künftige Humankapitalausstattung des Landes dar. Auch wenn die Jugendarbeitslosigkeit in Sachsen-Anhalt in den letzten Jahren stark zurückgege-gangen ist (Arbeitslosenquote der 15 bis unter 25-Jährigen betrug 2005 noch 20,5 % und lag 2010 bei 11,1 %), geht es angesichts der eingangs erwähnten Defizite um eine systemati-sche Stärkung und qualitative Verbesserung des Bildungs- und Erziehungssektors von der Krippe bis zur Hochschule einschließlich der Einrichtungen der Erwachsenenbildung. Der ESF soll hierzu wichtige Beiträge im Bereich der Berufsausbildung junger Menschen (Ausbil-dungsförderung und Förderung von jungen Menschen an der „zweiten Schwelle“) sowie zur Verbesserung der vorschulischen und schulischen Bildungsleistungen sowie im Bereich der Erwachsenenbildung leisten. Mit dem ESF sollen zudem das lebenslange Lernen gefördert (vgl. Tabelle 4.2) und Beschäftigte sowie Existensgründer/innen qualifiziert werden (vgl. hier-zu im folgenden Abschnitt die Tabelle 4.3). EFRE und ELER werden flankierend hierhier-zu ein-gesetzt, um mit Hilfe von Investitionen in die Infrastrukturen der Kindertagesstätten und der Schulen zu einer besseren Qualität und Wirksamkeit der Bildungssysteme beizutragen (vgl.

Tabelle 4.2). För-derung von Modellprojekten und der Verbundausbildung, FörFör-derung betriebli-cher Ausbildungsplätze für bestimmte Jugendliche etc.)

126,1 ESF

Integration von jungen Menschen an der „Zweiten Schwelle“ 17,1 ESF

Maßnahmen zur Verbesserung der vorschulischen und schulischen Bildung (u.a. Bekämpfung von Schulabbruch/Schulversagen, Camp + fit für die nächs-te Klasse, Weinächs-terbildung von Erziehungs- und Lehrkräfnächs-ten, Arbeitsmarktrele-vanz der Bildung)

117,0 ESF

Bildungsmaßnahmen mit spezifischen Zielsetzungen (u.a. Förderung von Frauen, Berufsorientierung von Jugendlichen, Umweltbildung, Alphabetisie-rung, niedrigschwellige Sprachkurse) ohne Förderung der Integration benach-teiligter Gruppen am Arbeitsmarkt,

9,8 ESF

Investitionen in Bildungsinfrastrukturen (Schulen, Kindertagesstätten,

IT-Ausstattung) 254,5 EFRE

Investitionen in Bildungsinfrastrukturen (Schulen, Kindertagesstätten) 131,4 ELER

Summe 655,9

Die im Rahmen der EU-Programme vorgesehenen Maßnahmen zur Verbesserung der Hu-mankapitalausstattung sind in umfassende nationale Anstrengungen zur Verbesserung der Bildungsleistungen integriert. Aus einer Reihe von internationalen Studien wird deutlich, dass die dort nachgewiesenen Defizite des Schulsystems nicht durch punktuelle Einzelmaßnah-men abbaubar sind. Es bedarf im Gegenteil einer langfristig und nachhaltig angelegten natio-nalen Strategie. Diese muss vorrangig inhaltlich determiniert sein und alle relevanten Felder in den Blick nehmen. Diese Entwicklung hat in Deutschland und in Sachsen- Anhalt begon-nen. Wesentliche Elemente dieser Strategie sind die Festlegung verbindlicher Standards, die

Erhöhung der Transparenz des Schulsystems durch die Implementation eines Systems re-gelmäßiger Vergleichsarbeiten sowie innerer und äußerer Evaluationen, die Verbesserung der frühkindlichen Förderung und die Einführung von systematisch angelegten Elementen einer verbesserten Berufsvorbereitung vor allem an den Sekundarschulen.

Zur Verbesserung der Lehre an den Hochschulen baut das Land das Hochschulsystem ge-mäß der Hochschulplanung und der Vorgaben zur Exzellenzoffensive „Netzwerke wissen-schaftlicher Exzellenz“ unter Nutzung von Landesmitteln aus. Mittel des Bundes werden im Hochschulbau genutzt, um u. a. auch die bauliche Infrastruktur an den Hochschulen zu ent-wickeln, die vorrangig der Lehre dient. Mittel, die dem Land auf der Grundlage des zwischen dem Bund und den Ländern ausgehandelten Hochschulpaktes zunächst bis 2010 zur Verfü-gung stehen, werden in einer Säule für die Lehre verwendet, um dadurch die steigende An-zahl der Studienberechtigten in Deutschland mit abfangen und die wachsende Nachfrage der Wirtschaft nach Hochschulabsolventen befriedigen zu können. Die Mittel der anderen Säule des Hochschulpaktes dienen der weiteren Profilierung der deutschen Hochschulen in der Forschung durch Erstattung von Overhead-Kosten bei den Drittmitteleinwerbungen der Deutschen Forschungsgemeinschaften.

Investitionsförderung, Qualifizierung und Abbau von Finanzierungshemmnissen für bzw. in Unternehmen, insbesondere KMU

Die Investitions- und Mittelstandsförderung zielt angesichts der Kapitalstock- und Unterneh-menslücke auf die Verbreiterung der Kapitalausstattung und der Unternehmenslandschaft ab, insbesondere in den fernabsatzorientierten Wirtschaftsbereichen. Die Verstärkung der Investitionsförderung aus der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regio-nalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bleibt das wichtigste Interventionsfeld des EFRE. Um die Wachstumspotenziale der KMU besser auszuschöpfen, muss das Förderinstrumentarium jedoch auch die Unvollkommenheiten am Kapitalmarkt und ihre Auswirkungen auf die Unter-nehmensfinanzierung berücksichtigen. Daher werden im Vergleich zur Förderperiode 2000-2006 die Darlehens- und Beteiligungsinstrumente an Gewicht gewinnen. Neben dem EFRE leistet auch der ELER wichtige Beiträge zur Verbreiterung und Modernisierung des Kapital-stocks, die auf die Stärkung der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft Sachsen-Anhalts abzielen (vgl. Tabelle 4.3).

Ein Schwerpunkt des ESF liegt bei Qualifizierung von Beschäftigten. Hierdurch sollen kom-plementäre Beiträge zur Erweiterung und Modernisierung des Sachkapitals geleistet werden, mit denen die Anpassungsfähigkeit der Unternehmen und Arbeitnehmer/innen verbessert und so zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen wird. Darüber hinaus för-dert der ESF die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit, insbesondere durch Motivation, Coaching und Qualifizierung von Existenzgründern/innen. Aus dem EFRE und dem ELER werden hierzu flankierende Maßnahmen gefördert, die einerseits (EFRE) auf Maßnahmen zur Verbesserung des Gründungs- und Gründerklimas insbesondere im Hochschul- und Wissenschaftsbereich und andererseits (ELER) auf Zielgruppen im ländlichen Raum focu-siert sind.

Die Investitionsförderung im Rahmen der EU-Programme verstärkt die nationale Förderung durch die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgaben GRW und GAK und die steuerliche Investi-tionsförderung im Rahmen der Investitionszulage. Letztere ist bis Ende 2009 befristet. Der Bund und die ostdeutschen Länder haben im Rahmen des Korb 2 des Solidarpaktes II ver-einbart, die – bezogen auf die Bevölkerungszahl – überproportionalen Leistungen des Bun-des für die ostdeutschen Länder in diesem Politikfeld bis zum Auslaufen der Investitionszu-lage auf einem Niveau von 870 Mio. € p.a. und anschließend bis 2019 auf einem Niveau von 600 Mio. € zu stabilisieren. Mit den EU-kofinanzierten Darlehens- und Beteiligungsinstrumen-ten werden Lücken der nationalen Förderkulisse, die insbesondere durch die Instrumente der Kreditanstalt für Wiederaufbau definiert wird, geschlossen.

Tabelle 4.3

Strategieschwerpunkt· “Investitionsförderung, Qualifizierung und Abbau von Finan-zierungshemmnissen für Unternehmen, insbesondere für KMU“ 2007-2013

(indikative Angaben)

Mitteleinsatz (inkl. Nationaler Kofinanzierung,

Mio. €)

Beteiligung der EU-Fonds

Investitionszuschüsse (gewerbliche Wirtschaft) 581,7 EFRE

Investitionsförderung (Land- und Forstwirtschaft) 43,2 ELER

KMU-Darlehensfonds 237,9 EFRE

Qualifizierung von Beschäftigten (einschließlich Einzelprojekte zur

Unterstützung der Personal- und Organisationsentwicklung) 140,6 ESF

Qualifizierung von Existenzgründern/innen (einschließlich

Einzelprojek-te zur Qualifizierung) 64,9 ESF

Existenzgründungsoffensive ego 14,0 EFRE

Förderung der Kleinstunternehmen und des Unternehmergeistes im

ländlichen Raum 1,5 ELER

Förderung von Dienstleistungen für Unternehmen (Beratung,

Tourismus- und Absatzförderung) 22,0 EFRE

Summe 1.105,8