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Abfallwirtschaft GmbH Halle-Lochau

Ver- und Entsorgung Abfallwirtschaft GmbH Halle-Lochau Seite 70 von 481

Ver- und Entsorgung Abfallwirtschaft GmbH Halle-Lochau Seite 71 von 481

Aufsichtsrat: Lange, Hendrik (seit 22.12.2009)

Mahlert, Eckert (seit 22.12.2009)

Müller, Raik (seit 22.12.2009)

Nagel, Elisabeth (seit 22.12.2009)

Richter, Ulrich (seit 22.12.2009)

Sprung, Michael (seit 05.03.2009 bis

22.12.2009)

Weihrich, Dietmar (seit 22.12.2009)

Weiland, Mathias (bis 22.12.2009)

31.12.2009 31.12.2008 31.12.2007

T€ T€ T€

Aufsichtsrat 9 9 9

d) Geschäftsentwicklung aa) Bilanzdaten

2009 2008 2007

Verände-rungen

Aktiva T€ % T€ % T€ % T€ %

Anlagevermögen 1.260 2 1.260 2 1.260 2 0 0

Umlaufvermögen 76.518 98 79.055 98 78.881 98 -2.538 -3

Rechnungsabgrenzungsposten 31 0 20 0 28 0 11 55

Bilanzsumme 77.809 100 80.336 100 80.169 100 -2.527 -3

Passiva T€ % T€ % T€ % T€ %

Eigenkapital 8.668 11 5.352 7 3.997 5 3.316 62

Rückstellungen 67.754 87 71.678 89 75.646 94 -3.923 -5

Verbindlichkeiten 1.357 2 3.306 4 526 1 -1.949 -59

Rechnungsabgrenzungsposten 30 0 0 0 30

Bilanzsumme 77.809 100 80.336 100 80.169 100 -2.527 -3

Ver- und Entsorgung Abfallwirtschaft GmbH Halle-Lochau Seite 72 von 481 bb) GuV

2009 2008 2007

T€ T€ T€

Umsatzerlöse 6.498 6.695 4.742

sonstige betriebliche Erträge 3.795 4.444 4.212

Materialaufwand 193 129 122

Personalaufwand 2.403 2.435 2.303

sonstige betriebliche Aufwendungen 7.523 6.440 6.686

Erträge aus Beteiligungen 249

sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2.880 2.781 6.386

Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf

Wertpapiere des Umlaufsvermögens 19 407 3.634

Zinsen und ähnliche Aufwendungen 21 54 89

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 3.014 4.454 2.756

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -319 553 750

sonstige Steuern 17 17 18

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 3.316 3.885 1.989

Bilanzgewinn/Bilanzverlust 3.316 3.885 1.989

cc) Kennzahlen zur Ertragslage

2009 2008 2007 Angaben in

Umsatzrentabilität: 51,03 58,03 41,94 %

Eigenkapitalrentabilität: 61,95 264,74 99,02 %

Cash-Flow: 3.335 4.292 5.623 T€

Gesamtleistung je Mitarbeiter: 181 199 157 T€

Personalaufwandsquote: 23,35 21,86 25,72 %

dd) Kennzahlen zur Vermögens- und Kapitalstruktur

31.12.2009 31.12.2008 31.12.2007 Angaben in

Sachanlagenintensität: 1,62 1,57 1,57 %

Eigenkapitalquote: 11,14 6,66 4,99 %

Fremdkapitalquote: 88,86 93,34 95,01 %

ee) Leistungsdaten

31.12.2009 31.12.2008 31.12.2007 Angaben in

Abfallmenge M

g

1.252.216,00 1.170.243,00 733.454,00 Mg

Durchschnittserlöse E

U

2,82 3,09 2,70 EUR/Mg

Ver- und Entsorgung Abfallwirtschaft GmbH Halle-Lochau Seite 73 von 481 e) Lagebericht

Das Geschäftsjahr 2009 war das vierte volle Geschäftsjahr in der Stilllegungsphase der Deponie Halle-Lochau, die am 1. Juni 2005 begann.

Wesentlich für das Geschäftsjahr war der zum 1. Januar 2009 rückwirkend erfolgte Gesellschafterwechsel der Abfallwirtschaft GmbH Halle-Lochau (AWH). Die AWH, die bis dato eine 100%-ige Tochter der Stadt Halle (Saale) war, ist damit nunmehr ein Tochterunternehmen der Stadtwerke Halle GmbH (SWH).

Mit Gesellschafterbeschluss vom 28. Januar 2010 wurde der Gesellschaftsvertrag der AWH neu gefasst. Das Stammkapital der Gesellschaft wurde auf EUR 30.000 erhöht. Wirksam wurde diese Kapitalerhöhung mit Eintragung in das Handelsregister am 3. März 2010. Zudem wurde der Sitz der Gesellschaft mit Halle (Saale) neu bestimmt. Die neue Geschäftsanschrift lautet nun: Abfallwirtschaft GmbH Halle-Lochau, Bornknechtstraße 5, 06108 Halle (Saale).

Weiterhin wurde der Gegenstand des Unternehmens weiter gefasst und enthält neben der Stilllegung und Nachsorge der Deponie nun auch die Ansiedlung von Unternehmen und die Vermarktung von Flächen im Rahmen der Entwicklung eines Abfallwirtschaftszentrums. Die Organe der Gesellschaft sind die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung.

Ein eigener Aufsichtsrat ist für die AWH nicht vorgesehen, die Aufgaben werden vom Aufsichtsrat der SWH wahrgenommen.

Die Deponie Halle-Lochau ist eine Deponie in der Stilllegungsphase. Rechtliche Grundlage für die Deponiestilllegung ist die am 1. August 2002 in Kraft getretene Deponieverordnung (DepV). Die DepV stellt u. a. zusammen mit der Abfallablagerungsverordnung und Teilen der Verwaltungsvorschrift „Technische Anleitung Siedlungsabfall“ die Umsetzung der europäischen Deponierichtlinie in nationales Recht dar. In dieser Verordnung wird die Errichtung von Deponien, der Betrieb von Deponien und erstmalig die Stilllegung und Nachsorge von Deponien geregelt. Danach unterteilt sich der Deponiebetrieb in die Ablagerungsphase und in die Stilllegungsphase. An die Stilllegungsphase schließt sich eine Nachsorgephase an, die vom Verordnungsgeber für 30 Jahre vorgesehen ist.

Die Stilllegungsphase der Deponie Halle-Lochau begann mit Beendigung der Ablagerungsphase am 1. Juni 2005, d. h. mit der Beendigung der Annahme und des Einbaus von Abfällen zur Beseitigung. In der Stilllegungsphase werden alle Maßnahmen durchgeführt, die zur umweltgerechten, nachhaltigen Sicherung des Standortes notwendig sind, wie z. B.

Anlagenbetrieb zur Sickerwasser- und Deponiegasfassung, geotechnische Sicherung des Deponiekörpers, Rekultivierungs- und Rückbaumaßnahmen sowie Monitoring. Damit werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Deponie nach der endgültigen Stilllegung in die Nachsorgephase übergehen kann. In der Nachsorgephase, die nach jetziger Planung 2022 beginnen soll, wird durch ein umfangreiches Umweltmonitoring der Erfolg dieser Maßnahmen kontrolliert. Wird anhand der Monitoringergebnisse nachgewiesen, dass kein Risiko für die Schutzgüter mehr besteht, erfolgt durch die zuständigen Behörden auf Antrag der AWH die Entlassung aus der Nachsorge. Erst dann ist die Gesellschaft aus der umweltrechtlichen und finanziellen Verantwortung für den Standort entlassen.

Mit Stilllegungsanzeige an das Landesverwaltungsamt (LVwA) vom 1. September 2004 hat die AWH als Betreiber der Deponie Halle-Lochau gegenüber der zuständigen Genehmigungsbehörde angezeigt, dass die Deponie den Abfallablagerungsbetrieb zum 31. Mai 2005 einstellt und ab dem 1. Juni 2005 mit dem Deponiestilllegungsbetrieb beginnt.

Aufgrund von geologischen und anderen Besonderheiten der subaquatischen Deponie Halle-Lochau waren die Regelanforderungen an die Stilllegung einer Deponie gemäß deponierechtlichen Vorgaben auf die Deponie Halle-Lochau nicht übertragbar. Aus diesem Grund wurde die AWH im September 2002 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Umweltministerium des Landes Sachsen-Anhalt beauftragt, im Rahmen eines Forschungsvorhabens nachhaltig wirksame, technisch machbare, genehmigungsfähige und kostenoptimierte Lösungen zur Stilllegung der Deponie Halle-Lochau sowie vergleichbarer Deponien zu erarbeiten.

Dieses BMBF-Forschungsvorhaben wurde im März 2007 beendet. Im Mai 2007 wurden die Ergebnisse durch die Umweltministerin des Landes Sachsen-Anhalt auf einer Pressekonferenz vorgestellt und als Langfassung und Kurzfassung in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht.

Die im Rahmen dieses Projektes erarbeiteten Ergebnisse waren Grundlage für das beim LVwA im Rahmen der Stilllegungsanzeige am 1. September 2004 eingereichte Stilllegungskonzept. Die Beantragung der Stilllegung erfolgte auf der Grundlage des § 14 Abs. 6 der Deponieverordnung (Abweichung von den Regelanforderungen).

Auf Basis des Stilllegungskonzeptes hat die AWH eine Decklungsrechnung (Kosten- und Erlöskalkulation) für den Stilllegungsbetrieb und die Nachsorgephase der Deponie vom 1. Juni 2005 bis zum 31. Dezember 2051 erarbeitet. Die Kalkulation stellt die aus heutiger Sicht und heutigen Nominalwerten durch die Sanierung der Deponie entstehenden Gesamtkosten vermindert um künftige Vorteile, d. h. die in der Stilllegungsphase mit der Deponie erzielbaren Erlöse (z. B.

aus der Gasverwertung und der Annahme von Deponiebaustoffen) dar und bildet damit die Grundlage für die Bewertung der Rückstellung für Aufwendungen zur Stilllegung, Rekultivierung und Nachsorge. Im Mai 2005 wurde erstmalig die Decklungsrechnung durch die Gesellschaft beim LVwA eingereicht.

Ver- und Entsorgung Abfallwirtschaft GmbH Halle-Lochau Seite 74 von 481 Mit Schreiben vom 21. Februar 2007 teilte das LVwA mit, das Verwaltungsverfahren zum Erlass der Rekultivierungsanordnung, das sich unter anderem auch aufgrund der beabsichtigten Klärung offener Fragestellungen zwischen der AWH und dem bergbauverantwortlichen Unternehmen noch im Anhörungsverfahren befand, nunmehr fortzuführen.

Anfang 2008 wandte sich die Geschäftsführung der AWH in einem Brief an die Umweltministerin des Landes Sachsen-Anhalt mit der Bitte, das Verwaltungsverfahren zum endgültigen Bescheid der Rekultivierungsanordnung zu beschleunigen. Hintergrund hierzu war vor allem die beabsichtigte Inkraftsetzung der integrierten Deponieverordnung (jetzt Verordnung über die Vereinfachung des Deponierechts), die einen Wegfall der Bestandsschutzregelung für Deponien ohne rechtsgültige Rekultivierungsanordnung vorsieht. Das hätte für die Deponie Halle-Lochau nicht absehbare wirtschaftliche und technische Risiken zur Folge gehabt.

Am 13. März 2008 wurde der AWH der dritte Entwurf der Rekultivierungsanordnung übermittelt. In einem Anhörungsverfahren am 18. März 2008 erklärten die am Verwaltungsverfahren Beteiligten ihre grundsätzliche Zustimmung zu diesem Entwurf. Mit Datum vom 5. Juli 2008 liegt nunmehr der AWH die rechtskräftige Rekultivierungsanordnung vor.

Die Rekultivierungsanordnung ist unter dem Vorbehalt der nachträglichen Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen ergangen. Im August 2008 erfolgte durch die AWH die Anpassung der Decklungsrechnung an die Rekultivierungsanordnung. Diese angepasste Decklungsrechnung wurde einer erneuten Plausibilitätsprüfung bezüglich der Kosten- und Erlöskalkulation durch einen externen Gutachter unterzogen.

Das LVwA vertrat die Auffassung, dass auch ohne vorliegenden bestandskräftigen Rekultivierungsbescheid auf Basis des Stilllegungskonzeptes der Gesellschaft und der eingereichten Kosten- und Erlöskalkulation der Betrag einer Sicherheitsleistung für die Rekultivierung und Nachsorge, im Sinne einer oberen Begrenzung der geforderten Sicherheitssumme festzulegen ist. Am 18. Dezember 2006 erging entsprechend der „Bescheid zur oberen Begrenzung der geforderten Sicherheitssumme“. In dem Bescheid wird die erforderliche Sicherheitsleistung für die Kosten der Stilllegung auf Mio. EUR 129 festgesetzt sowie eine Sicherheitsleistung für die Nachsorge unter dem Vorbehalt der späteren Neufestsetzung auf vorläufig Mio. EUR 12,3 eingefordert. Dabei wurde seitens der Behörde festgestellt, dass die AWH zum 31. Dezember 2005 bereits einen Betrag in Höhe von Mio. EUR 77,9 nachgewiesen hat. Der Restbetrag war vorbehaltlich einer anderweitigen Festsetzung des objektiven Sicherungsbedarfes regelmäßig aufzustocken. In der Bescheidbegründung wird diesbezüglich ausgeführt, dass die gemäß Kosten- und Erlöskalkulation (Decklungsrechnung) im Rahmen der Stilllegung zu erwirtschaftenden Mittel unmittelbar für die Rekultivierung eingesetzt werden sollen und so den objektiven Sicherungsbedarf verringern. Gemäß Bescheid kann die Sicherheit wie bisher durch „erstklassige Bürgschaften“ erbracht werden; es können aber auch andere zugelassene Sicherungsmittel, z. B. die insolvenzfeste Verpfändung von Wertpapieren, zugelassen werden. Diese Möglichkeit machte die Konkretisierung des Bescheides vom 18. Dezember 2006 erforderlich. Der Bescheid selbst sah zu diesem Zweck den Abschluss einer Verpfändungsvereinbarung zwischen der AWH und dem Land Sachsen-Anhalt vor.

Im August 2007 wurde zwischen der AWH und dem Land Sachsen-Anhalt eine Verpfändungsvereinbarung abgeschlossen, mit der die AWH ihre für die Stilllegung und Nachsorge gehaltenen Wertpapiere zugunsten des Landes verpfändet und zwar in der Weise, dass die Ansprüche auf Auszahlung, die sich bei einer Verwertung der Wertpapiere im Rahmen der Stilllegung und Nachsorge ergeben, dem Land Sachsen-Anhalt zustehen. Von dieser Vereinbarung nicht berührt sind die Zinserträge, die mit den Wertpapieren verbunden sind; diese verbleiben, nach Maßgabe des genannten Bescheides vom 18. Dezember 2006, bei der AWH. Ausgenommen hiervon ist gemäß dem oben genannten Bescheid der Eintritt des Sicherungsfalles. Eventuelle Kursgewinne der Wertpapiere sind zweckgebunden für die Stilllegung und Nachsorge der Deponie einzusetzen.

Die Übergabe der Wertpapiere wurde 2008 durch eine gemeinschaftliche Erklärung der AWH und des Landes an die wertpapierverwahrenden Banken ersetzt, in dem die Banken verpflichtet werden, die Verwahrung nunmehr für das Land vorzunehmen.

Mit Datum vom 20. Januar 2010 liegt nunmehr der vierte Änderungsbescheid zum oben genannten Bescheid vom 18. Dezember 2006 und zur Verpfändungsvereinbarung vom 28. August 2007 vor. Hierin wird insbesondere die geforderte Sicherheit neu festgelegt (vgl. hierzu Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009, Punkt III. 5).

Das Geschäftsjahr 2009 war bezüglich der Annahme von Abfällen für den Einsatz als Deponiebaustoff sehr erfolgreich.

Der AWH gelang es, durch sehr flexibles Reagieren auf Marktbedingungen und offensives Herangehen an potentielle Kunden sich im Wettbewerb weiter zu qualifizieren und insbesondere das große Mengendefizit hervorragend auszugleichen. Gleichzeitig musste den strikten Auflagen der Genehmigungsbehörde bezüglich Qualitätssicherung und Nachweis der Qualitätssicherung des eingebauten Abfalls in den unterschiedlichen Deponiebereichen, der hohen Eigenkontrollverantwortlichkeit der AWH bezüglich der Annahme von Abfällen, ihrer chemischen und bodenmechanischen Eignung sowie der notwendigen Transparenz des abfallrechtlichen Nachweisverfahrens und der Rechtssicherheit der AWH bei der Umsetzung mittelbar geltender Verordnungen Rechnung getragen werden.

Ver- und Entsorgung Abfallwirtschaft GmbH Halle-Lochau Seite 75 von 481 Seit 1. Februar 2007 ist die Verordnung zur Umsetzung der EU-Ratsentscheidung vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien vom 13. Dezember 2006 in Kraft getreten. Diese Verordnung enthält neue Regelungen u. a. bezüglich der „grundlegenden Charakterisierung“ des Abfalls, der Festlegung von Schlüsselparametern für Kontrolluntersuchungen, deren Häufigkeit und Änderung bezüglich chemischer Parameter. Mit dieser Verordnung ist wiederum eine Zunahme des Kontrollaufwandes und des chemischen Analyseumfanges verbunden. Die AWH hat sich langfristig auf die Änderungen im Ergebnis dieser Verordnung vorbereitet, sodass eine zeitnahe betriebliche Umsetzung erfolgen konnte. Gleichzeitig trat am 1. Februar 2007 die neue „Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen“ vom 20. Oktober 2006 in Kraft sowie die Novellierung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes.

Das Jahr 2009 war geprägt von der Diskussion um den Entwurf der Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts. Mit dieser Verordnung ist vorgesehen, das historisch zersplitterte Deponierecht zu einer übersichtlichen Regelung zusammenzufassen und zugleich an den Stand der Technik anzugleichen. Diese Verordnung trat am 16.07.2009 in Kraft.

Sie schreibt u.a. in § 26 den Bestandsschutz für diejenigen Altdeponien, die sich bereits in der Stilllegung befinden und für die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung eine rechtsgültige Rekultivierungsanordnung vorlag, fest. Mit der vorliegenden Verordnung einher ging eine weitere Verschärfung der Eigenkontrollverantwortung der Deponiebetreiber sowie der Ausbau der Verantwortung und Kontrollpflicht der Deponiebetreiber gegenüber den Abfallerzeugern.

Um weiterhin Rechtssicherheit in Bezug auf Abfallannahme und Abfallverwertung im Unternehmen zu gewährleisten und die innerbetrieblichen Abläufe mit der notwendigen Transparenz für die Kontrollbehörde deutlich zu machen, erfolgte eine Anpassung der diesbezüglichen Ablauforganisation der einzelnen Bereiche im Unternehmen.

Weiterhin als Arbeitsentwurf liegt die Ersatzbaustoffverordnung vor, die den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe außerhalb des Deponierechts regeln soll.

In den Erarbeitungsprozess beider Verordnungen brachte und bringt sich die AWH durch ihre Mitarbeit in den einschlägigen Fachverbänden ein.

Grundlage für die 2009 durchgeführten Stilllegungsmaßnahmen ist der im Juni 2008 durch das LVwA erlassene Rekultivierungsbescheid, der auf den Ergebnissen des BMBF - Forschungsvorhabens der AWH basiert.

Im Rahmen der Stilllegungsmaßnahme der geotechnischen Sicherung des Deponiekörpers werden geeignete Abfälle zur Verwertung in den unterschiedlichen Bereichen des Deponiekörpers eingebaut mit dem Ziel, das Durchströmungsverhalten im Deponiekörper hydraulisch zu optimieren und somit eine langzeitlich wirksame und nachhaltige Reduzierung des Stoffaustrages aus dem Deponiekörper zu gewährleisten. Im Geschäftsjahr 2009 wurden im Rahmen dieser Maßnahmen 1.252.216 Mg Abfall als Deponiebaustoff eingebaut und daraus Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 3.537 erzielt.

Zur Reduzierung der Menge des in den Deponiekörper eindringenden Niederschlagswassers und somit zur Reduzierung des Stoffaustrages aus dem Deponiekörper wird eine 1,5 m mächtige Wasserhaushaltsschicht aufgebaut und anschließend auf einer Fläche von ca. 100 ha aufgeforstet. Die Art und Beschaffenheit der Wasserhaushaltsschicht sowie die geeignete Vegetation zur Reduzierung der Niederschlagsinfiltration ist durch Modellprognoserechnungen belegt und muss regelmäßig nachgewiesen werden. Die Verringerung des Niederschlagseintrages in den Deponiekörper erfolgt im Wesentlichen durch die hydraulische Entlastung über eine Drainageschicht in einem dann angestauten Wasserkörper durch die Wasserspeicherung in der Wasserhaushaltsschicht und Evapotranspiration durch den dafür vorgesehenen Wald. Die genehmigungsrechtliche Antragstellung dieser Maßnahme durch die AWH erfolgte schrittweise seit 2005. In den Jahren 2008 und 2009 erfolgte zunächst ein Probebetrieb auf 5 ha Deponiefläche um nachzuweisen, dass die anspruchsvollen chemischen und bauphysikalischen Zuordnungspunkte eingehalten werden.

Die Annahme von Abfällen zum Einsatz für die geotechnische Sicherung als auch für den Aufbau der Drainage- und Wasserhaushaltsschicht unterliegen einer komplexen Kontrolle der chemischen Zusammensetzung und der bodenphysikalischen Eigenschaften sowie einer engmaschigen Überwachung im eingebauten Zustand.

Durch kontinuierliche Kontrollmessungen im Deponiebereich Süd wurde 2007 ein Methangehalt größer 50 % im Deponiegas festgestellt. Deponiegas mit einem Methangehalt dieser Größenordnung ist ordnungsgemäß zu fassen und schadlos zu beseitigen. Im August 2008 wurden durch die AWH die Genehmigungsunterlagen für den Bau einer Gasfassungs- und Gasverwertungsanlage für den Deponiebereich Süd bei der zuständigen Behörde eingereicht.

Im April 2009 lag der AWH die immissionsschutzrechtliche Genehmigung vor, im Juni 2009 die abfallrechtliche Genehmigung. Nach Durchführung einer beschränkten Ausschreibung mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb erfolgte im August 2009 der Baubeginn. Im Rahmen dieser Baumaßnahme wurden sieben Horizontaldrainagen zur Gasabsaugung im Deponiekörper nieder gebracht, 30 Gasbrunnen geteuft, sowie zwei Gasverdichter, eine Notfackel- und drei Gassammelstationen errichtet. Die installierte elektrische Leistung beträgt 1,5 MW. Die zusätzlich zu erzielenden Erlöse belaufen sich pro Jahr auf ca. TEUR 800. Die Kosten der Baumaßnahme beliefen sich im Jahr 2009 auf TEUR 1.826.

Ver- und Entsorgung Abfallwirtschaft GmbH Halle-Lochau Seite 76 von 481 Des Weiteren wurde 2009 mit einer umfassenden Ertüchtigung des Deponiegasfassungssystems im mittleren Bereich des Deponiekörpers begonnen, wozu neben der Erhöhung der Fassungselemente und dem Höhersetzen der Gassammelstationen, entsprechend des Einbaufortschritts im Rahmen der geotechnischen Sicherung, auch eine teilweise oberflächliche Neuverlegung von Gastransport- und -absaugleitungen gehörte. Diese Maßnahme wird 2010 abschließend weitergeführt. Die Notwendigkeit dieser Maßnahme resultiert aus Abrissen der Gasleitungen durch Setzungen und Sackungen im Deponiekörper, die eine Verminderung der Gasfassung und somit der Gasverwertung zur Folge haben und u. a. zu wesentlichen Erlösschmälerungen führen. Die Kosten dieser Ertüchtigungsmaßnahme beliefen sich 2009 auf ca.

TEUR 280. Sie trugen 2009 zu einer erheblichen Stabilisierung der Gasverwertung und der Erlöseinnahmen bei.

Insgesamt konnten jedoch die für 2009 geplanten Deponiegaserlöse von TEUR 2.101 mit TEUR 1.278 nicht vollständig realisiert werden, da die neue Gasverwertung nicht wie ursprünglich geplant im 2. Quartal 2009 in Betrieb gehen konnte, sondern wegen der Genehmigungslage erst Ende 2009 zugeschaltet wurde.

Eine andere im Geschäftsjahr 2008 begonnene Maßnahme, die Errichtung des ersten Baufeldes der Sickerwasserinfiltration im Rahmen der biochemischen Inertisierung, konnte im Berichtsjahr mit dem geplanten zweiten Baufeld nicht weitergeführt werden, weil eine beabsichtigte Fördermittelbeantragung nicht erfolgen konnte. Entgegen der ursprünglichen Zusage der Investitionsbank wurde der Erlass der Durchführungsbestimmungen zur Antragstellung immer wieder zeitlich verschoben, liegt aber nunmehr seit dem 1. März 2010 vor. Eine Projektskizze zu o. g. Bauvorhaben liegt der zuständigen Fachbehörde, dem Landesverwaltungsamt vor, ebenso der Antrag zum vorzeitigen Baubeginn.

Mit der Maßnahme der Sickerwasserinfiltration ist beabsichtigt, durch die Einstellung eines optimalen Wassergehaltes im Deponiekörper die Mineralisierung in der Deponie zu beschleunigen und in einem übersehbaren Zeitraum die Emission zu minimieren. Die bereits bestehende Anlage ist kombiniert mit kiesgefüllten Infiltrationssäulen und Infiltrationsrigolen und versickert zurzeit im Probebetrieb ca. 2.600 m3 Sickerwasser im Monat. Die umfangreiche Datenerfassung und wissenschaftliche Auswertung erfolgt durch die AWH. Die bisherigen Ergebnisse entsprechen den Erwartungen und Prognosen des Forschungsvorhabens und sind Grundlage für die Vorgaben für den Regelbetrieb und die Planung des darauf folgenden Bauabschnittes.

In Vorbereitung für die zum Ende der Stilllegung geplante Flutung des sogenannten Drehpunktbereiches des Tagebaurestloches ist es notwendig, die Böschungen in diesem Bereich standsicher zu gestalten sowie Schnittstellen zum Deponiekörper und zum Westschlauch geotechnisch und hydrogeologisch zu sichern.

Im Vorfeld hierfür sind umfangreiche Arbeiten notwendig (Standsicherheitsnachweise, hydraulische und limnologische Gutachten, hydrogeologische Gutachten u. a.), die in einem mit den zuständigen Behörden abgestimmten Planungskonzept zusammengefasst sind. Im Jahr 2009 wurden mehrere Varianten der Böschungsgeometrie erarbeitet, die sich noch im Stadium der geotechnischen und abfallrechtlichen Prüfung bzw. wirtschaftlichen Bewertung befinden.

Eine weitere Maßnahme 2009 war die Erstellung einer neuen Waagedatensoftware, deren Notwendigkeit sich aus der Anpassung an die in den letzten 10 Jahren erfolgten Änderungen im Deponierecht ergab, aber auch aus der Notwendigkeit, das veraltete DOS-Betriebssystem, das nicht mehr kompatibel war, mit Hardware der neuen Generation durch ein Windows-Betriebssystem zu ersetzen. Parallel wurde eine Orakel-Datenbank installiert, die die Anwendungsmöglichkeiten erweitert und eine hohe Sicherheit bietet.

Weitere Maßnahmen im Jahr 2009 betrafen die Bereiche Erkundung, Umweltcontrolling und Monitoring. Hierbei waren aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen umzusetzen, die insbesondere auch aus dem Inkrafttreten der „Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts“ im Bereich der abfallrechtlichen Nachweisverfahren resultieren aber auch aus der Rekultivierungsanordnung. So erfolgte 2009 die Überprüfung und Aktualisierung der Datenbasis der für die Modellrechnung des Stilllegungskonzeptes getroffenen Annahmen zur Entwicklung der hydrologischen Situation und weiterführend auch der Prognosewerte zu den Transportmechanismen, den Austragungsmengen und Frachten.

Insgesamt konnte im Geschäftsjahr 2009 eine Gesamtleistung von Mio. EUR 10,3 erzielt werden (Vj.: Mio. EUR 11,1).

Der gesamte betriebliche Aufwand des Geschäftsjahres 2009 belief sich auf Mio. EUR 10,1 (Vj.: Mio. EUR 9,0). Davon entfallen Mio. EUR 8,5 auf die Kosten des Stilllegungsbetriebes. Die im Rahmen des Stilllegungsbetriebes erzielten Umsatzerlöse und sonstige Erträge betragen für 2009 Mio. EUR 4,9. Dem Prinzip der Bildung der Rückstellung für Aufwendungen zur Stilllegung, Rekultivierung und Nachsorge folgend (Rückstellungsbetrag entspricht den zu erwartenden Gesamtkosten vermindert um künftige Vorteile, d. h. die in der Stilllegungsphase mit der Deponie erzielbaren Erlöse wie z.

B. aus der Gasverwertung und der Annahme von Deponiebaustoffen) wurden in Höhe des sich ergebenden Saldos von Mio. EUR 3,6 entsprechende Erträge aus der Inanspruchnahme der Rückstellung für Aufwendungen zur Stilllegung, Rekultivierung und Nachsorge verbucht.

Ver- und Entsorgung Abfallwirtschaft GmbH Halle-Lochau Seite 77 von 481 Im Jahr 2008 wurde erstmalig bei der Feststellung des Jahresabschlusses 2007 durch Gesellschafter und Aufsichtsrat der AWH der Beschluss gefasst, den Jahresüberschuss 2007 nach Verrechnung mit dem Verlustvortrag in Höhe von TEUR 530 dem Gesellschafter als Gewinnvortrag zuzuführen. Des Weiteren wurde durch den Gesellschafter der Beschluss gefasst, die Anderen Gewinnrücklagen und die Sonderrücklage gemäß § 17 Abs. 4 DMBilG (insgesamt TEUR 2.000) zu entnehmen. Die Auszahlung der beschlossenen Ausschüttung erfolgte im März 2009 an den damaligen Gesellschafter Stadt Halle (Saale). Der sich für das Geschäftsjahr 2008 ergebende Jahresüberschuss nach Steuern in Höhe von Mio. EUR 3,9 wurde auf neue Rechnung vorgetragen.

Es ist vorgesehen, den sich nach Steuern ergebenden Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2009 (TEUR 3.316), der letztlich v. a. aus den Wertpapiererträgen resultiert, zusammen mit dem Gewinnvortrag (TEUR 3.885) an den Gesellschafter SWH auszuschütten. Die Ausschüttung wird auf den planmäßigen Verlauf der Rekultivierung der Deponie keinen Einfluss haben. Die Geschäftsführung wird sicherstellen, dass die Ausschüttung in Einklang mit dem vom LVwA beschiedenen Sicherungsbetrag (geforderte Sicherheit für die Rekultivierung der Deponie) steht.

Im Geschäftsjahr 2009 bestanden grundsätzlich insbesondere durch den vom LVwA genehmigten Verkauf von Wertpapieren und die Ausschüttung von Wertpapiererträgen keine Liquiditätsprobleme.

Nach einer externen Überwachungsbegutachtung „Entsorgungsfachbetrieb“ im März 2009 wurde der AWH das Zertifikat für abfallwirtschaftliche Tätigkeit für die Verwertung von Abfällen im Deponiestilllegungsbetrieb vom EdDE bestätigt. Im September 2009 wurde durch ZER-QMS das jährliche Qualitätsmanagement-Überwachungsaudit durchgeführt. Das Audit umfasst den Deponiestilllegungsbetrieb einschließlich der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten für die Stilllegung.

Weiterhin fand im September und Dezember 2009 die Überwachungsbegutachtung zur Laborakkreditierung statt, in dessen Ergebnis das Labor der AWH wiederum den Nachweis als Prüflabor erbrachte.

Ausblick

Die Ergebnisse des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens beruhen u. a. auf Untersuchungen und Modellprognoserechnungen, die zunächst auf der Grundlage verfügbarer Standortdaten und des in der Fachliteratur veröffentlichten aktuellen Kenntnisstandes auf konzeptionelle, planerische Ansätze abstellen. Um diese begründeten Annahmen weiter einzugrenzen und eine Umsetzung unter genau definierten Rahmenbedingungen zu erreichen, sind weiterhin konkretisierende, wissenschaftlich fundierte Untersuchungen zur Bemessung, Umsetzung und Optimierung der Konzeptparameter erforderlich. Dabei werden während der Umsetzung relevante Daten u. a. durch Systemmonitoring ermittelt, um die Wirksamkeit und die Effizienz der verschiedenen technischen Maßnahmen zur Stilllegung zu verifizieren und darauf aufbauend die bisher aufgestellten Prognosen im Sinne der Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit fortzuentwickeln und weitergehend untersetzen zu können.

Diese Untersuchungen dienen im Wesentlichen der Bemessung und Optimierung von Maßnahmen, sodass diese im Projektverlauf entsprechend dem fortschreitenden Erkenntnisgewinn angepasst werden können.

Die Kosten- und Erlöskalkulation (Decklungsrechnung) für den Zeitraum vom 1. Juni 2005 bis 31. Dezember 2051 wird von der AWH ständig fortgeschrieben. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass mit den nach der genannten geplanten Ausschüttung an den Gesellschafter verfügbaren Mitteln eine Rekultivierung der Deponie wie geplant möglich ist. Zum 31. Dezember 2009 sind hierfür Rückstellungen in Höhe von Mio. EUR 66,8 gebildet. Wertpapiere sind mit einem Buchwert zum 31. Dezember 2009 in Höhe von Mio. EUR 72,2 ausgewiesen.

Die Geschäftsführung der AWH geht jedoch nach wie vor davon aus, dass aufgrund der langfristigen Sanierungszeiträume auch unter Einbeziehung der Wertpapiererträge und eventuell entstehender Kursgewinne Fehlbeträge eintreten können (Differenz zwischen den tatsächlich anfallenden Stilllegungs- und Nachsorgekosten, abzüglich zu erzielender Erlöse, und den durch die AWH finanzierbaren Mitteln).

Eine Erhöhung der Mittelbereitstellung zur Sanierung (Sicherung der Decklungsrechnung) kann ggf. durch folgende Maßnahmen erreicht werden:

• Beantragung von Förder- und Zuschussmitteln (u. a. aus dem Zukunftsfonds Entsorgungswirtschaft)

• Steigerung der Einnahmen während der Stilllegungsphase bzw. Kosten brauchen in der geplanten Höhe nicht in Anspruch genommen zu werden.

Noch im März 2010 ist die VOB-Abnahme der Deponiegasverwertung Süd geplant sowie die abschließenden Ertüchtigungsmaßnahmen am Gasfassungssystem im mittleren Deponiebereich, die bedingt durch Setzungen und Sackungen des Deponiekörpers erforderlich werden.