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Finanzielle Gewichtung der Prioritätsachsen

4. Regionale Entwicklungsstrategie des Landes Sachsen-Anhalt für

4.4 Strategische Orientierung für den Einsatz des ESF

4.4.2 Finanzielle Gewichtung der Prioritätsachsen

Aufgrund der großen Arbeitsplatzlücke und dem Rückstand in der regionalen Wirtschaftskraft setzt die ESF-Förderstrategie finanzielle Schwerpunkte bei nachhaltig wachstums- und be-schäftigungswirksamen Interventionsfeldern. Diese liegen insbesondere im Bereich der Qua-lifizierung von Beschäftigten und Existenzgründern, der beruflichen Ausbildung und Integra-tion von Jugendlichen, der Verbesserung der vorschulischen und schulischen Bildungssys-teme und des lebenslangen Lernens sowie bei der Stärkung des Innovationspotenzials. Da-her sollen die Prioritätsachsen A und B des OP ESF finanziell vergleichsweise stark gewich-tet werden (Abbildung 4.2).

Die für das OP ESF vorgesehenen EU-Mittel in Höhe von 620,9 Mio. € konzentrieren sich zu 66,3 % auf diese beiden Prioritätsachsen, wobei rund 25,4 % (157,7 Mio. €) auf die Priorität-sachse A und rund 40,9 % (253,9 Mio. €) auf die PrioritätPriorität-sachse B entfallen. Die in der Priori-tätsachse C (28,5 % der ESF-Mittel, 176,8 Mio. €) zur Vermeidung der Ausgrenzung be-stimmter Personengruppen vorgesehenen Instrumente ergänzen die Förderangebote des Bundes. Dem Politikziel der Vermeidung von Integrationsproblemen in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft dienen jedoch insbesondere auch die Maßnahmen zur auf Verbesserung der vorschulischen und schulischen Bildung (z. B. Verringerung der Schulabbrecherquote) in

der Prioritätsachse B. Auf die Technische Hilfe (Prioritätsachse D) und die Transnationale Zusammenarbeit (Prioritätsachse E) entfallen 4,0 % bzw. 1,2 % der ESF-Mittel.

Abbildung 4.2

Operationelles Programm ESF-Sachsen-Anhalt 2007-2013;

Finanzielle Ausstattung der nach Prioritätsachsen in % der ESF-Mittel insgesamt

4.5 Komplementarität zu anderen Fonds

Nach Artikel 27 der Verordnung mit Allgemeinen Bestimmungen ist die Kohärenz der För-dermaßnahmen untereinander, zwischen den Fonds, mit dem Europäischen Fonds für länd-liche Entwicklung (ELER) und dem Fischereifonds, mit der nationalen Wirtschafts- und Sozi-alpolitik sowie den Gemeinschaftspolitiken sicherzustellen. Dabei sind schwerpunktübergrei-fend auch die Ziele des Umwelt- und Naturschutzes sowie der Gleichstellung von Frauen und Männern zu berücksichtigen. Die Fördermaßnahmen sind so aufeinander abzustimmen, dass Doppelförderungen vermieden werden.

Die Umsetzung der o.g. Vorgaben der Konsistenz und Kohärenz mit den EU-Gemein-schaftspolitiken einschließlich der EU-Förderprogramme wird auf mehreren Stufen sicher-gestellt. Für die Programmierung des Einsatzes des EFRE, ESF und ELER wurde in Sach-sen-Anhalt ein fondsübergreifender Ansatz verfolgt (vgl. Kapitel 11). Das geplante Zusam-menwirken der Fonds in den Feldern „Forschung, Entwicklung, Innovation“, „Bildung“ sowie

„Investitionsförderung, Qualifizierung und Abbau von Finanzierungshemmnissen“ wurde in den Abschnitten 4.3 und 4.4 dargestellt. Für den Bereich energetischen Sanierung im Be-reich von Schulen und Kindertagesstätten, der im Rahmen des OP EFRE und des EPLR forciert werden soll, sollen mit dem EFRE innovative Konzepte modellhaft vorangetrieben und somit die Bildungsinfrastruktur wesentlich verbessert werden. Dies wird auch mittelbare Auswirkungen auf Lernerfolg und -ergebnisse haben und ist somit eine wichtige Investition in die Bildung und dadurch in die Zukunft des Landes Sachsen-Anhalt.

Um das Zusammenwirken der Fonds bei der Durchführung der Förderung sicherzustellen, ist in Sachsen-Anhalt vorgesehen, eine hohe Kongruenz der Vertreter in den Begleitausschüs-sen zu erreichen bzw. die Vertreter anderer EU-Förderprogramme zu beteiligen. Zudem fin-det eine Abstimmung der Programme im Rahmen der Landesregierung statt (Kabinett, Stra-tegische Clearingstelle für die EU-Programme, vgl. im Einzelnen Kapitel 9). Bei der Ausge-staltung und Umsetzung der Programme wird eine enge Abstimmung mit den für die einzel-nen Politikbereiche zuständigen Stellen sichergestellt. Dies gilt analog auch für die anderen zu beachtenden Gemeinschaftspolitiken. Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens wird die Doppelförderung ausgeschlossen. In Bezug auf verschiedene Interventionsfelder, die sowohl aus dem EFRE und dem ELER gefördert werden, werden zudem maßnahmespezifische Abgrenzungen für die Förderungen aus den jeweiligen Fonds vorgenommen. Da entspre-chende fondsübergreifende Überlappungen in Bezug auf den ESF nicht bestehen, wird hie-rauf an dieser Stelle nicht näher eingegangen Auch zum Europäischen Fischerei Fonds (EFF) treten keine Überschneidungen auf, da Aus- und Fortbildungsmaßnahmen aus dem EFF in Sachsen-Anhalt nicht gefördert werden. In Politikfeldern, in denen mehrere Fonds zusammenwirken, sind darüber hinaus politikfeldkonkrete oder maßnahmekonkrete Abgren-zungskriterien festgelegt worden. Soweit der ESF betroffen ist, sind sie in Übersicht 4.1 zu-sammengefasst.

Jede öffentliche Förderung unter dem OP ESF wird mit den formellen und materiellen Rege-lungen zum Recht der öffentlichen Beihilfen der EU übereinstimmen, die zum Zeitpunkt der Gewährung der Förderung gelten.

Übersicht 4.1: Abgrenzung der Fondsinterventionen in EU-Programmen des Lands Sachsen-Anhalt (OP EFRE, OP ESF, EPLR) a)

I. Bildung a) Generelle Abgrenzung der Fondsinterventionen:

EFRE und ELER konzentrieren sich auf die Förderung von Investitionen in die Bildungsinfrastruktur (Bauten und Ausstattungen in den Bereichen Kindertagestätten, Schulen, Hochschulen); ESF konzentriert sich auf „Investitionen in Köpfe“, d.h. Qualifizierungsmaßnahmen, Förderung von Projekten und Ähnlichem (z.B. Ausbildungsförderung, Projekte zur Verringerung des Schulabbruchs, Qualifizierung von Lehrpersonal).

b) Abgrenzung in Bezug auf einzelne Fördermaßnahmen

Förderung baulicher Maßnahmen und der Ausstattung in allgemeinbildenden Schulen; sofern zur Umsetzung von Re-formen oder zur Verbesserung der Quali-tät und Wirksamkeit der Bildungssyste-me erforderlich. b

EFRE: Kernstädte (MD, HAL) und ländlicher Raum, Orte >10.000 EWb)

ELER: nur ländlicher Raum, Orte < 10.000 EW; kleinere Schulen zur Grundversorgung, keine weiterführenden Schulen

Förderung von Investitionen in Kinderta-gesstätten; sofern zur Umsetzung von Reformen oder zur Verbesserung der Qualität und Wirksamkeit der Erzie-hungssysteme erforderlich.b

EFRE: Kernstädte (MD, HAL) und ländlicher Raum, Orte >10.000 EWb)

ELER: nur ländlicher Raum, Orte < 10.000 EW

II. Investitions- und Mittelstandsförderung a) Generelle Abgrenzung der Fondsinterventionen:

Die Förderung des Sachkapitals und der Beratung von Unternehmen wird zwischen EFRE und ELER nach sektoralen Kriterien abgegrenzt. Der ESF konzentriert sich auf „Investitionen in Köpfe“ (Motivation, Coaching, Qualifizierung).

b) Abgrenzung in Bezug auf einzelne Fördermaßnahmen

Förderung von Investitionen in Unter-nehmen

Fremdenverkehrsförderung EFRE: Förderung touristischer Verbände, touristischer Infrastruktur und Kulturtourismus

ELER: kleine Vorhaben im Bereich Landur-laub, Freizeit, Erholung i.d.R. in Orten bis 7.500 EW, in Ausnahmefällen bis 10.000 EW.

Existenzgründungsförderung ESF: Förderung von „Investitionen in Köpfe“

(Projekte für Motivation, Coaching, Beratung, Pilotanlagen etc.). ELER: Nur die Kooperation von Land- und Forstwirten mit anderen Part-nern

III. Innovationsförderung, Forschung und Entwicklung und interregionale Zusammenarbeit a) Generelle Abgrenzung der Fondsinterventionen:

Zwischen EFRE und ESF erfolgt eine richtlinienscharfe Abgrenzung der FuE- und Innovationsförderung, die eine Doppelförderung ausschließt.

Die Förderung von Sachkapital im Zusammenhang mit FuE (Bauten und Ausrüstungen) erfolgt grundsätzlich aus dem EFRE. Die ESF-Förderung konzentriert sich auf humankapitalzentrierte FuE- und Innovationsförderung. Der ELER beschränkt sich auf die Innovationsförderung im Agrarle-bensmittelsektor.

b) Abgrenzung in Bezug auf einzelne Fördermaßnahmen

FuE- und Innovationsförderung EFRE: vgl. Tabelle 4.1 ESF / ELER: vgl. Tabelle 4.1

Interregionale Zusammenarbeit EFRE: Projekte zur stärkeren Internationalisie-rung von relevanten Akteuren (z.B. kommuna-ler Ebene und Verbesserung des Einsatzes des EFRE durch Erfahrungsaustausch

ESF: Projekte zur Verbesserung von berufli-chen und interkulturellen Qualifikationen von Zielgruppen und zur besseren Teilhabe an relevanten Förderprogrammen der EU, Projek-te zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung auf regionaler und lokaler Ebene und Verbesserung des Einsatzes des ESF durch Erfahrungsaustausch.

a) Dargestellt sind nur Interventionsbereiche, für die sich ein Abgrenzungserfordernis in Bezug auf die Interventionen der EU-Fonds stellt. Die Bezeichnungen „Kernstädte“ und „ländlicher Raum“ beziehen sich auf die Raumtypisierung des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (BBR). b) In Ausnahmefälle auch in Orten < 10.000 EW, Abstimmung auf Maßnahmenebene zum Ausschluss von Doppelförderung.

4.6 Erwartete gesamtwirtschaftliche Auswirkungen der gewählten Förderstrategie

Während sich der Einsatz der Fördermittel an Individuen oder auf einzelne Fördertatbestän-de richtet, wird die BeFördertatbestän-deutung Fördertatbestän-der FörFördertatbestän-dermittel für die langfristige Entwicklungsperspektive Sachsen-Anhalts an den Beiträgen zur Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Aggregate gemessen, insbesondere dem Niveau der Wirtschaftskraft (BIP) und der Beschäftigung. Im Vorfeld der Erstellung des Operationellen Programms wurde eine gesamtwirtschaftliche Be-wertung der potenziellen Auswirkungen vorgenommen. Sie ermöglicht es, Wirkungsindikato-ren für die erwarteten gesamtwirtschaftlichen Effekte des Einsatzes der EU-Mittel zu quanti-fizieren.

4.6.1 Simulationsergebnisse

Die makroökonomische Bewertung für die künftige Förderperiode 2007-2013 mit dem HERMIN-Modell Sachsen-Anhalt kommt zu dem Ergebnis, dass das BIP und die Erwerbstä-tigkeit in Sachsen-Anhalt auf Grund der Förderung durch die Strukturfonds (EFRE und ESF) und den ELER kurzfristig (während der Förderphase bis 2013) um ca. 1,5 % erhöht werden.

Dies entspricht 15.000 zusätzlichen Erwerbstätigen. Durch den keynesianischen Impuls kommt es während der Förderperiode zu einer Reduktion der Arbeitslosenquote um einen Prozentpunkt. Auch die Nettomigration nimmt ab – der Wanderungssaldo Sachsen-Anhalts verbessert sich. Die langfristigen Wirkungen der Förderung zeigen sich über eine Verbesse-rung der Potenzialfaktoren Sachsen-Anhalts, die einen Beitrag zur Stärkung der Wettbe-werbsfähigkeit des Landes liefern. Langfristig (nach 2013) verbleibt ein positiver Effekt auf das BIP in der Höhe von 0,5 % und auf die Erwerbstätigkeit in Höhe von 0,3 % (ca. 3.000 Erwerbstätige). Die stärksten langfristigen Effekte ergeben sich für das Verarbeitende Ge-werbe. Produktion, Beschäftigung und Produktivität werden hier dauerhaft merklich erhöht.

Die Förderung trägt damit zur Verbreiterung der Exportbasis des Landes und zum Abbau der Transferabhängigkeit bei.

Die Ergebnisse zeigen, dass alle drei Fonds je eingesetztem Euro eine ähnlich starke kurz-fristige Wirkung innerhalb der Förderperiode 2007-2013 haben. Kurzfristig sind die Effekte des ESF hinsichtlich der Beschäftigungsentwicklung im Förderzeitraum leicht unterproportio-nal. Dies ist auf den relativen hohen Preis für eine Qualifizierungseinheit zurückzuführen.

Allerdings fällt im Bereich des ESF die langfristige Wachstums- und Beschäftigungsrendite, die über die Förderperiode hinaus erzielt wird und das eigentliche Ziel der Förderung ist, überdurchschnittlich hoch aus. Zurückzuführen ist dieses Ergebnis insbesondere darauf, dass im ESF-Programm des Landes Sachsen-Anhalt die Maßnahmen vor allem auf die Stär-kung des Humanpotenzials abzielen und lediglich sozialpolitisch motivierte Programme ge-ring gewichtet sind. Maßnahmen im Bereich der Humankapitalförderung tragen insbesonde-re langfristig positiv zu den Entwicklungsperspektiven des Landes bei, da diese die Qualifi-zierten in die Lage versetzen, in einem wettbewerblichen Umfeld Marktchancen zu erkennen und Beschäftigungsmöglichkeiten zu finden. Gleichzeitig erhöht sich die Attraktivität der Re-gion im internationalen Standortwettbewerb, da internationale Investoren Vorteile erhalten über eine besser qualifizierte Erwerbsbevölkerung.

Insgesamt betrachtet zeigt die Analyse der makroökonomischen Effekte, dass die EU-ko-finanzierten Maßnahmen, insbesondere des ESF, mit einer Orientierung auf die Qualifikation der Humanressourcen positive langfristige Wirkungen entfalten und diese durch eine geeig-nete finanzielle Ausrichtung (Struktur) der Landesförderpolitik verstärkt werden können. Un-ter den gegebenen Rahmenbedingungen verbleiben langfristig vor allem positive Effekte auf die Produktion, Produktivität, die Verdienste und die Nettomigration. Es entstehen auch posi-tive Beschäftigungswirkungen, diese sind aber vergleichsweise gering. Eine wichtige Implika-tion der Analyse besteht darin, dass die Ansatzpunkte für eine durchgreifende Verbesserung der Arbeitsmarktlage nicht im Bereich der Landespolitik liegen (wie auch immer die Förder-politik ausgestaltet wird). Durchgreifende Verbesserungen erfordern Strukturreformen auf Bundesebene und sind - insbesondere am Arbeitsmarkt - von der Tariflohnpolitik abhängig.

4.6.2 Quantifizierte Ziele für die gesamtwirtschaftlichen Wirkungsindikatoren des Mitteleinsatz

Auf der Grundlage der Simulationsergebnisse lassen sich die in Tabelle 4.5 dargestellten quantifizierten Ziele für die gesamtwirtschaftlichen Wirkungsindikatoren des Mitteleinsatzes ableiten. Die erwarteten Wirkungen in Tabelle 4.5 beruhen auf einer modellgestützten „With and Without“-Betrachtung und können daher – im Unterschied zu den in Kapital 6 dargestell-ten deskriptiven Outputindikatoren – dem Mitteleinsatz kausal zugeschrieben werden.

Tabelle 4.5

Erwartete Wirkungen des Einsatzes der EU-Fonds in der Förderperiode 2007-2013 in Sachsen-Anhalt

Kurzfristige Wirkungen (während der Förderperiode)

durchschnittlich pro Jahr

Langfristige Wirkungen (über 2013 hinaus) durchschnittlich pro Jahr 1. BIP bzw. BWS

BIP insgesamt + 1,52 % + 0,40 %

BWS im Verarbeitenden Gewerbe + 1,31 % + 1,10 %

BWS in der Bauwirtschaft + 3,96 % + 0,35 %

BWS im privaten Dienstleistungssektor + 1,49 % + 0,25 %

2. Erwerbstätige, in 1000

Erwerbstätige insgesamt Davon

+ 15.500 Personen + 3.940 Personen

im Verarbeitenden Gewerbe + 2.300 Personen + 1.900 Personen

in der Bauwirtschaft + 5.150 Personen + 480 Personen

im privaten Dienstleistungssektor + 7.640 Personen + 990 Personen

5. Prioritäten des Landes Sachsen-Anhalt im Hinblick auf die Lissabon-Strategie und die nationalen Rahmenbedingun-gen

5.1 Beitrag des OP zur Lissabon-Strategie und Umsetzung der Strategischen Kohäsionsleitlinien

5.1.1 Beschreibung des OP-Beitrags

Die Kohäsionspolitik der Europäischen Kommission zielt darauf ab, die regionalen Disparitä-ten innerhalb der Europäischen Union zu verringern und einen Beitrag zur realen Konver-genz zu leisten. Mit Blick auf die reale KonverKonver-genz müssen die in den Regionen eingesetz-ten Maßnahmen, die aus den Europäischen Strukturfonds unterstützt werden, vornehmlich der Förderung der in der überarbeiteten Lissabon-Strategie festgelegten Prioritäten nachhal-tiges Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung dienen. Im Zuge der erneuerten Ausrichtung der Lissabon-Strategie wurde festgestellt, dass hierzu insbesondere dort An-strengungen unternommen werden sollten, wo die räumliche Nähe von Bedeutung ist und somit ein hohes Maß an lokaler Entwicklungsperspektive entsteht (KOM (2005)299, S. 6).

Dies gilt insbesondere für die Bereiche Innovation und wissensbasierte Wirtschaft, Beschäf-tigung, Humankapital, Unternehmergeist, Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und den Zugang zu Risikokapital.

Die Strategie des Landes Sachsen-Anhalt zielt insbesondere darauf ab, die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit des Landes zu stärken, um so die Wachstums-, Beschäftigungs- und Einkommenserzielungsmöglichkeiten zu verbessern. Sachsen-Anhalt hat mit dieser Zielsetzung drei fondsübergreifende Strategieschwerpunkte für die Förderpolitik ab 2007 definiert (vgl. Abschnitt 4.2): „Forschung, Entwicklung und Innovation“, „Bildung“ und „Investi-tionsförderung, Qualifizierung und Abbau von Finanzierungshemmnissen für Unternehmen, insbesondere für KMU“. Entsprechend dem Neustart der Lissabon-Strategie sollte sich die künftige Kohäsionspolitik stärker auf Wissen, Forschung und Innovation sowie auf das Hu-mankapital konzentrieren. Die Schwerpunktsetzungen der Landesregierung und ihre finanzi-elle Gewichtung entsprechen dieser Zielsetzung.

Mit dem ESF wird komplementär zum EFRE zentral eine Verbesserung der Humanressour-cen des Landes angestrebt. In der Prioritätsachse A sind dazu Maßnahmen zur Steigerung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und Beschäftigten vorgese-hen. Hierzu zählen direkte Qualifizierungsmaßnahmen von Beschäftigten, die Qualifizierung von Existenzgründern und Maßnahmen zur Motivierung zur Existenzgründung. Hiermit wird eine direkte Verbesserung der Humanressourcen angestrebt, um die personelle Wettbe-werbsfähigkeit zu erhöhen. Über den Wirkungszusammenhang, dass ein verbessertes Hu-mankapital auch die Wettbewerbsfähigkeit des Landes Sachsen-Anhalt verbessert, tragen diese Maßnahmen direkt zur Umsetzung der strategischen Leitlinien der Kommission bei.

In der Prioritätsachse B steht die Verbesserung des Humankapitals durch Maßnahmen zur Erhöhung der Arbeitsmarktrelevanz der allgemeinen und beruflichen Bildung im Vorder-grund. Hier finden sich sowohl Maßnahmen, die zur Verbesserung der Qualität der Bildung führen sollen (z. B. Lehrerfortbildung), als auch Maßnahmen, die zu einer Ausweitung des Angebots an Lehrstellen oder zur Förderung der Erstausbildung beitragen. Daneben werden Projekte gefördert, die auf die Verbesserung der Bildungsleistungen, z. B. zur Senkung der Schulabbrecherquote, zum Erwerb von Deutschkenntnissen für ausländische Zugewanderte sowie zur Verringerung der Zahl der Analphabeten, abzielen. Alle Maßnahmen in dieser Pri-oritätenachse dienen den erneuerten Lissabon-Zielen. Darüber hinaus tragen die Maßnah-men zu einer Reduktion der sozialen Ungleichgewichte bei, da sie insbesondere Jugendli-chen eine Entwicklungsperspektive anbieten, die ohne staatliche Interventionen nicht gege-ben wäre. Durch die Integration der Maßnahmen zum sozialen und ökologischen Jahr wer-den auch Gesichtspunkte der Nachhaltigkeit sowie der Europäischen Beschäftigungsstrate-gie angesprochen.

In der Prioritätenachse C stehen die Verbesserung der Arbeitsmarktchancen und die Integra-tion benachteiligter Personen im Vordergrund des Maßnahmespektrums. Hierbei handelt es sich um Vorhaben, die zwar im Wesentlichen sozialpolitisch motiviert sind. Sie tragen aber zu einem Ausgleich von Benachteiligungen bei und sind geeignet, Einzelnen eine neue Per-spektive hinsichtlich der Integration in den Arbeitsmarkt zu geben. Die Maßnahmen reichen von der Unterstützung älterer Arbeitnehmer über die Qualifizierung von Strafgefangenen bis hin zur Unterstützung von arbeitsmarktorientierten Mikroprojekten.

Der Europäische Rat hat auf seinem Gipfel am 15./16. Dezember 2005 in Brüssel beschlos-sen, einen erheblichen Teil der Strukturfondsmittel zur Erreichung der Lissabon-Ziele zu verwenden und konkrete Vorgaben für die Ziele „Konvergenz“ und „Regionale Wettbewerbs-fähigkeit und Beschäftigung“ beschlossen (Earmarking). Nach diesen Zielvorgaben sollen 60 % der EU-Mittel im Ziel „Konvergenz“ und 75 % im Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ auf Ausgabenkategorien entfallen, die von der EU-Kommission als be-sonders relevant für die Lissabon-Strategie erachtet wurden. Zugleich werden die oben ge-nannten Maßnahmen in der zweiten Hälfte der Förderperiode bereits auf wesentliche Ziele der Strategie Europa 2020 ausgerichtet.

5.1.2 Earmarking und ESF-Verwendung nach dem Code der Durchführungsverord-nung

Gemäß Artikel 9 der Verordnung mit Allgemeinen Bestimmungen sollen die Struktur-fondsmittel eingesetzt werden, um die Ziele der Lissabon-Strategie für Wachstum und Be-schäftigung zu erreichen. In den Ziel-Konvergenz-Regionen sollen 60 % der Strukturfonds-ausgaben (EFRE/ESF) auf die als Lissabon-konform klassifizierten Ausgabenkategorien (E-armarking) entfallen. Damit soll eine Schwerpunktbildung in den Bereichen Wissen, For-schung und Innovation sowie Humankapital erreicht werden.

Legt man die Klassifizierung gemäß Anhang IV der Verordnung 1838/2006 zu Grunde, ent-fallen 96,0 % der EU-Mittel im OP ESF und 64,4 % im OP EFRE Sachsen-Anhalts auf die als

Lissabon-konform klassifizierten Ausgabenkategorien. Bei kumulierter Betrachtung (EFRE/ESF) sind 72,1 % der EU-Mittel den Lissabon-konform klassifizierten Ausgaben-kategorien zuzuordnen. Sachsen-Anhalt erfüllt somit die den Ziel-Konvergenz-Regionen ge-setzten Zielmarken hinsichtlich der Lissabon-Strategie.

Es sei an dieser Stelle angemerkt, dass das o. g. Klassifikationsschema nicht alle auf die Verbesserung des Humankapitals abzielenden Ausgaben als Lissabon-konform klassifiziert.

Ausgeschlossen werden z.B. infrastrukturelle Ausgaben im Bereich der vorschulischen und schulischen Bildung. Im Gegensatz zur Abgrenzung der Verordnung kommt das wissen-schaftliche Begleitgutachten für die Programmierung des OP EFRE12 zu dem Ergebnis, dass die vorschulischen und schulischen Investitionen in das Humankapital vor dem Hintergrund der Einschätzung der sozio-ökonomischen Lage Sachsen-Anhalts über ihren Beitrag zur Verbesserung des Humankapitals die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit langfristig posi-tiv beeinflussen und so nachhaltig Einkommen und Beschäftigung steigern. Allein auf die beiden angesprochenen Infrastrukturbereiche entfallen weitere 5,1 % der EFRE Mittel.

Die Einteilung der in Kapitel 6 im Einzelnen beschriebenen Fondsinterventionen des ESF nach dem Code des Anhangs II der Durchführungsverordnung führt zu der in Tabelle 5.1 dargestellten Verteilung auf die Schwerpunkte. Sie macht deutlich, dass die Schwerpunkte der geplanten ESF-Investitionen in den Bereichen Humankapitalbildung, Stärkung der Selb-ständigkeit und des Unternehmergeistes sowie Verbesserung der Anpassungsfähigkeit der Arbeitnehmer und Förderung von Innovationen gelegt werden. Auf die drei Maßnahmenbe-reiche mit den Codes 73, 68 und 62 entfallen allein 226,6 Mio. € bzw. 36,5 % der ESF-Mittel.

12 GEFRA/ESRI, Wissenschaftliche Begleitung und Beratung bei der Programmierung des Einsatzes der EU-Fonds in den Jahren 2007 bis 2013 und bei der Bewertung der einzelnen Fördermaßnahmen des Landes Sachsen-Anhalt, Magdeburg, 2006.

Tabelle 5.1

Verteilung der Gemeinschaftsbeteiligung im Operationellen Programm ESF nach den Codes des Anhangs II der Durchführungsverordnung für die Dimension „Prioritätsachse“ (indikative Angaben in €)

Code Inhalt 62 Entwicklung von betrieblichen Systemen und Strategien für lebenslanges Lernen; Ausbildung und

Dienste der Arbeitnehmer zur Steigerung ihrer Fähigkeit zur Anpassung an den Wandel; Förderung von Unternehmergeist und Innovation

76.788.018 76.788.018

63 Konzipierung und Verbreitung innovativer und produktiverer Formen der Arbeitsorganisation 28.494.155 28.494.155

64 Einführung spezifischer Dienste für Beschäftigung, Ausbildung und Unterstützung im Zusammenhang mit der Umstrukturierung von Wirtschaftszweigen und Unternehmen und der Entwicklung von Systemen zur Antizipation wirtschaftlicher Veränderungen und künftiger Anforderungen in Bezug auf Arbeitsplätze und Qualifikationen

7.562.686 7.562.686

66 Durchführung aktiver und präventiver Maßnahmen auf dem Arbeitsmarkt 73.157.716 52.073.481 125.231.197

67 Maßnahmen zur Förderung des aktiven Alterns und zur Verlängerung des Arbeitslebens 62.086.785 62.086.785

68 Unterstützung von Selbständigkeit und Unternehmensgründungen 52.450.079 52.450.079

69 Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs von Frauen zur Beschäftigung, zur Erhöhung der dauerhaften Beteiligung von Frauen am Erwerbsleben und zur Verbesserung ihres beruflichen Fortkommens, zum Abbau der geschlechtsspezifischen Segregation auf dem Arbeitsmarkt und Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Arbeits- und Privatleben, z.B. Erleichterung des Zugangs

69 Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs von Frauen zur Beschäftigung, zur Erhöhung der dauerhaften Beteiligung von Frauen am Erwerbsleben und zur Verbesserung ihres beruflichen Fortkommens, zum Abbau der geschlechtsspezifischen Segregation auf dem Arbeitsmarkt und Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Arbeits- und Privatleben, z.B. Erleichterung des Zugangs