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Ergebnisse der ESF-Förderung 2000–2006

Unter insgesamt wenig stimulierenden gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen konnte das Land Sachsen-Anhalt im Zeitraum 2000-2006 ein wirtschaftliches Wachstum erzielen, das etwas über dem Durchschnitt sowohl der neuen Bundesländer als auch Deutschlands insgesamt lag. Bei der Annäherung des Wohlstandsindikators BIP je Einwohner an den nati-onalen und europäischen Durchschnitt hat das Land weitere – allerdings geringe – Fort-schritte erreicht. Die Arbeitslosigkeit verharrt hingegen weiterhin auf einem viel zu hohen Niveau und die Bevölkerungsentwicklung ist nach wie vor negativ. Durch den ESF sind im Zeitraum 2000-2004 rd. 170.000 Personen in einem breiten Maßnahmespektrum gefördert worden. Den mit Abstand wichtigsten Beitrag hat der ESF zur Sicherstellung des Angebots zur beruflichen Erstausbildung geleistet. Alle anderen Zielgruppen der Arbeitsmarktpolitik hat der ESF nur zu vergleichsweise geringen Prozentsätzen erreicht.

Bis Ende 2004 wurden bei der Umsetzung des Operationellen Programms für Sachsen-Anhalt 2000-2006 wesentliche Fortschritte erzielt. Die Bindungsquote der geplanten ESF-Mittel für die Periode 2000 bis 2006 lag Ende 2004 bei 76,5 % und die Ausgabenquote bei 45,6 %. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Halbzeitbewertung auf einem Datenbestand des Datenbanksystems efREporter beruhte, der den tatsächlichen Umsetzungsstand nicht vollständig abbildete. Die unzureichende Erfassung im Datenbanksystem resultierte aus Ein-gabedefiziten in Folge von Schnittstellenproblemen im Bereich der durchführenden Stellen, die inzwischen jedoch gelöst worden sind. Es fand ein Wechsel von einem externen leister (BBJ) auf das Landesverwaltungsamt statt. Durch den Wegfall des externen Dienst-leisters hat sich die Durchführungsstruktur konzentriert und harmonisiert. Diese vereinfachte Struktur im Bereich der durchführenden Stellen wird in der Periode 2007–2013 beibehalten.8 Zum Abbau der aus dem Wechsel resultierenden Erfassungsrückstände im ESF hat die EU-Verwaltungsbehörde in Abstimmung mit den verantwortlichen Ressorts zudem die erforderli-chen personellen Kapazitäten mit Mitteln der Techniserforderli-chen Hilfe geschaffen. Damit sollten die Voraussetzungen geschaffen werden, um kurzfristig eine deutliche Verbesserung des Um-setzungsstandes zu erreichen. Die Aufteilung Sachsen-Anhalts in zwei unterschiedliche För-dergebietskulissen führte allerdings auch zu einer erheblichen Erhöhung des Verwaltungs-aufwandes aller umsetzenden Stellen, die diesem Anliegen in gewissem Maße entgegen steht.

Die wichtigsten für das OP quantifizierten Ziele wurden bis zum Programmabschluss ganz überwiegend erreicht. Zum Teil wurden sie sogar weit übertroffen. Für rund die Hälfte der entsprechenden Indikatoren zeichnete sich bereits auf der Grundlage der bis Ende 2004

8 Bei dem im OP-Zeitraum 2000-2006/2008 praktizierten Verfahren waren bei der Projektbearbei-tung im Rahmen einer Förderrichtlinie zwei verschiedene zwischengeschaltete Stellen tätig (z.B.

Antrags- und Verwendungsnachweisvorprüfung durch die TGL – oder früher BBJ – und Bewilligung sowie Verwendungsnachweisprüfung durch das Landesverwaltungsamt). Um die Programmab-wicklung im OP-Zeitraum 2007-2013/2015 zu optimieren, wird diese Praxis zukünftig nicht mehr fortgeführt. Jede zwischengeschaltete Stelle wird eigenständig die komplette Projektbearbeitung im Rahmen einer Förderrichtlinie durchführen.

bewilligten Projekte ab, dass die projektspezifischen Zielsetzungen erreicht werden. Die Er-gebnisse im Einzelnen werden im Schlussbericht zum OP ESF 2000-2006 dargestellt.

Die (Zwischen-) Ergebnisse der einzelnen Maßnahmen und daraus sich ergebende Schluss-folgerungen für die Förderperiode 2007-2013 können folgendermaßen zusammengefasst werden:

Maßnahme 1 – Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und Verhinderung der Langzeitar-beitslosigkeit bei Jugendlichen:

Diese Maßnahme beinhaltet hauptsächlich die Förderung der beruflichen Erstausbildung und die Förderung der Qualifizierung und Eingliederung von Jugendlichen an der 2. Schwelle.

Zur Verbesserung der Situation auf dem Ausbildungsmarkt wird die Schaffung betrieblicher Ausbildungsplätze gefördert. Darüber hinaus werden zusätzliche außerbetriebliche Ausbil-dungsplätze im Rahmen des Ausbildungsplatzprogramms Ost und des Landesergänzungs-programms zum Ausgleich des großen Defizits an betrieblichen Ausbildungsplätzen bereit-gestellt. Nur durch diese außerbetrieblichen Programme kann sichergestellt werden, dass alle ausbildungswilligen Jugendlichen im Land eine Ausbildungschance erhalten. Die berufli-che Eingliederung von Jugendliberufli-chen nach der Berufsausbildung ist, auch im Hinblick darauf, die Abwanderung junger Menschen aus Sachsen-Anhalt zu vermindern, ein weiterer Schwerpunkt in der Maßnahme 1. Ziel der Förderung ist es, arbeitslose Jugendliche unter 25 Jahren mit abgeschlossener Berufsausbildung in den ersten Arbeitsmarkt, vorrangig in Sachsen-Anhalt, zu integrieren. Insgesamt wurden für die Maßnahme 196,9 Mio. Euro bewil-ligt, davon 118,9 Mio. Euro ESF-Mittel. Die Anzahl der darüber geförderten Teilnehmer be-trägt insgesamt 45 303, davon 21 849 Frauen und 23 454 Männer.

Die Wirkungen der Förderung außerbetrieblicher Ausbildungsplätze im Rahmen des Ausbil-dungsplatzprogramms Ost und des Landesergänzungsprogramms wurden in einer durch das Bundesinstitut für Berufsbildung durchgeführten Evaluierung als sehr positiv eingeschätzt.

Nach dieser Untersuchung unterscheiden sich die beruflichen Integrationschancen der im Rahmen dieser Programme ausgebildeten Jugendlichen schon kurze Zeit nach Ende der Ausbildung nicht mehr von betrieblich ausgebildeten Jugendlichen. Der Ansatz soll daher insbesondere für die Gruppe der sogenannten Altbewerber weiter geführt werden, allerdings mit degressiver Ausgestaltung der Förderzahlen.

Die Förderung der beruflichen Eingliederung von Jugendlichen an der 2. Schwelle wird im Rahmen der Prioritätsachse B weitergeführt (vgl. Abschnitt 6.3). Schwerpunkt wird dabei erneut das erfolgreiche Programm „GAJL – Gegen Abwanderung junger Landeskinder“ sein.

Dieses soll ergänzt werden durch die Förderung von Nachwuchskräftepools bei Zeitarbeits-unternehmen und durch Projekte für Hoch- und Fachhochschulabsolventinnen und –absol-venten. Derartige Förderung wurde bereits modellhaft in der vorangegangenen Förderpe-riode erprobt.

Maßnahme 2 – Qualifikation, Information und Beratung zur Verhinderung von Langzeitar-beitslosigkeit bei Erwachsenen (Prävention)

Diese Maßnahmen waren seit 2004 auf Grund bundesgesetzlicher Änderungen rückläufig.

Der sich mit der Änderung des SGB III zum 01.01.2004, d.h. der Aufhebung der Verpflich-tung zur Qualifizierung von Teilnehmern/innen in Beschäftigungsmaßnahmen in Eigenregie des Trägers, bereits im Jahr 2004 sichtbare merkliche Rückgang bei der Inanspruchnahme des Angebotes zur Förderung der Qualifizierung in diesen Maßnahmen setzte sich 2005 drastisch fort. Im Jahr 2005 befanden sich keine Qualifizierungsmaßnahmen in der Umset-zung. Die bewilligten Mittel im Förderzeitraum bis 2005 belaufen sich auf 9,3 Mio. €, davon 6,1 Mio. € ESF-Mittel. Es wurden Maßnahmen für 12 442 Personen, davon 6 905 Frauen und 5 537 Männer, bewilligt.

Mit dem Wegfall neuer Strukturanpassungsmaßnahmen ab 1.1.2004 entfiel praktisch die Grundlage für diese Qualifizierungsförderung. Mit dem Gesetz zur Reform am Arbeitsmarkt vom 24.12.2003 verkürzte sich zudem die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I. Parallel dazu wuchs die Gruppe der Arbeitslosengeld II-Bezieher. Aufgrund der Verfestigung der Langzeit-arbeitslosigkeit soll diese Gruppe im ESF OP 2007-2013 eine Zielgruppe der Arbeitsmarkt-förderung des Landes sein (vgl. Abschnitt 6.4). Bei ArbeitsArbeitsmarkt-förderungsmaßnahmen des neu geplanten Programms „Aktiv zur Rente“, das sich an ältere Arbeitslosengeld II-Bezieher rich-tet, können auch Qualifizierungsanteile (Sachkosten) gefördert werden.

Maßnahme 3 – Förderung von Beschäftigung

Im Förderzeitraum wurde bis 2005 ein Fördervolumen in Höhe von 289,7 Mio. € bewilligt. Die ESF-Mittel belaufen sich auf 80,7 Mio. €. Die Anzahl der Teilnehmer/innen beträgt im För-derzeitraum 2000-2006 insgesamt 17 846, davon 10 664 Frauen und 7 182 Männer. Ab 2005 wurde im Rahmen der Beschäftigungsförderung die Priorität auf die Förderung von langzeitarbeitslosen erwerbsfähigen Arbeitnehmern/innen gelegt.

Die Fortsetzung dieses Programmpunktes findet sich künftig in den Programmen „Aktiv zur Rente“ und „Zukunft mit Arbeit“ für die Zielgruppe der ALGII-Empfänger, um der sozialen Ausgrenzung dieser Personengruppe entgegenzuwirken und ihre Chancen auf Integration in den ersten Arbeitsmarkt durch Erhalt und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit zu ver-bessern. Diese arbeitmarktferne Personengruppe wird von der Bundesagentur für Arbeit weitgehend als „Betreuungskunden“ eingestuft. Um deren Chancen auf Partizipation an Ar-beitsmarktmaßnahmen zu erhöhen, wird das Land einen Schwerpunkt seiner Förderung im neuen OP auf Maßnahmen für Langzeitarbeitslose und insbesondere Ältere legen (vgl. Ab-schnitt 6.4).

Maßnahme 4 – Qualifikation, Information, Beratung von Zielgruppen mit besonderen Integra-tionsproblemen

In dieser Maßnahme wird die Integration benachteiligter Menschen in den Arbeitsmarkt, aber auch die Orientierung, Qualifizierung und Beratung von Strafgefangenen während des Straf-vollzugs gefördert. Ziel ist, diesem Personenkreis den Zugang zu Beschäftigung zu erleich-tern. Im Rahmen der Maßnahme 4 wurden im Förderzeitraum bis 2005 förderfähige Ausga-ben in Höhe von 48,1 Mio. € bewilligt. Die ESF-Mittel belaufen sich auf 32,2 Mio. €. Damit

wurden im Förderzeitraum 2000-2006 insgesamt 4 417 Teilnehmer/innen unterstützt, davon 1.674 Frauen und 2.743 Männer.

Die Integration von Personen mit Behinderungen und von straffällig gewordenen Personen in den Arbeitsmarkt ist, in Fortführung der bisherigen Förderung, ein Richtlinienschwerpunkt in der Prioritätsachse C (vgl. Abschnitt 6.4). Den betroffenen Personen soll eine besondere Unterstützung bei der Aufnahme einer Tätigkeit zukommen. Wesentliche inhaltliche Elemen-te der Förderung sind u.a. die Vermittlung von arbeitsplatzbezogenen Fachkenntnissen und Fertigkeiten, die Arbeits- und Belastungserprobung und die betriebliche Probebeschäftigung.

Ein weiterer Förderschwerpunkt in der Prioritätsachse C (vgl. Abschnitt 6.4) ist die Integrati-on vIntegrati-on Langzeitarbeitslosen, PersIntegrati-onen mit MigratiIntegrati-onshintergrund, Alleinerziehenden, Berufs-rückkehrerinnen und Berufsrückkehrern in den Arbeitsmarkt. Diese Personengruppen haben z. B. auf Grund einer längeren Arbeitslosigkeit, ihres Alters, einer freiwilligen längeren Abwe-senheit vom Arbeitsmarkt oder eingeschränkter zeitlicher und regionaler Mobilität Schwierig-keiten, direkt wieder einen Arbeitsplatz zu finden. Bildungsträger übernehmen die Quali-fizierung und Vermittlung in Unternehmen.

Maßnahme 5 – Förderung der Beschäftigung von Zielgruppen mit besonderen Integrations-problemen

Mit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II zum 01.01.2005 wurde auch die neue Zielgruppe der erwerbsfähigen langzeitarbeitslosen Hilfe-bedürftigen mit Priorität in die Beschäftigungsförderung des Landes aufgenommen. Gemein-sam mit den Trägern der Grundsicherung wurden auf der Basis des §16 SGB II Maßnahmen finanziert, die die Erhaltung der Beschäftigungsfähigkeit unterstützten und gleichzeitig die Chancen auf eine Wiedereingliederung in das Beschäftigungssystem insgesamt positiv be-fördern sollen. Die Kofinanzierung erfolgt dabei durch die Träger der Grundsicherung. Im Förderzeitraum wurden bis 2005 förderfähige Ausgaben in Höhe von 219,9 Mio. € bewilligt, davon 117,8 Mio. € ESF-Mittel. Die Anzahl der Teilnehmer/innen beträgt im Förderzeitraum 2000-2006 insgesamt 9 412, d.h. 4 850 Frauen und 4 562 Männer.

Mit den durchgeführten Maßnahmen wurde darauf hingewirkt, die Beschäftigungsfähigkeit der Langzeitarbeitslosen wiederherzustellen bzw. sie aufrechtzuerhalten. Soziale Ausgren-zung sollte abgebaut werden. Der weiterhin hohe Bestand an hilfebedürftigen Langzeitar-beitslosen ALG II-Empfängern, welche ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestrei-ten können und die insofern ausgegrenzt sind, unterstreicht die Notwendigkeit, eine Förde-rung gerade für diese Zielgruppe und hier schwerpunktmäßig für die Älteren ab 50 weiterzu-führen. So ist künftig im Rahmen der Prioritätsachse C eine entsprechende Zielgruppenför-derung zur Aufrechterhaltung der Beschäftigungsfähigkeit der älteren Langzeitarbeitslosen vorgesehen (vgl. Abschnitt 6.4).

Maßnahme 6 – Verbesserung der Systeme der beruflichen Aus- und Weiterbildung

Im Rahmen dieser Maßnahme wurden neue Ansätze für das in die Arbeit integrierte Lernen und das selbstorganisierte Lernen entwickelt. Dies erfolgte durch die Unterstützung von

Un-ternehmen bei Prozessen der Personal- und Organisationsentwicklung, bei der Qualifizie-rungsbedarfsermittlung sowie durch die Entwicklung und Nutzung von telemedial unter-stützten Weiterbildungsangeboten. Weiterhin soll mit der Förderung die Kooperation von Bildungseinrichtungen und Arbeitsmarktakteuren, insbesondere der kleinen und mittelständi-schen Unternehmen, verbessert werden. Im Förderzeitraum wurde bis 2005 ein Fördervolu-men in Höhe von 60,3 Mio. € bewilligt. Die ESF-Mittel belaufen sich auf 36,3 Mio. €. Die An-zahl der Teilnehmer/innen beträgt im Förderzeitraum 2000-2006 insgesamt 55.603, davon 9635 Frauen und 45 968 Männer.

Der Ansatz, das System der beruflichen Erstausbildung in Sachsen-Anhalt dadurch zu ver-bessern, dass gerade kleine Unternehmen bei der Durchführung und Organisation der beruf-lichen Erstausbildung durch Förderung der Verbundausbildung unterstützt werden, wurde durch begleitende Evaluierungen bestätigt, zuletzt durch eine repräsentative Befragung aus-bildender Betriebe, die im Herbst 2006 durch das Zentrum für Sozialforschung Halle durch-geführt wurde. Die Verbundausbildung (einschließlich der überbetrieblichen Lehrlingsunter-weisung) trägt damit dazu bei, die Qualität der betrieblichen Ausbildung trotz der sehr klein-betrieblichen Unternehmensstruktur in Sachsen-Anhalt zu sichern. Aus diesem Grund wird dieser Ansatz auch im OP-Zeitraum 2007-2013 weiter geführt (vgl. Abschnitt 6.3). Die aus der Begleitforschung abzuleitenden Verbesserungsvorschläge (insb. die Förderung des so-genannten externen Ausbildungsmanagements) werden bei der Ausgestaltung des neuen Förderprogramms berücksichtigt.

Maßnahme 7 – Erhöhung der Anpassungsfähigkeit der Unternehmen und Beschäftigten Die Erhöhung der Anpassungsfähigkeit von Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern sowie Unternehmen steht im Kontext des so genannten lebenslangen Lernens und wird im Hinblick auf die Realisierung der Lissabon-Strategie immer wichtiger. In sich rasch wandelnden Volkswirtschaften ist ein hoher Grad der Anpassungsfähigkeit der Beschäftigten entschei-dend für den Produktivitätsanstieg und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Hier setzt das Ziel dieser Maßnahme an. In Sachsen-Anhalt konnte im Förderzeitraum bis 2005 ein Fördervo-lumen in Höhe von 88,9 Mio. € bewilligt werden, davon 45,5 Mio. € ESF-Mittel. An den im Rahmen dieser Maßnahme geförderten Projekten haben 12 286 Personen teilgenommen, davon 3 428 Frauen und 8 858 Männer.

Das Programm zur Qualifizierung von Beschäftigten wurde im Rahmen der Fortführung der Zwischenevaluierung ausführlich untersucht. Im Ergebnis der Evaluierung wurden die Aus-richtung und die Effekte des Programms positiv bewertet. Die Analyseergebnisse zeigen, dass es bei der Umsetzung des Projektes gelungen ist, die Zielgruppe zur erreichen, die zu einem hohen Anteil Beschäftigte in jungen, innovationsorientierten und wachstumsstarken Unternehmen umfasst. In diesen Unternehmen hat die durch das Programm geförderte Qua-lifizierung von Beschäftigten in hohem Maße betriebliche Innovationsmaßnahmen und Inno-vationsprozesse flankiert. Das Programm soll daher weiter geführt und um die Komponente

„wissenschaftliche Weiterbildung“ von Beschäftigten in Unternehmen durch Universitäten und Hochschulen des Landes erweitert werden. Damit soll die Programmkomponente des Know-How-Transfers zwischen Forschung und Wirtschaft durch Qualifizierung von Beschäf-tigten weiter verstärkt werden (vgl. Abschnitt 6.2).

Maßnahme 8 – Förderung des Unternehmergeistes

Ziel der Maßnahme ist es, Unternehmer zu gewinnen und zu befähigen, die eine Wirt-schaftstätigkeit auf einen Prozess aus Risikobereitschaft, Kreativität und/oder Innovation aufbauen, verbunden mit einem soliden Management. Schwerpunkt ist die Unterstützung von Existenzgründungen durch Beratung, Qualifizierung und Coaching. Exis-tenzgründer/innen in Sachsen-Anhalt werden darüber zielgerichtet durch die Verknüpfung von Bildung mit einer finanziellen Hilfe unterstützt. Sie erhalten durch eine flächendeckend arbeitende Beratungsstruktur bei der Analyse ihrer Stärken und Schwächen und der daraus abzuleitenden Qualifizierungsbedarfe Hilfe und bekommen schon bei der Beratung passende Qualifizierungsangebote unterbreitet. Im Förderzeitraum wurden in Maßnahme 8 bis 2005 förderfähige Ausgaben in Höhe von 147,2 Mio. € bewilligt, davon 102,3 Mio. € ESF-Mittel.

Die Zahl der geförderten Teilnehmer/innen insgesamt beträgt 17 943, davon 8 180 Frauen und 9 763 Männer.

Nach den Ergebnissen der Fortführung der Zwischenevaluierung gehört das Programm zur Qualifizierung von Existenzgründerinnen und Existenzgründern zu den Aktionen, die sich durch überdurchschnittlich günstige Eingliederungsergebnisse für zuvor arbeitslose Perso-nen auszeichPerso-nen. Darüber hinaus hat das Programm aufgrund seiner breitenwirksamen Durchführung nicht unerheblich zu der Erhöhung der Selbständigenquote von 7,6% auf 9,4%

in den Jahren 2002 bis 2005 beigetragen. Das Programm soll daher in modifizierter Form, unter stärkerer Berücksichtigung individueller Qualifizierungsbedarfe und regionaler Rah-menbedingungen, weiter geführt werden (vgl. Abschnitt 6.2).

Maßnahme 9 – Spezifische Maßnahmen zur Qualifizierung und Integration von Frauen Ziel der Maßnahme ist es, die Beschäftigungssituation für Frauen zu verbessern, für Frauen höherwertige Beschäftigungsverhältnisse auf dem Arbeitsmarkt zu erschließen und gegebe-nenfalls dem entgegenstehende Hindernisse abzubauen. Schwerpunkt der Förderung sind Projekte zur Beratung und Qualifizierung sowie Hilfen zur Eingliederung von Frauen mit dem Ziel der Integration in den regulären Arbeitsmarkt. Mit diesen Projekten werden gute Ergeb-nisse erzielt. Außerdem erfolgt die Förderung von Projekten, die die berufliche Position und die Aufstiegschancen von jungen Frauen verbessern sollen. Das in diesem Bereich im Jahr 2003 neu eingeführte Handlungsfeld „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ hat sich in der Umsetzung bewährt. Im Förderzeitraum wurden bis 2005 förderfähige Ausgaben in Höhe von 74,2 Mio. € bewilligt, davon 50,5 Mio. € ESF-Mittel. In der Maßnahme 9 wurden 12 048 Personen gefördert, davon 11 237 Frauen und 811 Männer. Letzteres resultiert daraus, dass zu den Zielgruppen der Förderung unter anderem Alleinerziehende und Berufsrückkeh-rer/innen zählen, worunter auch Männer sein können.

Frauenfördernde Maßnahmen bleiben auch in der neuen Förderperiode ein unverzichtbarer Ansatzpunkt, wobei sich die Förderpolitik – vor dem Hintergrund der weitgehenden Anpas-sung der geschlechtsspezifischen Arbeitslosen- und Beschäftigtungsquoten – künftig stärker auf den Abbau spezifischer geschlechtsspezifischer Benachteiligungen konzentrieren wird (vgl. im Einzelnen Abschnitt 4.3.1). Anknüpfungspunkte an Maßnahmen der Periode

2000-2006 ergeben sich u. a. in folgenden Bereichen: Das Modellprojekt „FrauenMachtUnterneh-men“ konnte mit Erfolg umgesetzt werden. Es sind 47 statt der geplanten 25 Gründungen aus Hochschulen erfolgt. Zukünftig ist vorgesehen, dass Gründungen auch im sozialen Be-reich und im HandwerksbeBe-reich gefördert werden können .Ein weiteres Programm ist die Förderung von Maßnahmen zur Berufsorientierung in zukunftsorientierten Berufen sowie zur Förderung wissenschaftlicher Karrieren von Frauen. Hier soll an die Landesinitiative „fujogi“

angeknüpft werden. In diesem Programm haben z.B. 65 Hochschulabsolventinnen in Sach-sen-Anhalt mit dem Modul "Mentoring" den Grundstein für ihre berufliche Karriere gelegt.

Neben der Zielgruppe der Abiturientinnen soll die Erweiterung auch auf die Beruforientierung von Mädchen ohne Hochschulzugangsberechtigung erfolgen. Das Modellprojekt „Erstausbil-dung für Alleinerziehende unter 27 Jahren“ hat sich ebenfalls bewährt und soll fortgesetzt werden. Die Eingliederungschancen junger Mütter sollen durch eine abgeschlossene Ausbil-dung dauerhaft erhöht werden. Das Projekt „audit berufundfamilie“ lief ebenfalls erfolgreich in Sachen-Anhalt. 24 Unternehmen, Institutionen und die Otto-von-Guericke-Universität Mag-deburg haben am Auditierungsverfahren zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf teilgenom-men. Sachsen-Anhalt nimmt damit eine Spitzenposition in den neuen Bundesländern ein. In der neuen EU-Förderperiode soll die Auditierung von größeren Unternehmen ein Schwer-punkt sein.

Maßnahme 10 – Förderung der lokalen Beschäftigungsentwicklung

Zur Förderung der lokalen Beschäftigungsentwicklung werden über das Förderinstrument

„Lokales Kapital für Soziale Zwecke“ arbeitsmarktorientierte Mikroprojekte realisiert. Im För-derzeitraum wurden bis 2005 förderfähige Ausgaben in Höhe von 4,7 Mio. € bewilligt. Hierbei handelt es sich um eine 100 %-ige Förderung aus ESF-Mitteln. Die Teilnehmeranzahl be-trägt im Förderzeitraum 2000-2006 insgesamt 796, darunter 417 Frauen und 379 Männer.

In Anlehnung an das ausgelaufene Projekt „Lokales Kapital für Soziale Zwecke“ wird das Land Sachsen-Anhalt in der neuen Programmperiode arbeitsmarktbezogene Mikroprojekte unterstützen. Die Förderung ist in der Prioritätsachse C angesiedelt. Damit wird ein Beitrag zur Umsetzung der europäischen Beschäftigungsstrategie auf lokaler Ebene geleistet (vgl.

im Einzelnen Abschnitt 6.4).

Gemeinschaftsinitiative EQUAL

Im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative EQUAL werden innovative Ansätze zur Bekämpfung von Diskriminierung und Ungleichheiten am Arbeitsmarkt entwickelt. Ziel ist insbesondere die Generierung neuer Konzepte zur beruflichen und sozialen Integration von am Arbeitsmarkt benachteiligten Personengruppen. Für EQUAL ist dabei das Grundprinzip der Innovation durch Vernetzung von großer Bedeutung. Zu diesem Zweck werden so genannte Entwick-lungspartnerschaften (Projektverbünde mit gemeinsamen Zielsetzungen) aufgebaut und transnationale Netzwerke zur Förderung der Zusammenarbeit und des Wissenstransfers zwischen unterschiedlichen Mitgliedsstaaten der EU initiiert.

EQUAL unterstützt in Sachsen-Anhalt im Zeitraum 2000-2006 11 regionale Entwicklungs-partnerschaften. Im Rahmen der Entwicklungspartnerschaft MAISA werden z. B. Migranten

unter anderem zu Altenpflegehelfern, Masseuren und medizinischen Bademeistern ausge-bildet sowie im kaufmännischen und technisch-gewerblichen Bereich durch den Erwerb ei-nes Stapler- oder Schweißerpasses beruflich qualifiziert. Die Entwicklungspartnerschaft NAVIGATOR fördert innovative Qualifizierungskonzepte mit dem Ziel, Schlüsselkompeten-zen zu vermitteln, die Jugendliche befähigen, (neue) Berufsperspektiven zu entwickeln und sich selbständig am Arbeitsmarkt zu bewegen. Die Entwicklungspartnerschaft AUFSTIEG konzentriert sich auf die Integration unterschiedlicher Ansätze zur Förderung der Anpas-sungsfähigkeit von Unternehmen und Beschäftigten, des Unternehmergeistes und der Chan-cengleichheit am Arbeitsmarkt mit dem Ziel, den Wissens-, Bildungs- und Wirtschaftsstand-ort zu fördern. Bei den Projekten der Entwicklungsgemeinschaft BIBER steht der

unter anderem zu Altenpflegehelfern, Masseuren und medizinischen Bademeistern ausge-bildet sowie im kaufmännischen und technisch-gewerblichen Bereich durch den Erwerb ei-nes Stapler- oder Schweißerpasses beruflich qualifiziert. Die Entwicklungspartnerschaft NAVIGATOR fördert innovative Qualifizierungskonzepte mit dem Ziel, Schlüsselkompeten-zen zu vermitteln, die Jugendliche befähigen, (neue) Berufsperspektiven zu entwickeln und sich selbständig am Arbeitsmarkt zu bewegen. Die Entwicklungspartnerschaft AUFSTIEG konzentriert sich auf die Integration unterschiedlicher Ansätze zur Förderung der Anpas-sungsfähigkeit von Unternehmen und Beschäftigten, des Unternehmergeistes und der Chan-cengleichheit am Arbeitsmarkt mit dem Ziel, den Wissens-, Bildungs- und Wirtschaftsstand-ort zu fördern. Bei den Projekten der Entwicklungsgemeinschaft BIBER steht der