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Fernwasser Sachsen-Anhalt GmbH

Ver- und Entsorgung Fernwasser Sachsen-Anhalt GmbH Seite 112 von 481

Ver- und Entsorgung Fernwasser Sachsen-Anhalt GmbH Seite 113 von 481 c) Beteiligungen

unmittelbar T€ %

Gesellschaft bürgerlichen Rechts bestehend aus der Fernwasser Sachsen-Anhalt GmbH und der

Kommunalen Wasserwerke Leipzig GmbH 0 50,00

Gesellschaft bürgerlichen Rechts bestehend aus der Fernwasser Sachsen-Anhalt GmbH und der

Trinkwasserversorgung Magdeburg GmbH 0 82,72

mittelbar T€ %

Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH 58.500 45,77

d) Geschäftsentwicklung aa) Bilanzdaten

2009 2008 2007

Verände-rungen

Aktiva T€ % T€ % T€ % T€ %

Anlagevermögen 0 0 0 0 0 0 0

Umlaufvermögen 291 100 309 100 325 100 -18 -6

Bilanzsumme 291 100 309 100 325 100 -18 -6

Passiva T€ % T€ % T€ % T€ %

Eigenkapital 279 96 304 98 316 97 -25 -8

Rückstellungen 5 2 5 2 9 3 -0 -2

Verbindlichkeiten 7 2 0 0 7

Bilanzsumme 291 100 309 100 325 100 -18 -6

bb) GuV

2009 2008 2007

T€ T€ T€

Umsatzerlöse 3.032

sonstige betriebliche Erträge 0

Materialaufwand 3.032

sonstige betriebliche Aufwendungen 19 21 20

sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1 9 92

Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0 0 0

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -18 -12 72

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 7 -50

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag -25 -12 122

Bilanzgewinn/Bilanzverlust -25 -12 122

Ver- und Entsorgung Fernwasser Sachsen-Anhalt GmbH Seite 114 von 481 cc) Kennzahlen zur Ertragslage

2009 2008 2007 Angaben in

Umsatzrentabilität: 4,01 %

Eigenkapitalrentabilität: -8,21 -3,77 62,55 %

Cash-Flow: -25 -12 122 T€

Gesamtleistung je Mitarbeiter: T€

Personalaufwandsquote: %

dd) Kennzahlen zur Vermögens- und Kapitalstruktur

31.12.2009 31.12.2008 31.12.2007 Angaben in

Sachanlagenintensität: %

Eigenkapitalquote: 95,88 98,38 97,18 %

Fremdkapitalquote: 4,12 1,62 2,82 %

ee) Leistungsdaten

31.12.2009 31.12.2008 31.12.2007 Angaben in

Rohwasserlieferung gesamt m

³

0,00 0,00 28.739.800,00 m³

Ver- und Entsorgung Fernwasser Sachsen-Anhalt GmbH Seite 115 von 481 e) Lagebericht

Entwicklung

Unternehmensgegenstand der Fernwasser Sachsen-Anhalt GmbH (FSA) sind u. a. Erwerb, Halten und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen der Wasserwirtschaft, die Verwaltung, Koordination und Kontrolle dieser Beteiligungen, die Erbringung von Dienstleistungen für diese Beteiligungsgesellschaften sowie jegliche Tätigkeit, die dem vorgenannten Zwecke mittelbar oder unmittelbar zu dienen geeignet ist. Sitz der Gesellschaft ist Halle (Saale).

Gesellschafter der FSA sind zu je 50 % die MIDEWA Wasserversorgungsgesellschaft in Mitteldeutschland mbH und die Stadtwerke Halle GmbH.

Geschäftsführer der Gesellschaft sind Herr Uwe Störzner und Herr Dr. Lutz Gaudig.

Die FSA hält eine Beteiligung an der Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH (FWV) mit Sitz in Torgau in Höhe von 25,5 % über eine „Große GbR“, die zwischen der FSA und der Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH (KWL) besteht.

Darüber hinaus besitzt die FSA einen Auskehrungsanspruch aus der Auflösung der „Kleinen GbR“ zwischen der Trinkwasserversorgung Magdeburg GmbH (TWM) und der Mitteldeutschen Wasser und Abwasser GmbH i. L., deren einziger Vermögenswert eine 24,5%ige Beteiligung an der FWV ist. Der FSA steht ein Auskehrungsanspruch auf Übertragung eines FWV-Geschäftsanteiles in Höhe von 20,2664 % zu. Die Auflösung der „Kleinen GbR“ und somit die Vermögensauseinandersetzung wurde und wird nicht mehr vollzogen.

Wirtschaftliche Situation und Betätigung

Der Jahresabschluss weist einen Fehlbetrag in Höhe von TEUR 25,0 aus.

Die Gesellschaft verfügte im Berichtsjahr über eine ausreichende Liquidität. Investitionen wurden im Geschäftsjahr nicht getätigt. Über die Geschäftsführung hinaus verfügt die Gesellschaft über kein Personal. Die Ausübung der Geschäftsführertätigkeit erfolgt unentgeltlich.

Der Jahresfehlbetrag 2009 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Beteiligungen

Die FSA besitzt Geschäftsanteile an der Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH, Torgau. Diese Anteile an der FWV werden über Beteiligungen an zwei Gesellschaften bürgerlichen Rechts gehalten. Die sogenannte „Große GbR“, die 51 % der Geschäftsanteile der FWV hält, wird jeweils zu 50 % von der KWL und der FSA gehalten. An der sogenannten

„Kleinen GbR“, die 24,5 % an der FWV besitzt, hat die FSA einen Auskehrungsanspruch in Höhe von 20,2664 % der Geschäftsanteile an FWV. Eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung der „Kleinen GbR“ erfolgt auf Grund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts nicht.

Die indirekten Gesellschafteraufgaben gegenüber der FWV wurden für das Geschäftsjahr mit der KWL in vier GbR-Sitzungen am 23. Februar 2009, 6. April 2009, 12. August 2009, 2. November 2009, vier Aufsichtsratssitzungen am 14.

Mai 2009 (zwei Sitzungen), 2. September 2009 und 3. Dezember 2009 und einer Gesellschafterversammlung wahrgenommen.

Die Aufgaben und Pflichten der FSA werden in der „Großen GbR“ durch den Vorsitzenden der Geschäftsführung der SWH, Herrn Wilfried Klose, und die Geschäftsführer der FSA, Herrn Uwe Störzner und Herrn Dr. Lutz Gaudig wahrgenommen. Mit der Neuwahl am 14. Mai 2009 arbeiten im Aufsichtsrat der FWV seitens der FSA Herr Uwe Störzner als stellvertretender Vorsitzender, Herr Wilfried Klose und Herr Dr. Lutz Gaudig mit.

Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung

Auswirkungen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in der Verwaltungsstreitsache Stadt Halle ./.

BRD betr. Kommunalisierung von Geschäftsanteilen der FWV vom 20. Januar 2005

Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Januar 2005 sind die gesamten Anteile der FWV zu kommunalisieren und den Gemeinden unentgeltlich zuzuordnen. Damit wird es zu einer Neuverteilung der Geschäftsanteile an der FWV kommen, so dass die Beteiligung der FSA an der FWV unmittelbar berührt wird. Das BVerwG hat die von der FWV wahrgenommene Fernwasserversorgung - die Beschaffung, Heranleitung und Verteilung von Fernwasser bis auf die Gemeindeebene - nach der Kompetenzzuordnung des Grundgesetzes der kommunalen Selbstverwaltung zugeordnet. Es ist heute davon auszugehen, dass sowohl der Auskehrungsanspruch der FSA an der

„Kleinen GbR“ wie auch der von der „Großen GbR“ an der FWV gehaltene Anteil auf die anspruchsberechtigten

Ver- und Entsorgung Fernwasser Sachsen-Anhalt GmbH Seite 116 von 481 Kommunen übertragen wird. Ein konkreter Zeitpunkt einer Neuzuordnung ist gegenwärtig noch offen. Nachdem sich die Situation der Neuzuordnung von 2005 bis 2008 nicht wesentlich geändert hat, sind die Voraussetzungen für eine Neuverteilung der FWV-Geschäftsanteile durch das zuständige Bundesamt für das Jahr 2009 gegeben. So hat u. a. die Mittelrheinische Treuhand GmbH im Auftrag der FSA eine Bescheinigung der Zuordnung der Fernwasserbezugsmengen des Monats Oktober 1990 im ehemaligen Versorgungsgebiet der Mitteldeutschen Wasser und Abwasser GmbH i. L. als Zuordnungsgrundlage der FWV-Geschäftsanteile erstellt. Analoge Unterlagen liegen für den Fernwasserbezug der ehemaligen Wasserunternehmen MAWAG und WAB Leipzig vor.

Mit Schreiben vom 30. September 2009 informierte das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen alle Antragsteller und Beteiligte über einen beabsichtigten Bescheid zur Vermögenszuordnung der Geschäftsanteile der Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH und leitete gleichzeitig eine Anhörung ein. Mit diesem Schreiben erhielten Antragsteller und Beteiligte die Gelegenheit, Einwände oder Ergänzungen zum beabsichtigten Vermögenszuordnungsbescheid tatsächlicher oder rechtlicher Art schriftlich bis zum 15. Januar 2010 beim zuständigen Bundesamt geltend zu machen.

Im Geschäftsanteilskauf- und Abtretungsvertrag zur Veräußerung der FSA zwischen dem TSB-LSA und dem Konsortium MIDEWA/SWH sind für den Kommunalisierungsfall Regelungen für den Verlust von Geschäftsanteilen bis zum Rücktrittsrecht festgeschrieben. Zurzeit kann die FSA noch keine Ableitungen aus dem Vertrag ziehen, da bisher keine bestandskräftigen Entscheidungen zu einer Neuverteilung durch das zuständige Bundesamt vorliegen. Mit Schreiben vom 29. Oktober 2008 an den Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt hat die FSA ihren Rücktritt vorsorglich angekündigt. Eine abschließende Entscheidung zur weiteren Verfahrensweise steht noch aus.

Mit Schreiben vom 4. Dezember 2009 wurde das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt über konzeptionelle Ansätze der FSA und die präferierte Lösung bei der Kommunalisierung der Geschäftsanteile der FWV aus Sicht der FSA in Kenntnis gesetzt.

Mit einem weiteren Schreiben der FSA an den Talsperrenbetrieb vom 9. Dezember 2009 wurde das Begehren der Rückabwicklung des Geschäftsanteilskauf- und Abtretungsvertrages noch einmal angezeigt. Zur Erörterung der Standpunkte und einer Lösungsfindung ist am 24. Februar 2010 eine Gesprächsrunde im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt angesetzt.

Ausblick

Die Aufgabe der FSA bis zu einer Neuordnung der Geschäftsanteile an der FWV ist es, die Beteiligungen zu halten und über die „Große GbR“ Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung der FWV zu nehmen. Besondere Beachtung gilt der konstruktiven Begleitung und Umsetzung des Fernwasserentwicklungskonzeptes und des Unternehmensoptimierungsprojektes „Zukunft Fernwasser“. Die MIDEWA Wasserversorgungsgesellschaft in Mitteldeutschland mbH und die Stadtwerke Halle GmbH als Gesellschafter der FSA wollen sich auch zukünftig mit einer den Rahmenbedingungen angepassten Organisationsstruktur mit einer Beteiligung an der Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH engagieren. Eine konkrete Umsetzung bzw. eine geplante Bündelung von Geschäftsanteilen kann erst nach der Neuzuordnung der Geschäftsanteile an die einzelnen anspruchsberechtigten Gemeinden durch das zuständige Bundesamt erfolgen.

Ver- und Entsorgung Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH Seite 117 von 481